slovakia daňové a účtovné novinky STRANA 1/5 JANUÁR 2015 ÚČTOVNÉ ZÁVIERKY - PREHĽAD POVINNOSTÍ A LEHÔT

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1 STRANA 1/5 JANUÁR 2015 SEITE 1/5 JANUAR 2015 predloženie a zverejnenie účtovnej závierky, správy audítora Fristen für die Erstellung, Prüfung und Veröffentlichung des s ÚČTOVNÉ ZÁVIERKY - PREHĽAD POVINNOSTÍ A LEHÔT V tomto vydaní Mailing BMB Leitner by sme Vás chceli informovať o dôležitých lehotách týkajúcich sa zostavenia, overenia, predloženia a zverejnenia účtovnej. Preferujete, aby všetky vaše drobné ale početné povinnosti boli splnené čo najjednoduchšie? Pozrite si prehľad nižšie. Prehľad sa týka všetkých právnych foriem obchodných spoločností, nezohľadňuje však osobitné požiadavky pre účtovné jednotky ako banky, poisťovne atď., resp. pre účtovné jednotky, ktoré zostavujú účtovnú závierku podľa IFRS. JAHRESABSCHLÜSSE - PFLICHTEN UND FRISTEN IM ÜBERBLICK In dieser Ausgabe von Mailing BMB Leitner möchten wir Sie über wichtige Fristen betreffend die Erstellung, Prüfung, Vorlage und Veröffentlichung des Jahresabschlusses, des s informieren. Bevorzugen Sie es, allen Ihren kleinen aber zahlreichen Pflichten möglichst einfach nachzukommen? Sehen Sie sich den nachfolgenden Überblick an. Dieser Überblick bezieht sich auf alle Rechtsformen von Handelsgesellschaften, berücksichtigt allerdings nicht die Sondererfordernisse für Banken, Versicherungen bzw. Subjekte, die einen IFRS-Abschluss erstellen. INDIVIDUÁLNA ÚČTOVNÁ ZÁVIERKA Zostavenie účtovnej závierky Povinnosť zostaviť individuálnu účtovnú závierku majú všetky účtovné jednotky. Lehota na jej zostavenie je 6 mesiacov po skončení obdobia, ku ktorému sa zostavuje, ak osobitný predpis neustanovuje inak. Osobitným predpisom je napr. zákon o dani z príjmov, ktorý na zostavenie účtovnej závierky stanovuje trojmesačnú lehotu. V prípade, že dôjde k predĺženiu lehoty na podanie daňového priznania, predlžuje sa aj lehota na zostavenie účtovnej závierky. Od roku 2014 už účtovná závierka nie je prílohou k daňovému priznaniu. Ide o samostatné podanie. EINZELABSCHLUSS Erstellung des Jahresabschlusses Die Pflicht zur Erstellung eines es bezieht sich auf alle Bilanzierungseinheiten. Die Erstellungsfrist beträgt 6 Monate nach Abschluss des Bilanzierungszeitraums, soweit durch Sondervorschriften nicht anders festgelegt. Als Sondervorschrift gilt z.b. das Körperschaftsteuergesetz, das für die Erstellung des Jahresabschlusses eine 3- monatige Frist vorschreibt. Bei Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung verlängert sich auch die Frist für die Erstellung des Jahresabschlusses. Seit 2014 ist der Jahresabschluss nicht länger Anlage der Steuererklärung und ist somit separat einzureichen.

