Verjährungsunterbrechung durch Betreibung

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verjährungsunterbrechung durch Betreibung"

Transkript

1 Verjährungsunterbrechung durch Betreibung Dr. iur. Daniel Wuffli, Rechtsanwalt bei Baur Hürlimann AG Ersatzrichter am Obergericht des Kantons Aargau HAVE-Tagung «Die Verjährung» Daniel Wuffli Das Betreibungsbegehren

2 Einleitung Die Betreibung ist (zu Recht!) ein weit verbreitetes und effizientes Mittel zur Verjährungsunterbrechung! Betreibungen im Jahr 2017 vereinzelte (spannende) Pannen unabdingbar Einzelne Pannen werden präsentiert, weitere werden im schriftlichen Tagungsbeitrag analysiert 3 17 (Gesetzliche) Grundlagen Art. 135 Ziff. 2 OR/ Art. 138 Abs. 2 OR Art. 67 SchKG

3 Anwendungsbereich Welche Forderungen sind einer Betreibung zugänglich? Kann die Verjährung von Fremdwährungsschulden durch eine Betreibung unterbrochen werden? Geschuldet: Fremdwährung Aber: Umrechnung in Schweizer Franken möglich 5 17 Anwendungsbereich Kann die Verjährung des in der SIA-Norm 118 statuierten Nachbesserungsrechts durch Betreibung unterbrochen werden? Nein, da nicht auf eine Geldzahlung gerichtet Anerkennungshandlungen, Verjährungseinredeverzicht, Schlichtungsgesuch/Klage

4 Zeitpunkt Wann wird die Verjährung unterbrochen? «Nach ständiger Rechtsprechung und herrschender Lehre genügt zur Unterbrechung der Verjährung bereits die Einreichung des Betreibungsbegehrens [ ]. Das Betreibungsbegehren unterbricht die Verjährung selbst dann, wenn die Zustellung des Zahlungsbefehls unterbleibt [ ].» (BGer 5P.339/2000 vom E. 3c) Postaufgabe des Betreibungsbegehrens 7 17 Umfang In welchem Umfang unterbricht eine Betreibung die Verjährung? «Nach der Rechtsprechung tritt die Unterbrechungswirkung grundsätzlich ein, wenn der Schuldner nach dem Vertrauensprinzip zweifelsfrei erkennt oder erkennen kann, um welche Forderung es geht (Urteil 4A_576/2010 vom 7. Juni 2010 E. 3.1, nicht publ. in BGE 137 III 352). Dass in haftpflichtrechtlichen Auseinandersetzungen die allfälligen Ansprüche mit Blick auf die Unterbrechung der Verjährung pauschal und eher hoch angesetzt werden, ist sodann allgemein bekannt, denn die (materielle) Unterbrechungswirkung tritt nur im Umfang des in Betreibung gesetzten Betrages ein, und zwar auch dann, wenn der Gläubiger das Ausmass seiner Forderung noch nicht bestimmen kann (BGE 119 II 339 E. 1c). (BGer 5A_606/2016 vom E. 2.5)

5 Eine Betreibung, mehrere Forderungen Kann ein Gläubiger gleichzeitig mehr als zehn Forderungen in derselben Betreibung geltend machen und damit die Verjährung unterbrechen? Mehrere Forderungen können geltend gemacht werden, soweit sie derselben Betreibungsart unterliegen Das SchKG schränkt die Zahl der Forderungen nicht ein Anderslautendes kantonales Recht widerspricht dem Bundesrecht/SchKG 67(BGE 144 III 353) 9 17 Eine Forderung, mehrere Betreibungen Darf dieselbe Forderung mehrfach in Betreibung gesetzt werden? Zulässig für ein und dieselbe Forderung zwei oder mehrere Betreibungen anzuheben Das Gesetz schützt den Schuldner vor einer Doppelzahlung Mehrfache Verjährungsunterbrechung derselben Forderung durch mehrere Betreibungen zulässig

6 Betreibung beim örtlich unzuständigen Betreibungsamt Wird die Verjährung durch die Betreibung beim örtlich unzuständigen Betreibungsamt unterbrochen? Variante 1: Weiterleitung nach SchKG 32 II Variante 2: Zustellung des ZB durch unzuständiges Betreibungsamt Anfechtbar (keine Nichtigkeit) Aufhebung ZB Art. 63 ZPO p.a. Variante 3: Zustellung ZB unterbleibt; Info an Gläubiger betr. Unzustellbarkeit Keine gültige Schuldbetreibung eingeleitet Evtl. Art. 63 ZPO p.a Stille Betreibung Wird die Verjährung auch durch eine Betreibung unterbrochen, die vom Gläubiger umgehend wieder zurückgezogen wird? Begriff «Stille Betreibung» (Art. 16 IV GebV) Lehre: Frage ist umstritten, eher: Nein BGer: Noch offen, aber Hinweise darauf, dass Antwort eher: Ja

7 Stille Betreibung Leitplanken BGer: Unterbrechung der Verjährung auch ohne Zustellung des Zahlungsbefehls durch Postaufgabe (BGer 5P.399/2000 vom E. 3c) Unterbrechung auch ohne Zugang zum (kostspieligen) Betreibungsverfahren (BGer 5P.305/2000 vom E. 3b) Unterbrechung auch ohne Zutun einer Behörde und selbst bei fehlender Kenntnisnahme des Schuldners (BGE 114 II 261 E. a; vgl. aber BGer 4A_576/2010 vom E ) Stille Betreibung Empfehlung für die Praxis Stille Betreibung nur ausnahmsweise und als ultima ratio anzuwenden Schuldner über die stille Betreibung nachweislich und rasch informieren

8 Betreibung durch Dritte Anstelle des Gläubigers X unterbricht der nicht an der Forderung berechtigte Y mittels Betreibung die Verjährung der Forderung von X gegenüber Z. Ist dies zulässig? Der Schuldner muss nach dem Vertrauensprinzip zweifelsfrei erkennen können, um welche Forderung es geht Anwendungsfälle: Erbengemeinschaft, STWEG, Konzern etc Fazit Die Betreibung ist (zu Recht!) ein weit verbreitetes und effizientes Mittel zur Verjährungsunterbrechung!

