Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales (Telefon):
|
|
- Ella Hafner
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den und Soziales (Telefon): II A 24 frank.bielicke@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Kapitel 1150 Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales- Berichterstattung zur 3. Lesung des Entwurfs des Doppelhaushaltes 2014/2015 Zusammenstellung der vom Senat vorgelegten Rechtsverordnung (Drs. 17/1106) Rote Nummer 0973 Vorgang: 46. Sitzung des Hauptausschusses vom Der Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen: Senator Czaja sagt zu, dem Hauptausschuss seine schriftliche Unterlage zu seinen mündlich vorgetragenen Aussagen (Sprechzettel) zeitnah zur Verfügung zu stellen. SenGesSoz wird gebeten, dem Hauptausschuss zum 27.November 2013 das erwähnte Rundschreiben an die Sozialämter vorzulegen sowie zum Finanz- und Fachcontrolling bei den Kosten der Unterkunft und Heizung (aktueller Stand und Weiterentwicklung) zu berichten. Es wird gebeten, den Beschluss mit den folgenden Ausführungen als erledigt zu betrachten. Die mündlichen Aussagen von Herrn Senator Czaja sind in Anlage 1 zusammengefasst. Das Rundschreiben an die Berliner Sozialämter Normenkontrollverfahren zur Berliner Wohnaufwendungenverordnung (WAV)- vom ist als Anlage 2 angefügt. Zur Entwicklung und Einführung des Finanz- und Fachcontrolling wird auf die Berichte zu der 66.Sitzungen am , der 83. Sitzung am und der 92.Sitzung am an den Hauptausschuss verwiesen. Ergänzend hierzu wird mitgeteilt, dass alle Bezirke die mit den Zielvereinbarungen vereinbarten Ziele 2010 und 2011erfüllt haben. Für 2012 ist die Auswertung noch nicht erfolgt. Mit den Zielvereinbarungen zwischen Bezirken und Jobcentern wurde das Fachcontrolling 2012 verstetigt. Für 2013 liegen Erfassungsdaten bis einschließlich Juni 2013 vor, die diesem Bericht als Anlage 3 angefügt sind. Mario C z a j a Senator für Gesundheit und Soziales
2 SenGesSoz Anlage 1 Normenkontrollverfahren/Revisionsverfahren zur Berliner Wohnaufwendungenverordnung Mündliche Verhandlung vor dem BSG vom Welche Aussagen hat das Gericht zum Rechtskreis SGB II getätigt und welche zum Rechtsbereich des SGB XII? Die einzigen schriftlichen Äußerungen des BSG zur WAV finden sich bisher im Terminbericht Nr. 48/13, insbesondere: Die Revision des Antragstellers war zurückzuweisen, soweit er eine umfassende Aufhebung der WAV mit seinem Hauptantrag begehrte. Erfolg hatte er insoweit, als die Geltung der WAV für SGB XII-Empfänger zu verneinen ist. Im Ergebnis der Entscheidung bleibt die WAV für das SGB II gültig. Aussagen zur WAV in der mündlichen Erörterung: Der Hauptantrag zielte darauf ab, die gesamte WAV für unwirksam zu erklären, also auch für den Bereich des SGB II. Deswegen hat die Revisionsbegründung ausführlich auf die angeblich nicht rechtmäßig ermittelten Richtwerte abgehoben: - Keine Berücksichtigung des sozialen Wohnungsbaus - Keine ausreichende Zahl an Wohnungen nach dem MSP berücksichtigt - MSP-Daten nicht aktuell - Keine Berücksichtigung von Angebotsmieten des aktuellen Mietmarktes - Unzureichende Datengrundlagen im Mietspiegel selbst - Unzureichende Datengrundlagen der Betriebskostenübersicht im MSP-Anhang - Bundesweiter Heizspiegel ist untauglich, der Extremwert ist für Berlin zu niedrig angesetzt Das BSG hat in der mündlichen Erörterung an keiner Stelle erkennen lassen, dass es dem Antragsteller hier folgt. Im Gegenteil hat der Vorsitzende den Antragsteller darauf hingewiesen, dass er verpflichtet wäre, die Annahmen des BSG aus früheren Urteilen zu widerlegen, die von einer hinreichenden Verfügbarkeit von Wohnungen ausgehen, wenn für die Richtwertermittlung ein qualifizierter Mietspiegel wie in Berlin herangezogen wird. Lediglich die Frage, ob der bundesweite Heizspiegel für Berlin heranzuziehen sei oder