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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 6/ Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Edeltraud Thiel-Rogée (DIE LINKE) Bisherige Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse Kleine Anfrage - KA 6/8224 Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft Vorbemerkung: 1. Zu den Fragen nach Anträgen zum Erwerb einer Laufbahnberechtigung im Sinne des Beamtenrechts (jeweils Buchstabe a): Die Möglichkeit der Erteilung einer Laufbahnberechtigung im Sinne des Beamtenrechtes wurde lediglich bei Anträgen auf Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Lehrerbereich bezogen auf in EU-Staaten und der Schweiz erworbene Berufsqualifikationen geprüft und entschieden. 2. Unter Buchstabe f) wurde gebeten, die Antworten zu den Fragen nach Anträgen auf Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Lehrerbereich zusätzlich zu gliedern nach allgemeinen Anträgen zur Anerkennung eines Hochschulabschlusses im Lehrerbereich, Anträgen zur Anerkennung eines Hochschulabschlusses im Lehrerbereich, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufnahme einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer in einer staatlichen allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule stehen, und Anträgen zur Anerkennung eines Hochschulabschlusses im Lehrerbereich, die im Zusammenhang mit der beabsichtigten Aufnahme einer Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer in einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Ersatzschule stehen. Hinweis: Die Drucksache steht vollständig digital im Internet/Intranet zur Verfügung. Bei Bedarf kann Einsichtnahme in der Bibliothek des Landtages von Sachsen-Anhalt erfolgen oder die gedruckte Form abgefordert werden. (Ausgegeben am )

2 2 Diese Untergliederung der erfassten Anerkennungsanträge ist nicht möglich, da über Tätigkeitsmerkmale Aussagen getroffen werden können. Sie ändern sich im Bearbeitungsprozess durch aktuelle Stellenangebote häufig. Die meisten Anträge stehen in m Zusammenhang mit einem konkreten Stellenangebot. Die Darstellung erfolgt folglich als allgemeine Anträge zur Anerkennung eines Hochschulabschlusses im Lehrerbereich. Frage 1: Wie viele Anträge zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse bzw. Weiterbildungen wurden in den Jahren 2009, 2010, 2011, 2012 und 2013 jeweils bei Behörden und zuständigen Stellen in Sachsen-Anhalt gestellt? Bitte gliedern Sie nach den Antragsgruppen a) j). Bitte unterscheiden Sie bei den Anträgen zusätzlich nach in EU-Staaten und der Schweiz erworbenen Berufsabschlüssen bzw. absolvierten Ausbildungen und solchen, die in Nicht-EU-Staaten erworben oder absolviert wurden. Dem Fragesteller ist bewusst, dass u. U. einzelne Fälle in mehreren Gruppen auftauchen können, dann soll auch eine Mehrfachnennung erfolgen. Antwort zu Frage 1: In den Jahren 2009 bis 2013 wurde folgende Anzahl von Anträgen zur Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen in den erfragten Antragsgruppen gestellt: a) Erwerb einer Laufbahnbefähigung im Sinne des Beamtenrechts: (siehe Vorbemerkung 1)

3 3 b) Berufsausübung in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Sinne des Gesundheitsdienstgesetzes: Medizinische/r Fachangestellte/r, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r, Operationstechnische/r Angestellte/r, Krankenpfleger/-in, Rettungssanitäter/-in c) Anerkennung von Heilberufen und diesbezüglichen Weiterbildungen im Sinne des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt bezogen auf Ärztinnen und Ärzte Anerkennung Weiterbildungen zu Fachärztinnen/Fachärzten:

4 4 Apothekerinnen und Apotheker: Anträge auf Anerkennungen für den Weiterbildungsabschluss Fachapothekerin/Fachapotheker wurden nicht gestellt. Tierärztinnen und Tierärzte: Zahnärztinnen und Zahnärzte:

5 5 Anerkennung Weiterbildungen zu Fachzahnärztinnen/Fachzahnärzten: d) Anerkennung eines Abschlusses im Sinne des Lebensmittelchemiker-Gesetzes Sachsen-Anhalt: e) Anerkennung eines Abschlusses im Sinne des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt: f) Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Lehrerbereich: (siehe Vorbemerkung 2) g) Anerkennung eines Befähigungsnachweises im Sinne des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt:

