Rechtsanwalt und Fachanwalt für ANWALTSKANZLEI

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1 Verhalten bei Durchsuchung Strafverteidiger Dr. Böttner Hamburg Rechtsanwalt und Fachanwalt für ANWALTSKANZLEI Strafrecht Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger) DR. BÖTTNER Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht Verhalten in Strafsachen Verhalten bei Durchsuchung Verhalten bei Durchsuchung Übersicht Tipps für die Durchsuchung Firmendurchsuchung Unsere Notfallnummer Nach der Durchsuchung Die Durchsuchung ist eines der Mittel, die die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung zur Beschaffung von Beweismitteln (Im Wege eines Strafverfahrens) einsetzen können und die mit teilweise existenzbedrohenden Folgen verbunden ist, insbesondere wenn ein Unternehmen von einer Durchsuchung betroffen ist und der Betrieb ganz oder teilweise zum Erliegen kommt. Verhalten bei einer Hausdurchsuchung Die Hausdurchsuchung (Durchsuchung) als weiterer Schritt der Ermittlung in einem Strafverfahren, bzw. in einem Steuerstrafverfahren aber auch im allgemeinen Strafrecht ist in den meisten Fällen für die Betroffenen sehr überraschend und eine erhebliche Belastung. Denn die Wenigsten sind auf die häusliche Durchsuchung und Beschlagnahmung von Beweismitteln, Computern und teilweise sogar ganzen EDV-Anlagen vorbereitet. Aufgrund der oftmals zielstrebigen Vorgehensweise der mit der Durchsuchung durch die Staatsanwaltschaft oder die Steuerfahndung beauftragen Ermittlungsbeamten kommt es oftmals zu (unnötigen) Konfrontationen im Verlauf der Durchsuchung. Einerseits kann eine menschliche Überreaktion während einer Hausdurchsuchung zu einem Fehlverhalten des Beschuldigten führen, dass sich negativ für den weiteren Prozess auswirkt und nur schwer durch einen Strafverteidiger zu korrigieren ist. Andererseits besteht die Gefahr, dass die Betroffenen einer Durchsuchung allzu leichtfertig auf wichtige Rechte verzichten und beispielsweise der Durchsuchung nicht bereits vor Ort widersprechen. Wir stellen Ihnen zur Vermeidung solcher Fehler einige Grundregeln vor, die Sie unbedingt beachten sollten: 1. Bleiben sie kontrolliert und ruhig Die wohl wichtigste Grundregel ist, dass sie keinen Widerstand während der Durchsuchung leisten dürfen. Dieser wird Ihnen im späteren Verfahren oftmals zur Last gelegt (Vorwurf der Verdunklungshandlung) und kann sogar im schlimmsten Falle zu einem weiteren Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte führen. Die rechtliche Grundlage für die Durchsuchung lässt sich auch nicht durch die Berufung auf die Privatsphäre (und Art. 13 Abs. 1 GG) bzw. das Hausrecht aufhalten. So dient die Hausdurchsuchung beispielsweise der Auffindung und Sicherung der Beweismittel ( 102 StPO) und kann sowohl in den Räumlichkeiten des Verdächtigen ( 102 StPO) als auch eines Dritten ( 103 StPO) stattfinden. Bleiben Sie also kontrolliert und ruhig. Achten Sie ferner am Beginn der Durchsuchung auf die Rechtsbelehrung, die Ihnen erklärt werden muss. Sollte dieses vergessen werden und fehlen, kann ein Formfehler vorliegen. Notieren Sie sich daher den Ablauf und das 13:20:18]

2 Verhalten bei Durchsuchung Strafverteidiger Dr. Böttner Hamburg Vorgehen der Beamten. 2. Durchsuchungsbeschluss vorlegen lassen Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss für die Durchsuchung vorlegen und kopieren sie diesen, falls Sie keine Abschrift ausgehändigt bekommen. Dem Durchsuchungsbeschluss enthält wichtige Informationen darüber, in welcher Sache die Steuerfahnder oder die Staatsanwaltschaft ermittelt und welche Beweise gesucht werden. Ebenfalls muss der Duchsuchungsbeschluss Ausführungen zur Verhältnismäßigkeit enthalten. So können Sie bereits einen ersten Eindruck gewinnen, welcher Straftatverdacht besteht. Dadurch gewinnen Sie den Vorteil, dass Sie die Durchsuchung auf die Akten und Unterlagen beschränken und fokussieren können, die von der Ermittlung betroffen sind. Andere private oder geschäftliche Unterlagen können so geschützt werden bei einer Durchsuchung. Zeigen Sie den Beamten die gesuchten Unterlagen/Beweismittel und widersprechen Sie der Sicherstellung. Zudem sollten Sie sich von jedem Beamten seinen Ausweis vorlegen und seine Funktion im Verfahren bzw. im Verlauf der Durchsuchung erklären lassen. Umso weniger Beteiligte, umso besser für Sie. Etwaige Unbeteiligte oder so genannte Gemeindezeugen sollten auf Ihren Hinweis hin von der Durchsuchungsmaßnahme ausgeschlossen werden. 