Wartungsvertrag. zwischen. nachfolgend Auftraggeber genannt. und. docuform GmbH Händelstr. 11 D Karlsruhe. nachfolgend Auftragnehmer genannt

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Wartungsvertrag. zwischen. nachfolgend Auftraggeber genannt. und. docuform GmbH Händelstr. 11 D-76185 Karlsruhe. nachfolgend Auftragnehmer genannt"

Transkript

1 docuform GmbH Wartungsvertrag zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und docuform GmbH Händelstr. 11 D Karlsruhe nachfolgend Auftragnehmer genannt Wartung s v ertrag vom Seite 1 von 10

2 1. Gegenstand des Vertrages Gegenstand ist die Betreuung der Mercury und Mercury Forms Installation. Dies beinhaltet die Wartung (Pflege) und Instandsetzung der in Anlage 1 aufgeführten Geräte. 2. Leistungsumfang Die Betreuung und Wartung umfaßt folgende Leistungen: 2.1 Wartung und freiwillige Remotewartung Beinhaltet alle Leistungen an Wartung, die direkt, via Telefon, oder Internet sowie optional und nach Zustimmung des Auftraggebers, remote über das Post- oder Internetnetzwerk durchgeführt werden können, wie zum Beispiel - Störungsdiagnose und behebung - Softwareupdate Stimmt der Auftraggeber dem remote Zugriff durch den Auftragnehmer auf den Mercury Server zu, so ist dieser Zugang auf den Mercury Server, sowie die Bekanntgabe von Paßwörtern, IP Adresse e.t.c. vom Auftraggeber sicherzustellen. Die Kostenübernahme für eventuelle lokale Netzwerkerweiterungen oder Internetgateways erfolgt durch den Auftraggeber. 2.2 Telefonische Beratung und Unterstützung Beinhaltet sowohl telefonische Beratung und Unterstützung bei der Fehler- und Störungslokalisation bzw. beseitigung als auch Beratungsleistungen. 2.3 Analyse aufgezeichneter Druckjobs Vom Auftraggeber hergestellte Aufzeichnungen (Traces) von Druckjobs werden zur Fehleranalyse und behebung untersucht und im eigenen Labor nachvollzogen. 2.4 Reservehaltung der Komponenten Im Fehlerfalle erfolgt ein Austausch der defekten Teile. Die Ersatzteilhaltung für alle im Anlage 1 aufgelisteten Komponenten wird vom Auftragnehmer vorgenommen. Der Reparaturaufwand und die Ersatzteile, die für die Reparatur nötig werden, sind im Umfang der Service Vereinbarung enthalten. Somit fallen keine Kosten für den Auftraggeber an, sofern die Ursachen der Störung nicht unter Punkt 5 des Vertrages fallen. Reparaturaufwand vor Ort (beim Auftraggeber) oder Installationsaufwand vor Ort infolge einer Reparatur oder ausgetauschter Hardware sind in der Wartungsleistung NICHT beinhaltet (Kosten siehe Anlage 3). 2.5 Software Updates Sollen neue Software-Versionen (Updates und Upgrades) der im Vertrag enthaltenen Softwarepakete verfügbar sein, so werden die aktuellen Versionen dem Auftraggeber zugänglich gemacht. Werden neue Software Releases (Upgrades) veröffentlicht, so werden diese ebenfalls im Rahmen des ursprünglichen Funktionsumfanges dem Auftraggeber kostenfrei zugänglich gemacht. 2.6 Zugriff auf das BBS des Auftragnehmers Wartung s v ertrag vom Seite 2 von 10

3 Der Auftraggeber erhält Zugriff auf das Bulletin Board System (BBS) des Auftragnehmers. Dort werden die aktuellen Softwareversionen abgelegt und Supportanfragen via bearbeitet. Wartung s v ertrag vom Seite 3 von 10

