Bauwerksverzeichnis. Planfeststellung. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn

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1 Bauwerksverzeichnis Planfeststellung St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim) OU Holenbrunn St 2665_425_1,297 - St 2665_435_1,297 Aufgestellt: Bayreuth, den S t a a t l i c h e s B a u a m t S c h n a b e l Ltd. Baudirektor

2 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkungen 1 1. Neue Straßen 6 2. Alte, umzustufende Straßenbestandteile Aufzulassende Straßenbestandteile Sonstige öffentliche Straßen Sonstige öffentliche Wege Zufahrten Brücken und Durchlässe - entfällt Stützbauwerke - entfällt Lärmschutzanlagen Tunnel und Einhausungen Einfriedungen Bushaltestellen Rast- und Parkplätze Entwässerungseinrichtungen Regenrückhaltebecken, Versickerungsanlagen, Absetzbecken Telekommunikationseinrichtungen Elektrizitätsanlagen Gasleitungen Wasserversorgungsanlagen Abwasseranlagen Gewässerausbau - entfällt Anlagen für Natur- und Landschaftspflege Sonstige Maßnahmen 71 St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung

3 Vorbemerkungen Das Bauwerksverzeichnis enthält die wesentlichen Angaben zur Straße, zu den Bauwerken und zu den betroffenen Anlagen, aber auch rechtliche en, die mit dem Planfeststellungsbeschluss verbindlich gemacht werden sollen. 1. Kostentragung Der Freistaat Bayern (Straßenbauverwaltung) führt die nachstehend aufgeführten Baumaßnahmen durch. Er trägt die Kosten, soweit im Bauwerksverzeichnis keine andere getroffen ist. Grundsätzlich werden ersatzweise anzulegende bzw. den geänderten Verhältnissen anzugleichende Straßen und Wege seitens des Freistaates Bayern nur in der her bestehenden Breite (vorhandener Ausbauquerschnitt) und nur mit dem her vorhandenen Deckenaufbau wiederhergestellt. Wird jedoch ein aufwändigerer Ausbau gewünscht, gehen die Mehrkosten zu Lasten des jeweiligen Straßenbaulastträgers. Die Herstellung oder Änderung von Kreuzungen und Einmündungen öffentlicher Straßen richtet sich nach Art. 32 BayStrWG, von Kreuzungen mit Gewässern nach Art. 32a BayStrWG. Bei der Errichtung des Kreisverkehrsplatzes am Beginn der Baustrecke handelt es sich um die Neuanlage eines Knotenpunktes an einer vorhandenen Straße im Sinne des BayStrWG. Hiernach haben die beteiligten Träger der Straßenbaulast (Freistaat Bayern und Stadt Wunsiedel) der neu anschließenden Straßenäste (OU Holenbrunn und Erschließungsstraße) gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG die Kosten für die Erstellung des Knotenpunktes im Verhältnis der Fahrbahnbreiten ihrer Straßenäste zu tragen. 2. Straßenbaulast und Unterhaltungspflicht Straßenbaulastträger für die St 2665 einschließlich aller Nebenanlagen ist der Freistaat Bayern (Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt. Durch den Bau der Ortsumgehung Holenbrunn werden die herigen Grenzen der Ortsdurchfahrt verändert. Die Festsetzung der neuen OD-Grenzen erfolgt nach Fertigstellung der Baumaßnahme. Im Übrigen richtet sich die Baulast an den neuen oder geänderten öffentlichen Straßen und Wegen nach den Bestimmungen des BayStrWG. Straßenbaulastträger sind demnach, soweit im Bauwerksverzeichnis nichts anderes bestimmt ist, für St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 1

4 Staatsstraßen: der Freistaat Bayern (Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Kreisstraßen: die Landkreise und kreisfreien Gemeinden (Art. 41 Satz 1 Nr. 2 BayStrWG), soweit nicht Art. 42 BayStrWG gilt, Gemeindestraßen: die Gemeinden (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG), öffentliche Feld- und Waldwege (Art. 54 Abs. 1 BayStrWG) - soweit ausgebaut: die Gemeinden, - soweit nicht ausgebaut: diejenigen, deren Grundstücke über den Weg bewirtschaftet werden, beschränkt öffentl. Wege: die Gemeinden (Art. 54a Abs. 1 BayStrWG), Eigentümerwege: die Grundstückseigentümer (Art. 55 Abs. 1 BayStrWG). Die Unterhaltung von Kreuzungen der Staatsstraße mit neuen oder geänderten öffentlichen Straßen, Wegen und Gewässern regelt sich nach Art. 33 bzw. 33a BayStrWG. Die Unterhaltung der Gewässer richtet sich grundsätzlich nach dem Wasserrecht ( 39 ff WHG, Art. 22 ff BayWG). Für die Unterhaltung von Be- und Entwässerungsgräben mit wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung enthält das Wasserrecht keine (Art. 1 Abs. 2 Ziffer 1 BayWG). Sie sind von den jeweiligen Eigentümern zu unterhalten. 3. Widmung, Umstufung, Einziehung Die St 2665 neu (Ortsumgehung Holenbrunn) erhält künftig die Abschnittsnummer 435. Da ein neuer Netzknoten eingefügt wird (BW-Nr. 1.1, Kreisverkehrsplatz), ändert sich auch die bestehende Abschnittsnummer der St 2665 in diesem Bereich von her 430 auf künftig 425. Die Stationierung bleibt unverändert. Bereiche der St 2665 alt, die von der St 2665 neu überbaut werden, bleiben Bestandteil der St Es handelt sich dabei um folgende Abschnitte der St 2665 alt: von Abschnitt 425 (her 430) Station 1,297 Abschnitt 425 (her 430) Station 1,372 (BW-Nr. 4.1) Die Widmung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 6 BayStrWG. Bereiche der St 2665 alt, die durch andere Straßen, Wege und Einmündungen überbaut werden bzw. deren Verkehrsbedeutung sich geändert hat, verlieren den Charakter einer St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 2

