Die E-Bilanz. Josef Maier, StB, vbp. Dipl. Finanzwirt (FH) Dobler & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

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1 Die E-Bilanz Dipl. Finanzwirt (FH) Josef Maier, StB, vbp Dobler & Partner GmbH Steuerberatungsgesellschaft

2 Agenda 1. Einleitung 2. Grundlagen der E-Bilanz a) Allgemeine Einführung b) Rechtliche Grundlagen c) Erläuterung der XBRL-Taxonomie und deren Aufbau d) E-Bilanz Taxonomie Positonseigenschaften e) E-Bilanz Taxonmie Beispiel (Forderungen u. sonstige Vermögensgegenstände) f) E-Bilanz Ausgewählte Bestandteile g) EXKURS Handelsbilanz-Steuerbilanz-Überleitungsrechnung h) E-Bilanz Übermittlung mit ELSTER i) Ziele der Finanzverwaltung 2

3 Agenda 3. Projektumsetzung in den Unternehmen 4. Änderungen am Buchungsverhalten erforderlich 5. Visualisierung der E-Bilanz und Erläuterungen zu ausgewählten Bereichen der Gewinn- und Verlustrechnung a) Umsatzerlöse b) Materialaufwand c) Personalaufwand 3

4 1. Einleitung Gesetzliche Verpflichtung Für alle bilanzierenden Unternehmer zur Einreichung des Jahresabschlusses zwingend in elektronischer Form spätestens für Wirtschaftsjahre die nach dem beginnen Unsere Motivation zur heutigen Veranstaltung Information und Sensibilisierung, insbesondere der Mandanten und Interessenten, die selbst buchen oder aber Daten aus Ihren Systemen generieren die zur Verbuchung weitergegeben werden für die Notwendigkeit der rechtzeitigen Überprüfung - gewachsener etablierter Prozesse - der bisher verwendeten bzw. hinterlegten Fibu-Konten bei der Erfassung des Wareneingangs (Warenwirtschaftsysteme) bei der Fakturierung bei der Lohnbuchhaltung bei der Anlagenbuchhaltung - des bisherigen Buchungsverhaltens für die Notwendigkeit der Festlegung einer E-Bilanzpoitik 4

5 2.a Allgemeine Einführung Elektronische Übermittlung von Jahresabschlussdaten Neuland? NEIN vgl. bestehende Publizität im E-Bundesanzeiger für haftungsbeschränkte UN Aber (nur) -Jahresabschluss nach HGB -Gliederungstiefe lt. Schemen 266 HGB u. 275 HGB (mit Erleichterungen) -Unterschiedliche Datenformate zugelassen Neu an der E-Bilanz - (im Ergebnis) Jahresabschluss nach EStG - geforderte Gliederungstiefe in der veröffentlichten Taxonomie - Nur ein bestimmtes Datenformat möglich - Keine Möglichkeit einer manuellen Erfassung - erheblich Anforderung an die technische Umsetzung - neue Begrifflichkeiten - Neuland für die Finanzverwaltung 5

6 2.b Rechtliche Grundlagen -Gesetzeslage- Gesetzeslage als Ausgangspunkt 5b EStG Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen -.. Wird der Gewinn durch Bilanzierung ermittelt verpflichtet nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermitteln. 52 (15a) EStG 5b EStG in der Fassung des Steuerbürokratieabbaugesetzes ist erstmals für Wje. anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen. 51 (4) Nr. 1c EStG (Anwendungszeitpunktverschiebungsverordnung)..Das BMF wird ermächtigt...vorgenannten Zeitpunkt zu verschieben. Übermittlungspflicht für Wirtschaftsjahre, die nach dem beginnen. 51 (4) EStG Nr. 1b EStG (Mindestumfangsverordnung) Das BMF wird ermächtigt, Nr. 1b. im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach 5b EStG elektronisch zu übermittelnden Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung selbst zu bestimmen. 6

