Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg. Beispiel für die Erstellung eines kommunalen Zielarten- und Maßnahmenkonzepts Phase I

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1 Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg Informationssystem Zielartenkonzept Baden-Württemberg Beispiel für die Erstellung eines kommunalen Zielarten- und Maßnahmenkonzepts Phase I

2 HERAUSGEBER Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR), Postfach , Stuttgart, LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg Postfach , Karlsruhe, BEARBEITUNG ILPÖ Institut für Landschaftsplanung und Ökologie, Universität Stuttgart Dr. S. Geißler-Strobel, Tübingen Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Filderstadt LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg Das hier vorgestellte Gutachten wurde erstellt im Auftrag der Universitätsstadt Tübingen, Stadplanungsamt GEFÖRDERT DURCH Universitätsstadt Tübingen, Stadtplanungsamt, Tübingen REDAKTION LUBW Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden- Württemberg Referat 25 Arten- und Flächenschutz, Landschaftspflege BEZUG Download unter: STAND Januar 2006 BILDNACHWEIS Weißdolch-Bläuling (Polyommatus damon), Jürgen Trautner Nachdruck -auch auszugsweise- ist nur mit Zustimmung der LUBW unter Quellenangabe und Überlassung von Belegexemplaren gestattet.

3 Beispiel für die Erstellung eines kommunalen Zielarten- und Maßnahmenkonzepts Phase I (Tübingen-Pfrondorf) erstellt im Auftrag der Universitätsstadt Tübingen (Stadtplanungsamt, Dezember 2004) bearbeitet von Gabriel Hermann, Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung, Filderstadt unter Mitarbeit von Dr. Sabine Geißler-Strobel und Rüdiger Jooß (ILPÖ Stuttgart) 1 Zielsetzung und Vorgehensweise Aufgabe des vorliegenden Kurzberichtes ist die Erstellung von Planungshinweisen für ein Kommunales Zielartenkonzept in Tübingen-Pfrondorf. Dies geschieht unter Anwendung des Informationsssystems Zielartenkonzept Baden-Württemberg (ZAK). Die beschriebenen Arbeitsschritte werden als Phase I des im Zusammenhang mit dem Informationssystem ZAK entwickelten Verfahrens zur Erstellung eines kommunalen Zielarten- und Maßnahmenkonzepts Fauna bezeichnet (vgl. Leitfaden zum Informationssystem). Erster Schritt war die Erstellung einer Habitattypenliste durch das Stadtplanungsamt von Tübingen, auf dessen Grundlage eine vorläufige Zielartenliste durch das Informationssystem ZAK ausgegeben wurde. Darauf aufbauend erfolgte am durch drei Tierökologen eine flächendeckende Begehung der Offenlandbereiche von Pfrondorf (Äcker, Grünland, Streuobstgebiete etc.). Die Wälder, ihre Zielarten sowie die dort ggf. relevanten Maßnahmen bleiben dagegen nach einer vorab getroffenen Vereinbarung zunächst unberücksichtigt. Ziel der Geländebegehung war einerseits die Überprüfung und Überarbeitung der vom Stadtplanungsamt erstellten Habitattypenliste, insbesondere aber die Einschätzung der Relevanz vorhandener Habitatpotenziale für die durch das Informationssystem ZAK ermittelten Zielarten. Nach der Gebietsbegehung und Anpassung der Habitattypenliste wurde die Zielartenliste einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Dabei wurden diejenigen Zielarten eliminiert, die in Pfrondorf entweder aus Gründen einer innerhalb des Naturraums eingeschränkten Verbreitung nicht zu erwarten sind - Beispiele: Weidenmeise (Parus montanus), Springfrosch (Rana dalmatina), Wachtelweizen-Scheckenfalter (Melitaea athalia) - oder aber aufgrund unzureichend ausgeprägter Habitatstrukturen im Gebiet ausgeschlossen werden können - Beispiele: Braunkehlchen (Saxicola rubetra), Heller Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea teleius), Deutscher Sandlaufkäfer (Cylindera germanica). Anschließend erfolgt auf Basis der korrigierten Zielartenliste die Auswahl geeigneter Biotopentwicklungsmaßnahmen durch das Informationssystem. Darüber hinaus liefert das Tool Hinweise auf eine aus Landessicht für Pfrondorf bestehende Schutzverantwortung bzw. auf besondere Entwicklungspotenziale, die bei der Planung lokaler Artenschutzmaßnahmen einer speziellen Berücksichtigung bedürfen. Im letzten Schritt wurden die durch das Tool ermittelten Maßnahmen hinsichtlich ihrer konkreten Relevanz für Pfrondorf bewertet und Empfehlungen für artbezogene Untersuchungen gegeben. LUBW Planungsbeispiel Zielarten- und Maßnahmenkonzept Phase I 3

4 2 Ergebnisse 2.1 Ergänzung und Korrektur der Habitattypenliste Nach der Vorauswertung durch das Stadtplanungsamt wurden 17 Habitattypen als in Pfrondorf vorkommend eingestuft (ohne Kategorie E: Wälder und Lichtungen). Diese Liste musste auf Basis der am durchgeführten Geländebegehung nur in wenigen Punkten korrigiert bzw. ergänzt werden: Zwei Habitattypen wurden zusätzlich eingegeben (A.3.3, B.1.3), drei Habitattypen der Erstauswahl dagegen wegen nicht relevanter Ausprägung eliminiert (A.5.4, A.5.5, D.6.1.1). Somit fanden schließlich 16 Habitattypen bei der Ermittlung potenzieller Zielarten Berücksichtigung (s. Anhang). Die Wald-Habitattypen E.1.7 (Weichholz- Auwald und Auwald der Bäche und kleineren Flüsse) und E.1.8 (Sukzessionsgehölze gestörter Standorte) wurden nachträglich noch berücksichtigt, da sie in Pfrondorf auch im Offenland vorhanden sind (im Anhang nicht dokumentiert). 2.2 Korrektur der Zielarten-Auswahl des EDV-Tools Die durch das EDV-Tool erstellte Primärliste enthielt Zielarten. Von diesen wurden 57 Zielarten manuell entfernt (s. Anhang 2 ), da sie entweder aus Gründen einer innerhalb des Naturraums eingeschränkten Verbreitung nicht im Gebiet zu erwarten sind oder aber Vorkommen in Pfrondorf aufgrund nur unzureichend ausgeprägter Habitatstrukturen ausgeschlossen werden können. Somit verblieben 44 zu erwartende oder mögliche Zielarten (s. Kap. 3.2, Tab. 2). Obwohl selbstverständlich auch bei diesen ein tatsächliches Vorkommen in Pfrondorf noch nicht belegt ist, bilden sie das lokale Zielartenkollektiv, aus dem ggf. auf der Grundlage einer expliziten Überprüfung die Schwerpunkte von Biotopentwicklungsmaßnahmen abzuleiten sind. 2.3 Besondere Schutzverantwortung der Gemeinde Das EDV-Tool ermittelte eine besondere Schutzverantwortung Pfrondorfs für Streuobstgebiete. Diese resultiert aus der Lage im Hauptverbreitungsgebiet dieses Nutzungstyps innerhalb Baden-Württembergs sowie aus regionalen Vorkommensschwerpunkten spezifischer Zielarten von Streuobstgebieten (v. a. Halsbandschnäpper). 2.4 Maßnahmenvorschläge des EDV-Tools auf der Grundlage der korrigierten Zielartenliste Mittels der korrigierten Zielartenliste wurden durch das EDV-Tool im Testlauf insgesamt 43 3 Maßnahmentypen vorgeschlagen (s. Anhang). Es ist klar, dass diese nicht in ihrer Gesamtheit für Pfrondorf relevant sind. Deshalb werden im folgenden Kapitel (Empfehlungen) diejenigen Maßnahmen näher beleuchtet, die für eine Umsetzung überhaupt in Erwägung zu ziehen bzw. zu prüfen sind. Einige Maßnahmen können unabhängig von konkreten Informationen zum Artenbestand empfohlen werden, da sie keinesfalls schaden, insbesondere solche mit präventivem Charakter. Entscheidend ist in vielen Fällen aber, ob die mit einer Maßnahme zu fördernden Zielarten tatsächlich vorkommen oder Besiedlungspotenzial im näheren Umfeld haben. 1 Zuzüglich der über die Wald-Habitattypen E.1.2 und E.1.8 sowie über die später eliminierten Habitattypen A.5.4, A.5.5 und D ausgegebenen Arten. 2 Zuzüglich der über Habitattyp E.1.7 ausgegebenen, im Gebiet aber nicht zu erwartenden Arten Weidenmeise und Sumpfwald- Enghalsläufer (Platynus livens). E.1.7 wurde im Testlauf, auf den sich die genannte Tabelle bezieht, als Wald-Habitattyp nicht berücksichtigt, später jedoch wieder hinzugenommen, da er im Offenland Pfrondorfs vorkommt. 3 ohne die im Testlauf unberücksichtigten Wald-Habitattypen E.1.7 und E Planungsbeispiel Zielarten- und Maßnahmenkonzept Phase I LUBW

