Die Reth Academy ist als Ausbildungsstätte gemäß 7 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG Anerkannt.
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- Joseph Fuhrmann
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen Reth Academy, Hans-Peter Reth, Nadlerstraße 21, D Mannheim-Germany Telefon +49 (0) e.mail: Die Reth Academy ist als Ausbildungsstätte gemäß 7 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG Anerkannt. 1. Grundlagen Die Lehrkräfte und Dozenten der HPR-Seminare Reth vermitteln den Teilnehmern der Veranstaltungen der Reth Academy die vom Gesetzgeber vorgeschrieben Lehrinhalte. Die Aus- und Weiterbildung erfolgt nach den aktuell jeweils gültigen Gesetzen (BKrFQV, BKrFQG) und den dazu erlassenen Verordnungen. 2. Anmeldung zum Seminar/ Lehrgang Eine Anmeldung zum Seminar oder Lehrgang kann schriftlich oder per Telefax (Verbindliche Anmeldeerklärung) oder per e- Mail vorgenommen werden. Durch die Unterzeichnung der verbindlichen Anmeldung und die Reservierungsbestätigung durch die Reth Academy, die nach der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt wird, tritt der Vertrag in Kraft. 3. Teilnehmerpflichten Der Teilnehmer erhält zu Seminarbeginn eine Einweisung in die Hausordnung der Reth Academy, zu deren Einhaltung er verpflichtet ist. Der Teilnehmer hat den Anweisungen des Lehrpersonals, als auch denen der Honorardozenten Folge zu leisten und alles zu unterlassen, was den geregelten Unterrichtsablauf beeinträchtigt. Bei längeren Seminaren oder Weiterbildungsveranstaltungen ist der Teilnehmer verpflichtet regelmäßig und während der Unterrichtszeiten anwesend zu sein und dies mit seiner Unterschrift auf der Anwesenheitsliste zu bestätigen. Im Falle von Krankheit oder Unfall des Teilnehmers, ist die Reth Academy (ebenso der zahlende Träger) unverzüglich durch Vorlage eines ärztlichen Attestes zu informieren. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die am jeweiligen Ort geltenden Sicherheitsbestimmungen zu beachten. Die Verwendung eigener EDV-Software des Teilnehmers auf dem von der Reth Academy zu Verfügung gestellten EDV-Anlagen ist verboten.
2 Schulungsmaterialien, wie z.b. Fahrzeuge, Modelle, Medien, EDV, etc. sind vom Seminarteilnehmer sorgfältig zu behandeln und ausschließlich veranstaltungsbezogen zu verwenden. Die Erfüllung ggf. zulassungsrechtlicher Voraussetzungen sowie einer evtl. Antragsstellung zur Prüfungszulassung liegt in der alleinigen Verantwortung des Teilnehmers. Mit Einverständnis der Reth Academy kann dies von ihr übernommen werden. Die Verpflichtung regelmäßig an Seminaren teilzunehmen gilt insoweit keine Unverschulden den schwerwiegenden Gründe des Teilnehmers entgegenstehen. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt Schulungsmaterial, EDV-Programme oder Teile hieraus ohne Genehmigung der Reth Academy zu vervielfältigen, nachzudrucken oder an Dritte weiterzugeben. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen insbesondere des Urheberrechts und des Strafrechts. 4. Rücktritt und Kündigung Der Teilnehmer ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Reth Academy eine entsprechende schriftliche Erklärung, spätestens 30 Tage, vor Seminarbeginn zugeht. In diesem Fall ist eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15% des vereinbarten Seminarpreises zu entrichten. Wird die Veranstaltung spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Termin storniert, so berechnet die Reth Academy dem Teilnehmer 50% des Seminarpreises. Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor dem gesetzten Seminartermin berechnet die Reth Academy 80% des Seminarpreises. Erscheint der Teilnehmer unentschuldigt zum Seminar nicht, so ist die volle Seminargebühr fällig. Sofern die Teilnahme durch öffentliche Kostenträger (Agentur für Arbeit, Versicherungsanstalten) gefördert wird, gelten abweichend von der vorstehenden Regelung, die Bedingungen des Kostenträgers. Die Reth Academy ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn wegen zu geringer Teilnehmerzahl, aus rechtlichen Gründen die Durchführung der Veranstaltung nicht zulässig ist oder eine wirtschaftlich tragbare Durchführung des Seminars nicht gewährleistet werden kann. Im Falle der Erkrankung der Lehrkräfte oder bei nicht von der Reth Academy zu vertretendem Seminarausfall, bietet die Reth Academy dem Teilnehmer einen Ersatztermin an.
