VOB in der Praxis. LEKTION 2 Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle. Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "VOB in der Praxis. LEKTION 2 Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle. Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A"

Transkript

1 ZERTIFIKATS-FACHLEHRGANG VOB in der Praxis Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A LEKTION 2 Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle

2 Info zum Fachlehrgang Info zum Fachlehrgang Zertifikats-Fachlehrgang VOB in der Praxis Teil I: Die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A Lektion 2 Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle AUSZUG Seite 2 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle / Stand:

3 Haben Sie Fragen? Haben Sie Fragen? Dann kontaktieren Sie einfach unsere Lehrgangsbetreuung: Anastasia Gerdt Tel / Impressum Autorin Ulrike Kohls Kanzlei Kohls und Schmitz Ostendorpstr Bremen Telefon (0421) Fax (0421) Objektleitung Anastasia Gerdt Satz FORUM VERLAG HERKERT GMBH Wiedergabe auch auszugsweise nur mit schriftlicher Einwilligung des Verlags. Alle Angaben wurden mit äußerster Sorgfalt ermittelt und überprüft. Sie basieren jedoch auf der Richtigkeit uns erteilter Auskünfte und unterliegen Veränderungen. Eine Gewähr kann deshalb nicht übernommen werden, auch nicht für telefonisch erteilte Auskünfte. Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Marketing- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle / Stand: Seite Seite 3 3

4 Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Anforderungen an Bewerber und Bieter: Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit Fachkunde Leistungsfähigkeit Zuverlässigkeit Eignungsanforderungen bei Bietergemeinschaften Zulässige Eigenerklärungen und Nachweise, Präqualifikationsverfahren Nachweiskatalog Präqualifikation Eigenerklärungen Referenzen Verständnisfragen Seite 4 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle / Stand:

5 1. Gemäß 6 Absatz 3 Nr. 1 VOB/A ist zum Nachweis der Eignung die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (so genannte Eignungskriterien) der Bewerber und Bieter zu prüfen. Dies ist Ausfluss des in 2 Abs. 1 Nr. 1 VOB/A festgelegten vergaberechtlichen Grundsatzes, wonach Bauleistungen an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen zu angemessenen Preisen in transparenten Vergabeverfahren beauftragt werden. Eignungskriterien Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 2009 ist in der in 97 Abs. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) enthaltenen Aufzählung der Eignungskriterien die Gesetzestreue eingefügt worden (vgl. daher für den Oberschwellenbereich auch den Wortlaut des 6 EG Absatz 3 Nr. 1 VOB/A). Nach der Rechtsprechung handelt es sich jedoch nicht um ein eigenständiges Eignungskriterium. Die Gesetzestreue ist vielmehr Bestandteil des Eignungskriteriums der Zuverlässigkeit, dessen Bedeutung durch die Benennung in 97 Abs. 4 GWB lediglich besonders hervorgehoben wird. 1 Eignungsprüfung Bei Öffentlichen Ausschreibungen erfolgt die Eignungsprüfung der Bieter im Rahmen der Angebotsprüfung (vgl. 16 Abs. 2 Nr. 1 VOB/A) während sie bei Beschränkten Ausschreibungen und Freihändigen Vergaben als erste Stufe im Rahmen des Öffentlichen Teilnahmewettbewerbs bzw. im Vorfeld der Aufforderung zur Angebotsabgabe (vgl. 6 Abs. 2 Nr. 2 VOB/A) erfolgt. In Fällen, in denen ein Öffentlicher Teilnahmewettbewerb nicht durchgeführt wird, haben die Bewerber keine Möglichkeit zur Einflussnahme, da die Eignungsprüfung des Auftraggebers im Vorfeld der Aufforderung zur Angebotsabgabe ohne Kenntnis der Bewerber erfolgt. Stufen der Eignungsprüfung: Formale Eignungsprüfung Materielle Eignungsprüfung Die Eignungsprüfung erfolgt in zwei Stufen: Die formale Prüfungsstufe dient der Feststellung, ob der Bewerber bzw. Bieter alle geforderten Erklärungen und Unterlagen vorgelegt hat. 1 Weyand, ibr-online-kommentar Vergaberecht, Stand , 97, Rz Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Marketing- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle / Stand: Seite Seite 5 5

