70er Jahre 80er Jahre 90er Jahre
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- Heinrich Heidrich
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1 Buchung nach Bezahlung auf Bank bei Skonto-Abzug von 3 %: Soll Haben Bank 346,29 Erlösberichtigung (für Skonti) 9, Umsatzsteuer 1,71 an Forderungen 357 Das Konto Erlösberichtigung ist ein Unterkonto des Kontos Warenverkauf. 6. Frage: Wie ist der Wechselverkehr zu buchen? Besitzwechsel und Schuldwechsel sowie Diskontertrag und Diskontaufwand werden immer auf getrennten Konten gebucht. Buchungen auf den Bestandskonten: bei Hereinnahme eines Besitzwechsels aufgrund einer Warenlieferung: Besitzwechsel an Forderung aus Warenlieferung bei Einzug dieses Wechsels durch den Besitzer selbst: Kasse an Besitzwechsel 70er Jahre 80er Jahre 90er Jahre bei Einzug des Wechsels durch die hiermit beauftragte Bank: Bank an Besitzwechsel bei Weitergabe des Wechsels (z. B. an einen eigenen Lieferanten): Verbindlichkeiten an Besitzwechsel bei Ausstellung eines Schuldwechsels aufgrund eines Wareneinkaufs: Wareneinkauf und Vorsteuer an Schuldwechsel bei Einlösung des Schuldwechsels: Schuldwechsel an Kasse (oder Bank). Buchungen der Diskonterträge und sonstigen Wechselkostenerstattungen (wie Spesen, Provisionen), sowie der Diskont- und sonstigen Wechselaufwendungen: Forderungen aus Warenlieferung an Diskontertrag (bzw. Wechselkostenerstattung) und Umsatzsteuer Diskontaufwendung an Verbindlichkeit aus Warenlieferung (bzw. Wechselkostenaufwendungen) und Vorsteuer Sowohl die Besitz- als auch die Schuldwechsel werden grundsätzlich mit ihrem Nennbetrag gebucht. Alle Wechselbuchungen dürfen erst vorgenommen werden, sobald die Wechselforderungen bzw. die Wechselverpflichtungen wechselrechtlich entstanden sind. 7. Frage: Welche Buchungen fallen im Scheckverkehr vorwiegend an? Bei Zahlung von Lieferantenrechnungen mittels Scheck kann die Buchung vorgenommen werden, sobald der Bankauszug mit der Kontobelastung eingegangen ist. Buchung: Verbindlichkeiten an Bank. Wenn Kunden mit Schecks zahlen, können diese zunächst auf einem Durchgangskonto für Kundenschecks gebucht werden.
2 Kundenscheck-Konto an Forderungen nach Scheckgutschrift: Bank an Kundenscheck-Konto. Falls ein Kundenscheck-Konto nicht geführt wird, erfolgt die Buchung bei Scheckgutschrift: Bank an Forderungen. Falls Kundenschecks am Bilanzstichtag noch nicht gutgeschrieben sind, ist der Saldo des Kundenscheck-Kontos zum Konto Forderungen zurückzubuchen: Forderungen an Kunden-Schecks 8. Frage: Welche wesentlichsten Buchungen sind im Wertpapierverkehr vorzunehmen? Für die Buchungen des Wertpapierverkehrs wird in der Regel ein gemischtes Konto geführt, auf das sowohl die Wertpapierein- und -ausgänge (also die Beständerechnung) als auch die aus dem Wertpapierverkehr resultierenden Aufwendungen und Erträge sowie Kursgewinne und -verluste eingetragen werden. Die Kosten beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren (Maklergebühr, Provision, Spesen) erhöhen die Anschaffungskosten bzw. vermindern den Wert des Abgangs. Buchung: Wertpapiere (einschl. Anschaffungsnebenkosten) an Bank Buchung im Verkaufsfalle: Bank an Wertpapiere minus Verkaufskosten. Beim Jahresabschluss soll das Wertpapierkonto folgende Buchungen (zusammengefasst) enthalten: Wertpapiere Anfangsbestand Verkäufe Ankäufe Schlussbestand (lt. Inventur) Kursgewinn n. Saldo aus An- und Verkaufskosten Abschlussbuchungen: Schlussbilanz-Konto an Wertpapier-Konto Wertpapier-Konto an Erträge aus Wertpapieren bei Kursverlusten: Verluste aus Wertpapieren an Wertpapier-Konto. 9. Frage: Welche Einzelbuchungen sind für den Personalaufwand vorzunehmen? Bei der Buchung des Personalaufwands ist besonders zu beachten, dass sich das Bruttoentgelt des Arbeitnehmers in verschiedene Einzelpositionen aufgliedert, und zwar das an den Arbeitnehmer auszuzahlende Netto-Entgelt, die einzubehaltende und an das Finanzamt abzuführende Lohnsteuer, desgleichen die Kirchensteuer,