3 Insofern ein Ersatztermin nicht zustande kommt, ist die Reth Academy zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesem Falle erstattet. Darüber hinausgehende rücktrittsbedingte Ersatzansprüche gegen die Reth Academy bestehen nicht. Im Falle nachhaltiger Störung des Seminarablaufs, ist die Reth Academy berechtigt unter Beibehaltung des Anspruchs auf die Teilnahmegebühr, den Vertrag fristlos zu kündigen. Dieser Anspruch besteht ebenso, wenn es dem Referenten oder anderen Teilnehmern aufgrund des störenden Teilnehmers, nicht zuzumuten ist, weiter am Seminar teilzunehmen. 5. Kosten und Zahlungsbedingungen Die Kosten ergeben sich aus dem Vertrag. Nebenkosten von Behörden ( soweit nicht vereinbart) und Kosten wie Übernachtungs- und Fahrkosten etc., sind im Seminarpreis nicht enthalten und vom Teilnehmer selbst zu tragen. Die Rechnungsstellung erfolgt vor Seminarbeginn. Der Rechnungsbetrag ist spätestens zu Beginn des Seminars zur Zahlung fällig. Eine nur zeitweise Teilnahme am Seminar berechtigt nicht zu Minderung des vereinbarten Seminarpreises, gleiches gilt, wenn der Teilnehmer unentschuldigt nicht am Seminar teilnimmt. Bei Zahlungsverzug ist die Reth Academy berechtigt, dem Teilnehmer die weitere Teilnahme am Lehrgang zu untersagen. 6. Gewährleistung und Haftung Die Reth Academy haftet für Schäden der Teilnehmer nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Reth Academy übernimmt keine Haftung für Schäden, Verlust oder Diebstahl, an den von den Teilnehmern in die Seminarräume eingebrachten Gegenstände (Schulungsunterlagen, Bücher und Wertgegenstände). 7. Datenschutz Persönliche Daten von Teilnehmern werden in Übereinstimmung mit den jeweils geltenden Datenschutzbestimmungen gespeichert und lediglich sachbezogen weitergeleitet. Der Teilnehmer erklärt sich mit der Speicherung und Verwendung seiner Daten mit dem Vertragsschluss ausdrücklich einverstanden.
4 8. Sonstige Bestimmungen Ergänzungen oder Änderungen von Verträgen oder Vereinbarungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden und Vereinbarungen haben keine Gültigkeit. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages lässt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt und wird durch eine inhaltlich dem Interesse der Parteien nahestehenden Bestimmung ersetzt. 9. Vertrag über die Laufzeit von 5 Jahre Es wird mit dem Unternehmen ein fester Preis für die Laufzeit von 5 Jahren vereinbart. Der Vertragspartner verpflichtet sich mindesten ein Modul im Jahr zu buchen. Sollte das nicht der Fall sein so wird der Restbetrag der noch offenen Module fällig. BGB 649 Kündigungsrecht des Bestellers. Der Besteller kann bis zur Vollendung des Werkes jederzeit den Vertrag kündigen. Kündigt der Besteller, so ist der Unternehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen. 10. Inhalt des Onlineangebotes Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens des Autors kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Autor behält es sich
5 ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen. Gerichtsstand ist Mannheim.
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