4 3. Wartungsbereitschaft Der Auftragnehmer ist für Wartungstätigkeiten werktags zwischen 8:30 Uhr und 17:30 Uhr (jeweils GMT+1) verfügbar. Arbeitsbeginn erfolgt gemäß Anlage 2. Störungsmeldungen sind zu richten an: ducuform GmbH Telefon Telefax Die darin enthaltenen Leistungen sind in Anlage 2 geregelt. support@docuform.de Bei Vertragsabschluß werden dem Auftragnehmer ein Ansprechpartner und ein Stellvertreter namentlich benannt (siehe Anlage 4), die berechtigt sind, eine Störungsmeldung weiterzuleiten. Ein Mitarbeiter des Auftraggebers (muß nicht gleich dem Ansprechpartner sein) hat während der Anwesenheit des Wartungsdienstes auch außerhalb der Arbeitszeit am Standort des Systems zur Verfügung zu sein. 4. Zusätzliche Kosten In der Wartungspauschale nicht enthalten sind Einsätze vor Ort bezüglich Beratung, Tests und Installationen neuer Hard- und Softwarekomponenten auf Anforderungen des Auftraggebers und Einsätze, deren Ursache unter Punkt 5 dieses Vertrages fallen. Alle Einsätze beim Auftraggeber werden nach Aufwand und gültiger Honorar-Preisliste (Anlage 3) abgerechnet. Entsprechende Leistungsnachweise sind vom Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten zu unterzeichnen. 5. Beschränkung der Leistung Die Wartung umfasst nicht - Beseitigung von Schäden, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Wartungsdienstes liegen, wie Störungen oder Ausfall der Stromversorgungsanlage, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Feuer, Wasser, Feuchtigkeit, chemische Stoffe, Einbruch- Diebstahl, Plünderungen, Sabotage, Streik, Krieg, innere Unruhen, höhere Gewalt, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Kunden oder dritter Personen; - Beseitigung von Schäden, die aufgrund der Verwendung von Einrichtungen, Betriebsmittel oder Zubehör entstanden sind, die nicht den technischen Spezifikationen entsprechen (z.b. ungeeignete Datenträger u.s.w.); - Aufarbeitung von Lackierungen von Verkleidungsteilen; - Reinigung, die infolge umweltbedingter Verschmutzung erforderlich werden; - Folgeschäden, insbesondere bei durch den Benutzer erfolgter unsachgemäßer Behandlung; - Aufwendungen für Störungsmeldungen, die einer sachlichen Grundlage entbehren. Wartung s v ertrag vom Seite 4 von 10

5 6. Verpflichtung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, Störungen an den Vertragsgegenständen nur durch die Fachkräfte des Auftragnehmers beheben zu lassen. Ist der Termin für die Durchführung der Wartung vorher vereinbart, so sind die Vertragsgegenstände beim Eintreffen des oder der Beauftragten des Auftragnehmers unverzüglich für die Durchführung der Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt dem Wartungspersonal des Auftragnehmers einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Besuche, die infolge Nichteinhaltung dieser Bestimmung zu wiederholen sind, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer wird bemüht sein, das Eintreffen seiner Beauftragten rechtzeitig vorher schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist bereit, einen Vertragsgegenstand zur Instandsetzung bzw. Überholung in die Kundendienststelle des Auftragnehmers zu geben, wenn der Zustand des Vertragsgegenstandes dies erfordert. Diese Überholung kann die gesamte Anlage oder Anlagenteile betreffen. 7. Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, daß alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages vertraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen, soweit diese nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder verwerten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln. 8. Haftung Jede Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, und zwar insbesondere für mittlere oder Folgeschäden, z.b. solche aus Betriebsunterbrechung, wie dem Auftraggeber entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftraggeber. 9. Wartungsgebühren Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer für die Erbringung der Wartungsleistungen gemäß diesem Vertrag in Anlage 2 festgelegte Wartungsgebühr. Die Wartungsgebühr ist jährlich im voraus zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten. Verlangt der Auftraggeber die Vornahme von Wartungsleistungen, die nicht durch die Pauschale abgedeckt sind, so vergütet er dem Auftragnehmer zusätzlich eine Honorierung nach Aufwand gemäß Anlage 3. Die Wartungsgebühr kann vom Auftragnehmer mit einer Ankündigung von einem Monat unter Vorlage der aktualisierten Anlage 1 angepaßt werden. Führt der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit aus (Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr), werden die Einsatzzeiten an Werktagen und am Samstag mit 50%, an Sonn- und Feiertagen mit 100% Zuschlag zu der normalen für die normale Arbeitszeit geltenden Gebühren berechnet. Wartung s v ertrag vom Seite 5 von 10