5 3 Empfehlungen 3.1 Relevanz der vorgeschlagenen Biotopentwicklungsmaßnahmen für die Gemarkung von Tübingen-Pfrondorf Tab. 1 enthält einen Teil der durch das EDV-Tool ausgewählten Maßnahmen. Es handelt sich dabei um solche, für die auf Basis der Gebietsbegehung eine Umsetzungsrelevanz erwartet wird. Untergliedert wurde in zwei Kategorien: Zunächst sind unter 1. diejenigen Maßnahmen aufgeführt, für die eine Umsetzungsrelevanz unabhängig vom Nachweis der davon profitierenden Zielarten angenommen werden kann. Diese Maßnahmen sind nicht prinzipiell wichtiger oder vorrangiger als die der folgenden Kategorie, bedürfen jedoch nicht oder in deutlich geringerem Umfang einer Vorprüfung. Bei den unter Kategorie 2 geführten Maßnahmen hängt der Erfolg oder Nutzen dagegen in starkem Maße vom tatsächlichen Vorkommen der Zielart(en) ab. Ihre rasche Umsetzung hätte im Falle ihres Vorkommens oft sehr hohe Priorität, nicht aber im Falle des (nachgewiesenen) Fehlens auf Pfrondorfer Gemarkung. Das Vorhandensein der betreffenden Zielart(en) ist vor der Umsetzung notwendigerweise abzuklären, nicht zuletzt deshalb, um die Notwendigkeit der Maßnahmen fachlich gut begründen zu können. Ein Beispiel: Die Förderung des stark gefährdeten Rebhuhns in Ackerbaugebieten durch Bereitstellung nutzungsbegleitender Säume und Brachen hat gute Erfolgsaussichten, solange im betreffenden Gebiet noch Rebhuhnbestände vorhanden sind. Ist die Art dagegen bereits verschwunden, so bleiben in der Regel auch optimal konzipierte und umgesetzte Maßnahmen für diese Art wirkungslos 4. Tab. 1: Sinnvolle Biotopentwicklungsmaßnahmen für Offenlandbereiche in Pfrondorf und Rahmenbedingungen für die Umsetzung Maßnahmen (Details s. Anhang) Beispiele geförderter Zielarten/Anspruchstypen Erläuterungen/mögliche Schwerpunkte für die Umsetzung Kategorie 1: Unabhängig von bekannten Zielarten-Vorkommen umsetzbare Maßnahmen X.1 Verzicht auf Verfüllung von Materialentnahmestellen I.6 Rücknahme fortgeschrittener Gehölzsukzession auf Grenzertragsstandorten III.6 Verzicht auf Befestigung von Erd- und Graswegen Kammmolch, Laubfrosch, Kreuzkröte, Gelbbauchunke Arten offener Feuchtstandorte und deren Brachestadien (konkrete Daten nicht vorliegend) Arten nutzungsbegleitender Saumstrukturen und Arten mit Bindung an Offenboden und sporadische Störungen der Vegetationsdecke (konkrete Daten nicht vorliegend) Der ehemalige Steinbruch südwestlich Pfrondorf ist inzwischen weitgehend verfüllt. In früherer Zeit hatte das Gebiet hohe Bedeutung für die Amphibienfauna (z. B. Kammmolch, Kreuzkröte). Vorhandene Reste sollten dringend erhalten, gut besonnte Laichgewässer restauriert oder neu angelegt werden (s. Maßnahmen VI.10, VI.11). Sinnvoll erscheint die Maßnahme in seit längerer Zeit brachliegenden Hangbereichen südlich Pfrondorf (Butzenbiegel), in denen die Esche bereits ein Vorwaldstadium ausbildet. Hier wären Erstpflegemaßnahmen und ggf. extensive Beweidung als Folgenutzung zu erwägen (s. Maßnahme I.3). Die Feldwege Pfrondorfs sind bereits zu einem größeren Teil versiegelt. Die Anlage weiterer Feldwege (mit Schwarzdecken) sollte auf der gesamten Gemarkung unterbleiben (ggf. Betonspurwege mit nicht versiegeltem Mittel- und Seitenstreifen). 4 ggf. können Arten ähnlichen Anspruchstyps (aber mit geringerem Schutzbedarf) noch davon profitieren LUBW Planungsbeispiel Zielarten- und Maßnahmenkonzept Phase I 5

6 Maßnahmen (Details s. Anhang) IV.3 Abschnittweises auf den Stock setzen vorhandener Hecken- /Gebüschzeilen IV.5 Pflege von Streuobstbeständen (Ziel: langfristige Sicherung vorhandener Streuobstbestände) VI.2 Erhöhung/Zulassung natürlicher Dynamik an Fließgewässern V.10 Anlage/Pflege ephemerer Kleingewässer V.11 Anlage/Pflege dauerhafter Stehgewässer VI.13 Verzicht auf künstliche Besatzmaßnahmen bzw. auf das Einbringen naturraumfremder Organismen in Gewässer VII.3 Langfristiger Erhalt von Altbaumgruppen, Spechthöhlen und Totholz (Maßnahme durch den ergänzend einbezogenen Wald- Habitattyp E.1.7 bedingt, deshalb nicht im Anhang enthalten) Beispiele geförderter Zielarten/Anspruchstypen Arten der Hecken und Gebüsche einschließend ihrer Säume (Neuntöter, Dorngrasmücke, Zauneidechse etc.) Brutvögel der Streuobstgebiete (v. a. Halsbandschnäpper, Wendehals, evtl. Steinkauz) Feuersalamander Gestreifte Quelljungfer Gelbbauchunke Laubfrosch Kreuzkröte Kammmolch Amphibien- und Wirbellosenfauna von Still- und Fließgewässern Grauspecht Kleinspecht Grünspecht Wendehals Halsbandschnäpper Erläuterungen/mögliche Schwerpunkte für die Umsetzung Teilweise sind vorhandene Hecken bereits überaltert und in ihrer Funktionsfähigkeit für betreffende Zielarten eingeschränkt (z. B. Gewann Kleine Teile). Pfrondorf hat aus landesweiter Sicht eine besondere Schutzverantwortung für den Erhalt der Streuobstgebiete. Insofern ist die Sicherstellung einer sachgerechten und nachhaltigen Pflege der vorhandenen Streuobstbestände eine Maßnahme mit hoher Priorität (z. B. Gewanne Halde, Neubruch im Hägnach, Tiefenbach) Wichtige ergänzende Maßnahme: s. I.2. Im Bereich der Gähklinge wurden entlang des Baches Verbaumaßnahmen festgestellt. Hier wäre zu prüfen, ob diese beseitigt werden können. Unabhängig vom tatsächlichen Vorkommen der nebenstehenden Zielarten sollten im Bereich der Auffüllflächen des ehemaligen Steinbruchgeländes (südlich Pfrondorf) besonnte Tümpel angelegt werden. Die FFH-Anhang II-Art Kammmolch kam mindestens bis in die 1980er-Jahre in Pfrondorf vor (s. 24a-Kartierung ). Es ist nicht auszuschließen, dass noch Restbestände dieses Vorkommens bestehen. Deshalb sollte im Bereich frischer Auffüllflächen des ehemaligen Steinbruchgeländes (südlich Pfrondorf) ein gut besonnter Weiher angelegt werden (s. auch f. Maßnahme). Vor allem im Zusammenhang mit der Restaurierung oder Neuanlage von Stehgewässern (s. Maßnahmen X.1, VI.10, VI.11) ist diese ergänzende Maßnahme für den Erfolg entscheidend. Die Umsetzung der primär für Wälder konzipierten Maßnahme wäre in Pfrondorf auch in Gehölzen des Offenlandes sinnvoll, insbesondere im Auwaldbestand des Haldenbaches sowie in den Streuobstgebieten. 6 Planungsbeispiel Zielarten- und Maßnahmenkonzept Phase I LUBW