3 die gesetzlichen Beiträge zur Sozialversicherung, die zu zahlen sind zur Hälfte von dem Versicherten (Arbeitnehmeranteil) und zur Hälfte von dem Arbeitgeber (Arbeitgeberanteil), evtl. freiwillige Sozialleistungen. Der Bruttolohn und die vom Arbeitnehmer zu tragenden Abzüge sowie der Nettolohnbetrag sind aus dem für jeden Arbeitnehmer zu führenden Lohn- oder Gehaltskonto zu entnehmen. Für die Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung und die freiwilligen sozialen Leistungen wird je ein besonderes Konto geführt. Bis zum Zeitpunkt der Bezahlung an das Finanzamt und die Krankenkassen werden die einbehaltenen Steuer- und Versicherungsbeträge sowie der Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung auf ein Konto innerhalb der Sonstige Verbindlichkeiten gebucht. Einzelbuchungen: Soll Haben Bruttogehalt an Bank (Netto-Gehalts-Auszahlung) an sonstige Verbindlichkeiten (Steuern) 860 an sonstige Verbindlichkeiten (Sozialversicherung) Arbeitgeberanteil Sozialversicherung an sonstige Verbindlichkeiten (Sozialversicherung) Sonstige Verbindlichkeiten (Steuern) 860 an Bank 860 Sonstige Verbindlichkeiten (Sozialversicherung) an Bank Evtl. freiwillige Sozialleistungen werden gesondert erfasst auf dem Konto Freiwillige Sozialleistungen. Gehaltsvorschüsse sind auf das Konto Sonstige Forderungen zu buchen, evtl. bei Einrichtung eines Unterkontos Gehalts- und Lohnvorschüsse. Beim Jahresabschluss wird der gesamte Personalaufwand, unterteilt nach Bruttoentgelt, Arbeitgeberanteil Sozialversicherung und freiwillige Sozialleistungen, auf das GuV-Konto übertragen. Falls einbehaltene Lohnsteuer oder zu zahlende Sozialversicherungsbeiträge am Jahresabschluss- Stichtag noch nicht abgeführt sein sollten, sind diese Beträge als Sonstige Verbindlichkeiten in der Bilanz zu passivieren. 10. Frage: Welche Buchungen ergeben sich (1) bei einer Verkaufskommission mit einem Limitpreis von , einer vereinbarten Provision von und Frachtkosten beim Kommissionär in Höhe von 500 bei einem Umsatzsteuersatz von jeweils 19 %, (2) bei einer Einkaufskommission über Warenwert, Frachtkosten des Kommissionärs von 200 bar und einer Provision von 10 %? Kommissionäre kaufen oder verkaufen Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen für Rechnung eines anderen, nämlich des Kommittenten. Dementsprechend ist zu unterscheiden zwischen dem Einkaufskommissionsgeschäft (Kauf im eigenen Namen für fremde Rechnung) und dem Verkaufskommissionsgeschäft (Verkauf im eigenen Namen für fremde Rechnung). Falls der Kommissionär außer diesen Fremdgeschäften auch Geschäfte auf eigene Rechnung betreibt, ist es zweckmäßig, zur klaren Trennung der rechtlich verschiedenartigen Geschäfte für die Kommissionsabwicklungen gesonderte Konten zu führen, denen zur Kenntlichmachung ein K beigefügt wird. Buchungen:
