Bedingungen für die Wartung der Website

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1 Tel: Mail: Bedingungen für die Wartung der Website Die Firma Contexlabs, Inhaber Patrick Schlesinger, (im Folgenden: Agentur) erbringt für den Vertragspartner (im Folgenden: Kunde), die im Auftrag beschriebenen Leistungen zu den nachfolgenden Bedingungen. Anderweitige Bedingungen werden von der Agentur nicht anerkannt, es sei denn diesen Bedingungen wurde in Textform zugestimmt (per Fax, und Brief 126b BGB, die Definition gilt auch wenn im Folgenden Textform verwendet wird). Das gilt auch, wenn in Kenntnis der Bedingungen des Kunden Leistungen durch die Agentur vorbehaltlos erbracht wurden. Diese Bedingungen gelten nicht für Geschäfte mit Verbrauchern. Vertragsgegenstand Die Agentur wird für den Kunden die Software, ein Content Management System für den Webauftritt, nach den untenstehenden Vorgaben warten. Der Kunde wird die Inhalte seiner Website selber über das Content Management System (CMS) pflegen. Hierzu besteht keine Verpflichtung seitens der Agentur. Die Agentur ist im Rahmen der Wartung, soweit nichts anderes vereinbart ist, Montag bis Freitag von 9.00 Uhr bis Uhr erreichbar, um Fehler und Störungen per Telefon oder zu melden. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist die Agentur nicht besetzt. Die Agentur spielt darüber hinaus im Rahmen der Wartung Updates ein, welche die Funktionsfähigkeit der Software erhalten. Die Agentur wird die Gebrauchstauglichkeit der Website in angemessenen zeitlichen Abständen prüfen. Die Wartung umfasst die Erarbeitung von Lösungsvorschlägen bei auftretenden Softwareproblemen. Als Softwareprobleme werden dabei Störungen im Programmablauf verstanden, die geeignet sind, den Einsatz der Software im Betrieb des Kunden mehr als nur unerheblich zu beeinträchtigen. Die Beseitigung von Störungen erfolgt nur nach gesondert Beauftragung, die zusätzlich zu vergüten ist. Nicht erfasst werden daneben Softwareprobleme, die durch eine der folgenden Handlungen des Kunden oder eines von ihm eingeschalteten Dritten verursacht wurden: - fehlerhafte Konfiguration der Software über das CMS oder durch

2 Tel: Mail: - Veränderungen an der Software; - fehlende oder fehlerhafte Installation zur Verfügung gestellter Updates und anderer durch die Agentur gelieferter Elemente (z.b. Patches zur Behebung von Softwareproblemen) durch den Kunden. Diese Probleme können ebenfalls nur gegen gesonderte Vergütung behoben werden. Die Erreichbarkeit der Seite im Internet ist nicht Gegenstand des Vertrages und damit auch nicht im Verantwortungsbereich der Agentur. Die Anpassungen von Plug in s oder anderen individuellen Programmierungen nach einem Update erfolgt ebenfalls nur nach gesonderter Beauftragung im Rahmen eines separaten Angebotes und ist nicht Bestandteil des Vertrages. Die Agentur erbringt auf Wunsch des Kunden auch Supportleistungen vor Ort. Solche Leistungen werden aufgrund gesonderter Aufträge erbracht, die Ort, Zeit und Kosten regeln. Eine Dokumentation der Updates und Plug-Ins ist nicht Bestandteil des Vertrages und wird auch nicht geschuldet. Nr. 1. Beschäftigung Dritter Die Agentur bedient sich für zur Erfüllung der Vertragspflichten auch Dritter nach eigenem Ermessen. Die Agentur haftet für die Handlungen des Dritten, wie für eigene Handlungen. Nr. 2. Durchführung von Pflege und Wartung Der Kunde hat der Agentur einen Zugang zu den Servern zu ermöglichen, der es der Agentur erlaubt, über einen Internetzugang die Einstellungen der Software zu überprüfen und zu verändern sowie weitere Fehleranalyse- und Beseitigungsmaßnahmen durchzuführen. Die Konfiguration ist in Abstimmung mit der Agentur durchzuführen. Jegliche Kommunikation zwischen den Partnern hat per Telefon oder zu erfolgen.

