Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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1 Sanggenbühl Sigriswil, BE Schweiz Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Version 1.1, Gültig ab , Anzahl Seiten: ANERKENNUNG DIESER AGB 1. Für alle Rechtsgeschäfte mit der BIGELOW Website Innovation GmbH (nachfolgend BWI abgekürzt) sind die folgenden Bestimmungen maßgebend. 2. Die Erteilung eines Auftrages setzt die Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber voraus. 2. ARBEITSGRUNDSÄTZE 1. Bei der Tätigkeit für unsere Kunden richten wir uns nach den gesetzlichen Bestimmungen und den Grundsätzen über die Lauterkeit der Werbung. Siehe Referenz Wir behalten uns vor, Aufträge abzulehnen die diesen Bestimmungen oder ethischen Grundsätzen nicht entsprechen. 2. Wir vertreten die Interessen unsere Kunden nach bestem Wissen und Gewissen und verpflichten uns Geschäftsgeheimnisse vollumfänglich zu AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 1

2 wahren. Sämtliche uns zur Verfügung gestellte Unterlagen werden streng vertraulich behandelt. Diese Grundsätze bleiben auch nach Beendigung des Auftrages beibehalten. 3. OFFERTE UND VERTRAGSABSCHLUSS 1. Das erste Beratungsgespräch ist kostenlos und für beide Parteien unverbindlich. Die nachfolgenden Tätigkeiten sind entgeltlich. 2. BWI erstellt eine Offerte mit Fixpreis. Nachträgliche Änderungen der Offerte werden schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben. 3. Sofern nicht anderweitig vereinbart, behält die Offerte ihre Gültigkeit für 30 Tage. 4. Angebote von BWI, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Angaben erfolgen, gelten als grundsätzliche Bereitschaft zum Vertragsabschluss; bleiben betragsmäßig aber als unverbindlich (Richtpreis Charakter). Die unverbindlichen Teile der Offerte müssen bezeichnet sein. 5. Der Vertrag zwischen BWI und dem Auftraggeber kommt durch die Unterzeichnung der Offerte und der AGB zustande. 4. DATENSCHUTZ UND VERTRAULICHKEIT 1. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass uns seine Daten zur Verfügung stehen und am Domizil der BWI gespeichert und verarbeitet werden. Es erfolgt täglich ein verschlüsseltes Backup aller AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 2

3 projektbezogenen Informationen in einem Schweizer Rechenzentrum als Sicherung der Daten. 2. Die Vertragspartner von BWI verpflichten sich, ihre Mitarbeiter sowie beigezogene Drittpersonen zur Wahrung der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit aller Informationen, welche ihnen bei Bearbeitung und Durchführung dieses Vertrages zugänglich werden. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses bestehen. 5. PFLICHTEN DES KUNDEN 1. Der Auftraggeber verpflichtet sich Arbeitskontrollen durchzuführen. Ausdrucke, Testaufschaltungen usw. sind vom Auftraggeber sorgfältig auf Korrektheit hin zu prüfen; ein Gut zum Druck oder Gut zum Bildschirm ist eine verbindliche Erklärung zur Korrektheit gegenüber BWI. BWI haftet nicht für die vom Auftraggeber übersehenen Fehler, insbesondere Design, Funktionalität und Inhalte. 2. Der Kunde gewährleistet, dass seine angebotenen Produkte, Dienstleistungen und Inhalte gegen keine bestehenden Gesetze in der Schweiz verstoßen und keine zweifelhaften Inhalte aufweisen. Der Kunde verpflichtet sich weiter, alle wettbewerbsrechtlichen, fernmelderechtlichen sowie national und international urheberrechtlichen Vorschriften, Datenschutzbestimmungen und Rechte Dritter einzuhalten. 3. Alle an BWI übergebenen Vorlagen, Softwaremodule, Muster und dergleichen erfolgt unter der Voraussetzung und Annahme, dass der Auftraggeber die entsprechenden Reproduktions oder Urheberrechte AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 3

