Schulung und Einführung von HRM2 und nfhg

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1 Schulung und Einführung von HRM2 und nfhg Kurs Nr. 08 Anlagebuchhaltung, Kreditwesen 10. September 2012, Kantonsratssaal Herisau Departement Finanzen 01 Einführung Gerhard Frey, Projektleiter Gemeinden 2

2 Inhalt durchgeführte Schulungen Legislative + Exekutive: - Einführung FHG+HRM2 - Vertiefung 1 FHG+HRM2 Finanzverantwortliche: - Voranschlag Umstellung Kontenplan bevorstehende Schulungen Amtsleiter + Kader - Einführung ( ) Legislative + Exekutive: -Vertiefung 2 ( ) Finanzverantwortliche: - Bewertungen ( ) - Abschluss 2013 ( ) 3 Inhalt Kernthema heute Die Anlagebuchhaltung Konzept aus der Praxis: Einführung in der Stadt Gossau Umsetzung im newsystem public 4

3 Inhalt Der Start ist geglückt Das Referendum hat überrascht. Gefragt sind die Qualitäten eines Langdistanz-Läufers! 5 Inhalt 01 Einführung Kreditarten/Programmänderungen 03 Konzept Anlagebuchhaltung AR 04 Pause 05 Erfahrungen aus der Praxis 06 Erfassung im newsystem public 07 Fragen, Diverses 30 Min. Gerhard Frey 10 Min. Bruno Mayer 60 Min. Regula Hauser 30 Min. 30 Min. Heinz Loretini 30 Min. Othmar Unternährer 20 Min. Gerhard Frey 6

4 Einführung 01 Zuerst aber eine Bestandesaufnahme 7 Einführung 01 Quorum Kanton: Urnäsch Herisau Schwellbrunn Hundwil Stein Schönengrund Waldstatt Teufen Bühler Gais Speicher Trogen Rehetobel Wald Grub Heiden Wolfhalden Lutzenberg Walzenhausen Reute anwesend: 19 / 20 8

5 Einführung 01 Entscheide der Exekutive: ja/nein Fachkonzept verbindlich erklären 6 / 13 Finanzpolitische Zielgrössen festlegen (Art. 22) 6 / 13 Investitionshöhe festlegen 13 / 6 a) gemäss Fachkonzept 10 / 9 b) höher 1 / 18 tiefer 3 / 16 Abschreibungssätze prov. festlegen (Art. 36) 11 / 8 a) gemäss Fachkonzept 10 / 9 b) höher/kürzer 0 / 19 tiefer/länger 0 / 19 Restatement FV (Art. 47) 1 / 18 Restatement VV (Anzahl) 0 / 19 9 Einführung 01 Arbeiten in der Finanzverwaltung: ja/nein Budgetvorgaben erstellt 19 / 0 nsp technisch betriebsbereit 18 / 1 Neuer Kontenplan erstellt/adaptiert 18 / 1 Budgetierung nach altem Kontenplan abgeschlossen 14 / 5 Voranschlag in neuen Kontenplan umgewandelt 8 / 11 10

6 Einführung 01 erste Erfahrungen und Erkenntnisse / Lehren Exekutiventscheide Kontenplan Budgetprozess nsp Delta Stufe 1 Stufe 2 Steuerfuss Besondere Ereignisse Lücken/Bedürfnisse an Projektleitung 11 Konsequenzen aus Referendum nfhg, Kreditarten Bruno Mayer, Projektleiter Kanton 12

7 Konsequenzen Referendum / Kreditbegriffe Thema 1 Weiteres Vorgehen nach Zustandekommen des Referendums 13 Konsequenzen Referendum Entscheid Regierungsrat vom Referendum ist mit 443 Stimmen zustande gekommen Abstimmung am 25. November 2012 Einführung nfhg und HRM2 wird auf 2014 verschoben newsystem public wird per 1. Januar 2013 eingeführt newsystem public wird mit neuem Kontenplan eingeführt 14

