Sergey Mashonsky Managing Partner

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1 Liebe Freunde! Wir gratulieren unsere Landsleute zum staatlichen Hauptfeiertag Tag der Unabhängigkeit der Republik Belarus! Mögen Errungenschaften und Guttaten aller unseren Mitbürger Kraft und Ruhm der Heimat vergrößern. Wir sind froh, Ihnen die Ausgabe unseres Newsletter vom Juli anzubieten, aus dem Sie über der neuen Regeln des Handels auf Markt Forex, der Ordnung der Enteignung von Grundstücke bei den Bauherren und der Errichtung des Schiedsgerichtes in der Sphäre des geistigen Eigentums erkennen. Newsletter Sergey Mashonsky Managing Partner NEUIGKEITEN DER GESETZGEBUNG Enteignung von Grundstücken und Wechsel von Bauherren Vom Erlass des Präsidenten der Republik Belarus sind zusätzliche Fälle der Anweisung der Grundstücke ohne Veranstaltung der Auktion auf das Recht des Schlusses der Mietverträge, der Auktion mit den Bedingungen auf das Recht der Projektierung und des Baues von Stadtbauen (Gebäude, Bauten) und der Auktion für den Verkauf der Grundstücke ins Privateigentum bestimmt. Ohne Veranstaltung der Auktionen werden die Grundstücke den kommunalen Einheitsunternehmen nach der Investitionsbau, ihren Tochtereinheitsunternehmen, anderen staatlichen Organisationen oder Organisationen mit dem Anteil des Staates im Grundkapital mehr als 50 % beim Wechsel der Bauherren bei der Nichterfüllung (Verstoß) von ihm der Verpflichtungen in der Bildung des Bauobjektes in den Fällen und in der Ordnung, bestimmt von der Regierung, gewährt. Der normative Akt bestimmt auch die Ordnung der Handlungen des lokalen vollziehenden Organes bei der Beschlagnahme und der Anweisung des Grundstücks in Zusammenhang mit dem Wechsel des Bauherren sowie die Ordnung der staatlichen Registrierung des Erlöschen vom Recht der Miete, der ständigen oder vorübergehenden Benutzung, des Privateigentums auf das Grundstück, das beim vorigen Bauherren in Zusammenhang mit seinem Ersatz eingezogen ist. Erlass des Präsidenten der Republik Belarus vom Nr. 244 Über Veränderungen und Ergänzungen in Erlasse des Präsidenten der Republik Belarus 1

2 Newsletter Über der Errichtung desschiedsgerichts in der Sphäre von geistige Eigentum ÜBER DER ERRICHTUNG DES SCHIEDSGERICHTS IN DER SPHÄRE VON GEISTIGE EIGENTUM Ein ständig funktionierendes Schiedsgericht in der Sphäre von Informationstechnologien und geistigem Eigentum der Assoziation von Gesellschaften der Informationstechnologien (AGI) wurde errichtet. Das Gericht wird sich mit der Lösung der Streite in der Sphäre von Informationstechnologien und geistigem Eigentum beschäftigen. Der Bestand der Richter des Schiedsgericht der AKIT wurde Alexander Korsak auch behauptet: Partner џ der Vorsitzende - Doktor der Rechtswissenschaften, Professor D.M. Demichev; џ der Stellvertretende Vorsitzende - Doktor der Rechtswissenschaften, der Professor G.A. Vasilevich; џ die Richter - leitenden Juristen und Experte in der Sphäre von wirtschaftlichen Rechtsbeziehungen, geistigem Eigentum und Informationstechnologien. 2

