FINANZRICHTLINIE DES USV HALLE
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- Günter Ursler
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1 FINANZRICHTLINIE DES USV HALLE 1 GELTUNGSBEREICH Die Finanzrichtlinie (FR) regelt den Zahlungsverkehr des Vereins mit seinen Mitgliedern, Sektinen und Vereinen swie gegenüber Dritten im Rahmen der Finanzrdnung. 2 GRUNDSÄTZE 1. Alle Einnahmen und Ausgaben des Vrstandes, der Geschäftstelle und der Sektinen sind entsprechend der Satzung und der Finanzrdnung des Vereins zu tätigen. 2. Es ist sparsam und effektiv mit den finanziellen Mitteln umzugehen. 3. Jede Einnahme und Ausgabe ist einzeln, gerdnet, zeitgerecht, richtig und vllständig festzuhalten. Genehmigung, Anweisung, swie Richtigkeitsbestätigung müssen aus Belegen ersichtlich sein. 4. Alle finanziellen Vrgänge sind gemäß Kntenrahmen des Vereins zu buchen. I. EINNAHMEN 3 MITGLIEDSBEITRÄGE 1. Die Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge regelt die Beitragsrdnung des Vereins. 2. Die Mitgliedsbeiträge werden vm Verein per Lastschriftverfahren vn den Knten der Mitglieder eingezgen der vn den Finanzverantwrtlichen der Sektinen bzw. übungsleitern kassiert und in der Geschäftsstelle eingezahlt. 3. Die Sektinen sind berechtigt, Eigenbeiträge zum Vereinsbeitrag zu erheben. Die Eigenbeiträge sind auf die Finanzknten der Sektinen zu buchen. 4 ZUSCHÜSSE 1. Zuschüsse der öffentlichen Hand, der Sprtbünde und der Verbände sind zweckgebunden über das Vereinsknt zu buchen. 2. Anträge auf Bezuschussungen der Sektinen sind über die Geschäftsstelle zu stellen. 5 SPENDEN 1. Geldspenden sind auf das Spendenknt des Vereins zu überweisen. Zweckgebundene Spenden erhält der genannte Empfänger. Sachspenden sind direkt dem Verein bzw. der betreffenden Sektin zuzuleiten. 2. Die Ausstellung der Spendenbescheinigung erflgt durch die Geschäftsstelle. 3. Erflgt die Akquisitin durch die Sektin, wird die Spende in vller Höhe der
2 Sektin zugeführt. 6 WERBEEINNAHMEN 1. Werbeverträge können vn den Sektinen vrbereitet werden. Die vertragliche Bindung erflgt durch den Vrstand. 2. Die Leistungen des Spnsrs und der Sektin bzw. des Vereins und die Zuführung der Mittel an die Sektin bzw. den Verein werden im jeweiligen Vertrag geregelt. 7 SONSTIGE EINNAHMEN 1. Alle Einnahmen aus Sprtveranstaltungen sind dem Vereinsknt zuzuführen und getrennt nach Zweckbetrieb und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu buchen. Sie werden in vller Höhe der rganisierenden Sektin gutgeschrieben. 2. Die Einnahmen durch Kurse sind dem Vereinsknt zuzuführen und als Zweckbetrieb zu buchen. Sie verbleiben in vller Höhe in der Sektin. 3. Die Einnahmen durch hauptamtliche Mitarbeiter des Vereins werden vm Vrstand gesndert geregelt. 4. Alle weiteren Einnahmen sind zweckgebunden der Sektin bzw. dem Verein zuzuführen. II. ZENTRALE AUSGABEN DES VEREINS Entsprechend des Jahreshaushaltsplanes können flgende Ausgaben getätigt werden: 8 VORSTAND 1. Reiseksten werden entsprechend dem Bundesreisekstengesetz erstattet. Die Reise bedarf der Genehmigung eines vertretungsberechtigten Vrstandsmitgliedes. 2. Anschaffungen, die zur Vrstandsarbeit unerläßlich sind (Arbeitsmaterialien, Veröffentlichungen, Bücher, Brschüren u.a.). 3. Pauschale Aufwandsentschädigungen entsprechend Anlage 1. 9 GESCHÄFTSSTELLE 1. Verwaltungsksten swie Arbeitsmaterialien und -gerate zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes im Rahmen des bestätigten Haushaltsplanes 2. Gehälter und Lhnnebenksten der hauptamtlich angestellten Mitarbeiter und Aufwandsentschädigungen der Mitarbeiter in Prjekten der Agentur für Arbeit. 3. Reiseksten werden entsprechend dem Bundesreisekstengesetz erstattet. Die Reise bedarf der Genehmigung eines vertretungsberechtigten Vrstandsmitgliedes.