3. Bei der Durchsuchung: Keine Aussage machen! Die zweitwichtigste Regel lautet: Machen sie keine Aussage! Dieser Punkt wird sehr oft unterschätzt. Der Beschuldigte fühlt sich in der Stresssituation der Durchsuchung oftmals dazu hingerissen, durch eine Aussage die Sache bereinigen zu wollen oder zumindest Stellung zu beziehen. Geben Sie daher nur Daten zu ihrer Person an, aber verweigern Sie alles darüberhinausgehende an Antworten zur persönlichen Situation und dem Sachverhalt. Problematisch sind in diesem Zusammenhang informelle Gespräche und verstecke Fragen an den Beschuldigten. Seine Antworten, sind sie noch so privat oder knapp, dienen in jedem Fall als Aussage und können im Prozess gegen Ihn verwandt werden. Vielerorts erwecken die Steuerfahnder sogar den Eindruck, als wäre eine Aussage des Beschuldigten zweckdienlich und würde ihm im Verfahren weiterhelfen. Das ist alles falsch, passen Sie daher auf möglichst wenig zu sagen, was als eine Aussage gelten kann! Sollten Sie Mitarbeiter besitzen (z.b. in der Buchhaltung), informieren sie diese über ihr Recht zu Schweigen. Jede Aussage eines Mitarbeiters kann im Wege des Verfahrens als Zeugenaussage gesehen werden und somit sowohl Sie als auch den Mitarbeiter selbst als Beihilfe belasten. Zudem hat jeder Zeuge das Recht auf einen Rechtsanwalt als Beistand. Eine betriebsweite Aussagensperre im Laufe der Durchsuchung kann jedoch auch negativ aufgefasst und als mögliche Verdunklungsgefahr gesehen werden. Achten Sie daher auf ihre Formulierung. 4. Rechtsbeistand anrufen und kommen lassen Kurz nachdem die Steuerfahnder mit der Hausdurchsuchung begonnen haben, rufen Sie sofort Ihren Steuerberater oder bestenfalls Strafverteidiger im Steuerrecht an. Ihnen steht nach 137 StPO in jeder Lage der rechtliche Beistand eines Strafverteidigers zu. Dieser kann sowohl Ihnen weitere Tipps geben als auch mit den Beamten den weiteren Verlauf der Durchsuchung besprechen und Hinweise geben. Im Idealfall sollte der Strafverteidiger sofort zum Wohnort des Beschuldigten kommen um vor Ort das Vorgehen der Fahnder zu beobachten sowie soweit wie Möglich zu lenken. Er weiß am besten, welche Unterlagen die Beamten nicht mitnehmen dürfen und welche ebenfalls nicht von der Ermittlung betroffen sind. Warten Sie daher auf Ihren Rechtsbeistand und bitten Sie die Beamten, solange mit der Durchsuchung zu warten. Allerdings besteht keine Pflicht der Beamten, mit der Durchsuchungsmaßnahme später zu beginnen. Sie können diese Wartezeit jedoch nutzen, den Durchsuchungsbeschluss genau zu lesen bzw. Namen und Funktion der Beamten zu notieren und somit das Fortschreiten ein wenig auszubremsen. Im Übrigen dürfen Sie sowohl Ihren Steuerberater als auch Strafverteidiger nicht von der Verschwiegenheitsverpflichtung entbinden, sonst sind beide gezwungen, in einer Vernehmung alle Informationen preiszugeben. 5. Kooperieren Sie mit den Beamten Während der Hausdurchsuchung müssen sie kühlen Kopf bewahren. Versuchen Sie nicht, Akten zu vernichten 13:20:18]

