Wartungsvertrag. zwischen. nachfolgend Auftraggeber genannt. und. docuform GmbH Händelstr. 11 D Karlsruhe. nachfolgend Auftragnehmer genannt
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- Rüdiger Acker
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1 docuform GmbH Wartungsvertrag zwischen nachfolgend Auftraggeber genannt und docuform GmbH Händelstr. 11 D Karlsruhe nachfolgend Auftragnehmer genannt Wartung s v ertrag vom Seite 1 von 10
2 1. Gegenstand des Vertrages Gegenstand ist die Betreuung der Mercury und Mercury Forms Installation. Dies beinhaltet die Wartung (Pflege) und Instandsetzung der in Anlage 1 aufgeführten Geräte. 2. Leistungsumfang Die Betreuung und Wartung umfaßt folgende Leistungen: 2.1 Wartung und freiwillige Remotewartung Beinhaltet alle Leistungen an Wartung, die direkt, via Telefon, oder Internet sowie optional und nach Zustimmung des Auftraggebers, remote über das Post- oder Internetnetzwerk durchgeführt werden können, wie zum Beispiel - Störungsdiagnose und behebung - Softwareupdate Stimmt der Auftraggeber dem remote Zugriff durch den Auftragnehmer auf den Mercury Server zu, so ist dieser Zugang auf den Mercury Server, sowie die Bekanntgabe von Paßwörtern, IP Adresse e.t.c. vom Auftraggeber sicherzustellen. Die Kostenübernahme für eventuelle lokale Netzwerkerweiterungen oder Internetgateways erfolgt durch den Auftraggeber. 2.2 Telefonische Beratung und Unterstützung Beinhaltet sowohl telefonische Beratung und Unterstützung bei der Fehler- und Störungslokalisation bzw. beseitigung als auch Beratungsleistungen. 2.3 Analyse aufgezeichneter Druckjobs Vom Auftraggeber hergestellte Aufzeichnungen (Traces) von Druckjobs werden zur Fehleranalyse und behebung untersucht und im eigenen Labor nachvollzogen. 2.4 Reservehaltung der Komponenten Im Fehlerfalle erfolgt ein Austausch der defekten Teile. Die Ersatzteilhaltung für alle im Anlage 1 aufgelisteten Komponenten wird vom Auftragnehmer vorgenommen. Der Reparaturaufwand und die Ersatzteile, die für die Reparatur nötig werden, sind im Umfang der Service Vereinbarung enthalten. Somit fallen keine Kosten für den Auftraggeber an, sofern die Ursachen der Störung nicht unter Punkt 5 des Vertrages fallen. Reparaturaufwand vor Ort (beim Auftraggeber) oder Installationsaufwand vor Ort infolge einer Reparatur oder ausgetauschter Hardware sind in der Wartungsleistung NICHT beinhaltet (Kosten siehe Anlage 3). 2.5 Software Updates Sollen neue Software-Versionen (Updates und Upgrades) der im Vertrag enthaltenen Softwarepakete verfügbar sein, so werden die aktuellen Versionen dem Auftraggeber zugänglich gemacht. Werden neue Software Releases (Upgrades) veröffentlicht, so werden diese ebenfalls im Rahmen des ursprünglichen Funktionsumfanges dem Auftraggeber kostenfrei zugänglich gemacht. 2.6 Zugriff auf das BBS des Auftragnehmers Wartung s v ertrag vom Seite 2 von 10
3 Der Auftraggeber erhält Zugriff auf das Bulletin Board System (BBS) des Auftragnehmers. Dort werden die aktuellen Softwareversionen abgelegt und Supportanfragen via bearbeitet. Wartung s v ertrag vom Seite 3 von 10
4 3. Wartungsbereitschaft Der Auftragnehmer ist für Wartungstätigkeiten werktags zwischen 8:30 Uhr und 17:30 Uhr (jeweils GMT+1) verfügbar. Arbeitsbeginn erfolgt gemäß Anlage 2. Störungsmeldungen sind zu richten an: ducuform GmbH Telefon Telefax Die darin enthaltenen Leistungen sind in Anlage 2 geregelt. support@docuform.de Bei Vertragsabschluß werden dem Auftragnehmer ein Ansprechpartner und ein Stellvertreter namentlich benannt (siehe Anlage 4), die berechtigt sind, eine Störungsmeldung weiterzuleiten. Ein Mitarbeiter des Auftraggebers (muß nicht gleich dem Ansprechpartner sein) hat während der Anwesenheit des Wartungsdienstes auch außerhalb der Arbeitszeit am Standort des Systems zur Verfügung zu sein. 4. Zusätzliche Kosten In der Wartungspauschale nicht enthalten sind Einsätze vor Ort bezüglich Beratung, Tests und Installationen neuer Hard- und Softwarekomponenten auf Anforderungen des Auftraggebers und Einsätze, deren Ursache unter Punkt 5 dieses Vertrages fallen. Alle Einsätze beim Auftraggeber werden nach Aufwand und gültiger Honorar-Preisliste (Anlage 3) abgerechnet. Entsprechende Leistungsnachweise sind vom Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten zu unterzeichnen. 