PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT. Holzschnitzelheizung Schulanlage Rüsler IM1250
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- Andrea Acker
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1 PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND VERIFIZIERUNGSBERICHT Holzschnitzelheing Schulanlage Rüsler IM1250 Dokumentversion 1 Datum INHALT 1. Angaben r Verifizierung 2. Allgemeine Angaben m Projekt 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 4. Zertifizierung ANHANG A1: Verwendete Unterlagen A2: Checkliste der Verifizierung Seite 1 von 16
2 Zusammenfassung der Beurteilung / Fazit Für die im Zeitraum bis erzielten Emissionsverminderungen in Höhe von 98.6 tco 2 aus dem vorliegenden Projekt können aus Sicht der Verifizierungsstelle Bescheinigungen gemäss CO 2 -Verordnung ausgestellt werden. Es handelt sich um ein SKR-Projekt, das im Jahre 2006 mit den entsprechenden SKR-Dokumenten eingereicht wurde. Im Jahre 2014 wurde das Projekt durch SGS in Beg auf die neuen Bestimmungen für Emissionsreduktionsprojekte als selbst durchgeführtes Projekt (sdp) verifiziert. Dabei wurde im 2014 eine Vor-Ort-Besichtigung durchgeführt. Die vorliegende Verifizierung wurde aufgrund der Erkenntnisse der letztjährigen Verifizierung, sowie den aktualisierten Dokumenten realisiert (siehe verwendete Unterlagen). Zur Klärung von einigen Aspekten wurden insgesamt 5 CR/CAR erhoben und während der Verifizierung geklärt. Das FAR 1 betreffend der überfälligen Eichung des Wärmezählers, das in der 1. Verifizierung unter KliK im 2014 erhoben wurde, ist mit noch nicht erledigt und muss bei der nächsten Verifizierung erneut geprüft werden. 1. Angaben r Verifizierung 1.1 Zur Verifizierungsstelle und Projektprüfung Verifizierungsstelle (Unternehmen) Ernst Basler + Partner AG Verifizierer Maya Wolfensberger, , maya.wolfensberger@ebp.ch Qualitätssicherung durch Denise Fussen, , denise.fussen@ebp.ch Verifizierter Monitoringzeitraum Zertifizierungszyklus 2. Verifizierung unter Klik 1.2 Verwendete Unterlagen (siehe auch Anhang A1) Version der Projektbeschreibung - Datum der Projektbeschreibung Version des Validierungsberichts - Datum des Validierungsberichts Version des Verifizierungsberichts (1. 1 Verifizierung) Datum des Verifizierungsberichts ( Verifizierung) Version des Monitoringberichts 1 Datum des Monitoringberichts Weitere verwendete Grundlagen, auf denen die Verifizierung beruht, sind in Anhang A1 des Berichts aufführen. 1.3 Zum Vorgehen bei der Verifizierung Ziel der Verifizierung Während der Verifizierung wurde geprüft, ob die Angaben m Projekt vollständig und konsistent sind, ob die Monitoringmethode und Datenerfassung korrekt umgesetzt wird und ob die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen korrekt berechnet sind. Beschreibung der gewählten Methoden Die Prüfung wurde aufgrund der Angaben in der Vollgsmitteilung des BAFU, Stand Januar 2015 sowie dem Zusatzblatt Projekte r Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung ehemaliger SKR- Projekte (selbst durchgeführte Projekte) für Monitoringperiode 2014 umgesetzt. Weitere verwendete Unterlagen sind im Anhang A1 aufgelistet. Beschreibung des Vorgehens / durchgeführter Schritte Die Verifizierung wurde in folgenden Schritten umgesetzt: 1. Prüfen der Dokumente und Berechnungen (siehe Anhang A1) 2. Ausfüllen der Checkliste Verifizierung 3. Identifizieren von offenen Fragen und Unklarheiten (CRs / CARs) Seite 2 von 16