9 Danke Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Unterbrechung der Verjährung durch Schuldbetreibung - und negative Feststellungsklaged

Unterbrechung der Verjährung durch Schuldbetreibung - und negative Feststellungsklaged Unterbrechung der Verjährung durch Schuldbetreibung - und negative Feststellungsklaged Dr. Daniel Hunkeler, Rechtsanwalt, LL.M. Partner Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8001 Zürich Art. 135 OR G. Verjährung

Mehr

Materiell rechtlicher Schutz des Schuldners in der Betreibung. Dr. iur. Benedikt Seiler

Materiell rechtlicher Schutz des Schuldners in der Betreibung. Dr. iur. Benedikt Seiler Materiell rechtlicher Schutz des Schuldners in der Betreibung Dr. iur. Benedikt Seiler 2 Sachverhalt Die X AG leitet gegen Hans die Betreibung ein. Hans ist sich sicher, dass er nichts schuldet. Gleichwohl

Mehr

Verjährungsunterbrechung durch Schuldanerkennung

Verjährungsunterbrechung durch Schuldanerkennung Verjährungsunterbrechung durch Schuldanerkennung HAVE Tagung vom 13. November 2018 Die Verjährung Antworten auf brennende Fragen zum alten und neuen Verjährungsrecht! Fachanwalt SAV Haftpflicht- und Versicherungsrecht

Mehr

Einleitungsverfahren

Einleitungsverfahren Einleitungsverfahren Einleitungsverfahren und eigentliches Vollstreckungsverfahren Einleitungsverfahren Vollstreckung vorbereiten, Abklärung Vollstreckbarkeit eines Anspruchs - Betreibungsbegehren - Zahlungsbefehl

Mehr

Aktuelles aus dem SchKG. d Dr. Daniel Hunkeler, Rechtsanwalt, LL.M. Partner Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8001 Zürich

Aktuelles aus dem SchKG. d Dr. Daniel Hunkeler, Rechtsanwalt, LL.M. Partner Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8001 Zürich Aktuelles aus dem SchKG d Dr. Daniel Hunkeler, Rechtsanwalt, LL.M. Partner Baur Hürlimann AG, Bahnhofplatz 9, 8001 Zürich Inhaltsverzeichnis 1. Teil: Gesetzgebungsprojekte Verabschiedete Vorlagen Pendente

Mehr

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Jolanta Kren Kostkiewicz, Prof. Dr. iur. Ilija Penon, MLaw, RA Prüfung 2014 FS 2016 Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht 2016 Dienstag, 14. Juni, 14.00-16.00

Mehr

Tagung Leiterinnen / Leiter Steuerämter Thurgau Verlustschein ein Verlust?

Tagung Leiterinnen / Leiter Steuerämter Thurgau Verlustschein ein Verlust? Tagung Leiterinnen / Leiter Steuerämter Thurgau 2013 Verlustschein ein Verlust? Themenschwerpunkte Ausgangslage Arten von Verlustscheinen Verjährung Verlustscheinbewirtschaftung Altrechtliche Verlustscheine

Mehr

Keine Veröffentlichung im Amtsbericht

Keine Veröffentlichung im Amtsbericht Art. 17 und Art. 78 f. SchKG; Art. 138 Abs. 1 und Abs. 3 ZPO. Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens; Zustellung von Rechtsöffnungsentscheiden von Krankenkassen (OGE 93/2013/13/A vom 20. September 2013).

Mehr

PROF. RODRIGO RODRIGUEZ Leiter Dienststelle Oberaufsicht SchKG, Bundesamt für Justiz Ordinarius für Zivilverfahrensrecht mit Schwerpunkt SchKG

PROF. RODRIGO RODRIGUEZ Leiter Dienststelle Oberaufsicht SchKG, Bundesamt für Justiz Ordinarius für Zivilverfahrensrecht mit Schwerpunkt SchKG Die Abwehr von Betreibungsregistereinträgen: Entwicklungen und Ausblick PROF. RODRIGO RODRIGUEZ Leiter Dienststelle Oberaufsicht SchKG, Bundesamt für Justiz Ordinarius für Zivilverfahrensrecht mit Schwerpunkt

Mehr

Prüfungsvorbereitungstag Bachelor vom 27. November 2010

Prüfungsvorbereitungstag Bachelor vom 27. November 2010 Prüfungsvorbereitungstag Bachelor vom 27. November 2010 Themen: Einleitungsverfahren: Zahlungsbefehl, Rechtsvorschlag, örtl. Zuständigkeit, Anwendbarkeit der verschiedenen Betreibungsarten Fall 1: Zu Ihnen

Mehr

Das Replikrecht im Zivilprozess

Das Replikrecht im Zivilprozess Das Replikrecht im Zivilprozess PD Dr. iur. Rechtsanwalt Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht Reetz Sohm Rechtsanwälte Inhaltsverzeichnis: 1. Das Replikrecht als Teilaspekt des rechtlichen Gehörs 2.