7 Kategorie 2: Maßnahmen, die eine vorherige Abklärung der Präsenz von Zielarten erfordern Maßnahmen (Details s. Anhang) III.9 Förderung junger Ackerbrachen II.1 Förderung lückiger, ertragsschwacher Getreidebestände III.2 Entwicklung linearer und/oder kleinflächiger, selten gemähter, krautiger Saumstrukturen mittlerer bzw. frischer Standorte III.3 Entwicklung linearer und/oder kleinflächiger, selten gemähter, krautiger Saumstrukturen feuchter/nasser Standorte X.8 Verringerung/Herausnahme von Störungen X.16 Verzicht auf Bejagung/Verfolgung der Zielart Beispiele geförderter Zielarten/Anspruchstypen Rebhuhn Grauammer Kiebitz Rebhuhn Feldlerche Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Dunkler Wiesenknopf- Ameisenbläuling Storchschnabel-Bläuling Störungsempfindliche Arten der Brutvogelfauna (hier: Kiebitz, Rebhuhn) Rebhuhn Erläuterungen/mögliche Schwerpunkte für die Umsetzung Sofern in ackerbaulich genutzten Gewannen (Froschäcker, Lange Äcker/Mittlere Birke/Mittlere Egert etc.) noch Vorkommen der links genannten Landesarten bestehen, hätte die Durchführung höchste Priorität (Empfehlung: Befragung der Jagdausübungsberechtigten hinsichtlich Rebhuhn bzw. von örtlichen Vogelkundlern bezüglich Kiebitz und Grauammer). s. o. Diese Maßnahmen ist in besonderem Maße auf die Ansprüche der FFH-Anhang II-Art Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) zugeschnitten. In Wiesen des Gewannes Tiefenbach kommt die Eiablagepflanze des Bläulings (Großer Wiesenknopf, Sanguisorba officinalis) vor. Hier wäre ein mögliches Vorkommen von M. nausithous und ggf. die Umsetzung der Maßnahme zu prüfen. Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling s. Maßnahme III.2. Für den gefährdeten Storchschnabel-Bläuling sind feuchte Hochstaudensäume oder Brachen mit Sumpf- Storchschnabel (Geranium palustre) entscheidend. Laut 24a-Kartierung kommt die Pflanze in Pfrondorf zumindest punktuell vor (Biotopkomplex im Gewann Ziegelwiesen + Halde, ). Deshalb sollten entsprechende Feuchtstandorte auch der näheren Umgebung Pfrondorfs auf mögliche Vorkommen des Bläulings geprüft und die Maßnahme ggf. umgesetzt werden. Im Falle des Vorkommens nebenstehender Landesarten wäre die Maßnahme zu prüfen (Empfehlung: Befragung der Jagdausübungsberechtigten). Die Rebhuhn-Bejagung wird wegen des starken Rückgangs der Art heute i. d. R. nicht mehr praktiziert. Im Falle noch bestehender Rebhuhn-Vorkommen in Pfrondorf wäre die konsequente Einhaltung dieser Praxis durch Rücksprache mit dem/den Jagdausübungsberechtigten sicherzustellen. LUBW Planungsbeispiel Zielarten- und Maßnahmenkonzept Phase I 7

8 X.15 Anbringung künstlicher Nisthilfen VI.6 Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität I.2 Förderung düngungsarmer Grünlandnutzung: Zieltyp artenreiche mesophile Fettwiese I.3 Förderung düngungsarmer Grünlandnutzung: Zieltyp Feucht- /Nasswiese III.8 Förderung von Grünlandbrachen feuchter bis nasser Standorte Steinkauz Es sollte geklärt werden, ob in Streuobstgebieten Pfrondorfs aktuell Steinkauz-Vorkommen bestehen (Befragung örtlicher Vogelkundler, z.b. des NABU). Trifft dieses zu, so ist eine Förderung durch Anbringung künstlicher Niströhren dann zu erwägen, wenn das Angebot natürlicher Brutplätze (Höhlen kräftiger Seitenäste) gering ist. Feuersalamander Die schmalen Bachläufe in der Gähklinge und der Gestreifte Quelljungfer Brandklinge scheinen als Habitate der nebenstehenden Zielarten prinzipiell geeignet. Sollten beide nicht vorkommen (Prüfbedarf), so wäre eine Prüfung der Wasserqualität und ggf. deren gezielte Verbesserung angeraten. Arten des Grünlandes mittlerer Insbesondere in den Hangbereichen der Gewanne Standorte: Göckinger/Butzenbiegel sind teilweise noch artenreiche Wiesengesellschaften vorhanden, die Vorkom- Ampfer-Grünwidderchen Beilfleck-Widderchen men von Zielarten erwarten lassen. Hier ist die Umsetzung der Maßnahme prinzipiell sinnvoll (Ab- Mattscheckiger Braun- Dickkopffalter schluss von Extensivierungsverträgen). Gleichwohl Esparsetten-Bläuling sollte die tatsächliche Präsenz, wenigstens eines Teils der nebenstehenden Zielarten, überprüft werden (v. a. Schlüsselblumen-Würfelfalter zur nachvollziehbaren Begründung der Kosten). Magerrasen-Perlmutterfalter Braunschuppige Sandbiene Grauschuppige Sandbiene Zauneidechse Daneben auch Brutvögel der Streuobstgebiete und Hecken (v. a. Wendehals, Neuntöter) Feldschwirl Standörtliche Potenziale für Feuchtgrünland bestehen Sumpfrohrsänger in erster Linie in Hangbereichen des Gewannes Butzenbiegel. Hier finden sich brachgefallene (Seggen- Baldrian-Scheckenfalter Randring-Perlmutterfalter riede, Hochstaudenfluren), kleinflächig auch noch Dunkler Wiesenknopfgenutzte Feuchtstandorte. Vorkommen von Zielarten Ameisenbläuling sind prinzipiell zu erwarten. Die Umsetzung geeigneter Maßnahmen erfordert die Kenntnis der gegenüber Sumpfhornklee-Widderchen Nutzungseinflüssen besonders empfindlichen Zielarten, um Mahd- oder Beweidungstermine und Storchschnabel-Bläuling Schlüsselblumen-Würfelfalter -intensitäten ggf. mit deren Entwicklungszyklen Sumpfgrashüpfer abstimmen zu können. Es wird deshalb empfohlen, Sumpfschrecke die Präsenz nebenstehender Arten im betreffenden Plumpschrecke Bereich zumindest stichprobenhaft abzuklären. Dunkler Uferläufer s. Maßnahme I.3 Unter Förderung von Grünlandbrachen ist hier ausschließlich deren Offenhaltung zu verstehen. Das Brachfallenlassen noch genutzter Feuchtstandor- 8 Planungsbeispiel Zielarten- und Maßnahmenkonzept Phase I LUBW

