S T A D T J Ü L I C H
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- Heinz Hafner
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1 S T A D T J Ü L I C H B E K A N N T M A C H U N G über die öffentliche Auslegung des Planentwurfs zum Bebauungsplan A 43 WKZ 11-13, westlich Barmen, Ortslage Barmen-Merzenhausen. Sachverhalt Der Rat der hat in seiner Sitzung am den Planentwurf und die Begründung zum Bebauungsplan A 43 WKZ 11-13, westlich Barmen gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß 3 (2) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom (BGBl. I S. 3634) beschlossen. Zeitgleich soll auch die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß 4 (2) BauGB erfolgen. Bei der Erstellung des Planentwurfes und der Begründung wurden die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach 3 (1) des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach 4 (1) BauGB berücksichtigt. Ziel und Zweck der Planung Die verfolgt das Ziel, im Stadtgebiet weitere Windenergieanlagen anzusiedeln und so die regenerativen Energien zu fördern. Des Weiteren liegen inzwischen konkrete Anfragen zur Errichtung weiterer Anlagen vor. Vor diesem Hintergrund ist die Ausweisung von Konzentrationszonen i.s.d. 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB im Flächennutzungsplan erforderlich. Der Feststellungsbeschluss über die Flächennutzungsplanänderung Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie soll ebenfalls in der Sitzung des Rates am gefasst werden. Für die hierin ausgewiesenen Konzentrationszonen sollen zusätzlich Bebauungspläne aufgestellt werden, um detailliertere Steuerungsmöglichkeiten zu schaffen. In einem Bebauungsplan können zum Beispiel die Standorte der Anlagen bestimmt werden und somit ggf. auch Festsetzungen zum Schallschutz o.ä. getroffen werden. Es sollen Bebauungspläne aufgestellt werden, um die Festsetzungen unmittelbar an die geplanten Anlagentypen binden zu können und somit die größte Sicherheit bei den Beurteilungen der Auswirkungen zu erzielen. Ziel der Planung ist demnach die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um das geplante Vorhaben detailliert steuern zu können. Das Plangebiet für den Bebauungsplan A 43 WKZ 11-13, westlich Barmen kann nachfolgender Übersichtskarte (Umrahmung) entnommen werden: Übersichtsplan
2 Offenlage Der Entwurf des Bebauungsplan A 43 WKZ 11-13, westlich Barmen und die Begründung sowie die wesentlichen bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen liegen im Rahmen der Offenlage gem. 3 (2) BauGB in der Zeit von Montag, bis einschließlich Freitag, bei der Stadtverwaltung Jülich, Große Rurstraße 17, Zimmer 209 (II. Obergeschoss im Nebengebäude Kartäuserstraße) während der Dienststunden montags bis freitags von Uhr montags bis mittwochs von Uhr donnerstags von Uhr öffentlich aus. Während dieser Zeit wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Es wird empfohlen, sich telefonisch unter / , -260 oder -279 zwecks Terminabsprache zu melden. Diese Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen zu diesem Bauleitplanverfahren stehen ab dem auch auf der Homepage der unter Bürgerinformation/Aktuelles/Buergerbeteiligung Bauleitplanung zur Verfügung. Während der o.a. Auslegungsfrist besteht für jedermann Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Anregungen zum Planentwurf können schriftlich (per Post (Stadtverwaltung Jülich, Postfach 12 20, Jülich), Fax (02461/63-485) oder (planungsamt@juelich.de)) bei der Stadtverwaltung Jülich eingereicht werden oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß 3 Abs. 2 BauGB und 4a (6) BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. Umweltbezogene Informationen Neben dem Entwurf der Planzeichnung und der Begründung sind folgende Dokumente verfügbar, die umweltbezogene Informationen enthalten: Nr. Art der Information, Urheber / Stand Dokument/ Quelle [1] Umweltbericht VDH Projektmanagement, Erkelenz [2] Landschaftspflegerischer VDH Projektmabeitrakelenz Planungsnagement, Er- Bezug/ verfügbare umweltbezogene Informationen Nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB u.a. nach den Umweltschutzgütern i.s. des 1 (6) Nr. 7 BauGB gegliedert. Informationen zu - Schutzgut Mensch (Auswirkungen durch Schall (TA Lärm) und Schattenschlag) - Schutzgut Tiere und Pflanzen (Kiebitz, Kranich, Feldlerche und Rebhuhn, Fledermäuse) - Schutzgut Boden - Schutzgut Wasser - Schutzgüter Klima und Luft - Schutzgut Landschaftsbild - Schutzgut Kultur- und Sachgüter Jeweils Aussagen zu Bestand, Bewertung, Entwicklungsprognose einschließlich Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Umweltauswirkungen zu - Schutzgut Mensch - Schutzgut Boden - Schutzgut Wasser - Schutzgüter Klima und Luft