7 2.b Rechtliche Grundlagen Verwaltungsvorgaben- BMF-Schreiben vom u.a. Festlegung von XBRL als Format für die Übermittlung der E-Bilanz BMF-Schreiben vom Erste Veröffentlichung der Taxonomie (u.a. Anwendung für Pilotierung) Ankündigung Pilotierung Finales BMF-Schreiben vom Für alle Unternehmen: Nichtbeanstandungsregelung (Erstjahr 2012 Papierform) Übergangsregelung für bestimmte Fälle - Übermittlungspflicht für WJ, die nach dem beginnen: Unternehmen mit ausländischen Betriebsstätten (für Positionen, die die ausl. Betriebsstätten betreffen) Ausländische Unternehmen mit inländischen Betriebsstätten Steuerbegünstigte Körperschaften (z.b. auch Pflegeeinrichtungen) Veröffentlichung der endgültigen Taxonomie (Vers. 5.0) Am Taxonomie-update (Taxonomie 5.1) 7

8 Anwendungszeitraum grundsätzlich für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.Dezember 2011 Nichtbeanstandungsregelung für Erstjahr (Jahresabschluss kann in der bisherigen Gliederung in Papierform eingereicht werden) 8

9 2.c Erläuterung der XBRL-Taxonomie und deren Aufbau Taxonomie Taxonomien sind gegliederte Datenschemen. Durch eine Taxonomie werden die verschiedenartigen Positionen definiert, aus denen z. B. eine Bilanz oder eine Gewinn- und Verlustrechnung bestehen kann (also etwa die Firma des Kaufmanns oder die einzelnen Positionen von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung) und entsprechend ihrer Beziehungen zueinander geordnet. XBRL steht für "extensible Business Reporting Language". XBRL ist eine frei verfügbare elektronische Sprache für das "Financial Reporting XBRL in der Wirtschaft weltweit verbreitet (u.a. OECD-Empfehlungen; Offenlegung Bundesanzeiger, ) (OECD=Organisation for Economic Co-opertaion and Development) Die technische Basis von XBRL ist die Sprache XML (Extensible Markup Language), eine Web-Sprache, die mit dem bekannteren Vertreter HTML verwandt ist, jedoch einen anderen Schwerpunkt hat und sich damit besonders für den angestrebten Zweck financial reporting eignet. 9 Vermeidung eines von der Verwaltung einseitig vorgegebenen Standards

10 10 DIE E-BILANZ 2.c Erläuterung der XBRL-Taxonomie und deren Aufbau Amtlich vorgeschriebene Datensatz XBRL-Taxonomie ist der amtlich vorgeschriebener Datensatz i.s.d. 5b EStG Nur eine einheitliche Taxonomie: für die Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung zur Steuerbilanz für die alternativ einreichbare Steuerbilanz für alle Rechtsformen (nur die Visualisierung zeigt gefilterte Sichten) für Betriebe aller Größenklassen für alle Arten von Bilanzen - Eröffnungsbilanzen - Berichtigte Bilanzen - Zwischenbilanzen - Liquidationseröffnungsbilanzen - Umwandlungsbilanzen Ausnahme: Spezial- und Ergänzungstaxonomien für Bereiche mit besonderen Rechnungslegungsvorschriften Damit besteht die Notwendigkeit eines hohen Standardisierungsgrades für verwaltungsinterne, automatisierte Weiterverarbeitung

11 11 DIE E-BILANZ 2.c Erläuterung der XBRL-Taxonomie und deren Aufbau Elemente der Taxonomie des zu übermittelnden Datensatzes Stammdatenmodul (GCD-Modul) Dokumenteninformationen Informationen zum Bericht Informationen zum Unernehmen Jahresabschlussmodul (GAAP-Modul) Bilanz; Gewinn- u. Verlustrechnung Ergebnisverwendung Steuerliche Gewinnermittlung Kerntaxonomie - elektronische Übermittlung der Jahresabschlussdaten erfolgt grundsätzlich nach der Kerntaxonomie - beinhaltet die Positionen für alle Rechtsformen, wobei immer nur jeweils nur die Positionen zu befüllen sind, zu denen auch tatsächlich Geschäftsvorfälle vorliegen. Spezialtaxonomien ersetzen die Berichtsteile Bilanz und G+V der Kerntaxonomie Ergänzungstaxonomien ergänzen die Kerntaxonomie in den Berichtsteilen Bilanz und G+V

12 2.c Erläuterung der XBRL-Taxonomie und deren Aufbau Gültigkeit der Taxonomie in zeitlicher Hinsicht Eine Taxonomie ist grundsätzlich jeweils nur für ein Wirtschaftsjahr gültig. Finanzverwaltung überarbeitet jedes Jahr die Taxonomie und nimmt etwaige Anpassungen vor. Eine neue Taxonomie gilt grundsätzlich für die nach der Veröffentlichung folgenden Wirtschaftsjahre; Verwendung für Vorjahre soll immer möglich sein. 12