9 te wäre in Pfrondorf dagegen keinesfalls eine geeignete Maßnahme. Eine Konkretisierung bzw. eine räumliche Zuordnung der Maßnahme ist nur auf Basis konkreter Informationen zur Präsenz der Zielarten möglich (Begründung s. I.3). 3.2 Hinweise für vordringlichen Untersuchungsbedarf Eine vollständige Überprüfung der Präsenz aller durch das EDV-Tool ausgewählten und auf Basis der Geländebegehung als plausibel eingestuften Zielarten wäre für eine nachvollziehbare und begründete Maßnahmenplanung zweifellos wünschenswert. Sie dürfte jedoch mit erheblichen Finanzierungsproblemen und folglich nicht kurzfristig realisierbar sein. Deshalb wird der Untersuchungsbedarf im folgenden nach Prioritäten gestaffelt (Tab. 2). Zielarten der 1. Priorität sollten möglichst kurzfristig und vollzählig hinsichtlich aktueller Vorkommen in Pfrondorf untersucht werden. Die Kenntnis aktueller Vorkommen dieser Arten ist Voraussetzung für die Umsetzung Erfolg versprechender Maßnahmen. Teilweise kann eine Klärung vermutlich durch Befragung Ehrenamtlicher herbeigeführt werden (Vogelkenner privater Naturschutzverbände, Jagdberechtigte), in sonstigen Fällen durch gezielte Bestandserhebung (Auftragsvergabe an entsprechend qualifizierte Bearbeiter/- innen). Zielarten der 2. Priorität sollten kurz- bis mittelfristig zumindest in größeren Teilen bzw. repräsentativ für wichtige Biotoptypen Pfrondorfs hinsichtlich aktueller Vorkommen untersucht werden. Im Falle von Vögeln, Amphibien und Reptilien verspricht auch hier die Befragung ehrenamtlicher Artenkenner (z. B. der privaten Naturschutzverbände) relevante Aussagen. Für wirbellose Zielarten ist die Erhebung durch Spezialisten dagegen im Regelfall unerlässlich. Zielarten der 3 Priorität dienen dagegen primär der Herleitung bestimmter Maßnahmen. Deren gezielte Erfassung in Pfrondorf wäre wünschenswert, ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Umsetzung von Maßnahmen, da es sich entweder um noch verbreitete und mobile Arten mit allgemein großem Besiedlungspotenzial handelt (3 a), oder aber um schwierig nachweisbare Arten, bei denen Vorkommen auch bei erfolgloser Nachsuche durch Spezialisten nicht pauschal ausgeschlossen werden können (3b). Tab. 2: Untersuchungsbedarf für potenzielle Zielarten Pfrondorfs Zielarten Klärungsbedarf aktueller Vorkommen bzw. Untersuchungsrelevanz in Pfrondorf Brutvögel Grauammer 1 Kiebitz 1 Steinkauz 1 Gelbbauchunke 2 Baumpieper 2 Dorngrasmücke Feldlerche 3a 3a Feldschwirl 2 Grauspecht 2 Grünspecht 3 Halsbandschnäpper 2 LUBW Planungsbeispiel Zielarten- und Maßnahmenkonzept Phase I 9

10 Zielarten Klärungsbedarf aktueller Vorkommen bzw. Untersuchungsrelevanz in Pfrondorf Kleinspecht 2 Kuckuck Neuntöter 2 Rebhuhn 1 Wendehals 2 Amphibien Feuersalamander 2 Kammmolch 2 Kleiner Wasserfrosch 2* Kreuzkröte 2* Laubfrosch 2* Reptilien Ringelnatter Schlingnatter Zauneidechse Heuschrecken Plumpschrecke 2 Sumpfgrashüpfer 2 Sumpfschrecke 2 Verkannter Grashüpfer 2 Zweipunkt-Dornschrecke 2 Tagfalter und Widderchen Ampfer-Grünwidderchen 2 Baldrian-Scheckenfalter 2 Beilfleck-Widderchen 2 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling 1 Esparsetten-Bläuling 1 Magerrasen-Perlmutterfalter 2 Schlüsselblumen-Würfelfalter 2 Storchschnabel-Bläuling 1 Kleiner Schillerfalter Großer Fuchs Libellen Gestreifte Quelljungfer 2 Wildbienen Braunschuppige Sandbiene 2 Grauschuppige Sandbiene 2 Laufkäfer Bunter Glanzflachläufer 2 Dunkler Uferläufer 2 2* Untersuchungsbedarf erst nach Entwicklung geeigneter Laichgewässer 3a 3b 3b 3a 3a 3a, b 10 Planungsbeispiel Zielarten- und Maßnahmenkonzept Phase I LUBW

11 Abschließend ist darauf hinzuweisen, dass das Informationssystem Zielartenkonzept bislang nicht alle im landesweiten Zielartenkonzept berücksichtigten Artengruppen gleichrangig behandelt. Von einigen Gruppen sind nur die so genannten Zielorientierten Indikatorarten berücksichtigt. Speziell für Landesarten, in einzelnen Fällen auch für Naturraumarten könnte sich daher aus fachlicher Sicht ergänzender Maßnahmen- und Untersuchungsbedarf ergeben, soweit eine vollständige Auswertung erfolgt. Anhang (folgende Seiten) Ausgabelisten des EDV-Tools LUBW Planungsbeispiel Zielarten- und Maßnahmenkonzept Phase I 11

12 Endbericht Informationssystem Zielartenkonzept 17. Dec 2004, Seite 1 Gemeinde: Tübingen, Universitätsstadt ZAK-Bezugsraum / räume: Albvorland Naturraum / räume: Mittleres Albvorland, Schönbuch und Glemswald Gemeindebezogene Auswertung Die Gemeinde verfügt über eine besondere Schutzverantwortung / besondere Entwicklungspotentiale aus landesweiter Sicht für folgende Anspruchstypen (Zielartenkollektive): - Streuobstgebiete (Erläuterung der verwendeten Abkürzungen und Codierungen siehe Kapitel III) I. Zu berücksichtigende Arten: (modifizierte, endgültige Artenliste) Brutvögel (Aves), Untersuchungsrelevanz 1 aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium kung Grauammer Miliaria calandra NR 1 LA 1 2 Kiebitz Vanellus vanellus NR 1 LA 2 2 Steinkauz Athene noctua NR 1 LB 1? 2 Amphibien und Reptilien (Amphibia und Reptilia), Untersuchungsrelevanz 1 aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium kung Gelbbauchunke Bombina variegata NR 1 LB X 2 2 Kammmolch Triturus cristatus NR 1 LB 2 2 Brutvögel (Aves), Untersuchungsrelevanz 2 aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium kung Baumpieper Anthus trivialis ZAK 1 N 3 6 Dorngrasmücke Sylvia communis ZAK 1 N 3? 6 Feldlerche Alauda arvensis ZAK 1 N 3? 6 Feldschwirl Locustella naevia ZAK 1 N V? 6 Grauspecht Picus canus ZAK 1 N 3 6 Grünspecht Picus viridis ZAK 1 N 3? 6 Halsbandschnäpper Ficedula albicollis NR 1 LB 2 2,3 Kleinspecht Picoipdes minor ZAK 1 N 3 6 Kuckuck Cuculus canorus ZAK 1 N 3 6 Neuntöter Lanius collurio ZAK 1 N 3 6 Rebhuhn Perdix perdix NR 1 LA X 2 2 Wendehals Jynx torquilla NR 1 LB X 2 2 Amphibien und Reptilien (Amphibia und Reptilia), Untersuchungsrelevanz 2 aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium kung Feuersalamander Salamandra salamandra ZAK 1 N 3 6 Kleiner Wasserfrosch Rana lessonae ZAK 1 N G 6 Kreuzkröte Bufo calamita NR 1 LB X 2 2 Laubfrosch Hyla arborea NR 1 LB X 2 2 Ringelnatter Natrix natrix ZAK 1 N X 3 6 Schlingnatter Coronella austriaca ZAK 1 N 3 6