4 (1) Verkaufskommission Da der Verkaufskommissionär kein Eigentum an der von ihm zu verkaufenden Ware erwirbt, wird, sofern er die Ware überhaupt auf sein Lager nimmt, der Eingang meist nur in einem Lagerbuch für Kommissionsware eingetragen. Es ist aber auch möglich, den Wareneingang auf einem speziellen Wareneingangskonto (K) zu buchen mit der Gegenbuchung auf dem für den Kommittenten eingerichteten Kontokorrentkonto: a) Der Kommittent übergibt die Ware. Buchung: Kommissions-Wareneingang an Kommittent b) Der Kommissionär überweist netto 500 für Frachten und belastet den Kommittenten weiter. Buchung: Kommissions-Frachten 500 Vorsteuer 95 an Bank 595 Kommittent 595 an Kommissions-Fracht 500 an Umsatzsteuer 95 c) Der Kommissionär verkauft die Ware für plus USt. Kommissionsforderungen an Kommissionswareneingang an Umsatzsteuer d) Verrechnung der Provision: Der Überpreis ( ) Provision steht dem Kommittenten zu. Buchung: Kommissionswareneingang an Kommittent an Provisionsertrag e) Nachträgliche Verrechnung der Vorsteuer auf den Einstandspreis von : Vorsteuer an Kommittent f) Der Käufer überweist an den Kommissionär: Bank an Kommissionsforderungen g) Der Kommissionär rechnet das Kommittentenkonto ab und überweist an den Kommittenten: Kommittent an Bank (2) Einkaufskommission Der Einkaufskommissionär kauft, wie erwähnt, im eigenen Namen auf fremde Rechnung. Er wird demnach bei der Durchführung des Geschäfts wohl rechtlich Eigentümer der Ware, wirtschaftlich jedoch nicht, da er sie für den Kommittenten gekauft hat. Infolgedessen ist beim Jahresabschluss nicht die gekaufte Ware zu aktivieren, sondern die Forderung gegenüber dem Kommittenten. Bei der Abwicklung des Einkaufskommissionsgeschäfts ergeben sich folgende Buchungen beim Kommissionär: Bei der Einkaufskommission ergeben sich die folgenden Buchungen: a) Der Einkaufskommissionär kauft Kommissionsware für plus 19 % USt. Kommissionswareneinkauf Vorsteuer an Kommissionsverbindlichk
5 b) Der Einkaufskommissionär verauslagt Frachten: Kommissionsfrachten 200 Vorsteuer 38 an Kasse 238 c) Der Einkaufskommissionär überweist an den Lieferer: Kommissionsverbindlichkeiten an Bank d) Der Kommittent holt die Ware beim Kommissionär ab. Dieser berechnet dem Kommittenten: Einkaufspreis Vorfracht % Provision % USt Kommittent an Kommissionswareneinkauf an Kommissionsfrachten 200 an Provisionserträge an Umsatzsteuer e) Der Kommittent überweist an den Kommissionär: Bank an Kommittent Frage: Welche Sondervorschrift gilt bei Kommissionsgeschäften hinsichtlich der Umsatzsteuer? 3 Abs. 3 UStG bestimmt, dass beim Kommissionsgeschäft eine Lieferung zwischen dem Kommittenten und dem Kommissionär vorliegt, derzufolge bei der Verkaufskommission der Kommissionär, bei der Einkaufskommission der Kommittent als Abnehmer des Kommissionsgutes gilt. Das Umsatzsteuerrecht trifft demnach eine vom Handelsrecht ( 383 HGB) abweichende Regelung insofern, als das Kommissionsgeschäft nicht als für Rechnung des Kommittenten ausgeführt gilt (sodass der Kommissionär grundsätzlich kein Abnehmer des Kommissionsguts wird), sondern in zwei fiktive Lieferungsvorgänge zerteilt wird: Bei der Verkaufskommission in die Lieferung des Kommittenten an den Kommissionär und alsdann in die Lieferung des Kommissionärs an den Käufer des Kommissionsguts, bei der Einkaufskommission in den Wareneinkauf des Kommissionärs bei dem Lieferanten und die Lieferung des Kommissionärs an den Kommittenten. Sowohl bei der Verkaufs- wie bei der Einkaufskommission sind die beiden Liefer -Vorgänge umsatzsteuerpflichtig. Beispiel: Der Kommissionär ist beauftragt, Ware zum Preis von netto zu verkaufen. Als Provision sind 10 % und als erstattungsfähige Aufwendungen 500 netto vereinbart. Der Verkauf wird zu den vorgegebenen Bedingungen abgewickelt.