13 2.c Erläuterung der XBRL-Taxonomie und deren Aufbau 1133 Positionen im XBRL-Schema (599/534) 383 Mussfelder (124/259) 13 z.b. Z. 273 ff. i.ü aber S-AD 46 Mussfelder z.b. Z-1872u1875 S-BB

14 2.d E-Bilanz Taxonomie - Positionseigenschaften Mussfeld die in den Taxonomien als Mussfeld gekennzeichneten Positionen sind zwingend zu befüllen (Mindestumfang) sofern sich ein Mussfeld nicht mit Werten füllen lässt, weil die Position in der ordnungsmäßigen individuellen Buchführung nicht geführt wird oder aus ihr nicht ableitbar ist, ist zur erfolgreichen Übermittlung des Datensatzes die entsprechende Position ohne Wert (technisch: NIL-Wert) zu übermitteln es wird elektronisch geprüft (ERIC), ob formal alle Mussfelder in den übermittelten Datensätzen enthalten sind. 14

15 2.d E-Bilanz Taxonomie - Positionseigenschaften Mussfeld Z228/235/243ff 15

16 2.d E-Bilanz Taxonomie - Positionseigenschaften Mussfeld Übermittlung mit dem Wert NIL (Auszug aus dem Bereich Personalaufwand) (Auszug aus der Übermittlungsdatei) 16

17 2.d E-Bilanz Taxonomie - Positionseigenschaften Mussfeld, Kontennachweis erwünscht für die als Mussfeld, Kontennachweis erwünscht gekennzeichneten Positionen gelten die Ausführungen zum Mussfeld in gleicher Weise der Auszug aus der Summen-/Saldenliste der in diese Position einfließenden Konten im XBRL-Format kann vom Steuerpflichtigen mitgeliefert werden (Angaben: Kontonummer, Kontobezeichnung, Saldo zum Stichtag) freiwilliger Kontennachweis auch für jede andere Taxonomieposition durch Datenfernübertragung möglich Mussfelder + Mussfelder, Kontennachweis erwünscht = Mindestumfang i.s.d. 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG 17

18 2.d E-Bilanz Taxonomie - Positionseigenschaften Mussfeld, Kontennachweis erwünscht Z39SBB Z46SBB Z55SBB 18

19 2.d E-Bilanz Taxonomie - Positionseigenschaften Summenmussfeld Oberpositionen, die über rechnerisch verknüpften Mussfeldern stehen, sind als Summenmussfelder gekennzeichnet. Rechnerisch notwendige Positionen zur Erfüllung der im Datenschema hinterlegten Rechenregeln, werden Positionen, die auf der gleichen Ebene wie rechnerisch verknüpfte Mussfelder stehen, als Rechnerisch notwendig, soweit vorhanden gekennzeichnet Solche Positionen sind dann zwingend mit Werten zu übermitteln, wenn ohne diese Übermittlung die Summe der Positionen auf der gleichen Ebene nicht dem Wert der Oberposition entspricht, mit denen diese Positionen rechnerisch verknüpft sind 19

20 2.d E-Bilanz Taxonomie - Positionseigenschaften Summenmussfeld und Rechnerisch notwendige Positionen Z27SBB Z31SBB 20

21 2.d E-Bilanz Taxonomie - Positionseigenschaften Auffangpositionen Eingriffe in das Buchungsverhalten zu vermeiden, aber dennoch einen möglichst hohen Grad an Standardisierung erreichen erkennbar durch die Formulierung im beschreibenden Text nicht zuordenbar in der Positionsbezeichnung soweit durch Mussfelder vorgegebene Differenzierungen für einen bestimmten Sachverhalt nicht aus der Buchhaltung ableitbar sind, können zur Sicherstellung der rechnerischen Richtigkeit für die Übermittlung der Daten alternativ die Auffangpositionen genutzt werden 21

22 2.d E-Bilanz Taxonomie - Positionseigenschaften Auffangposition Z265/SBB 22 Z374SBB

