am im Rathaus der Gemeinde Zell - öffentlich -
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- Babette Kohler
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1 Seite 526 Niederschrift über die 27. Sitzung des GEMEINDERATES ZELL am im Rathaus der Gemeinde Zell - öffentlich - Vorsitzender: Schriftführer: Erster Bürgermeister Schwarzfischer VAR Held Der Vorsitzende erklärt die Sitzung um Uhr für eröffnet. Er stellt fest, dass sämtliche Mitglieder ordnungsgemäß geladen wurden, und dass Zeit, Ort und Tagesordnung für die öffentliche Sitzung gemäß Art. 52 Bayer. Gemeindeordnung (GO) ortsüblich bekannt gemacht worden sind. Anwesenheit: Von den 13 Mitgliedern (einschl. Vorsitzender) des Gemeinderates sind 10 anwesend. Schwarzfischer Thomas Bräu Johann Dummer Walter Fichtl Eduard Fleischmann Florian Hecht Volker Kerscher Gerhard Mandl Lothar Piendl Thomas Schwarzfischer Simon Außerdem ist anwesend: Frau Fuchs (Bayerwald-Echo) Es fehlen entschuldigt: Janker Josef Kuck Heinrich Rösl Thomas Es fehlt unentschuldigt: -- Der Vorsitzende stellt fest, dass der Gemeinderat somit nach Art. 47 Abs. 2/3 GO beschlussfähig ist. Genehmigung der letzten Sitzungsniederschrift: Der öffentliche Teil der letzten Sitzungsniederschrift wurde den Mitgliedern mit der Ladung zu dieser Sitzung zugestellt. Der Vorsitzende befragte die anwesenden Mitglieder, ob Einwände gegen den öffentlichen Teil erhoben werden. Dies ist nicht der Fall, somit ist die Niederschrift der letzten Sitzung genehmigt.
2 Seite 527 TAGESORDNUNG I. Öffentlicher Teil 1. Information über Kombiklassen Grundschule Zell für Schuljahr 2016/ Vollzug der Baugesetze; a) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes Unter der Burg wegen Neubau einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1386/1, Gemarkung Zell, Oberzeller Str. 33 in Zell b) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes Unter der Burg wegen Errichtung eines Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1386/1, Gemarkung Zell, Oberzeller Str. 33 in Zell c) Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 897, Gemarkung Zell d) Änderungsantrag zu dem genehmigten Verfahren Restabbau und Rekultivierung des Steinbruches Raning wegen Änderung / Verschiebung der Verfüllgrenze zwischen der Z 0- und Z 2-LAGA-Verfüllung im Steinbruch Raning auf dem Grundstück Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Beucherling e) Antrag auf Baugenehmigung, Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl.Nr. 191, Gemarkung Schillertswiesen, Am Seigenbach 2 in Schillertswiesen f) Antrag auf die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Langfeld I, Bau eines Schwimmteiches auf dem Grundstück Fl.Nr. 897/5, Gemarkung Zell, Bgm.-Hecht-Straße 3 in Zell g) Antrag auf Baugenehmigung, Neuerrichtung einer Doppelgarage sowie einer Lagerund Bergescheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 109/2, Gemarkung Beucherling, Bikilostr. 7 in Beucherling 3. Leader-Projekt Radweg Wenzenbach-Falkenstein 4. Bekanntgaben 5. Anfragen, Verschiedenes Die Mitglieder des Gemeinderates Zell erheben keine Einwände gegen die nachträgliche Aufnahme des Tagesordnungspunktes I.2.g). Sodann wird in die Tagesordnung eingetreten. Es werden folgende Beschlüsse gefasst:
3 Seite 528 I. Öffentlicher Teil I.1. Information über Kombiklassen Grundschule Zell für Schuljahr 2016/2017 Nachdem in der letzten Gemeinderatsitzung die Thematik der Kombiklassen in der Grundschule Zell angesprochen wurde, informiert Herr Rektor Stubenrauch in der Gemeinderatssitzung darüber. Der Gemeinderat nimmt den Bericht zur Kenntnis. a) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Unter der Burg wegen Neubau einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 1386/1, Gemarkung Zell, Oberzeller Str. 33 in Zell Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Unter der Burg (WA-Gebiet, 4 BauNVO). Das Vorhaben ist somit nach 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die Ortsstraße Fl.Nr. 1387/1, Gemarkung Zell (Oberzeller Straße). Die zentrale Wasserversorgung erfolgt durch die Kreiswerke Cham. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die bestehende Ortskanalisation. Das Vorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beurteilen. Es bestehen folgende Abweichungen vom Bebauungsplan: Höhe der Stützmauer 1,85 m (lt. Bebauungsplan max. 0,5 m) Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze (lt. Bebauungsplan unzulässig) Hierfür wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Die Nachbarunterschriften liegen teilweise vor. In der Sitzung vom wurde beschlossen, vor Entscheidung eine Ortseinsicht vorzunehmen. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. dafür: 3 dagegen: 7
4 Seite 529 b) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Unter der Burg wegen Errichtung eines Stellplatzes auf dem Grundstück Fl.Nr. 1386/1, Gemarkung Zell, Oberzeller Str. 33 in Zell Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Unter der Burg (WA-Gebiet, 4 BauNVO). Das Vorhaben ist somit nach 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die Ortsstraße Fl.Nr. 1387/1, Gemarkung Zell (Oberzeller Straße). Die zentrale Wasserversorgung erfolgt durch die Kreiswerke Cham. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die bestehende Ortskanalisation. Das Vorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beurteilen. Es bestehen folgende Abweichungen vom Bebauungsplan: Stellplätze sind versickerungsfähig zu erstellen (beabsichtigte Ausführung in Beton) Hierfür wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. In der Sitzung vom wurde beschlossen, vor Entscheidung eine Ortseinsicht vorzunehmen. Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. c) Antrag auf Baugenehmigung, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 897, Gemarkung Zell Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Langfeld I (WA-Gebiet, 4 BauNVO). Das Vorhaben ist somit nach 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die Ortsstraße Fl.Nr. 897/7, Gemarkung Zell (Bürgermeister-Hecht-Str. 2). Die zentrale Wasserversorgung erfolgt durch die Kreiswerke Cham. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die bestehende Ortskanalisation. Das Vorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beurteilen.