für Berlin regionale Beträge Berücksichtigung finden müsste, wurde andiskutiert, die Klärung aber den folgenden Verfahren überlassen. Im Ergebnis folgt das BSG diesem Hauptantrag nicht und hebt die WAV folglich in ihrer Gesamtheit auch nicht auf. Aussagen zum SGB XII Im Bereich des SGB XII fordert 35 a SGB XII zur Geltungserstreckung einer Satzung nach dem SGB II auf das SGB XII Sonderregelungen für ältere Menschen. Diese Norm sah das BSG mit den Regelungen der WAV als nicht erfüllt an, weil der in 6 WAV genannte Zuschlag in Höhe von 10% in Hinblick auf den Wohnraummehrbedarf älterer Menschen nicht begründet hergeleitet sei. Im Ergebnis folgt das BSG dem hilfsweisen Antrag des Antragstellers, die Geltungserstreckung der WAV auf das SGB XII zu verneinen und streicht in der
3 - 2 - Überschrift der WAV die Hinweise auf das SGB XII, sowie 6 Abs. 2 d) WAV, wonach über 60-Jährigen der 10%ige Zuschlag bislang gewährt wurde. Was bedeutet die Nichtanwendbarkeit auf das SGB XII für uns? - Die WAV kann z.zt. nicht als originäre Rechtsgrundlage zur Bestimmung angemessener Mieten im Bereich des SGB XII dienen. In den entsprechenden Bescheiden darf deswegen nur noch das SGB XII, hier 35 genannt sein. Darüber sind die Sozialämter bereits informiert. - Um eine unterschiedliche Handhabung in beiden Rechtskreisen zu verhindern, haben wir die Sozialämter gebeten, die Richtwerte weiterhin nach dem Konzept der WAV anzuwenden.
4 Anlage 2
5
6 Anlage 3 Zusammenfassung der bezirklichen Meldungen zum Controlling der AV Wohnen (WAV) bis einschließlich Juni 2013 Bestand an Bedarfsgemeinschaften mit KdU (Stand: Mai 2013) Entscheidungen insgesamt Entscheidungen ohne Kostensenkungen Aufforderungen zur Kostensenkung Realisierte Kostensenkungen Davon durch Umzüge 128
Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung
Erste Verordnung zur Fortschreibung der Wohnaufwendungenverordnung (WAV-Fortschreibungsverordnung 2013) vom 16. Juli 2013 (GVBl. S. 348), in Kraft getreten am 01. August 2013 -- Hinweis zum Urteil des
MehrDIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV
1 DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV Am 03.04.2012 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten
MehrDienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg
Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf
MehrKosten der Unterkunft müssen angehoben werden
Kathi Seefeld Pressesprecherin Nr. 044 13.01.2012 Thema: Kosten der Unterkunft/ Hartz IV/ Mieten Kosten der Unterkunft müssen angehoben werden Die Pressesprecherin Kathi Seefeld informiert: Die Fraktion
MehrDIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV
1 DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV Am 03.04.2012 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten
MehrUntervermietung von berlinovo Appartements an das Landesamt für Gesundheit und Soziales durch die Firma BerlinLux GmbH
Senatsverwaltung für Berlin, den 30. März 2016 Gesundheit und Soziales/ 9(0)229-3463 Landesamt für Gesundheit und Soziales E-Mail: gabriele.ruelk-berse@lageso.berlin.de II D Ref An den Vorsitzenden des
MehrSenatsverwaltung für Integration, Arbeit Berlin, den 23. Mai 2017 und Soziales 9(0) III A 24
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit Berlin, den 23. Mai 2017 und Soziales 9(0)28-2006 III A 24 E-Mail: frank.bielicke@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten
MehrDIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV
1 DIE WOHNAUFWENDUNGENVERORDNUNG - WAV Am 03.04.2012 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Verordnung zur Bestimmung der Höhe der angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach dem Zweiten
MehrDas Abgeordnetenhaus hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 15.12.2012 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 5706 - VI Gst - Fax: 90227 (9227) - 5468 E-Mail: angelika.brehmer@senbjw.berlin.de An den Vorsitzenden