8 Konsequenzen Referendum Keine HRM2-Elemente im Voranschlag 2013 Kein neuer Abschreibungsmodus (vgl. FHG Art. 22 Abs. 2) Kein Einfluss aus Neubewertungen bzw. Restatement Keine Verschiebung «unechter Investitionen» aus IR in ER Alte Form des Voranschlages 2013 und der Rechnung Konsequenzen Referendum Übergangsbestimmungen nfhg nicht in Kraft Verzicht auf Vorjahreszahlen im Voranschlag 2013 nicht möglich Budget 2012 und Rechnung 2011 als Vergleichszahlen Einheitliche Präsentation Voranschlag 2013 vor Bürger: Artengliederung 3-stellig mit Vorjahreszahlen Funktionale Gliederung 3-stellig mit Vorjahreszahlen Spezialfälle Herisau und Kanton wegen Parlament 16

9 Konsequenzen Referendum Beispiel Artengliederung Artengliederung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 3 Aufwand 455'123' '253' '178' Personalaufwand 77'566' '273' '751' Behörden, Kommissionen und Richter 3'034' '064' '952' Löhne des Verwaltungs- und Betriebspersonals 56'135' '493' '528' Löhne der Lehrkräfte 5'318' '315' '091' Temporäre Arbeitskräfte 150' ' ' Zulagen 627' ' ' Arbeitgeberbeiträge 10'789' '972' '423' Sach- und Übriger Betriebsaufwand 38'809' '682' '336' Material- und Warenaufwand 4'276' '948' '728' Nicht aktivierbare Anlagen 1'400' '200' ' Ver- und Entsorgung 1'184' '227' '174' Dienstleistungen und Honorare 22'203' '507' '639' '123' '128' '253' '056' '178' '831' Total Result 6'995' '196' '346' '123' '123' '253' '253' '178' '178' Konsequenzen Referendum Beispiel: Funktionale Gliederung Funktionale Gliederung Voranschlag 2013 Voranschlag 2012 Rechnung 2011 Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag Aufwand Ertrag 0 ALLGEMEINE VERWALTUNG 44'344' '452' '174' '911' '704' '201' Nettoergebnis 23'891' '263' '5' Legislative und Exekutive 4'129' ' '765' ' '695' ' Nettoergebnis 3'947' '629' '553' Legislative 521' ' ' Exekutive 3'608' ' '103' ' '048' ' Allgemeine Dienste 40'214' '270' '409' '776' '008' '060' Nettoergebnis 19'944' '633' '948' Finanz- und Steuerverwaltung 17'498' '797' '433' '765' '589' '856' Ürige allgemeine Dienste 8'941' '305' '823' '209' '978' '198' Übrige Verwaltungsliegenschaften 13'775' '168' '152' '801' '441' '005' ÖFFENTLICHE ORDNUNG UND SICHERHEIT, 54'564' '401' '4' '686' '500' '258' VERTEIDIGUNG Nettoergebnis 19'163' '338' '242' Öffentliche Sicherheit 31'263' '506' '925' '298' '798' '875' Nettoergebnis 8'757' '626' '923' Polizei 16'338' '176' '100' '098' '574' '5' Strassenverkehrsamt 14'924' '330' '825' '200' '223' '850' Rechtssprechung 7'073' '916' '895' '997' '675' '574' Nettoergebnis 2'157' '897' '100' Rechtssprechung 7'073' '916' '895' '997' '675' '574' '123' '128' '253' '056' '178' '831' Gesamtergebnis 6'995' '196' '346' '123' '123' '253' '253' '178' '178'

10 Chronologischer Ablauf Herbst 2012: Budget 2013 auf Basis HRM1 / FHG95 mit nsp-kontenplan und B2012 sowie R : Volksabstimmung nfhg Frühjahr 2013: Abschluss 2012 mit GeSoft nach HRM1 / FHG95 Sommer 2013: Termin Inkrafttreten nfhg (bei Annahme durch Volk) Herbst 2013: Erster Voranschlag 2014 nach HRM2 / nfhg in neuer Form mit B2013 fix & R2012 «fakultativ» und provisorischem Restatement Frühjahr 2014: Rechnung 2013 nach HRM1 / FHG95 mit nsp-kontenplan und Vorjahreszahlen R2012 & B2013 Frühjahr 2015: Erste vollständige Rechnung 2014 nach HRM2/nFHG mit definitivem Restatement, B2013 fix & R2013 «fak.» 19 Konsequenzen Referendum Technische Gegebenheiten Anlagebuchhaltung technisch notwendig ab 2013! Abschreibungen 2013 degressiv bzw. manuell Abschreibungen 2014 linear / Restatement einbuchen Geldflussrechnung erst ab Einführung des Finanzplanes nsp Mehrstufige Erfolgsrechnung: Abbildung fakultativ 20