2 STRANA 2/5 JANUÁR 2015 SEITE 2/5 JANUAR 2015 s Overenie účtovnej závierky V prípade, že spoločnosť podlieha povinnosti auditu, je povinná nechať overiť účtovnú závierku audítorom do jedného roka od skončenia účtovného obdobia. Schválenie účtovnej závierky Lehota na predloženie účtovnej závierky štatutárnemu orgánu na schválenie je 6 mesiacov po skončení príslušného účtovného obdobia. Uloženie účtovnej závierky Účtovná jednotka je povinná uložiť účtovnú závierku do 6 mesiacov po jej zostavení. Pri ukladaní účtovnej závierky je potrebné zohľadňovať lehoty stanovené zákonom o dani z príjmov. Ak teda nedôjde k predĺženiu lehoty na podanie daňového priznania, je potrebné do 3 mesiacov od skončenia zdaňovacieho/účtovného obdobia účtovnú závierku nielen zostaviť, ale aj uložiť. Účtovná závierka sa ukladá do registra účtovných závierok, a síce prostredníctvom portálu finančnej správy. Daňový úrad účtovnú závierku postúpi správcovi registra. Účtovné jednotky, ktorým daňový poriadok ukladá povinnosť doručovať podania elektronicky (napr. platitelia DPH), sú povinné ukladať účtovnú závierku elektronicky. Uložením účtovnej závierky do registra účtovných závierok sa považuje povinnosť uloženia dokumentov do zbierky listín za splnenú. Účtovná závierka sa teda nemusí osobitne ukladať do zbierky listín.uložením už schválenej účtovnej závierky sú zároveň splnené všetky povinnosti. Prüfung des Jahresabschlusses Subjekte mit Wirtschaftsprüfungspflicht sind verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums von einem Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Feststellung des Jahresabschlusses Die Frist für die Vorlage des Jahresabschlusses der Geschäftsführung zur Feststellung beträgt 6 Monate nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums. Hinterlegung des Jahresabschlusses Bilanzierungseinheiten sind verpflichtet, den Jahresabschluss innerhalb von 6 Monaten nach dessen Erstellung zu hinterlegen. Bei der Hinterlegung des Jahresabschlusses sind die im Körperschaftsteuergesetz festgelegten Fristen einzuhalten. Soweit keine Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung erfolgt, ist der Jahresabschluss nicht nur innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums zu erstellen, sondern auch zu hinterlegen. Der Jahresabschluss wird durch das Portal der Finanzverwaltung ins Register der Jahresabschlüsse hinterlegt. Das Finanzamt leitet den Jahresabschluss an den Registerverwalter weiter. Subjekte, die gemäß der Abgabenordnung zur elektronischen Abgabe verpflichtet sind (z.b. für die MWSt registrierte Subjekte), müssen den Jahresabschluss elektronisch übermitteln. Durch Hinterlegung des Abschlusses ins Register der Abschlüsse gilt die Pflicht zur Hinterlegung der Dokumente in die Urkundensammlung als erfüllt. Der Jahresabschluss muss demnach nicht gesondert in die Urkundensammlung hinterlegt werden. Durch Hinterlegung eines bereits festgestellten Abschlusses sind zugleich alle Pflichten erfüllt.

3 STRANA 3/5 JANUÁR 2015 SEITE 3/5 JANUAR 2015 s Ak sa ukladá účtovná závierka, ktorá ešte nebola schválená štatutárnym orgánom, uvedie sa, že sa ukladá neschválená účtovná závierka. Po jej schválení sa dodatočne uloží do registra účtovných závierok oznámenie o dátume schválenia účtovnej závierky (najneskôr do 5 pracovných dní). Ak po uložení neschválenej účtovnej závierky do registra dôjde k otvoreniu účtovných kníh, a teda k zmene účtovnej závierky, je potrebné uložiť do registra aj novú, schválenú účtovnú závierku (do 5 pracovných dní od jej schválenia). Zverejnenie účtovnej závierky Zverejnenie účtovnej závierky prebieha uložením do registra účtovných závierok. Za tento úkon zodpovedá správca registra, nie podnikateľský subjekt. SPRÁVA AUDÍTORA Ak má účtovná jednotka povinnosť auditu, ukladá do registra účtovných závierok aj správu audítora. Lehota na uloženie správy audítora je do 6 mesiacov od dátumu, ku ktorému sa zostavuje účtovná závierka. Ak v lehote na uloženie účtovnej závierky do registra nemá účtovná jednotka účtovnú závierku overenú audítorom, uvedie, že ukladá neoverenú účtovnú závierku a správu audítora uloží v registri dodatočne, najneskôr do jedného roka od skončenia účtovného obdobia, za ktoré sa účtovná závierka zostavuje. Pri