6 10. Vertragsdauer Dieser Vertrag tritt am tt.mm.jjjj in Kraft und läuft bis zum tt.mm.jjjj. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Abkommens von einem Vertragspartner schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. 11. Gerichtstand Gerichtsstand ist grundsätzlich Karlsruhe, auch wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben. 12. Allgemeines Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Durch eine vom Vertragstext abweichende Rechtsänderung, werden alle anderen Punkte nicht betroffen, und der entsprechende Satz durch einen ersetzt, der den in ihm enthaltenen Zweck im Sinne der neuen Rechtsordnung entspricht. Rechte aus diesem Abkommen können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Partners abgetreten werden. Karlsruhe, den tt.mm.jjjj Kunde docuform GmbH Auftraggeber (Stempel) Auftragnehmer (Stempel) Wartung s v ertrag vom Seite 6 von 10

7 Anlage 1 Anlage zum Wartungsvertrag / docuform GmbH Komponenten der Wartung Gegenstand des Wartungsvertrages sind alle nachfolgend aufgelisteten Hard- und Softwarekomponenten: Mercury Software Release Dongle-Nr. Wartung s v ertrag vom Seite 7 von 10

8 Anlage 2 Anlage zum Wartungsvertrag / docuform GMBH Wartungsgebühren und Reaktionszeit Stand Die Wartungsgebühren sind abhängig von der Reaktionszeit und der zu erbringenden Leistung Die Störungsmeldung kann erfolgen: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr Die Reaktionszeit beträgt nach Eingang der Störungsmeldung 2 Stunden. Der Wartungspreis beträgt jährlich Euro Der Wartungspreis ist jährlich im voraus ohne Abzug, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung, zu begleichen und versteht sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Bei Überschreitung von Zahlungszielen ist der Auftragnehmer zu Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über Bundesbankdiskontsatz berechtigt. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen vom Auftragnehmer bestrittenen Gegenansprüchen des Auftraggebers, die nicht rechtskräftig festgestellt sind, werden ausgeschlossen. Beanstandungen gegen die Rechnung sind vom Auftraggeber schriftlich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erheben. Kann der Auftragnehmer vereinbarte Termine oder Zeiten nachweislich wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Umständen nicht einhalten, so gilt eine angemessene Fristverlängerung als vereinbart. Wartung s v ertrag vom Seite 8 von 10

9 Anlage 3 Anlage zum Wartungsvertrag / docuform GmbH Honorarpreisliste Stand Mitarbeiter-Qualifikation Stundenhonorar Systemspezialist / Softwareingenieur 185,00 Die oben angegebenen Stundensätze gelten nur innerhalb der regulären Arbeitszeit (Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr), außerhalb dieser Arbeitszeit erfolgt ein Zuschlag von 50% (Montag bis Samstag) bzw. 100% für Sonn- und Feiertage. Für Einsätze werden Kosten für Kilometergeld (0,60 pro gefahrenen Kilometer), Spesen (20,00 pro Einsatztag) und Übernachtung (gegen Nachweis) gesondert in Rechnung gestellt. Basis für die Berechnung ist Frankfurt. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Wartung s v ertrag vom Seite 9 von 10

10 Anlage 4 Anlage zum Wartungsvertrag / docuform GmbH Ansprechpartner Zur Meldung und Weitergabe von Störungsmeldungen sind folgende Personen berechtigt: Kunde Name Ansprechpartner Stellvertreter Stellvertreter Wartung s v ertrag vom Seite 10 von 10

PC Wartungsvertrag Musterkunde

PC Wartungsvertrag Musterkunde PC Wartungsvertrag Musterkunde Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsparteien 2. Leistungen Komputer factory 3. Kosten 4. Haftung 5. Vertraulichkeit 6. Zustandekommen des Vertrages und Vertragsänderung 7. Vertragsbeginn