3 4. Telefonische Diskussion der Fragen und Unklarheiten mit dem Gesuchsteller 5. Prüfen der angepassten Dokumente und Berechnungen und klären von allfälligen Zusatzfragen 6. Erstellen des Verifizierungsberichts Da die Anlage im bereits bei der Erstverifizierung besichtigt wurde, wurde bei dieser Verifizierung auf eine Besichtigung verzichtet. Beschreibung des Vorgehens r Qualitätssicherung Die interne Qualitätssicherung wird durch alle oben erwähnten Schritte der Verifizierung gewährleistet. Neben der Begleitung des Projektteams während der gesamten Verifizierungsphase, wurden speziell die Checkliste sowie der Verifizierungsbericht vor dem Versand an den Gesuchsteller geprüft. Der Qualitätsverantwortliche ist im Rahmen des Verifizierungsauftrags vom Verifizierungsteam unabhängig. 1.4 Unabhängigkeitserklärung Hiermit bestätigen der beauftragte Fachexperte, der Qualitätsverantwortliche und der Gesamtverantwortliche, dass sie abgesehen von ihren Leistungen im Rahmen der Verifizierung von der betroffenen Organisation (Auftraggeber der Validierung) und deren Beratern unabhängig sind. 1.5 Haftungsausschlusserklärung Die im Rahmen der Verifizierung verwendeten Informationen stammen vom Programmentwickler oder aus Quellen, die der Verifizierer als verlässig einstuft. Für die Genauigkeit, Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität oder Angemessenheit der verwendeten Informationen kann der Verifizierer in keiner Weise verantwortlich oder haftbar gemacht werden. Der Verifizierer lehnt daher jegliche Haftung ab für Fehler und deren direkte oder indirekte Folgen im Rahmen der bereit gestellten Informationen, den erstellten Produkten, den gezogenen Schlussfolgerungen und getätigten Empfehlungen. 2. Allgemeine Angaben m Projekt 2.1 Projektorganisation Projekttitel Holzschnitzelheing Schulanlage Rüsler IM1250 Gesuchsteller Gemeinde Niederrohrdorf, Bremgartenstrasse 2, 5443 Niederrohrdorf Kontakt Erich Keller, Gemeindeschreiber-Stv ; erich.keller@niederrohrdorf.ch Registrierungsnummer SKR-1250 Datum der Registrierung Projektinformation Kurze Beschreibung des Projekts Projekttyp gemäss Projektbeschreibung Angewandte Technologie Bau einer neuen Holzheing und Solaranlage für Warmwasser im Schulhaus Rüsler Erneuerbare Energien Wärmeerzeugung durch Verbrennung von Biomasse Holzschnitzelheing und Warmwasser-Solarpanels 2.3 Beurteilung Gesuchsunterlagen (1. Abschnitt der Checkliste) Die Projekteingabe erfolgte gemäss den Vorgaben der Stiftung Klimarappen (SKR) und wurde beim Projektstart auch durch die SKR validiert. Die Unterlagen sind vollständig und konsistent. Der Gesuchsteller ist identifiziert. 3. Ergebnisse der inhaltlichen Prüfung des Projekts 3.1 Beschreibung Monitoring ( 2. Abschnitt der Checkliste) Die Monitoringmethode basiert auf der entsprechenden SKR-Vorlage für den sogenannten Monitoringplan. Der Monitoringplan wurde im Rahmen der Erstverifizierung leicht angepasst (siehe Verifizierungsbericht vom ). Im Nachgang der Erstverifizierung wurde der Wirkungsgrad auf 85% korrigiert. Seite 3 von 16