6 Berechnung des Wareneinkaufspreises beim Kommissionär: netto Umsatzsteuer brutto Warenverkaufserlös /. 10 % Provision /. erstattete Aufwendungen Wareneinkaufs -Preis Frage: Wie sind Partizipationsgeschäfte zu buchen? Partizipationsgeschäfte sind Geschäfte mehrerer rechtlich und wirtschaftlich selbstständiger Unternehmer auf gemeinsame Rechnung. Die Beteiligten bilden eine sog. Gelegenheitsgesellschaft, üblicherweise in der Rechtsform einer Gesellschaft des Bürgerlichen Rechts. Gelegenheitsgesellschaften dienen vor allem der gemeinsamen Durchführung von Projekten, die für ein Unternehmen allein unwirtschaftlich oder zu teuer wären. In der Praxis sind dies beispielsweise Arbeitsgemeinschaften im Baugewerbe, Konsortien im Bankgewerbe u.a. Es wird unterschieden zwischen Metageschäften (an denen zwei Gesellschafter beteiligt sind), Terzogeschäften (drei Gesellschafter) und Konsortialgeschäften (größere Zahl von Beteiligten). Da die Geschäfte auf gemeinsame Rechnung abgewickelt werden, erfolgt ihre Verbuchung grundsätzlich nur durch den federführenden Gesellschafter oder Beauftragten, der außer den Konten für den Geschäftsverkehr der Gesellschaft mit Dritten (nämlich Wareneinkaufs- und Warenverkaufskonto sowie besondere Konten für die Verbuchung der anfallenden Kostenarten) auch für jeden der Beteiligten ein Kontokorrentkonto zu führen hat. Dabei können die Partizipationsgeschäfte sowohl in einer gesonderten Buchhaltung als auch im Rahmen der allg. Buchhaltung auf besonderen Konten mit einem Hinweis auf das Partizipationsgeschäft (also beispielsweise P ) gebucht werden. Die Aufzeichnungen werden im Übrigen genau so vorgenommen wie bei der sonstigen Verbuchung. Die Abrechnung mit den Gesellschaftern erfolgt über deren Kontokorrentkonten. 13. Frage: Welche Grundbuchungen sind zur Erstellung des Jahresabschlusses vorzunehmen? Zur Erstellung des Jahresabschlusses sind die Bestandskonten abzuschließen und ihre Endbestände auf das Bilanzkonto zu übertragen; Buchungssatz: Bilanzkonto an Aktiva-Bestände bzw. Passiva-Bestände an Bilanzkonto; entsprechend die Konten der Aufwendungen und Erträge abzuschließen und die Salden auf das GuV-Konto zu buchen. 14. Frage: Was hat zu geschehen, wenn die in der Inventur festgestellten Bestandswerte mit den aus den Buchführungsunterlagen rechnerisch ermittelten Bestandskontensalden nicht übereinstimmen? Da für die Schlussbilanz die in der Inventur festgestellten tatsächlichen ( Ist- ) Bestände maßgebend sind, ist es erforderlich, sie mit den rechnerischen Bestandswerten abzustimmen. Dies
7 geschieht, indem die Inventurwerte auf den entsprechenden Bestandskonten eingetragen werden und im Falle des Nichtübereinstimmens der beiden Bestandswerte (derartige Differenzen können z. B. infolge natürlichen Schwunds oder durch Diebstahl entstehen) der Unterschiedsbetrag durch eine Ausgleichsbuchung beseitigt wird. Beispiel: Soll Warenkonto Haben Anfangsbestand Ausgänge Eingänge Schlussbestand Minusdifferenz Die Minusdifferenz wird entweder auf ein besonderes Differenzkonto (das als Erfolgskonto über das GuV-Konto abgeschlossen wird) oder aber auf das GuV-Konto direkt übertragen, je nach der Organisation der Buchführung. Buchungssatz: Aufwendungen für Waren an Waren-Konto 16 oder GuV-Konto an Waren-Konto Frage: Welche weiteren korrigierenden Abschlussarbeiten sind durchzuführen? Nach der Erstellung der Inventur und der Abstimmung der dabei ermittelten Bestandsbeträge mit den Endbestandszahlen der entsprechenden Konten der Buchführung sind die im Laufe des Abrechnungszeitraums bei Vermögensgegenständen eingetretenen Wertminderungen zu verrechnen, und zwar sowohl bei den Posten des Anlagevermögens als auch des Vorratsvermögens und der Forderungen; Aufwendungen und Erträge (soweit erforderlich) zeitlich so abzugrenzen, dass sie dem Abrechnungszeitraum zugehören, der sie verursacht hat; zu überprüfen, ob für künftige Verpflichtungen oder Verluste, die zwar dem Grunde, nicht aber auch schon ihrer Höhe und Fälligkeit nach genau feststehen, bereits jetzt ein Ausgleich in Form von Rückstellungen gebildet werden sollte, sodass auch diese mit hinreichender Sicherheit zu erwartenden Belastungen bereits in dem abgelaufenen Rechnungsjahr berücksichtigt werden, auch wenn sie effektiv noch nicht eingetreten sind. 16. Frage: Wie können die im Laufe des Abrechnungszeitraums bei Vermögensgegenständen eingetretenen Wertminderungen rechnerisch berücksichtigt werden? Wertminderungen, die entstanden sein können aufgrund von Abnutzung des Wirtschaftsguts infolge betrieblichen Gebrauchs (technischer Verschleiß), allgemeiner wirtschaftlicher Entwertung (z. B. technischer Fortschritt, Nachfragerückgang, sinkende Wiederbeschaffungskosten u.a.), Forderungsausfällen bei Forderungen, können durch Abschreibung rechnerisch berücksichtigt werden. Durch die Abschreibung wird in der Bilanz der Wert des Wirtschaftsguts herabgesetzt; in der GuV- Rechnung mindert der Abschreibungsbetrag als Aufwand den Jahresgewinn.
