1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage. 1.1 Zuwendungszweck
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- Clara Ziegler
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1 1 Bekanntmachung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF) des Landes Nordrhein- Westfalen vom 21. Januar 2014 "Förderwettbewerb Translationale Stammzellforschung" 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Zuwendungszweck Es ist gemeinsame Aufgabe von Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft, den großen gesellschaftlichen Herausforderungen, wie beispielsweise Gesundheit und demografischer Wandel, mit Lösungsansätzen entgegen zu treten. Unter anderem besteht Bedarf für eine schnellere u. effizientere Wirkstoffentwicklung, für eine höhere Prädiktivität von Wirksamkeit und Nebenwirkungen von Wirkstoffen, für die Entwicklung Krankheits- und Patientenspezifischer Therapieansätze und beim Ersatz von Tierversuchen. Insbesondere die Stammzellforschung kann mit ihrem hohen Potenzial Lösungsbeiträge zur Bewältigung dieser Herausforderungen liefern. Im Zentrum des vorliegenden Wettbewerbs soll die anwendungsorientierte Forschung an adulten Stammzellen, Zellprogrammierungs- und Zellreprogrammierungsverfahren wie die ips-technologie stehen. Die Forschung an humanen embryonalen Stammzellen soll, soweit erforderlich, auf die auslaufende Nutzung der vorhandenen Zelllinien begrenzt werden und auf einen Ersatz embryonaler Stammzellen durch alternative Zellquellen ausgerichtet sein. 1.2 Rechtsgrundlage Vorhaben nach Maßgabe dieser Bekanntmachung können auf Ausgabenbasis gemäß der FIT-Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu den 23, 44 der Landeshaushaltsordnung NRW (LHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. 2 Gegenstand der Förderung Gefördert werden insbesondere anwendungsorientierte Projekte zur Entwicklung Stammzell-basierter diagnostischer oder therapeutischer Verfahren. Hierzu zählen u.a. die Nutzung von Stammzellen für Wirkstoffentwicklung, Zelltherapie und personalisierte Medizin einschließlich entsprechender Plattformtechnologien. Dabei soll der Schwerpunkt der vorgesehenen Arbeiten auf nicht-embryonalen Stammzellen liegen. Besonders bevorzugt sind Projekte unter Nutzung reprogrammierter oder adulter Stammzellen. Vorgeschlagene Projekte sollen signifikante Abschnitte der Wertschöpfungskette abdecken; interdisziplinäre und Standort-übergreifende Themen sowie die Einbindung industrieller Partner (insbesondere KMU) sind besonders willkommen. Aufgrund der kurzen Projektdauer sollen die beantragten Projekte auf bereits dokumentierter wissenschaftlicher Expertise in den jeweiligen Themenbereichen aufbauen und innerhalb der geplanten 18-monatigen För-
2 derlaufzeit deutlich messbare translationale Zielpunkte erreichen. Die Vorhaben sollen u.a. auch dazu dienen, Plattformtechnologien zu etablieren, Kooperationen zu bilden und Geräteausstattungen sicherzustellen, die für eine zukünftige Antragstellung, insbesondere beim Bund oder bei der EU, hilfreich sind. Nicht gefördert werden - grundlagenwissenschaftliche Projekte zu Mechanismen der Zellreprogrammierung, des Pluripotenzerhalts sowie der Proliferation und Differenzierung von Stammzellen ohne klar erkennbaren Anwendungsbezug - entwicklungsbiologische Projekte ohne klar erkennbaren Anwendungsbezug - Projekte zur Stammzell-basierten Krankheitsforschung, die keine klar erkennbare Perspektive für eine verbesserte Therapieentwicklung aufweisen - klinische Studien Eine Bewerbung kann in einer der drei folgenden Kategorien erfolgen: 2.1. Etablierung von Plattformtechnologien zur Nutzung von Stammzellen für die Wirkstoffentwicklung Projektanträge in dieser Kategorie sollten bereits vorhandene Kompetenzen auf dem Gebiet Stammzell-basierter Anwendungen bündeln und Expertise z.b. aus den Bereichen Stammzelltechnologie, Automatisierung, Prozesssteuerung in Form akademischer und industrieller Partner zusammenführen, um die Nutzung von Stammzellen für die Wirkstoffentwicklung voran zu treiben. Beantragte Projekte müssen eine zu vorangegangenen oder laufenden F&E- Arbeiten deutlich messbare Technologieweiterentwicklung aufweisen. Interdisziplinäre und standortübergreifende Verbundprojekte mit Nutzung der in NRW vorhandenen Kompetenzen stehen im Fokus der Förderung Translationale Projekte im Bereich Stammzell-basierter Diagnostika und Therapien In dieser Kategorie werden insbesondere krankheitszentrierte Projekte zur Entwicklung Stammzell-basierter Verfahren für Diagnostik, Prädiktion des Krankheitsverlaufs und Therapie gefördert. Projektvorschläge müssen über die grundlagenorientierte Krankheitsforschung hinausgehen und klare, am Ende der Projektlaufzeit messbare Anwendungszielpunkte erkennen lassen. Es können sowohl Einzelprojekte als auch interdisziplinäre und standortübergreifende Projekte gefördert werden Beschaffung von Geräten Zur Unterstützung einer zukünftigen Antragstellung, insbesondere beim Bund oder bei der EU, kann im Einzelfall die Beschaffung von Geräten (keine Großgeräte) unterstützt werden. Es muss deutlich werden, wie durch die Gerätebe- 2