6 Erst in der zweiten Stufe erfolgt im Rahmen einer anzustellenden fachlichtatsächlichen Prognose die Beurteilung der Eignung. Innerhalb der zweiten Stufe steht den öffentlichen Auftraggebern ein nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu Anforderungen an Bewerber und Bieter: Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit Die öffentlichen Auftraggeber sind zur Feststellung der Eignung der Bieter verpflichtet. Ziel der Eignungsprüfung ist es jedoch nicht, unter den Bietern ein Mehr an Eignung festzustellen. Wird die Eignung bejaht, verbleiben bei Öffentlicher Ausschreibung alle Bieter, für die dies zutrifft, im Wettbewerb. Bei Beschränkter Ausschreibung sollen mehrere geeignete Bewerber, im Allgemeinen mindestens drei, zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Den öffentlichen Auftraggebern steht bei der Auswahl der aufzufordernden Bewerber ein weiter Beurteilungsspielraum zu Fachkunde Die Fachkunde eines Bewerbers bzw. Bieters ist zu bejahen, wenn er über diejenigen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen 3 verfügt, die zur ordnungsgemäßen Erbringung der zu vergebenden Bauleistung erforderlich sind. Das bedeutet, dass der an die Fachkunde anzulegende Maßstab immer vom jeweiligen Einzelfall und der Komplexität des jeweiligen Bauvorhabens abhängt Leistungsfähigkeit Mit dem Eignungskriterium der Leistungsfähigkeit der anbietenden Unternehmen wird geprüft, ob diese in technischer, kaufmännischer, personeller und finanzieller Hinsicht in der Lage sein werden, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen. Dabei sind sowohl sämtliche mit dem Bauauftrag einhergehende als auch für das Unternehmen darüber hinaus bestehende Verbindlichkeiten (wie z. B. gegenüber dem Personal oder Verbindlichkeiten aus Steuern oder Sozialabgaben) zu berücksichtigen. 2 OLG Düsseldorf, Beschluss v Az.: VII-Verg 39/09. 3 VK Niedersachsen, Beschluss v Az.: VgK-17/11; OLG Brandenburg, Beschluss v Az.: Verg W 5/11. Seite 6 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle / Stand:

7 Maßgeblicher Zeitpunkt Die Leistungsfähigkeit der Bewerber bzw. Bieter muss nicht bereits zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung gegeben sein! Maßgeblich ist vielmehr der Zeitpunkt der Auftragsdurchführung: Die Leistungsfähigkeit ist zu bejahen, wenn davon auszugehen ist, dass der Bieter dann leistungsfähig sein wird. 4 Hintergrund ist, dass die Bieter anderenfalls zum Vorhalten von Gütern und Tätigen von Investitionen verpflichtet wären, die sich im Fall der vergeblichen Teilnahme im Vergabeverfahren als unwirtschaftlich darstellen könnten Zuverlässigkeit Bei der Frage, ob ein Bieter zuverlässig ist, ist zu prüfen, ob er seinen gesetzlichen Verpflichtungen als Unternehmer, auch zur Zahlung von Abgaben und Steuern, nachkommt und ob er den zu vergebenden Bauauftrag ordnungsgemäß und sorgfältig unter Einhaltung aller rechtlichen und technischen Bestimmungen einschließlich der Gewährleistung erfüllen wird. 5 Allerdings führt nicht jeder Rechtsverstoß zu einer Unzuverlässigkeit des Bieters. Dem Rechtsverstoß muss vielmehr einiges Gewicht zukommen, wie dies beispielsweise bei nachstehend aufgeführten Sachverhalten unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls möglich sein kann: Einsatz unlauterer Methoden, um den Auftrag zu erhalten, Nachhaltige Verstöße gegen die Pflicht zur Zahlung von Steuern und/oder Sozialabgaben, Mangelnde Sorgfalt bei der Ausführung früherer Aufträge, Wahrheitswidrige Angaben des Bieters gegenüber dem Auftraggeber oder Manipulationsversuche im Rahmen eines Aufklärungsgesprächs Eignungsanforderungen bei Bietergemeinschaften Nach 6 Abs. 1 Nr. 2 VOB/A sind Bietergemeinschaften Einzelbietern grundsätzlich gleichzusetzen. Bei Bietergemeinschaften handelt es sich um einen Zusammenschluss von mehreren Unternehmen zur Abgabe eines gemeinsamen Angebotes mit dem Ziel, den ausgeschriebenen Auftrag gemeinsam zu erhalten und auszuführen. 6 4 OLG Düsseldorf, Beschluss v Az.: Verg 41/08; OLG Schleswig, Beschluss v Az.: 1 Verg 2/07. 5 OLG Rostock, Beschluss v Az.: 17 Verg 1/09. 6 VK Arnsberg, Beschluss v Az.: VK 30/05; 3. VK Bund, Beschluss v Az.: VK 3-152/04. Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Marketing- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle / Stand: Seite Seite 7 7