4 Die Prozess- und Managementstrukturen sowie die Datenerhebung, Qualitätssicherung und Plausibilisierung sind beschrieben. Es gab diesbezüglich keine Fragen. Die Prozesse und Zuständigkeiten sowohl für das Monitoring wie auch für die Datenerhebung und Qualitätssicherung sind im Monitoringplan korrekt beschrieben und werden entsprechend gehandhabt. Das FAR 1 aus der Erstverifizierung wurde im Rahmen der 2. Verifizierung (überfällige Eichung der Wärmezähler) noch nicht behoben und muss bei der nächsten Verifizierung erneut geprüft werden (siehe CAR 1). 3.2 Rahmenbedingungen ( 3. Abschnitt der Checkliste) Die Rahmenbedingungen haben sich gegenüber der ersten Verifizierung nicht geändert. Es gab diesbezüglich keine Fragen. 3.3 Berechnung der tatsächlich erzielten Emissionsverminderung ( Abschnitt 4 der Checkliste) Die Projektemissionen entstehen einzig aus dem indirekten Beitrag des elektrischen Stroms, der angestoßen durch Erstverifizierung neu berücksichtigt wird. Die der Referenzentwicklung geordnete CO 2 -Emission wird aus der Nutzwärme aller 3 Energieversorger (Holzschnitzelheing, Solarpanels und Elektroheing für Brauchwasser) berechnet, unter Berücksichtigung des Wirkungsgrades der Referenzheing. Die Abweichung des Standard Referenzszenarios gemäss Anhang F der Vollgsweisung wurde im Rahmen dieser zweiten Verifizierung neu überprüft, da dies in der Erstverifizierung noch nicht thematisiert wurde (CR 4). Da Heingsvorlauftemperaturen von 70 C benötigt werden, kann die definierte Referenzenwicklung nach wie vor verwendet werden. Die real erzielten Emissionsverminderungen liegen in dieser Monitoringperiode rund 40% unter Budget, weil das Schulhaus Hüslerberg Mitte 2013 infolge Um- und Erweiterungsbau von der Holzschnitzelheing Rüsler abgekoppelt wurde. Der Wiederanschluss der Schulanlage Hüslerberg erfolgt im Frühling Fragen r Gegenprüfung der Angaben (Umsetng des 4-Augen-Prinzip) wurde im Rahmen von CR 2 geklärt. Die Zahlen gemäss den Zählerständen für das Jahr 2014 aus den beigelegten Excel-Dateien haben von denjenigen im Monitoringbericht abgewichen. Im Rahmen der CR 3 wurden die Fragen da geklärt. 3.4 Wesentliche Änderungen ( Abschnitt 5 der Checkliste) Gegenüber der ersten Verifizierung gab es -- wie auch vom Gesuchsteller bestätigt-- keine wesentlichen Änderungen. Es gab diesbezüglich keine Fragen. Die Wirtschaftlichkeitsanalyse wurde in der Verifizierung als sdp im Jahr 2014 geprüft und nach einer aktualisierten NPV-Berechnung als nach wie vor sätzlich beurteilt. Die Betriebskosten waren in der Monitoringperiode jedoch auffälig hoch. Im Rahmen des CR 5 wurde erläutert, dass diese Angaben auf einen Irrtum rückführen waren und sich die effektiven Betriebskosten 2014 leicht unter denjenigen des Vorjahres belaufen. Da es somit gegenüber der Monitoringperiode 2013 keine grossen Änderungen gegeben hat, wurde auf eine erneute Wirtschaftlichkeitsprüfung verzichtet. 4. Zertifizierung Die Verifizierungsstelle bestätigt hiermit, dass das folgende Projekt mithilfe des Monitoringberichts, aller notwendigen sätzlichen Dokumente gemäss Anhang A1 und gemäss der Mitteilung des BAFU verifiziert wurde. - Holzschnitzelheing Schulanlage Rüsler IM1250 Die Evaluation hat folgende Emissionsverminderung ergeben: Seite 4 von 16
5 Monitoringperiode Monitoring von bis Emissionsverminderung 98.6 tco 2 Bei der nächsten Verifizierung / Validierung sind folgende Aspekte berücksichtigen FAR 1 der Erstverifizierung ist erneut prüfen (siehe CAR 1). Seite 5 von 16
6 Zollikon, Verifizierer: Maya Wolfensberger Verantwortlicher für die Qualitätssicherung: Denise Fussen Gesamtverantwortlicher: Joachim Sell Seite 6 von 16