5 Staatsstraße und werden Bestandteil dieser neuen Verkehrsflächen bzw. werden abgestuft. Dies betrifft die folgenden Abschnitte der St 2665 alt: von Abschnitt 430 Station 1,463 Abschnitt 430 Station 1,503 (BW-Nr. 2.1, Ortsstraße) von Abschnitt 430 Station 1,503 Abschnitt 430 Station 1,798 (Ortsstraße) von Abschnitt 430 Station 1,798 Abschnitt 430 Station 1,979 (GVS) von Abschnitt 430 Station 1,979 Abschnitt 430 Station 2,535 (Ortsstraße) Die Umstufung erfolgt gemäß Art. 7 BayStrWG. Bereiche der St 2665 alt, die die Funktion einer Straße verlieren, werden dem Verkehrsgeschehen entzogen und die Straßenflächen werden rekultiviert. Es handelt sich dabei um folgende Abschnitte der St 2665 alt: von Abschnitt 430 Station 1,372 Abschnitt 430 Station 1,463 (BW-Nr. 3.1) Die Einziehung erfolgt gemäß Art. 8 BayStrWG. Die im Bauwerksverzeichnis im Einzelnen dargestellten Widmungen, Umstufungen und Einziehungen werden mit folgender Maßgabe verfügt: 1. Die neu zu bauenden Straßen bzw. Straßenbestandteile werden entsprechend ihrer im Bauwerksverzeichnis angegebenen Verkehrsbedeutung gewidmet. Die Widmung wird mit der Verkehrsübergabe wirksam, sofern die Widmungsvoraussetzungen zu diesem Zeitpunkt vorliegen (Art.6 Abs. 3 und 6 BayStrWG). 2. Soweit sich die Verkehrsbedeutung von Straßen bzw. Straßenteilen ändert, werden sie umgestuft. Die Umstufung wird jeweils mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam (Art. 7 Abs. 5 i.v. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). 3. Soweit öffentliche Verkehrsflächen jegliche Verkehrsbedeutung verlieren, werden sie eingezogen mit der Maßgabe, dass die Einziehung jeweils mit der Sperrung für den öffentlichen Verkehr wirksam wird (Art. 8 Abs. 5 i.v. mit Art. 6 Abs. 6 BayStrWG). Wird eine öffentliche Straße verbreitert, begradigt, unerheblich verlegt oder ergänzt, so gilt der neue Straßenteil durch die Verkehrsübergabe als gewidmet. Wird in diesem Zusammenhang der Teil einer Straße dem Verkehr auf Dauer entzogen, so gilt dieser Straßenteil durch die Sperrung als eingezogen (Art. 8 Abs. 6 BayStrWG). Wenn Teile einer Straße nach BayStrWG in eine andere, ebenfalls dem BayStrWG unterfallende Straße einbezogen werden, wird die Umstufung mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 3

6 4. Vorübergehende Inanspruchnahme von Geländeflächen für Baumaßnahmen Der Freistaat Bayern (Straßenbauverwaltung) erhält mit dieser Planfeststellung auch die Möglichkeit, für die gesamte Bauzeit zusätzliche Geländestreifen als Arbeitsstreifen nach Maßgabe der Grunderwerbspläne vorübergehend in Anspruch zu nehmen. 5. Straßensperrungen, Umleitungen, Zufahrten Soweit während der Bauzeit öffentliche Straßen und Wege gesperrt werden müssen oder Umleitungen notwendig werden, gelten hierfür die Bestimmungen des Art. 34 BayStrWG. Private Grundstückszufahrten werden im Zuge der Bauarbeiten nach Maßgabe der Planunterlagen bzw. im Einvernehmen mit den Eigentümern wiederhergestellt. 6. Wasserrechtliche Tatbestände Die Einleitung von Oberflächenwasser der Straße in oberirdische Gewässer und in den Untergrund bedarf der Erlaubnis gemäß 8 ff und 14 ff WHG und Art. 15 BayWG. Diese Erlaubnis wird mit dem Planfeststellungsbeschluss ausgesprochen. Der Ausbau von Gewässern im Sinne des 68 WHG ist Gegenstand des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens (Konzentrationswirkung). Dies gilt auch für Änderungen von Gewässern (Renaturierung), Anlage von Altwässern und Stillgewässern im Rahmen der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. 7. Ver- und Entsorgungsleitungen, Telekommunikationslinien Notwendige Änderungen und Schutzmaßnahmen an Ver- und Entsorgungsleitungen werden im Planfeststellungsverfahren nur dem Grunde nach geregelt (ob und wie). Die Kostentragung wird gemäß Rechtslage außerhalb des Planfeststellungsverfahrens unter Zugrundelegung der entsprechend anzuwendenden "Hinweise zur Behandlung von Verund Entsorgungsleitungen sowie Telekommunikationsleitungen bei Straßenbaumaßnahmen des Bundes" geregelt. Im Übrigen richtet sich die Kostentragung nach den zwischen Straßenbauverwaltung und Versorgungsunternehmen bereits abgeschlossenen Vereinbarungen. Die Kostentragung für Verlegungs- oder Anpassungsmaßnahmen an Telekommunikationslinien richtet sich nach den 68 ff. des TKG, sofern bereits Straßenbenutzungen vorliegen. Etwaige Vorteile für Versorgungsunternehmen sind auszugleichen entsprechend den "Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen". Soweit bei der Durchführung der Baumaßnahme Straßen und Wege in der Straßenbaulast Dritter mit Leitungen, die zur Straße gehören, gekreuzt werden müssen (Entwässe- St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 4