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB /2009 Telefon: Fax:
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 03. November 2009 II E HB 1330 5/2009 Telefon: 920-2331 Fax: 920-2621 Lothar.Spruch@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über 1875 den Präsidenten
MehrDienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg
Dienstanweisung zur Gewährung von Kosten der Unterkunft und Heizung im Jobcenter Stadt Bamberg Für die Prüfung der jeweiligen Angemessenheitsgrenze der Kosten der Unterkunft sowie der Heizkosten ist auf
MehrFAQ zur Änderung der AV-Wohnen
FAQ zur Änderung der AV-Wohnen Link zur Neufassung AV-Wohnen Ab wann wird die neue AV-Wohnen gelten? Die neue AV-Wohnen tritt zum 1. Januar 2018 in Kraft. Was regelt die AV-Wohnen? Die AV-Wohnen bestimmt,
MehrBeschluss: 1. Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom , Az.: 9 Ca 1157/15, abgeändert.
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 2 Ta 71/15 9 Ca 1157/15 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 03.07.2015 Rechtsvorschriften: 115, 118, 124 Abs. 1 Nr. 2 ZPO Orientierungshilfe: Keine Berücksichtigung von vom Jobcenter
MehrSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 18. September 2017 IV A 4 (V) Tel.: 9139 4780 steffi.naumann@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des
MehrEingangsstempel. Ich beantrage, die Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung zuzusichern.
Antrag auf Zusicherung zur Übernahme der neuen Bedarfe für Unterkunft und Heizung (Umzug) gemäß 22 Abs. 4 SGB II - Umzug in den Zuständigkeitsbereich des Jobcenter Burgenlandkreis Dienststelle Tag der
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 30. August 2013 und Soziales 9(0) SE B 21
Senatsverwaltung für Gesundheit Berlin, den 30. August 2013 und Soziales 9(0)28-1251 SE B 21 Yvonne.Tschersich@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Gesundheit und Soziales über den Vorsitzenden
MehrSenatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, den 5. März 2015 und Umwelt Telefon: VII C 21 - Fax:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin, den 5. März 2015 und Umwelt Telefon: 9025-1006 - VII C 21 - Fax: 9025-1161 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrSenatsverwaltung für Justiz Berlin, den 23. März 2012 und Verbraucherschutz Tel.: I C /1/2012/2013
Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den 23. März 2012 und Verbraucherschutz Tel.: 9013-3231 I C 3-5111/1/2012/2013 Axel.Grun@senjust.berlin.de An den Vorsitzenden des Unterausschusses Produkthaushalt und
Mehr0005, 0005 A, 0005 B, 0005 C, 0005 D, 0005 E, 0005 F
Berlin, den 12. September II G-HB 1920-2/2012 Tel.: 90 20 (920) App. 30 52 E-Mail: Britta.Rademacher@senfin.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrSenatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, den IV B
und Sport Berlin, den 05.01.2011 IV B 1 30063-420 Matthias.Lueck@seninnsport.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über 2108 F den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei
MehrDie Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018
Die Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018 Foto: R. Weber Forum Grundsicherung Diakonisches Werk Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz e.v. Die AV-Wohnen regelt welche Kosten für Unterkunft und
MehrSOZIALGERICHT OLDENBURG BESCHLUSS
SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 48 AS 853/06 ER BESCHLUSS In dem Rechtsstreit ------------, ------ -------, vertreten durch als Betreuerin, Straße,, Antragsteller, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt
MehrDIE AV-WOHNEN. Sie wurde veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt Berlin 2015, S.., und ist zum in Kraft getreten.