5 Seite 530 Es bestehen folgende Abweichungen vom Bebauungsplan: Wandhöhe größer 5,0 m (geplant 6,05 m talseits, 5,08 m bergseits) Abgrabungen und Aufschüttungen > 1 m Stützmauer entlang der Grundstücksgrenze Wandhöhe der Garage > 3,0 m (Wandhöhe zum Nachbargrundstück < 3,0 m) Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauvorhaben wird erteilt. Zu den Abweichungen vom Bebauungsplan wird ebenfalls das gemeindliche Einvernehmen erteilt. dagegen: 10 ( wegen Wandhöhe) d) Änderungsantrag zu dem genehmigten Verfahren Restabbau und Rekultivierung des Steinbruches Raning wegen Änderung / Verschiebung der Verfüllgrenze zwischen der Z 0- und Z 2-LAGA-Verfüllung im Steinbruch Raning auf dem Grundstück Fl.Nr. 209/2, Gemarkung Beucherling Das betreffende Grundstück liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayer. Wald (Ausnahmezone für Windkraftnutzung). Das Vorhaben ist nach 35 Abs. 1 privilegiert. Das Grundstück ist erschlossen durch die GV-Straße Fl.Nr. 210, Gemarkung Beucherling. Bei einer Kontrolle des LRA Cham wurde eine Lageverschiebung der genehmigten Grenzlinie für die Verfüllung mit Z 2 Material im nördlichen Bereich festgestellt. Mit Bescheid vom hat das LRA Cham aus diesem Grund die sofortige Baueinstellung angeordnet. Nach Stand des Antragstellers sind rund cbm Material mit Zuordnungswerten zwischen Z 1.1 und Z 2-LAGA über die Grenzlinie eingebaut. Die Lageverschiebung der nördlichen Grenzlinie wird hiermit beantragt. Der Antragsteller beabsichtigt weiter die genehmigte Verfüllung mit Z 2 LAGA-Material im südlichen Bereich des Grundstücks mit der Fl.Nr. 209/2 zu verkleinern. Die Verkleinerung der Verfüllfläche erfolgt durch parallele Verschiebung der Grenzlinien. Die neue Verfüllgrenze im Süden des Z 2 Verfüllbereiches verläuft dann parallel zu der derzeitig vorliegenden Grenzlinie zwischen Z 0- und Z 2-Verfüllung. Der durch die Verschiebung der Z 2 Grenzlinie im Süden eingetretene freie Verfüllraum wird mit Bodenmaterial bis max. Z 1.2 nach Eckpunktepapier gemäß Genehmigung vom verfüllt. Die Lageverschiebung der südlichen Grenzlinie wird hiermit ebenfalls beantragt. Durch die geplante Verschiebung des Verfüllbereichs ergibt sich ein Massenverzicht von ca cbm für die Verfüllung von Z 2 Material. Der Lageplan gemäß Anlage verdeutlicht die geplante Änderung der Verfüllung.