23 2.e E-Bilanz Taxonomie - Beispiel Darstellung nach HGB und E-Bilanz für eine Kapitalgesellschaft (Hinweis: Bei der Darstellung E-Bilanz wurden nur die Mussfelder und rechnerisch notwendige Positionen abgebildet) 23

24 2.e E-Bilanz Taxonomie - Beispiel Darstellung HGB Darstellung E-Bilanz Z SBB 24

25 2.f E-Bilanz Ausgewählte Bestandteile Anlagenspiegel Übermittlung im Rahmen der Taxonomie über XBRL möglich (freiwillige Übermittlung!) Außerbilanzielle Zu- und Abrechnungen für Einzelunternehmen und Personengesellschaften im XBRL-Datensatz (Z4299ff) für Körperschaften (wie bereits bisher) im Rahmen der Steuererklärung (Schnittstellen) (Kontenrahmen SS) 25

26 2.f E-Bilanz Ausgewählte Bestandteile Kapitalkontenentwicklung für Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften eine verpflichtende Übermittlung erst für Wirtschaftsjahre vorgesehen, die nach dem 31. Dezember 2014 (Übergangsphase) beginnen in Übergangsphase die nach Gesellschaftergruppen zusammengefassten Mussfelder der Kapitalkontenentwicklung in der Bilanz befüllen Sonder- und Ergänzungsbilanzen für Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften jeweils in gesondertem Datensatz zu übermitteln für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1. Januar 2015 enden, entsprechendes Freitextfeld befüllen 26

27 2.f E-Bilanz Ausgewählte Bestandteile StB Bilanz + GuV HGB Bilanz + GuV + Strukturierte Überleitungsrechnung Gliederungstiefe muss dem steuerlichen Mindestumfang entsprechen XBRL-Datensatz Die notwendige Gliederungstiefe kann bei der Übermittlungsvariante B bereits im Rahmen der der Aufstellung der handelsrechtlichen Bilanz berücksichtigt werden. Die Überleitungsrechnung stellt damit nur noch eine Deltawertermittlung dar. Alternativ kann die Gliederungstiefe erst im Rahmen der Überleitungsrechnung hergestellt werden. In diesem Fall enthält die Überleitungsrechnung die Deltawertermittlung und die Differenzierung. 27

28 2.f E-Bilanz Ausgewählte Bestandteile Überleitungsrechnung bei Einreichung einer Handelsbilanz sind im Rahmen der Überleitung alle Ebenen überzuleiten, nicht nur die untersten Positionen Interne Errechnung von Steuerbilanz und steuerlicher GuV aus handelsrechtlichen Ausgangswerten sowie Delta-Werten aus Überleitungsrechnung 28

29 2.g EXKURS Handelsbilanz-Steuerbilanz-Überleitungsrechnung Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) Endgültiges Aus für die Einheitsbilanz durch - den Wegfall des sog. Maßgeblichkeitsgrundsatzes -gleichzeitige Ausdehnung der Unterschiede in Ansatz, Bewertung und Ausweis verschiedenster Vermögensgegenstände in der Bilanz Damit jedenfalls bei KapGes u. PersGes ab 2010 grundsätzlich zwei Jahresabschlüsse, -handelsrechtlicher JA (HaBi) - steuerrechtlicher JA (SteuBi) EDV-technische Lösungsmöglichkeiten: 1. Variante Buchführung nach handelsrechtlichen Grundsätzen als Basis für die HaBi + steuerlichen Buchungskreis in dem die Wertdifferenzen zwischen HaBi und SteuBi gebucht werden. Das Erfassungsjournal dieses 2. Buchungskreis gibt Werte für die steuerliche Überleitungsrechnung wieder. Beide Buchungskreise zusammen gefasst (ausgewertet) ergeben die SteuBi! 29

30 2.g EXKURS Handelsbilanz-Steuerbilanz-Überleitungsrechnung 2. Variante Einrichtung von 3 Buchungskreisen 1.Standardbuchungskreis, der diejenigen Buchungen aufnimmt, die in beiden Rechnungslegungen identisch sind und daneben 2. einen zusätzlichen steuerrechtlichen Buchungskreis sowie 3. einen zusätzlichen handelsrechtlichen Buchungskreis. In den beiden letzten Buchungskreisen werden diejenigen Vermögensgegenstände und Schulden geführt, die in den beiden Rechenwerken unterschiedlich auszuweisen und oder unterschiedlich zu bewerten werden. Steuerliche Buchungen Standardbuchungskreis Handelsrechtliche Buchhungen 30