3 schaffung die "Konkurrenzfähigkeit" verbessert und der Translationsgedanke unterstützt wird. Humane embryonale Stammzellen (hes) dürfen in den Vorhaben nur zum Zwecke der Validierung verwendet werden. Für die Arbeiten mit hes muss eine Genehmigung nach dem StZG durch die zuständige Behörde (ZES am RKI) vorliegen. Erforderlichenfalls ist ein Votum des lokalen Ethikgremiums unmittelbar vor Vorhabenbeginn vorzulegen. 3 Zuwendungsempfänger Antragsberechtigt sind staatliche und nichtstaatliche Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen [KMU], Definition von KMU siehe Die Antragsteller müssen in Nordrhein-Westfalen ihren Standort haben. Die Projektergebnisse müssen maßgeblich in Nordrhein-Westfalen verwertet werden. 4 Zuwendungsvoraussetzungen Die notwendigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sind unter Berücksichtigung und Darstellung der technischen und wirtschaftlichen Risiken zu planen. Notwendige Voraussetzung für die Förderung ist die Lösung von gemeinsamen Forschungsaufgaben im Hinblick auf eine Translation der Forschungsergebnisse. Insbesondere Kooperationsprojekte werden erwartet. An den Projekten müssen Partner beteiligt sein, welche die Forschungsergebnisse zur Anwendung bringen wollen und können. Antragsteller müssen die Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit mitbringen und durch Vorarbeiten insbesondere im betreffenden Fachgebiet ausgewiesen sein. Ferner wird von den Antragstellern die Bereitschaft zur projektübergreifenden Zusammenarbeit mit anderen Verbünden erwartet. Die Partner eines "Kooperationsprojekts" haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Diese ist im Entwurf zusammen mit dem Antrag einzureichen. 5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bei Förderung nach der LHO und der FIT-Richtlinie sind Ausgaben für Geräte, Personal, Material, Fremdleistungen und Reisen zuwendungsfähig. Bei Förderung nach der FIT-Richtlinie können Gemeinkostenpauschalen (10% der Personalausgaben) zugelassen werden. 3
4 Der vereinfachte Verwendungsnachweis kann für Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts (Hochschulen, Universitätskliniken) bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen zugelassen werden. Ein Eigenanteil der Antragsteller ist zu erbringen. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Die mögliche Förderdauer beträgt grundsätzlich maximal 18 Monate, da die Vorhaben bis zum abzuschließen sind. Eine Verlängerung der Vorhaben über den hinaus ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die bewilligten Mittel müssen bis zum zur Auszahlung angeordnet sein. Das Verfahren sowie die Anforderungen zum Nachweis der Verwendung der Mittel werden im Zuwendungsbescheid geregelt. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Bestandteil eines Zuwendungsbescheids werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). 7 Verfahren 7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme "Förderwettbewerb Translationale Stammzellforschung" hat das MIWF folgenden Projektträger beauftragt: Projektträger Jülich - PtJ Technologische und regionale Innovationen (TRI) Forschungszentrum Jülich GmbH Wilhelm-Johnen-Straße, Jülich Ansprechpartner sind Dr. Inga Amuel-Schmidt und Miriam Zeichner Telefon: und Mail: i.schmidt@fz-juelich.de und m.zeichner@fz-juelich.de Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, evtl. Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können beim Projektträger heruntergeladen werden: Einstufiges Förderverfahren Das Förderverfahren ist einstufig angelegt. Es wird deshalb dringend dazu geraten, vor Antragstellung Kontakt zum PtJ aufzunehmen. Weiterhin wird eine zentrale Informationsveranstaltung zur Förderung angeboten. Sie findet am 5. Februar 2014 um 13 Uhr im MIWF, Völklinger Straße 49, Düsseldorf statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des PtJ (s.o.) und des Kompetenznetzwerks Stammzellforschung NRW ( 4