4 besitzt. 4. Die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Richtigkeit der publizierten Inhalte liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde hält BWI von allen Ansprüchen wegen Verletzung vorgenannter Pflichten schadlos. 6. URHEBERRECHTE VON BIGELOW WEBSITE INNOVATION GMBH 1. Generell zediert BWI das Copyright für eine Website an den Auftraggeber. Das Urheberrecht für schöpferische Werke bleibt grundsätzlich beim Urheber. BWI gewährt dem Auftraggeber das Recht zur Nutzung im Rahmen eines bestimmten Projekts. Eine weitergehende Verwendung (z.b. in einer anderen Website) bedarf der schriftlichen Genehmigung der BWI. Ein Kostenersatz bleibt vorbehalten. 2. Designvorschläge, Konzepte usw., welche ohne Verrechnung erstellt wurden (z.b. für Offerte und Präsentation) dürfen ohne schriftliches Einverständnis von BWI nicht weiterverwendet werden. 7. PROBLEME, LIEFERBARKEIT, WARENZEICHEN 1. Im Fall von Arbeitsverhinderung (Blockierung), die auf technischen oder administrativen Problemen zurückzuführen sind, welche nicht durch BWI verursacht wurden, ist BWI berechtigt Teile oder den gesamten Vertrag fristlos aufzulösen. Beide Vertragsparteien verpflichten sich bei vorzeitiger Vertragsauflösung keine Ansprüche für Haftungsschäden, sowie entgangenem Gewinn geltend zu machen. Drittleistungen, Vorkosten und Arbeitsleistungen des Auftragsnehmers bleiben AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 4

5 vorbehalten bzw. der Auftraggeber verpflichtet sich diese zu entschädigen. 2. Eine Garantie für eine 100% Verfügbarkeit des Internetauftritts kann durch BWI nicht übernommen werden. Jedoch verpflichtet sich BWI innert einem spezifizierten Zeitfenster zu reagieren, um Probleme zu lösen. Störungen werden im Rahmen des Supportvertrags behoben. 3. Jegliche Haftung und Gewährleistung für die Zuteilung der bestellten Domainnamen wird durch BWI ausgeschlossen. Der Kunde versichert, dass er mit der Bestellung des Domainnamens wissentlich kein Warenzeichen einer fremden Firma verletzt bzw. der Domainname markenrechtlich geschützt ist. Der Auftraggeber verpflichtet die BWI schadlos zu halten für den Fall, dass BWI von Dritten wegen Verletzung solcher Rechte in Anspruch genommen wird. 8. VORBEHALTE 1. Sollten die durch BWI verrechneten Aufwände weder schriftlich bestritten noch bezahlt worden sein, ist BWI berechtigt (nach vorgängiger Mahnung) die Anbindung der Website ans Internet zu unterbrechen. Nach erfolgter Bezahlung wird die Website (unter Verrechnung des der BWI entstandenen Mehraufwandes) wieder freigeschaltet. Bis zur vollständigen Bezahlung des Aufwandes bleiben die Rechte bei BWI. 9. WEBHOSTING & SUPPORTVERTRAG 1. Um die Zuverlässigkeit und Verfügbarkeit einer neuen oder neu gestalteten Website zu gewährleisten, verpflichtet sich der AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 5

6 Auftraggeber bei BWI einen Webhosting und Supportvertrag abzuschließen. 2. Die erste Vertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Nach Vertragsablauf wird der Vertrag automatisch um weitere 12 Monate verlängert, sofern nicht mindestens 40 Tage vor Ablauf eine Kündigung seitens einer Vertragspartei vorliegt. 3. Die BWI kann die Höhe der jährlich wiederkehrenden Gebühren unter Einhaltung einer Frist von 3 Monaten auf das Ende eines Vertragsjahres anpassen. Der Kunde hat die Möglichkeit, den Vertrag innert Monatsfrist auf den Tag der Erhöhung zu kündigen. 4. Büro/Support Standort: CH-3655, Sigriswil. Rückbestätigung innerhalb von 60 Minuten via Telefon, oder SMS. Erreichbarkeit: 8:00 12:00 und 13:30 17: LIEFERTERMINE 1. Termine werden individuell vereinbart. Sie werden verschoben, falls BWI wichtige Angaben (Spezifikationen, Entwürfe, Bilder, Text, Feedback, usw.) welche für die Ausführung des Auftrags benötigt werden, nicht rechtzeitig erhält oder: a. wenn der Auftraggeber sie nachträglich ändert b. der Auftraggeber nicht in der Lage ist, die notwendigen Projekt- Ressourcen zur Verfügung zu stellen, wie im Projektplan angegeben c. der Auftraggeber mit seinen vertraglichen Pflichten in Verzug ist, insbesondere wenn er sich in Zahlungsverzug befindet AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 6