13 Endbericht Informationssystem Zielartenkonzept 17. Dec 2004, Seite 2 Heuschrecken (Saltatoria), Untersuchungsrelevanz 2 aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium kung Plumpschrecke Isophya kraussii NR 1 LB V 3 Sumpfgrashüpfer Chorthippus montanus ZAK 1 N 3 6 Sumpfschrecke Stethophyma grossum NR 2 LB X 2 2 Verkannter Grashüpfer Chorthippus mollis ZAK 1 N 3 6 Zweipunkt-Dornschrecke Tetrix bipunctata ZAK 1 N 3 6 Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera), Untersuchungsrelevanz 2 aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium kung Ampfer-Grünwidderchen Adscita statices ZAK 1 N 3 6 Baldrian-Scheckenfalter Melitaea diamina ZAK 1 N 3 6 Beilfleck-Widderchen Zygaena loti ZAK 1 N V 6 Dunkler Maculinea nausithous NR 1 LB X 3 3 Esparsetten-Bläuling Plebicula thersites ZAK 1 N 3 6 Magerrasen-Perlmutterfalter Clossiana dia ZAK 1 N V 6 Mattscheckiger Braun-Dickkopffalter Thymelicus acteon ZAK 1 N V 6 Schlüsselblumen-Würfelfalter Hamearis lucina ZAK 1 N 3 6 Storchschnabel-Bläuling Eumedonia eumedon ZAK 1 N 3 6 Amphibien und Reptilien (Amphibia und Reptilia), Untersuchungsrelevanz 3 aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium Bemerkung Zauneidechse Lacerta agilis ZAK 1 N V 6 Tagfalter und Widderchen (Lepidoptera), Untersuchungsrelevanz 3 aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium Bemerkung Großer Fuchs Nymphalis polychloros NR 1 LB 2 2 Libellen (Odonata), Untersuchungsrelevanz aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium Bemerkung Gestreifte Quelljungfer Cordulegaster bidentata ZAK 1 N X 2 2 Wildbienen (Hymenoptera), Untersuchungsrelevanz aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium Bemerkung Braunschuppige Sandbiene Andrena curvungula ZAK 1 N X 3 6 Grauschuppige Sandbiene Andrena pandellei ZAK 1 N X 3 6 Sandlaufkäfer und Laufkäfer (Cicindelidae et Carabidae), Untersuchungsrelevanz aktuell im ZAK-Bezugsraum / Naturraum vorkommend Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium kung Bunter Glanzflachläufer Agonum viridicupreum ZAK 1 LB X 2 2 Dunkler Uferläufer Elaphrus uliginosus ZAK 1 LB X 2 2 Manuell gelöschte Arten:

14 Endbericht Informationssystem Zielartenkonzept 17. Dec 2004, Seite 3 Bezugsraukommen Status ZAK- ZIA RL_BW Auswahl- Vorkriterium kung Berglaubsänger Phylloscopus bonelli NR 3 LA X 2-3 Braunkehlchen Saxicola rubetra NR 1 LA X 2-1 Haubenlerche Galerida cristata NR 3 LB 2-3 Krickente Anas crecca NR 3 LA X 2-1 Rotkopfwürger Lanius senator NR 1 LA X 2,3-3 Uhu Bubo bubo ZAK 1 N 6-1 Wachtelkönig Crex crex NR 1 LA X 2-1 Wanderfalke Falco peregrinus ZAK 1 N 5-1 Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis ZAK 1 N 2a -1 Geburtshelferkröte Alytes obstetricans NR 9 LB X 2-3 Rotflügelige Ödlandschrecke Oedipoda germanica NR 3 LA X 1-1 Wanstschrecke Polysarcus denticauda NR 1 LB X 3-3 Baumfalke Falco subbuteo ZAK 1 N 6-1 Dohle Corvus monedula NR 1 LB 2-1 Eisvogel Alcedo atthis ZAK 1 N 6-1 Teichhuhn Gallinula chloropus ZAK 1 N 6-1 Wiesenpieper Anthus pratensis ZAK 1 N 7-1 Kreuzotter Vipera berus NR 2 LA X 2-3 Springfrosch Rana dalmatina ZAK 1 N X 6-3 Wechselkröte Bufo viridis NR 1 LB X 2-3 Blauflügelige Ödlandschrecke Oedipoda caerulescens ZAK 1 N 6-1 Rotflügelige Schnarrschrecke Psophus stridulus NR 2 LB 2-1 Argus-Bläuling Plebeius argus ZAK 2 N 6-3 Braunauge Lasiommata maera ZAK 2 N 6-3 Graubindiger Mohrenfalter Erebia aethiops ZAK 1 N 6-1 Heller Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling Maculinea teleius NR 1 LA X 2,3-1 Himmelblauer Bläuling Lysandra bellargus ZAK 1 N 6-1 Kleiner Schlehen-Zipfelfalter Satyrium acaciae ZAK 1 N 2a -1 Komma-Dickkopffalter Hesperia comma ZAK 1 N 6-1 Kreuzdorn-Zipfelfalter Satyrium spini ZAK 2 N 6-3 Lilagold-Feuerfalter Lycaena hippothoe NR 2 LB 2-3 Platterbsen-Widderchen Zygaena osterodensis NR 2 LB X 2,3-3 Veränderliches Widderchen Zygaena ephialtes ZAK 1 N 6-1 Wachtelweizen-Scheckenfalter Mellicta athalia ZAK 1 N 6-3 Wegerich-Scheckenfalter Melitaea cinxia NR 1 LB 2-1 Trauermantel Nymphalis antiopa ZAK 3 N 6-1 Europäischer Biber Castor fiber ZAK 2 LB X 2, 4-3 Bitterling Rhodeus amarus ZAK 1 LB X 2-1 Edelkrebs Astacus astacus ZAK 1 LB X 1-1 Schneider Alburnoides bipunctatus ZAK 1 LB X 2, 3-1 Strömer Leuciscus souffia agassizi ZAK 1 LB X 2, 3-1 Gefleckte Heidelibelle Sympetrum flaveolum ZAK 2 LA X 2-1 Keilflecklibelle Anaciaeshna isosceles ZAK 1 LB X 2-3 Speer-Azurjungfer Coenagrion hastulatum ZAK 1 LA X 2-3 Fels-Natterkopf-Mauerbiene Osmia anthocopoides ZAK 1 LB X 2-1 Französische Mauerbiene Osmia ravouxi ZAK 1 LB X 2-1 Schwarze Mörtelbiene Megachile parietina ZAK 1 LA X 1,2-1 Deutscher Sandlaufkäfer Cylindera (=Cicindela) ZAK 1 LA X 2,3-1 Grüngestreifter Grundläufer Omophron limbatum ZAK 3 LB X 2-1 Langfühleriger Zartläufer Thalassophilus longicornis ZAK 1 LB X 2-1 Sandufer-Ahlenläufer Bembidion monticola ZAK 1 N X 6-1 Schwemmsand-Ahlenläufer Bembidion decoratum ZAK 1 X -1 Waldbach-Ahlenläufer Bembidion stomoides ZAK 1 LB X 3-3 Ziegelroter Flinkläufer Trechus rubens ZAK 1 LB X 2-1 Gestreifte Puppenschnecke Pupilla sterrii ZAK 2 LB X 3-1