7 A1 VERWENDETE UNTERLAGEN Grundlagen BAFU - Geschäftsstelle Kompensation (2015). Projekte und Programme r Emissionsverminderung im Inland. Ein Modul der Mitteilung des BAFU als Vollgsbehörde r CO2-Verordnung. 2. aktualisierte Version. - Geschäftsstelle Kompensation (2015). Projekte r Emissionsverminderung im Inland. Verifizierung ehemaliger SKR-Projekte (selbst durchgeführte Projekte) für Monitoringperiode Geschäftsstelle Kompensation (2015). Empfehlungen für Projekte und Programme un den Bereichen Komfort- und Prozesswärme (Anhang F r Mittelung Projekte und Programme r Emissionsverminderung im Inland). Grundlagen Projekt - Monitoringbericht 2014: Monitoringbericht 2014.xls - Verifizierungsbericht 2013: Verifikationsbericht_2013.pdf - KliK Projektbeschrieb - Datenerhebungs-Dokumente: Zählerablesung_P1.xls, Zählerablesung_P2.xls, Zählerablesung_P3.pdf - Betriebs-und Unterhaltskosten.pdf - Protokoll_GV_2002.pdf - Auswertung_Wärmezähler.pdf Seite 7 von 16
8 A2 CHECKLISTE DER VERIFIZIERUNG PROJEKTE ZUR EMISSIONSVERMINDERUNG IM INLAND CHECKLISTE ZUR VERIFIZIERUNG Holzschnitzelheing Schulanlagen Rüsler und Hüslerberg Dokumentversion 2 Datum Teil 1: Checkliste 1. Formales 1.1 Das Gesuch ist mittels der aktuellen Version der auf der BAFU- Webseite r Verfügung gestellten Vorlagen und Grundlagen (insbesondere Rechtsgrundlagen, Mitteilung und ergänzende Dokumente) eingereicht. Trifft Trifft nicht Bemerkung Verifizierer: Da es sich um ein SKR-Projekt handelt, wurde die damalige Vorlage für SKR-Projekte verwendet. 1.2 Der Monitoringbericht und die unterstützenden Dokumente sind vollständig und konsistent. 1.3 Der Gesuchsteller ist korrekt identifiziert. 1.4a Der Gesuchsteller ist identisch mit dem Gesuchsteller, der die validierte Projektbeschreibung eingegeben hat. 1.4b Falls 1.4.a nicht trifft: Der Wechsel des Gesuchstellers ist begründet und 2. Beschreibung Monitoring Trifft 2.1 Die Beschreibung der angewandten Monitoringmethode im Monitoringbericht ist korrekt und nachvollziehbar. 2.2a Die angewandte Monitoringmethode entspricht der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode. 2.2b Falls 2.2.a nicht trifft: Abweichungen der angewandten Monitoringmethode gegenüber der im Monitoringkonzept beschriebenen Methode sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung 2.2c Falls 2.2a nicht trifft: Die angewandte Monitoringmethode ist angemessen. 2.3 Die Monitoringmethode wird korrekt umgesetzt. 2.4a Die Prozess- und Managementstrukturen sind korrekt beschrieben und umgesetzt. 2.4b Die etablierten Prozess- und Managementstrukturen entsprechen den in der Projektbeschreibung definierten Strukturen. 2.4c Falls 2.4b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.5a Die Verantwortlichkeiten r Datenerhebung und -archivierung sind verständlich beschrieben. 2.5b Die Verantwortlichkeiten werden so wie in der Projektbeschreibung festgelegt wahrgenommen. Seite 8 von 16 Trifft nicht