1 DIE AV-WOHNEN Am 16.06.2015 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II und 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen)" erlassen. Sie wurde veröffentlicht
MehrFragen über Lernmittel, die nur von oder in Verbindung mit den Bezirken beantwortet werden können (Nachlieferung)
Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 18. Dezember 2017 Jugend und Familie Tel.: 90227 (9227) - 6046 - I D 1.2 - E-Mail: roger.gapp@senbjf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den
MehrFortschreibung des Schlüssigen Konzepts 2013 Angemessene Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII in Dresden
Fortschreibung des Schlüssigen Konzepts 2013 Angemessene Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II und SGB XII in Dresden Ein Schlüssiges Konzept ist notwendig Die ist zuständig für die
MehrDie Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018
Die Änderungen der AV-Wohnen zum 1. Januar 2018 Foto: R. Weber Austausch Wohnungssuche für Geflüchtete Die AV-Wohnen regelt welche Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt
MehrVerbesserung der personellen Ausstattung der Bezirke im Jahr Sitzung des Haupausschusses vom 6. November 2015
Senatsverwaltung für Finanzen IV A HB 5100 /016 Berlin, den 0. Juni 016 Tel.: 00-15 Juergen.Schlegel@senfin.berlin.de 00 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Berlin, den III B - G / Tel.:
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den.09.2004 - III B - G 1150 1/2003 - Tel.: 920-3481 2680 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei
MehrTOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem
Kreisausschusssitzung am 08.12.2016 Öffentliche Sitzung TOP 7: Beschluss über die angemessenen Kosten für die Kaltmiete, die Nebenkosten sowie die Heizkosten ab dem 01.01.2017 Sachverhalt: Nach 22 Abs.
MehrPressegespräch Auswirkungen der neuen AV-Wohnen Bilanz Mai 2019
Pressegespräch Auswirkungen der neuen AV-Wohnen Bilanz 2018 2. Mai 2019 Die AV-Wohnen regelt welche Kosten für Unterkunft und Heizung (KdU) vom Jobcenter bzw. vom Sozialamt für Empfänger*innen von Leistungen
MehrModerierter Konzeptdialog über den Karneval der Kulturen ab Fortschrittsbericht
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 26. Oktober 2015 Integration und Frauen Tel.: 9017 (917) - 2365 - III B - E-Mail: robin.schneider@intmig.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über
MehrANFRAGE vom
Fraktion im Kreis Offenbach ANFRAGE vom 16.04.2013 An den Vorsitzenden des Kreistages Offenbach Kreistagsbüro im Hause Mit der Bitte um Weiterleitung an den Kreisausschuss Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
MehrSenatsverwaltung für Integration, Berlin, den Arbeit und Soziales (Telefon) 030/ ( )
Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 15.09.2017 Arbeit und Soziales (Telefon) 030/ 90 28-1439 II A 11 (EMail) lutz.rieger@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses für Integration,
MehrGesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
BREMISCHE BÜRGERSCHAFT Drucksache 18/1355 Landtag 18. Wahlperiode 22.04.2014 Mitteilung des Senats vom 22. April 2014 Gesetz zur Änderung von bau- und enteignungsrechtlichen Vorschriften sowie der Baumschutzverordnung
MehrDIE AV-WOHNEN. November 2016
1 DIE AV-WOHNEN Am 16.06.2015 hat die Senatsverwaltung für Soziales die "Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB II und 35 und 36 SGB XII (AV-Wohnen)" erlassen. Sie wurde veröffentlicht
Mehr1. Allgemeines und Rechtsgrundlagen
1. Allgemeines und Rechtsgrundlagen Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge ist gemäß 6 Abs. 1 Ziffer 2 Zweites Buch (SGB II) i.v.m. 9 Abs. 1 Sächsisches Gesetz zur Ausführung des es (SächsAGSGB)
MehrGesetz- und Verordnungsblatt
Art.-Nr. 76491405 Gesetz- Verordnungsblatt 61 Gesetz- Verordnungsblatt für Berlin Herausgeber: Senatsverwaltung für Justiz Verbraucherschutz 70. Jahrgang Nr. 5 Berlin, den 27. Februar 2014 03227 Inhalt
MehrBeratung des Entwurfs des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2014 und 2015
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 30.07.2013 Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten Tel: 9228 719 - V S 1 Ne - Fax: 9228 375 E-Mail:kerstin.neuwirth@kultur.berlin.de An den Vorsitzenden
MehrInformationen zum Thema Wohnen und Umzug