31 2.g EXKURS Handelsbilanz-Steuerbilanz-Überleitungsrechnung Die zwei unterschiedlichen Auswertungskreise Steuerbilanz Handelsbilanz Abfallprodukt = Überleitungsreichnung Bedeutung der Finanzbuchführung als Grundlage für die Rechnungslegung Bereits vor 2010 ständig steigende Anforderungen als Datenquelle für USt- Voranmeldungen aber auch als Schnittstelle zu anderen Steuerprogrammen Seit 2010 erhöhte Anforderungen im Hinblick auf die Auswertungserfordernisse Ab 2013 noch einmal deutlich erhöhte Anforderungen wg. Taxonomie 31

32 2.h Übermittlung mit ELSTER Übermittlung der E-Bilanz an die Finanzverwaltung erfolgt mittels ELSTER Portal zur manuellen Erfassung der Werte oder die Möglichkeit des Uploads der E-Bilanz z.b. auf das ElsterOnline-Portal ist nicht möglich und auch nicht geplant Eine Einsichtnahme in die Daten durch Dritte ist - anders als etwa beim Bundesanzeiger (dort Hintergrund: Veröffentlichung) nicht möglich. Die Daten unterliegen dem Steuergeheimnis. 32

33 2.h Übermittlung mit ELSTER Erstellung der E-Bilanz im ElsterXML-Format Elster Rich Client (ERiC) - Plausibilisieren der E-Bilanz - Verschlüsseln und Authentifizieren - Erstellung Transferticket ELSTER Annahmeserver Validierungssoftware Elster Rich Client der Finanzverwaltung muss vom Steuerpflichtigen in sein EDV-System implementiert werden Große Softwareanbieter implementieren ungern Fremdsoftware in ihr System, werden aber an der Schnittstellensoftware nicht vorbeikommen Regelmäßige Aktualisierung des ERIC-Clients mit der Aktualisierung der Taxonomie Die Übermittlung der "E-Bilanz" wird authentifiziert über ELSTER erfolgen. Eine digitale Signatur ist nicht erforderlich. 33

34 34 DIE E-BILANZ 2.i E-Bilanz Ziele Aufbau eines Risiko-Management-Systems (auch GCD-Modul?) Konzentration auf risikoreiche Steuerfälle Trotz sinkender Personalzahlen gleichbleibende oder steigende Steuereinnahmen Maschinelle Überprüfbarkeit aller Steuerfälle Einteilung in Risikoarm/Risikobehaftet und damit Hohes Kontrollbedürnis / niedriges Kontrollbedürfnis An den Zielsetzungen zeigt sich die eigentliche Zielgruppe Betriebe die aufgrund der Größenklasseneinteilung nach der BPO bisher nicht lückenlos geprüft wurden. Erwartung: Gezielterer Einsatz der Betriebsprüfer bei diesen Betrieben Erforderliche Reaktion der Steuerpflichtigen und der Steuerberater: Bewusster, sensibler Umgang mit der E-Bilanz Festlegen der E-Bilanzpolitik und, bereits unterjährig, taxonomiekonformes und gleichmäßiges Buchen von Jahr zu Jahr

35 3. Projektumsetzung in den Unternehmen Rückwärtsgerichteter Informationsprozess der E-Bilanz Anforderung der zur IT-seitigen Umsetzung Anforderung der benötigten Informationen Anforderung der benötigten Informationen IT-Abteilung/ IT-Berater Nebenbücher (Vertrieb/Lohnb uchhaltung ) Rechnungswesen Steuerabteilung /Steuerberater 35

36 3. Projektumsetzung in den Unternehmen Festlegung der Umsetzungsstrategie (Versendung durch das Unternehmen oder durch den Steuerberater) Analyse vorhandener Strukturen der durch die E-Bilanz tangierten Prozesse Analyse der vorhandenen Rechnungswesenstruktur a) rechnungslegungsrelevante Software-Infrastruktur b) vorhandene Buchungssystematik 36 Zu a) Überprüfung der rechungslegungsrelevanten Software-Infrastruktur Top-Down-Analyse der rechnungslegungsbezogenen Anwendersoftware ausgehend von der Auswertungssoftware zum Hauptbuch und von dort zu den vorhanden Nebenbücher - Debitoren- und Kreditorenbuch - Materialwirtschaft - Lohnbuchhaltung - Zahlungssysteme