3 Verhalten bei Durchsuchung Strafverteidiger Dr. Böttner Hamburg oder Daten zu löschen. Die Vernichtung von Beweismitteln begründet in der Regel den Verdacht der Verdunklungshandlung und kann sogar zur Untersuchungshaft wegen Verdunklungsgefahr führen. Vielmehr sollten Sie eine gemäßigte Kooperation zeigen, die Ihnen jedenfalls keine Nachteile im Verfahren bereitet. Das bedeutet, dass sie stets freundlich bleiben und gesuchte Unterlagen vorzeigen sollten, um die Durchsuchung nicht zu blockieren sofern zu erwarten ist, dass die Unterlagen ohnehin gefunden werden. Eine Pflicht auf Mitwirkung besteht jedoch in keinem Fall, Sie müssen lediglich Angaben zu Ihrer Person machen. Wichtig: Auch als Zeuge müssen Sie keine Zeugenaussage vor der Polizei machen. Lediglich bei einer Vernehmung durch einen Staatsanwaltschaft oder Richter sind Sie zur Aussage verpflichtet, sofern nicht ein Zeugnisverweigerungsrecht oder ein Auskunftsverweigerungsrecht zusteht. 6. Kein Einverständnis erklären der Sicherstellung Widersprechen! Wichtig ist in jedem Fall: Erklären Sie nicht einverstanden mit der Mitnahme von Gegenständen und Unterlagen. Zwar können sie die Mitnahme nicht aufhalten, aber Sie erreichen dadurch, dass der Ermittlungsrichter über die dann erforderliche Beschlagnahme entscheidet, die im späteren Prozess durch einen Strafverteidiger angefochten werden kann. Stellen Sie ferner sicher, dass sämtliche Sachen der Beschlagnahmung bei der Durchsuchung in einem Protokoll festgehalten werden, das Sie sich ebenfalls kopieren, wobei Sie in der Regel eine Durchschrift erhalten. Wenn Ihnen am Ende der Hausdurchsuchung ein Formular vorgelegt wird, lesen Sie sich dieses genau und in Ruhe durch. Geben Sie Acht, dass Sie sich nicht durch Unterschrift und einem falschen Häkchen mit der Sicherstellung der Sachen einverstanden geben. Manche Durchsuchungsbeamten machen schon das Kreuz an der Ihrer Meinung nach richtigen Stelle. Unterschreiben Sie das Dursuchungsprotokoll am besten gar nicht. Stellen Sie aber sicher, dass auf dem Durchsuchungsprotokoll deutlich vermerkt wird, dass Sie der Sicherstellung widersprechen. Dies Sie beispielsweise gewährleisten, in dem Sie deutlich Widerspruch auf das Blatt schreiben. 7. Eigene Kopien erstellen Da die Beamten immer die Originale von Akten und Unterlagen mitnehmen, sollten Sie unbedingt auf ihr Recht bestehen, sich Kopien der betroffenen Unterlagen anzufertigen. So haben Sie für den weiteren Prozess die Beweise freizugänglich Zuhause und können gegebenenfalls besser argumentieren. Zudem wird der privateoder geschäftliche Verkehr weniger beeinträchtigt, wenn Sie wichtige Unterlagen jedenfalls als Kopie besitzen. Allerdings können Sie dieses Recht oftmals nicht erfolgreich ohne Strafverteidiger vor Ort und während der Durchsuchung durchsetzen. Auch in diesem Fall gilt: Bewahren SIe trotz etwaiger Rechtsverstöße Ruhe und leisten Sie keinen physischen Widerstand bei der Durchsuchung. Weitere und viel speziellere Vorgehensweisen kennt der Strafverteidiger und kann er als Rechtsbeistand während der Durchsuchung und als Strafverteidiger im späteren Prozess geltend machen. Es ist insofern wichtig, dass Sie bei einer Durchsuchung sofort einen Rechtsbeistand hinzuziehen und die genannten Grundregeln so gut wie möglich befolgen. 8. Auf die Versiegelung von Dokumenten bestehen Sie haben ein Recht darauf, dass die beschlagnahmten Unterlagen versiegelt werden. Möglicherweise verweigern die Ermittler dies. Bestehen Sie dann zumindest darauf, dass im Protokoll der Durchsuchung vermerkt wird, dass Sie eine Versiegelung verlangt haben. 9. Notfallnummer speichern Für den Fall einer gerade stattfindenen Durchsuchung ist die Strafrechtskanzlei Dr. Böttner in Hamburg 24 Stunden am Tag telefonisch unter der Notfallnnummer 040 / erreichbar. Bitte weisen Sie am Telefon darauf hin, dass gerade eine Durchsuchung stattfindet, damit Ihr Anliegen ggf. sofort bearbeitet werden kann. Sollte Rechtsanwalt Dr. Böttner ausnahmsweise nicht durch das Sekretariat erreicht werden können, finden Sie Hilfe bei dem für Ihren Landgerichtsbezirk zuständigen Verteidigernotruf. Verhalten bei einer Firmendurchsuchung Bei einer Durchsuchung in einer Firma oder Unternehmen gelten die oben genannten Verhaltenshinweise 13:20:18]