8 17. Frage: Welche Abschreibungsarten werden unterschieden? Es wird unterschieden zwischen der Bilanzabschreibung nach Handelsrecht und der steuerlichen Abschreibung (Absetzung für Abnutzung = AfA) im Rahmen des Steuerrechts (die über die Höhe der Bilanzabschreibung grundsätzlich nicht hinausgehen darf). Eine weitere Unterscheidung erfolgt zwischen ordentlichen (planmäßigen) Abschreibungen, bei denen die Anschaffungs- oder Herstellungskosten von Gegenständen des Anlagevermögens durch planmäßige Abschreibung auf die Geschäftsjahre verteilt werden, in denen der Gegenstand voraussichtlich genutzt werden kann, und außerordentlichen (außerplanmäßigen) Abschreibungen, die ohne Rücksicht auf eine zeitliche Nutzungsbegrenzung von Anlagegütern vorgenommen werden können, um diese Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist; bei einer voraussichtlich dauernden Wertminderung eines Anlageguts muss die außerplanmäßige Abschreibung vorgenommen werden. 18. Frage: Welche Regelungen enthält das Handels- und Steuerrecht hinsichtlich der Abschreibung von Gegenständen des Anlagevermögens? Nach Handels- und Steuerrecht müssen Gegenstände des Anlagevermögens abgeschrieben werden. 253 Abs. 2 Satz 1 HGB bestimmt: Bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen zu vermindern. Dem entspricht 7 Abs. 1 Satz 1 EStG, der bestimmt: Bei Wirtschaftsgütern, deren Verwendung oder Nutzung durch den Steuerpflichtigen zur Erzielung von Einkünften sich erfahrungsgemäß auf einen Zeitraum von mehr als einem Jahr erstreckt, ist jeweils für ein Jahr der Teil der Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, der bei gleichmäßiger Verteilung dieser Kosten auf die Gesamtdauer der Verwendung oder Nutzung auf ein Jahr entfällt (Absetzung für Abnutzung in gleichen Jahresbeträgen). Außerplanmäßige Abschreibungen sind handelsrechtlich möglich. 253 Abs. 2 Satz 3 HGB lautet: Ohne Rücksicht darauf, ob ihre Nutzung zeitlich begrenzt ist, können bei Vermögensgegenständen des Anlagevermögens außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen werden, um die Vermögensgegenstände mit dem niedrigeren Wert anzusetzen, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist; sie sind vorzunehmen bei einer voraussichtlichen dauernden Wertminderung. Im Steuerrecht sind außerplanmäßige Abschreibungen gemäß 7 Abs. 1 Satz 5 EStG ebenfalls zulässig als sog. Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung (AfaA), allerdings nur bei linearer Abschreibung ( 7 Abs. 2 Satz 4 EStG), oder es ist eine Teilwertabschreibung gemäß 6 Abs. 1 EStG möglich. 19. Frage: Wie ist die Abschreibungsregelung bei Gegenständen des Umlaufvermögens? Bei Gegenständen des Umlaufvermögens sind Abschreibungen vorzunehmen, um diese mit einem niedrigeren Wert anzusetzen, der sich aus einem Börsen- oder Marktpreis am Abschlussstichtag ergibt ( 253 Abs. 3 HGB). Falls ein Börsen- oder Marktpreis nicht festzustellen ist und die Anschaffungs- oder Herstellungskosten den Wert übersteigen, der den Vermögensgegenständen am Abschlussstichtag beizulegen ist, muss auf diesen Wert abgeschrieben werden.