Mehr

Verjährungsunterbrechung durch Klage

Verjährungsunterbrechung durch Klage Verjährungsunterbrechung durch Klage 1 12 Themenübersicht 1. 2. Nichteintreten 3. Klagerückzug 4. Dauerschäden 2 12 1 Art. 64 ZPO Wirkungen der 1 2 Für die Wahrung einer gesetzlichen Frist des Privatrechts,

Mehr

Neues Eherecht und Schuldbetreibungsrecht

Neues Eherecht und Schuldbetreibungsrecht 78 Zürcher Studien zum Verfahrensrecht Herausgegeben im Auftrag der Juristischen Abteilung der Universität Zürich von W. J. Habscheid, R. Hauser, A. Kölz und H. U. Walder saak Meier Dr. iur., Privatdozent

Mehr

Verzicht auf die Verjährungseinrede

Verzicht auf die Verjährungseinrede Verzicht auf die Verjährungseinrede 1 23 Einleitung 2 23 1 Zum neuen Titel Der Titel meines Vortrags im Tagungsprogramm lautet: «Verjährungsverzicht». «Drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze

Mehr

Übungen im ZPR/SchKG FS 2016 Fall 11

Übungen im ZPR/SchKG FS 2016 Fall 11 Rechtswissenschaftliches Institut Übungen ZPR/SchKG FS 2016 Fall 11 Einleitungsverfahren RA lic. iur. Philipp Weber Sachverhalt Frage 1 Inhaber Einzelfirma Alleinaktionär/ Verwaltungsrat Mode Carl Brockmann

Mehr

Fall 7 Pfändung. Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht sowie Mediation lic. iur.

Fall 7 Pfändung. Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht sowie Mediation lic. iur. Fall 7 Pfändung Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht sowie Mediation lic. iur. Claudia Wyss Seite 1 Pfändungsankündigung (Art. 90 SchKG) schriftliche Mitteilung

Mehr

Schweizerische Baurechtstagung Die Ersatzvornahme. Voraussetzungen, Vorschuss, Durchführung. Prof. Dr. iur. Jörg Schmid, Luzern

Schweizerische Baurechtstagung Die Ersatzvornahme. Voraussetzungen, Vorschuss, Durchführung. Prof. Dr. iur. Jörg Schmid, Luzern Schweizerische Baurechtstagung 2017 Die Ersatzvornahme Voraussetzungen, Vorschuss, Durchführung Prof. Dr. iur. Jörg Schmid, Luzern Inhalt I. Einleitung II. Die materiellen Voraussetzungen der Ersatzvornahme

Mehr

Übungen ZPR/SchKG FS 2018 Einleitungsverfahren

Übungen ZPR/SchKG FS 2018 Einleitungsverfahren Rechtswissenschaftliches Institut Übungen ZPR/SchKG FS 2018 Einleitungsverfahren RA lic. iur. Philipp Weber Betreibungsverfahren und -arten Einleitungsverfahren Schuldner Gläubiger Betreibungsamt Betreibungsbegehren

Mehr

Übungen ZVR HS 2012 Fall 12 Klagen betreffend die betriebene Forderung und Rechtsöffnung

Übungen ZVR HS 2012 Fall 12 Klagen betreffend die betriebene Forderung und Rechtsöffnung Rechtswissenschaftliches Institut Übungen ZVR HS 2012 Fall 12 Klagen betreffend die betriebene Forderung und Rechtsöffnung RA lic. iur. Philipp Weber Übersicht Sachverhalt (Teil a) Vermieter E Betreibung

Mehr

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Ref.: Chur, 22. Juni 2016 Schriftlich mitgeteilt am: KSK 16 29 14. Juli 2016 Entscheid Schuldbetreibungs-

Mehr

Die Vollstreckung von Entscheiden und öffentlichen Urkunden gemäss schweizerischer Zivilprozessordnung

Die Vollstreckung von Entscheiden und öffentlichen Urkunden gemäss schweizerischer Zivilprozessordnung Die Vollstreckung von Entscheiden und öffentlichen Urkunden gemäss schweizerischer Zivilprozessordnung Vortrag vor dem St. Galler Juristenverein vom 27. September 2012 PD Dr. iur. Sabine Kofmel Ehrenzeller

Mehr

Einstweiliger Rechtsschutz für Geldforderungen Zivilverfahrensrecht FS 14. Prof. Isaak Meier

Einstweiliger Rechtsschutz für Geldforderungen Zivilverfahrensrecht FS 14. Prof. Isaak Meier Einstweiliger Rechtsschutz für Geldforderungen Zivilverfahrensrecht FS 14 Prof. Isaak Meier Allgemeines zum Arrest Definition: Vorläufige Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners zur Sicherung

Mehr

Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Entscheid vom 5. Dezember 2017 Mitwirkende Präsident W. Kobler Oberrichter B. Oberholzer, H. Zingg Gerichtsschreiberin

Mehr

Übungen ZVR HS 2010 Fall 14 Klagen betreffend die betriebene Forderung und Rechtsöffnung

Übungen ZVR HS 2010 Fall 14 Klagen betreffend die betriebene Forderung und Rechtsöffnung Rechtswissenschaftliches Institut Übungen ZVR HS 2010 Fall 14 Klagen betreffend die betriebene Forderung und Rechtsöffnung RA lic. iur. Philipp Weber 01.12.2010 Seite 1 Übersicht Sachverhalt (Teil a) Vermieter