7 rungsleitungen, Fernmeldekabel, Strom- und Steuerkabel), werden zwischen den jeweiligen Straßenbaulastträgern außerhalb der Planfeststellung Straßenbenutzungsverträge abgeschlossen. 8. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zum Schutz von Natur und Landschaft Um bei Gestaltung und Pflege der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen die naturschutzfachliche Zielsetzung auf Dauer zu gewährleisten, gilt, vorbehaltlich anderer en im Einzelfall, für Eigentum und Unterhaltungslast Folgendes: - Bei Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erwirbt der Freistaat Bayern (Straßenbauverwaltung) das Eigentum und übernimmt die Unterhaltungslast, die auch die dem Ausgleichs- und Ersatzziel entsprechende Pflege der Flächen umfasst. Die Vergabe der Unterhaltung an Dritte wird durch Vereinbarung geregelt. In besonders gelagerten Fällen gehen die Flächen nicht in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland über. Die dauerhafte Funktionserfüllung wird hier durch Grundbucheintrag (z. B. Auflagen zur Bewirtschaftung) gesichert. - Ersatzwege, -flächen und andere der Öffentlichkeit dienende Anlagen werden durch den Freistaat Bayern (Straßenbauverwaltung) angelegt. Es wird angestrebt, die Unterhaltslast und die Verkehrssicherungspflicht in Verwaltungsvereinbarungen mit den Gebietskörperschaften an diese zu übertragen. - Sinngemäß Gleiches gilt für Flächen, die als Uferrandstreifen an Gewässer im Eigentum öffentlich-rechtlicher Träger angrenzen. - Bei Schutzmaßnahmen für angeschnittene Waldflächen (im Regelfall Vor- und Unterpflanzung) übernimmt der Freistaat Bayern (Straßenbauverwaltung) im Einvernehmen mit dem Waldeigentümer die eventuell notwendigen Hiebsmaßnahmen, die Neupflanzung und eine dreijährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege. Die Neupflanzung geht in das Eigentum des Waldeigentümers über. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 5

8 1. Neue Straßen (= Abschnitt 425 Station 1,372) St 2665 a) - b) Freistaat Bayern Der neu zu errichtende Kreisverkehrsplatz von wird Bestandteil der St 2665 Wunsiedel St 2180 (Thiersheim). Er schließt bei (Abschnitt 425 Station 1,372) an die bestehende St 2665 (BW-Nr. 4.1) und bei an die neue St 2665 (BW-Nr. 1.2) an. Der neue Knotenpunkt St 2665 von Wunsiedel Erschließungsstraße (Gewerbegebiet geplant) St 2665 alt St 2665 (OU Holenbrunn) wird als Kreisverkehrsplatz mit einem Außendurchmesser von 45,00 m ausgebildet und mit einer Fahrbahnbreite von 7,00 m gemäß RStO in der Bauklasse II mit einer bituminösen Deckschicht befestigt. In den Einmündungebereichen werden jeweils Tropfen als Fahrbahnteiler angeordnet. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme, einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzungen, erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 9 dargestellt. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 6

9 1.1 Das anfallende Oberflächenwasser wird über Rasenmulden und Einlaufschächte sowie Bordrinnen und Straßeneinläufe gefasst und bei in die Entwässerungseinrichtungen der neuen St 2665 eingeleitet (BW-Nr. 14.1). Die Kosten für den Ausbau tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel als Straßenbaulastträger der neu hinzukommenden Straßenäste im Verhältnis der Fahrbahnbreiten der an der Kreuzung beteiligten neuen Straßenäste: OU Holenbrunn: b = 6,50 m Erschließungsstraße: b = 6,50 m 13,00 m Der Kostenteilungsschlüssel beträgt somit: Freistaat Bayern: 6,50 = 50% 13,00 Stadt Wunsiedel: 6,50 = 50% 13,00 Das Ende des Umgriffs der Kostenmasse des Knotenpunktes liegt bei (Ende Aufweitung der St 2665 neu). Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 7

10 St 2665 a) - b) Freistaat Bayern Der neu zu errichtende Straßenabschnitt von wird Bestandteil der St 2665 Wunsiedel St 2180 (Thiersheim). Die Staatsstraße erhält eine befestigte Breite von mindestens 6,50 m bei einer Kronenbreite von 9,50 m und wird gemäß RStO in der Bauklasse III mit einer bituminösen Deckschicht befestigt. Im Einmündungsbereich zum Kreisverkehrsplatz wird ein Tropfen als Fahrbahnteiler angeordnet. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme, einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzungen, erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 9 dargestellt. Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis unter Abschnitt 14 anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser über Bankette und Böschungen großflächig abgeführt und versickert. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 8

11 St 2665 a) - b) Freistaat Bayern Der neu zu errichtende Straßenabschnitt von wird Bestandteil der St 2665 Wunsiedel St 2180 (Thiersheim). Er schließt bei an die zur Staatsstraße aufgestufte GVS Wintersreuther Straße an (BW-Nr. 2.2). Die Staatsstraße erhält eine befestigte Breite von 6,50 m bei einer Kronenbreite von 9,50 m und wird gemäß RStO in der Bauklasse III mit einer bituminösen Deckschicht befestigt. Im Einmündungsbereich der GVS Wintersreuther Straße erhält die St 2665 eine Linksabbiegespur. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme, einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzungen, erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 9 dargestellt. Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis unter Abschnitt 14 anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser über Bankette und Böschungen großflächig abgeführt und versickert. Die Kosten trägt gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger der St Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 9

12 St 2665 a) - b) Freistaat Bayern Der neu zu errichtende Straßenabschnitt von wird Bestandteil der St 2665 Wunsiedel St 2180 (Thiersheim). Er schließt bei an die zur Staatsstraße aufgestufte GVS Wintersreuther Straße (BW-Nr. 2.2) und bei an den bstehenden Kreisverkehrsplatz an. Die Staatsstraße erhält eine befestigte Breite von 6,50 m bei einer Kronenbreite von 9,50 m und wird gemäß RStO in der Bauklasse III mit einer bituminösen Deckschicht befestigt. Im Einmündungsbereich der GVS Wintersreuther Straße erhält die St 2665 eine Linksabbiegespur, im Einmündungsbereich zum bestehenden Kreisverkehrsplatz bei wird ein Tropfen als Fahrbahnteiler angeordnet. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme, einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzungen, erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 9 dargestellt. Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis unter Abschnitt 14 anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser über Bankette und Böschungen großflächig abgeführt und versickert. Die Kosten trägt gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger der St Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 10

