Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach 18 KrWG
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- Götz Jaeger
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1 Anzeige einer gewerblichen Sammlung nach 18 KrWG an den Kreis Borken Fachbereich Natur und Umwelt FA 66.4 Burloer Straße Borken Eingang beim Kreis Borken: 1. Sammler / Anzeigender Firma Straße Hausnummer PLZ Ort Telefon: Fax: Ust. Identnr. Mobil: Internet Ansprechpartner/-in: Name Vorname Telefon 2. Größe und Organisation des Unternehmens Anzahl der Mitarbeiter/innen Anzahl der Transportfahrzeuge Jahresumsatz Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeanmeldung als Anlage beigefügt Seite 1 von 7
2 3. Zuverlässigkeit / Sach- und Fachkunde / Nachweise Betrieb Gewerbezentralregisterauszug (als Anlage nach Möglichkeit bitte beifügen) Geschäftsführer/in / Betriebsinhaber/in / gesetzliche Vertreter/in / Berechtigte/r/ Name Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Führungszeugnis (als Anlage nach Möglichkeit bitte beifügen) Für die Leitung und Beaufsichtigung der Sammlung verantwortliche Person Name Vorname Geburtsdatum, Geburtsort Führungszeugnis (als Anlage nach Möglichkeit bitte beifügen) Als Nachweise der Sach- und Fachkunde des anzeigenden Betriebes dienen folgende Unterlagen (sind als Anlage beigefügt) Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb Nachweise abfallwirtschaftlicher Fortbildungen Sonstige 4. Art, Ausmaß und Menge der Abfälle Bezeichnung der Abfallarten Abfallschlüssel Kalkulierte Gesamtmenge im Jahr in Tonnen ( t) Weitere Abfälle, wenn möglich bitte mit Abfallschlüssel angeben; ggf. auf einem separaten Blatt aufführen und als Anlage beilegen. Seite 2 von 7
3 Angaben zur Sammlung Städte und Gemeinden, in denen gesammelt werden soll Ahaus Bocholt Borken Gescher Gronau Heek Heiden Isselburg Legden Raesfeld Reken Rhede Schöppingen Südlohn Stadtlohn Velen Vreden Betroffene Kommune bitte ankreuzen Menge in Tonnen pro Jahr Anzahl der Container (Standortliste je Kommune kann beigefügt werden) Anzahl der Straßensammlung im Jahr Die Sammlung erfolgt flächendeckend im gesamten Kreisgebiet Information der privaten Haushalte durch (bitte angeben) Ja Nein Falls nein, Teilgebiet benennen (eine separate Anlage beifügen) 5. Dauer der Sammlung Geplante Dauer der Sammlung Sicherstellung / Gewährleistung der Mindestdauer durch von bis Seite 3 von 7
4 6. Durchführung der Sammlung/ des Transports Eigene Durchführung Beauftragung eines Dritten (bitte unten ausfüllen) Beauftragter Dritter: Name, Vorname bzw. Firma Straße Hausnummer PLZ Ort bestätigte Anzeige nach 53 KrWG (ist in Kopie beigefügt) Beförderungserlaubnis nach 54 KrWG (Transportgenehmigung, ist in Kopie beigefügt) Beförderernummer: Wichtiger Hinweis: Für die Durchführung einer gewerblichen oder gemeinnützigen Sammlung nach 18 KrWG ist in jedem Fall die Vorlage der behördlich bestätigten Anzeige der Tätigkeit nach 53 KrWG für diejenigen, die die Abfälle sammeln und befördern, erforderlich. Diese Anzeige ist bei der am Sitz des Sammlungsunternehmens örtlich zuständigen Abfallwirtschaftsbehörde zu erstatten und dieser Anzeige beizufügen. Aktenzeichen Genehmigungsbescheid (BImSchG-Genehmigung oder Baugenehmigung) und ggfs. (Entsorgungsfachbetriebs-)Zertifikat ist beigefügt im Holsystem (Mobile bzw. Straßensammlungen) Art Abfuhrintervall Ablauf der Sammlung (Zeitlicher Ablauf: Aufstellung und Abholung der Sammelbehälter, Positionierung der Behälter) Bündel/Kartons Körbe/Eimer Säcke Tonnen Lose Sonstiges auf Bestellung/Anfrage einmalig wöchentlich monatlich quartalsweise jährlich Sonstiges: Terminliche Absprache mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wird garantiert Seite 4 von 7
5 im Bringsystem Art Entleerungsintervall Standorte der Sammelplätze/Container Container (teilweise stationär) Sammelplatz (stationär) Sonstiges auf Bestellung/Anfrage einmalig wöchentlich Sonstiges Genehmigungen der Grundstückseigentümer liegen vor Sondernutzungserlaubnisse wurden von den betroffenen Kommunen erteilt (notwendig bei Aufstellung von Containern auf öffentlichen Grundstücken/Straßen) Beschriftung der Container mit Träger der Sammlung Weitere Maßnahmen Maßnahmen beim Anfall von plötzlichen Mehrmengen Verbleib von Fehlwurfmaterial Verbleib von Abfällen aus der Reinhaltung des Containerstandortes Zusammenwirken mit eigenen Sammlungen Sammlungen öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger anderen gewerblichen Sammlungen Kein Zusammenwirken Art des Zusammenwirkens 7. Darlegung der Verwertungswege Eigene Verwertungsanlage Genehmigungsbescheid (BImSchG-Genehmigung oder Baugenehmigung) oder Angabe der Genehmigungsbehörde mit Datum und Aktenzeichen und ggfls. (Entsorgungsfachbetriebs-) Zertifikat ist beigefügt Verwertung durch Vertragspartner Genehmigungsbescheid und ggfs. (Entsorgungsfachbetriebs-) Zertifikat ist beigefügt. Verwertungsverträge oder ausgefüllte und von den Verwertungsanlagen gegengezeichnete Formular Bereitschaft zur Annahme von Abfällen zur Verwertung Vertrauliche Angaben, wie z. B. Preise können in vorgelegten Verträgen geschwärzt werden. Seite 5 von 7
6 Name des Verwertungsunternehmens und der Verwertungsanlage Straße und Hausnummer Postleitzahl und Ort Art der Verwertungsanlage (Entsorger-Nr. bitte angeben) 8. Bestätigung der Angaben Ich bestätige, dass die in der Anzeige gemachten Angaben und beigefügten Unterlagen richtig und zutreffend sind. Zukünftige Änderungen werde ich unverzüglich anzeigen. Ich versichere, beim Einsammeln, Befördern, Handeln bzw. Makeln alle einschlägigen abfallrechtlichen Vorschriften, insbesondere des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und der dazu erlassenen Rechtsverordnungen sowie der landesspezifischen Abfallgesetze und der Satzungen des Kreises Borken und der kreisangehörigen Städte und Gemeinden zu beachten. Datum, Ort Unterschrift der verantwortlichen Person Weitere Hinweise Spätestens 3 Monate vor der beabsichtigten Sammlung ist die vollständige Anzeige schriftlich dem Kreis Borken vorzulegen. Ein serviceorientiertes Sammelverfahren sowie die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung der Abfälle sind maßgebliche Kriterien zur Zulässigkeit der angezeigten Sammlung. Diese Angaben sollten daher in Anlagen erläutert und belegt werden. Die unrichtige, nicht vollständige / verspätete Erstattung der Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Bußgeld geahndet werden kann. Dabei kann die angezeigte Tätigkeit von Bedingungen abhängig gemacht, zeitlich befristet oder mit Auflagen versehen werden. Die Tätigkeit ist gem. 18 Abs. 5 Satz 2 KrWG bei fehlender Zuverlässigkeit oder Fach- und Sachkunde zu untersagen. Falsche Angaben können zur Untersagung der Sammlung bzw. zu Auflagen für die Sammlung führen. Erst nach Vorlage der vollständigen Anzeige kann über die Zulässigkeit der Sammlung entschieden werden. Die Anzeige wird den betroffenen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (öre), das sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, zur Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten vorgelegt. Diese können gegebenenfalls weitere Unterlagen nachfordern. Die Zulässigkeitserklärung von gewerblichen Sammlungen ist gebührenpflichtig und findet ihre Rechtsgrundlage in den Vorschriften des Gebührengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (GebG NRW), der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerwGebO NRW) sowie den Tarifstellen des Allgemeinen Gebührentarifs. Bei Erhebung der Gebühren für die Zulässigkeitserklärungen ist vom Verwaltungsaufwand auszugehen. Die Zulässigkeit wird entsprechend der Anzeige für jede der 17 Städte bzw. Gemeinden als öffentlichrechtliche Entsorgungsträger im Kreis Borken separat erklärt. Für die Anzeige gewerblicher Sammlungen wird eine Gebühr von 162,00 für die erste Zulässigkeitserklärung und 81,00 für jede weitere Zulässigkeitserklärung erhoben. Seite 6 von 7
7 Formular Bereitschaft zur Annahme von Abfällen zur Verwertung Der nachfolgend aufgeführte Entsorgungsfachbetrieb/Verwertungsbetrieb: Firma Straße Hausnummer PLZ Ort 1. erklärt sich hiermit bereit und ist in der Lage, die von dem Anzeigenden (Name des Sammlers/Träger der Sammlung) Firma angelieferten Abfälle über den genannten Zeitraum zu verwerten Abfallschlüssel gemäß Abfallverzeichnisverordnung Bezeichnung des Abfalls Menge in t/jahr und dass 2. die Anlage für die Verwertung der vorgenannten Abfälle mit Genehmigung vom der / des (Genehmigungsbehörde benennen) Aktenzeichen zugelassen ist. Genehmigungsbescheid in Kopie beigefügt Zertifikat Entsorgungsfachbetrieb in Kopie beigefügt Die dargestellte Verwertung kann unbefristet sichergestellt werden ist sichergestellt bis Datum, Firmenstempel, Unterschrift Seite 7 von 7
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