Mehr

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht vom 24. Oktober 2017 (420 17 225) Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Betreibungsort bei Wohnsitzwechsel des Schuldners (Art. 46 SchKG);

Mehr

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht vom 23. Juni 2015 (420 15 117) Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Rechtsverzögerung bei Zustellung des Zahlungsbefehls Besetzung Präsidentin

Mehr

OGE 10/2014/29 vom 16. August Veröffentlichung im Amtsbericht. Sachverhalt

OGE 10/2014/29 vom 16. August Veröffentlichung im Amtsbericht. Sachverhalt Klage auf Bestreitung neuen Vermögens; Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Betreibungsferien auf die Klagefrist Art. 56 Ziff. 2, Art. 63 und Art. 265a Abs. 4 SchKG; Art. 145 Abs. 1 lit. b und Abs.

Mehr

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Ref.: Chur, 3. November 2014 Schriftlich mitgeteilt am: KSK 14 71 5. November 2014 Entscheid Schuldbetreibungs-

Mehr

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im SchKG. Prof. Isaak Meier

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im SchKG. Prof. Isaak Meier Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im SchKG Prof. Isaak Meier EINLEITUNG Beschwerde und ZPO-Rechtsmittel Beschwerde in Zivilsachen Bundesgericht 2. Beschw.instanz Beschwerde nach ZPO 1. Beschw.instanz Entscheidung

Mehr

OGE 93/2015/15 und 93/2015/14 vom 13. Oktober Veröffentlichung im Amtsbericht. Sachverhalt

OGE 93/2015/15 und 93/2015/14 vom 13. Oktober Veröffentlichung im Amtsbericht. Sachverhalt Arrestprosequierung bei steuerrechtlicher Sicherstellung; Fristwahrung Art. 279 Abs. 4 und Abs. 5 Ziff. 1 SchKG; Art. 103 Abs. 1 BGG; Art. 169 Abs. 1 und Abs. 4 sowie Art. 170 Abs. 1 DBG; Art. 189 Abs.

Mehr

Die Rechtsmittel im Haftpflichtprozess nach dem Bundesgerichtsgesetz

Die Rechtsmittel im Haftpflichtprozess nach dem Bundesgerichtsgesetz Die Rechtsmittel im Haftpflichtprozess nach dem Bundesgerichtsgesetz Dr. Andreas Güngerich, Rechtsanwalt LL.M HAVE-Tagung vom 19. Juni 2007 19. Juni 2007 2 Inhaltsverzeichnis Einleitung Rechtsmittelsystem

Mehr

Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung

Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung (VFRR) 281.31 vom 5. Juni 1996 (Stand am 1. Januar 2016) Der Schweizerische Bundesrat,

Mehr

Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung

Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung (VFRR) 281.31 vom 5. Juni 1996 (Stand am 1. Januar 1997) Das Schweizerische Bundesgericht,

Mehr

Einstweiliger Rechtsschutz für Geldforderungen Zivilverfahrensrecht FS 15. Prof. Isaak Meier

Einstweiliger Rechtsschutz für Geldforderungen Zivilverfahrensrecht FS 15. Prof. Isaak Meier Einstweiliger Rechtsschutz für Geldforderungen Zivilverfahrensrecht FS 15 Prof. Isaak Meier Allgemeines zum Arrest Definition: Vorläufige Beschlagnahme von Vermögenswerten des Schuldners zur Sicherung

Mehr

Übungen ZPR/SchKG FS 2015 Fall 7 Einleitungsverfahren

Übungen ZPR/SchKG FS 2015 Fall 7 Einleitungsverfahren Rechtswissenschaftliches Institut Übungen ZPR/SchKG FS 2015 Fall 7 Einleitungsverfahren RA lic. iur. Philipp Weber Sachverhalt Frage 1 Inhaber Einzelfirma Alleinaktionär/ Verwaltungsrat Kyle Cool (Freienbach

Mehr

Drum prüfe, wer sich bindet

Drum prüfe, wer sich bindet Drum prüfe, wer sich bindet Von den Prüf- und Rügeobliegenheiten Dr. iur. Thomas Röthlisberger Fachanwalt SAV Bau- und Immobilienrecht, Voser Rechtsanwälte, Baden Übersicht I. Bedeutung der Prüf- und Rügeobliegenheiten

Mehr

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Ref.: Chur, 04. April 2016 Schriftlich mitgeteilt am: KSK 16 9 04. April 2016 Entscheid Schuldbetreibungs-

Mehr

Steuerbezug. Verjährung. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 28. August 2015 (VD )

Steuerbezug. Verjährung. Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 28. August 2015 (VD ) Steuerbezug Verjährung Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Basel-Stadt vom 28. August 2015 (VD.2014.166) Die Bezugsverjährung tritt in jedem Fall zehn Jahre nach Ablauf des Jahres ein, in dem die

Mehr

AKAD. WRE Betreibung auf Pfandverwertung und Konkurs. Prüfung: Student: Note: Details. Schlusskommentar. Seite: 1

AKAD. WRE Betreibung auf Pfandverwertung und Konkurs. Prüfung: Student: Note: Details. Schlusskommentar. Seite: 1 Seite: 1 AKAD Prüfung: WRE 112 - Betreibung auf Pfandverwertung und Konkurs Student: Note: 5 Details Durchführungs-ID: Student: Persönliche ID: Datum der Durchführung: Erreichte Punkte: Maximale Punktezahl:

Mehr

586 C. Entscheidungen der Schuldbetreibungs-

586 C. Entscheidungen der Schuldbetreibungs- 586 C. Entscheidungen der Schuldbetreibungs- Anwendungsfall ausdrücklich anerkannt, nämlich in Art. 251 Abs. 2 SchKG, der vorschreibt, daß einem Gläubiger sämtliche durch eine Verspätung seiner Konkurseingabe

Mehr

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht vom 12. Mai 2015 (410 2015 47) Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Voraussetzungen, unter welchen eine im Rahmen einer Strafuntersuchung

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis... VII Literaturverzeichnis... XIII Materialienverzeichnis... XXXI Abkürzungsverzeichnis...