9 Außerdem dürfen Abschreibungen vorgenommen werden, soweit diese nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig sind, um zu verhindern, dass in nächster Zukunft der Wertansatz dieser Vermögensgegenstände aufgrund von Wertschwankungen geändert werden muss. 20. Frage: Welche Abschreibungsarten können im Falle von Gegenständen des Anlagevermögens im Hinblick auf die jährliche Abschreibungsquote unterschieden werden? Es können unterschieden werden a) die gleichbleibende (lineare) Abschreibung mit jährlich gleichbleibender Abschreibungsquote ( 7 Abs. 1 Satz 1 EStG). Beispiel: Eine Maschine kostet bei der Anschaffung ; sie hat eine Nutzungsdauer von fünf Jahren; jährlich soll ein gleichbleibender Betrag (20 %) vom Anschaffungswert abgeschrieben werden. Es ergibt sich folgende Rechnung: 1. Jahr: / = Jahr: / = Jahr: / = Jahr: / = Jahr: / = 0 b) die fallende (degressive) Abschreibung mit jährlich fallender Abschreibungsquote ( 7 Abs. 2 Satz 2 EStG). Beispiel: Die gleiche Maschine wie unter a) soll in fünf Jahren degressiv abgeschrieben werden: 1. Jahr: / = Jahr: / = Jahr: / = Jahr: / = Jahr: / = 0 Am Ende des 5. Jahres darf der Restbetrag in einer Summe abgeschrieben werden. Es durfte aber auch in den Vorjahren ein Wechsel von der linearen zur degressiven Abschreibung erfolgen. Ist die Maschine am Ende des 5. Jahres noch vorhanden, darf auch ein Erinnerungswert von 1, beibehalten werden. c) die seltener vorkommende steigende (progressive) Abschreibung mit jährlich steigender Abschreibungsquote. Beispiel: Die gleiche Maschine wie unter a) soll in fünf Jahren bei jährlich steigender Quote (10, 15, 20, 25 und 30 % vom Anschaffungswert) abgeschrieben werden: 1. Jahr: / = Jahr: / = Jahr: / = Jahr: / = Jahr: / = 0
10 Innerhalb dieser grundlegenden Abschreibungsarten gibt es verschiedene Variationen, wie beispielsweise die digitale Abschreibung. Bei ihr werden die Jahre der Nutzungsdauer zusammengezählt (z. B. bei fünf Jahren Nutzungsdauer l = 15) und diese Summe als Nenner für die Errechnung der Abschreibungsquote vorgenommen (also 1 / / / / / 15 = 15 / 15 ). Je nachdem, ob die Abschreibung nun degressiv oder progressiv erfolgen soll, kann die jährliche Abschreibung von 1 / 15 bis 5 / 15 gehen oder auch umgekehrt, jeweils gerechnet vom Anschaffungswert. Beispiel: Die gleiche Maschine wie unter a) soll in fünf Jahren digital degressiv abgeschrieben werden: l. Jahr: / ( 5 / 15 ) = Jahr: / ( 4 / 15 ) = Jahr: / ( 3 / 15 ) = Jahr: / ( 2 / 15 ) = Jahr: 667./. 667 ( 1 / 15 ) = 0 Bei digital progressiver Abschreibung wäre die Reihenfolge der Abschreibungsquoten umgekehrt. 21. Frage: Von welchen Ausgangswerten können die Abschreibungen vorgenommen werden? Die Abschreibungen können grundsätzlich vorgenommen werden vom Anschaffungswert oder vom Buchwert des Vorjahres. Bei Anwendung eines stets gleich hohen Abschreibungssatzes ist bei regelmäßiger Abschreibung vom Anschaffungswert die jeweilige Abschreibungsquote gleich hoch (siehe Frage 20, Antwort unter a.), bei der Abschreibung vom vorjährigen Buchwert die Abschreibungsquote jährlich fallend. Beispiel: Der Anschaffungswert der Maschine sei , die jährliche Abschreibung 20 % des jewei ligen Buchwerts der Maschine; es ergibt sich folgende Rechnung: 1. Jahr: /. 20 % (2.000) = Jahr: /. 20 % (1.600) = Jahr: /. 20 % (1.280) = Jahr: /. 20 % (1.024) = usw. 22. Frage: Welche buchungstechnischen Methoden der Abschreibung sind zu unterscheiden? Buchungstechnisch ist zu unterscheiden zwischen der direkten Abschreibung, bei der der Abschreibungsbetrag in der Bilanz auf der Aktiva-Seite unmittelbar abgesetzt wird, und der indirekten Abschreibung, bei der der Abschreibungsbetrag auf der Passiva-Seite als besonderer Posten Wertberichtigung ausgewiesen wird.