15 Endbericht Informationssystem Zielartenkonzept 17. Dec 2004, Seite 4 II. Biotopentwicklungs-Maßnahmen 1. Vorrangige Maßnahmen Anzahl Arten die die Maßnahme fördert (fett) bzw. beeinträchtigt (dünn) LA LB N III.9 Förderung junger Ackerbrachen mittlerer Standorte ohne Ansaat oder Bepflanzung (Schwarz- oder Stoppelbrache; bei nachfolgender Sommerfrucht kein Umbruch bis zur Aussaat im Folgejahr) II.1 Förderung lückiger, ertragsschwacher Getreidebestände (z.b. durch Verzicht auf Düngung, Erweiterung des Drillreihenabstandes und Fortführung des Ackerbaus auf Grenzertragsstandorten wie Kalkscherben-/Sandböden oder Anlage von Ackerrandstriefen) Anmerkung: Falls darüber hinaus auch Wiederaufnahme der Ackernutzung geplant ist, besteht ggf. Prüfbedarf, insbesondere für Magerrasenarten X.1 Verzicht auf Verfüllung kleinflächiger Materialentnahmestellen (Kies-, Lehm-, Ton-, Sandgruben, Kalkentnahmestellen, Torfstiche etc.); ggf. Beseitigung bestehender Beeinträchtigungen Anmerkung: Wenn vorkommend X.3 Einrichtung ungedüngter Pufferzonen oberhalb magerer Böschungen bei angrenzenden Intensivnutzungen (Verzicht auf Düngung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen; nicht: Nutzungsaufgabe, vgl. Maßn. V.1 und V.2) III.2 Entwicklung linearer und/oder kleinflächiger, selten gemähter, krautiger Saumstrukturen mittlerer bzw. frischer Standorte (das durch die Vegetationstypen Kohldistel-Glatthaferwiese und Salbei-Glatthaferwiese eingegrenzte Standortspektrum, z.b. Glatthafer-dominierte Säume) III.5 Wiederherstellung offener, voll besonnter Lößböschungen und hohlwege: Verzicht auf Bepflanzung, Begrünung, sonstige Erosionsschutzmaßnahmen; Wegebefestigung nur im Bereich der Fahrspur im zwingend erforderlichen Umfang; ggf. Entbuschung zugewachsener Standorte X.8 Verringerung/Herausnahme von Störungen (z.b. durch Herausnahme/Verlegung stark frequentierter Wege, Verringerung des Bootsverkehrs an Gewässern, betrifft nur Brutvögel); die Maßnahme wird ggf. nur für aktuelle oder potenzielle Brutreviere der betreffenden Arten auf Basis konkreter Bestandsdaten empfohlen Vorraussetzung: ggf. notwendige Verlegung der Wege erfolgt in Flächen, die aus naturschutzfachlicher Sicht nach vorheriger Prüfung als unbedenklich eingestuft wurden VI.7 Ausweisung breiter selten genutzter Brachestreifen (> 5 m) zwischen Gewässern und angrenzenden Nutzflächen (ohne Gehölzentwicklung/-pflanzung) I.6 Rücknahme von Aufforstungen und fortgeschrittenen Gehölzsukzessionen auf Grenzertragsstandorten mit geeignetem Entwicklungspotential (z.b. regenerationsfähige Mager- und Sandrasenstandorte, Feucht- und Nasswiesen) (inkl. sachgerechte Folgenutzung/-pflege)

16 Endbericht Informationssystem Zielartenkonzept 17. Dec 2004, Seite 5 I.4 Förderung düngungsfreier Grünlandnutzung: Zieltyp Pfeifengraswiese/Kleinseggenried (Richtwert: Produktivität < 40 dt Tm/ha/a) (inkl. Neuansaaten mit autochthonem Saatgut und sachgerechter Folgepflege; ggf. auch Abstimmung der Mahdtermine mit Entwicklungszyklen der Zielarten) Anmerkung: Bei Vorkommen gegenüber bestimmten Pflegemaßnahmen hoch empfindlichen Landesarten Gruppe A, insbesondere Eurodryas aurinia (Goldener Scheckenfalter) ist vor Maßnahmenbeginn in jedem Fall die Entwicklung eines spezifischen Pflegekonzepts durch Zoologen erforderlich (Festlegung der Mahd-/Beweidungstermine, der Nutzungsfrequenz, des jährlichen Anteils ungenutzter Flächen etc.) VI.1 Beseitigung technischer Quellfassungen (Wiederherstellung naturnaher Quellhorizonte) Anmerkung: Wenn vorkommend I.5 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland mittlerer Standorte III.6 Verzicht auf Befestigung von Erd- und Graswegen (keine Schwarzdecken); wo Befestigung unabdingbar: Betonspurwege mit unbegrünten Mittelstreifen und breiten Banketten IV.3 Abschnittweises auf den Stock setzen vorhandener Hecken-/Gebüschzeilen (inkl. Kopfweidenpflege) (mit Entfernen bzw. Verbrennen des Gehölzschnittes) X.16 Verzicht auf Bejagung / Verfolgung der Zielart (einschließlich konsequenter Durchsetzung der artenschutzrechtlichen Bestimmungen und ggf. Ahndung von Verstößen) X.2 Einrichtung ungedüngter Pufferzonen um naturnahe Quellbe-reiche, oligotrophe Seen oder entlang von Fließgewässern (Verzicht auf Düngung angrenzender landwirtschaftlicher Nutzflächen; nicht: Nutzungsaufgabe, vgl. Maßn. V.1 und V.2) VI.12 Förderung natürlicher Verlandungszonen an bestehenden Stillgewässern (z.b. durch Ausschluss von Angelsport, Badebetrieb, Bootfahren, in Ausnahmefällen auch durch Anlage von Flachwasserzonen) X.11 Maßnahmen zur Verringerung der Zerschneidungsfunktion von Straßen (z.b. Anlage von Amphibienleiteinrichtungen, -tunnel, Grünbrücken; es wird davon ausgegangen, dass die Platzierung auf Basis tierökologischer Bestandsdaten erfolgt) IV.5 Pflege von Streuobstbeständen/Obstbaumreihen (Schnittmaßnahmen und Einzelbaumpflanzungen regionaltypischer hochstämmiger Sorten); Ziel ist die langfristige Sicherung vorhandener Streuobstbestände III.3 Entwicklung linearer und/oder kleinflächiger, selten gemähter, krautiger Saumstrukturen feuchter/nasser Standorte (z.b. kleinflächige Schilfröhrichte und Hochstaudenfluren) VI.2 Erhöhung/Zulassung natürlicher Dynamik an Fließgewässern (Ufererosion, Sedimentation von Kies-, Sand- und Lehmbänken; nicht: Gehölzentwicklung/ -pflanzung) 0 2 2