9 2.5c Falls 2.5b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.6a Die Qualitätssicherung (Systeme und Prozeduren) ist angemessen und umgesetzt. 2.6b Die Qualitätssicherung wurde wie in der Projektbeschreibung vorgesehen umgesetzt. 2.6c Falls 2.6b nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst. 3. Rahmenbedingungen 3.1 Technische Beschreibung des Projekts 3.1.1a Die technische Beschreibung des umgesetzten Projekts entspricht derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls 3.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die implementierte Technologie entspricht dem aktuellen Stand der Technik. 3.2 Finanzhilfen Beantragte und gesprochene Finanzmittel sind ausgewiesen (Beitragshöhe und Herkunft) und mit Dokumenten im Anhang belegt. Bemerkung Verifizierer: Es wurden keine anderen Finanzhilfen erhalten a Angaben erhaltenen Finanzhilfen stimmen mit den Angaben Finanzhilfen in der Projektbeschreibung überein b Falls 3.2.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.3 Abgrenng anderen Instrumenten und Massnahmen 3.3.1a Die für die Abgrenng anderen Instrumenten des CO 2 - Gesetzes relevanten Sachverhalte haben sich seit dem Eignungsentscheid nicht verändert b Falls 3.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 3.4 Umsetngsbeginn und Wirkungsbeginn Der Umsetngsbeginn wurde anhand von Dokumenten belegt. Trifft x CAR 1 x CAR 1 Trifft nicht Bemerkung Validierer: Für SKR-Projekte fällt der Umsetngsbeginn mit dem Wirkungsbeginn sammen. Dieser wurde den Projekteignern jeweils formell mit einem Schreiben der SKR bestätigt und ergab den Startpunkt für das Monitoring a Der Umsetngsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung b Falls 3.4.2a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Seite 9 von 16
10 3.4.3 Der Wirkungsbeginn erfolgte gemäss Projektbeschreibung Das Monitoring wurde zeitgleich mit dem Wirkungsbeginn aufgenommen. 4. Berechnung der tatsächlichen Emissionsverminderung 4.1 Systemgrenzen und Einflussfaktoren 4.1.1a 4.1.1b 4.1.2a 4.1.2b Die Systemgrenzen haben sich gegenüber den in der Projektbeschreibung definierten Systemgrenzen nicht geändert Falls 4.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Es gibt keine Unterschiede in den wesentlichen Faktoren gegenüber der Projektbeschreibung. Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Bemerkung Verifizierer: Im Nachgang der letzten Verifizierung wurde der Wirkungsgrad der Ölheing gemäss Vollgsmitteilung von 90% auf 85% angepasst. Trifft x x x Trifft nicht x Seite 10 von 16
11 4.2 Monitoring der Projektemissionen 4.2.1a Alle gemäss Monitoringkonzept überwachenden Parameter r Berechnung der Projektemissionen werden erhoben ( Belege) 4.2.1b Falls 4.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Angaben den Parametern und Annahmen betreffend Projektemissionen sind vollständig, konsistent und korrekt ( Belege) Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. ( Falls nicht treffend: Begründung erläutern/kommentieren) 4.2.4a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein b Falls 4.2.4a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Eingesetzte Messinstrumente, die Messpraxis und die Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringbericht überein Die Angaben aus den belegenden Dokumenten den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind korrekt Für alle Annahmen für die Berechnung der Projektemissionen sind die entsprechenden Dokumente und Belege vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten für die Berechnung der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht a Die Projektemissionen werden mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen berechnet b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und a Es gibt keine Unterschiede in der Berechnungsformel der Projektemissionen gegenüber derjenigen in der Projektbeschreibung b Falls a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Die Berechnung der Projektemissionen ist korrekt und konsistent. 4.3 Bestimmung der Referenzentwicklung 4.3.1a 4.3.1b Alle überwachenden Parameter r Berechnung der Referenzentwicklung wurden gemäss Monitoringkonzept erhoben ( Belege). Falls 4.3.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Seite 11 von 16 Trifft Trifft nicht x CR 2 FAR Erstverifiezierung x CR 3 x