11 Konsequenzen Referendum Kommunikation Finanzverwalter am heutigen Tage Gemeindepräsidenten an Gemeindepräsidentenkonferenz vom 17. September 2012 Bevölkerung via Edikt und Kantonsräte 21 Konsequenzen Referendum Helfen Sie mit: Volksrechte sind zu respektieren! Die Einführung des nfhg und HRM2 darf durch die Abstimmung vom 25. November 2012 nicht gefährdet werden! Lieber ein Jahr später ankommen, als unterwegs Schiffbruch erleiden. 22

12 Konsequenzen Referendum / Kreditbegriffe Thema 2 Kreditbegriffe 23 Kreditbegriffe Kantonsverfassung (Art. 99) Rechtsgrundlage Entsprechender Kredit Ausgabenbeschluss 24

13 Kreditbegriffe Kantonsverfassung (Art. 99) Rechtsgrundlage Entsprechender Kredit Ausgabenbeschluss Finanzhaushaltsgesetz (Art. 6 Abs. 2) Rechtsgrundlage Voranschlagskredit Ausgabenbewilligung 25 Kreditbegriffe Kantonsverfassung (Art. 99) Rechtsgrundlage Entsprechender Kredit Ausgabenbeschluss Finanzhaushaltsgesetz (Art. 6 Abs. 2) Rechtsgrundlage Voranschlagskredit Ausgabenbewilligung - Gesetz - Verordnung - Reglement - Voranschlagskredit (Art. 12 FHG) - Nachtragskredite (Art. 14 FHG) - Kreditüberschreitung (Art. 15 FHG) - Globalkredit (Art. 16 FHG) - Verpflichtungskredit (Art. 17ff FHG) - Beschluss der Exekutive (Art. 24 Abs. 2 lit. a FHG) 26

14 Kreditbegriffe Voranschlagskredit Art. 12 nfhg: 1 Der Voranschlagskredit ermächtigt dazu, die Jahresrechnung für den bezeichneten Zweck bis zum festgelegten Betrag zu belasten. 2 Bis der Voranschlag genehmigt wird, sind der Regierungsrat, der Gemeinderat und die Gerichte ermächtigt, die für eine ordentliche Verwaltungstätigkeit unerlässlichen Ausgaben zu tätigen. 3 Nicht beanspruchte Voranschlagskredite verfallen am Ende des Rechnungsjahres. 27 Kreditbegriffe Merkpunkte Voranschlagskredit Das für den Voranschlag zuständige Organ bestimmt somit: wann etwas gemacht wird und bis zu welchem Betrag die Jahresrechnung dafür belastet werden darf. Zusätzlich zum Voranschlagkredit braucht jede Ausgabe: eine gesetzliche Grundlage und eine Ausgabebewilligung. Frage: Wann kann für nicht beanspruchte Voranschlagskredite eine Rückstellung gebildet werden? 28

15 Kreditbegriffe Nachtragskredite Art. 14 nfhg: 1 Der Voranschlag kann mit Nachträgen ergänzt werden. Zuständig ist das ordentliche Voranschlagsorgan. 2 Ausgaben, für die im Voranschlag kein oder kein ausreichender Kredit vorgesehen ist, dürfen erst getätigt werden, wenn der Nachtragskredit bewilligt worden ist. Vorbehalten bleiben die Vorschriften über Kreditüberschreitungen. 29 Kreditbegriffe Merkpunkte Nachtragskredite Art. 14 nfhg Nötig für im Voranschlag nicht geplante Ausgaben Nachtrag ergänzt den Voranschlag Vor Eingehen der Verpflichtungen einzuholen Genehmigung durch Voranschlagsorgan (Parlament oder Stimmberechtigte) Frage: Sollen die Nachträge in der Rechnung zum Voranschlagskredit dazugezählt werden? 30

