JobPerspektive: Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II

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1 Job-Center Mainz Mainz, JobPerspektive: Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Marketing Chancen und Herausforderungen für die BA

2 Ihre Ansprechpartner im Job-Center Leoni Faller-Ervens und Holger Moller arbeitgeberorientierte Arbeitsvermittler Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 1

3 Fahrplan für die Präsentation Fördermöglichkeiten: die gesetzlichen Grundlagen Bemerkungen zum geförderten Personenkreis Ein Vergleich: Arbeitsgelegenheit Entgeltvariante vs. Beschäftigungszuschuss Mögliche Tätigkeitsbereiche Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 2

4 Fördermöglichkeiten: gesetzliche Grundlagen Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 3

5 Fördervoraussetzungen langzeitarbeitslose erwerbsfähige Hilfebedürftige mit mehreren Vermittlungseinschränkungen mindestens 18 Jahre alt voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten nicht in den Arbeitsmarkt zu integrieren nach einer Aktivierungsphase von 6 Monaten Mindestens mit der Hälfte der vollen Arbeitszeit beschäftigt, in der Regel Vollzeit Vergütung tariflich oder ortsüblich Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 4

6 Höhe des Beschäftigungszuschusses richtet sich nach der Leistungsfähigkeit des erwerbsfähigen Hilfebedürftigen Bis zu 75% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgeltes Auch Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung Es werden keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung fällig! Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 5

7 Dauer des Beschäftigungszuschusses zunächst bis zu 24 Monate anschließend kann Beschäftigungszuschuss unbefristet gewährt werden, wenn auch dann innerhalb der nächsten 24 Monate eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht möglich ist Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 6

8 Der Ablauf Einstieg: 14 Tage Trainingsmaßnahme (als Teil der Aktivierungsphase), anschließend unbefristete Anstellung in Vollzeit oder Teilzeit Nachbetreuung: kontinuierlich begleitende Gespräche zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Job-Center über Entwicklungsfortschritte und mögliche Qualifzierungsmaßnahmen Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 7

9 Ergänzende Zuschüsse für arbeitsplatzbezogene und begleitende Qualifizierung max. 200 monatlich für maximal 12 Monate Kosten für notwendige Anpassungen bestehender Infrastruktur jedoch: keine Bezuschussung von Investitionskosten Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 8

10 Bemerkungen zum Personenkreis Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 9

11 Vermittlungshemmnisse Langzeitarbeitslosigkeit in Kombination bzw. ausgelöst durch eines oder mehrere der folgenden Probleme: Familiäre Probleme z. B. durch Scheidung, Kindesentzug, Gewalterfahrungen Physische Krankheiten bzw. Behinderungen z. B. MS, Epilepsie, Muskelschwund, Herzkrankheiten, HIV Psychische Krankheiten bzw. Behinderungen z. B. Angststörung, klinische Depression, Sozialphobie Sprachliche Defizite, die auch durch Integrationskurse nicht in absehbarer Zeit zu beheben sind (z. B. wegen Alters) Lernbehinderung Alkoholismus Vorstrafe Transsexualität Wohnsitzlosigkeit Verschuldung Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 10

12 Beachtet werden muss: Alle Bewerber benötigen einen erhöhten Aufwand an Einarbeitung und Betreuung. Ein Teil der Betreuung kann durch das Job-Center übernommen werden insbesondere die psychosoziale Betreuung zur Herstellung von Tagesstruktur und zur Bewältigung von Alltagsproblemen. Die Arbeitsplätze müssen im Einzelfall auf die Problemlage der Bewerber abgestimmt werden, bis eine Verbesserung des Leistungspotentials erreicht wurde. Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 11

13 Ein Vergleich: Arbeitsgelegenheit Entgeltvariante - Beschäftigungszuschuss Befristung: 9 Monate, keine Verlängerung möglich Sozialversicherungspflichtig, aber keine Arbeitslosenversicherung Bewerber: Marktnah, geringe Vermittlungshemmnisse Ziel: Unterstützung bei dem Sprung auf den 1. Arbeitsmarkt Kosten für Träger: Keine Befristung: 24 Monate, danach Entfristung möglich Sozialversicherungspflichtig, aber keine Arbeitslosenversicherung Bewerber: langzeitarbeitslos und mind. 2 schwere Vermittlungshemmnisse Ziel: dauerhafte Eingliederung, Verbesserung der allgemeinen Lebensumstände Kosten für Träger: 25% des Bruttogehalts Die beiden Maßnahmen sind nicht kombinierbar Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 12

14 Mögliche Tätigkeitsbereiche Grundsätzlich sind alle Tätigkeiten und Arbeitsfelder förderfähig - vorrangig gesucht: Arbeitsmöglichkeiten in den Bereichen Büro (vorwiegend ohne Kundenkontakt) Handwerk Garten und Landschaftsbau Küche/Gastronomie mit wechselnder Arbeitshaltung Lager Pflegeassistenz Reinigungsarbeiten (Gebäudereinigung) Verkauf/Service/Empfang Wäscherei/chemische Reinigung Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 13

15 Schriftliches Informationsmaterial Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 14

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Nun beantworten wir gerne Ihre Fragen. Job-Center Mainz Beschäftigungszuschüsse nach 16a SGB II Seite 15

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