12 4.3.2 Die Angaben aus den Dokumenten der Parameter der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung fliessen korrekt in die Berechnung ein Für alle Annahmen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind entsprechende Dokumente und Belege gemäss Monitoringkonzept vorhanden Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet a Die angewandte Formel r Berechnung der Referenzentwicklung entspricht der in der Projektbeschreibung festgelegten Formel b Falls 4.4.7a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und Bemerkung Verifizierer: Gegenüber der Projektbeschreibung wurde die neue Variable P6 (CO2-Emissionsfaktor (in kg. CO2 /kwh) für elektrischen Strom) eingeführt Die Berechnung der Referenzentwicklung ist korrekt, nachvollziehbar und vollständig. 4.4 Erzielte Emissionsverminderungen x CR 3 CR Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. x CR Die Wirkungsaufteilung aufgrund der Finanzhilfen ( vgl. 3.2) ist korrekt berechnet. 5. Wesentliche Änderungen Trifft 5.1 Wirtschaftlichkeitsanalyse 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen b Falls 5.1.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und 5.1.1c Falls 5.1.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen Kosten und Erlöse gegenüber den in der Projekbeschreibung festgelegten Werten sind kleiner als 20% d Falls 5.1.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. 5.2 Emissionsverminderungen Seite 12 von 16 Trifft nicht x CR a Die tatsächlich erzielten Emissionsverminderungen entsprechen den x
13 5.2.1b 5.2.1c gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen. Falls 5.2.1a nicht trifft: Abweichungen sind begründet und nachvollziehbar ( in diesem Fall Begründung Bemerkung Verifizierer: Die eingesparten Emissionen liegen ca. 30% tiefer als im 2012 und 20% tiefer als im Das liegt daran, dass das Schulhaus Hüslerberg Mitte 2013 infolge Um- und Erweiterungsbau von der Holzschnitzelheing Rüsler abgekoppelt wurde. Der Wiederanschluss der Schulanlage Hüslerberg erfolgt im Sommer Falls 5.2.1a nicht trifft: Die Abweichungen der tatsächlichen erzielten Emissionsverminderungen gegenüber den gemäss Projektbeschreibung erwarteten Emissionsverminderungen sind kleiner als 20%. x Bemerkung Verifizierer: Die Schulanlage Rüsler wurde komplett (Fassaden, Fenster, Dach) und die Schulanlage Hüslerberg teilweise (Fenster) energetisch saniert, weswegen die Schätng nicht mehr mit dem Projektbeschreib übereinstimmt. Dies wurde bereits in der ersten Verifizierung geklärt Falls 5.2.1c nicht trifft: Die Abweichungen sind so gross, dass das tatsächlich umgesetzte Projekt nicht mehr dem in der Projektbeschreibung dargestellten Projekt entspricht und eine erneute Validierung einer entsprechend angepassten Projektbeschreibung notwendig ist. x Qualitätssicherung Durchgeführt durch Denise Fussen Datum Teil 2: Liste der Fragen CAR 1 Erledigt x 2.7a Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind klar aufgelistet. 