6 Seite 531 Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt. e) Antrag auf Baugenehmigung, Anbau eines Wintergartens auf dem Grundstück Fl. Nr. 191, Gemarkung Schillertswiesen, Am Seigenbach 2 in Schillertswiesen Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich und im Landschaftsschutzgebiet Oberer Bayer. Wald. Das Vorhaben ist als privilegiertes Vorhaben nach 35 Abs. 4 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die GV-Straße Fl. Nr. 178, Gemarkung Schillertswiesen. Die Wasserversorgung erfolgt durch die Kreiswerke Cham, die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Kleinkläranlage. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. f) Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Langfeld I, Bau eines Schwimmteiches auf dem Grundstück Fl.Nr. 897/5, Gemarkung Zell, Bgm.-Hecht-Straße 3 in Zell Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Langfeld I (WA-Gebiet, 4 BauNVO). Das Vorhaben ist somit nach 30 Abs. 1 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die Ortsstraße Fl. Nr. 897/7, Gemarkung Zell. Die zentrale Wasserversorgung erfolgt durch die Kreiswerke Cham. Die Abwasserbeseitigung erfolgt über die bestehende Ortskanalisation. Das Vorhaben ist nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu beurteilen. Es bestehen folgende Abweichungen vom Bebauungsplan: Schwimmteich außerhalb der Baugrenze Hierfür wird eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans beantragt. Wasserbecken mit einem Beckeninhalt bis zu 100 cbm sind grundsätzlich nach 57 BayBO verfahrensfrei. Nachbar ist ausschließlich die Gemeinde Zell.
7 Seite 532 Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. g) Antrag auf Baugenehmigung, Neuerrichtung einer Doppelgarage sowie einer Lager- und Bergescheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 109/2, Gemarkung Beucherling, Bikilostr. 7 in Beucherling Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt baurechtlich im Außenbereich. Das Vorhaben ist als privilegiertes Vorhaben nach 35 Abs. 4 BauGB zu beurteilen. Das Grundstück ist erschlossen durch die Kreisstraße Fl.Nr. 182, Gemarkung Beucherling. Die Wasserversorgung erfolgt durch die Kreiswerke Cham, die Abwasserbeseitigung erfolgt über die örtliche Kanalisation. Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt. I.3. Leader-Projekt Radweg Wenzenbach-Falkenstein Am 31. Mai 2016 organisierten die Bürgermeister der teilnehmenden Gemeinden des LEADER- Projektes Radweg Falkenstein Wenzenbach eine Radtour entlang der 30 km langen Radwegstrecke und berieten sich über die geplanten Projekte. Bereits in der Sitzung des Gemeinderats vom 10. Mai 2016 wurde über die umzusetzenden Maßnahmen diskutiert. Vorgesehen waren nach Abschluss der damaligen Diskussion die einheitlichen Informationstafeln, die Broschüren und Flyer und die Aufstellung einer Sitzgarnitur beim Bahnhof Schillertswiesen. Zusätzlich könnte auf Vorschlag des Ersten Bürgermeisters eine Informationstafel im Bereich der Kapelle Schillertswiesen vorgesehen werden und eine Sitzgarnitur aufgestellt werden, sofern der Kapellenverein dies ebenfalls befürwortet. Hierfür fallen ungefähre Kosten in Höhe von an. Bei einer Förderung von 70 Prozent betragen die Eigenmittel der Gemeinde in etwa Mit einer Haushaltswirksamkeit ist erst 2017 zu rechnen. Diskussion: Der Erste Bürgermeister Schwarzfischer erklärt, dass seitens des Kapellenvereins kein Interesse an einer Sitzgarnitur besteht. Aus diesem Grund soll darauf verzichtet werden. Seitens des Gemeinderats wird angeregt, den Pavillon beim Bahnhof und das Gelände drum herum herzurichten.
8 Seite 533 Der Gemeinderat stimmt der Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen zu. I.4. Bekanntgaben a) ILEK Vorderer Bayerischer Wald Bürgermeister Schwarzfischer gibt bekannt, dass für die einzelnen Handlungsfelder die Gemeinderatsmitglieder mitarbeiten können. Hier werden die Unterlagen zur Kenntnis übersandt. b) 50 Jahre DJK Beucherling Der 2. Bürgermeister Kerscher lädt die Gemeinderäte zum 50-jährigen Gründungsfest der DJK Beucherling am 23. und 24. Juli ein. I.5. Anfragen, Verschiedenes GRM Schwarzfischer erkundigt sich, ob das Mähen der Bankette im Gemeindebereich schon abgeschlossen ist. Bürgermeister Schwarzfischer teilt mit, dass dies noch nicht der Fall ist. Aufgrund der Abhängigkeit vom Dienstleister und mangelnder Alternativen regt er an, dass sich die Gemeinde selbst ein günstiges Mulchgerät anschaffen sollte, mit dem dann auch beispielhaft die gemeindeeigenen Bauplätze gemäht werden können. Im Anschluss an die öffentliche Sitzung folgt der nicht öffentliche Teil. Ende des öffentlichen Teils der Sitzung um Uhr. Vorsitzender: Schriftführer: Schwarzfischer Erster Bürgermeister Held Geschäftsstellenleiter
am im Rathaus der Gemeinde Zell - öffentlich -
Seite 534 Niederschrift über die 28. Sitzung des GEMEINDERATES ZELL am 11.08.2016 im Rathaus der Gemeinde Zell - öffentlich - Vorsitzender: Schriftführer: Erster Bürgermeister Schwarzfischer VAR Held Der
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