4 Verhalten bei Durchsuchung Strafverteidiger Dr. Böttner Hamburg entsprechend. Zusätzlich sind jedoch folgende Maßnahmen anzuraten: 1. Umgehend die Geschäftsführung verständigen Sobald Sie Kenntnis von der bevorstehenden oder bereits begonnen Durchsuchung haben, verständigen Sie Ihren Vorgesetzten und die Firmenleitung. 2. Anweisung an die Mitarbeiter Die Mitarbeiter der Firmen sollten idealerweise bereits in einem allgemeinen Briefing mit den oben genannten Verhaltensregeln im Fall der Durchsuchung vertraut gemacht werden. Es ist zu verhindern, dass Mitarbeiter im falsch verstandenen Aktionismus verfallen und Firmenunterlagen vernichten Vernehmungen der Mitarbeiter vor Ort bei der Durchsuchung sollten nach Möglichkeit vermieden werden. Verhalten nach der Durchsuchung Kontaktieren Sie spätestens jetzt einen Rechtsanwalt für das Strafrecht bzw. Strafverteidiger, damit dieser umgehend rechtliche Schritte gegen die Durchsuchung, die Sicherstellung bzw. Beschlagnahme prüfen und ggf. eine schnelle Herausgabe von Unterlagen oder zumindest Kopien verlangen kann. Sollten Sie also in diese Situation gelangen, kann Ihnen Herr Dr. Böttner in Hamburg, aber auch in allen anderen Gebieten in Deutschland, als Strafverteidiger zur Seite stehen. Hauptsitz der Kanzlei ist die Hansestadt Hamburg. Nehmen Sie hierzu einfach Kontakt mit uns auf. Auch nach der Durchsuchung gibt es noch Möglichkeiten, mit Hilfe eines Fachanwalts für Strafrecht Versäumtes nachzuholen und eine Entscheidung des Gerichts zu erwirken. Lassen Sie sich daher von einem Rechtsanwalt für das Strafrecht bzw. Strafverteidiger beraten. Aktuelle Rechtsprechung zur Durchsuchung: Sicherstellung und Beschlagnahme von s Copyright ANWALTSKANZLEI DR. BÖTTNER Impressum Datenschutz Kontakt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger in Hamburg, Neumünster und 13:20:18]

5 Verhalten bei Verhaftung - RA Dr. Böttner - Fachanwalt für Strafrecht Rechtsanwalt und Fachanwalt für ANWALTSKANZLEI Strafrecht Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger) DR. BÖTTNER Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht Verhalten in Strafsachen Verhalten bei Verhaftung Verhalten bei Verhaftung Übersicht: Kontaktieren Sie einen Anwalt Ablauf der Untersuchungshaft Der Haftbefehl Dauer der Untersuchungshaft Entschädigung Der Haftbefehl: Die Staatsanwaltschaft beantragt beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, wenn diesen einer Straftat für dringend verdächtig hält, ein Haftgrund besteht und der Haftbefehl im Hinblick auf den Tatvorwurf nicht unverhältnismäßig ist sowie die Sicherung des Verfahrens nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreich werden kann. Haftgrund sind namentlich Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Das hört sich nach hohen Anforderungen an. In der Praxis wir häufig Gebrauch von dem Instrument gebraucht gemacht, wie unlängst das Beispiel der Inhaftierung der No-Angels Sängerin gezeigt hat. Sollten Sie vorläufig oder aufgrund eines Haftbefehls festgenommen werden (Verhaftung), sollten Sie unbedingt folgende Grundregeln und Tipps zur Verhaftung befolgen. Verhaftung: Rufen Sie einen Fachanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger an Wichtig ist, dass beim Haftbefehl bzw. bei der Verhaftung keine Zeit verlieren und auf Ihr Recht bestehen, Ihren Anwalt zu kontaktieren oder jedenfalls einen Bekannten, der dies für Sie erledigt. Ohne Anwalt sind Sie den Justizbehörden schutzlos ausgeliefert. Der Strafverteidiger kennt die nötigen Schritte, die jetzt eine entscheidende Rolle für Sie spielen (nicht nur während der Verhaftung). Die erste Aufgabe des Strafverteidigers wird es sein zu prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft vorliegen und ob nicht weniger einschneidende Maßnahmen als die Vollstreckung des Haftbefehls anzuwenden sind. Als einfachstes Mittel kommen hier die Abgabe des Reisepasses oder konkreter Argumente wie die Zusammengehörigkeit der Familie in Betracht. Aber auch das Angebot der Mitwirkung bei der weiteren Aufklärung kann bereits überzeugen. Allerdings sollten derartige Schritte vorher