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis... VII Literaturverzeichnis... XIII Materialienverzeichnis... XXXI Abkürzungsverzeichnis... Inhaltsverzeichnis... VII Literaturverzeichnis... XIII Materialienverzeichnis... XXXI Abkürzungsverzeichnis... XXXIII ZUM GEGENSTAND DIESER UNTERSUCHUNG... 1 I. Der Gegenstand und seine Eingrenzung...

Mehr

Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Entscheid vom 25. August 2015 Mitwirkende Präsident W. Kobler Oberrichter B. Oberholzer und H. Zingg Gerichtsschreiberin

Mehr

Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vom 2. Juni Notenverteilung. Anzahl Studenten

Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vom 2. Juni Notenverteilung. Anzahl Studenten Rechtswissenschaftliche Fakultät Institut für Internationales Privatrecht und Verfahrensrecht Abt. Prof. Dr. Jolanta Kren Kostkiewicz Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht vom 2. Juni 2014 A.

Mehr

Gültige Handlungen zur Unterbrechung der Verjährungsfristen sind dem Schuldner zur Kenntnis zu bringen

Gültige Handlungen zur Unterbrechung der Verjährungsfristen sind dem Schuldner zur Kenntnis zu bringen Gültige Handlungen zur Unterbrechung der Verjährungsfristen sind dem Schuldner zur Kenntnis zu bringen 815 Urs Lustenberger Der Gläubiger kann eine Verjährungsfrist unterbrechen, indem er gemäss Art. 135

Mehr

Urteil des BGH vom VI ZR 87/14 Aufhebung und Zurückverweisung des Urteils des OLG Köln vom I-12 U 23/13

Urteil des BGH vom VI ZR 87/14 Aufhebung und Zurückverweisung des Urteils des OLG Köln vom I-12 U 23/13 - 341 - Für eine Verjährungsunterbrechung durch Anerkenntnis genügt jedes auch rein tatsächliche Verhalten gegenüber dem Gläubiger, aus dem sich das Bestehen des Anspruchs wenigstens dem Grunde nach unzweifelhaft

Mehr

Ausgewählte Fragen aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Ausgewählte Fragen aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Ausgewählte Fragen aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Luzern, 13. Januar 2017 Dr. iur. Ariane Kaufmann 1. Einleitung 1. Einleitung 2. Gegenstand des SchKG 3. Rechtsquellen 4. Gebiets- und Behördenorganisation

Mehr

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht vom 25. August 2015 (420 15 208) Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Nichtigkeit einer Betreibung Besetzung Präsident Thomas Bauer,

Mehr

Vorwort Inhaltsübersicht Schemen und Entscheide sowie Formulare Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl

Vorwort Inhaltsübersicht Schemen und Entscheide sowie Formulare Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl Vorwort Inhaltsübersicht Schemen und Entscheide sowie Formulare Abkürzungsverzeichnis Literaturauswahl III V XVII XIX XXIII 1. Teil: Einführung in das Schuldbetreibungsrecht 1 Allgemeines I. Begriff 1

Mehr

Besetzung Präsident: Adrian Urwyler Catherine Overney, Michel Favre Gerichtsschreiberin: Frédérique Jungo

Besetzung Präsident: Adrian Urwyler Catherine Overney, Michel Favre Gerichtsschreiberin: Frédérique Jungo Tribunal cantonal TC Kantonsgericht KG Augustinergasse 3, Postfach 1654, 1701 Freiburg T +41 26 304 15 00, F +41 26 304 15 01 www.fr.ch/tc 102 2017 333 Urteil vom 30. Januar 2018 II. Zivilappellationshof

Mehr

Entscheid der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel- Landschaft vom 22. Januar 2013 ( )

Entscheid der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel- Landschaft vom 22. Januar 2013 ( ) Entscheid der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel- Landschaft vom 22. Januar 2013 (420 12 376) Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Schikanebetreibung Besetzung Vorsitzender Richter Edgar

Mehr

Nr. 290a Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. vom 17. Dezember 2010 (Stand 1.

Nr. 290a Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs. vom 17. Dezember 2010 (Stand 1. Nr. 90a Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs vom 7. Dezember 00 (Stand. Juni 0) Das Obergericht des Kantons Luzern, gestützt auf die 0 und 6 des Einführungsgesetzes

Mehr

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im SchKG

Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im SchKG Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im SchKG Einleitung Beschwerde in Zivilsachen Bundesgericht 2. Beschw.instanz Beschwerde nach ZPO 1. Beschw.instanz Entscheidung von Betreibungs-/Konkursämtern Gerichtsentscheid

Mehr

Internationales Alimenteninkasso aufgrund des New Yorker Übereinkommens

Internationales Alimenteninkasso aufgrund des New Yorker Übereinkommens Internationales Alimenteninkasso aufgrund des New Yorker Übereinkommens Referat von lic. iur. Marco Hollenstein Leibacher 2. März 2011 1 1. Ausgangslage Schweiz Ausland Bundesamt für Justiz Kanton Thurgau