7 d. Hindernisse auftreten, die außerhalb des Verantwortungsbereichs der BWI liegen, z.b. Naturereignisse, Krieg, Unfälle, der Zusammenbruch der wesentlichen Infrastruktur, etc. 2. Wird der Liefertermin wegen Ursachen, für welche BWI kein Verschulden trifft überschritten, ist der Auftraggeber nicht berechtig vom Vertrag zurückzutreten oder BWI für den entstandenen Schaden verantwortlich zu machen. 3. Sind die Verzögerungen eines Liefertermins nachweisbar von BWI verschuldet, hat der Auftraggeber eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung anzusetzen. Erfüllt die BWI bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, kann der Kunde auf die nachträgliche Erfüllung verzichten und sofort vom Vertrag zurücktreten ohne finanzielle Konsequenzen. 11. PROJEKTABSCHLUSS 1. Nimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Website Daten (DNN-Plattform, Module und Inhaltsdatenbank) nicht innert 30 Tagen nach Vertragskündigung ab, so ist BWI berechtigt (auch ohne Abnahme) über die Übergabe abzurechnen. Die BWI verpflichtet sich die Daten aufzubewahren unter Kostenpflicht des Auftraggebers, bis die Daten an einen neuen Speicherort übertragen werden können. 2. Falls ein laufender Auftrag plötzlich durch den Auftraggeber gekündigt wird, ist die BWI berechtigt den aufgelaufenen Aufwand sowie die entstandenen Drittleistungen zu verrechnen. AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 7

8 12. HAFTUNG 1. Begründete Mängel an der Website-Umsetzung müssen innert 60 Tagen ab Aufschaltung (Gewährleistungsfrist) gerügt werden. BWI verpflichtet sich kostenlose Nachbesserung oder gleichwertige Ersatzlieferung innerhalb angemessener Frist. 2. Schadenersatzansprüche jeglicher Art sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. BWI und seine Geschäftspartner haften nicht für Folgeschäden wie entgangenen Gewinn, Rufschädigung oder Datenverluste. 3. Weiter besteht keine Haftung, bei Schäden die auf nicht beeinflussbare Ursachen (insbesondere: bei höherer Gewalt, technischen Störungen, Hackerangriffen oder auf andere, die durch den Kunden zu verantwortende Gründe) zurückzuführen sind. 4. Für Produkte und Dienstleistungen Dritter übernimmt BWI keine Haftung. 13. FREMDLEISTUNGEN 1. BWI ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen oder sie von spezialisierten Dritten ausführen zu lassen. 2. Die BWI ist berechtigt, Softwareprodukte wie Funktionsmodule, Design- Vorlagen und andere Anwendungen von Drittanbieter zu erwerben und zu integrieren. AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 8

9 3. Durch diese bezogenen Drittprodukte und Dienstleistung entstehen dem Auftraggeber keine weiteren Kosten, die nicht bereits in der Offerte ausgewiesen sind. 14. ZAHLUNGEN UND KONDITIONEN 1. Sämtliche Preisangaben verstehen sich netto ohne Mehrwertsteuer. Der Mehrwertsteuerbetrag wird separat ausgewiesen und verrechnet. 2. Alle Rechnungen sind innerhalb von 30 Arbeitstagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen. Bleibt die Zahlung aus, wird eine erste Mahnung versandt (Gebühr CHF 20.-). Bezahlt der Kunde auch nach zweiter Mahnung (Gebühr CHF 30.-) nicht, kann die Betreibung eingeleitet werden. Ein Verzugszins von 5% wird vorbehalten. 3. Soweit keine andere Vereinbarung zur Bezahlung getroffen wurde, ist die BWI berechtigt, 30% des Offerten-Preises bei Vertragsabschluss zu verlangen. Die Restzahlung wird mit der Aufschaltung der Website fällig. 4. Für kleine Aufträge ohne Offerte gelten die aktuellen Stundensätze/Preislisten und die vorliegenden AGB. 5. Die Bezahlung der Kosten für Hosting, Wartung und Support werden monatlich bezahlt. 6. Spesen werden mit gesonderter Rechnung gefordert. 7. Vom Kunden angeforderte Entwurfsartefakte (z.b. Quellcode, Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen, Drahtmodelle, Texte, Logos) oder AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 9