mit dem Rechtsbeistand abgesprochen werden oder bestenfalls aus dessen Händen stammen. Die Abgabe eines voreiligen Geständnisses, nur um aus der Untersuchungshaft zu kommen, wirkt sich im späteren Verlauf des Verfahrens häufig fatal aus. Die Verhaftung: Machen Sie keine Aussage Deshalb gilt auch bei der Verhaftung (beim Haftbefehl) die Devise: Machen Sie keine Aussage bei der Verhaftung! Selbst wenn die Polizei oder später die Staatsanwaltschaft den Eindruck vermittelt, eine Aussage sei hilfreich für Sie und würde der raschen Aufklärung dienen (nach der Verhaftung), sollten Sie in keinem Fall etwas zu dem Tatvorwurf sagen. das gilt immer beim Haftbefehl! Beschränken Sie also ihre Antworten auf die Angaben zu ihrer Person und nur auf das Nötigste. Alles was Sie sagen, kann im späteren Verfahren auch zu Ihren Lasten sein und lässt sich durch einen Strafverteidiger in den seltensten Fällen korrigieren. 13:20:06]

6 Verhalten bei Verhaftung - RA Dr. Böttner - Fachanwalt für Strafrecht Im Übrigen ist es im Prozess und in Folge der Verhaftung bis zur letzten Verhandlung möglich, eine Aussage zu machen bzw. ein Geständnis abzulegen, ohne das es zu Ihrem Nachteil ist. Die vorrangegangene Verhaftung spielt dabei keine Rolle. Mithin ist die Polizei sowieso nur zuständig für die Ermittlung und entscheidet nicht über das Urteil in einem etwaigen Prozess (Sie führt die Verhaftung nur durch). Eine voreilige Aussage hat daher wenig Sinn und kann den Prozess später kaum positiv, sondern im Gegenteil oftmals negativ beeinflussen. Ablauf der Untersuchungshaft: Wird der Beschuldigte von der Polizei verhaftet (Verhaftung), so wird er innerhalb von 48 Stunden dem Haftrichter vorgeführt. Dieser entscheidet dann, ob der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt ( 115 Abs. 4 StPO) oder ausgesetzt wird ( 120 StPO). Der Haftrichter kann auch den Vollzug vorläufig aussetzen ( 116 StPO). An dieser Stelle entscheidet sich also der weitere Ablauf des Verfahrens. Wenn der Haftbefehl aufgehoben oder ausgesetzt wird, wird der Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Das Ermittlungsverfahren wird fortgesetzt. Lediglich der Vollzug der Untersuchungshaft ist beendet oder ausgesetzt. Versucht sich der Beschuldigte zu entziehen oder erfüllt er ihm auferlegte Auflagen nicht, wird erneut ein Haftbefehl erlassen. Der Haftbefehl Entscheidet sich der Richter für die Aufrechterhaltung des Haftbefehls und erlässt er diesen schriftlich, kommt der Beschuldigte in die Untersuchungshaft. Hier ist er zwar von den verurteilten Inhaftierten räumlich getrennt, dem Grunde nach aber vergleichbaren Zuständen ausgesetzt. Der Beschuldigte muss jedoch keine Gefängniskleidung tragen und kann einige Vorzüge genießen wie individuelle und angenehmere Verpflegung bzw. Unterbringung. Während der Untersuchungshaft ist dem Beschuldigten ein ständiger und persönlicher Kontakt mit seinem Anwalt erlaubt, der nur in besonders schwerwiegenden Fällen kontrolliert werden darf ( 148 StPO). Das exakte Vorgehen ist eine Frage des Einzelfalls. Dauer der Untersuchungshaft Die Länge der Untersuchungshaft ist abhängig vom konkreten Verfahren und dessen Umfang. Häufig dauert die Untersuchungshaft (z.b. in Hamburg) bis zum weiteren Prozess 6-12 Monate. Eine unzumutbare Verzögerung des Verfahrens mit einer Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zu mehreren Jahren wurde vom Bundesverfassungsgericht mehrmals höchstrichterlich für verfassungswidrig erklärt. In diesem Fall kann der Strafverteidiger eine Haftbeschwerde einlegen (auch bereits zu Beginn der Verhaftung). Oftmals ist eine solche aber nicht der klügste Schachzug. Denn wird die Haftbeschwerde mangels guter Begründung abgelehnt, kann sich dieses negativ auf den weiteren Prozess auswirken und im schlimmsten Fall die Schuld des Beschuldigten im Kopf des Richters bestätigen. Einziger Wehrmutstropfen der Untersuchungshaft: Sie wird nach 51 StGB angerechnet auf eine spätere Geldoder