37 3. Projektumsetzung in den Unternehmen Erfassung aller selbst erstellten Nebenbücher (z.b. Berechnungsblätter, - tabellen) auch: - Reisekostenerfassung - Beteiligungsmanagement - Welche Abhängigkeiten und Informationsflüsse bestehen zwischen den verschieden Systemen Zwischen Hauptbuch und Nebenbücher bestehen entweder - automatische Buchungsroutinen oder - manuelle Buchungsübernahmen 37

38 3. Projektumsetzung in den Unternehmen Welchen Anpassungsspielraum bietet die zur Führung der Nebenbücher eingesetzte Software? Welchen Anpassungsspielraum bietet die Finanzbuchhaltungssoftware insgesamt? Anpassungen durch eigene Mitarbeiter möglich oder externe Spezialisten erforderlich? Zu prüfen ist ob die eingesetzte Software in der Lage ist - mehrere Hauptbücher - und/oder verschiedene Buchungskreise parallel zu führen Können die Anwendungen verschiedene Auswertungen generieren? Ist eine XBRLSchnittstelle zum Versand der Daten in der Software integriert? 38

39 3. Projektumsetzung in den Unternehmen Analyse des eingesetzten Kontenrahmens - Benutzt die Finanzbuchhaltung einen Standardkontenrahmen (SKR 03/04/13..) - Wird ein branchenspezifischer Kontenrahmen genutzt - Existiert ein konzerneinheitlicher Kontenrahmen - Können individuelle Anpassungen an dem Kontenrahmen vorgenommen werden - Wie groß ist der Anpassungsspielraum - Ist das Personal ausreichend geschult um Anpassungen vorzunehmen Wird seitens des Softwareherstellers Support zur Verfügung gestellt? 39

40 3. Projektumsetzung in den Unternehmen Zu b) Überprüfung der vorhandenen Buchungssystematik Identifizierung der Konten im Kontenrahmen die automatisch bebucht werden - z.b. Umsatzerlöse und/oder Materialaufwand Überprüfung aller Nebenbücher auf dort hinterlegte Konten Sofern irgend möglich ist das Buchungsverhalten ausschließlich an den in den SKR vorgegebenen, standardmäßig gesteuerten, Konten auszurichten, denn - nur so können Steuerschnittstellen optimal genutzt werden - Zuordnungstabellen die der Handelsbilanz zugrunde liegen sind standardmäßig auf die Standardkonten ausgerichtet - nur die Standardkonten sind bereits standardmäßig entsprechend den Anforderungen der E-Bilanz-Taxonomie gemappt - nur so kann der Umfang des manuellen Mappings gering gehalten werden 40

41 3. Projektumsetzung in den Unternehmen Die Einhaltung von Standards bietet darüber hinaus ein solides Fundament um den weiteren Entwicklungen im Bereich der Anforderungen an die externe Rechnungslegung überhaupt noch gewachsen zu sein. Erforderlichenfalls ist ein separates internes Rechnungswesen einzurichten oder auszubauen Sofern noch nicht geschehen und irgend möglich Umstellung auf einen aktuellen Standardkontenrahmen um - individuelles manuelles Mapping weitestgehend zu vermeiden und - darüber hinaus standardisierte Schnittstellen optimal zu nutzen Sofern bereits ein Standardkontenrahmen genutzt wird: - Kontenkontrolle des derzeitigen Kontenplans: Überprüfung sämtlicher bislang genutzter Konten im Hinblick auf die derzeitige standardisierte Positionszuordnung 41

42 42 DIE E-BILANZ 3. Projektumsetzung in den Unternehmen Was Sie auf jedem Fall mitnehmen sollten: Jeder Unternehmer hat die Pflicht zur rechtzeitigen Analyse und Anpassung der Prozesse in seinem Unternehmen. Mit der zwingend notwendigen Überprüfung sollte baldmöglichst begonnen werden Der Steuerberater sollte als externer Berater sehr frühzeitig mit in die zwingend notwendige Überprüfung eingebunden werden Abgleich des bisher verwendeten Kontoplans mit der Taxonomie Feststellung der Anpassungserfordernisse Sofern noch nicht eingerichtet: Standardkontenrahmen einrichten Soweit irgend möglich künftige Verwendung der explizit im Standardkontenrahmen vorgesehenen Konten (Buchungsverhalten) Durchführung des Mappings (manuelle Zuordnung einzelner Konten des Kontenplanes zu den Positionen der Taxonomie) soweit nicht Standardkonten verwendet werden können