2.7b Die noch klärenden Punkte aus der Validierung/Registrierung oder früherer Verifizierungen sind gelöst a Im Monitoring-Bericht erfasste Messinstrumente, Messpraxis und Kalibrierungsvorgaben der Projektemissionen stimmen mit den Angaben im Monitoringkonzept in der Projektbeschreibung überein. Frage Verifizierer Im Rahmen der Erstverifizierung unter Klik wurde ein FAR erhoben. Dieses betraf die seit 2013 überfällige Eichung der Wärmezähler. Sie haben angekündigt, dass Hauswart Peter Schödler wird für das Jahr 2014 eine neue Eichung der Zähler veranlassen wird. Bitte weisen Sie entsprechende Belege nach. Antwort Gesuchsteller Die fehlende Eichung wird dieses Jahr mit dem Wiederanschluss der sanierten und erweiterten Seite 13 von 16
14 Schulanlage Hüslerberg nachgeholt. Es macht keinen Sinn, die Eichung während der Umbauphase vornehmen. Es liegen bereits Offerten der Siemes Schweiz AG, Volketswil vor. Laut Offerte entsteht ein Unterbruch vom Ausbau und dem Wiedereinbau der Eichung der Wärmezähler von 3 4 Wochen. Fazit Verifizierer Die Messungen im 2014 wurden das ganze Jahr mit ungeeichten Wärmezählern vorgenommen. Betrachtet man die ganze Zeitreihe, sind die Messungen jedoch plausibel. Diese liegen i.d.r. unter dem Vorjahreswert (vermutlich aufgrund der Abkopplung der Schulanlage Hüslerberg). Die Messungen für das 2014 sind daher aus Sicht des Validierers plausibel. Das FAR aus der Erstverifizierung bleibt bestehen und muss erneut geprüft werden in der nächsten Verifizierung. CR 2 Erledigt x Eine Gegenprüfung der Angaben wurde durchgeführt. Frage Verifizierer Im Monitoringbericht steht, dass die Messungen von P1 über den Heizwert der Holzschnitzel und P2 über die Wassermenge und die sätzliche Strommenge verifiziert werden. Wie wurden diese Werte überprüft und können Sie uns entsprechende Berechnungen kommen lassen? Bitte beschreiben Sie, wie das Qualitätsmanagement (z.b. 4 Augen-Prinzip) bei den Berechnungen gewährleistet wird. Antwort Gesuchsteller Das Qualitätsmanagement basiert auf dem 4-Augen-Prinzip: Die Hauswarte lesen die Werte monatlich ab und übertragen diese in eine Excel-Tabelle. Zudem hat der Gemeinderat die Encontrol AG, Niederrohrdorf, beauftragt, den Energieverbrauch der Gemeindeliegenschaften auswerten. Die Auswertungsberichte 2014, 2011,2010, 2009 und 2008 finden Sie im Anhang. Fazit Verifizierer Das 4-Augen-Prinzip scheint durch die externe Auswertungsberichte gewährleistet. CR 2 wurde somit ausreichend beantwortet. CR 3 Erledigt Die Angaben aus den belegenden Dokumenten den Parametern der Projektemissionen sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Angaben aus den Dokumenten und Belegen für die Berechnung der Referenzentwicklung sind konsistent mit den Angaben im Monitoringbericht Die Emissionsverminderungen sind korrekt berechnet. Frage Verifizierer Die Zahlen gemäss den Zählerständen für das Jahr 2014 aus Ihren beigelegten Excel-Dateien weichen von denjenigen im Monitoringbericht ab. Für P kWh vs kWh im Monitoringbericht Für P kwh vs kWh im Monitoringbericht P3: kwh vs. Monitoringbericht kwh Wie kommen diese Unterschiede stande? Antwort Gesuchsteller Der Hauswart grenzt die Ableseperiode für den Monitoringbericht jeweils von 01. Januar bis 31. Dezember ein. Weil die Zählerablesung gemäss angehängten Excel-Tabellen nicht immer am 1. des Monats sondern am 1. Montag des Monats erfolgen, existieren logischerweise kleine Differenzen Seite 14 von 16