16 Kreditbegriffe Kreditüberschreitungen Art. 15 nfhg: 1 Im Voranschlag nicht vorgesehene Ausgaben können der Jahresrechnung ohne Einholung eines Nachtragskredites belastet werden, sofern eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist: a) es handelt sich um eine gebundene Ausgabe; b) das Geschäft erträgt ohne nachteilige Folgen für das Gemeinwesen keinen Aufschub; c) den Ausgaben stehen im gleichen Rechnungsjahr entsprechende sachbezogene Einnahmen gegenüber; d) die Ausgabe ist geringfügig und liegt innerhalb der Kompetenzen des jeweiligen Organs. 2 Regierungsrat und Gemeinderat orientieren mit der Jahresrechnung über wesentliche Kreditüberschreitungen. 31 Kreditbegriffe Merkpunkte Kreditüberschreitungen Für die Kreditüberschreitung muss eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein: Gebundene Ausgabe oder Ausgabe erträgt ohne nachteilige Folgen für das Gemeinwesen keinen Aufschub oder der Ausgabe stehen im gleichen Rechnungsjahr entsprechende sachbezogene Einnahmen gegenüber oder die Ausgabe ist geringfügig und liegt innerhalb der Kompetenzen des jeweiligen Organs. Orientierung im Rahmen der Jahresrechnung bei wesentlichen Kreditüberschreitungen Frage: Wer ist zuständig für die Kreditüberschreitung? Beispiele aus der Praxis 32

17 Kreditbegriffe Globalkredit mit Leistungsauftrag Art. 16 nfhg: 1 Für geeignete Organisationseinheiten kann ein Globalkredit mit Leistungsauftrag bewilligt werden. Es ist eine Kosten- und Leistungsrechnung zu führen. 2 Für die Genehmigung von Globalkredit und Leistungsauftrag ist das Voranschlagsorgan zuständig. Es können keine Nachträge genehmigt werden. 3 Ein Ertragsüberschuss kann bis zur Hälfte für neue Rücklagen verwendet werden, sofern im Leistungsauftrag nichts anderes bestimmt ist. Ein Aufwandüberschuss ist mit Rücklagen zu decken. Ungedeckte Aufwandüberschüsse werden über die Erfolgsrechnung des Gemeinwesens ausgeglichen. 4 Mit der Jahresrechnung ist ein finanzstatistischer Ausweis nach Artengliederung vorzulegen. 33 Kreditbegriffe Merkpunkte Globalkredit Nur für geeignete Organisationseinheiten Voranschlagsorgan bewilligt einen Leistungsauftrag mit Globalkredit Keine Nachträge und Kreditüberschreitungen möglich Kosten- und Leistungsrechnung Ertragsüberschuss kann zur Hälfte für Rücklagen verwendet werden Aufwandüberschuss ist mit Rücklagen zu decken. Ungedeckte Aufwandüberschüsse werden über ER des Gemeinwesens ausgeglichen Als statistischer Ausweis: Detaillierte Artengliederung 34

18 Kreditbegriffe Grundsatz der Ausgabenbewilligung Das zuständige Organ bestimmt «was zu tun ist» Es gibt die Ermächtigung, bis zu einer bestimmten Summe für einen bestimmten Zweck finanzielle Verpflichtungen einzugehen Eine Ausgabenbewilligung erfolgt ausserhalb des Voranschlages durch: a) Verpflichtungskredit (Parlament, Stimmvolk; Art. 17 ff. nfhg) b) Beschluss der Exekutive (Art. 24 Abs. 2 lit. a nfhg) 35 Kreditbegriffe Verpflichtungskredit Art. 17 nfhg (Abs. 1 3): 1 Der Verpflichtungskredit gibt die Ermächtigung, bis zu einer bestimmten Summe für einen bestimmten Zweck finanzielle Verpflichtungen einzugehen. Er ist erforderlich für neue Ausgaben, welche die Finanzkompetenzen von Regierungsrat und Gemeinderat übersteigen. 2 Der Verpflichtungskredit wird als Objektkredit für ein Einzelvorhaben oder als Rahmenkredit für ein Programm gesprochen; er kann sich über mehrere Jahre erstrecken. Im Beschluss über den Rahmenkredit wird das zuständige Organ für die Aufteilung in einzelne Objektkredite bestimmt. 3 Kredite für Vorprojekte gelten hinsichtlich der Finanzkompetenzen als selbständige Ausgabenbeschlüsse. 36

