Unterlaufen des wirksamen Wettbewerbs (Wettbewerbbeschränkung) von »Proflex GmbH, Köln«!

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1 Heino Frerichs Heino Frerichs, Bundhorst 11A, Stolpe - Persönlich - Herrn Oliver Friedrichs Herrn Andreas Schlenger c/o: Proflex GmbH Wankelstr 33 Bundhorst 11A Stolpe (Gut Bundhorst) mail@heinoat Köln Betreff: Kundennummer: Elektromobil, Seriennummer: 18968C25A0013 (EMG SR 84 / Shoprider TE 889XLSBN - 15 km/h TÜV-BE) Aktuell: Shoprider TE-889SLBF 15 km/h Elektromobil Scooter Gut Bundhorst, den 10 November 2015 Sehr geehrter Herr Oliver Friedrichs, sehr geehrter Herr Andreas Schlenger, ich habe den über Sie bestellten Elektroscooter: Proflex Typ: VR 340 F/S mit Lieferschein vom durch Trendmobil GmbH angeliefert bekommen und mit dem Produkt selber keinerlei Beanstandungen Damit ist dann ja alles gut, allerdings: 1) Eine zweite und wiederholte Angebotsanfragen an Proflex zum ausgeliefertem Produkt: VR 340 F/S wegen Ersatzteile/Zubehör wurden von Ihrem Service nicht beantwortet! 2) Rein vorsorglich weise ich darauf hin, dass Ihre AGB`s auf der Rückseite Ihres Bestellformular erst nach dem Verkaufsgespräch und nach Abgabe meiner Unterschrift überreicht wurden, also rechtlich nicht Gegenstand des Auftrages wurden! 3) Durch Ihre Verkaufsstrategie wurde mir die Möglichkeit genommen, mich im Wettbewerb über gleiche Angebote zu informieren Erst nach der Anlieferung wurde der Hersteller: Shoprider und Typ/Version/Bezeichnung: TE-889SLBF offengelegt Erst nach Ihrem zu beanstandendem Serviceverhalten habe ich mich weiter informiert und gegenüber gestellt, dass Ihr Produkt: VR 340 F/S für einen Preis in Höhe von 5999,-- inkl der MwSt verkauft wird und dasselbe Produkt unter der Bezeichnung TE-889SLBF gemäß Anlage A1 im Internet für 2675, ,-- inkl der MwSt angeboten wird! Bei der überhöhten Forderung durch Proflex von 224% des Wettbewerbs ist die Verhältnismäßigkeit nicht mehr gewahrt! Ich unterstelle, dass diese Mehrkosten durch aber auch nichts schönzureden sind! Ich musste erst 76 Jahre alt werden, um so von einem seriösen Unternehmen wie Proflex gelinkt zu werden Das Ganze konnte ich erst aufdecken, nachdem Ihre Service Abteilung außerstande war, mir ein Angebot zu machen: 1) Mantel und Schlauch für Bereifung, 2) Accu-Ladegerät (24 V 5A)und dann noch 3) 1 Satz Kohlebürsten nach der Bedienungsanweisung Seite 18, Abs 3 (Motor) als Verschleißteile Ich trete damit einem möglichen Argument entgegen, falls Sie entnervt entgegnen: aber»proflex GmbH hat einen besseren Service und berechnet dafür Mehrkosten in Höhe von 3324,-- «Ddr: 1) Vertrieb für: Shoprider TE-889 Vermeiren Deutschland GmbH, Wahlerstr 12a, Düsseldorf 2) Vertrieb für: Shoprider TE-889 EMG Elektromobile GmbH & Co KG, Beerenstr 5, Steinhagen/Westf 3) Ihr Einverständnis voraussetzend wird dieser Brief unverändert in 15 Tagen an geeigneter Stelle im Internet unter: Umgang mit Behinderten und alten Menschen erscheinen und ggf bei der Verbraucherzentrale Mit freundlichen Grüßen: Im Original gezeichnet: Heino Frerichs Passiert ist aufgrund dieses (und weiteren) Schreiben»nichts«! (Formatierung geändert) Seite 1 von 7