3 Tel: Mail: Nr. 3. Mitwirkungspflichten des Kunden Wenn die Agentur dem Kunden Updatens, Testversionen oder ähnliches zur Verfügung stellt, wird der Kunde im Rahmen des Zumutbaren eine schnelle und sorgfältige Prüfung vornehmen. Beanstandungen und Änderungswünsche wird der Kunde der Agentur jeweils unverzüglich in Textform mitteilen. Der Kunde ist im Übrigen im Rahmen des Zumutbaren zur angemessenen Mitwirkung bei der Wartung der vertragsgegenständlichen Website verpflichtet. Nr. 4. Vergütung Für Wartungsleistungen werden die Parteien einen monatlich vorab zu zahlenden Betrag im Auftrag festlegen. Individuelle Programmierungen und Problemlösungen werden nach einem gesonderten Angebot vergütet und sind nicht Bestandteil des Vertrages. Stundenvergütungen werden in Zeiteinheiten von angefangenen 0,1 Stunden (6 Minuten) abgerechnet. Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Eingang beim Kunden ohne Abzüge zur Zahlung fällig. Sollte der Kunde nach der ersten Mahnung nicht zahlen, ist der Anbieter berechtigt, für die zweite Mahnung eine pauschale Mahngebühr von 2,50 zu verlangen. Die Pauschale ist dann nicht zu zahlen, wenn der Kunde dem Anbieter nachweisen kann, dass der Schaden der durch die Säumnis entstanden ist, geringer ist oder die Kosten, die mit der Mahnung zusammenhängen geringer sind als die Pauschale. Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben von dieser Regelung unberührt. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so kann die Agentur Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz beanspruchen. Nr. 5. Auslagen

4 Tel: Mail: Soweit im Einzelfall keine anderweitige Regelung besteht, ist die Agentur lediglich berechtigt, dem Kunden Reisespesen gesondert in Rechnung zu stellen. Reisespesen werden der Agentur in Höhe angemessener und nachgewiesener Reise- und Übernachtungskosten in Rechnung stellen. Bei der Nutzung von PKWs erfolgt eine Abrechnung auf der Grundlage von 0,50 pro gefahrenen Kilometer. Der Anspruch auf Ersatz von Reisespesen besteht nur, wenn die Entfernung zwischen dem Sitz der Agentur und dem Zielort mindestens 20 km beträgt. Darüber hinaus besteht ein Anspruch auf gesonderten Auslagenersatz nur nach gesonderter Vereinbarung. Nr. 6. Nutzungsrechte Die Agentur räumt dem Kunden das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Recht ein, die vertragsgegenständliche Programmierung zu nutzen. Die Einräumung von Nutzungsrechten wird erst wirksam, wenn der Kunde die gemäß Auftrag geschuldete Vergütung vollständig an die Agentur entrichtet hat ( 158 Abs. 1 BGB). Bis zur Entrichtung der vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur. Nr. 7. Quellcode und Weiterentwicklung Die Agentur wird dem Kunden den Quellcode der Website vollständig zur Verfügung stellen, sobald der Kunde diese weiterentwickeln möchte. Der Kunde ist berechtigt, die Website sowie die Software, aus der die Website besteht, weiterzuentwickeln. Die Weiterentwicklung darf allerdings nur für eigene Zwecke des Kunden erfolgen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Weiterentwicklungen vorzunehmen, die der teilweisen oder vollständigen Nutzung der Website durch Dritte als eigene Website dienen. Das Nutzungsrecht aus Nr. 7 dieses Vertrags wird entsprechend beschränkt. Nr. 8. Gewährleistung und Haftung Der Kunde hat Wartungsleistungen unverzüglich nach ihrer Erbringung zu überprüfen und zu testen und dabei festgestellte Störungen der Agentur zu melden. Unterlässt er die Anzeige, gilt die erbrachte Leistung als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; anderenfalls gilt die Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.

5 Tel: Mail: Die Gewährleistung für Wartungsleistungen erlischt, wenn der Kunde oder Dritte ohne vorherige Zustimmung der Agentur Änderungen an der Software vornehmen. Dies gilt nicht, wenn der Kunde nachweist, dass die Störung nicht auf die Veränderungen zurückzuführen ist und dass diese die Fehleranalyse und -beseitigung nicht erschwert haben. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung der Agentur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Fall des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der Agentur gilt. Nr. 9. Kündigung Dieser Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt davon unberührt. Nr. 10. Schlussbestimmungen Auf den Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform.

6 Tel: Mail: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit dieser Bedingungen im Übrigen unberührt. Dasselbe gilt für Lücken in diesen Bedingungen. Stand:

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