8 je Mitglied der Bietergemeinschaft? Bei der Eignungsprüfung von Bietergemeinschaften steht die Frage im Raum, ob die geforderten für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft einzeln oder für die Bietergemeinschaft insgesamt vorzulegen sind. Die Rechtsprechung ist diesbezüglich uneinheitlich. Während die eine Meinung dahin geht, die Vorlage aller stets für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu fordern, 7 besagt die andere wohl überwiegend in der Rechtsprechung vertretene Auffassung, dass dies lediglich für das Kriterium der Zuverlässigkeit erforderlich sei. Hinsichtlich Fachkunde und Leistungsfähigkeit soll danach die Vorlage von Nachweisen für die Bietergemeinschaft insgesamt möglich sein. 8 Die zuletzt genannte Ansicht entspricht dem Wesen der Bietergemeinschaft, die ja gerade zum Ziel hat, unzureichende Kapazitäten im Bereich der Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch einen Zusammenschluss auszugleichen und so gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen die Chance bietet, sich für die Ausführung auch komplexer Bauvorhaben an Ausschreibungen zu beteiligen. Hinsichtlich der Eignungskriterien der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ist daher wie folgt zu unterscheiden: Da für die Feststellung der Fachkunde nicht zwingend auf den Inhaber oder Leiter, sondern vielmehr auf die technische und kaufmännische Leitung des 9 anbietenden Unternehmens abzustellen ist, ist auch bei Bietergemeinschaften die Prüfung der Fachkunde nicht bezogen auf deren einzelne Mitglieder durchzuführen. Es ist vielmehr zu beurteilen, ob die im Angebot der Bietergemeinschaft benannten und im Rahmen der Arbeitsorganisation eingeteilten Personen über die erforderlichen Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen verfügen. Das Vorstehende gilt entsprechend auch für das Eignungskriterium der Leistungsfähigkeit, so dass Unternehmen sich auch durch die Bildung von Bietergemeinschaften leistungsfähig machen können. Abweichend von den Kriterien der Fachkunde und Leistungsfähigkeit ist das Eignungskriterium der Zuverlässigkeit jedoch für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft getrennt zu prüfen. Dies kann bei Vorliegen der 7 1. VK Saarland, Beschluss v Az.: 1 VK 12/2010; VK Südbayern, Beschluss v Az.: 37-08/02 8 OLG Düsseldorf, Beschluss v Az.: VII - Verg 25/07; Beschluss v Az.: VII - Verg 8/07; Beschluss v Az.: VII - Verg 48/04; OLG Naumburg, Beschluss v Az.: 1 Verg 1/07. 9 Weyand, ibr-online-kommentar Vergaberecht, Stand , 97, Rz Seite 8 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle / Stand:

9 Unzuverlässigkeit eines Mitglieds einer Bietergemeinschaft somit zur Unzuverlässigkeit der Bietergemeinschaft insgesamt führen. Rechtsform von Bietergemeinschaften Hinsichtlich der Rechtsform von Bietergemeinschaften ist seit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 2009 für Vergaben oberhalb der EU- Schwellenwerte klargestellt, dass Auftraggeber die Annahme einer bestimmten Rechtsform nur dann verlangen dürfen, wenn dies für die ordnungsgemäße Auftragsdurchführung notwendig ist (vgl. 6 EG Abs. 6 VOB/A). Unterhalb der Schwellenwerte ist jedoch kein Grund für eine andere Handhabung ersichtlich, denn eine Abweichung würde in der Konsequenz eine Schlechterstellung von Bietergemeinschaften bei Unterschwellenvergaben darstellen. 10 Gesamtschuldnerische Haftung Hingegen ist es zulässig, wenn Auftraggeber eine gesamtschuldnerische Haftung der Bietergemeinschaften fordern, da diese im Schadensfall vorteilhaft sein kann, und die Auftraggeber die Wahl haben, welche Vorgaben sie hinsichtlich der Haftung von Bietermehrheiten machen Zulässige Eigenerklärungen und Nachweise, Präqualifikationsverfahren Der Auftraggeber hat die Eignungsprüfung anhand der von ihm zur Vorlage durch die Bieter abgeforderten Unterlagen und Erklärungen vorzunehmen. Diese müssen nach Art und Umfang mit dem Auftragsgegenstand zusammenhängen und ihm angemessen sein Nachweiskatalog Welche Nachweise in der Regel gefordert werden können, ist 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A zu entnehmen. Der dort aufgeführte Nachweiskatalog ist jedoch nicht abschließend. Vielmehr bestimmt 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A, das weitere konkret auf den Auftrag bezogene zusätzliche Angaben, insbesondere zur Feststellung der Fachkunde, verlangt werden können. 10 Weyand, ibr-online-kommentar Vergaberecht, Stand , 6 VOB/A Rdn OLG Düsseldorf Beschluss v Az.: VII - Verg 77/05; VK Niedersachsen v VgK-65/2010 Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Marketing- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle / Stand: Seite Seite 9 9