11 Es steht frei, Abschreibungen direkt auf der Aktiva-Seite der Bilanz oder durch Ausweis eines Wertberichtigungspostens auf der Passiva-Seite vorzunehmen. 23. Frage: Wie erfolgt die Buchung im Falle der direkten Abschreibung? Bei der direkten Abschreibung wird der Abschreibungsbetrag vom letzten Bestandswert des Anlageguts abgebucht und der gleiche Betrag dem Abschreibungskonto belastet. Der Saldo aus dem Anfangsbestandswert des Wirtschaftsguts und dem Abschreibungsbetrag wird auf das Schlussbilanzkonto abgeschlossen, das Konto Abschreibungen auf das GuV-Konto. Beispiel: Wenn eine Maschine mit einem Anfangswert von um abgeschrieben werden soll, ergeben sich folgende Buchungssätze: Abschreibungen an Maschine Schlussbilanzkonto an Maschine GuV-Konto an Abschreibungen Kontenbild: Maschine Abschreibungen Anfang Abschreibung Maschine GuV Schlussbilanzkonto GuV-Konto Maschine Abschreibungen Frage: Wie ist der Buchungsvorgang bei der indirekten Abschreibung? Bei der indirekten Abschreibung bleibt das Konto des Wirtschaftsguts (in unserem Falle also das Maschinenkonto) völlig unberührt, da die Gegenbuchung der Abschreibung über ein zusätzliches Passiv-Konto, nämlich das Wertberichtigungskonto, vorgenommen wird, das alsdann in der Bilanz zu passivieren ist. Buchungssätze gemäß Beispiel in vorstehender Frage: Abschreibungen an Wertberichtigung Wertberichtigung an Schlussbilanzkonto Schlussbilanzkonto an Maschine GuV-Konto an Abschreibungen Kontenbild: Maschine Abschreibungen Anfang Schlussbilanz Wertberichtigung GuV Wertberichtigung GuV-Konto Schlussbilanz Abschreibung Abschreibung Schlussbilanz Maschine Wertberichtigung 1.000
12 25. Frage: Welchen Vorteil bietet die Methode der indirekten Abschreibung? Die indirekte Abschreibung bietet den Vorteil der größeren Bilanzklarheit: Sie lässt den Anschaffungswert der vorhandenen Wirtschaftsgüter und die Höhe der bisher vorgenommenen Abschreibungen stets ersichtlich werden, sodass der Leser der Bilanz sich ein besseres Bild von den Kapazitäten des Betriebs machen kann als im Falle des Ausweises lediglich der Restwerte. Das HGB i.d.f. des Bilanzrichtlinien-Gesetzes sieht in 268 Abs. 2 HGB den Ausweis von Wertberichtigungen in der Bilanz der Kapitalgesellschaften nicht vor. Dennoch werden gerade Kapitalgesellschaften die indirekte Abschreibung anwenden, da dann die im Anlagenspiegel (in der Bilanz oder im Anhang) anzugebenden aufgelaufenen (kumulierten) Abschreibungen sich unmittelbar von den Wertberich tigungskonten ablesen lassen. 26. Frage: Wie erfolgt im Falle der indirekten Abschreibung die Auflösung von Wertberichtigungen? Notwendig gewordene Auflösungen von in der Bilanz ausgewiesenen Wertberichtigungen (z. B. infolge Verkaufs einer Maschine, die einen Anschaffungswert von hatte, mit wertberichtigt war und einen Verkaufswert von erzielte) werden wie folgt vorgenommen: Wertberichtigungen an Maschine Bank an Maschine Maschine an Erträge aus Abgang von Anlage-Vermögen 500 Erträge aus Abgang an GuV- Konto 500 Kontenbild: Maschine Wertberichtigung Anfang Wertberichtigung Maschine Anfang Ertrag Verkauf 500 Bank Bank Erträge aus Abgang Maschinen- GuV 500 Ertrag 500 Verkauf GuV-Konto a.o. Ertrag Maschinen- Verkauf 500 Falls der Verkaufspreis nur betragen hätte, sodass ein Verlust von 500 aus dem Maschinenverkauf entstanden wäre, hätten die Buchungen lauten müssen: Wertberichtigungen an Maschine Bank an Maschine Verluste aus Abgang an Maschine 500 GuV-Konto an Verluste aus Abgang 500