13 2. Alte, umzustufende Straßenbestandteile 2.1 Abschnitt 430 Station 1,463 (= der Ortsstraße Egerstraße) Abschnitt 430 Station 1,503 (= der Ortsstraße Egerstraße) St 2665 Egerstraße künftig: Ortsstraße Egerstraße a) Freistaat Bayern b) Stadt Wunsiedel Im angegebenen Bereich verliert die bestehende St 2665 den Charakter einer Staatsstraße und wird zu einer Ortsstraße in der Baulast der Stadt Wunsiedel abgestuft. Die Ortsstraße erhält entspechend dem derzeit vorhandenen Bestand eine befestigte Breite zwischen den Borden von 7,50 m und wird gemäß RStO in der Bauklasse III mit 4 cm Asphaltbeton und 18 cm Asphalttragschicht auf 58 cm Frostschutzschicht befestigt. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Bordrinnen und Straßeneinläufe gefasst und wie her dem bestehenden Mischwasserkanal von Holenbrunn zugeführt. Die Umstufung wird mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung obliegt der Stadt Wunsiedel als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 11

14 GVS Wintersreuther Straße künftig: St 2665 a) Stadt Wunsiedel b) Freistaat Bayern Im angegebnen Bereich wird die herige GVS Wintersreuther Straße plangemäß überbaut und zu einer Staatsstraße in der Baulast des Freistaat Bayern aufgestuft. Die Staatsstraße erhält eine befestigte Breite von 6,50 m bei einer Kronenbreite von 9,50 m und wird gemäß RStO in der Bauklasse III mit einer bituminösen Deckschicht befestigt. Im Einmündungsbereich der GVS Wintersreuther Straße (BW-Nr. 4.4 und 4.5) erhält die St 2665 jeweils eine Linksabbiegespur. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme, einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzungen, erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 9 dargestellt. Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis unter Abschnitt 14 anders vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser über Bankette und Böschungen großflächig abgeführt und versickert. Die Umstufung wird mit der Ingebrauchnahme für den neuen Verkehrszweck wirksam. Die Kosten trägt gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger der St Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 12

15 3. Aufzulassende Straßenbestandteile 3.1 Abschnitt 430 Station 1,372 Abschnitt 430 Station 1,463 St 2665 a) Freistaat Bayern b) - Die bestehende St 2665 verliert im angegebenen Abschnitt ihre Funktion und wird dem Verkehrsgeschehen entzogen. Die Einziehung wird gemäß Art. 8 Abs. 5 BayStrWG mit der Sperrung wirksam. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 13

16 4. Sonstige öffentliche Straßen 4.1 Abschnitt 425 (her 430) Station 1,297 (= 0+000) Abschnitt 425 (her 430) Station 1,372 (= 0+075) St 2665 a) Freistaat Bayern b) Freistaat Bayern Die bestehende St 2665 Wunsiedel St 2180 (Thiersheim) wird in diesem Teilabschnitt plangemäß ausgebaut. Die Staatsstraße erhält entsprechend dem derzeit vorhandenen Bestand eine befestigte Breite zwischen den Borden von 7,50 m und wird gemäß RStO in der Bauklasse III mit einer bituminösen Deckschicht befestigt. Im Einmündungsbereich zum Kreisverkehrsplatz wird ein Tropfen als Fahrbahnteiler angeordnet. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme, einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzungen, erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 9 dargestellt. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Bordrinnen und Straßeneinläufe gefasst und bei in die Entwässerungseinrichtungen der neuen St 2665 eingeleitet (BW-Nr. 14.1). Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung verbleibt beim Freistaat Bayern als herigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 14

17 links der St 2665 Ortsstraße a) - b) Stadt Wunsiedel Im angegebenen Bereich wird die Ortsstraße für die Erschließung des von der Stadt Wunsiedel geplanten Gewerbegebietes nördlich der Egerstraße an den neuen Kreisverkehrsplatz angeschlossen. Im vorliegenden Verfahren werden dabei lediglich im Einmündungsbereich zum Kreisverkehrsplatz die entsprechenden baulichen Maßnahmen geschaffen, um einen späteren Anschluss der von der Stadt Wunsiedel geplanten Erschließungsstraße ohne Änderung des Kreisverkehrsplatzes zu ermöglichen. Für die Erschließungsstraße schafft die Stadt Wunsiedel in eigener Zuständigkeit Baurecht. Die Erschließungsstraße erhält eine befestigte Breite von 6,50 m und wird gemäß RStO in der Bauklasse III mit 4 cm Asphaltbeton und 10 cm Asphalttragschicht auf 58 cm Frostschutzschicht befestigt. Im Einmündungsbereich zum Kreisverkehrsplatz wird ein Tropfen als Fahrbahnteiler angeordnet. Landschaftspflegerische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 9 dargestellt. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 15

18 4.2 Das anfallende Oberflächenwasser wird über Rasenmulden und Einlaufschächte sowie Bordrinnen und Straßeneinläufe gefasst und dem bestehenden Mischwasserkanal (BW-Nr. 20.1) von Holenbrunn zugeführt. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung obliegt der Stadt Wunsiedel als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 16

19 der Ortsstraße Egerstraße (= Abschnitt 430 Station 1,463) Ortsstraße Egerstraße a) - b) Stadt Wunsiedel Im angegebenen Bereich wird die zukünftige Ortsstraße Egerstraße (BW-Nr. 2.1) plangemäß an den neuen Kreisverkehrsplatz im Zuge der St 2665 (BW-Nr. 1.1) angeschlossen. Die Ortsstraße erhält eine befestigte Breite zwischen den Borden von mindestens 7,50 m und wird gemäß RStO in der Bauklasse III mit 4 cm Asphaltbeton und 18 cm Asphalttragschicht auf 58 cm Frostschutzschicht befestigt. Im Einmündungsbereich zum Kreisverkehrsplatz wird ein Tropfen als Fahrbahnteiler angeordnet. Landschaftspflegerische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 9 dargestellt. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Rasenmulden und Einlaufschächte sowie Bordrinnen und Straßeneinläufe gefasst und wie her dem bestehenden Mischwasserkanal (BW-Nr. 20.1) von Holenbrunn zugeführt. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung obliegt der Stadt Wunsiedel als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 47 Abs. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 17