Mehr

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH

Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Datenschutz und Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) der FLUXS GmbH Basis der Vereinbarung Folgende Datenschutz & Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ist gültig für alle mit der FLUXS GmbH (nachfolgend FLUXS

Mehr

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)

Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung

Mehr

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de

Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe. (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) im produzierenden Gewerbe (Qualitätsmanagementsystem) qsv.de Qualitätssicherungsvereinbarung (QSV) Zwischen der Firma/Name, Strasse Hausnummer, Postleitzahl Ort, Land

Mehr

hochgenau temperieren Wartungsvertrag

hochgenau temperieren Wartungsvertrag hochgenau temperieren Wartungsvertrag Stand: Februar 2009 INHALT VORWORT...3 ORT DER WARTUNG - REPARATUR...3 Auftragserteilung...4 Zugang...4 WARTUNG, FUNKTIONSUMFANG...4 Funktionsumfang...4 Funktionsnachweis...4

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)

Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,

Mehr

1. Vertragsgegenstand

1. Vertragsgegenstand 1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene

Mehr

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten

Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Datenschutzrechtliche Vereinbarung nach 11 BDSG zur Verarbeitung personenbezogener Daten Auftraggeber: Auftragnehmer: 1. Gegenstand der Vereinbarung Der Auftragnehmer erhebt / verarbeitet / nutzt personenbezogene

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher

Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Muster für Ausbildungsverträge im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher Zwischen...... vertreten durch... (im folgenden Träger der Ausbildung) und Frau/Herrn... wohnhaft

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma

Mehr

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen

1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses

Mehr

Maklerauftrag für Vermieter

Maklerauftrag für Vermieter 1. Gegenstand des Vertrages Maklerauftrag für Vermieter Der Vermieter beauftragt Amerkamp Business-Apartments mit der Vermittlung bzw. dem Nachweis von Mietern für ein oder mehrere möblierte Mietobjekte.

Mehr

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger

Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,

Mehr

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und

PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend Treugeber- und PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-

Mehr

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten

10. Keine Annahme weiterer Arbeiten Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht

Mehr

Host-Providing-Vertrag

Host-Providing-Vertrag Host-Providing-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung

Mehr

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen

Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend

Mehr

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)

(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:

Mehr

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain

P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,

Mehr

Support- und Wartungsvertrag

Support- und Wartungsvertrag Support- und Wartungsvertrag Bei Fragen zur Installation, Konfiguration und Bedienung steht Ihnen unser Support gern zur Verfügung. Wir helfen Ihnen per E-Mail, Telefon und Remote Desktop (Fernwartung).

Mehr

Anhang A Service Abonnement

Anhang A Service Abonnement Anhang A Service Abonnement zum Dienstleistungs-Rahmenvertrag Nr.: 9999-151009 1 Gegenstand 1.1 Zweck und Inhalt Das Service Abonnement bietet dem Kunden die Möglichkeit, Dienstleistungen zu günstigeren

Mehr

Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -

Werkzeugvertrag B. - nachstehend BHTC genannt - - nachstehend Lieferant genannt - Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN. André Müller IT Dienstleister ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN André Müller IT Dienstleister 1. Allgemeines: Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der André Müller IT Dienstleistungen,

Mehr

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5

EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 EVB-IT Dienstvertrag Seite 1 von 5 Vertrag über die Beschaffung von IT-DienstleistungenII Zwischen im Folgenden Auftraggeber genannt und im Folgenden Auftragnehmer genannt wird folgender Vertrag geschlossen:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der

Allgemeine Geschäftsbedingungen. der Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.

Mehr

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER

VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER VERTRAG ÜBER DAS PRAKTISCHE STUDIENSEMESTER zwischen (Firma, Behörde, Einrichtung) - nachfolgend Praktikumsstelle genannt - (Anschrift, Telefon) und Herrn/Frau: Matrikel-Nr.: geboren am: in: wohnhaft in:

Mehr

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)

Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag

Mehr

Freier Mitarbeiter Vertrag

Freier Mitarbeiter Vertrag Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:

Mehr

SERVICE LEVEL AGREEMENTS (SLA) - IT-SERVICE MISA

SERVICE LEVEL AGREEMENTS (SLA) - IT-SERVICE MISA Seite 1 von 5 SERVICE LEVEL AGREEMENTS (SLA) - IT-SERVICE MISA 1. Supportklassen Supportklasse A: - Informationsservice: Der AG wird über neue Programmstände, verfügbare Updates, Programmentwicklungen

Mehr

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011

Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September 2011 Großglockner Hochalpenstraßen AG Rainerstraße 2, 5020 Salzburg Tel.: +43 662 87 36 73 11 Fax: +43 662 87 36 73 13 e-mail: radovanovic@grossglockner.at Stammkundenvertrag Busunternehmen Gültig ab 1. September

Mehr

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes

Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Vertrag über die Betreuung und Beratung eines EDV-Netzwerkes Zwischen dem Verein ProMedien e.v. Niedersachsenstr. 2 49356 Diepholz vertreten durch Herrn Hartmut Albers und dem Schulträger vertreten durch

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion Allgemeine Geschäftsbedingungen der Witteborn Videoproduktion 1 Geltungsbereich 1. Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller elektronischen und schriftlichen Verträge mit Witteborn

Mehr

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und

zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg (LGL) und den Winzer- und Weingärtnergenossenschaften, Erzeugerorganisationen

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -

Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand

Mehr

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o

ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München

Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München Allgemeine Geschäftsbedingungen (ABG) der Pension Haus Wendelstein, Inhaber Werner Schüller, Wendelsteinstraße 4, 81541 München 1. Geltungsbereich 1.1 Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle

über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle Vereiinbarung über die Beauftragung des Kommunalen Versorgungsverbandes Sachsen-Anhalt als Bezügestelle gemäß 2 Abs. 2a des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Sachsen-Anhalt i. V. m. 2 Abs.

Mehr

S T U D I E N V E R T R A G

S T U D I E N V E R T R A G S T U D I E N V E R T R A G Zwischen (im Folgenden Unternehmen genannt) und geb. am in (im Folgenden Studierender genannt) 1 Gegenstand des Vertrages Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung eines

Mehr

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG

HDI-Gerling Industrie Versicherung AG HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Online-Partnerportal Nutzungsvereinbarung für Versicherungsnehmer HDI-Gerling Industrie Versicherung AG Niederlassung Schweiz Dufourstrasse 46 8034 Zürich Telefon:

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hostelaufnahmevertrag des RE4Hostel in Erfurt. 1 (1)Geltungsbereich (2)Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Hostelzimmern

Mehr

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007

Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen September 2007 Mietvertrag für Arbeitsbühnen / September 2007 / Seite 1 Mietvertrag für Arbeitsbühnen zur ausschließlichen Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern,

Mehr

Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma

Mehr

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)

Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Gasversorgung Dessau GmbH Albrechtstraße 48 06844 Dessau-Roßlau BDEW-Codenummer: 9870079900007 (nachfolgend Netzbetreiber),

Mehr

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden "DKTIG"

Vertragsnummer: Deutsche Krankenhaus TrustCenter und Informationsverarbeitung GmbH im folgenden DKTIG Talstraße 30 D-66119 Saarbrücken Tel.: (0681) 588161-0 Fax: (0681) 58 96 909 Internet: www.dktig.de e-mail: mail@dktig.de Vertragsnummer: TrrusttCentterr--Verrttrrag zwischen der im folgenden "DKTIG" und

Mehr

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag

Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron

Mehr

Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages zwischen AFS-Software GmbH & Co.KG Klaustor 3 36251 Bad Hersfeld (Anbieter) und 1 Gegenstand des Vertrages 1. Gegenstand dieses Vertrages ist der Service/Support der nachfolgend aufgelisteten Software:

Mehr

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln

Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Muster eines Sponsoringvertrages für die Stadt Köln Zwischen der Stadt Köln - Der Oberbürgermeister - [Dienststelle] im Folgenden Sponsoringnehmer und der... im Folgenden Sponsor genannt wird folgende

Mehr

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare

Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im

Mehr

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT

Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT Bedingungen für die Überlassung von Freeware-Software-Produkten von HIPPSOFT c 2012 HIPPSOFT Inhaltsverzeichnis Hinweis II 1 Vertragsbedingungen 1 1.1 Gegenstand des Vertrages.............................