3 III AUSGABEN DER SEKTIONEN 10 ZUSATZBEITRÄGE (EIGENFINANZIERUNG) 1. Die eingenmmenen Eigenbeiträge stehen den Sektinen in vller Höhe zur Verfügung. über ihre Verwendung entscheiden die Sektinsleitungen eigenständig 2. Die Verwendung hat zeitnah zu erflgen. Eine Anhäufung der Mittel ist nur insfern zulässig, als sie zu Beginn des Haushaltsjahres durch die Sektinen als zweckgebundene Rücklage schriftlich definiert wird. 11 MITTELRÜCKFLUSS AN DIE SEKTIONEN 1. Für den Wettkampfbetrieb werden den Sektinen finanzielle Mittel des Vereins zur Verfügung gestellt. Sie sind vn den Beitragseinnahmen des Vereins abhängig. 2. Über die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Mittel an die Sektinen entscheidet auf Vrschlag des Finanzausschusses und Vrstandes die Delegiertenversammlung. 3. Eine überziehung der zugewiesenen Mittel ist nur dann möglich, wenn sie durch die Eigenfinanzierung der Sektin ausgeglichen wird. Unausgeschöpfte Mittel werden in das nächste Jahr übertragen. 4. Sektinen können für ihre Sprtarbeit finanzielle Mittel auf Antrag über die Geschäftsstelle an den Vrstand erhalten. 5. Zu Lasten der betreffenden Sektinen können Ausgaben bei Vrlage rdnungsgemäßer Belege zu flgenden Zwecken getätigt werden: Fahrten zu und Ausrichtung vn ffiziellen Wettkämpfen der Landessprtverbände der der Spitzenverbände im Rahmen vn Meisterschaften, Pkalwettkämpfen, Bundesligen u.a.; Fahrten zu Tagungen, Beratungen und Lehrgängen der Landes- und Spitzenverbände; Abführungen an die Sprtbünde Beiträge und Gebühren an die Verbände; übungsleiter und Trainerentschädigungen entsprechend der Anlage 2. Grundlage jeder Entschädigung ist eine gültige schriftliche Vereinbarung des Vereins mit dem übungsleiter/trainer. Die Abrechnung erflgt halbjährlich zum und mit einem Stundennachweis. Der Nachweis ist vm übungsleiter/trainer selbst zu erbringen und vm Sektinsleiter gegenzuzeichnen. Die Zahlung der Entschädigung erflgt grundsätzlich unbar. Kampf und Schiedsrichtergebühren; Ksten für die Sndernutzung vn Sprtstätten; Verbandsstrafen, sfern kein Selbstverschulden der Teilnehmer, übungsleiter/ Trainer, Betreuer der Organisatren vrliegt; Prt und Telefngebühren. IV ABRECHNUNG IN DER GESCHÄFTSSTELLE
4 1. Die Geschäftsstelle sichert eine rdnungsgemäße Kntführung, Buchführung und den Zahlungsverkehr innerhalb und außerhalb des Vereins. 2. Für die Kassenverwaltung gilt der Grundsatz der Einheitskasse, die alle Kassengeschäfte erledigt. 3. Aus- und Einzahlungen sind grundsätzlich nur zu den ausgewiesenen Kassenzeiten möglich. 4. Im Interesse einer rdnungsgemäßen Buchführung können alle Kassengeschäfte nur über die in 5 und 6 der Finanzrdnung befugten Zeichnungsberechtigten getätigt werden. Andere Persnen müssen durch die Sektinsleitung schriftlich autrisiert sein. 5. Die Abrechnung erflgt zeitnah nach einheitlichen Frmularen des Vereins. 