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1 Die neue Grundschulempfehlung Stärkung der Elternrechte Christa Engemann 19. November 2011 Stuttgart Stuttgart,

2 Koalitionsvertrag Wege öffnen Wir ersetzen die verbindliche Grundschulempfehlung durch eine qualifizierte Beratung der Eltern. Die Eltern treffen danach die Entscheidung über die weiterführende Schule für ihr Kind. Koalitionsvertrag zwischen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD Baden-Württemberg Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 2

3 1. Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes ( ) 2. Untergesetzliche Regelungen Ende der Anhörungsfrist 14. Oktober 2011 Verordnungen Änderung der Aufnahmeverordnung Grundschulversetzungsordnung Verwaltungsvorschriften Übergangsverfahren von der Grundschule in die weiterführenden Schulen; Orientierungsstufe Kooperation zwischen Grundschule und weiterführenden Schulen Zwei Lesungen im Landtag 1. Lesung: Lesung: Veröffentlichung des Gesetzes im Gesetzblatt Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 3

4 Schulgesetznovelle (Gesetzesentwurf) 5 Ergebnis der Anhörung (2) Die Grundschule berät die Erziehungsberechtigten, welche der auf ihr aufbauenden Schularten für das Kind geeignet ist. Hierbei werden neben dem Leistungsstand auch die soziale und psychische Reife sowie das Entwicklungspotential der Kinder betrachtet. Es wird über die möglichen Angebote aufgeklärt und die Auswirkungen der Entscheidung der Eltern werden dargelegt. Die Einschätzung, welche Schulart dem Lernstand und Entwicklungspotential des Kindes am meisten entspricht, obliegt danach den Erziehungsberechtigten. Sie treffen für ihr Kind die Entscheidung über die auf der Grundschule aufbauende Schulart. Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 4

5 Stärkung der Elternrechte Einschätzung über Eignung: Entscheidung über Schulart: Sache der Eltern Angelegenheit der Eltern Entscheidung der Eltern ist rechtsverbindlich für Schule und Schulverwaltung Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 5

6 Ablauf des Übergangsverfahrens wie bisher Informationsabend der Grundschule mit den weiterführenden Schulen + beruflichen Schulen Okt. - Dez. Grundschulempfehlung wird erstellt wie bisher Okt. - Jan. Intensive Beratung der Eltern durch die Grundschullehrkräfte wie bisher Dez. - Jan. Ausgabe der Halbjahresinformation mit der Grundschulempfehlung bis 1. März Eltern melden ihr Kind an einer weiterführenden Schule an wie bisher März / 10. Mai Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 6

7 Beratung der Eltern Bestandteil des Erziehungs- und Bildungsauftrags der Grundschule Verbindliche, kontinuierliche und verlässliche Beratung und Information für Eltern von Grundschulbeginn an. mindestens ein verbindliches Elterngespräch (jährlich) Informationsveranstaltung Klasse 4 (wie bisher) Beratungsangebot auf Kindebene im 4. Schuljahr Informationsangebot zur Lern- und Entwicklungsberatung für Eltern (jährlich) geplant geplant Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 7

8 Zusätzliche Beratung der Eltern auf Wunsch der Eltern Beratung der Eltern durch besonders qualifizierte Beratungslehrkräfte. Angebot eines besonderen Beratungsverfahrens durch eine Beratungslehrkraft auf Wunsch der Eltern in Klasse 4 Beratung durch Beratungslehrkraft in der Orientierungsstufe (z.b. Unterstützungsmaßnahmen, Schullaufbahnkorrektur) Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 8

9 Das besondere Beratungsverfahren in Klasse 4 Eine Beratungslehrkraft Die organisatorische Durchführung obliegt den jeweiligen Grundschulen bietet Eltern eine Beratung an führt auf Wunsch der Eltern in der Regel Begabungstests durch führt ausgehend von den Testergebnissen ein abschließendes Beratungsgespräch informiert mit Zustimmung der Eltern die Grundschule über die Testergebnisse Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 9

10 Grundschulempfehlung Beschluss der Klassenkonferenz Grundlagen pädagogische Gesamtwürdigung schulische Leistungen (Leistungsprofil: Halbjahresinformation und ggf. verbale Ergänzungen, wie besondere Kompetenzen) Lern- und Arbeitsverhalten bisherige Entwicklung des Kindes Stärken und Lernpräferenzen Entwicklungspotential Eine Empfehlung für das Gymnasium, die Realschule oder die Hauptschule / Werkrealschule wird ausgesprochen, wenn erwartet werden kann, dass das Kind den Anforderungen der weiterführenden Schulart entspricht. Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 10

11 Anmeldung Eltern melden ihr Kind bei einer der weiterführenden Schulen an Die Grundschulempfehlung und die Halbjahresinformation müssen nicht vorgelegt werden! (Ausnahme: Schulversuche) eine Beratung der Eltern über den weiteren Bildungsweg der weiterführenden Schule erfolgt auf Elternwunsch geplant Formular: Bestätigung des Besuchs des 4. Schuljahres Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 11

12 ENTWURF F O R M U L A R Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 12

13 Maßnahmen in der Orientierungsstufe Personaler Bezug (Klassenlehrkraft) Förderkonzepte und Fördermaßnahmen Einsatz von Beratungslehrkräften Kontakt zwischen Schule und Elternhaus Schullaufbahnkorrektur und Wiederholungsmöglichkeit Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 13

14 Elternrechte stärken Beratungskompetenz nützen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft leben Kinder einbeziehen Der bruchlose Übergang gelingt für jedes Kind. Vertrauensvolles Verhältnis zwischen Eltern und Lehrkräften Kooperation zwischen Grundschulen und weiterführenden Schulen Stand: Layout: Peter Braig Christa Engemann, Ref. 33 Folie 14

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