5. Beschränkung der Leistung Die Wartung umfasst nicht - Beseitigung von Schäden, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der Kontrolle des Wartungsdienstes liegen, wie Störungen oder Ausfall der Stromversorgungsanlage, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Feuer, Wasser, Feuchtigkeit, chemische Stoffe, Einbruch- Diebstahl, Plünderungen, Sabotage, Streik, Krieg, innere Unruhen, höhere Gewalt, Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Verhalten des Kunden oder dritter Personen; - Beseitigung von Schäden, die aufgrund der Verwendung von Einrichtungen, Betriebsmittel oder Zubehör entstanden sind, die nicht den technischen Spezifikationen entsprechen (z.b. ungeeignete Datenträger u.s.w.); - Aufarbeitung von Lackierungen von Verkleidungsteilen; - Reinigung, die infolge umweltbedingter Verschmutzung erforderlich werden; - Folgeschäden, insbesondere bei durch den Benutzer erfolgter unsachgemäßer Behandlung; - Aufwendungen für Störungsmeldungen, die einer sachlichen Grundlage entbehren. Wartung s v ertrag vom Seite 4 von 10
5 6. Verpflichtung des Auftraggebers Der Auftraggeber ist verpflichtet, Störungen an den Vertragsgegenständen nur durch die Fachkräfte des Auftragnehmers beheben zu lassen. Ist der Termin für die Durchführung der Wartung vorher vereinbart, so sind die Vertragsgegenstände beim Eintreffen des oder der Beauftragten des Auftragnehmers unverzüglich für die Durchführung der Wartungs- bzw. Reparaturarbeiten zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber stellt dem Wartungspersonal des Auftragnehmers einen Arbeitsplatz zur Verfügung. Besuche, die infolge Nichteinhaltung dieser Bestimmung zu wiederholen sind, werden gesondert berechnet. Der Auftragnehmer wird bemüht sein, das Eintreffen seiner Beauftragten rechtzeitig vorher schriftlich oder fernmündlich mitzuteilen. Der Auftraggeber ist bereit, einen Vertragsgegenstand zur Instandsetzung bzw. Überholung in die Kundendienststelle des Auftragnehmers zu geben, wenn der Zustand des Vertragsgegenstandes dies erfordert. Diese Überholung kann die gesamte Anlage oder Anlagenteile betreffen. 7. Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, daß alle Personen, die mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages vertraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftraggebers erlangten Informationen, soweit diese nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder verwerten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln. 8. Haftung Jede Schadensersatzpflicht des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, und zwar insbesondere für mittlere oder Folgeschäden, z.b. solche aus Betriebsunterbrechung, wie dem Auftraggeber entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter gegenüber dem Auftraggeber. 9. Wartungsgebühren Der Auftraggeber vergütet dem Auftragnehmer für die Erbringung der Wartungsleistungen gemäß diesem Vertrag in Anlage 2 festgelegte Wartungsgebühr. Die Wartungsgebühr ist jährlich im voraus zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten. Verlangt der Auftraggeber die Vornahme von Wartungsleistungen, die nicht durch die Pauschale abgedeckt sind, so vergütet er dem Auftragnehmer zusätzlich eine Honorierung nach Aufwand gemäß Anlage 3. Die Wartungsgebühr kann vom Auftragnehmer mit einer Ankündigung von einem Monat unter Vorlage der aktualisierten Anlage 1 angepaßt werden. Führt der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit aus (Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr), werden die Einsatzzeiten an Werktagen und am Samstag mit 50%, an Sonn- und Feiertagen mit 100% Zuschlag zu der normalen für die normale Arbeitszeit geltenden Gebühren berechnet. Wartung s v ertrag vom Seite 5 von 10