19 Kreditbegriffe Erhöhung des Verpflichtungskredites Art. 18 nfhg: 1 Zeigt sich vor oder während der Ausführung eines Vorhabens, dass der bewilligte Verpflichtungskredit nicht ausreicht, ist vor dem Eingehen neuer Verpflichtungen ein Zusatzkredit einzuholen. Dieser ist hinsichtlich der Finanzkompetenz als selbständiger Ausgabenbeschluss zu behandeln. 2 Erträgt die Ausführung eines Vorhabens keinen Aufschub, können Regierungsrat und Gemeinderat unmittelbar dessen Fortsetzung beschliessen. Parlament und Öffentlichkeit sind über die zu erwartenden Mehrausgaben zu unterrichten. 37 Kreditbegriffe Merkpunkte Verpflichtungskredit Ist Ausgabenbeschluss des zuständigen Organs (Parlament bzw. Stimmbürger) Objektkredit (Einzelvorhaben) oder Rahmenkredit (Programm) Einstellung im Voranschlag Zusatzkredit = selbständiger Ausgabenbeschluss Beispiele aus der Praxis 38

20 03 Konzept Anlagebuchhaltung AR Regula Hauser, Leiterin Rechnungswesen DBU 39 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 40

21 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Anlagebuchhaltung Anlagespiegel Abschreibungen Vorfinanzierungen Übertrag Verwaltungs- / Finanzvermögen 41 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Sachanlagen FV Darlehen Vorfinanzierungen Sachanlagen VV Beteiligungen Investitionsbeiträge Anlagebuchhaltung Anlagespiegel Anhang Jahresrechnung 42

22 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Anlageklassen Massgebend für die Aktivierung in der Bilanz Wertermittlung Erstbewertung Folgebewertungen Anlagesachgruppen Anlagespiegel Massgebend für Nutzungsdauer/ Anforderung FE 16 Abschreibungssätze 43 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Sachanlagen FV Anlageklassen Wertermittlung 1080 Grundstücke FV Einführung Neubewertung 1084 Gebäude FV periodische Neubewertung 1086 Mobilien FV effektive Wertschwankungen 1087 Anlagen im Bau FV keine Abschreibungen Anlagesachgruppen Anlagespiegel Grundstücke FV Anschaffungskosten Gebäude FV Wertberichtigung Mobilien FV Wertminderungen Anlagen im Bau FV Buchwert 44

23 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Sachanlagen VV Anlageklassen Wertermittlung 1400 Grundstücke VV Restatement = 1401 Strassen / Verkehrswege realistische Erfolgspositionen 14 Wasserbau lineare Abschreibung Anschaffungskosten Anlagesachgruppen Anlagespiegel Grundstücke Anschaffungskosten Gemeindestrassen planmässige Abschreibungen Kantonsstrassen a.o. Abschreibungen Verwaltungsgebäude Wertminderungen Schulhäuser Buchwert 45 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Darlehen / Beteiligungen FV Anlageklassen Wertermittlung 1070 Aktien und Anteilscheine Einführung Neubewertung 1071 verzinsliche Anlagen periodische Neubewertung effektive Wertschwankungen Anlagesachgruppen Beteiligungsspiegel Aktien Gesamtkapital Anlagefonds Anzahl Obligationen Nominalwert Darlehen festverzinslich Buchwert Darlehen variabel 46