Freiheitsstrafe. So können die Monate in der Untersuchungshaft bereits zur Absetzung der Strafe beitragen, die erst später im Urteil angeordnet wird. Eine Untersuchungshaft im Ausland (mit teilweise noch schlimmeren Zuständen im Gefängnis) wird aufgrund der zusätzlichen Härte teilweise mit einem zusätzlichen Faktor höher zugerechnet. Entschädigung Wird der Untersuchungshäftling im späteren Prozess freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens durch den Richter abgelehnt, besitzt der Beschuldigte einen Anspruch auf Schadensersatz für Schäden, die er durch die Untersuchungshaft oder weiteren Maßnahmen der Strafverfolgung erlitten hat. Gleiches gilt auch, wenn das Strafverfahren eingestellt wird. Die Höhe und Geltendmachung des Schadensersatzanspruches richtet sich dabei nach dem Strafrechtentschädigungsgesetz. Wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, muss der Betroffene innerhalb von einem Monat einen Antrag auf Feststellung des Anspruches stellen. Wird das Verfahren durch den Richter beendet, wird von Amts wegen der Entschädigungsanspruch geprüft. Das genaue Vorgehen nach und während der Verhaftung ist im Einzellfall oftmals eine Frage des Fingerspitzengefühls und kann nur durch einen erfahrenen Strafverteidiger geplant werden. Es ist daher unbedingt notwendig, sich bereits bei einem drohenden Haftbefehl an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden 13:20:06]

7 Verhalten bei Verhaftung - RA Dr. Böttner - Fachanwalt für Strafrecht und mit diesem das konkrete Vorgehen zu besprechen. Haben Sie weitere Fragen zur Verhaftung? Dann kontaktieren Sie uns und vereinbaren ein Termin mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Böttner Sie uns. Im Falle einer Untersuchungshaft (Verhaftung) in Hamburg und anderen Städten können unsere Mandanten die Kanzlei von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner aus Hamburg über unsere Notrufnummern 24 Stunden am Tag telefonisch erreichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Neumandanten vor der Übernahme des Mandats eine Vorschusszahlung üblich ist. Die aktuelle Rechtsprechung zu den Gründen der Verhaftung: Zu den Haftgründen der Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr Zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr Haftgrund der Wiederholungsgefahr Haftgrund der Verdunkelungsgefahr Copyright ANWALTSKANZLEI DR. BÖTTNER Impressum Datenschutz Kontakt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger in Hamburg, Neumünster und 13:20:06]

8 Verhalten in Untersuchungshaft - Rechtsanwalt Dr. Böttner Hamburg Rechtsanwalt und Fachanwalt für ANWALTSKANZLEI Strafrecht Dr. jur. Sascha Böttner (Strafverteidiger) DR. BÖTTNER Kanzlei für Strafrecht in Hamburg und Neumünster, Straf- und Wirtschaftsstrafrecht Verhalten in Strafsachen Verhalten in Untersuchungshaft (U-Haft) Verhalten in Untersuchungshaft (U-Haft) Die Staatsanwaltschaft beantragt beim zuständigen Ermittlungsrichter einen Haftbefehl gegen den Beschuldigten, wenn sie diesen einer Straftat für dringend verdächtig hält, ein Haftgrund besteht und der Haftbefehl im Hinblick auf den Tatvorwurf nicht unverhältnismäßig ist, die Sicherung des Verfahrens also nicht durch andere, weniger einschneidende Mittel erreich werden kann. Haftgrund sind namentlich Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr und Wiederholungsgefahr. Legt man den Gesetzeswortlaut zugrunde, so klingt dies nach hohen Anforderungen. In der Praxis wir jedoch in Deutschland häufig Gebrauch von dem Instrument der Untersuchungshaft (U-Haft) gemacht, wie unlängst das Beispiel der Inhaftierung in Untersuchungshaft der bekannten No-Angels Sängerin gezeigt hat. Deutschland ist führend in der Vollstreckung von Untersuchungshaft und ist einer der wenigen Rechtsstaaten, in denen die Dauer der Untersuchungshaft zeitlich nur durch den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, nicht jedoch zeitlich begrenzt ist. Sollten Sie vorläufig oder aufgrund eines