takomto dodatočnom uložení správy audítora do registra je potrebné uviesť, ku ktorej účtovnej závierke sa správa audítora ukladá. Wird ein von der Geschäftsführung noch nicht festgestellter Jahresabschluss hinterlegt, ist zu vermerken, dass ein nicht festgestellter Jahresabschluss hinterlegt wird. Nach der Feststellung wird nachträglich eine Mitteilung über das Feststellungsdatum ins Register der Jahresabschlüsse (spätestens innerhalb von 5 Arbeitstagen) hinterlegt. Falls die Geschäftsbücher nach Hinterlegung eines nicht festgestellten Jahresabschlusses ins Register wieder eröffnet werden, ist auch der neue, festgestellte Abschluss ins Register zu hinterlegen (innerhalb von 5 Tagen nach Feststellung). Veröffentlichung des Jahresabschlusses Die Veröffentlichung des Jahresabschlusses erfolgt durch Hinterlegung ins Register der Abschlüsse. Die Verantwortung für diese Handlung obliegt nicht dem Subjekt, sondern dem Registerverwalter. BERICHT DES WIRTSCHAFTSPRÜFERS Subjekte mit Wirtschaftsprüfungspflicht hinterlegen auch den Bericht des Wirtschaftsprüfers ins Register der Abschlüsse. Die Frist für die Hinterlegung des Berichts beläuft sich auf 6 Monate ab dem Bilanzstichtag. Verfügt das Subjekt innerhalb der Frist für die Hinterlegung des Abschlusses ins Register über keinen geprüften Jahresabschluss, hat es zu vermerken, dass ein nicht geprüfter Jahresabschluss hinterlegt wird. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers ist nachträglich, spätestens innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums zu hinterlegen. Bei nachträglicher Hinterlegung des Berichts ins Register ist anzugeben, zu welchem Abschluss der Bericht hinterlegt wird.

4 STRANA 4/5 JANUÁR 2015 SEITE 4/5 JANUAR 2015 s VÝROČNÁ SPRÁVA Povinnosť zostaviť výročnú správu má vo všeobecnosti účtovná jednotka, ktorá podlieha povinnosti mať účtovnú závierku overenú audítorom. Lehota na zostavenie je do 6 mesiacov od dátumu, ku ktorému sa zostavuje účtovná závierka. Účtovná jednotka má povinnosť nechať overiť audítorom súlad výročnej správy s účtovnou závierkou. Lehota na overenie je do jedného roka od skončenia účtovného obdobia. sa taktiež ukladá elektronicky do registra účtovných závierok, a síce v lehote do jedného roka po skončení účtovného obdobia. Ak sa po uložení výročnej správy do registra mení jej obsah, je účtovná jednotka povinná uložiť do registra novú výročnú správu bez zbytočného odkladu. Do registra účtovných závierok sa ukladá aj dodatok správy audítora o overení súladu výročnej správy s účtovnou závierkou. Zverejnenie prebieha rovnako ako pri individuálnej účtovnej závierke, t.j. uložením do registra účtovných závierok prostredníctvom portálu finančnej správy. JAHRESBERICHT Die Pflicht zur Erstellung des es obliegt im Allgemeinen den Subjekten mit Wirtschaftsprüfungspflicht. Die Erstellungspflicht beläuft sich auf 6 Monate ab dem Bilanzstichtag. Das Subjekt ist verpflichtet, den Einklang des s mit dem Jahresabschluss vom Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Frist für die Prüfung beträgt ein Jahr ab Ablauf des Bilanzierungszeitraums. Auch der ist elektronisch ins Register der Abschlüsse zu hinterlegen und dies innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Bilanzierungszeitraums. Ändert sich der Inhalt des s nach dessen Hinterlegung ins Register, hat das Subjekt den neuen ohne unnötigen Verzug ins Register zu hinterlegen. Auch der Nachtrag zum Wirtschaftsprüfungsbericht über den Einklang des s mit dem Jahresabschluss ist ins Register der Abschlüsse zu hinterlegen. Die Veröffentlichung erfolgt ebenso wie bei Einzelabschlüssen, d.h. durch Hinterlegung ins Register der Abschlüsse durch das Portal der Finanzverwaltung. TIP NA ZÁVER: Ak preferujete, aby vaše drobné ale početné administratívne povinnosti ohľadne účtovných závierok k uvedené v prehľade boli splnené čo najjednoduchšie, odporúčame predĺžiť lehotu na podanie daňového priznania do júna TIPP ZUM SCHLUSS: Wenn Sie es bevorzugen, Ihre kleinen jedoch zahlreichen, in diesem Überblick aufgezählten administrativen Pflichten betreffend die Jahresabschlüsse zum , auf möglichst einfachem Weg zu erfüllen, empfehlen wir, die Abgabefrist für die Steuererklärung bis Juni 2015 verlängern zu lassen.