15 zwischen dem Säulendiagramm (Periode ) und der Excel-Tabelle. Die massgebenden Werte wurden in den bisherigen Monitoringberichten jeweils vom festgehalten und lauten somit für das Jahre 2014 wie folgt: P1 (Holz) kwh P2 (Solar) kwh P3 (Elektro) kwh Frage Verifizierer Die Abweichungen r Exceltabelle sind nachvollziehbar bei P1 und P2 (siehe jedoch Kommentar Einheitenfehler). P2: Es muss in der Auswertung der Wärmezähler ein Einheitenfehler vorliegen (15.63MWh vs. Monitoringbericht kwh). Können Sie das kurz bestätigen und in den folgenden Monitoringberichten entsprechend korrigieren? P3: Die Abweichung lässt sich durch die obige Erklärung nicht nachvollziehen: kwh vs. Monitoringbericht kwh. Antwort Gesuchsteller Die im Monitoringbericht aufgeführten Werte P kwh und P kwh sind korrekt. Bei der Excel-Tabelle P 3 wurde irrtümlicherweise ein falscher Zähler vom Hauswart gemeldet und bei P2 lag ein Kommafehler vor. Fazit Verifizierer Es ist nachvollziehbar beschrieben, wie die Fehler stande kamen. Die korrekte Zählerablesung für P 3 wurde nachgereicht. Die ausgewiesenen Messungen und Zählerstände reihen sich in die Entwicklung ein und sind plausibel. CR 4 Erledigt x Die Referenzentwicklung wird mit den in der Mitteilung vorgegebenen Annahmen (bspw. Brennwert, Emissionsfaktoren) berechnet. Frage Verifizierer Gemäss den Verfügung stehenden Unterlagen wurde die Abweichung des Standard Referenzszenarios (30/70-Regel für Nichtwohnbereich) gemäss Anhang F noch nicht thematisiert. Wie alt war die Ölheing m Zeitpunkt des Ersatzes? Falls diese älter als 20 Jahre war, muss gemäss BAFU Standard-Referenzszenario davon ausgegangen werden, dass in 30% der Fälle trotzdem eine erneuerbarer Energieträger eingebaut worden wäre, ausser eine der genannten Ausnahmen (Siehe Anhang F Seite 2) wäre vorgelegen. Antwort Gesuchsteller Laut GV-Vorlage vom 14. Juni 2002 (siehe Protokoll_GV_2002) stammte die ersetzte Ölheing aus dem Jahre 1987/1988. Es werden jedoch Heingsvorlauftemperaturen von 70 C benötigt. Fazit Verifizierer Es trifft die Ausnahme d) im Anhang F, weswegen die 30/ 70 Regel nicht eingeführt werden muss. Es ist somit aus Sicht des Verifizierers lässig, die definierte Referenzentwicklung weiterhin verwenden. CR 4 ist somit erledigt. CR 5 Erledigt x 5.1.1a Die für die Wirtschaftlichkeitsanalyse in der Projektbeschreibung verwendeten Annahmen Kosten und Erlösen entsprechen tatsächlichen Kosten und Erlösen. Frage Verifizierer Seite 15 von 16
16 Die Betriebskosten betrugen in dieser Monitoringperiode gemäss Belegen CHF und liegen somit falls doppelt so hoch wie in der letzten Monitoringperiode (43 000CHF). Gleichzeitig liegen die CO 2 Einsparungen mit t CO 2 leicht tiefer als in der letzten Monitoringperiode. Auf was sind die erhöhten Betriebskosten rückführen? Antwort Gesuchsteller Die erhöhten Betriebskosten sind auf den einmaligen Ersatz der Heingssteuerung im Betrage von CHF rückführen. Zudem wurden in der Kostensammenstellung irrtümlicherweise sämtliche Stromkosten der Schulanlage aufgeführt; massgebend für die Heing ist jedoch lediglich die Rechnung im Betrage von Somit belaufen sich die effektiven Betriebskosten 2014 auf lediglich rund CHF , somit leicht unter denjenigen des Vorjahres. Fazit Verifizierer Die Erklärung ist nachvollziehbar. CR 5 ist somit erledigt. Seite 16 von 16
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