6. Zur Abrechnung sind vn den Sektinen die einheitlichen Frmulare des Vereins zu nutzen, sfern diese den entsprechenden Sachverhalt treffen. 7. Spätester Abrechnungstermin für Ausgaben im letzten Quartal ist der des laufenden Jahres. Rechnungen, die nach diesem Termin anfallen, sind im nächsten Jahr unter Beachtung vn Punkt 5 abzurechnen. 8. Beabsichtigen die Sektinen Vrschüsse abzuheben bzw. Abrechnungen vrzunehmen, die die Summe vn 250,- überschreiten, müssen diese mindestens 7 Tage im Vraus angemeldet werden. Abrechnungen vn Vrschüssen haben innerhalb vn 14 Tagen nach Abschluss der Maßnahme in der Geschäftsstelle zu erflgen. 9. Alle Belege müssen flgenden Mindestanfrderungen genügen: - Name des Einzahlers der Zahlungspflichtigen, Zahlungsgrund, Zahlungsbetrag (sweit Mehrwertsteuer anfällt, ist diese als "inklusive" der in auszuweisen), - Zahlungsweg und -tag, Unterschrift und gegebenenfalls Stempel swie das Ordnungsmerkmal als Verbindung zur Buchführung. - Rechnungen müssen darüber hinaus die vllständige Anschrift der Geschäftsstelle enthalten. - Die sachliche Richtigkeit ist durch die autrisierten Persnen des Vereins bzw. der Sektinen zu bestätigen. - Die rechnerische Richtigkeit wird vn der Geschäftsstelle festgestellt. 10. Der kassentägliche Bar-Bestand darf maximal 1000,- betragen. Darüberhinausgehende Beträge sind umgehend auf das Bankknt einzuzahlen. 11. Gelder, die in absehbarer Zeit nicht benötigt werden, sind zinsgünstig anzulegen Die Aufbewahrungspflicht der Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse und snstiger Unterlagen muss den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen Alle Rechnungsunterlagen sind vr Verlust der Beschädigung zu schützen, sicher und verschlssen aufzubewahren und vertraulich zu behandeln. Die Änderung der Finanzrichtlinie erflgte mit Beschluss der Delegiertenversammlung vm 20. März ANLAGE 1: AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN FÜR VORSTANDSMITGLIEDER Pauschale Aufwandsentschädigungen mnatlich: Vrsitzender 20,00 stv. Vrsitzender 15,00 Schatzmeister 15,00.
5 ANLAGE 2: ÜBUNGSLEITER- UND TRAINERENTSCHÄDIGUNG Übungsleiter/Trainer erhalten flgende Aufwandsentschädigungen für eine übungsstunde (60 Minuten), wenn die Trainingsgruppe aus mindestens 12 USV-Mitgliedern besteht: minimal Richtwert maximal ÜL/Trainer im Kinder- und Jugendbereich 3,00 5,00 15,00 ÜL/Trainer im Erwachsenenbereich 3,00 4,00 13,00 ÜL/Trainer im Behindertensprt 5,00 6,00 18,00 Die Überschreitung des Richtwertes der Aufwandsentschädigungen setzt eine gültige Lizenz als ÜL, Trainer der Sprtlehrer vraus. Die Sektinsleitungen legen in Eigenverantwrtung die Höhe der Aufwandsentschädigung fest. Bei einer Wettkampfbetreuung vn Kindern und Jugendlichen kann an Betreuer eine Aufwandsentschädigung erstattet werden. Für die Versteuerung steuerpflichtiger Einnahmen ist der jeweilige Empfänger verantwrtlich.
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