Anti-Aggressivitäts-Training (AAT )

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1 Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v. Leistungsvereinbarung als Grundlage der Kostensatzvereinbarung nach 77 SGB VIII für das Angebot: Anti-Aggressivitäts-Training (AAT ) Sozialpädagogisch, konfrontatives Gruppenangebot zum Abbau von Gewaltbereitschaft 1. Art des Leistungsangebotes Das Anti-Aggressivitäts-Training basiert auf einem lerntheoretisch-kognitiven Paradigma und ist im Bereich der tertiären Prävention angesiedelt. Es erstreckt sich über 72 Trainingsstunden in 18 vierstündigen Trainingseinheiten mit intensiver Blockeinheit an einem Wochenende. Das Anti-Aggressivitäts-Training ist: ein gruppenpädagogisches Angebot im Rahmen der 27, 29, 41 und 52 SGB VIII i.v.m. 10 JGG. eine konfrontative, deliktspezifische Form der Gruppenarbeit mit der Zielrichtung Verhaltens- bzw. Persönlichkeitstraining. ein wachstumsorientiertes Angebot, das von der Entwicklungsbereitschaft der Teilnehmer-/innen ausgeht. auf max. 6 männliche oder weibliche Teilnehmer-/innen (Jugendliche und junge Volljährige bis 21 Jahre) ausgerichtet. Die Kurse werden geschlechtsspezifisch sowohl für weibliche als auch männliche Teilnehmer-/innen durchgeführt. 2. Ziel des Leistungsangebotes Gewalttäter-/innen neigen in der Regel auch nach erfolgter Verurteilung dazu, subjektiv die Auseinandersetzung mit der Tat einzustellen, die eigene Tatbeteiligung beschönigend zu bagatellisieren oder dem Opfer die eigentliche Schuld am Geschehen zuzuweisen. Solche Neutralisierungsstrategien verhindern soziales Lernen und Verhaltenskorrekturen sowie den wichtigen Ausgleich zwischen Opfern und Tätern / Täterinnen. Hauptziel des Anti-Aggressivitäts-Trainings ist, dass die Teilnehmer-/innen lernen, ein gewaltfreies Leben zu führen. Hierbei stehen die Veränderung gewaltfördernder Einstellungen und Persönlichkeitsanteile und damit die Verringerung der Gewaltbereitschaft im Vordergrund. Weitere Ziele des Anti-Aggressivitäts-Trainings sind: Wandlung der sekundären Motivation (Druck von außen) zur Veränderung hin zu einer primären Motivation (der Wunsch sich zu verändern). Durchbrechen von Neutralisierungsstrategien und das Erhöhen der subjektiven Hemmschwellen. Vermittlung gewaltkonträrer Werte und Normen. Übernahme der Tatverantwortung. Zugang zur eigenen Emotionalität. Opferempathie herstellen. Betroffenheit bezüglich der verübten Gewalttaten herstellen. Verbesserung der Reflektionsfähigkeit. Reduzierung der Feindlichkeitswahrnehmung. V.3 Leistungsvereinbarung AAT.doc Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v Seite 1 von 5