17 Endbericht Informationssystem Zielartenkonzept 17. Dec 2004, Seite 6 VI.13 Verzicht auf künstliche Besatzmaßnahmen bzw. auf das Einbringen naturraum- und / oder gewässerfremder Organismen Weiter zu empfehlende Maßnahmen Anzahl Arten die die Maßnahme fördert (fett) bzw. beeinträchtigt (dünn) LA LB N X.15 Anbringung künstlicher Nisthilfen für Vögel Anmerkung: diese Maßnahme wird i. d. R. nicht empfohlen, da für Höhlenbrüter sinnvollere Maßnahmen zur Verfügung stehen (z.b. Entwicklung von Altholzbeständen) und negative Auswirkungen auf Vorkommen gehölzbewohnender Tagfalterarten (z. B. Limenitis populi, Großer Eisvogel) möglich sind (s. FRIEDRICH 1966, zit. in EBERT & RENNWALD 1991, Bd. 1); ausnahmsweise kann jedoch die Anbringung von Nisthilfen zur Stützung von Restbeständen gefährdeter Vogelarten notwendig sein (z. B. Steinkauz in Flaschenhals-Situationen ). X.6 Anlage voll besonnter Steilwände (z.b. Löß-Abbrüche, Lehmwände in Kiesgruben) Vorraussetzung: Bei Anlage auf Kosten magerer, besonnter Böschungen werden maximal 10% der Fläche in Anspruch genommen. X.7 Anlage/ Ausbesserung/ Wiederherstellung voll besonnter unverfugter Trockenmauern mit orts- und naturraumtypischem Gestein Anmerkung: Nur umzusetzen bei vorhandener Nutzungstradition im Untersuchungsgebiet VI.6 Maßnahmen zur Verbesserung der Wasserqualität Für diese Maßnahmen besteht Prüfbedarf Anzahl Arten die die Maßnahme fördert (fett) bzw. beeinträchtigt (dünn) LA LB N I.2 Förderung düngungsarmer Grünlandnutzung: Zieltyp artenreiche, mesophile Fettwiese (Richtwert: Produktivität < 70 dt Tm/ha/a) (inkl. Neuansaaten mit autochthonem Saatgut und sachgerechter Folgepflege; ggf. auch Abstimmung der Mahd-/bzw. Beweidungstermine mit Entwicklungszyklen der vorrangigen Zielarten) Prüfbedarf in Ausnahmefällen: Auf aktuell genutzten Grünlandstandorten ist die Maßnahme generell vorrangig; zu prüfen nur bei geplanter Umsetzung in Grünlandbrachen; Prüfbedarf auf mögliche Beeinträchtigungen durch Brache- oder Saumstadien entsprechender Standorte angewiesener Zielarten. Anmerkung: Bei Vorkommen gegenüber bestimmten Pflegemaßnahmen hoch empfindlichen Landesarten Gruppe A, insbesondere Braunkehlchen und Maculinea teleius (Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling) ist vor Maßnahmenbeginn in jedem Fall die Entwicklung eines spezifischen Pflegekonzepts durch Zoologen erforderlich (Festlegung der Mahd-/Beweidungstermine, der Nutzungsfrequenz, des jährlichen Anteils ungenutzter Flächen etc.) VI.10 Anlage/Pflege ephemerer Kleingewässer (periodisch austrocknende, flache Tümpel; Wasserfläche in der Regel maximal 50 Quadratmeter) Prüfbedarf im Ausnahmefall: Zu prüfen ist die Maßnahme bei Inanspruchnahme größerer Flächenanteile (> 20%) der Gesamtfläche nur kleinflächig oder isoliert vorkommender Biotoptypen (bspw. isolierte kleinflächige Feuchtbrachen, Moorreste, Sandmagerrasen in Auebereichen, Vernässungsstellen in Äckern, sumpfige Waldlichtungen etc.). Anmerkung: Prüfbedarf nur bei Neuanlage Vorraussetzung: Keine Anlage auf Trockenstandorten 1 6 2

18 Endbericht Informationssystem Zielartenkonzept 17. Dec 2004, Seite 7 I.3 Förderung düngungsarmer Grünlandnutzung: Zieltyp Feucht/Nasswiese (Richtwert: Produktivität < 70 dt Tm/ha/a) (inkl. Neuansaaten mit autochthonem Saatgut und sachgerechter Folgepflege; ggf. auch Abstimmung der Mahd/bzw. Beweidungstermine mit Entwicklungszyklen der vorrangigen Zielarten) Prüfbedarf in Ausnahmefällen: Auf aktuell genutzten Grünlandstandorten ist die Maßnahme generell vorrangig; zu prüfen nur bei geplanter Umsetzung auf Grünlandbrachen; Prüfbedarf auf mögliche Beeinträchtigungen auf Brache- oder Saumstadien entsprechender Standorte angewiesener Zielarten, z.b. Eumedonia eumedon (Storchschnabel-Bläuling), Proclossiana eunomia (Randring-Perlmutterfalter). Anmerkung: Bei Vorkommen von gegenüber bestimmten Pflegemaßnahmen hoch empfindlichen Landesarten Gruppe A, insbesondere Großer Brachvogel, Wachtelkönig, Braunkehlchen und Maculinea teleius (Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-Bläuling) ist vor Maßnahmenbeginn in jedem Fall die Entwicklung eines spezifischen Pflegekonzepts durch Zoologen erforderlich (Festlegung der Mahd-/Beweidungstermine, der Nutzungsfrequenz, des jährlichen Anteils ungenutzter Flächen etc.) VI.11 VII.2 Anlage/Pflege dauerhafter Stehgewässer (Seen, Weiher, Teiche) ohne künstlichen Fischbesatz, aber mit breiten, störungsarmen Verlandungszonen Prüfbedarf im Ausnahmefall: Zu prüfen ist die Maßnahme bei Inanspruchnahme größerer Flächenanteile (> 20%) der Gesamtfläche nur kleinflächig oder isoliert vorkommender Biotoptypen (bspw. isolierte kleinflächige Feuchtbrachen, Moorreste, Sandmagerrasen in Auebereichen, Vernässungsstellen in Äckern, sumpfige Waldlichtungen etc.). Anmerkung: Prüfbedarf nur bei Neuanlage Wiedervernässung ehemaliger Feucht-/Nassgrünland- und offener Niedermoorstandorte mit anschließender Pflege zur Offenhaltung Genereller Prüfbedarf, Vorraussetzung: Durchführung auf durch Entwässerungseinrichtungen (Drainagen, Gräben) meliorierten Standorten X.5 Partielles Abschieben von Oberboden zur Schaffung nährstoffarmer Pionierstandorte (z.b. Humusabtrag auf Teilflächen eutrophierter Magerrasenbrachen) Prüfbedarf in Ausnahmefällen: Zu prüfen ist die Maßnahme ggf. bei Umsetzung in kleinflächigen isolierten Magerrasen oder auf isolierten mageren Böschungen auf mögliche Beeinträchtigung von Zielarten der Heiden, Mager-, Sand- und Trockenrasen (D1) sowie des (mäßig) trockenen mageren Grünlands IV.1 Pflanzung/Neuanlage von Hecken, Benjeshecken (standortheimische Arten) Genereller Prüfbedarf III.8 Förderung von Grünlandbrachen feuchter bis nasser Standorte Genereller Prüfbedarf. Anmerkung: Sporadische Mahd bei Aufkommen von Gehölzen IV.4 Pflanzung/Neuanlage von Streuobstbeständen/Obstbaumreihen auf Grünland mittlerer Standorte (regionaltypische hochstämmige Sorten) Prüfbedarf in Ausnahmefällen: Zu prüfen ist die Maßnahme bei möglicher Beeinträchtigung kulissenflüchtender Vogelarten (insbesondere Brachpieper, Braunkehlchen, Grauammer, Großer Brachvogel, Kiebitz, Wachtelkönig, Weißstoch, Wiesenpieper) und bei zu erwartenden Vorkommen von Polysarcus denticauda (Wanstschrecke). Anmerkung: durchschnittlicher Pflanzabstand der Bäume > 15 m, sonst mögliche Beeinträchtigung zahlreicher Zielarten des Grünlands durch Beschattung ihrer Habitate; keine Pflanzung auf Magerrasen! X.4 Ausweisung öffentlicher Lagerplätze für organisches Material (z.b. Stallmist, Kompost, Holz, Rindenmulch, Stroh- und Heuballen etc.) (Ziel: Vermeidung wilder Ablagerungen auf Magerstandorten); ggf. Beseitigung entsprechender Ablagerungen Prüfbedarf im Ausnahmefall: Bei Anlage auf bislang intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen ist die Maßnahme generell vorrangig; ansonsten ist die Unbedenklichkeit aus naturschutzfachlicher Sicht zu prüfen.