3 Newsletter Über die Ausübung der Tätigkeit auf außerbörslichem Markt Forex ÜBER DIE AUSÜBUNG DER TÄTIGKEIT AUF AUßERBÖRSLICHEM MARKT FOREX Während die belorussischen Bürger die Mechanismen des Handels mit der Währung auf dem Markt Forex ziemlich seit langem angeeignet haben, war die Karte der einheimischen Gesetzgebung in dieser Frage mit den weißen Flecken bis vor kurzem abgedeckt. Im Juni unterschrieb der Präsident der Republik Belarus der Erlass, der auf die Regulierung der Tätigkeit der Rechtspersonen nach der Vollziehung der von natürlichen und Rechtspersonen eingeleitete Operationen mit nicht lieferbaren außerbörslichen Finanzinstrumenten (mit anderen Worten, der Tätigkeit auf außerbörslichen Markt Forex) gerichtet ist. Das Recht, die Tätigkeit auf dem Markt Forex zu verwirklichen, ist vom Erlass den folgenden Subjekten gewährt: џ den Forex-Gesellschaften, unter denen die Rechtspersonen verstanden werden, die in der Republik Belarus registriert sind, deren Grundkapital unter Berücksichtigung der Forderungen des Erlasses in Höhe von nicht weniger als 2 Mrd. Rubeln gebildet ist (ca Euro) und die von der Nationalbank der Republik Belarus in die Liste der ForexGesellschaften eingeschlossen sind; џdem nationalen Forex-Zentrum; џden Banken und den Nichtbankenkreditorganisationen. Die Ausübung der von natürlichen und Rechtspersonen eingeleiteten Operationen mit nicht lieferbaren außerbörslichen Finanzinstrumenten von den Einzelunternehmern und den Rechtspersonen, die höher nicht angegeben sind, ist ungesetzlich und verboten. Als Basiswerte für die Operationen mit nicht lieferbaren außerbörslichen Finanzinstrumenten können die Fremdwährung, Edelmetalle, Wertpapiere, Erdöl, sowie andere Basiswerte, die vom Ministerrat zusammen mit der Nationalbank bestimmt werden, sein. 3

4 Newsletter Über die Ausübung der Tätigkeit auf außerbörslichem Markt Forex Der Erlass setzt auch voraus: џ die wesentlichen Bestimmungen der mit den Kunden abgeschlossenen Verträge; џ die Besonderheiten von Werbung regulierten Tätigkeitsarten, begangenen Operationen; џ das Recht der Forex-Gesellschaften auf die Eröffnung ohne Erlaubnis der Nationalbank der Rechnung in den Banken-Nichtansässigen und die Ausübung bei ihnen der Valutaumtauschabwicklungen auf dem äußerlichen Devisenmarkt zwecks der Verwaltung der Risiken, die in Zusammenhang mit der Ausübung der Operationen mit nicht lieferbaren außerbörslichen Finanzinstrumenten entstehen, einschließlich zwecks der Schlussfolgerung der vereinten offenen Position der Kunden (der Summe der offenen Positionen der Kunden) auf den fremden Handelspartnern; џ die Tätigkeitsarten, die Forex-Gesellschaften außer der Tätigkeit auf außerbörslichem Markt Forex ausüben können; џ Zuschlagsfrist der Besteuerung der Forex-Gesellschaften (der Steuersatz auf den Gewinn wird 9 % während ersten 3 Jahren bilden); џ die Errichtung des Garantiefonds zwecks der Erfüllung von Verpflichtungen der Forex-Gesellschaften, der Banken, der Nichtbankenkreditorganisationen für die Rückgabe den Kunden der Marginalversorgung bei der Unmöglichkeit der Erfüllung solcher Verpflichtungen. Erlass wird in Kraft am 7. März 2016 treten. Erlass des Präsidenten der Republik Belarus vom Nr. 231 Über der Verwirklichung von Tätigkeit auf außerbörslichen Markt Forex 4

5 Newsletter Spezielle Währungskontos SPEZIELLE WÄHRUNGSKONTOS Juri Slepitch Deputy Director Beschränkungen auf die Eröffnung von den Subjekten der Wirtschaftsführung, die belorussischen Residenten sind, der speziellen Kontos für die Aufbewahrung der auf inneren Devisenmarkt gekauften Fremdwährung in verschiedenen Banken der Republik Belarus, sowie für die Ausübung der Überweisungen mit dem Kauf der Fremdwährung in Ordnung und auf dem Ziel ihrer Nutzung wurden von der Nationalbank der Republik Belarus abgeschafft. Das gegebene Lösung wurde im Rahmen der Realisierung der Gruppe von Maßnahmen nach der Einführung des Mechanismus des Funktionierens von Devisenmarkt im Modus der ununterbrochenen doppelten Auktion gefasst und ist auf die Verbesserung der Geschäftsführungsbedingunen von den Subjekten der Wirtschaftsführung, sowie die Bildung der saftvollen Konkurrenz zwischen Banken gerichtet. Schreiben von der Nationalbank der Republik Belarus vom Nr /469 Das Erlaubnis auf die Eröffnung spezieller Rechnungen für die Aufbewahrung der gekauften Fremdwährung und den Kauf der Fremdwährung bei der Überweisung mit dem Kauf 5