Haftbefehls festgenommen werden, sollten Sie unbedingt folgende Grundregeln befolgen: Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt Keine Aussage machen Ablauf der U-Haft Haftbefehl Dauer der U-Haft Entschädigung Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Strafrecht als Strafverteidiger Wichtig ist, dass sie keine Zeit verlieren und auf Ihr Recht bestehen, einen Anwalt zu kontaktieren oder jedenfalls einen Bekannten, der dies für Sie erledigt. Ohne Anwalt sind Sie den Justizbehörden schutzlos ausgeliefert. Der Strafverteidiger kennt die nötigen Schritte, die jetzt eine entscheidende Rolle für Ihre effektive Verteidigung spielen. Die erste Aufgabe des Strafverteidigers ist zu prüfen, ob überhaupt die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft vorliegen und ob nicht weniger einschneidende Maßnahmen als die Vollstreckung des Haftbefehls anzuwenden sind. Als einfachstes Mittel kommen hier die Abgabe des Reisepasses mit Meldeauflagen oder konkreter Argumente wie die Zusammengehörigkeit der Familie in Betracht und fehlende Auslandskontakte in Betracht. Aber auch das Angebot der Mitwirkung bei der weiteren Aufklärung kann bereits überzeugen. Allerdings sollten derartige Schritte vorher mit dem Rechtsanwalt abgesprochen werden oder bestenfalls von diesem formuliert und vorgebracht werden. Die Abgabe eines voreiligen Geständnisses, nur um aus der Untersuchungshaft zu kommen, wirkt sich im späteren Verlauf des Verfahrens häufig fatal aus. Machen Sie keine Aussage Deshalb gilt auch bei der Verhaftung der Grundsatz: Machen Sie keine Aussage vor und während der Untersuchungshaft! Selbst wenn die Polizei oder später die Staatsanwaltschaft den Eindruck vermittelt, eine 13:19:46]

9 Verhalten in Untersuchungshaft - Rechtsanwalt Dr. Böttner Hamburg Aussage sei hilfreich für Sie und würde der raschen Aufklärung dienen, sollten Sie in keinem Fall etwas zu dem Tatvorwurf sagen. Beschränken Sie also ihre Antworten auf die Angaben zu ihrer Person. Alles was Sie sagen, kann (und wird!) im späteren Verfahren gegen Sie verwendet werden und lässt sich selbst durch einen versierten Strafverteidiger bei weitem nicht in allen Fällen korrigieren. Im Übrigen ist es im Prozess bis zur letzten Verhandlung möglich, eine Aussage zu machen und ggf. dann unter Mitwirkung des Verteidigers eine Strafobergrenze auszuhandeln, falls nicht ohnehin ein Freispruch das Zielt ist. Auf Zusagen der Polizei geben Sie bitte nichts: Die Polizei ist nur zuständig für die praktische Durchführung der Ermittlungen und entscheidet nicht über das Urteil in einem etwaigen Prozess, nicht einmal über die Beendigung des Verfahrens. Eine voreilige Aussage hat daher wenig Sinn und kann den Prozess später selten positiv, sondern im Gegenteil oftmals negativ beeinflussen. Ablauf der Untersuchungshaft: Wird der Beschuldigte von der Polizei verhaftet, so wird er spätestens am darauf folgenden Tage dem Haftrichter vorgeführt. Dies ist aber nicht immer der zuständige Richter der den Haftbefehl erlassen hat, sondern häufig der (örtlich) nächste Richter. Dieser verkündet lediglich den Haftbefehl und sorgt dafür, dass der Beschuldigte dem zuständigen Haftrichter zugeführt wird. Erst dieser entscheidet dann, ob der Haftbefehl aufrechterhalten bleibt ( 115 Abs. 4 StPO) oder ausgesetzt wird ( 120 StPO). Der Haftrichter kann auch den Vollzug vorläufig aussetzen ( 116 StPO). An dieser Stelle entscheidet sich also der weitere Ablauf der Untersuchungshaft. Wenn der Haftbefehl aufgehoben oder ausgesetzt wird, wird der Beschuldigte auf freien Fuß gesetzt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Ermittlungen eingestellt werden. Das Ermittlungsverfahren wird fortgesetzt. Lediglich der Vollzug der Untersuchungshaft ist beendet oder ausgesetzt. Versucht sich der Beschuldigte dem Strafverfahren zu entziehen oder erfüllt er ihm auferlegte Auflagen nicht, wird erneut die Untersuchungshaft angeordnet. Der Haftbefehl Entscheidet sich der Richter