24 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Beteiligungen VV Anlageklassen Wertermittlung 1451 Beteiligungen an Kantonen Einführung Neubewertung 1452 Beteiligungen an Gemeinden periodische Neubewertung 1456 Beteiligungen an privaten Untern. effektive Wertschwankungen Anlagesachgruppen Beteiligungsspiegel 1451 Beteiligungen an Kantonen Gesamtkapital 1452 Beteiligungen an Gemeinden Anzahl 1456 Beteiligungen an privaten Untern. Nominalwert Buchwert 47 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Investitionsbeiträge (Darlehen VV) Anlageklassen Wertermittlung 1460 Investitionsbeiträge Bund Investition Gemeinde 1461 Investitionsbeiträge Kantone Nutzungsdauer 1462 Investitionsbeiträge Gemeinde gleiche Abschreibungssätze Anlagesachgruppen Beteiligungsspiegel Investitionsbeiträge Bund Investitionsbeitrag Investitionsbeiträge Kantone planmässige Abschreibungen Investitionsbeiträge Gemeinden a.o. Abschreibungen Wertminderungen Buchwert 48

25 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Anlagespiegel Anhang Jahresrechnung 49 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Lineare Abschreibung Segelschiff Nutzungsdauer = 50 Jahre Abschreibungssatz = 2% vom Anschaffungswert / Jahr Am Ende der Nutzungsdauer beträgt der Buchwert Null. Der Schiffsjunge (Anlagesachgruppen) Voraussichtliche Nutzungsdauer (Lebensdauer): an Land: unter Segeln: unter Feuer: Abschreibung auf 50 Jahre Abschreibung auf 50 Tage Abschreibung auf 50 Sekunden 50

26 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Wertminderungen Auch aussergewöhnliche Ereignisse können den Wert eines Anlagegutes mindern und Abschreibungen notwendig machen Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Zusätzliche Abschreibung 1. Stufe Erfolgsrechnung Operatives Ergebnis 2. Stufe Gesamtergebnis Abschreibungsreserve = Eigenkapital Operatives Ergebnis = konstant gleich belastet 52

27 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Vorfinanzierungen 1. Stufe Erfolgsrechnung Operatives Ergebnis 2. Stufe Gesamtergebnis Vorfinanzierungsreserve = Eigenkapital Operatives Ergebnis = konstant gleich belastet 53 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Übertrag Verwaltungs- / Finanzvermögen 1) Vor Umgliederung allfällige Wertminderungen oder Aufwertungen über das Verwaltungsvermögen vornehmen. 2) Kontoplan Sachgruppe 60 (Entwidmung) 600 Übertragung von Grundstücken 601 Übertragung von Strassen 604 Übertragung von Hochbauten 3) Verkauf = Gewinn/Verlust über Erfolgsrechnung Die Übertragung findet zum Verkehrswert statt. 54

28 Konzept Anlagebuchhaltung AR 03 Vorteile der Anlagebuchhaltung Auflistung des gesamten Anlagewertes als wichtige Grösse; Grundlage für die mittel- bis langfristige Finanzplanung; Wesentlicher Bestandteil für die Fremdfinanzierung; Wichtiger Datenlieferant bei Ersatzbeschaffungen; Stellt die Datengrundlage für versicherungsrelevante Entscheide; Erstellung der Abschreibungstabelle und des Anlagespiegels über das System; Verbuchen der ordentlichen Abschreibungen über das System auf Knopfdruck Pause 56

29 05 Erfahrungen aus der Praxis Heinz Loretini, Leiter Finanzamt, Stadt Gossau 57 Erfahrungen aus der Praxis 05 Einführung Anlagebuchhaltung in der Praxis Vorarbeiten: Vorhandene Inventare Versicherungswerte / GVA Werte Grundbuchauszüge GIS Abwasserkataster GIS Strassenunterhaltsprogramm Software (was erlaubt die vorhandene Software?) 58