C C A Informationen zum Thema Wohnen und Umzug Welche Kosten werden fürs Wohnen übernommen? Unterkunftskosten Zu den Unterkunftskosten zählen die monatliche Kalt-/ Grundmiete sowie die monatlichen Abschläge
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0)
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Berlin, den 28.Februar 2012 II A 23 9(0)28-2447 carola.kohlfaerber@sengs.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrDer Senat von Berlin Berlin, den StadtWohn IV A - Telefon
Der Senat von Berlin Berlin, den 13.06.2017 - StadtWohn IV A - Telefon 90139-4810 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G
MehrIst des abgelaufenen Haushaltsjahres: Ansatz des laufenden Haushaltsjahres: Ansatz des kommenden Haushaltsjahres:
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 17. September 2013 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1416 - II C 4 - E-Mail: ines.borchard@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den Soziales und Verbraucherschutz Tel (928) 1887 II SL 2 Ro
Senatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den 30.05.2002 Soziales und Verbraucherschutz Tel. 9028 (928) 1887 II SL 2 Ro An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrVorlage zur Beschlussfassung
Drucksache 17/0055 (alt Drucksache 16/4112) 08.12.2011 17. Wahlperiode Vorlage zur Beschlussfassung Umsetzung des Gesetzes für die vollständige Offenlegung von Geheimverträgen zur Teilprivatisierung der
MehrTel.: (9139) App
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt VD Berlin, den 7. Dezember 2016 Tel.: 90 139 (9139) App. 3170 E-Mail: gerhard.lutz@senstadtum.berlin.de 0007 A An den Vorsitzenden des Hauptausschusses
MehrMietwerterhebung Stadt Schwabach 2015
Mietwerterhebung Stadt Schwabach 2015 Amt für Senioren und Soziales Oliver Strege 02.05.2016 www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Wohnungsmarktanalysen und -konzepte Empirische Tabellenmietspiegel,
MehrGesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
Bundesrat Drucksache 110/06 17.02.06 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages AS - FJ - Fz Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze Der Deutsche Bundestag hat in seiner
MehrSchriftliche Kleine Anfrage
BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/9072 21. Wahlperiode 19.05.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 11.05.17 und Antwort des Senats Betr.:
MehrRevisionszulassung durch das BSG in einer SGB II-Sache
2013 Revisionszulassung durch das BSG in einer SGB II-Sache 23.12.2013 Am 12.12.2013 hat das BSG im Verfahren B 4 AS 197/13 B die Revision zugelassen. Es geht um die Frage, ob die Privilegierung des 40
MehrWohnsituation von EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II und Zwangsmaßnahmen
Drucksache 17 / 15 557 Schriftliche Anfrage 17. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katrin Schmidberger (GRÜNE) vom 17. Februar 2015 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Februar 2015) und
MehrBeschluss: 2. Dem Kläger wird ab Prozesskostenhilfe bewilligt.
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Ta 30/15 15 Ca 7034/14 (Arbeitsgericht Nürnberg) Datum: 01.04.2015 Rechtsvorschriften: 113, 118 ZPO Leitsatz: Wird in einem Auflagenbeschluss lediglich auf 118 ZPO hingewiesen,
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 4 D 135/11 1 L 419/11 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss 1. der Frau 2. des minderjährigen Kindes 3. des minderjährigen Kindes die Antragstellerinnen zu 1. bis 3. sämtlich wohnhaft:
MehrGeplante neue Kitas in Kaulsdorf und Mahlsdorf (Teil II)
Drucksache 18 / 12 423 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Mario Czaja (CDU) vom 09. Oktober 2017 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Oktober 2017) zum Thema: Geplante
MehrSenatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, 26. Februar 2015 IV C (0)
Senatsverwaltung für Inneres und Sport Berlin, 26. Februar 2015 IV C 1-07374 -2024 9(0)223-2961 bernd.holm@seninnsport.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Berlin, den IV D 12(V) /014 (920) 2051
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 14.11.2017 IV D 12(V) 0480-0422/014 (920) 2051 IVD1@senfin.berlin.de An den Vorsitzende/n des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von
MehrVGH Aktenzeichen: 12 CE Sachgebiets-Nr Gericht: Rechtsquellen: BSHG 93 Abs. 2, 93 b Abs. 2 Satz 4 SGB XII 75 Abs. 3, 77 Abs.