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)

Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:

Mehr

Vertragsbedingungen der cv cryptovision GmbH für die Wartung von Hardware. - WH cv

Vertragsbedingungen der cv cryptovision GmbH für die Wartung von Hardware. - WH cv Vertragsbedingungen der cv cryptovision GmbH für die Wartung von Hardware A. Vertragsgegenstände A.1. Wartungsgegenstände - WH cv Der Anbieter erbringt die nachfolgend vereinbarten Wartungsleistungen nur

Mehr

Soweit nicht unter Punkt 5 besonders vereinbart werden die folgenden Leistungen von der Firma KUNCKEL EDV erbracht:

Soweit nicht unter Punkt 5 besonders vereinbart werden die folgenden Leistungen von der Firma KUNCKEL EDV erbracht: Wartungsvereinbarung zwischen KUNCKEL EDV Systeme GmbH und KUNDE 1.) Wartungsgegenstand: Soweit nicht anders vereinbart gilt diese Wartungsvereinbarung für Pflege und Service der von uns gekauften Apple-Hardware

Mehr

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D

B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D - B U N D E S R E P U B L I K D E U T S C H L A N D Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur dieses vertreten durch die Bundesanstalt für Straßenwesen - 2 - Forschungs- und Entwicklungsvertrag

Mehr

Anlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer

Mehr

Zwischen. VMT Düssel GmbH Video Medien Technik Alte Bottroper Strasse 90-92 45356 Essen. und. Kunden-Name Straße PLZ, Ort.

Zwischen. VMT Düssel GmbH Video Medien Technik Alte Bottroper Strasse 90-92 45356 Essen. und. Kunden-Name Straße PLZ, Ort. Zwischen VMT Düssel GmbH Video Medien Technik Alte Bottroper Strasse 90-92 45356 Essen und Kunden-Name Straße PLZ, Ort Auftraggeber (AG) Onlinevertrag (OV)* dauerhafte Sicherheit für: - Telefonsupport

Mehr

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge

AGB Teil 5 - Support. Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge Thema AGB Teil 5 - Support Letzte Anpassung 17. Dezember 2013 Status / Version Final - V 1.0 Supportleistungen, Supportpakete, Supportverträge Summary Erstellung Dieser Teil der Allgemeinen Geschäftsbedingen

Mehr

Pferdeeinstellungsvertrag

Pferdeeinstellungsvertrag Pferdeeinstellungsvertrag Zwischen dem Beckumer Reiterverein e.v. 1925 Alter Hammweg 100 59269 Beckum im folgenden BRV genannt und Name: Anschrift: PLZ/Ort: im folgenden Einsteller genannt wird folgender

Mehr

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen

Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen Dienstvertrag für Entwicklungsleistungen zwischen Ingenieurbüro Akazienweg 12 75038 Oberderdingen nachstehend AN genannt und dem Auftraggeber (Unternehmen) nachstehend AG genannt Vorbemerkung AN führt

Mehr

Web Wartungsvertrag Muster AG Musterstrasse 10 4403 Muster

Web Wartungsvertrag Muster AG Musterstrasse 10 4403 Muster Web Wartungsvertrag Muster AG Musterstrasse 10 4403 Muster Inhaltsverzeichnis 1. Vertragsparteien 2. Leistungen Komputer factory 3. Kosten 4. Haftung 5. Vertraulichkeit 6. Zustandekommen des Vertrages

Mehr

Anschlussnutzungsvertrag (Strom)

Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664

Mehr

A U S B I L D U N G S V E R T R A G

A U S B I L D U N G S V E R T R A G Zwischen (Einrichtung, Institution, Unternehmen) (Anschrift, Telefon-Nr.) - nachfolgend Ausbildungsstelle genannt - und Herrn/Frau (Vorname, Name) geb. am in wohnhaft in (PLZ) (Ort) (Anschrift) Student(in)

Mehr

Vertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand,

Vertrag. zur Übernahme einer Referententätigkeit. Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Vertrag zur Übernahme einer Referententätigkeit Zwischen der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.v., vertreten durch den Vorstand, Mintropstr. 27, 40215 Düsseldorf und der Firma /... - im Folgenden

Mehr

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18.