für die Aufrechterhaltung des Haftbefehls, kommt der Beschuldigte in die Untersuchungshaft. Hier in Untersuchungshaft ist er zwar von den verurteilten Inhaftierten räumlich getrennt, dem Grunde nach aber vergleichbaren bzw. schlechteren Zuständen ausgesetzt. Während der Untersuchungshaft ist dem Beschuldigten ein ständiger und persönlicher Kontakt mit seinem Anwalt erlaubt, der nur in besonders schwerwiegenden Fällen kontrolliert werden darf ( 148 StPO). Das exakte Vorgehen ist eine Frage des Einzelfalls. Dauer der Untersuchungshaft Die Länge der Untersuchungshaft ist abhängig vom konkreten Verfahren und dessen Umfang. Häufig dauert die Untersuchungshaft bis zum weiteren Prozess 6-12 Monate. Eine unzumutbare Verzögerung des Verfahrens mit einer Untersuchungshaft von mehr als einem Jahr bis zu mehreren Jahren wurde vom Bundesverfassungsgericht mehrmals höchstrichterlich für verfassungswidrig erklärt. In diesem Fall kann der Strafverteidiger eine Haftbeschwerde einlegen (auch bereits zu Beginn der Verhaftung). Oftmals ist eine solche aber nicht der klügste Schachzug. Denn wird die Haftbeschwerde mangels guter Begründung abgelehnt, kann sich dieses negativ auf den weiteren Prozess auswirken und im schlimmsten Fall die Schuld des Beschuldigten durch Entscheidungen der höheren Instanzen zementieren. Die Dauer der Untersuchungshaft wird gem. 51 StGB auf eine spätere Geld- oder Freiheitsstrafe angerechnet. Eine Untersuchungshaft im Ausland (mit teilweise noch schlimmeren Zuständen im Gefängnis) wird aufgrund der zusätzlichen Härte teilweise mit einem gewissen Faktor höher angerechnet. Entschädigung für die Untersuchungshaft Wird der Untersuchungshäftling im späteren Prozess freigesprochen oder die Eröffnung des Hauptverfahrens durch den Richter abgelehnt, besitzt der Beschuldigte einen Anspruch auf Schadensersatz für Schäden, die er durch die Untersuchungshaft oder weiteren Maßnahmen der Strafverfolgung erlitten hat. Gleiches gilt auch, wenn das Strafverfahren eingestellt wird. Die Höhe und Geltendmachung des Schadensersatzanspruches richtet sich dabei nach dem Strafrechtsentschädigungsgesetz (StrEG). Wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt, muss der Betroffene innerhalb eines Monat einen Antrag auf Feststellung des Anspruches stellen. Wird das Verfahren 13:19:46]

10 Verhalten in Untersuchungshaft - Rechtsanwalt Dr. Böttner Hamburg durch den Richter beendet, wird von Amts wegen der Entschädigungsanspruch geprüft. Das genaue Vorgehen ist im Einzellfall der Untersuchungshaft und des Haftbefehls oftmals eine Frage des Fingerspitzengefühls und sollte idealerweise durch einen erfahrenen Strafverteidiger begleitet werden. Es ist daher unbedingt sinnvoll, sich bereits bei einem drohenden Haftbefehl an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden und mit diesem das konkrete Vorgehen zu besprechen. Haben Sie weitere Fragen zur Untersuchungshaft? Dann kontaktieren Sie uns. Im Falle einer Untersuchungshaft in Hamburg, aber auch weiteren Städten in Deutschland können unsere Mandanten die Kanzlei von Rechtsanwalt und Strafverteidiger Dr. Böttner über unsere Notrufnummern 24 Stunden am Tag telefonisch in Hamburg erreichen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei Neumandanten vor der Übernahme des Mandats bei einer Untersuchungshaft eine angemessene Vorschusszahlung vor Aufsuchen des Inhaftierten in der JVA üblich ist. Die aktuelle Rechtsprechung zu den Gründen der Verhaftung und Untersuchungshaft: Zu den Haftgründen der Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr Zum Haftgrund der Wiederholungsgefahr Kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt Keine Aussage machen Ablauf der U-Haft Haftbefehl Dauer der U-Haft Entschädigung Copyright ANWALTSKANZLEI DR. BÖTTNER Impressum Datenschutz Kontakt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht - Strafverteidiger in Hamburg, Neumünster und 13:19:46]

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