20 der GVS Wintersreuther Straße GVS Wintersreuther Straße a) Stadt Wunsiedel b) Stadt Wunsiedel Bei kreuzt die neue St 2665 höhengleich die bestehende GVS Wintersreuther Straße, die plangemäß angeschlossen wird. Die GVS erhält entsprechend dem vorhandenen Bestand eine befestigte Breite von 5,50 m und wird gemäß RStO in der Bauklasse V mit 4 cm Asphaltbeton und 10 cm Asphalttragschicht auf 56 cm Frostschutzschicht befestigt. Im Einmündungsbereich erhält die St 2665 (BW-Nr. 1.3, 2.2 und 1.4) eine Linksabbiegespur und die anschließende GVS Wintersreuther Straße einen Tropfen als Fahrbahnteiler. Der Tropfen erhält eine Überquerungsstelle für den vorhandenen Geh- und Radweg (BW- Nr. 5.7). Um die Befahrbarkeit für Unterhaltungsfahrzeuge zum RRB 0-1 (BW-Nr. 15.1) und für den landwirtschaftlichen Anliegerverkehr sicherzustellen, wird der Geh- und Radweg im Einmündungsbereich zur GVS auf 3,50 m aufgeweitet und der hintere Teil des Tropfens überfahrbar ausgebildet. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme, einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzungen, erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 9 dargestellt. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 18

21 4.4 Das anfallende Oberflächenwasser wird über Rasenmulden und Einlaufschächte sowie Bordrinnen und Straßeneinläufe gefasst und dem bestehenden Regenwasserkanal von Holenbrunn im Bereich der Ortsstraße Am Energiepark (Gewerbegebiet An der Wintersreuther Straße ) zugeführt. Hierfür wird außerhalb des Planfeststellungsbereichs in der GVS Wintersreuther Straße und in der Ortsstraße Am Energiepark ein Kanal verlegt. Die Verfüllung des Rohrgrabens und die Wiederherstellung der Straßenbefestigung nach Durchführung der Arbeiten erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik. Die Kosten trägt gemäß Art. 32 Abs. 1 der Freistaat Bayern. Die Unterhaltung verbleibt bei der Stadt Wunsiedel als herigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 47 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 19

22 der GVS Wintersreuther Straße GVS Wintersreuther Straße a) Stadt Wunsiedel b) Stadt Wunsiedel Bei kreuzt die neue St 2665 höhengleich die bestehende Ortsstraße Wintersreuther Straße, die plangemäß angeschlossen wird. Die GVS erhält entsprechend dem vorhandenen Bestand eine befestigte Breite von 5,50 m und wird gemäß RStO in der Bauklasse V mit 4 cm Asphaltbeton und 10 cm Asphalttragschicht auf 56 cm Frostschutzschicht befestigt. Im Einmündungsbereich erhält die St 2665 (BW-Nr. 1.2, 2.2 und 1.3) eine Linksabbiegespur und die anschließende GVS Wintersreuther Straße einen Tropfen als Fahrbahnteiler. Die technische Ausführung der Straßenbaumaßnahme, einschließlich der straßenbegleitenden Bepflanzungen, erfolgt gemäß den festgestellten Unterlagen. Landschaftspflegerische Ausgleichsund Ersatzmaßnahmen sind in Unterlage 9 dargestellt. Das anfallende Oberflächenwasser wird links der Fahrbahn über eine Bordrinne und Straßeneinläufe gefasst und dem bestehenden Mischwasserkanal von Holenbrunn (BW-Nr. 20.3) zugeführt. Die Kosten trägt gemäß Art. 32 Abs. 1 der Freistaat Bayern. Die Unterhaltung verbleibt bei der Stadt Wunsiedel als herigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 47 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 20

23 5. Sonstige öffentliche Wege rechts der St 2665 Gehweg a) Stadt Wunsiedel b) Stadt Wunsiedel In dem bezeichneten Abschnitt wird der bestehende Gehweg rechts der St 2665 von der Baumaßnahme berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Im Kreuzungsbereich mit der St 2665 (BW-Nr. 4.1) erhält der Tropfen im Einmündungsbereich zum neuen Kreisverkehrsplatz eine Überquerungsstelle. Der Gehweg erhält entsprechend dem derzeit vorhandenen Bestand eine befestigte Breite von 2,00 m und wird gemäß RStO mit 3 cm Asphaltbeton und 7 cm Asphalttragschicht auf 30 cm Frostschutzschicht bituminös befestigt. Die Entwässerung des Gehweges erfolgt zur St 2665 hin. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Bordrinnen und Straßeneinläufe gefasst und zusammen mit dem auf der Staatsstraße in diesem Bereich anfallenden Oberflächenwasser bei in die Entwässerungseinrichtungen der neuen St 2665 eingeleitet (BW-Nr. 14.1). Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung des Gehweges einschließlich der Querungsstelle obliegt der Stadt Wunsiedel gemäß Art. 48 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 21

24 links der St 2665 Gehweg a) Stadt Wunsiedel b) Stadt Wunsiedel In dem bezeichneten Abschnitt wird der bestehende Gehweg im Bereich der Bushaltestelle (BW-Nr. 12.1) links der St 2665 von der Baumaßnahme berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Er schließt bei an den Geh- und Radweg Wunsiedel - Selb - Asch (BW-Nr. 5.3) an. Der Gehweg erhält entsprechend dem derzeit vorhandenen Bestand eine befestigte Breite von 1,50 m bzw. 2,00 m und wird gemäß RStO mit einer Betonpflasterdecke bzw. mit 3 cm Asphaltbeton und 7 cm Asphalttragschicht auf 30 cm Frostschutzschicht bituminös befestigt. Die Entwässerung des Gehweges erfolgt zur St 2665 hin. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Bordrinnen und Straßeneinläufe gefasst und zusammen mit dem auf der Staatsstraße in diesem Bereich anfallenden Oberflächenwasser bei in die Entwässerungseinrichtungen der neuen St 2665 eingeleitet (BW-Nr. 14.1). Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung des Gehweges obliegt der Stadt Wunsiedel gemäß Art. 48 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 22