10 Präqualifikation Mit dem Vergaberechtsmodernisierungsgesetz 2009 ist in 97 Abs. 4 a GWB die Möglichkeit der Einrichtung von Präqualifizierungsstellen neu aufgenommen worden. Ziel der Präqualifikation ist die Erleichterung und Beschleunigung des s durch Vorabprüfung bestimmter Anforderungen. Im Rahmen von Vergaben nach der VOB/A kann der Eignungsnachweis mit der von den Auftraggebern direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.v., dem so genannten Präqualifikationsverzeichnis, erfolgen. 12 Die Präqualifikation umfasst die in 6 Abs. 3 Nr. 2 lit a) bis i) VOB/A aufgeführten Angaben. Darüber hinaus können die Auftraggeber weitere auf den konkreten Bauauftrag bezogene Nachweise verlangen. Neben der Präqualifikation bleibt die Möglichkeit der Nachweisführung über Einzelnachweise für die Bieter bestehen. Die Auftraggeber können die Abgabe von Eigenerklärungen akzeptieren; diese sind allerdings in der Praxis in der Regel von Bietern, die in die engere Wahl kommen, durch Bescheinigungen zu bestätigen Eigenerklärungen Die Auftraggeber sind in der Entscheidung über die Qualität der Nachweise, die sie verlangen, frei. Sie können daher offizielle Bescheinigungen von Dritten verlangen (Fremdnachweise) oder lediglich inoffizielle Bescheinigungen, insbesondere auch lediglich von den Bietern abzugebende Erklärungen (so genannte Eigenerklärungen). 13 Auch Eigenerklärungen müssen die Qualität eines Nachweises haben. 14 Eigenerklärungen haben die Qualität eines Nachweises, wenn sie aus sich heraus verständlich vollständig und richtig sind. Es ist jedoch nicht erforderlich, Eigenerklärungen zu unterzeichnen, soweit dies nicht ausdrücklich vom Auftraggeber verlangt wird Weitere Details sind abrufbar unter 13 VK Hessen v d VK - 15/ OLG Düsseldorf, Beschluss v Az.: VII Verg 22/05 15 OLG Düsseldorf, Beschluss v Az.: VII - Verg 1/07 Seite 10 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle / Stand:

11 Auch wenn es für Auftraggeber ein gewisses Risiko darstellt, ausschließlich auf Eigenerklärungen der Bieter abzustellen, ist es zulässig, den in Eigenerklärungen enthaltenen Angaben zu vertrauen und diese nicht unter Ausschöpfung aller möglichen Erkenntnisquellen zu verifizieren. Ergeben sich keine konkreten, objektiv begründbaren Zweifel, sind die Auftraggeber nicht zur Überprüfung der Eigenerklärungen verpflichtet Referenzen Hinsichtlich der Prüfung der Fachkunde hat es sich in der Praxis durchgesetzt, zur Feststellung konkreter praktischer Erfahrungen der Bieter die Vorlage von Referenzen zu fordern. Mit der Forderung von Referenzen sind in der Praxis häufig folgende Problem- bzw. Fragestellungen verbunden. Beschränkung der Anzahl der Referenzen zulässig? In der neueren Rechtsprechung wird die Begrenzung der Anzahl der im Rahmen der Eignungsprüfung durch den Auftraggeber berücksichtigten Referenzen als unzulässig und Verstoß gegen den Wettbewerbsgrundsatz bewertet OLG Düsseldorf, Beschluss v Az.: VII-Verg 39/09 17 OLG Düsseldorf, Beschluss v Az.: VII-Verg 108/11 Lektion Ihre Social 2: Angebotserstellung, Media Marketing- und -abgabe Vertriebsstrategie und typische Problemfälle / Stand: Seite Seite 11 11

12 Verständnisfragen 2. Verständnisfragen Hier haben Sie die Möglichkeit Ihr Verständnis zu überprüfen und die Inhalte für sich zusammenzufassen. 1. Welche Eignungskriterien gibt es und wie erfolgt die Eignungsprüfung? 2. Welcher Zeitpunkt ist zur Beurteilung des Vorliegens der Leistungsfähigkeit von Bietern maßgeblich? Warum? 3. Wie erfolgt die Eignungsprüfung bei Bietergemeinschaften? 4. Was ist unter Eigenerklärungen zu verstehen? Müssen sie besondere Anforderungen erfüllen? Seite 12 Lektion 2: Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle / Stand:

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS

AUFFORDERUNG ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS Stadt Weil der Stadt Marktplatz 4 71263 Weil der Stadt An Firma XXX Ort, Datum Weil der Stadt, Zuständiger Bearbeiter (Vergabestelle) Bürgermeister Thilo Schreiber Tel / Fax Tel.: +49 7033/521-131 Fax:

Mehr

Freiberufliche Bodenkunde

Freiberufliche Bodenkunde Freiberufliche Bodenkunde 07.04.2011, Göttingen Dr. Mark von Wietersheim Geschäftsführer forum vergabe e.v. 1 Vergaberecht als Werkzeug zur ordnungsgemäßen Auftragsvergabe Vergabeverfahren folgen in vielen

Mehr

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn

Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Bieterinformation für das Vergabeverfahren Planungs-, Bau-, Finanzierungs- und Betriebsleistungen für Verwaltungsgebäude der Stadt Paderborn Anhang A Vordruck für einen Teilnahmeantrag - Briefbogen mit

Mehr

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

V 1210 F (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle Vivantes GmbH Aroser Allee 72-76 13407 Berlin Datum 11.5.2015 Maßnahmenummer P - 0226-2015 Vergabenummer P - 0226 Baumaßnahme Klinikum am Urban Station 83 Leistung/CPV Miet - Container Bekanntmachung

Mehr

Lohnt sich der Aufwand?

