Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung
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- Lars Benedikt Krause
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1 Freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung ZB Produkte und Programme Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom (BGBl I Nr. 65, S. 2848) Einführung des 28a SGB III zum Stand: November 2005 Seite 0
2 Berechtigter Personenkreis Freiwillig weiterversichern können sich - Pflegepersonen, die Angehörige mit einem zeitlichen Umfang von wenigstens 14 Stunden wöchentlich pflegen ( 28a Abs. 1 Nr. 1 SGB III), - selbständig Tätige, deren Tätigkeit mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst ( 28a Abs. 1 Nr. 2 SGB III), - Arbeitnehmer, die eine Beschäftigung im Ausland außerhalb der EU oder assoziierten Staaten ausüben ( 28a Abs.1 Nr. 3 SGB III). Stand: November 2005 Seite 1
3 Voraussetzungen für die freiwillige Weiterversicherung Innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der Tätigkeit / Beschäftigung muss der Antragsteller mindestens 12 Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis nach dem SGB III gestanden oder eine Entgeltersatzleistung nach dem SGB III bezogen haben ( 28a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III) und das Versicherungspflichtverhältnis oder der Bezug der Entgeltersatzleistung muss unmittelbar vor Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung liegen ( 28a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB III). und keine anderweitige Versicherungspflicht nach dem SGB III besteht ( 28a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB III). Stand: November 2005 Seite 2
4 unmittelbar zuvor Unmittelbar heißt die Zeit zwischen der Aufnahme der Tätigkeit/Beschäftigung, die zur freiwilligen Weiterversicherung berechtigt und dem letzten Versicherungspflichtverhältnis oder Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III beträgt nicht mehr als einen Monat Stand: November 2005 Seite 3
5 Nachweise - Arbeitsbescheinigung nach 312 SGB III, Bewilligungsbescheid Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt - Bescheinigung der Pflegekasse Gewerbeanmeldung Arbeitsvertrag - Sonstige Nachweise die zweifelsfrei die Zeiten der Beschäftigung, des Leistungsbezugs oder der Tätigkeit/der Beschäftigung erkennen lassen Stand: November 2005 Seite 4
6 Beginn und Ende des Versicherungsverhältnisses - Beginn Tag des Antragseingangs, frühestens mit dem Tag an dem die Voraussetzungen erfüllt sind, Antragseingang innerhalb der Ausschlussfrist, Übergangsregelung bis , Versicherungsbeginn in jedem Fall frühestens Ende letzter Tag an dem die Voraussetzungen erfüllt sind, Bezug einer Entgeltersatzleistung nach dem SGB III, mehr als drei Monate mit der Beitragszahlung im Rückstand, Eintritt der Versicherungsfreiheit nach 27, 28 SGB III, Befristung bis in Fällen selbständig Tätiger und bei Auslandsbeschäftigungen. Stand: November 2005 Seite 5
7 Beitragshöhe (vorläufiger Wert für 2006) West Ost Beitragssatz 6,5 % 6,5 % Bezugsgröße Euro Euro Pflegeperson 15,92 Euro 13,42 Euro Selbständig Tätige 39,81 Euro 33,56 Euro Auslandsbeschäftigte 39,81 Euro 39,81 Euro Stand: November 2005 Seite 6
8 Zahlung und Fälligkeit des Beitrags, Beitragstragung - monatliche Zahlweise, jeweils zum 1. des Kalendermonats - jährliche Zahlungsweise, im vorhinein für das Kalenderjahr - Dauerauftrag oder Überweisung - alleinige Beitragstragung durch den Versicherten Stand: November 2005 Seite 7
9 Verfahren Der Antrag auf die freiwillige Weiterversicherung ist bei der Agentur für Arbeit am Wohnort des Antragstellers zu stellen Keine Formvorschrift für den Antrag, für das Verfahren sind die von der BA zur Verfügung gestellte Vordrucke zu verwenden Bearbeitung des Antrags im Bearbeitungsbüro Arbeitgeber/Träger (bzw. B-Team) Beitragszahlung erfolgt an den Forderungseinzug der Regionaldirektion Antragstellung, Mitwirkungspflichten, Zahlung und Fälligkeit der Beiträge sowie Nachweis der Beitragszahlung werden durch Anordnung geregelt Stand: November 2005 Seite 8
10 Arbeitslosigkeit im Anschluss an die freiwillige Weiterversicherung - Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung sind anwartschaftsbegründende Versicherungspflichtzeiten - Zeiten können mit den von der jeweiligen Agentur für Arbeit ausgestellten Nachweisen belegt werden - fiktive Bemessung, für Zeiten der freiwilligen Weiterversicherung im Bemessungsrahmen Stand: November 2005 Seite 9
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