Mehr

Ausgewählte Fragen aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Ausgewählte Fragen aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Ausgewählte Fragen aus dem Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Luzern, 12. Januar 2018 Dr. iur. Ariane Nosetti-Kaufmann 1. Einleitung 1. Einleitung 2. Gegenstand des SchKG 3. Rechtsquellen 4. Gebiets-

Mehr

Pfändung SchKG FS 14 Prof. Isaak Meier

Pfändung SchKG FS 14 Prof. Isaak Meier Pfändung SchKG FS 14 Prof. Isaak Meier 1 EINLEITUNG 2 Zahlungsbefehl (für Forderung, Urteil, Verfügung) Kein Rechtsvorschlag Rechtsvorschlag Forderung Urteil, Verfügung Provisorische Rechtsöffnung Definitive

Mehr

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht vom 19. August 2014 (420 14 146) Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Schuldnerbezeichnung bei Betreibung einer unverteilten Erbschaft

Mehr

SchK-Beschwerdeverfahren

SchK-Beschwerdeverfahren SchK-Beschwerdeverfahren Übungen im ZPR/SchKG FS 2015 Prof. Dr. Ingrid Jent-Sørensen Organisation im Kanton ZH Wahlmöglichkeit gemäss SchKG 13: eine oder zwei Beschwerdeinstanzen Kt. ZH: EG SchKG 17 I

Mehr

Obergericht des Kantons Zürich

Obergericht des Kantons Zürich Obergericht des Kantons Zürich 8001 Zürich, Hirschengraben 15 Telefon (01) 2579191 Briefadresse: Postfach. 8023 Zürich Zürich, den 19. Januar 1988 An die Konkursämter im Kanton Zürich NI Nr. 5 Neues Eherecht

Mehr

STICHWORT «BESCHWERDE IN BETREIBUNGSRECHT- LICHEN ANGELEGENHEITEN»

STICHWORT «BESCHWERDE IN BETREIBUNGSRECHT- LICHEN ANGELEGENHEITEN» STICHWORT «BESCHWERDE IN BETREIBUNGSRECHT- LICHEN ANGELEGENHEITEN» DIE BESCHWERDE VOR DEN KANTONALEN INSTANZEN Gegen Verfügungen des Betreibungsamts (aber auch anderer Behörden und Amtsträger), die unangemessen

Mehr

Vorlesung Zivilverfahrensrecht: Rechtsmittel

Vorlesung Zivilverfahrensrecht: Rechtsmittel Rechtswissenschaftliches Institut Vorlesung Zivilverfahrensrecht: Rechtsmittel Freitag, 8. April 2016, 14:00 15:45 PD Dr. iur. Miguel Sogo, LL.M. Übersicht 1. Teil: Grundlagen des Rechtsmittelsystems 2.

Mehr

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht vom 1. April 2014 (410 14 11) Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Zahlungsbefehl: Ausnahme von der Regel der exakten Bezeichnung für

Mehr

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Zürich Sitzung vom 27. Juni 2018 614. Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Revision, Vernehmlassung) Mit Schreiben

Mehr

Entscheid der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel- Landschaft vom 26. Juni 2012

Entscheid der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel- Landschaft vom 26. Juni 2012 Entscheid der Aufsichtsbehörde Schuldbetreibung und Konkurs Basel- Landschaft vom 26. Juni 2012 vom (420 12 116) Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Mangelhafte Zustellung des Zahlungsbefehls Besetzung

Mehr

Pfändung ZVR/SchKG Übung FS 15. Prof. Isaak Meier

Pfändung ZVR/SchKG Übung FS 15. Prof. Isaak Meier Pfändung ZVR/SchKG Übung FS 15 Prof. Isaak Meier Behandelte Themen Pfändung, Grundsätze des erstinstanzlichen Vollstreckungsverfahrens, Verfahrenstypen des SchKG, mit dem Betreibungsverfahren verbundene

Mehr

Vorlage Stadtparlament vom 13. Dezember 2016 Nr. 5015

Vorlage Stadtparlament vom 13. Dezember 2016 Nr. 5015 Stadt St.Gallen Stadtrat Vorlage Stadtparlament vom 13. Dezember 2016 Nr. 5015 152.15.12 Stadtparlament: Interpellationen Interpellation Evelyne Angehrn, Etrit Hasler: Verlustscheinbewirtschaftung; schriftlich

Mehr

Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Entscheid vom 28. Juni 2016 Mitwirkende Präsident W. Kobler Oberrichter B. Oberholzer und H. Zingg Gerichtsschreiberin

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. in dem Rechtsstreit , BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VI ZR 87/14 URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 27. Januar 2015 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle Nachschlagewerk:

Mehr

Rechtsschutz in klaren Fällen Art. 257 ZPO

Rechtsschutz in klaren Fällen Art. 257 ZPO 01.11.2017 1 Rechtsschutz in klaren Fällen Art. 257 ZPO Von: Raphael Butz Für: FG Prozess Basel, 18. Oktober 2011 01.11.2017 2 Aufbau und Ablauf des Referats Teil 1 Begriff und Ziel Gesetzliche Regelung

Mehr

Aktuelles aus der Verjährung aus haftpflicht- und versicherungsrechtlicher

Aktuelles aus der Verjährung aus haftpflicht- und versicherungsrechtlicher Aktuelles aus der Verjährung aus haftpflicht- und versicherungsrechtlicher Sicht Nathalie Lang Neuerungen im Haftpflicht- und Versicherungsrecht Zürich, 16. September 2015, Restaurant Metropol INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni

Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Kantonsgericht von Graubünden Dretgira chantunala dal Grischun Tribunale cantonale dei Grigioni Ref.: Chur, 27. Juni 2016 Schriftlich mitgeteilt am: KSK 16 30 27. Juni 2016 Entscheid Schuldbetreibungs-

Mehr

Musterformular. Betreibungsregisterauszug. Musterformular für die Anhörung durch die Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz

Musterformular. Betreibungsregisterauszug. Musterformular für die Anhörung durch die Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz Musterformular Betreibungsregisterauszug Musterformular für die Anhörung durch die Dienststelle Oberaufsicht SchKG im Bundesamt für Justiz 1 / 2 Felix Muster Waldgasse 22 Wyler 3003 Bern Wir bescheinigen

Mehr

VORLAGE 1.1 BÜRGSCHAFT FÜR VORLÄUFIGE KAUTIONEN. Artikel 1 Gegenstand der Bürgschaft

VORLAGE 1.1 BÜRGSCHAFT FÜR VORLÄUFIGE KAUTIONEN. Artikel 1 Gegenstand der Bürgschaft Aufgrund neuer Bestimmungen, vor allem des GvD 50/2016 und des Landesgesetzes Bozen 16/2015, müssen die Klauseln der Vorlage 1.1 des MD 123/04 mit folgenden Klauseln ersetzt werden. Es wird darauf hingewiesen,

Mehr

Internationales Alimenteninkasso gemäss dem New Yorker Übereinkommen

Internationales Alimenteninkasso gemäss dem New Yorker Übereinkommen Internationales Alimenteninkasso gemäss dem New Yorker Übereinkommen Informationen für die Bearbeitung Workshop vom 26. Juni 2018 in Frauenfeld 1. Ausgangslage Variante A: Gläubigerin 1 versucht, Unterhalt

Mehr

Weisung der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs Nr. 3 (Zahlungsbefehl

Weisung der Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs Nr. 3 (Zahlungsbefehl Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD Bundesamt für Justiz BJ Direktionsbereich Privatrecht Dienststelle Oberaufsicht für Schuldbetreibung und Konkurs Weisung der Dienststelle Oberaufsicht

Mehr

Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Entscheid vom 28. Juni 2016 Mitwirkende Präsident W. Kobler Oberrichter B. Oberholzer und H. Zingg Gerichtsschreiberin

Mehr

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht

Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht Entscheid des Kantonsgerichts Basel-Landschaft, Abteilung Zivilrecht vom 17. September 2013 (410 13 206) Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) Scheidungsurteil als definitiver Rechtsöffnungstitel für Kinderzulagen

Mehr

Summarische SchK-Verfahren (Konkurseröffnung, Rechtsöffnung, etc.) Prof. Dr. Ingrid Jent-Sørensen

Summarische SchK-Verfahren (Konkurseröffnung, Rechtsöffnung, etc.) Prof. Dr. Ingrid Jent-Sørensen Summarische SchK-Verfahren (Konkurseröffnung, Rechtsöffnung, etc.) Prof. Dr. Ingrid Jent-Sørensen gerichtliche SchK-Summarverfahren (Liste unvollständig; mehr bei Amonn/Walther, Rz 52 und 58 zu 4) Rechtsöffnungsverfahren

Mehr

Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden und Ämtern

Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden und Ämtern Elektronischer Rechtsverkehr mit Behörden und Ämtern 9. Dezember 2010 Übersicht 1. Verordnung vom 18. Juni 2010 über die elektronische Übermittlung im Rahmen von Zivil- und Strafprozessen sowie von Schuldbetreibungs-

Mehr

1. Einen Brief ans Betreibungsamt verfassen, in dem der Rechtsvorschlag erklärt wird.

1. Einen Brief ans Betreibungsamt verfassen, in dem der Rechtsvorschlag erklärt wird. DER RECHTSVORSCHLAG So einfach es für den Gläubiger war, das Betreibungsverfahren in Gang zu setzen, so einfach wenn nicht noch einfacher ist es für die betriebene Person, es nun wieder zu stoppen. Es

Mehr

Fall 11 Pfändung. Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht sowie Mediation. lic. iur.

Fall 11 Pfändung. Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht sowie Mediation. lic. iur. Fall 11 Pfändung Lehrstuhl für Zivilprozessrecht, Schuldbetreibungs- und Konkursrecht, Privatrecht sowie Mediation lic. iur. Claudia Wyss Seite 1 Übersicht Fall 1 Pfändbarkeit der Gegenstände: BMW, IV-Rente,

Mehr

Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Prüfung im Schuldbetreibungs- und Konkursrecht Ort: Beginn: 14.00 Uhr Dauer: 2 h Hilfsmittel: SchKG; VZG; KOV; GebV, ZPO; OR; ZGB Es ist auf die gestellten Fragen einzugehen. Die Antworten sind ausformuliert

Mehr

11 Vollstreckung vonaufgeldzahlung odersicherheitsleistung ingeldlautendenvollstreckbarenöffentlichenurkunden

11 Vollstreckung vonaufgeldzahlung odersicherheitsleistung ingeldlautendenvollstreckbarenöffentlichenurkunden Kapitelverzeichnis 11 Vollstreckung von auf Geldzahlung oder Sicherheitsleistung in Geld lautenden vollstreckbaren öffentlichen Urkunden... 132 I. Vorbemerkungen... 132 II. Das Einleitungsverfahren nach