6 Newsletter Nachrichten der Kanzlei NACHRICHTEN DER KANZLEI *** Am Juni nahm stellvertretender Direktor Juri Slepitch am IV. Geschäftsforum Interregionale Zusammenarbeit und Kooperation der Unternehmen von APK der Länder von EAWU und Zentralasien teil. Auf der feierlichen Eröffnung sprachen den Grußwort Bürgermeister von Almaty der A. Esimow, die Vertreter der Botschaften der Republik Belarus und Russische Föderation, sowie der Industrie- und Handelskammern Russlands und Kirgisistans. Auf dem Forum hielt Juri Slepitch den Vortrag zum Thema Investitionsmöglichkeiten der Republik Belarus und nahm am Rundtisch Besonderheiten der Geschäftsführung in den Ländern des EAWU teil. Präsentationen der bedeutsamen regionalen Programme, die zu der Erweiterung der Zusammenarbeit und Kooperation von Unternehmen des landwirtschaftlichen Sektors der Länder von EAWU beitragen, wurde auch durchgeführt, Kooperationsbörse fand auch statt. Wir wollten daran erinnern, dass im April dieses Jahres ein Memorandum zwischen Arzinger & Partner und juristischer Firma GRATA (mit dem Büro, unter anderen, in Kasachstan) über die Zusammenarbeit, das enge Kooperation nach der Arbeit mit den Kunden in den Jurisdiktionen der Anwesenheit beider Gesellschaften voraussetzt, unterschrieben wurde. Im Rahmen des Besuches zu Kasachstan besuchte Juri Slepitch das Büro von GRATA in Almaty und führte Arbeitstreffen mit Partner, die für leitenden Praktikern und die Entwicklung des Business in verschiedenen Regionen verantwortlich sind, durch. 6

7 Newsletter Nachrichten der Kanzlei NACHRICHTEN DER KANZLEI *** Partner Alexander Korsak bestand erfolgreich die Qualifikationsprüfung für das Erhalten der Sondererlaubnis auf die Verwirklichung der Anwaltstätigkeit. *** Arzinger & Partner ist als eine der besten juristischen Firmen von der Republik Belarus in der Sphäre Energy und Infrastructure nach dem internationalen Rating IFLR 1000 genannt. Energy und Infrastructure ist eine ziemlich fremde Sphäre für das angegebene Rating, und die gleichnamige Abteilung war ganz vor kurzem, in 2013, gestartet. Nach zwei Jahren wird Belarus auch erforscht. Deshalb ist es besonders angenehm, sich bewußt zu sein, dass Arzinger & Partner in die Zahl der besten Konsultanten in der Sphäre Energy und Infrastructure in Belarus sofort eingegangen ist. Es ist eine Anerkennung unserer vieljährigen und bedeutenden Erfahrung in Begleitung von den energetischen Projekten. 7

8 Newsletter Nachrichten der Kanzlei *** Das Büro von Arzinger & Partner hat den Besuch der Teilnehmer der ordentlichen Sitzung der Arbeitsgruppe Recht und Steuerwesen bei der Repräsentanz der Deutschen Wirtschaft in Belarus, der am 16. Juni 2015 stattgefunden hat, entgegenkommend angenommen. Arzinger & Partner ist gleichberechtigt mit der Reihe der deutschen Rechtsanwaltskanzleien und Beratungsunternehmen, die die Tätigkeit in Belarus verwirklichen, ein ständiges Mitglied der Gruppe. Partner Sergey Maschonsky, Dmitry Viltovsky und Alexander Korsak haben die unmittelbare Teil am Treffen genommen, an deren Lauf die aktuellen Veränderungen der Gesetzgebung in der Steuersphäre, sowie die Hauptrichtungen und die Veranstaltungen für die weitere Arbeit der Gruppe nach der Informierung des deutschen und belorussischen Business über die aktuellen rechtlichen Fragen besprochen wurden. Die Möglichkeiten der Teilnahme am Zweiten Tag der belorussischen Wirtschaft, der am 22. Oktober 2015 in Berlin stattfinden wird, wurden abgesondert beleuchtet. Arzinger & Partner GmbH Prospekt Nezavisimosti 169, Büro 304C , Minsk, Republic of Belarus 8

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