2 Bild 1 Bild 3, 5 Januar 2016 Bild 2, Bild 4, 5 Januar 2016 Bild 5, 31 Dezember 2015 Seite 2 von 7

3 Heino Frerichs Bundhorst 11A Stolpe (Gut Bundhorst) Heino Frerichs, Bundhorst 11A, Stolpe t: / Verbraucher Zentrale e V Andreas-Gayk-Str Kiel I Erinnerung (31 Dezember 2015) Betreff: Firma Proflex GmbH, siehe geänderte Anlage Gut Bundhorst, den 15 November 2015, mit geänderter Anlage vom Sehr geehrte Damen und Herren, ist es rechtlich zulässig, wenn eine Firma bestehende Markennamen für soziale Produkte neu bezeichnet und diese Produkte zu Preisen von über 200 % anbietet, ohne dass man dieses neue Produkt mit dem Ausgangsprodukt im Wettbewerb vergleichen kann Die Firma Proflex GmbH sucht ihre Kunden (50+) auch über den FAZNET-Services, Johanniter und anderen seriösen Unternehmen Proflex GmbH erweckt damit gerade bei Behinderten und älteren Menschen den Anschein von Helfern, die ein aktives, mobiles und unabhängiges Leben zu ermöglichen und nicht in 1 Linie nur abzocken Stattdessen hinterlässt Proflex GmbH Unverständnis nach der Auslieferung, wenn auf dem neuen Produkt auch noch mit dem vergleichbaren Markenname des Ausgangsprodukts bedruckt ist Zumindest wenn es dann um den Service geht ist Ärger vorprogrammiert, Proflex GmbH Service hat auf 3 wiederholte Anfragen bisher noch nicht reagiert Gibt es bei dem in der Anlage geschilderten Fall irgendwo eine Stelle, wo man einhaken kann? Mit freundlichen Grüßen Im Original gezeichnet: Heino Frerichs (Heino Frerichs) (Standard_Verbraucherschutz-2odt/pdf) Seite 3 von 7

4 »Haustürgeschäfte«werden seit Mitte 2014 im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt Seitdem spricht der Gesetzgeber nicht mehr nur von "Haustürgeschäften", sondern von Verträgen, die außerhalb geschlossener Geschäftsräume abgeschlossen werden Tipps: Unterschreiben Sie nie etwas voreilig! Misstrauen ist in Situationen, in denen Verträge außerhalb von Geschäftsräumen unterschrieben werden sollen, häufig angebracht Lassen Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen Wenn Sie an einem Angebot interessiert sind, bitten Sie um Unterlagen, damit Sie es prüfen und Preise vergleichen können Seriöse Anbieter kommen wieder Die Teilnahme an Werbeveranstaltungen wie Kaffeefahrten ist freiwillig und verpflichtet nicht zum Kauf Das ist auch dann nicht der Fall, wenn Sie Werbegeschenke angenommen haben Sollten Sie einen Kauf bereuen und sind sich nicht sicher, ob Sie ein Widerrufsrecht haben, lassen Sie sich von der Verbraucherzentrale oder einem Anwalt beraten Zuletzt aktualisiert: 09 Juni 2015, 23:18 Uhr Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) 5 Irreführende geschäftliche Handlungen (1) Unlauter handelt, wer eine irreführende geschäftliche Handlung vornimmt, die geeignet ist, den Verbraucher oder sonstigen Marktteilnehmer zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte Eine geschäftliche Handlung ist irreführend, wenn sie unwahre Angaben enthält oder sonstige zur Täuschung geeignete Angaben über folgende Umstände enthält: 1 die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung wie Verfügbarkeit, Art, Ausführung, Vorteile, Risiken, Zusammensetzung, Zubehör, Verfahren oder Zeitpunkt der Herstellung, Lieferung oder Erbringung, Zwecktauglichkeit, Verwendungsmöglichkeit, Menge, Beschaffenheit, Kundendienst und Beschwerdeverfahren, geographische oder betriebliche Herkunft, von der Verwendung zu erwartende Ergebnisse oder die Ergebnisse oder wesentlichen Bestandteile von Tests der Waren oder Dienstleistungen; 2 den Anlass des Verkaufs wie das Vorhandensein eines besonderen Preisvorteils, den Preis oder die Art und Weise, in der er berechnet wird, oder die Bedingungen, unter denen die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird; 3 die Person, Eigenschaften oder Rechte des Unternehmers wie Identität, Vermögen einschließlich der Rechte des geistigen Eigentums, den Umfang von Verpflichtungen, Befähigung, Status, Zulassung, Mitgliedschaften oder Beziehungen, Auszeichnungen oder Ehrungen, Beweggründe für die geschäftliche Handlung oder die Art des Vertriebs; 4 Aussagen oder Symbole, die im Zusammenhang mit direktem oder indirektem Sponsoring stehen oder sich auf eine Zulassung des Unternehmers oder der Waren oder Dienstleistungen beziehen; 5 die Notwendigkeit einer Leistung, eines Ersatzteils, eines Austauschs oder einer Reparatur; 6 die Einhaltung eines Verhaltenskodexes, auf den sich der Unternehmer verbindlich verpflichtet hat, wenn er auf diese Bindung hinweist, oder 7 Rechte des Verbrauchers, insbesondere solche auf Grund von Garantieversprechen oder Gewährleistungsrechte bei Leistungsstörungen (2) Eine geschäftliche Handlung ist auch irreführend, wenn sie im Zusammenhang mit der Vermarktung von Waren oder Dienstleistungen einschließlich vergleichender Werbung eine Verwechslungsgefahr mit einer anderen Ware oder Dienstleistung oder mit der Marke oder einem anderen Kennzeichen eines Mitbewerbers hervorruft (3) Angaben im Sinne von Absatz 1 Satz 2 sind auch Angaben im Rahmen vergleichender Werbung sowie bildliche Darstellungen und sonstige Veranstaltungen, die darauf zielen und geeignet sind, solche Angaben zu ersetzen (4) Es wird vermutet, dass es irreführend ist, mit der Herabsetzung eines Preises zu werben, sofern der Preis nur für eine unangemessen kurze Zeit gefordert worden ist Ist streitig, ob und in welchem Zeitraum der Preis gefordert worden ist, so trifft die Beweislast denjenigen, der mit der Preisherabsetzung geworben hat (Gesetzeodt/pdf) Seite 4 von 7