Gericht: VGH Aktenzeichen: 12 CE 05.1725 Sachgebiets-Nr. 811 Rechtsquellen: BSHG 93 Abs. 2, 93 b Abs. 2 Satz 4 SGB XII 75 Abs. 3, 77 Abs. 2 Satz 4 Hauptpunkte: - Sozialhilfe - Weitergeltung einer Vergütungsvereinbarung
MehrDer Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am im Zusammenhang mit der Behandlung des TOP 3 beschlossen:
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe IV C 11 Berlin, 2.5.2018 Telefon: 9(0)13-8494 Christian.Keune@senweb.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrSGB II "Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand -" 50/02-01/20-06 SGB II Version
SGB II 022.03 "Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand -" 50/02-01/20-06 SGB II 022.03 Version 003 18.10.2013 Unterkunft und Heizung - Renovierungsaufwand - 1. Gesetzliche Grundlage 1.1 22 Absatz
MehrNiederschrift. der Stadt Memmingen. über die. 4. Sitzung des I. Senats. - Finanz- und Wirtschaftsausschuss - am 14. Mai 2018
Die im Internet veröffentlichte Niederschrift der Stadtratssitzung dient lediglich der Information. Einzig rechtsverbindlich ist das unterzeichnete und bei der Stadtverwaltung hinterlegte Original. Niederschrift
MehrZu 2.: Am haben laut GSI insgesamt Menschen Leistungen nach 2 AsylbLG erhalten.
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Herrn Abgeordneten Fabio Reinhardt (Piraten) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine
MehrLandessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund. Beschluss
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Az.: L 6 AS 726/14 B Az : S 23 AS 3453/12 SG Dortmund In dem Beschwerdeverfahren Beschluss 1) 2) 3) Kläger und Beschwerdeführer 4) gegen Jobcenter Märkischer Kreis
MehrBezirksamt Treptow / Köpenick von Berlin Berlin, den Bezirksbürgermeister (9297)
Bezirksamt Treptow / Köpenick von Berlin Berlin, den.03.2015 Bezirksbürgermeister (9297) - 2300 oliver.igel@ba-tk.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
Mehr2017: Ansatz 2018:: Ist 2016: Verfügungsbeschränkungen: 0 Aktuelles Ist:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 30.November 2017 - IV A 22-90139 (9139) 4763 90139 (9139) 4732 martina.weeger@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über
MehrBeschlussvorlage 136/2014 öffentlich
Beschlussvorlage 136/2014 öffentlich Betreff Bemessung der angemessenen Unterkunftskosten im Rechtsbereich des SGB II (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld) und des SGB XII (Sozialhilfe) Zuständig: Sozialamt
MehrLandgericht Berlin. Im Namen des Volkes. Urteil. Geschäftsnummer: 27 O 401/09 verkündet am :
Landgericht Berlin Im Namen des Volkes Urteil Geschäftsnummer: 27 O 401/09 verkündet am : 12.05.2009 Justizobersekretärin In dem Rechtsstreit - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt g e g e n Antragstellers,
MehrBeschlussvorlage Nr. B-059/2014
Beschlussvorlage Nr. B-059/2014 Einreicher: Dezernat 5/Amt 50 Gegenstand: Richtlinie der Stadt Chemnitz über die Angemessenheit der Aufwendungen für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 9. November 2015 I C - BT 1003/ (0)
Senatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 9. November 2015 I C - BT 1003/04-2015 030-9(0)20-3093 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei
MehrVorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen
Senatsverwaltung für Integration, Berlin, den 24.07.2017 Arbeit und Soziales Tel.: 9028 (928) 1450 - II B 2 - E-Mail: kathrin.hohmann@senias.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den
Mehr35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII; 42 Satz 1 Nr. 4 SGB XII; 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II
Richtlinie des Landkreises Bad Tölz-Wolfratshausen zu den angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung nach den Sozialgesetzbüchern II und XII (Unterkunfts- und Heizungskostenrichtlinie) Rechtsgrundlagen:
MehrSenatsverwaltung für Finanzen Berlin, den 30. April 2016 H 1423 H / /
Senatsverwaltung für Fanzen Berl, den 30. April 2016 H 1423 H 1423-1/2016-11-6 030/9020 3029 II LIP Bu diana.buchholz@senf.berl.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrKirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands
12 KG Err.VVG 1 Kirchengesetz über die Errichtung eines Verfassungs- und Verwaltungsgerichts der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands in der Fassung vom 1. November 1978 (ABl. Bd. V
MehrSÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT. Beschluss
Az.: 4 A 281/12 1 K 923/09 Ausfertigung SÄCHSISCHES OBERVERWALTUNGSGERICHT Beschluss In der Verwaltungsrechtssache der Frau - Klägerin - - Antragstellerin - prozessbevollmächtigt: gegen die Landeshauptstadt
MehrSOZIALGERICHT HANNOVER
SOZIALGERICHT HANNOVER Az.: S 59 AS 5162/11 Verkündet am: 24.09.2012 A., Justizfachangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle In dem Rechtsstreit B., IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Klägerin, Proz.-Bev.:
MehrVerwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II
Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3 SGB II Verwaltungsvorschrift der Senatorin für Soziales, Kinder, Jugend und Frauen vom 1. April 2012 - Aktenplan Nr. 20-01/1-0/2 Verwaltungsanweisung zu 27 Absatz 3
Mehr58. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie vom 3. September 2015 Berichtsauftrag Nr.: BJF 45 Synopse lfd. Nr.
Senatsverwaltung für Bildung, Berlin, den 18.9.2015 Jugend und Wissenschaft Tel.: 90227 (9227) - 5988 - I A 2 - Fax: 90227 (9227) - 6005 E-Mail: martina.ramfeldt@senbjw.berlin.de An die Vorsitzende des
MehrKeine Prozesskostenhilfe für InsOVerwalter, wenn die Berufung des Gegners mit Beschluss nach 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen
Leitsatz: Keine Prozesskostenhilfe für InsOVerwalter wenn die Berufung des Gegners mit Beschluss nach 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen wird. Oberlandesgericht Dresden 6. Zivilsenat Beschluss vom 26.09.2006
Mehr4. Sitzung des Ausschusses für Kulturelle Angelegenheiten vom 27. Februar 2012
Der Regierende Bürgermeister von Berlin Berlin, den 12. März 2012 Senatskanzlei Kulturelle Angelegenheiten BKRW 2 Telefon: 90228 389 E-Mail: margitta.leese@kultur.berlin.de An den Vorsitzenden des Ausschusses
MehrDer Hauptausschuss hat in seiner oben bezeichneten Sitzung Folgendes beschlossen:
Senatsverwaltung für Arbeit, Berlin, den 24. Oktober 2013 Integration und Frauen Tel.: 9028 (928) - 1431 - II C 71 - E-Mail: maik.zinn@senaif.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den
MehrBeschluss: Gründe: LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG. 3 Ta 14/16 2 Ca 698/14 (Arbeitsgericht Bamberg) Datum: Rechtsvorschriften: 380 ZPO
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 3 Ta 14/16 2 Ca 698/14 (Arbeitsgericht Bamberg) Datum: 18.02.2016 Rechtsvorschriften: 380 ZPO Orientierungshilfe: Ein Ordnungsgeld in Höhe von 300,-- wegen unentschuldigtem
MehrLandkreis Altenburger Land. Fortschreibung des schlüssigen Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2014
Landkreis Altenburger Land Fortschreibung des schlüssigen Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2014 Bericht April 2016 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts
MehrSenatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 10. November 2017 Z F 10 9(0)
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Berlin, den 10. November 2017 Z F 10 9(0)139 4644 georg.schmidtgen@sensw.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrVorlage zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/2857 18.04.2016 Vorlage zur Kenntnisnahme Bundesratsinitiative für ein Gesetz zur Reduzierung der Anzahl der vorzuschlagenden Personen bei Schöffenwahlen Abgeordnetenhaus