Lohnt sich der Aufwand? Unternehmerdialog Stadt Groß-Umstadt 16. Juni 2015 Ö f f e ntliche Aufträge Lohnt sich der Aufwand? Auftraggeber Unternehmer Öffentliche Aufträge - Ziele ordentliche Ausführung vernünftige Kosten regionale

Mehr

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen)

Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Vergabeverfahren nach der VOB/A (Bauleistungen) Auftragswert bis 100.000 Euro je Los: Freihändige Vergabe! Auftragswert bis 250.000 Euro je Los: Beschränkte

Mehr

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE

INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden EU-FINANZKONTROLLE Workshop 2 Öffentliche Ausschreibung und Vergabe von Aufträgen INTERREG Central Europe 6. Informations- und Schulungsseminar zur 'First Level Control' 17. und 18. September 2014 in Dresden Themenrelevanz

Mehr

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte?

1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? 1. Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für Öffentliche Aufträge? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es oberhalb der Schwellenwerte? In Deutschland wird das Öffentliche Auftragswesen oberhalb der EU-Schwellenwerte

Mehr

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren

Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 10. AKG Frühjahrstreffen 2012 Erfolgreiche Bewerbung im Vergabeverfahren 20.04.2012, Wittenberg RA Alexander Nette, LL.M. Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht 1 Inhaltsverzeichnis I. Grundsätze des

Mehr

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v.

Ausschreibung Programmierung einer Software zur digitalen Schülerbeteiligung für politik-digital e.v. Bekanntmachung Berlin, 15.01.2015 Ausschreibung für einen Dienstleistungsauftrag Beschränkte Ausschreibung mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, Stelle zur

Mehr

Vergabekammer Sachsen

Vergabekammer Sachsen Kommentar zum Seite 1 Urteil der Vergabekammer Sachsen Beschluss vom 18.06.2009 1 Problem/Sachverhalt [.. 1..] Die Vergabestelle (VSt) schreibt Baumaßnahmen für den Hochwasserschutz im Offenen Verfahren

Mehr

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung)

121 (Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung) Vergabestelle 121 ZDF Datum 09.05.2014 Zweites Deutsches Fernsehen Vergabenummer ZDF-174-ÖA-11-029 ZDF-Straße 1 55127 Mainz Veröffentlichung einer Bekanntmachung Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A Baumaßnahme

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Nachhaltige Beschaffung

Nachhaltige Beschaffung Frank Rumpp Tel. 02843 171 408 Frank.Rumpp@Rheinberg.de Umweltfreundliche und energieeffiziente Beschaffung Abs. 1 neuer Leitsatz ÖAG sind verpflichtet, bei der Vergabe von Aufträgen - Kriterien des Umweltschutzes

Mehr

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können

FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die

Mehr

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004

Verordnung des Präsidenten des Ministerrates. vom 7. April 2004 Verordnung des Präsidenten des Ministerrates vom 7. April 2004 über die Art der Unterlagen zur Bestätigung der Erfüllung von Voraussetzungen zur Teilnahme am öffentlichen Vergabeverfahren, die durch den

Mehr

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag

Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag Der ohne sachlichen Grund befristete Arbeitsvertrag 1. Allgemeines Die Befristung von Arbeitsverträgen ist im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Zu unterscheiden sind Befristungen des Arbeitsverhältnisses

Mehr

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt. Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012. Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Carl Schenck Aktiengesellschaft Darmstadt Testatsexemplar Jahresabschluss 31. Dezember 2012 Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen,

Mehr

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge Durchsetzung von Sekundärzielen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge IHK Düsseldorf, 20.04.2012 Rechtsanwalt Dr. Hendrik Röwekamp Kapellmann und Partner Rechtsanwälte, Düsseldorf Kapellmann und Partner

Mehr

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag

BEKANNTMACHUNG. Lieferauftrag Seite 1 von 6 BEKANNTMACHUNG Lieferauftrag ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER I.1) Name, Adressen und Kontaktstelle(n): Physikalisch-Technische Bundesanstalt Postfach 33 45, 38023 Braunschweig; Bundesallee

Mehr

5.1.4. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Verwaltungsgebäude. Prozessqualität Planung Ausschreibung und Vergabe

5.1.4. Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) Verwaltungsgebäude. Prozessqualität Planung Ausschreibung und Vergabe Relevanz und Zielsetzung In der Phase der werden die Grundlagen für eine qualitativ hochwertige Bauausführung geschaffen. Die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die Ausschreibung dient dem Ziel,

Mehr

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,-

Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- Lösung Fall 8 Anspruch des L auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- L könnte gegen G einen Anspruch auf Lieferung von 3.000 Panini á 2,- gem. 433 I BGB haben. Voraussetzung dafür ist, dass G und L einen

Mehr

Bekanntmachungstext. 2. Vergabeverfahren Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (VOL/A)

Bekanntmachungstext. 2. Vergabeverfahren Freihändige Vergabe mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb (VOL/A) Bekanntmachungstext 1. Name, Anschrift, Telefonnummer und Adresse des Auftraggebers Pfalzklinikum für Psychiatrie und Neurologie Weinstraße 100 76889 Klingenmünster Tel. 06349/900-0 2. Vergabeverfahren

Mehr

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können.

Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten. Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Auskunftsanspruch Der Auskunftsanspruch des Pflichtteilsberechtigten Wenn ein Pflichtteilsanspruch besteht, muss dieser auch durchgesetzt werden können. Der Pflichtteilsberechtigte muss die Höhe seines

Mehr

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen

Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker

Mehr

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens

Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens Muster für den Antrag auf Durchführung eines Gütestellenverfahrens vor der Gütestelle Handels- und Gesellschaftsrecht Rechtsanwalt Henning Schröder, Hannover Vorbemerkung: Das nachstehend abgedruckte Muster

Mehr

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/11 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:46235-2014:text:de:html Deutschland-Münster: Kopierpapier und xerografisches Papier 2014/S 029-046235 Auftragsbekanntmachung

Mehr

EÜR contra Bilanzierung

EÜR contra Bilanzierung Mandanten-Info Eine Dienstleistung Ihres steuerlichen Beraters EÜR contra Bilanzierung Erleichterungen für Kleinunternehmer durch das BilMoG? In enger Zusammenarbeit mit Inhalt 1. Einführung...1 2. Wer

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler

Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Die optimale Rechtsform für den Versicherungsmakler Unter Berücksichtigung der Nachfolge- und Haftungsregelungen Hamburg, Schwintowski Geschäftsführender Direktor des EWeRK 1 Registrierung Ca. 47.000 Versicherungsmakler

Mehr

Haftungsrisiken im Ehrenamt

Haftungsrisiken im Ehrenamt Haftungsrisiken im Ehrenamt Jürgen Durski Jürgen Durski 1 Der Staat als Gemeinschaft fördert Ihren Vereinsspaß. Er versteht aber keinen Spaß, wenn Sie die Regularien absichtlich oder aus Nachlässigkeit

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 17. Oktober 2000. in der Patentnichtigkeitssache BUNDESGERICHTSHOF X ZR 4/00 BESCHLUSS vom 17. Oktober 2000 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: BGHZ: ja nein Akteneinsicht XV PatG 99 Abs. 3 Ohne Vorliegen besonderer Umstände erfordert der

Mehr

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz

Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)

Mehr

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved

Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder

Mehr

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6

10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 10. Fachtagung IT-Beschaffung 2014 Fachforum 6 Referent: Frank Richter it@m-bdw Berlin, 18.09.2014 Ein kleiner Rundflug über einige wesentliche Gründe aus juristischer Sicht, an denen IT-Projekte scheitern

Mehr

Turboaktion 2014 FAQ-Liste

Turboaktion 2014 FAQ-Liste Turboaktion 2014 FAQ-Liste Inhaltsverzeichnis 1. Wie viele Verträge darf ein Kunde im Rahmen der Aktion abschließen?... 3 2. Was ändert sich zur Turboaktion 2013?... 3 3. Wann nehme ich den Turboantrag

Mehr

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013

Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen. (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 Mediationsordnung 1 Mediationsordnung des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (MedO) in der Fassung vom 24.11.2013 1 (1) Der BDP kann in geeigneten Fällen den jeweiligen Parteien vorschlagen

Mehr

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG

Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG Verfahrensordnung für die Durchführung der Compliance-Zertifizierung der ICG 1 Allgemeines (Stand 17.04.2015) (1) Der Vorstand führt die Geschäfte der ICG nach Maßgabe der Gesetze, der Satzung und der

Mehr

Checkliste. Erfolgreich Delegieren

Checkliste. Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Checkliste Erfolgreich Delegieren Erfolgreiches Delegieren ist für Führungskräfte von großer Bedeutung, zählt doch das Delegieren von n und Projekten zu ihren zentralen

Mehr

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl

Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl Auftragsvergaben/Vergaberecht (6) Verfahrensarten SS 2013 Kurt Reindl 1 Gliederung Rechtliche Grundlagen Persönlicher Geltungsbereich Sachlicher Geltungsbereich Verfahrensarten Ablauf des Vergabeverfahrens

Mehr

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).

4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO). Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages

ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner

KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Aktuelle Entwicklungen im IT-Vergaberecht 5 Entscheidungen, die Sie kennen sollten KomFIT 2011 am 19. September 2011 Dr. Martin Schellenberg Rechtsanwalt, Partner Fall 1 Freiräume bei der Produktwahl OLG

Mehr

Österreich-Wien: Server 2014/S 043-071163. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag

Österreich-Wien: Server 2014/S 043-071163. Auftragsbekanntmachung. Lieferauftrag 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:71163-2014:text:de:html Österreich-Wien: Server 2014/S 043-071163 Auftragsbekanntmachung Lieferauftrag Richtlinie 2004/18/EG

Mehr

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren

Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Fragebogen zur Anwendung der Mittelstandklausel in Vergabeverfahren Mit der Online-Umfrage sollen Informationen zur Nutzung der Möglichkeiten des 97 GWB durch Vergabestellen erhoben werden. Ziel ist es

Mehr

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention.

Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Rechtsquellen: SGB IX 84, 85 ff. Stichworte: Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten; Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten; Prävention. Leitsatz: Die Durchführung eines Präventionsverfahrens

Mehr

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL)

L 2110 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU - VOL) Vergabestelle Datum der Versendung Maßnahmenummer Vergabenummer Vergabeart Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Wettbewerblicher Dialog Verhandlungsverfahren nach öffentl. Vergabebek. Verhandlungsverfahren

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen

Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Leitfaden für das Öffentliche Auftragswesen Inhaltsverzeichnis: 1. Öffentliches Auftragswesen...2 2. Rechtliche Grundlagen...2 3. Vergabearten...2 4. Schwellenwerte...3 5. Wahl der Vergabeart...4 6. Öffentliche

Mehr

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

III.2.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 1. Anforderungen an das Unternehmen 1.1 Sicherheitsanforderungen Gegenstand des vorliegenden Auftrags sind Lieferungen und Leistungen, die entweder ganz oder teilweise der Geheimhaltung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz

Mehr

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz

Geprüfter Datenschutz TÜV Zertifikat für Geprüften Datenschutz www.tekit.de Geprüfter TÜV Zertifikat für Geprüften TÜV-zertifizierter Der Schutz von personenbezogenen Daten ist in der EU durch eine richtlinie geregelt. In Deutschland ist dies im Bundesdatenschutzgesetz

Mehr

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz

Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Deutschland-Stuttgart: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 2016/S 107-191041

Deutschland-Stuttgart: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 2016/S 107-191041 1 / 6 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:191041-2016:text:de:html Deutschland-Stuttgart: Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie 2016/S 107-191041

Mehr

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware

Datenübernahme von HKO 5.9 zur. Advolux Kanzleisoftware Datenübernahme von HKO 5.9 zur Advolux Kanzleisoftware Die Datenübernahme (DÜ) von HKO 5.9 zu Advolux Kanzleisoftware ist aufgrund der von Update zu Update veränderten Datenbank (DB)-Strukturen in HKO

Mehr

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012

Haushaltssatzung. der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Haushaltssatzung der Stadt Oderberg für das Haushaltsjahr 2012 Aufgrund des 67 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg wird nach Beschluss-Nr. OD-24/2012 der Stadtverordnetenversammlung Oderberg

Mehr

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung

Lernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren

Mehr

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:

DNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt: DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen

Mehr

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Aufforderung zur Angebotsabgabe Besitzgesellschaft Science Center GmbH vertreten durch die Wirtschaftsförderung Bremen GmbH Langenstraße 2-4 D-28195 Bremen An Ort: Datum: Tel:. 0421 96 00 212 Fax: 0421 96 00 8292 E-Mail: vergabe@wfb-bremen.de

Mehr

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,

Mehr

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner?

Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Wie nutze ich den Einheitlichen Ansprechpartner? Leitfaden zum österreichischen Einheitlichen Ansprechpartner für EU/EWR Dienstleister Sie sind Staatsangehörige/r eines EU- bzw. EWR-Staates oder für eine

Mehr

Richtlinien zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse

Richtlinien zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Richtlinien zur Vergabe von Domains im öffentlichen Interesse Inhaltsverzeichnis 1 Management Summary... 3 2 Begriffsbestimmungen... 3 3 Anwendungsbereich der Richtlinien... 3 4 Aussonderung von Begriffen

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand

Mehr

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender"

Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender Richtlinien zur Durchführung der Aufgaben der Stiftung "Resozialisierungsfonds Dr. Traugott Bender" vom 18.01.2012 (Um die Lesbarkeit der Richtlinien zu erleichtern, ist zumeist nur die männliche Form

Mehr

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen

M e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund

Mehr

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für

G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T. Vorgelegt durch. Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für G L E I C H B E H A N D L U N G S B E R I C H T Vorgelegt durch Susanne Jordan (Gleichbehandlungsbeauftragte) für Stadtwerke Bad Bramstedt GmbH Gasversorgung Bad Bramstedt GmbH Berichtszeitraum Juli 2005

Mehr

Cottbus, 27. Mai 2013

Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsgrundlagen der elektronischen Vergabe Cottbus, 27. Mai 2013 Rechtsanwältin Anja Theurer Geschäftsführerin Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.v. 1 Grundsätze e-vergabe Grundsätze der Informationsübermittlung

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Berufungsentscheidung

Berufungsentscheidung Außenstelle Wien Senat (Wien) 12 GZ. RV/3005-W/09 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Z.B., gegen den Bescheid des Finanzamtes XY vom 22.6.2009 betreffend die Rückzahlung

Mehr

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien

Beleihung u. Belastung von Immobilien, TU Dresden Beleihung und Belastung von Immobilien Beleihung und Belastung von Immobilien 1/16 Die Besicherung von Krediten an Grundstücken im Rahmen der Immobilienfinanzierung erfolgt in der Regel durch die Verpfändung des Grundstücks im Wege der Eintragung

Mehr

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung

Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung NBank Engagement für Niedersachsen Matthias Kater Vergabeteam NBank Vergaberecht im Rahmen der Projektdurchführung I. Grundlage der Verpflichtung II. Das Vergabeverfahren III. Häufige Fehler IV. Rechtsfolgen

Mehr

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt.