30 05 Erfahrungen aus der Praxis Was gehört in eine Anlagebuchhaltung? Anlagennummer: Nummernkreis sprechend? Vorteil: Anlagekategorien zusammenfassend Nachteil: Alle Eventualitäten können nicht abgefangen werden Objekt / Marke / Typ Anlagekosten / Herstellkosten / Wiederbeschaffungskosten Verkehrswert / Zeitwert Effektiver Restwert Lebensdauer / Abschreibungsdauer Restlaufzeit 59 Erfahrungen aus der Praxis 05 Was gehört nicht in eine Anlagebuchhaltung? Ausstattung Baulicher Zustand Mietverträge (Finanzvermögen) Örtlichkeit (Plan oder Foto) Objektbeschriebe Firma für Wartung 60

31 Erfahrungen aus der Praxis 05 Aufnahme der Anlagegüter Erstaufnahme: Vorhandene Informationen nutzen (GIS etc.) Zusammenfassung von gleichen Gütern (Schulzimmer mit Ausstattung) Aufnahme später: Kosten der Güter via Software erfassen einheitliche Regelung was aufgenommen wird (Detailierungsgrad) Schulung oder Information der Mitarbeitenden in den Ämtern 61 Erfahrungen aus der Praxis 05 Bewertung der Anlagegüter Ersterfassung Ansätze pro Einheit (wenn vorhanden) Pauschale Wertansätze - Primarschulzimmer mit Inhalt - Anzahl Arbeitsplätze mit einem vergleichbaren Ausstattungsgrad Wertansätze pro Einzelobjekt wenn Marktpreis bekannt 62

32 Erfahrungen aus der Praxis 05 Mögliche Fehler Verliert sich in Details (Buchhaltermentalität «es muss doch stimmen») Information der Ämter Zusatznutzen aufzeigen (z.b. Versicherungswerte bekannt) Mögliche Wünsche abholen (Zusatznutzen generieren) Genügend Ressourcen bereitstellen Trennen von «Praktikantenarbeit» und «Chefarbeit» Zeit gut einteilen beginnen durchziehen abschliessen newsystem public Othmar Unternährer, Projektleiter IT&T, Rotkreuz 64

33 newsystem public 06 Themenübersicht Anlagebuchhaltung in newsystem public Konzept integrierte Anlagebuchhaltung Relevante Informationen und Verbindungen Präsentation der Anlagebuchhaltung Auswertungen Anlagebuchhaltung Einfluss auf Bilanz / Investitionsrechnung 65 Anlagebuchhaltung in newsystem public 06 Konzept integrierte Anlagebuchhaltung Nebenbücher Kreditoren Debitoren Lohn Investitionen Inv.-Nr. Gliederung Fibukonto Beschlüsse Kreditart Budget Anlage-Nr. Diverse Informationen Fibu / BI Fibu / ER Fibu / IR Anlagen Anlage-Nr. Fibukonto (BI / ER) Abschr. Arten Diverse Informationen 66

34 Relevante Informationen / Verbindungen 06 Investitionsrechnung Investitions-Nummer Investitionsbeschrieb Funktionale Gliederung Investitionskonten Kreditbeschlüsse Budgetierte Beträge Investitionsbuchungsgruppe (Kontierungssteuerung) Anlage-Nummer (Verbindung zu Anlagebuchhaltung) weitere Informationen 67 Relevante Informationen / Verbindungen 06 Investitionsrechnung 68

35 Relevante Informationen / Verbindungen 06 Anlagebuchhaltung Anlage-Nummer Anlagebeschrieb Anlagebuchungsgruppen (Kontierungen) Abschreibungsbücher (Grundeinstellungen) Anlagewerte pro Abschreibungsbuch Abschreibungen frei definierbar Anlagesachgruppen (Gruppierungsinformationen) Anlagestandorte weitere Informationen 69 Relevante Informationen / Verbindungen 06 Anlagebuchhaltung 70

36 newsystem public 06 Präsentation newsystem public Investitionsrechnung Einrichtungen Erfassung Anlagebuchhaltung Einrichtungen Erfassung Auswertungen Investitionsrechnung Finanzbuchhaltung Investitionsrechnung mit Details Kreditkontrolle Anlagebuchhaltung Abschreibungsübersicht Fragen, Diverses Gerhard Frey, Projektleiter Gemeinden Ausblick: Fachbehelf kommentiertes Gesetz nächste Kurse 72

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