Mehr

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz)

Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) 589 Ausserrhodische Gesetzessammlung. Gesetz über Information und Akteneinsicht (Informationsgesetz) vom 8. April 996 Die Landsgemeinde des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. Abs. und Art. 67 der

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische

Mehr

Stichwort «Betreibungsferien und Schonzeiten»

Stichwort «Betreibungsferien und Schonzeiten» Stichwort «Betreibungsferien und Schonzeiten» Es gibt Zeiten, während denen die Gläubiger keinen Anspruch darauf haben, dass die Betreibung eingeleitet oder weitergetrieben wird. Im Alltag gelten «geschlossene

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Mai in dem Insolvenzverfahren

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 14. Mai in dem Insolvenzverfahren BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 33/07 BESCHLUSS vom 14. Mai 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 290 Wird im Schlusstermin ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung

Mehr

Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs

Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Obergericht Appenzell Ausserrhoden Aufsichtsbehörde für Schuldbetreibung und Konkurs Entscheid vom 26. Januar 2016 Mitwirkende Präsident W. Kobler Oberrichter B. Oberholzer und H. Zingg Gerichtsschreiberin

Mehr

OGE 40/2017/30/A vom 22. September Veröffentlichung im Amtsbericht. Sachverhalt

OGE 40/2017/30/A vom 22. September Veröffentlichung im Amtsbericht. Sachverhalt Konkurseröffnung auf Überschuldungsanzeige der Revisionsstelle; zulässige Noven im Beschwerdeverfahren Art. 725 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 725a Abs. 1, Art. 728c Abs. 3 und Art. 729c OR; Art. 326 Abs. 2 ZPO;

Mehr

Die Verjährung von Sozialhilfeleistungen

Die Verjährung von Sozialhilfeleistungen Kantonales Sozialamt Graubünden Uffizi dal servetsch social chantunal dal Grischun Ufficio del servizio sociale cantonale dei Grigioni Die Verjährung von Sozialhilfeleistungen 1.1.2016 7001 Chur, Gürtelstrasse

Mehr

von Prof. Dr. iur. Franco Lorandi, Rechtsanwalt, Zürich

von Prof. Dr. iur. Franco Lorandi, Rechtsanwalt, Zürich z.z.z 2007 509 Auflösung einer einfachen Gesellschaft nach Pfändung eines Anteils am Gemeinschaftsvermögen und Scheitern von Einigungsverhandlungen (Art. 10 Abs. 2 VVAG) Praxisänderung des Bundesgerichts

Mehr

Aus den Erwägungen: Veröffentlichung im Amtsbericht

Aus den Erwägungen: Veröffentlichung im Amtsbericht Art. 419, Art. 450 Abs. 1 und Art. 450f ZGB; Art. 319 lit. b Ziff. 2 ZPO; Art. 46 Abs. 3 EG ZGB. Akteneinsicht in Handakten der Beiständin; Anfechtbarkeit von verfahrensleitenden Entscheiden der KESB (OGE

Mehr

Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe zu ihrem Geld kommen.

Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe zu ihrem Geld kommen. Vom Betreibungsbegehren bis zur Beseitigung des Rechtsvorschlages Das Betreibungsamt sorgt dafür, dass die Gläubiger mit staatlicher Hilfe zu ihrem Geld kommen. Andrea Bischof 27. Februar 2004 Gemeindeverwaltung

Mehr

SchK-Beschwerde. Fall 1. Lösungsskizze 1

SchK-Beschwerde. Fall 1. Lösungsskizze 1 SchK-Beschwerde Prof. Dr. Ingrid Jent-Sørensen Lösungsskizze 1 Fall 1 Gabi Gloor hatte ihrem früheren Partner, Stefan Stucki, ein Darlehen von Fr. 20'000.-- gewährt, welches längst zur Rückzahlung fällig

Mehr

Subordination von Darlehen und deren Bedeutung in der Insolvenz der beteiligten Parteien

Subordination von Darlehen und deren Bedeutung in der Insolvenz der beteiligten Parteien Subordination von Darlehen und deren Bedeutung in der Insolvenz der beteiligten Parteien 6. Zürcher Tagung zum SchKG vom 8. Februar 2018 Daniel Hayek, Rechtsanwalt, LL.M. Prager Dreifuss AG Zürich, Bern,

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut. Einleitungsverfahren

Rechtswissenschaftliches Institut. Einleitungsverfahren Einleitungsverfahren Überblick Einleitungsverfahren Betreibungsbegehren Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag Kein Rechtsvorschlag Prov. Rechtsöffnung (SchKG 82 I) Aberkennungsklage (SchKG 83 II) Anerkennungsklage

Mehr

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Gesetz über die Einführung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) Vom 4. Mai 1997 (Stand 1. Januar 2011) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1997) 1. Organisatorische Bestimmungen

Mehr

PKG 2002 will. Der Grund ist einleuchtend. Es kann jenem Gläubiger, der noch nicht dazu berechtigt ist, das Fortsetzungsbegehren zu stellen, hierfür a

PKG 2002 will. Der Grund ist einleuchtend. Es kann jenem Gläubiger, der noch nicht dazu berechtigt ist, das Fortsetzungsbegehren zu stellen, hierfür a PKG 2002 Arrestprosequierung (Art. 279 SchKG) Fortsetzungsbegehren (Art. 279 Abs. 3, Art. 88 Abs. 1 SchKG). Die ab Kenntnis des Gläubigers von der Nichterhebung des Rechtsvorschlags laufende Prosequierungsfrist

Mehr