25 links der St 2665 Geh- und Radweg Wunsiedel - Selb - Asch a) Stadt Wunsiedel b) Stadt Wunsiedel Der Geh- und Radweg Wunsiedel - Selb - Asch wird von von der Baumaßnahme berührt und überbaut. Er wird künfig bei an den neu zu erstellenden Geh- und Radweg (BW-Nr. 5.4) entlang des neuen Kreisverkehrsplatzes (BW-Nr. 1.1) angebunden. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung des Radweges verbleibt bei der Stadt Wunsiedel gemäß Art. 48 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 23

26 links der St 2665 Geh- und Radweg a) - b) Stadt Wunsiedel In dem bezeichneten Abschnitt wird entlang des neuen Kreisverkehrsplatzes (BW-Nr. 1.1) ein Geh- und Radweg erstellt. Der selbständige Geh- und Radweg erhält eine befestigte Breite von 4,00 m und wird gemäß RStO mit 3 cm Asphaltbeton und 7 cm Asphalttragschicht auf 30 cm Frostschutzschicht bituminös befestigt. In den Kreuzungsbereichen mit der Erschließungsstraße (BW-Nr. 4.2), der St 2665 alt (BW-Nr. 4.3) und der St 2665 (BW-Nr. 1.2) erhalten die Tropfen in den Fahrbahnen der anschließenden Straßen im Einmündungsbereich zum neuen Kreisverkehrsplatz jeweils eine Überquerungsstelle. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Rasenmulden und Einlaufschächte gefasst und dem bestehenden Mischwasserkanal (BW-Nr. 20.1) von Holenbrunn zugeführt. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung des Geh- und Radweges einschließlich der Querungsstellen obliegt der Stadt Wunsiedel als künftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 48 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 24

27 (alt) (alt) beidseitig der St 2665 alt Gehweg a) Stadt Wunsiedel b) Stadt Wunsiedel In dem bezeichneten Abschnitt werden die bestehenden Gehwege beidseitig der St 2665 alt von der Baumaßnahme berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Sie werden künfig bei der St 2665 alt an den neu zu erstellenden Geh- und Radweg entlang des neuen Kreisverkehrsplatzes angebunden (BW-Nr. 5.4). Die Gehwege erhälten entsprechend dem derzeit vorhandenen Bestand eine befestigte Breite von 2,00 m und werden gemäß RStO mit 3 cm Asphaltbeton und 7 cm Asphalttragschicht auf 30 cm Frostschutzschicht bituminös befestigt. Die Entwässerung der Gehwege erfolgt zur St 2665 alt hin. Das anfallende Oberflächenwasser wird über Bordrinnen und Straßeneinläufe gefasst und wie her der Ortskanalisation von Holenbrunn (BW-Nr. 20.1) zugeführt. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung der Gehwege verbleibt bei der Stadt Wunsiedel gemäß Art. 48 BayStrWG i.v.m. Art. 47 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 25

28 links der St 2665 Geh- und Radweg Wunsiedel - Egerstraße (Hohlenbrunn) a) Stadt Wunsiedel b) Freistaat Bayern Der Geh- und Radweg zwischen der Egerstraße in Wunsiedel und dem Kreisverkehrsplatz in Holenbrunn-Ort wird im Bereich von der Baumaßnahme berührt und überbaut. Er wird künfig bei an die St 2665 (BW-Nr. 1.3) angebunden. Zusammen mit dem ebenfalls neu zu erstellenden Geh- und Radweg entlang des Kreisverkehrsplatzes (BW-Nr. 5.4) wird die Verbindung mit dem Radweg Wunsiedel - Selb - Asch (BW-Nr. 5.3) hergestellt. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die betriebliche Unterhaltung des Gehund Radweges übernimmt die Stadt Wunsiedel gemäß Sonderbaulastvereinbarung vom / St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 26

29 rechts der St 2665 Geh- und Radweg Wunsiedel - Egerstraße (Holenbrunn) a) Stadt Wunsiedel b) Freistaat Bayern In dem bezeichneten Abschnitt wird die bestehende beidseitige Anbindung des Geh- und Radweges von Wunsiedel (Egerstraße) nach Holenbrunn-Ort an die GVS Wintersreuther Straße (BW- Nr. 4.4) von der Baumaßnahme berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Im Kreuzungsbereich mit der Wintersreuther Straße erhält der Tropfen im Einmündungsbereich zur St 2665 eine Überquerungsstelle. Der Geh- und Radweg erhält entsprechend dem derzeit vorhandenen Bestand eine befestigte Breite von 2,50 m bzw. 3,00 m und wird gemäß RStO mit 2,5 cm Asphaltbeton und 8 cm Asphalttragschicht auf 30 cm Frostschutzschicht bituminös befestigt. Im Einmündungsbereich zur GVS Wintersreuther Straße wird der aus Richtung Wunsiedel (Egerstraße) kommende Geh- und Radweg auf 3,50 m aufgeweitet und der hintere Teil des Tropfens überfahrbar ausgebildet, um die Befahrbarkeit für Unterhaltungsfahrzeuge zum RRB 0-1 (BW-Nr. 15.1) und für den landwirtschaftlichen Anliegerverkehr sicherzustellen. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Die betriebliche Unterhaltung des Gehund Radweges einschließlich der Querungsstelle übernimmt die Stadt Wunsiedel gemäß Sonderbaulastvereinbarung vom / St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 27

30 rechts der GVS Wintersreuther Straße Anliegerweg a) die Anlieger b) die Anlieger Die bestehende Anbindung des unmittelbar neben dem Bahndamm der ehemaligen Bahnlinie Wunsiedel - Holenbrunn - Selb verlaufenden Anliegerweges wird von der Baumaßnahme berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Der Weg erhält entsprechend dem derzeit vorhandenen Bestand eine befestigte Breite von 3,00 m bei einer Kronenbreite von 4,00 m und wird gemäß RLW mit 8 cm Tragdeckschicht auf 25 cm Frostschutzschicht bituminös befestigt. Im Einmündungsbereich zur GVS Wintersreuther Straße wird der Anliegerweg auf 4,50 m Breite aufgeweitet. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Die Unterhaltung verbleibt bei den Anliegern als herigen Straßenbaulastträgern des Anliegerweges gemäß Art. 55 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 28