MehrAnsatz des laufenden Haushaltsjahres:
Senatsverwaltung für Bildung Berlin, den 18.3.2011 Wissenschaft und Forschung Telefon: 90227-5568 - III B 2 Ke - Fax: 90227-5031 Email: wolfgang.kerler@senbwf.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit und Soziales. Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über. den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales Frau Abgeordnete Katrin Möller (Die Linke) über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Kleine
MehrErstellung eines schlüssigen Konzepts
Erstellung eines schlüssigen Konzepts Matthias Klupp 25.06.2014 in Dortmund www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Experten für Wohnen, Immobilien und Stadtentwicklung Gegründet 1993 Über 25
MehrAntrag auf abweichende Erbringung von Leistungen - Babyerstausstattung -
Name und Anschrift Antragsteller Eingangsstempel Aktenzeichen: Antragsdatum: Bearbeiter: Servicemitarbeiter: Antrag auf abweichende Erbringung von Leistungen - Babyerstausstattung - Ich beantrage anlässlich
MehrKreis Paderborn. Fortschreibung des schlüssigen Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2014
Kreis Paderborn Fortschreibung des schlüssigen Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2014 Bericht April 2016 - 0 - Inhaltsverzeichnis 1 Indexfortschreibung des schlüssigen Konzepts 2013...
MehrBeschluss: 1. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Würzburg vom , Az.: 12 BV 12/14, abgeändert.
LANDESARBEITSGERICHT NÜRNBERG 4 TaBV 7/14 12 BV 12/14 (Arbeitsgericht Würzburg) Datum: 30.04.2014 Rechtsvorschriften: 98 ArbGG; 87, 50 BetrVG Leitsatz: Eine Einigungsstelle ist offensichtlich unzuständig,
MehrFortschreibung der Mietwerterhebung im Burgenlandkreis
Fortschreibung der Mietwerterhebung im Burgenlandkreis Florian Schweiger 19.09.2017 www.analyse-konzepte.de Folie 1 Analyse & Konzepte Wohnungsmarktanalysen und -konzepte Empirische Tabellenmietspiegel,
MehrDarlehen an die mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Arbeit und Frauen -III D 11- Berlin, den 01.08.2003 Telefon 90 13 (9 13) 84 44 V 1. An die Vorsitzende des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses
MehrDIE AV-WOHNEN. Januar 2018
1 DIE AV-WOHNEN Zum 1.1.2018 ist eine Neufassung der "Ausführungsvorschriften zur Gewährung von Leistungen gemäß 22 SGB des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und 35 und 36 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch
MehrSenatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den 3. August 2006 Soziales und Verbraucherschutz Telefon 2377 I B 22
Senatsverwaltung für Gesundheit, Berlin, den 3. August 2006 Soziales und Verbraucherschutz Telefon 2377 I B 22 An den Vorsitzenden des Hauptausschusses über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses über
MehrSOZIALGERICHT OLDENBURG IM NAMEN DES VOLKES
SOZIALGERICHT OLDENBURG Az.: S 49 AS 309/05 IM NAMEN DES VOLKES Verkündet am: 31. August 2006 { } Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle URTEIL In dem Rechtsstreit,,, Kläger, Prozessbevollmächtigter:
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/1776 24.07.2014 Mitteilung zur Kenntnisnahme Stärkung der IT-Sicherheit bei den Behörden des Landes Berlin Drucksache 17/1526 und Schlussbericht Abgeordnetenhaus von Berlin
MehrDrs 15/4409. Der Senat von Berlin WiArbFrau - II E (913) An das Abgeordnetenhaus von Berlin. über Senatskanzlei - G Sen -
Der Senat von Berlin WiArbFrau - II E 4-9013 (913) 8397 Drs 15/4409 An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - V o r b l a t t Vorlage - zur Beschlussfassung - über Zweites Gesetz
Mehr