2 Entwicklung, Überprüfung und Einübung neuer Konfliktlösungs- / Verhaltensstrategien (neue Handlungskompetenz) 3. Zu betreuender Personenkreis (Zielgruppe) Jugendliche und junge Volljährige (bis 21 Jahre), die (mehrfach) durch gewalttätige / gewaltnahe Handlungen bzw. entsprechende Delikte aufgefallen sind. Die Teilnahme basiert auf der Bereitschaft des jungen Menschen zu aktiver Mitarbeit und regelmäßiger Teilnahme am Training (im Zusammenhang eines Strafverfahrens, ggf. auf richterliche Weisung oder auf Freiwilligkeit - 27,29, 41, 52 SGB VIII sowie 10 JGG). Für Teilnehmer-/innen mit erheblicher Alkohol-, Drogenproblematik und / oder psychischen Auffälligkeiten kann das Training allerdings nicht die notwendige therapeutische Behandlung ersetzen und kann somit nur als begleitendes Angebot zu einer Therapie verstanden werden. Die Teilnehmer-/innen müssen eine Veränderungsbereitschaft aufweisen und in der Lage sein, dem Training kognitiv und sprachlich folgen zu können. Eignung und Motivation der Teilnehmer-/innen werden in Vorgesprächen mit der Jugendgerichtshilfe bzw. dem Sozialen Dienst sowie den Trainer-/innen geprüft. 4. Leistungsbereiche 4.1 Leistungen der Trainer-/innen Das Anti-Aggressivitäts-Training findet über einen Zeitraum von 3-5 Monaten jeweils an einem Abend (1 Trainingseinheit à 4 Stunden) pro Woche statt. Zudem beinhaltet das Anti- Aggressivitäts-Training ein Intensivwochenende (von Freitag bis Sonntag). Dieses findet in der Regel außerhalb von Karlsruhe statt. Das Training erstreckt sich insgesamt auf 18 Trainingseinheiten á 4 Stunden, davon finden 5 Einheiten mit á 4 Stunden an einem Wochenende statt. Das Training ist auf eine Teilnehmer-/innenzahl von maximal 6 ausgerichtet und wird von 2 Trainer-/innen durchgeführt. Das Anti-Aggressivitäts-Training baut inhaltlich und methodisch modular aufeinander auf und beinhaltet die folgenden 3 Phasen: 1. Phase Gruppenfindung Vorstellungsgespräche Durchführung von Persönlichkeitstests (FAF / Frankfurter Aggressionsfragebogen, FPI R II / Freiburger Persönlichkeitsinventar-Gewaltauffälligkeit) Rahmenbedingungen, Vertrag Rituale, Regeln Kennenlernen Vertrauens-, Beziehungsaufbau durch erlebnispädagogische Elemente als Grundlage für 3. Phase (Konfrontation) Taten, Opfer, Gericht Tatschilderung (Tathergang und Konsequenzen) Life-Act-Rollenspiel zur Tatrekonstruktion 2. Phase Biographie (Intensivwochenende) Erstellen eines Persönlichkeitsprofils Biographiearbeit u. a. anhand sozio- und psychodramatischer Elemente Aufarbeitung eigener Gewalterfahrungen als Opfer / Täter Wahrnehmungsübungen Reflexion der eigenen Aggression (z.b. Aggressionsauslöser) V.3 Leistungsvereinbarung AAT.doc Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v Seite 2 von 5

3 Körpersprachen-, Kommunikationstraining 3. Phase Konfrontation Opferempathie Anti Blamier Training Widerlegen der Neutralisierungstechniken Gruppenkonfrontation (z.b. Spiegelungen) Provokative Konfrontation Heißer Stuhl Abschlussprüfung (Umsetzung neu erlernter Verhaltensstrategien) Erneute Durchführung der Persönlichkeitstests (FAF / FPI R II) zum Abschluss des AAT Sonstige Leistungen: Einzelgespräche vor Trainingsbeginn mit potenziellen Teilnehmer-/innen zur Abklärung der Motivation und Eignung. Planung des Trainingsablaufes auf der inhaltlichen Ebene. Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung der einzelnen Trainingseinheiten. Enge und zeitnahe Kooperation mit den beteiligten Zuweisern (z.b. bei Fehlzeiten). Regelmäßiger Austausch mit der Jugendgerichtshilfe, Sozialem Dienst, Bewährungs-hilfe. Schriftliche Rückmeldung über die Teilnahme sowie kurze schriftliche Stellungnahme über die Vergleichswerte der Persönlichkeitstests (Die Auswertung der Persönlich-keitstests erfolgt durch eine Dipl. Psychologin). Gegebenenfalls Vermittlung in weiterführende Hilfen, z.b. an den Sozialen Dienst, Drogenberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrie. Teilnahme an Anleitungs-, Auswertungsgesprächen und Supervision. Die beschriebenen Inhalte und Methoden werden durch die individuellen Zusatzqualifikationen sowie durch Fort- und Weiterbildung der Trainer/-innen stetig weiterentwickelt und bei Bedarf ergänzt Leistungen im Bereich Organisation, Verwaltung und Leitung Koordination und Planung des Trainingsablaufes auf der organisatorischen Ebene, z.b. Entgegennahme der Anfragen und Anmeldung, Terminplanung, Koordination des Personaleinsatzes, Ausstattung, Raumplanung, Sicherstellung der notwendigen Rahmendbedingungen, etc.. Regelmäßiger Austausch mit der Jugendgerichtshilfe, Sozialem Dienst und der Bewährungshilfe. Fachliche Anleitung der Trainer-/innen und Auswertung der einzelnen Trainings. Netzwerkarbeit und Außenvertretung. Teilnahme am Arbeitskreis ambulante Hilfen JGG im Stadt- u. Landkreis Karlsruhe. Controling, Statistik, mtl. Rückmeldung über Entwicklungen an die Fachbereichsleitung / Geschäftsführung. Inhaltliche und konzeptionelle Weiterentwicklung und Ausgestaltung des Konzeptes. Leistungsbeschreibung und Kostenkalkulation. Abrechnung und Kostenrechnung 5. Qualität des Leistungsangebotes und Qualifikation des Personals Die Qualität der Leistungen und deren Weiterentwicklung werden durch die beschriebenen Rahmenbedingungen gesichert. Hervorgehoben wird: V.3 Leistungsvereinbarung AAT.doc Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v Seite 3 von 5