5 Seite 5 von 7

6 I Irreführende geschäftliche Handlung: Red Hinweis: Vergleichen wird dadurch unterbunden, dass z B a) der Markenname»Shoprider«und die Version»TE-889 SLBF«mit einer Tarnkappe aus selbstkritischer Händlerbezeichnung»Proflex VR 340 F/S«überdeckt wird erst nach einer Bestellung und nach der Rechnungslegung bekannt gemacht werden b) Preisangaben grundsätzlich nur außerhalb der Geschäftsräume, also vor Ort, nach»gutsherrenart«gemacht werden II Täuschun, da bei Ausschluss des freien Wettbewerbes kein Vergleich mit anderen Wettbewerbern möglich ist: Red Hinweis: a) die 3 unabhängigen Angebote sind immer nur von»proflex«,»as- Seniorenprodukte«und»Prima aktiv«, also insgesamt alles CallCenter b) Alle 3 CallCenter stehen unter der Leitung von Herrn Andreas Schlenger, Paderborn, Geschäftsführer Insofern ist der versprochen mögliche Vergleichen eine Phrase III Irreführende Aussage, denn sparen ist bei der Gesellschaftsform von»proflex«,»as-seniorenprodukte«und»prima aktiv«nicht möglich, dh bei Verträgen, die außerhalb geschlossener Geschäftsräume abgeschlossen werden (ehem Haustürgeschäfte): Red Hinweis: Sie können beim Kauf bis zu 30 % sparen ist eine bewusst unwahre Aussage im Verantwortungsbereich von Andreas Schlenger in Bereicherungsabsicht zum Schaden Anderer Dem Käufer ist die Möglichkeit genommen, zu erkennen, was 100 % ist! Gut Bundhorst, 31 Dezember 2015 (Zusammengestellt von kommentiert Heino Frerichs) Seite 6 von 7

7 Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2013 Teil I Nr 32, ausgegeben zu Bonn am 29 Juni 2013) 19 Abs (2) Ziffer 2 ist»missbrauch«ein verbotenes Verhalten Ein Missbrauch liegt insbesondere dann vor wenn jemand, (Zitatanfang): Entgelte fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen (Zitatende) Erst nach der Analyse eines Einzelfalles konnte schlüssig nachgewiesen werden, dass Herr Andreas Schlenger, Paderborn, geb am 4 Mai 1965, mehrfach alleiniger Geschäftsführer von mindestens 4 Handelsfirmen (GmbH s), seit 2008 nach dem»gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)» geschäftliche Handlungen»unerkannt«vorgenommen hat, die geeignet sind, den Verbraucher (Besteller) irrezuführen zum eigenem Nutzen und zum Schaden Anderer Tatbestand (Regelfall, im Einzelfall nachweisbar): Durch zielgerichtete Wettbewerbsbeschränkungen veranlasste Andres Schlenger (Ltg von Proflex, Datum der Rechnung: 30 April 2015) den Verkauf eines Elektromobils mit der Bezeichnung:»Proflex VR 340 F/S«zum Preis in Höhe von 5999,-- abzüglich 2 % Skonto bei Zahlung vor Lieferung: =================== Erst nach der Auslieferung des Handelsproduktes (Hilfsmittel für Kranke, Behinderte und Senioren 50+) wird der Verbraucher in die Lage versetzt, uneingeschränkt dieses Produkt im Handel zu vergleichen: bei der Händlerbezeichnung:»Proflex VR 340 F/S«handelt es sich (Beweis durch TÜV-Gutachten) um das Elektromobil der Marke:»Shoprider«mit der Version:»TE 889 SLBF«, das im wirksamen Wettbewerb schon ab 2800,-- angeboten wird =================== (Zusammengestell und kommentiert von Heino Frerichs) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (Auszug) 18 Marktbeherrschung (1) Ein Unternehmen ist marktbeherrschend, soweit es als Anbieter einer bestimmten Art von Waren auf dem sachlich und räumlich relevanten Markt 1 ohne Wettbewerber ist 2 19 Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen (1) Die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung durch ein oder mehrere Unternehmen ist verboten (2) Ein Missbrauch liegt insbesondere vor, wenn ein marktbeherrschendes Unternehmen als Anbieter einer bestimmten Art von Waren 1 ein anderes Unternehmen unmittelbar oder mittelbar unbillig behindert oder ohne sachlich gerechtfertigten Grund unmittelbar oder mittelbar anders behandelt als gleichartige Unternehmen; 2 Entgelte fordert, die von denjenigen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb mit hoher Wahrscheinlichkeit ergeben würden; hierbei sind insbesondere die Verhaltensweisen von Unternehmen auf vergleichbaren Märkten mit wirksamem Wettbewerb zu berücksichtigen; 3 Seite 7 von 7

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