13 Kontenbild: Maschine Wertberichtigung Anfang Wertberichtigung Maschinen Anfang Bank Verlust Verkauf 500 Bank Maschinen- Verkauf Verluste aus Abgang GuV Verlust 500 GuV 500 a.o. Verlust aus Maschinen- Verkauf Frage: Welcher grundsätzliche Unterschied besteht zwischen der Abschreibung auf Anlagevermögen und derjenigen auf Vorratsvermögen? Bei der Abschreibung auf Anlagevermögen soll das Wirtschaftsgut wertmäßig auf den Stand gebracht werden, der ihm aufgrund der zwischenzeitigen Abnutzung infolge seines betrieblichen Gebrauchs und der wirtschaftlichen Abnutzung (nicht mehr auf dem neuesten technischen Stand u. Ä.) zukommt. Durch die Abschreibung wird somit der jährliche Wertverbrauch auf die Dauer der Nutzung des Wirtschaftsguts verteilt. Das Vorratsvermögen (Waren, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe) unterliegt hingegen nicht einer solchen auf Jahre verteilten Abnutzung, sondern behält für die Dauer seiner Lagerung im Betrieb grundsätzlich seinen Wert. Wenn trotzdem Wertminderungen eintreten (z. B. durch Zerstörung oder Diebstahl oder durch einen Preissturz), so handelt es sich um Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe bzw. Waren (Position 5 a der GuV nach 275 Abs. 2 HGB). Die Buchung der erforderlichen Wertberichtigung (Abschreibung) erfolgt im Prinzip genauso wie beim Anlagevermögen, im Allgemeinen mit der direkten Methode. Überschreiten die Abschreibungen die in einer bestimmten Kapitalgesellschaft üblichen Beträge, so sind sie auf besonderen Konten und in der Position 7 b bei GuV nach 275 Abs. 2 HGB auszuweisen. 28. Frage: Wie sind Forderungen beim Jahresabschluss zu buchen? Einwandfreie Forderungen werden mit ihrem nominellen Betrag aktiviert. Zweifelhafte Forderungen (Dubiose) sind mit ihrem wahrscheinlichen Wert anzusetzen. Uneinbringliche Forderungen sind in voller Höhe abzuschreiben, sobald ihre Uneinbringlichkeit feststeht. Im Zuge der vorbereitenden Abschlussarbeiten sind demzufolge die Forderungen entsprechend ihrer Bonität einzuordnen. 29. Frage: Wie werden uneinbringliche Forderungen abgeschrieben? Uneinbringliche Forderungen werden direkt abgeschrieben. Die Umsatzsteuer wird berichtigt.
14 Buchungssätze: a) Bei direkter Abschreibung von Forderungen. Abschreibungen auf Forderung und Umsatzsteuer an Forderungen GuV-Konto an Abschreibungen Schlussbilanzkonto an Forderungen Kontenbild (angenommene Zahlen): Forderungen Abschreibungen Bestand Abschreibung Forderung GuV Schlussbilanz Umsatzsteuer Schlussbilanzkonto 190 Forderungen GuV-Konto Abschreibung Forderungen Frage: Wie werden zweifelhafte Forderungen abgeschrieben? Zweifelhafte Forderungen werden immer indirekt abgeschrieben. Buchungssätze: Zweifelhafte Forderungen an Forderungen Abschreibungen an Delkredere-Wertberichtigung 200 Delkredere-Wertberichtigung an Schlussbilanzkonto 200 Schlussbilanzkonto an Forderungen Schlussbilanzkonto an Zweifelhafte Forderungen GuV-Konto an Abschreibungen 200 Kontenbild: Forderungen Zweifelhafte Forderungen Bestand zweifelhafte Forderung Schlussbilanz Forderungen Schlussbilanz Abschreibungen Delkredere-Wertberichtigung Delkredere- GuV-Konto 200 Schlussbilanz 200 Abschreibung 200 Wertberichtigung 200 GuV-Konto Schlussbilanz-Konto Abschreibung Forderungen Delkrederezweifelhafter zweifelhafte Wert- Forderungen 200 Forderungen berichtigung 200 Das HGB i.d.f. des Bilanzrichtlinien-Gesetzes sieht in 266 HGB vor, dass Kapitalgesellschaften die Wertberichtigungen in der Bilanz aktivisch absetzen.
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