3 - Schutzgut Landschaftsbild Ermittlung Kompensationsbedarf, Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Landschaftsbildanalyse, Ermittlung Kompensationsbedarf, Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen Aussagen zu WEA-empfindlichen Arten (Kiebitz, Kranich, Breitflügelfledermaus, Großer Abendsegler, Kleiner Abendsegler, Rauhautfledermaus) und weiteren planungsrelevanten Arten (Feldlerche) sowie zum Feldhamster Aussagen zu Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen Berechnungsgrundlagen, Ermittlung der Immissionspunkte, Berechnung von Vor-, Zusatzund Gesamtbelastung, Schallschutzmaßnahmen gemäß TA Lärm [4] Artenschutzprüfung zum Bebauungsplan A 43 WKZ 11-13, westlich Barmen (, Kreis Düren) [5] Schalltechnisches Gutachten für die Errichtung von Windenergieanlagen auf dem Gebiet der (B.-Plan A 43 WKZ und B.-Plan A 44 WKZ ) Bericht-Nr L1 [6] Berechnung der Rotorschattenwurfdauer für drei Windenergieanlagen auf dem Gebiet der (B.-Plan Nr. A 43 WKZ 11-13, westlich Barmen und B.-Plan A 44 WKZ 14-15, südlich Merzenhausen ) Bericht-Nr S1 [7] Gutachten zur Betroffenheit von Baudenkmälern im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans A 43 WKZ 11-13, westlich Barmen, Stadt Jülich [8] Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. 4 (1) BauGB [3] Landschaftsbildbewertung VDH Projektmanagement, Erkelenz Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Stolberg Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz (12/2017) Ingenieurbüro für Energietechnik und Lärmschutz (12/2017) Ecoda (06/2018) Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (04-05/2018) Eingangsdaten, Festlegung der Immissionspunkte, Berechnung der Vor-, Zusatz-, und Gesamtbelastung der Windenergieanlagen, Einschränkung der Schattenwurfdauer, Orientierungswerte und Beurteilung Bestandserfassung er Baudenkmäler im Umkreis von 5 km, Sichtbereichsanalyse und Fotosimulation zur Prognose der Auswirkungen, Bewertung der Erheblichkeit der Auswirkungen - Umweltbezogenen Informationen
4 [8.1] BR Arnsberg - Schutzgut Wasser/ Boden: Hinweis zu Sümpfungsmaßnahmen und deren Auswirkungen [8.2] Geologischer Dienst [8.3] LVR-Amt für Bodendenkmalpflege [8.4] Gemeinde Aldenhoven - Schutzgut Boden: Hinweise zum Boden/ Baugrund, Hinweise zu technischen Anforderungen zum Bau, Hinweise zur Erdbebenzone - Schutzgut Kulturgüter: Hinweise auf mögliche archäologische Funde sowie ein Bodendenkmal - Schutzgut Mensch: Anmerkungen zu Schutzabständen - Schutzgut Kulturgüter: Anmerkungen zum Denkmalschutz [8.5] Kreis Düren - Schutzgut Wasser: Hinweise zum Vorkommen Fließgewässern - Schutzgut Natur und Landschaft: Anmerkungen zum erforderlichen Ausgleich [8.6] LVR-Amt für Denkmalpflege - Schutzgut Kulturgüter: Hinweise auf mögliche Beeinträchtigung von Baudenkmalen [8.7] NABU - Schutzgut Tiere: Hinweise zur Datengrundlage der ASP, Hinweise zur Methodik der ASP, Anmerkungen zu Auswirkungen auf verschiedene Tierarten, insbesondere Uhu, Kiebitz, Wanderfalke, Wespenbussard, Feldlerche. Anmerkungen zum Ausgleich - Schutzgut Landschaftsbild: Hinweise zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild [8.8] Erftverband - Schutzgut Sachgüter: Hinweis auf Grundwassermessstelle [9] Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung gem. 3 (1) BauGB Öffentlichkeit (04-05/2018) - Umweltbezogenen Informationen [9.1] Einwender 1 - Schutzgut Landschaftsbild: Anmerkungen zu Auswirkungen auf das Landschaftsbild, auf die Erholungsfunktion - Schutzgut Mensch: Auswirkungen durch den Schall (Gewerbelärm) und Feinstaub [9.2] Einwender 2 - Schutzgut Landschaftsbild/ Natur: Frage zum Rückbau und zu verfügbaren Gutachten - Schutzgut Mensch: Anmerkungen zu Schallauswirkungen - Schutzgut Tiere: Auswirkungen auf Vögel und Fledermäuse [9.3] Einwender 3 - Schutzgut Mensch: Hinweis auf Auswirkungen - Schutzgut Natur und Landschaft: Hinweis auf Auswirkungen - Schutzgut Tiere: Hinweis auf Auswirkungen [9.4] Einwender 4 - Schutzgut Mensch: Hinweis zu Stand-
5 sicherheit, Hinweise zu Schattenwurf - Schutzgut Sachgüter: Auswirkungen auf Flugplatzbereiche Bekanntmachungsanordnung Der Beschluss des Rates der vom zur Offenlegung gemäß 3 Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Behörden gemäß 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes A 43 WKZ 11-13, westlich Barmen, Ortslage Barmen-Merzenhausen wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Jülich, Der Bürgermeister Fuchs
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