5 STRANA 5/5 JANUÁR 2015 SEITE 5/5 JANUAR 2015 s V takom prípade si ich reálne môžete splniť jednorazovo podaním už schválenej a overenej účtovnej závierky paralelne s podaním daňového priznania cez portál finančnej správy. UPOZORNENIE NA ZÁVER: V predchádzajúcom vydaní Mailingu (December 2014) sme vás informovali o plánovanej novele Obchodného zákonníka a Zákonníka práce. Novely boli schválené parlamentom, ale prezident SR ich nepodpísal a vrátil NR SR. Novelu Obchodného zákonníka NRSR pri opätovnom prerokovaní prekvapujúco rozdielom jedného hlasu neschválila. O osude týchto noviel rozhodnú zodpovedné rezorty a NR SR až tento rok. In einem solchen Fall könnten Sie Ihre Pflichten einmalig erfüllen durch Abgabe eines bereits festgestellten und geprüften Abschlusses parallel mit der Abgabe der Steuererklärung durch das Portal der Finanzverwaltung. ABSCHLIESSENDER HINWEIS: In der vorigen Ausgabe des Mailings (Dezember 2014) haben wir Sie über die geplante Novelle des Handels- sowie des Arbeitsgesetzbuchs informiert. Die Novellen wurden vom Parlament verabschiedet, der Präsident verweigerte jedoch seine Unterschrift und verwies sie an das Parlament zurück. Die Novelle des Handelsgesetzbuchs wurde bei einer Wiederbesprechung vom Parlament überraschend mit Unterschied von einer Stimme nicht verabschiedet. Über das Schicksal dieser Novellen entscheiden die zuständigen Ressorts sowie das Parlament erst dieses Jahr. Autori/Autoren: Marián Novák Partner Miroslava Zaťková Tax Manager HERAUSGEBER BMB Leitner Zámocká Bratislava T F M office@bmbleitner.sk Informácie uvedené v tomto materiáli sú iba informatívnej povahy. Aj keď zostavovaniu tohto materiálu bola venovaná profesionálna pozornosť, spoločnosť BMB Leitner neprijíma žiadnu zodpovednosť za prípadné chyby či nepresnosti, ani nezodpovedá za žiadne škody vzniknuté na základe spoliehania sa na tieto informácie. V každom prípade odporúčame vyžiadať si pre konkrétnu problematiku odbornú radu. Auch wenn der Erstellung dieses Materials höchste Aufmerksamkeit gewidmet wurde, übernimmt die Gesellschaft BMB Leitner keinerlei Verantwortung für eventuelle Fehler, Ungenauigkeiten oder für eventuelle Schäden, die aus Gutgläubigkeit gegenüber diesem Material entstehen. In jedem Fallempfehlen wir, für den konkreten Einzelfall fachlichen Rat einzuholen.

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