19 Endbericht Informationssystem Zielartenkonzept 17. Dec 2004, Seite 8 III.7 Förderung junger Grünlandbrachen mittlerer bzw. frischer Standorte ohne Ansaat oder Bepflanzung (maximal 3 Jahre); das durch die Vegetationstypen Kohldistel-Glatthaferwiese und Salbei-Glatthaferwiese eingegrenzte Standortspektrum Genereller Prüfbedarf I.1 Förderung düngungsfreier Grünlandnutzung: Zieltyp trockene Magerrasen (Richtwert: Produktivität < 40 dt Tm/ha/a) (inkl. Neuansaaten mit autochthonem Saatgut und sachgerechter Folgepflege; ggf. auch Abstimmung der Pflege-/Beweidungstermine mit Entwicklungszyklen der vorrangigen Zielarten) Prüfbedarf in Ausnahmefällen: Hauptgefährdungsursache für Zielarten der Magerrasen ist die Nutzungsaufgabe ehemals beweideter/gemähter Magerrasen mit anschließender Verbrachung und Gehölzsukzession. Mittelfristig führt dies auch für die auf junge Brachestadien angewiesenenen Zielarten (z.b. Eurodryas aurinia, Goldener Scheckenfalter) zum Verlust ihrer Lebensräume, auch wenn diese Arten erst in einem späteren Sukzessionsstadium erlöschen. In den meisten noch genutzten Magerrasenkomplexen finden sich entsprechende Bra-chestadien in ausreichendem Umfang in den Randbereichen. Deshalb wird diese Maßnahme als generell vorrangig eingestuft, die ausschließlich in folgenden seltenen Ausnahmefällen auf mögliche Beeinträchtigungen von Zielarten zu prüfen ist: Zu prüfen ist die Maßnahme bei geplanter (Wieder-)Aufnahme in kleinflächigen und weiträumig isolierten Magerrasen Anmerkung: Bei Vorkommen gegenüber bestimmten Pflegemaß-nahmen hoch empfindlichen Landesarten Gruppe A, insbesondere Maculinea rebeli (Kreuzenzian-Ameisen-Bläuling), Eurodryas aurinia (Goldener Scheckenfalter), Agrodiaetus damon (Weiß-dolch-Bläuling), Melitaea phoebe (Flockenblumen-Scheckenfalter) ist vor Maßnahmenbeginn in jedem Fall die Ent-wicklung eines spezifischen Pflegekonzepts durch Zoologen erforderlich (Festlegung der Mahd-/Beweidungstermine, der Nutzungsfrequenz, des jährlichen Anteils ungenutzter Flächen etc.) IV.2 VI.5 IV.7 Pflanzung/Neuanlage von Feldgehölzen und Einzelbäumen auf produktiven Standorten (standortheimische Arten) Genereller Prüfbedarf Anmerkung: Kein Prüfbedarf bei Pflanzung von Einzelbäumen Geringfügige Erhöhung der Fließstrecke kleinerer Fließgewässer und Gräben (übliche Verfahren der Bachrenaturierung) Genereller Prüfbedarf Aufforstung von Offenland auf produktiven Standorten (mäßig trocken bis mäßig feucht) mit standortheimischen Baumarten (Pflanzung von Forstkulturen) Genereller Prüfbedarf. Anmerkung: Auch genehmigungsfähige Erstaufforstungen V.2 Dauerhafte Stilllegung, insbesondere auf bisher landwirtschaftlich genutzten/gepflegten oder kurzfristig brachgefallenen Flurstücken auf produktiven Standorten (mäßig trocken bis mäßig feucht) Genereller Prüfbedarf VI.8 Pflanzung fließgewässerbegleitender Gehölze (z.b. Einbringen von Weidenstecklingen an Grabenrändern) Genereller Prüfbedarf Zu vermeidende Maßnahmen Anzahl Arten die die Maßnahme fördert (fett) bzw. beeinträchtigt (dünn) LA LB N IV.6 Aufforstung von Offenland auf Grenzertragsstandorten (trocken bzw. feucht/nass) mit standortheimischen Baumarten (Pflanzung von Forstkulturen)

20 Endbericht Informationssystem Zielartenkonzept 17. Dec 2004, Seite 9 V.1 Dauerhafte Stilllegung, insbesondere auf bisher landwirtschaftlich genutzten/gepflegten oder kurzfristig brachgefallenen Flurstücken auf Grenzertragsstandorten (trocken bzw. feucht/nass) X.12 Erosionsschutzmaßnahmen an Böschungen oder Rutschhängen (inkl. ingenieurbiologischer Verfahren); es wird davon ausgegangen, dass durch diese Maßnahmen mittel- bis langfristig Gehölzsukzessionen gefördert werden Anmerkung: Sofern dies mit den Sicherheitsanforderungen von Verkehrswegen/Siedlungen vereinbar ist. X.9 Minimierung/Verhinderung von Trittschäden (z.b. Herausnahme von Trampelpfaden in Magerrasen oder Hochmooren, Ausweisung von Kletterverboten für Felsen) Anmerkung: Bei Felsen ist dies eine generell vorrangige Maßnahme VI.9 Erosionsschutzmaßnahmen an Gewässerufern (inkl. ingenieurbiologischer Verfahren wie die Verwendung von Weidenfaschinen) 0 1 1

21 Endbericht Informationssystem Zielartenkonzept 17. Dec 2004, Seite 10 III. Erläuterung der Abkürzungen und Codierungen Untersuchungsrelevanz Angaben zur Berücksichtigung der Art im Untersuchungsprogramm 1 Arten, von denen mögliche Vorkommen bei vorhandenem Habitatpotential immer systematisch und vollständig lokalisiert werden sollten; die Beurteilung des Habitatpotentials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Übersichtsbegehung zur Erstellung des Untersuchungsprogramms 2 Arten, die bei vorhandenem Habitatpotential auf mögliche Vorkommen geprüft werden sollten; im Falle kleiner isolierter Populationen durch vollständige systematische Erfassung; bei weiterer Verbreitung im Untersuchungsgebiet durch Erfassung auf repräsentativen Probeflächen; die Bewertung des Habitatpotentials erfolgt durch Tierökologen im Rahmen einer Übersichtsbegehung zur Erstellung des Untersuchungsprogramms 3 Arten, die vorrangig der Herleitung und Begründung bestimmter Maßnahmentypen dienen; mögliche Vorkommen sind nach Auswahl durch das EDV-Tool nicht gezielt zu untersuchen n.d. nicht definiert. Untersuchungsrelevanz bisher nur für die im Projekt vertieft bearbeiteten Artengruppen definiert Bezugsraum Angabe der Bezugsebene für die Verbreitungsdaten der Art ZAKBezugsräume des Zielartenkonzepts (leicht verändert) NR Naturräume 4. Ordnung Vorkommen 1 Aktuell im Bezugsraum vorkommend 2 Randlich in den Bezugsraum einstrahlend 3 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum fraglich 4 Aktuelles Vorkommen im Bezugsraum anzunehmen ZAK Status Einstufung der Art im Zielartenkonzept Baden-Württemberg LA Landesart Gruppe A LB Landesart Gruppe B N Naturraumart ZIA Einstufung der Art als Zielorientierte Indikatorart im Zielartenkonzept Baden-Württemberg Rote Liste Baden-Württemberg (RL_BW), Gefährdungsstatus in BRD/BW, Stand 6/ ausgestorben oder verschollen 1 vom Aussterben bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet 4 Vorwarnliste (V) 5 Vorwarnliste mit Abweichungen in speziellen Regionen Deutschlands bei Laufkäfern 6 Art mit geographischer Restriktion (R) 7 Datenlage unklar (D, G) 9 nicht gefährdet G Gefährdung anzunehmen, aber mangels Information exakte Einstufung nicht möglich R extrem selten V zurückgehend, Art der Vorwarnliste Auswahlkriterium zur Einstufung der Art im Zielartenkonzept Baden-Württemberg 1 sehr selten 2 hochgradig gefährdet 2a hochgradig gefährdet, aber noch in zahlreichen Naturräumen oder in größeren Beständen 3 sehr hohe Schutzverantwortung 4 landschaftsprägende Habitatbildner 5 hohe Schutzverantwortung, aber derzeit ungefährdet 6 gefährdet 7 naturräumliche Charakterart Bemerkung (Hinzugefügte und entfernte Zielarten als Ergebnis des tierökologischen Fachbeitrags) -1 Art wurde manuell entfernt, da potentielle Habitatstrukturen für diese Art fehlen -2 Art wurde manuell entfernt, da die Art im Rahmen des Gutachtens nicht festgestellt wurde -3 Art wurde manuell entfernt, da die Art in diesem Teil des ZAK-Raums / Naturraums nicht vorkommt +1 Art wurde manuell hinzugefügt, da die Art im Rahmen des Gutachtens nachgewiesen +2 Art wurde manuell hinzugefügt, da für die Art relevantes Entwicklungspotential festgestellt wurde

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