31 Anliegerweg Fl.Nr. 206 a) die Anlieger b) - Bei wird ein Teilstück des bestehenden Anliegerweges Fl.Nr. 206 von der Baumaßnahme berührt und überbaut. Ein Ersatz ist nicht erforderlich. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 29

32 links der St 2665 öfw Fl.Nr. 184, 183/1, 180/1, 175/1 und 185/48 a) Anlieger b) Stadt Wunsiedel Von wird der bestehende nicht ausgebaute öfw auf Fl.Nr. 184, 183/1, 180/1, 175/1 und 185/48 von der Baumaßnahme berührt und teilweise überbaut. Als Ersatz wird im angegebenen Bereich ein öfw errichtet und bei an den bestehenden öfw Fl.Nr. 184 angebunden. Die zwischen der OU und der Bahnlinie verbleibenden Reststücke werden aufgelassen und zurückgebaut. Der Weg erhält eine befestigte Breite von 3,00 m bei einer Kronenbreite von 4,00 m und wird gemäß RLW mit 5 cm Splitt-Sand-Gemisch auf 35 cm Frostschutzschicht befestigt. Soweit nicht im Bauwerksverzeichnis unter Abschnitt 14 vorgesehen, wird das anfallende Oberflächenwasser über Bankette und Böschungen großflächig abgeführt und versickert. Der Weg wird zum ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg in der Baulast der Stadt Wunsiedel gewidmet. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern Die Unterhaltung obliegt der Stadt Wunsiedel gemäß Art. 54 BayStrWG als zukünftigem Straßenbaulastträger des öfw. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 30

33 6. Zufahrten rechts der St 2665 Zufahrt Fl.Nr. 1723/2 a) Grundstückseigentümer Fl.Nr. 1723/2 b) Grundstückseigentümer Fl.Nr. 1723/2 Die bestehende Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 1723/2 wird von der Baumaßnahme berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Die Zufahrt wird in der her vorhandenen Breite und mit dem her vorhandenen bituminös befestigten Deckenaufbau wieder hergestellt. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung verbleibt beim Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 1723/2 bzw. dem Nutzungsberechtigten. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 31

34 rechts der St 2665 Zufahrt Fl.Nr a) Grundstückseigentümer Fl.Nr b) Grundstückseigentümer Fl.Nr Die bestehende Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr bei wird von der Baumaßnahme berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Die Erschließung erfolgt zukünftig über den neuen Kreisverkehrsplatz (BW-Nr. 1.1). Die Zufahrt wird mit einem bituminös befestigten Deckenaufbau hergestellt. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung verbleibt beim Grundstückseigentümer der Fl.Nr bzw. dem Nutzungsberechtigten. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 32

35 rechts der St 2665 alt (Egerstraße) Zufahrt Fl.Nr. 1765/3 a) Grundstückseigentümer Fl.Nr. 1765/3 b) Grundstückseigentümer Fl.Nr. 1765/3 Die bestehende Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 1765/3 wird von der Baumaßnahme berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Die Zufahrt wird in der her vorhandenen Breite und mit dem her vorhandenen Deckenaufbau wieder hergestellt. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern Die Unterhaltung verbleibt beim Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 1765/3 bzw. dem Nutzungsberechtigten. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 33

36 links der GVS Wintersreuther Straße Zufahrt Fl.Nr. 5 a) Grundstückseigentümer Fl.Nr. 5 b) Grundstückseigentümer Fl.Nr. 5 Die bestehende Zufahrt Fl.Nr. 10/1 zu dem Grundstück Fl.Nr. 5 wird von der Baumaßnahme berührt und überbaut. Als Ersatz wird bei links der GVS Wintersreuther Straße eine neue Zufahrt errichtet. Die Zufahrt erhält entsprechend dem derzeit vorhandenen Bestand eine befestigte Breite von 3,00 m bei einer Kronenbreite von 4,00 m und wird gemäß RLW mit 5 cm Splitt-Sand-Gemisch auf 35 cm Frostschutzschicht befestigt. Im Einmündungsbereich zur Wintersreuther Straße wird die Zufahrt auf 4,50 m Breite aufgeweitet und mit 8 cm Tragdeckschicht auf 25 cm Frostschutzschicht bituminös befestigt. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Die Unterhaltung verbleibt beim Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 5 bzw. dem Nutzungsberechtigten. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 34

37 rechts der GVS Wintersreuther Straße Zufahrt Fl.Nr. 137 a) Grundstückseigentümer Fl.Nr. 137 b) Grundstückseigentümer Fl.Nr. 137 Die bestehende Zufahrt zum Grundstück Fl.Nr. 137 wird von der Baumaßnahme berührt und an die neuen Verhältnisse angepasst. Die Zufahrt wird in der her vorhandenen Breite und mit dem her vorhandenen bituminös befestigten Deckenaufbau wieder hergestellt. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern Die Unterhaltung verbleibt beim Grundstückseigentümer der Fl.Nr. 137 bzw. dem Nutzungsberechtigten. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 35

38 7. Brücken und Durchlässe - entfällt 8. Stützbauwerke - entfällt St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 36

39 9. Lärmschutzanlagen links der St 2665 Lärmschutzwand a) - b) Freistaat Bayern Der Straßenbaulastträger errichtet von links der St 2665 eine Lärmschutzwand, die die Einhaltung der Grenzwerte gemäß 16. BImSchV bei der prognostizierten Verkehrsmenge sicherstellt. Die Höhe über Gradiente beträgt 2,50-4,00 m. Die Lärmschutzanlage ist gemäß Art. 2 BayStrWG Bestandteil der St Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 37

40 10. Tunnel und Einhausungen - entfällt - St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 38