43 3. Projektumsetzung in den Unternehmen Was Sie auf jedem Fall mitnehmen sollten: Bei der E-Bilanz handelt es sich um ein sehr individuelles Thema das einzelfallbezogen zwischen Mandant und Steuerberater individuell erörtert werden muss! 43

44 4. Änderungen am Buchungsverhalten erforderlich? ÄNDERUNGEN AM BUCHUNGSVERHALTEN ÜBERHAUPT ERFORDERLICH(?) 44

45 4. Änderungen am Buchungsverhalten erforderlich? grundsätzlich soll seitens der Finanzverwaltung mit der Einführung der E-Bilanz nicht in das individuelle Buchungsverhalten eingegriffen werden Aber: Die Differenzierungstiefe der E-Bilanz Taxonomie ist nach Auffassung der Finanzverwaltung gerechtfertigt und sollte ohne Probleme von den Unternehmen darstellbar sein Ein Wert ist grundsätzlich ableitbar, wenn er sich aus der Buchführung als Ganzes ergibt, d.h. aus dem Hauptbuch oder aus den Nebenbüchern (FAQ zur E-Bilanz; Definition ableitbar nach der Einführungszeit) Für alle Fälle wurden einige Auffangpositionen eingeführt, die genutzt werden können, wenn eine Differenzierung für einen Sachverhalt nicht möglich ist Welche Konsequenzen hat die Nutzung von Auffangpositionen aber im Rahmen des weiteren Prozesses innerhalb der Finanzverwaltung? 45

46 4. Änderungen am Buchungsverhalten erforderlich? bei den internen Verfahrensabläufen wird zukünftig berücksichtigt, ob bei der eingereichten E-Bilanz von NIL-Werten für Mussfelder intensiv Gebrauch gemacht wurde. Wurde darauf größtenteils verzichtet, kann dies ein Kriterium für eine Einordnung als risikoarmer Sachverhalt im Festsetzungs- und Prüfungsverfahren sein; ggf. auch Verzicht auf den Nachprüfungsvorbehalt (DER BETRIEB Nr MRin Ingetraut Meurer, BMF Berlin ) Auffangpositionen werden zunächst für einen Zeitraum von 5-6 Jahren in die Taxonomie eingefügt (FAQ zur E-Bilanz; Nutzung von Auffangpositionen) 46

47 5.a GuV Umsatzerlöse 79 47

48 BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.a GuV Umsatzerlöse Erfassung steuerfreier EG-Lieferungen 81 Allgemeines Konto für Umsatzerlöse; Zuordnung Steuerschlüssel Separates Konto für steuerfreie EG-Lieferungen; Zuordnung Steuerschlüssel 48

49 BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.a GuV Umsatzerlöse Erfassung steuerfreier EG-Lieferungen 82 49

50 BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.b GuV Materialaufwand 88 50

51 BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.b GuV Materialaufwand Erfassung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 92 Allgemeines Konto für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; Zuordnung Steuerschlüssel Separates Konto für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe; Zuordnung Steuerschlüssel 51

52 BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.b GuV Materialaufwand Erfassung Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 93 52

53 BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.c GuV Personalaufwand 94 53

54 BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.c GuV Personalaufwand Erfassung Lohnaufwand geringfügig Beschäftigte 96 Erfassung über Konto Aushilfslöhne Erfassung über Konto Löhne für Minijobs 54

55 BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.c GuV Personalaufwand Erfassung Lohnaufwand geringfügig Beschäftigte 98 55

56 BILANZ UND GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG 5.c GuV Personalaufwand ADDISON Lohn- und Gehaltsabrechnung 97 Geänderte Lohnarten und Buchungsbelegsteuerungen Neue/ geänderte Lohnarten 109 Zeitlohn/Minijobs 108 Gehalt/Minijobs Anpassung der Standard-Buchungsbelege hinsichtlich der Verbuchung der neuen Lohnart

57 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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