6 10. Vertragsdauer Dieser Vertrag tritt am tt.mm.jjjj in Kraft und läuft bis zum tt.mm.jjjj. Er verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor Ablauf des Abkommens von einem Vertragspartner schriftlich per Einschreiben gekündigt wird. 11. Gerichtstand Gerichtsstand ist grundsätzlich Karlsruhe, auch wenn es sich bei dem Auftraggeber um einen Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Der Auftragnehmer ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers Klage zu erheben. 12. Allgemeines Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Durch eine vom Vertragstext abweichende Rechtsänderung, werden alle anderen Punkte nicht betroffen, und der entsprechende Satz durch einen ersetzt, der den in ihm enthaltenen Zweck im Sinne der neuen Rechtsordnung entspricht. Rechte aus diesem Abkommen können nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Partners abgetreten werden. Karlsruhe, den tt.mm.jjjj Kunde docuform GmbH Auftraggeber (Stempel) Auftragnehmer (Stempel) Wartung s v ertrag vom Seite 6 von 10
7 Anlage 1 Anlage zum Wartungsvertrag / docuform GmbH Komponenten der Wartung Gegenstand des Wartungsvertrages sind alle nachfolgend aufgelisteten Hard- und Softwarekomponenten: Mercury Software Release Dongle-Nr. Wartung s v ertrag vom Seite 7 von 10
8 Anlage 2 Anlage zum Wartungsvertrag / docuform GMBH Wartungsgebühren und Reaktionszeit Stand Die Wartungsgebühren sind abhängig von der Reaktionszeit und der zu erbringenden Leistung Die Störungsmeldung kann erfolgen: Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis Uhr Die Reaktionszeit beträgt nach Eingang der Störungsmeldung 2 Stunden. Der Wartungspreis beträgt jährlich Euro Der Wartungspreis ist jährlich im voraus ohne Abzug, spätestens 14 Tage nach Rechnungsstellung, zu begleichen und versteht sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Bei Überschreitung von Zahlungszielen ist der Auftragnehmer zu Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über Bundesbankdiskontsatz berechtigt. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaigen vom Auftragnehmer bestrittenen Gegenansprüchen des Auftraggebers, die nicht rechtskräftig festgestellt sind, werden ausgeschlossen. Beanstandungen gegen die Rechnung sind vom Auftraggeber schriftlich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erheben. Kann der Auftragnehmer vereinbarte Termine oder Zeiten nachweislich wegen höherer Gewalt oder aus sonstigen von ihr nicht zu vertretenden Umständen nicht einhalten, so gilt eine angemessene Fristverlängerung als vereinbart. Wartung s v ertrag vom Seite 8 von 10
9 Anlage 3 Anlage zum Wartungsvertrag / docuform GmbH Honorarpreisliste Stand Mitarbeiter-Qualifikation Stundenhonorar Systemspezialist / Softwareingenieur 185,00 Die oben angegebenen Stundensätze gelten nur innerhalb der regulären Arbeitszeit (Montag bis Freitag 8:30 Uhr bis 17:30 Uhr), außerhalb dieser Arbeitszeit erfolgt ein Zuschlag von 50% (Montag bis Samstag) bzw. 100% für Sonn- und Feiertage. Für Einsätze werden Kosten für Kilometergeld (0,60 pro gefahrenen Kilometer), Spesen (20,00 pro Einsatztag) und Übernachtung (gegen Nachweis) gesondert in Rechnung gestellt. Basis für die Berechnung ist Frankfurt. Alle genannten Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Rechnungstellung gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Wartung s v ertrag vom Seite 9 von 10
10 Anlage 4 Anlage zum Wartungsvertrag / docuform GmbH Ansprechpartner Zur Meldung und Weitergabe von Störungsmeldungen sind folgende Personen berechtigt: Kunde Name Ansprechpartner Stellvertreter Stellvertreter Wartung s v ertrag vom Seite 10 von 10
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