10 andere Leistungen, welche schließlich nicht verwendet wurden, werden verrechnet. Eine kommerzielle Verwendung der Entwürfe darf erst nach schriftlicher Zustimmung durch BWI und nach Abgeltung eines gesonderten Honorars erfolgen. 15. MEHR- UND ZUSATZAUFWÄNDE 1. Werden zusätzliche Leistungen gegenüber der Offerte in Anspruch genommen, werden diese Mehraufwände nach den aktuellen Stundensätzen verrechnet. 2. Wurde der BWI nicht sämtliche zur Offertenerstellung erforderlichen technischen und organisatorischen Grundlagen zur Kenntnis vorgelegt, behält sich BWI eine Erhöhung des in der Offerte genannten Aufwandes vor. 3. Soweit nicht ausdrücklich in der Offerte angegeben, ist die Ausarbeitung der Textinhalte nicht im Preis inbegriffen. 4. Werden Bildmaterial und anderes nicht in der vereinbarten Qualität zur Verfügung gestellt, so kann BWI den dadurch verursachten Mehraufwand verrechnen. 5. Werden im Verlauf des Projekts Anpassungen/Erweiterungen nötig oder gewünscht, kann dies bei zukünftigen Software Updates Mehraufwand zur Folge haben. Sollte dies eintreten, ist die BWI berechtigt, den entstandenen Mehraufwand in der Supportvertrag zu verrechnen. AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 10

11 16. SPESEN 1. Unterkunft: Rechnungsstellung nach Aufwand. 2. Schulungen: Die Erstellungskosten von Benutzerhandbüchern, Miete, Getränkekosten, etc. 3. Verpflegungskosten: Mittagessen pauschal CHF 25.-, Nachtessen pauschal CHF 35.-, sofern der auswärtige Arbeitstag länger als Uhr dauert. 4. Kleinauslagen: Kopien, Telefon, Portos, Tram und Bus. 5. Fremdwährungsspesen: Umrechnung erfolgt zum Tageskurs in CHF. 6. Wochenendeinsätze: Stundensätze gemäß Preisliste zum Faktor Reisekosten: Bahn, Auto, Flug, Taxi, Mietwagen, etc. werden außerhalb des Großraumes Thun nach Aufwand verrechnet: a. Auto: CHF 0.75 / km b. Bahnkosten: 1. Klasse mit Halbtax-Abo c. Zusätzlich wird pro Stunde Reisezeit eine Pauschale von CHF 80.- verrechnet. 17. SCHLUSSBESTIMMUNGEN 1. Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis dürfen vom Kunden nur mit schriftlicher Zustimmung der BWI an Dritte übertragen werden. AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 11

12 2. BWI kann die allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit ändern. Änderungen bedürfen der Schriftform und werden mit einer Versionsangabe versehen. Für den Kunden ist immer die mit der Offerte/Vertag ausgehändigte Version der AGB verbindlich. 3. Die Vertragsparteien verpflichten sich, im Falle von Meinungsverschiedenheiten in guten Treuen eine einvernehmliche Regelung anzustreben. Falls diese Streitbeilegung scheitert, kann auf Wunsch einer der beiden Parteien ein unabhängiger Sachverständiger als Schiedsgutachter und Mediator auf eigene Rechnung beigezogen werden. 4. Gerichtsstand für den Auftraggeber und der BWI ist Sitz der BWI. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht. AGB Version BIGELOW Website Innovation GmbH Seite 12

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