41 11. Einfriedungen Zaun Fl.Nr. 5 a) Eigentümer Fl.Nr. 5 b) Eigentümer Fl.Nr. 5 Im angegebenen Bereich wird durch die Baumaßnahme eine Einfriedung der Fl.Nr. 5 berührt. Diese Anlage wird im notwendigen Umfang den neuen Verhältnissen angeglichen, indem die Einfriedung versetzt wird. Die Anpassungskosten trägt gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern. Die Unterhaltung obliegt weiterhin dem Eigentümer der Fl.Nr. 5. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 39

42 12. Bushaltestellen links der St 2665 Bushaltestelle a) Freistaat Bayern b) Freistaat Bayern Die bestehende Bushaltestelle wird von der Baumaßnahme berührt und plangemäß den neuen Verhältnissen angepasst. Die Kosten tragen gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Die Unterhaltung verbleibt beim Freistaat Bayern als herigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 40

43 13. Rast- und Parkplätze - entfällt - St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 41

44 14. Entwässerungseinrichtungen Oberflächenentwässerung St 2665 a) - b) Freistaat Bayern Das anfallende Oberflächenwasser der St 2665 wird in Rasenmulden bzw. Bordrinnen gesammelt und über Einlaufschächte und Verrohrungen in das RRB 0-1 (BW-Nr. 15.1) bei rechts der St 2665 eingeleitet. Vom RRB erfolgt eine gedrosselte Ableitung über eine neu zu errichtende Rohrleitung (BW-Nr. 14.4) in den Siechenbach (Einleitungsstelle E1) mit einer Einleitungsmenge von höchstens 10 l/s (siehe Unterlage 13). Im Anschlussbereich anderer Straßen und Zufahrten wird die Längsleitung entsprechend den statischen Erfordernissen ausgeführt. Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen angepasst. Die Entwässerungsanlagen sind gemäß Art. 2 BayStrWG Bestandteil der St Von tragen die Kosten gemäß Art. 32 Abs. 2 BayStrWG i.v.m. Art. 32 Abs. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern und die Stadt Wunsiedel. Für die Kostenteilung gilt die wie in BW-Nr Von trägt die Kosten gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger der St Die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen (mit Ausnahme der Drainagen) obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 42

45 links der St 2665 Oberflächenentwässerung Gelände a) - b) Freistaat Bayern Das anfallende Oberflächenwasser aus dem Gelände wird in Rasenmulden gesammelt und über einen neu zu errichtenden Durchlass (BW-Nr. 14.3) der ebenfalls neu zu errichtenden Rohrleitung (BW-Nr. 14.4) bei rechts der St 2665 (BW-Nr. 14.1) zugeleitet, die im weiteren Verlauf in den Siechenbach entwässert. Falls erforderlich, wird die Entwässerungsmulde befestigt (z.b. Rauhbett, Sohlschalen und dgl.). Im Anschlussbereich anderer Straßen und Zufahrten wird die Längsleitung entsprechend den statischen Erfordernissen ausgeführt. Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen angepasst. Die Entwässerungsanlagen sind gemäß Art. 2 BayStrWG Bestandteil der St Die Kosten trägt gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger der St Die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen (mit Ausnahme der Drainagen) obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 43

46 Durchlass DN 300 a) - b) Freistaat Bayern Bei wird zur Aufrechterhaltung der Ableitung des links der St 2665 anfallenden Oberflächenwassers (BW-Nr. 14.2) ein Durchlass DN 300 errichtet, der Bestandteil der St 2665 wird. Die Kosten trägt der Freistaat Bayern. Die Unterhaltung obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 44

47 rechts der St 2665 Rohrleitung DN 300/400 a) - b) Freistaat Bayern Zur Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers aus dem Gelände nördlich der OU (BW-Nr. 14.2) und des Drosselabflusses aus dem RRB 0-1 (BW-Nr. 15.1) wird bei rechts der St 2665 eine neue Rohrleitung DN 300/400 errichtet. Diese entwässert im weiteren Verlauf in den Siechenbach. Im Anschlussbereich anderer Straßen und Zufahrten wird die Rohrleitung entsprechend den statischen Erfordernissen ausgeführt. Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen angepasst. Die Entwässerungsanlagen sind gemäß Art. 2 BayStrWG Bestandteil der St Die Kosten trägt gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger der St Die Unterhaltung der Entwässerungsanlage (mit Ausnahme der Drainagen) zur Einleitung in den Siechenbach obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 45

48 links der St rechts der St 2665 Oberflächenentwässerung St 2665 a) - b) Freistaat Bayern Das anfallende Oberflächenwasser der St 2665 wird in Rasenmulden bzw. Bordrinnen gesammelt und über Einlaufschächte und Verrohrungen in das RRB 0-2 (BW-Nr. 15.2) bei rechts der St 2665 eingeleitet. Vom RRB erfolgt eine gedrosselte Ableitung über einen bestehenden Bahndurchlass bei rechts der St 2665 und eine neu zu errichtende Rohrleitung (BW-Nr. 14.8) in den Bibersbach (Einleitungsstelle E2) mit einer Einleitungsmenge von höchstens 17 l/s (siehe Unterlage 13). Im Anschlussbereich anderer Straßen und Zufahrten wird die Längsleitung entsprechend den statischen Erfordernissen ausgeführt. Bestehende Drainagen werden, soweit sie von der Maßnahme betroffen sind, den neuen Verhältnissen angepasst. Die Entwässerungsanlagen sind gemäß Art. 2 BayStrWG Bestandteil der St Die Kosten trägt gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG der Freistaat Bayern als Straßenbaulastträger der St Die Unterhaltung der Entwässerungsanlagen (mit Ausnahme der Drainagen) zur Einleitung in den Bibersbach obliegt dem Freistaat Bayern als zukünftigem Straßenbaulastträger gemäß Art. 41 Satz 1 Nr. 1 BayStrWG. St 2665 Wunsiedel - St 2180 (Thiersheim), Ortsumgehung Holenbrunn Planfeststellung Seite 46

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