Adresse. Maske. Notizen. Angebot inkl. Designvorschlag. Name Strasse Ort Telefon. Marke Modell Jahr
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- Martin Gerhardt
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2 Adresse Name Strasse Ort Telefon Maske Marke Modell Jahr Notizen Angebot inkl. Designvorschlag Hiermit bestätige ich, dass ich die AGBs akzeptiere und ein Angebot gemäss meinen Angaben wünsche. Ort / Datum Name / Unterschrift
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7 Allgemeine Geschäftsbedinungen 1. Gültigkeit der Bestimmungen 1.a. CoonDesign führt seine Leistungen ausschliesslich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals extra verändert vereinbart werden. 1.b. Für alle Rechtsgeschäfte mit CoonDesign sind die Bestimmungen dieser AGB massgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschliessliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist. 2. Vertragsabschluss und Termine 2.a. Angebote sind stets freibleibend, die Auftragserteilung erfolgt schriftlich. Eine zusätzliche Vereinbarung ist nicht notwendig, auch gilt die Abgabe zu verarbeitender Teile als Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabsprachen oder per vereinbarte Sonderbedingungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung per Brief oder . Frist- und Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. 3. Auftragsablauf und Garantievereinbarung 3.a Der Auftraggeber hat das Recht, nach Erhalt des ersten Entwurfs einmalig Änderungen/Nachbesserungen zu verlangen oder kann (bei absolutem Nichtgefallen des Erstentwurfs) auch gleich ein kostenloses Zweitmuster fordern. Sollte es sich allerdings um Änderungswünsche handeln, die im krassen Gegensatz zu dem vom Kunden im Auftrag gemachten Gestaltungsvorgaben stehen, kann der hierdurch entstehende Mehraufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden, da in diesem Fall kein Fehler des Auftragnehmers vorliegt. Grundsätzlich sollte der Kunde für den Zweitentwurf detaillierte neue Gestaltungsvorgaben erbringen, damit von CoonDesign diese dann bestmöglich umgesetzt werden kann. Die Wünsche für einen Zweitentwurf dürfen allerdings den Rahmen der bei Auftragserteilung gemachten Vorgaben nicht überschreiten. Dieses Recht garantiert CoonDesign für alle Festpreisangebote. Bei allen Aufträgen, die auf einem individuellen Preisangebot unseres Hauses basieren, bietet CoonDesign ein einfaches Änderungsrecht an, d.h. kleinere Änderungswünsche des Auftraggebers werden einmalig kostenfrei ausgeführt. Darüber hinausführende Änderungswünsche bzw. die Erstellung komplett neuer Entwürfe bewirken eine entsprechende Abrechnung des entstehenden Zusatzaufwands. 4. Pflichten und Haftung des Auftraggebers 4.a. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für alle Aufträge zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. 4.b. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. 5. Urheberrecht und Nutzungsrecht 5.a. Alle Entwürfe, Rein-Zeichnungen, Skizzen etc. unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Vertragsparteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. 5.b. Die Entwürfe und Rein-Zeichnungen dürfen ohne Einwilligung von CoonDesign nicht verändert werden. Jede Nachahmung ist unzulässig. 5.c. Wichtige Hinweise zur Helmlackierung! Bei einem Airbrush auf einem Motorradhelm, muss die Herstellerinformation und Garantiebestimmung vorgelegt werden, da einige Garantien bei einem Airbrush erlöschen. 5.d. Wichtiger Hinweis zur Helmlackierung eine Lackierung oder ein Airbrush verändert immer die Oberfläche des Helms. Sie wird evtl. brüchig und erhöht Windgeräusche. Generell erlöschen die Garantieund Haftungsansprüche bei einer nachträglichen Lackierung, ausser es ist in der Garantiebestimmung anders vermerkt. 6. Zahlungsbedingungen Die vereinbarte Vergütung ist entsprechend des Angebotes getroffener mündlicher oder schriftlicher Vereinbarungen sofort nach Auftragserfüllung bei Übergabe ohne Abzüge fällig. Bei Auftragsvergabe kann eine Vorauszahlung bis zu 50% fällig werden, der Restbetrag wenn nicht anderweitig vereinbart, sofort nach Auftragserfüllung durch Barzahlung bei Abholung oder Überweisung vor Auslieferung. Eine Anlieferung der Teile oder Versand wird extra berechnet, ausser es wurde etwas anderes schriftlich vereinbart. Es werden keine Schecks oder Kreditkartenzahlung akzeptiert. 7. Eigentumsvorbehalt 7.a. An Entwürfen und Rein-Zeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. 7.b. Die Ware bleibt bis zum Ausgleich der durch den Auftrag entstehenden Forderung Eigentum von CoonDesign. 8. Gewährleistung, Mängel 8.a. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. 8.b. Beanstandungen gleich welcher Art sind bei Übergabe des Werks sofort schriftlich bei CoonDesign geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. 8.c. Bestimmung im Schadensfall: Beim Transport der Ware durch ein Logistikunternehmen übernimmt CoonDesign generell keine Garantie- und Haftungsansprüche gegenüber dem Auftraggeber. Schäden sind dem jeweiligen Logistikunternehmen anzumelden. Beschädigte Pakete sind sofort den ausliefernden Fahrer zu anzuzeigen und aufzunehmen. 9. Schlussbestimmungen 9.a. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass CoonDesign die für ihn erstellten Grafiken, Airbrush-Arbeiten etc. bei Bedarf als Referenz in unseren öffentlichen Galerien und oder auf unserer Homepage auszustellen. Weiterhin stimmt der Auftraggeber zu, dass sein Firmenname, ggf. mit URL, oder positive Zitate in die von CoonDesign für Werbezwecke verwendete Kundenliste für Werbezwecke aufgenommen werden darf. 9.b. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von CoonDesign. Mit Vergabe des Auftrages, erklärt sich der Kunde mit den AGB von CoonDesign einverstanden. 9.c. Es gilt das Recht der Schweiz. 9.d. Gerichtsstand ist Breitenbach SO. 9.e. Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.gerichtsstand Breitenbach, Schweiz
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