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1 AMTSBLATT Nr. 03/2015 Ausgegeben am Seite 14 Inhalt: g Herausgegeben und gedruckt von der Kreisverwaltung Mayen- Koblenz, Bahnhofstraße 9, Koblenz g Das Amtsblatt erscheint nach Bedarf. g Bezugsquelle: Vorzimmer Landrat, Telefon 0261/ L A N D K R E I S M A Y E N - K O B L E N Z 1. Bekanntmachung des Zweckverbandes Industriepark A 61/GVZ Koblenz über die Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2013 sowie der Auslegungsfrist 2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel-Touristik für das Haushaltsjahr 2015 sowie der Auslegungsfrist Seite 15 Seite Nachrichtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 sowie der Auslegungsfrist 4. Bekanntmachung einer Allgemeinverfügung zur Widmung einer Teilstrecke der Kreisstraße (K) 52 bei Kruft Seite Seite 24 Wir bitten die Bekanntmachungen, soweit sie Ihren Bereich betreffen, der Bevölkerung in geeigneter Weise zur Kenntnis zu geben.

2 2015 Ausgegeben am Nr. 03/2015 Seite 15 Bekanntmachung Jahresabschluss des Zweckverbandes Industriepark A 61/GVZ Koblenz für das Haushaltsjahr 2013 Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Industriepark A61 / GVZ Koblenz hat in ihrer Sitzung am gemäß 7 Abs. 1 Nr. 8 Landesgesetz über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) i.v.m. 108 Abs. 1 Gemeindeordnung vom in der derzeit gültigen Fassung den geprüften Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2013 festgestellt und gleichzeitig dem Verbandsvorsteher und dem stellvertretenden Verbandsvorsteher Entlastung erteilt. Der Jahresabschluss des Zweckverbandes Industriepark A61/GVZ Koblenz für das Haushaltsjahr 2013 liegt in der Zeit vom bis (einschließlich) während der Dienststunden - montags bis freitags von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr - zu jedermanns Einsicht bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Industriepark A61/GVZ Koblenz mit Sitz im Verwaltungsgebäude der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, Koblenz, 3. Obergeschoss, Zimmer 311 öffentlich aus ( 7 Abs. 1 Nr. 8 KomZG i.v.m. 114 Abs. 2 Gemeindeordnung). Koblenz, gez. Landrat Dr. Alexander Saftig - Verbandsvorsteher -

3 2015 Ausgegeben am Nr. 03/2015 Seite 16 Bekanntmachung Haushaltssatzung des Zweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel-Touristik für das Haushaltsjahr 2015 vom I. Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel-Touristik hat auf Grund des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom (GVBl. S. 476) in Verbindung mit der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) vom (GVBl. S. 153) in den jeweils geltenden Fassungen nachstehende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Vorlage bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion mit Sitz in Trier als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gemacht wird: Festgesetzt werden 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresfehlbetrag auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf die Veränderung des Finanzmittelbestands im Haushaltsjahr auf EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

4 2015 Ausgegeben am Nr. 03/2015 Seite 17 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht. 5 Umlage Zur Deckung des durch sonstige Einnahmen nicht gedeckten Finanzbedarfs erhebt der Zweckverband von seinen Mitgliedern eine Umlage und zwar A. von 1. Gebietskörperschaften oder 2. Vereinigungen, an denen eine Gebietskörperschaft oder Gebietskörperschaften mehrheitlich beteiligt ist oder sind folgende Umlagen a) Landkreis Mayen-Koblenz 0,6/je Einwohner b) verbandsfreie Städte 0,25 EUR/je Einwohner c) Verbandsgemeinden 0,15 EUR/je Einwohner d) Gemeinden 0,1/je Einwohner e) Vereinigungen (Ziffer 2) 0,3/je Einwohner B. von der Sparkasse Koblenz einen Umlagebetrag von Maßgebend ist die Zahl der Einwohner der Mitgliedskörperschaften nach EWOIS am Die Umlage- und Mitgliedsbeiträge sind mit 1/4 ihres Jahresbeitrages zum , , und fällig. nachrichtlich: Umlagesoll 2014 Umlagesoll Eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum ,04 EUR ,07 EUR ,07 EUR ,07 EUR

5 2015 Ausgegeben am Nr. 03/2015 Seite 18 II. Es wird darauf hingewiesen, dass nach 7 KomZG i. V. m. 24 Abs. 6 GemO Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder aufgrund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verwaltung des Zweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel-Touristik unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach 24 Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 GemO geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in 24 Abs. 6 Satz 1 GemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. III. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, hat mit Verfügung vom (Az ZV REMET/21a) mitgeteilt, dass sie nicht beabsichtigt, gegen die von der Verbandsversammlung am einstimmig beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 Bedenken wegen Rechtsverletzung zu erheben. IV. Der mit der Haushaltssatzung festgestellte Haushaltsplan des Zweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel- Touristik für das Haushaltsjahr 2015 liegt nach 7 KomZG i. V. m. 97 Abs. 2 GemO in der Zeit vom bis einschließlich während der Dienststunden - montags bis freitags von 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr und montags bis donnerstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr - zu jedermanns Einsicht bei der Geschäftsstelle des Zweckverbandes im Hause der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Bahnhofstraße 9, Koblenz, Raum 315 öffentlich aus. Koblenz, gez. Dr. Alexander Saftig Verbandsvorsteher