6 6 h) Erlangung der Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur allein oder in einer Wortverbindung im Sinne des Ingenieurgesetzes Sachsen- Anhalt: i) Anerkennung der Voraussetzungen zur Eintragung in die Restauratorenliste im Sinne des Restaurator-Gesetzes Sachsen-Anhalt: j) Erlangung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungen auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik im Sinne des einschlägigen Gesetzes: Frage 2: In wie vielen Fällen wurden Nach- oder Anpassungsqualifizierungen oder zusätzliche Weiterbildungen gefordert? Bitte machen Sie die Angaben in den in Frage 1 genannten Jahresscheiben und gliedern Sie wie in Frage 1. Antwort zu Frage 2: In den Jahren 2009 bis 2013 wurden in den jeweiligen Antragsgruppen in folgender Anzahl von Fällen Nach- und Anpassungsqualifizierungen oder zusätzliche Weiterbildungen gefordert:

7 7 a) Erwerb einer Laufbahnbefähigung im Sinne des Beamtenrechts: (siehe Vorbemerkung 1: Ausgleichsmaßnahmen werden nur für Angehörige anderer EU-Staaten gefordert.) b) Berufsausübung in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Sinne des Gesundheitsdienstgesetzes: eine c) Anerkennung von Heilberufen und diesbezüglichen Weiterbildungen im Sinne des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt bezogen auf Ärztinnen und Ärzte: Anerkennung Weiterbildungen zu Fachärztinnen/Fachärzten:

8 8 Apothekerinnen und Apotheker Tierärztinnen und Tierärzte: Zahnärztinnen und Zahnärzte: Anerkennung Weiterbildungen zu Fachzahnärztinnen/Fachzahnärzten: d) Anerkennung eines Abschlusses im Sinne des Lebensmittelchemiker-Gesetzes Sachsen-Anhalt: entfällt; siehe Antwort zu Frage 1 d)

9 9 e) Anerkennung eines Abschlusses im Sinne des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt: Jahr EU-Staaten und Schweiz Nicht-EU-Staaten gesamt (Drittstaaten) f) Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Lehrerbereich: (siehe Vorbemerkung 2: Ausgleichsmaßnahmen werden nur für Angehörige anderer EU-Staaten gefordert.) g) Anerkennung eines Befähigungsnachweises im Sinne des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt: entfällt; siehe Antwort zu Frage 1 g) h) Erlangung der Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur allein oder in einer Wortverbindung im Sinne des Ingenieurgesetzes Sachsen- Anhalt: i) Anerkennung der Voraussetzungen zur Eintragung in die Restauratorenliste im Sinne des Restaurator-Gesetzes Sachsen-Anhalt: entfällt; siehe Antwort zu Frage 1 i) j) zur Erlangung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungen auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik im Sinne des einschlägigen Gesetzes:

10 10 Frage 3: In wie vielen Fällen wurden die geforderten Nach- oder Anpassungsqualifizierungen oder zusätzlichen Weiterbildungen erfolgreich abgeschlossen? Bitte machen Sie die Angaben in den in Frage 1 genannten Jahresscheiben und gliedern Sie wie in Frage 1. Dem Fragesteller ist bewusst, dass Antragsjahr und Abschlussjahr der geforderten Qualifizierungen nicht übereinstimmen müssen. Bitte ordnen Sie die Abschlüsse der besseren Übersicht halber unabhängig vom tatsächlichen Abschlussjahr immer dem Antragsjahr zu. Antwort zu Frage 3: In den Jahren 2009 bis 2013 wurden in den jeweiligen Antragsgruppen in folgender Anzahl von Fällen geforderte Nach- und Anpassungsqualifizierungen oder zusätzliche Weiterbildungen erfolgreich abgeschlossen: a) Erwerb einer Laufbahnbefähigung im Sinne des Beamtenrechts: (siehe Vorbemerkung 1: Ausgleichsmaßnahmen werden nur für Angehörige anderer EU-Staaten gefordert.) b) Berufsausübung in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Sinne des Gesundheitsdienstgesetzes: eine c) Anerkennung von Heilberufen und diesbezüglichen Weiterbildungen im Sinne des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt bezogen auf Ärztinnen und Ärzte:

11 11 Anerkennung Weiterbildungen zu Fachärztinnen/Fachärzten: Apothekerinnen und Apotheker: Anerkennung Approbation Tierärztinnen und Tierärzte: entfällt; siehe Antwort zu Frage 2 c) Zahnärztinnen und Zahnärzte:

12 12 Anerkennung Weiterbildungen zu Fachzahnärztinnen/Fachzahnärzten: d) Anerkennung eines Abschlusses im Sinne des Lebensmittelchemiker-Gesetzes Sachsen-Anhalt: entfällt; siehe Antwort zu Frage 1 d) e) Anerkennung eines Abschlusses im Sinne des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt, f) Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Lehrerbereich: (siehe Vorbemerkung 2.) g) Anerkennung eines Befähigungsnachweises im Sinne des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt: entfällt; siehe Antwort zu Frage 1 g) h) Erlangung der Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur allein oder in einer Wortverbindung im Sinne des Ingenieurgesetzes Sachsen- Anhalt: entfällt; siehe Antwort zu Frage 2 h) i) Anerkennung der Voraussetzungen zur Eintragung in die Restauratorenliste im Sinne des Restaurator-Gesetzes Sachsen-Anhalt entfällt; siehe Antwort zu Frage 1 i)

13 13 j) Erlangung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungen auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik im Sinne des einschlägigen Gesetzes: entfällt; siehe Antwort zu Frage 2 j) Frage 4: Wie vielen Anträgen wurde insgesamt stattgegeben (einschließlich der Erteilung der Anerkennung bzw. Zulassung nach erfolgreich abgeschlossener Nach- oder Anpassungsqualifizierung/Weiterbildung)? Bitte machen Sie die Angaben in den in Frage 1 genannten Jahresscheiben und gliedern Sie wie in Frage 1. Dem Fragesteller ist bewusst, dass Antragsjahr und das Jahr der Erteilung des entsprechenden Bescheides nicht übereinstimmen müssen. Bitte ordnen Sie die Bescheide der besseren Übersicht halber unabhängig vom tatsächlichen Erteilungsjahr immer dem Antragsjahr zu. Antwort zu Frage 4: In den Jahren 2009 bis 2013 wurden in den jeweiligen Antragsgruppen folgender Anzahl von Anträgen im Sinne der Fragestellung stattgegeben: a) Erwerb einer Laufbahnbefähigung im Sinne des Beamtenrechts: (siehe Vorbemerkung 1)

14 14 b) Berufsausübung in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Sinne des Gesundheitsdienstgesetzes: Medizinische/r Fachangestellte/r, Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r, Pharmazeutisch-kaufmännische/r Angestellte/r, Operationstechnische/r Angestellte/r, Krankenpfleger/-in, Rettungssanitäter/-in c) Anerkennung von Heilberufen und diesbezüglichen Weiterbildungen im Sinne des Gesetzes über die Kammern für Heilberufe Sachsen-Anhalt bezogen auf Ärztinnen und Ärzte: Anerkennung Weiterbildungen zu Fachärztinnen/Fachärzten:

15 15 Apothekerinnen und Apotheker: Tierärztinnen und Tierärzte: Zahnärztinnen und Zahnärzte: Anerkennung Weiterbildung Fachzahnärztin/Fachzahnarzt:

16 16 d) Anerkennung eines Abschlusses im Sinne des Lebensmittelchemiker-Gesetzes Sachsen-Anhalt, e) Anerkennung eines Abschlusses im Sinne des Dolmetschergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt: f) Anerkennung von Hochschulabschlüssen im Lehrerbereich: siehe Vorbemerkung 2. Bei EU-Abschlüssen wurde für positive Anerkennung nur das Erteilen der Laufbahnbefähigung gewertet. g) Anerkennung eines Befähigungsnachweises im Sinne des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt:

17 17 h) Erlangung der Genehmigung zum Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur allein oder in einer Wortverbindung im Sinne des Ingenieurgesetzes Sachsen- Anhalt: i) Anerkennung der Voraussetzungen zur Eintragung in die Restauratorenliste im Sinne des Restaurator-Gesetzes Sachsen-Anhalt j) Erlangung der staatlichen Anerkennung von Ausbildungen auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik im Sinne des einschlägigen Gesetzes:

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