5 7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektanträgen Dem o.g. Projektträger sind bis spätestens zum 31. März Uhr die vollständigen Antragsunterlagen einzureichen. Die Vorlagefrist gilt als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektanträge werden nicht berücksichtigt. Projektanträge sind in schriftlicher Form (1 Original und 2 Kopien) auf dem Postweg (Posteingang) sowie in elektronischer Form auf CD-ROM oder per an i.schmidt@jz-juelich.de in deutscher Sprache vorzulegen. Für Kooperationsprojekte ist eine gemeinsame Projektbeschreibung (s.u.) einzureichen und der Entwurf der Kooperationsvereinbarung vorzulegen. Für jeden Kooperationspartner sind die Antragsformulare separat auszufüllen. Die Projektbeschreibung soll einen Umfang von 15 DIN-A4-Seiten inklusive Anlagen nicht überschreiten. Sie muss eine fachlich beurteilbare Projektbeschreibung und eine Finanzplanung beinhalten. In der Projektbeschreibung sollen die Ziele des Kooperationsprojekts, die Organisationsstruktur und das Arbeitsprogramm vor dem Hintergrund des aktuellen Stands von Forschung und Technologie sowie der möglichen Translation erläutert werden. Für Anträge zur Kategorie 3 "Beschaffung von Geräten" gilt die u.g. Einreichung einer Projektbeschreibung und die Begutachtung analog. Hierbei steht im Vordergrund, wie durch die Gerätebeschaffung die wissenschaftliche und technische "Konkurrenzfähigkeit" verbessert und der Translationsgedanke unterstützt wird. Für die geplanten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen eine überzeugende wissenschaftliche Begründung sowie ein Translations- bzw. Verwertungskonzept vorgelegt werden. In diesem müssen Verwertungsmöglichkeiten und mögliche Marktpotenziale unter Berücksichtigung der Wettbewerbssituation und der späteren Wertschöpfung in Deutschland dargestellt werden. Aus der Vorlage des Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Die Projektbeschreibungen sind nach folgender Gliederung zu erstellen: 5 1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens / der Beschaffung (im Folgenden analog bzw. sinngemäß für Maßnahme 3) 2. Neuheit des Lösungsansatzes, Stand der Wissenschaft und Technik, Patentlage 3. Notwendigkeit der Zuwendung: wissenschaftlich-technisches und wirtschaftliches Risiko mit Begründung der Notwendigkeit staatlicher Förderung 4. Translationspotenzial, Markpotenzial, Marktumfeld, wirtschaftliche und wissenschaftliche Konkurrenzsituation
6 5. Verwertungsplan (insbesondere: werden wissenschaftliche Grundlagen erarbeitet, Plattformtechnologien etabliert und Kooperationen gebildet, die für eine zukünftige Antragstellung beim Bund oder bei der EU hilfreich sind?) 6. Kurzdarstellung der Antragsteller (bei Unternehmen auch inkl. Darlegung der möglichen Marktperspektiven; bei Hochschulen und Forschungseinrichtungen Kurzdarstellung mit Angaben der Expertise und relevanten Vorarbeiten der Forschungsgruppen) 7. Darstellung des aufzubringenden Eigenanteils 8. Arbeitsplan mit Meilensteinplanung, gegebenenfalls Verbundstruktur mit Arbeitspaketen aller beteiligten Partner 9. Finanzierungsplan Für jeden Antragsteller sind die Antragsformulare inkl. Arbeits-, Zeit- und Ausgabenpläne separat auszufüllen. Die eingegangenen Projektanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet: Bedeutung des Forschungsziels: gesellschaftlicher Bedarf und Relevanz des Antrags im Rahmen der Schwerpunkte der Bekanntmachung wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes Neuheit und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts Qualifikation der Partner Einbeziehung von potenziellen Anwendern (im Hinblick auf Translation, Abdeckungsbreite der Wertschöpfungskette, Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungskonzepts, Marktpotenzial) Generierung von Voraussetzungen für eine zukünftige Beantragung einer Förderung, insbesondere beim Bund oder der EU Angemessenheit der geplanten finanziellen Aufwendungen Abschätzung der mit den wissenschaftlich-technischen Innovationen verbundenen wirtschaftlichen Chancen und Risiken Auf der Grundlage einer Begutachtung durch Fachgutachter werden die für eine Förderung geeigneten Projektanträge ausgewählt. Die eingereichten Projektanträge stehen untereinander im Wettbewerb. Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Projektantrags Verfahren bis zur Bewilligung Nach der Begutachtung und der Förderempfehlung durch die Fachjury wird das MIWF die ausgewählten Kooperationsprojekte bekannt geben. Es ist beabsichtigt, den Start der Vorhaben zum zu bewilligen. Sollten Hinweise oder Auflagen der Jury zu beachten sein, wird sich der Projektträger bei den Antragstellern nach der Jurysitzung melden. 6
7 Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu 44 LHO sowie die 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Bekanntmachung Abweichungen zugelassen sind Zusammenfassung der Zeitlinie Bekanntmachung des Förderprogramms Einreichung der Anträge 20./21. KW 2014 Jurysitzung Begutachtung durch Gutachter Laufzeitbeginn Mitteilung an Antragsteller und Bewilligung der ausgewählten Vorhaben Laufzeitende aller Vorhaben 7
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