6 2015 Ausgegeben am Nr. 03/2015 Seite 19 Nachfolgend abgedruckte öffentliche Bekanntmachung erfolgt am in der Zeitung Blick aktuell Ausgabe Mendig. NACHRICHTLICH erfolgt ein Abdruck des Veröffentlichungstextes. H a u s h a l t s s a t z u n g des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 vom Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig hat auf Grund des 7 des Landesgesetzes über die kommunale Zusammenarbeit (KomZG) vom (GVBl. S. 476) in der jeweils geltenden Fassung in Verbindung mit den 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland- Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. S. 181) und des 9 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig vom folgende Haushaltssatzung beschlossen. Festgesetzt werden 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt 1. im Ergebnishaushalt der Gesamtbetrag der Erträge auf der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf der Jahresüberschuss auf 2. im Finanzhaushalt die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf , , ,00 Euro Kredite werden nicht veranschlagt. 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

7 2015 Ausgegeben am Nr. 03/2015 Seite 20 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen 1. Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für Sondervermögen mit Sonderrechnungen werden nicht veranschlagt. 2. Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung, der zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden darf, werden für das Sondervermögen Eigenbetrieb Wasser- und Abwasserwerk auf festgesetzt. 3. Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. 6 Gebühren 1. Wasserwerk gem. 11 ff der Entgeltsatzung Wasserversorgung: Mehrwertsteuer Nettoentgelt 7% Bruttoentgelt EUR EUR EUR pro Kubikmeter Wasserbezug 4,64 0,32 4,96 bei Hydrantenentnahme je Kubikmeter Wasserbezug 4,64 0,32 4,96 Pauschalbetrag für Standrohrverleih bis 1 Monate 50,00 3,50 53,50 jeder weitere Kalendertag 1,00 0,07 1,07 Auf die laufenden Entgelte werden vierteljährliche Vorausleistungen erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr. 2. Abwasserwerk gem. 14 ff der Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung EUR Schmutzwassergebühr je Kubikmeter gewichtete Schmutzwassermenge 5,87 Auf die laufenden Entgelte werden vierteljährliche Vorausleistungen erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem voraussichtlichen Entgelt für das laufende Jahr. 7 Umlage Gem. 9 Abs. 3 der Verbandsordnung vom wird von den Verbandsmitgliedern eine Verbandsumlage erhoben und für festgesetzt. das Haushaltsjahr 2015 auf 74.97

8 2015 Ausgegeben am Nr. 03/2015 Seite 21 Nachrichtlich: Verbands- Verteiler Umlage 2015 mitglieder % EUR VG Mendig Stadt Mendig ,40 OG Thür ,50 VG Mendig ,60 VG Pellenz OG Kruft ,00 VG Pellenz ,50 Insgesamt: ,00 Die Umlage wird zu je ½ zum und des Jahres fällig. Gem. 9 Abs. 4 der Verbandsordnung vom wird von den Verbandsmitgliedern eine Verbandsumlage erhoben und für festgesetzt. das Haushaltsjahr 2015 auf Nachrichtlich: Verbands- Verteiler Umlage 2015 mitglieder % EUR VG Mendig Stadt Mendig ,60 OG Thür ,00 VG Mendig ,40 VG Pellenz OG Kruft ,40 VG Pellenz ,60 Landkreis Mayen-Koblenz ,00 Insgesamt: ,00 Die Umlage wird zu je ½ zum und des Jahres fällig. 8 Eigenkapital Stand des Eigenkapitals zum des Vorvorjahres voraussichtlich Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum des Vorjahres Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum des Haushaltsjahres ,94 EUR ,94 EUR ,94 EUR

9 2015 Ausgegeben am Nr. 03/2015 Seite 22 9 Wertgrenze für Investitionen Investitionen oberhalb der Wertgrenze von sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen. Mendig, den Jörg Lempertz Verbandsvorsteher Ausfertigungsvermerk: Die Übereinstimmung des Satzungstextes mit dem Willen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig sowie die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Satzungsverfahrens werden bestätigt. Mendig, den Jörg Lempertz Verbandsvorsteher Hinweis: Die Haushaltssatzung des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit bekannt gemacht. Die Haushaltssatzung ist gemäß 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben vom angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Der Haushaltsplan liegt in der Zeit vom bis zur Einsichtnahme bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, Mendig, Zimmer 17, wie folgt öffentlich aus: Montag bis Freitag Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr Uhr von Uhr Uhr Die Wirtschaftspläne des Eigenbetriebes Wasser- und Abwasserwerk des Zweckverbandes Konversion Flugplatz Mendig liegen zur Einsicht vom bis bei der Verbandsgemeindeverwaltung Mendig, Marktplatz 3, Mendig, Zimmer 54 wie folgt öffentlich aus: Montag bis Freitag Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis Uhr von Uhr bis Uhr

10 2015 Ausgegeben am Nr. 03/2015 Seite 23 Gemäß 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung (GemO) wird auf folgendes hingewiesen: Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder auf Grund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder 2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen Mendig, den Jörg Lempertz Verbandsvorsteher

11 2015 Ausgegeben am Nr. 03/2015 Seite 24 Bekanntmachung

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