S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. S a t z u n g über die Erhebung von Kosten und Gebühren in der Stadt Werther (Westf.) bei Einsätzen der Feuerwehr vom 18. Dezember 2002 Der Rat der Stadt Werther (Westf.) hat aufgrund der 7 und 41 Abs.

Mehr

Vertrag Individualberatung

Vertrag Individualberatung Zwischen Vertrag Individualberatung Betrieb/Firma Name, Vorname Unternehmernr. Straße PLZ, Ort Telefon Fax Mobil-Telefon E-Mail-Adresse - Auftraggeber - und Landwirtschaftskammer NRW - Auftragnehmerin

Mehr

Service Level Agreement

Service Level Agreement Service Level Agreement zwischen Schlund + Partner AG Brauerstr. 48 76135 Karlsruhe - nachfolgend Schlund + Partner - und Kunde 1 GELTUNGSBEREICH Diese Regelungen gelten ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Mehr

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Professional Backup V 1.0.1. Stand: 21.01.2015

Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH. Professional Backup V 1.0.1. Stand: 21.01.2015 Preis- und Leistungsverzeichnis der Host Europe GmbH Professional Backup V 1.0.1 Stand: 21.01.2015 INHALTSVERZEICHNIS Inhalt PREIS- UND LEISTUNGSVERZEICHNIS PROFESSIONAL BACKUP... 3 Leistungen der Backup-Pakete...

Mehr

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,,

Zwischen. ...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt. vertreten durch,,, und. ,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt. vertreten durch,,, Zwischen...,...,... im Folgenden Datenbankhersteller genannt vertreten durch,,, und,,,,, im Folgenden Vertragspartner genannt vertreten durch,,, wird folgender Vertrag zur Überlassung von Content geschlossen:

Mehr

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal

(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)

Mehr

Vertrag -Tragwerksplanung-

Vertrag -Tragwerksplanung- Vertrag -Tragwerksplanung- RifT-Muster L213 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4» «SAP4» «SAPBez5»

Mehr

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.

Stammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen. AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf

Mehr

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6

Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt von Auszubildenden Blatt 1 von 6 Mustervertrag Mustervertrag über einen Auslandsaufenthalt zwischen deutschem und ausländischem Betrieb sowie dem/der Auszubildenden

Mehr

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000

Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Betriebliche Sicherheitsvorschriften für Dienstleister isd DSG 2000 Version November 2013 1. Anwendungsbereich Dieses Dokument regelt die Überlassung von Daten zum Zweck der Verarbeitung als Dienstleistung

Mehr

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware

Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Kaufvertrag / Mietvertrag / Leasingvertrag über die Lieferung von Hardware und Systemsoftware Version Juli 1998-1.01 (Okt. 98) Seite 1 von 5 Vertragsparteien Dieser Vertrag über die Lieferung von Hardware

Mehr

Software Wartungsvertrag. zwischen. im Folgenden Auftraggeber. und. SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer

Software Wartungsvertrag. zwischen. im Folgenden Auftraggeber. und. SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer ENTWURF Software Wartungsvertrag zwischen im Folgenden Auftraggeber und SoulTek GbR Frankfurter Strasse 93 35315 Homberg (Ohm) im Folgenden Auftragnehmer SoulTek Software-Wartungsvertrag Seite 1/6 1 Vertragsgegenstand

Mehr

-Prüfung der Tragwerksplanung-

-Prüfung der Tragwerksplanung- Vertrag -Prüfung der Tragwerksplanung- RifT-Muster L214 Land Fassung: April 2005 «Massnahme» «AktenzBez» «Aktenz» Vertrags-Nr.: «VertragNr» «SAPBez1» «SAP1» «SAPBez2» «SAP2» «SAPBez3» «SAP3» «SAPBez4»

Mehr

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland

mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland P A C H T V E R T R A G Zwischen der mercurius innovative impulse GmbH (als Betreiber der Internet-Seite www.liodo.com) Nernststraße 37 28357 Bremen Deutschland im folgenden»verpächter«genannt und Firma:

Mehr

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG

ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1 MUSTER ANGESTELLTEN-DIENSTVERTRAG 1. Anstellung Herr / Frau:...... wohnhaft:...... geb. am:... in:... Staatsbürgerschaft:...... Religion:...... Familienstand:... Kinder:... tritt mit... (Dienstantritt)

Mehr

Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems

Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems Vertrag über die Nutzung des Hausnotrufsystems zwischen Name, Vorname: Anschrift: und HN Hausnotruf GmbH, Am Schloß 15, 28844 Weyhe 1 Vertragsgegenstand 1.1. HN Hausnotruf -nachfolgend: Vermieterin- überlässt

Mehr

Mandanten-Fragebogen

Mandanten-Fragebogen Mandanten-Fragebogen Kontaktdaten: Nachname Vorname Straße PLZ und Ort Telefon/Handy Email Informationen zur Abmahnung: Abmahnende Kanzlei Forderungshöhe Frist Unterlassungserklärung Vergleich: Wünschen

Mehr

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen

VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt

Mehr

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1 Geltungsbereich 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung AGB s: 1 Geltungsbereich 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten

Mehr

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls

Fallen bei Erfüllung, der durch den Dienstvertrag festgelegten Leistungen, Reisen- und Übernachtungskosten an, werden diese entsprechend des Anfalls Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Günter Hartmann Stand: Januar 2016 01. Allgemeines Die Dienstleistungen (Training, Beratung, Coaching und Mediation) von (Günter Hartmann) werden nach den folgenden

Mehr

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke

Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag des Hotel Helgoland (AGB s) I Geltungsbereich Diese Geschäftsbedingungen gelten für Hotelaufnahmeverträge sowie alle für den Gast erbrachten

Mehr

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr.

Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990. zum. Antrag des Ministerrates vom 6. Juni 1990 (Drucksache Nr. VOLKSKAMMER der Deutschen Demokratischen Republik 10. Wahlperiode Drucksache Nr. 66 a Beschlußempfehlung des Rechtsausschusses der Volkskammer vom 20. Juni 1990 zum Antrag des Ministerrates vom 6. Juni

Mehr

Online Data Protection

Online Data Protection Online Data Protection Seite 1 Inhaltsverzeichnis Was ist Online Data Protection... 3 Sicherheit... 3 Grafische Darstellung... 4 Preise... 5 Software... 6 Verfügbarkeit... 6 Kontrolle... 6 Kontingent...

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen IT Support Florian Reichardt

Allgemeine Geschäftsbedingungen IT Support Florian Reichardt Allgemeine Geschäftsbedingungen IT Support Florian Reichardt Stand: 28.03.2015 1. Geltungsbereich a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Beauftragungen und Leistungen von IT Support

Mehr

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG

Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)

Mehr

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH

ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH Tourismus Salzburg GmbH ALLG. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DIE HOTELLERIE 2006 (AGBH 2006) der Partnerbetriebe der Tourismus Salzburg GmbH (Fassung vom 15.11.2006) 1 Allgemeines 1.1 Diese Allg. Geschäftsbedingungen

Mehr

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V.

HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. HAMBURGER SCHULVEREIN VON 1875 E.V. Mitglied im Verband Deutscher Schullandheime Mitglied im Paritätischen Wohlfahrtsverband Betreuungsvertrag im Rahmen der ganztägigen Bildung und Betreuung an Schulen

Mehr

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen

2 Sonstige Leistungen und Lieferungen 1 Anwendungsbereich (1) Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der Fa. Stahlbau Schäfer GmbH mit ihren Vertragspartnern (Auftraggebern). (2) Abweichende

Mehr

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser

Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 info@w-b-b.ch

Mehr

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen

Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Ausstellervereinbarung Bitte an 089 / 420 17 639 faxen Hiermit wird zwischen der HLMC Events GmbH und: Firma: Abteilung: Straße: PLZ/Ort: eine Ausstellervereinbarung für die CloudConf 2012 getroffen. Die

Mehr

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Sohatex GmbH Alszeile 105/7 1170 Wien Austria info@sohatex.com www.sohatex.com ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN gültig für Verträge B2B ab 01.06.2014 A.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN 1.) GELTUNG DER ALLGEMEINEN

Mehr