4 Abgeschlossene Ausbildung der Trainer-/innen zum Anti-Aggressivitäts-Trainer / zur Anti-Aggressivitäts-Trainerin beim ISS Frankfurt. Durchführung des Trainings durch 2 ausgebildete Anti-Aggressivitäts-Trainer-/innen. Supervisorische Begleitung des Trainer-/innen-Teams. Regelmäßiger Austausch mit den Mitarbeiter-/innen der Jugendgerichtshilfe, Bewährungs-hilfe zur Bedarfsklärung und Weiterentwicklung des Angebotes. Schriftliche Verlaufsdokumentation des Trainings. Evaluierung durch begleitende Persönlichkeitstests und Einzelfallanalyse. Regelmäßige Anleitungs- und Auswertungsgespräche. Qualitätsentwicklung im Rahmen der QE des Trägers nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem. kostenbewusste Leistungserbringung durch internes Controlling. 6. Erforderliche sächliche und personelle Ausstattung 6.1 Sächlichen Ausstattungen Gruppenraum mit Flip-Chart, Bild-, und Tonaufzeichnungsgeräten, Arbeitsmaterialien für Gruppenarbeit. Büro Trainer-/innen / Teamleitung / Fachbereichsleitung. PC, Telefon, Fax, Kopierer. alle notwendigen Versicherungen. 6.2 Personelle Ausstattungen Eingesetzt werden in den Bereichen: Trainer-/innen: Dipl. Sozialpädagogin (FH) / Sozialpädagogische Fachkraft mit Ausbildung zum AAT Trainer / zur AAT Trainerin, Erfahrung in der Arbeit mit straffälligen Jugendlichen und in der Durchführung von AAT / sozialen Trainingskursen in ambulanter und stationärer Form, zum Teil Zusatzausbildungen (z.b. Soziodrama, Psychodrama, Konfrontativer Stil) Tutoren: Ehemalige Teilnehmer/-innen des Anti-Aggressivitäts-Trainings. Teamleitung: Sozialpädagogische Fachkraft / Anti-Aggressivitäts-Trainer Fachbereichsleitung: Dipl. Sozialpädagogin (FH) / Anti-Aggressivitäts-TrainerIn 7. Betriebsnotwendige Anlagen Betriebsstätte ist der Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v. Thomas-Mann-Str. 3, Karlsruhe Gruppenraum zur Durchführung des Trainings. Büro für Trainer-/innen, Teamleitung, Fachbereichsleitung. Sanitäre Anlagen. Sächliche Ausstattung (siehe 6.1.) 8. Voraussetzungen zur Leistungserbringung Verbindliche Anmeldung durch die zuständige Jugendgerichtshilfe oder den Sozialen Dienst mit entsprechenden Unterlagen (Anmelde-Vordruck JGH mit Anzeige/Anklage, JGH-Bericht, Urteil usw., Hilfeplan Sozialer Dienst mit der Zusage zur Übernahme der Kosten). Bereitschaft zur regelmäßigen und aktiven Mitarbeit im Training. Veränderungsbereitschaft an der eigenen Gewaltproblematik. Eignung und Motivation der Teilnehmer-/innen werden von den Zuweisern sowie von den AAT - Trainer-/innen im Vorgespräch geprüft. V.3 Leistungsvereinbarung AAT.doc Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v Seite 4 von 5

5 9. Laufzeit / Änderung der Vereinbarung Die Vereinbarung gilt ab und hat eine Mindestlaufzeit bis Änderungen sind nur im Einvernehmen mit der Jugendgerichtshilfe und dem Sozialen Dienst möglich. Karlsruhe, den Dr. Susanne Heynen Leiterin Jugendamt Stadt Karlsruhe Gregor Kieser Geschäftsführer Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v. Roland Laue Leiter Bereich Jugend und Soziales Stadtamt Durlach V.3 Leistungsvereinbarung AAT.doc Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.v Seite 5 von 5

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