Eine Anrechnung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes unterbleibt. Unter Beachtung des Grundsatzes der Einmalberücksichtigung dürfen die Beiträge jedoch anhand nachvollziehbarer Kriterien zwischen dem Kind und den Eltern aufgeteilt werden. Eine Anrechnung der eigenen

Mehr

Nicht über uns ohne uns

Nicht über uns ohne uns Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien

Mehr

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude

Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude STATISTISCHES LANDESAMT MAINZER STRASSE 14-16 56130 BAD EMS Öffentliche Ausschreibung Nr. 132/2015/003 des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz über die Innenreinigung der Dienstgebäude Ausschreibungsbestimmungen

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.

Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel

Mehr

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten

Offenlegung von Abschlussunterlagen. I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Offenlegung von Abschlussunterlagen I. Größenklassen und Offenlegungspflichten Der Umfang der offenzulegenden Abschlussunterlagen hängt von der Größenklasse eines offenlegungspflichtigen Unternehmens ab.

Mehr

SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel 09.11.2015

SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB. Lasse Junghänel 09.11.2015 1 SAFE HARBOR URTEIL REAKTIONEN DER LDSB Lasse Junghänel 09.11.2015 2 Positionspapier der Datenschutzkommission Reaktionen der Landesdatenschutzbeauftragten Gemäß Ziffer 7 des Positionspapiers der DSKwerden

Mehr

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode)

7.6.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Seite 17.8 Ermittlung des tatsächlichen privaten Nutzungswerts (Fahrtenbuchmethode) Der Unternehmer hat bei einem Fahrzeug, welches zu über 50 % betrieblich genutzt wird, die Wahlmöglichkeit, den privaten

Mehr

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Widerrufsbelehrung Nutzt der Kunde die Leistungen als Verbraucher und hat seinen Auftrag unter Nutzung von sog. Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, Telefax, E-Mail, Online-Web-Formular) übermittelt,

Mehr

Ein Gesuch erfassen und einreichen

Ein Gesuch erfassen und einreichen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Kultur BAK Förderplattform (FPF) - Anleitung Ein Gesuch erfassen und einreichen Seit Mitte September 2014, bietet das BAK für die Eingabe von Gesuchen

Mehr

Kontaktlos bezahlen mit Visa

Kontaktlos bezahlen mit Visa Visa. Und das Leben läuft leichter Kurzanleitung für Beschäftigte im Handel Kontaktlos bezahlen mit Visa Was bedeutet kontaktloses Bezahlen? Immer mehr Kunden können heute schon kontaktlos bezahlen! Statt

Mehr

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?

1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die

Mehr

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf

Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf Gesetzesänderungen «Nominee», Entwurf 25. August 2008 Die folgenden Änderungen beziehen sich auf das geltende Obligationenrecht unter der Annahme, dass die Änderungen gemäss Botschaft des Bundesrates vom

Mehr

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle

(VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle (VOL - Informations-/ Absageschreiben nach 101a GWB) Vergabestelle Datum Vergabenummer Information/ Absage nach 101a GWB Maßnahme Leistung Angebot vom Anlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit informieren

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller

Datenschutz im Jobcenter. Ihre Rechte als Antragsteller Datenschutz im Jobcenter Ihre Rechte als Antragsteller Wieso braucht das Jobcenter Ihre persönlichen Daten? Arbeitsuchende erhalten Leistungen, wie zum Beispiel Geldleistungen, die ihren Unterhalt sichern

Mehr

126 AktG (Anträge von Aktionären)

126 AktG (Anträge von Aktionären) Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach 126 Abs. 1, 127, 122 Abs. 2, 131 AktG Ordentliche Hauptversammlung der Bertrandt Aktiengesellschaft am Mittwoch, dem 16. Februar 2011, um 10.30 Uhr Anträge

Mehr

Vergabe von Eigenhypotheken

Vergabe von Eigenhypotheken deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2014 Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2014 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe von Hypotheken

Mehr

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon

Unternehmensname Straße PLZ/Ort Branche Mitarbeiterzahl in Deutschland Projektverantwortlicher Funktion/Bereich E-Mail* Telefon Hinweis: Bei Begriffen, für die es sowohl eine weibliche als auch eine männliche Form gibt, wird in diesem Dokument aus Gründen der besseren Lesbarkeit auf eine Unterscheidung verzichtet. Entsprechende

Mehr

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2

Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Befristung Inkrafttreten des TzBfG BeschFG 1996 1 Abs. 1; TzBfG 14 Abs. 2 Satz 1 und 2 Die Wirksamkeit der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages richtet sich nach der bei Abschluß der Vertragsverlängerung

Mehr

nach 20 SGB IX" ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX).

nach 20 SGB IX ( 3 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB IX). Information zum Verfahren zur Anerkennung von rehabilitationsspezifischen Qualitätsmanagement- Verfahren auf Ebene der BAR (gemäß 4 der Vereinbarung zum internen Qualitätsmanagement nach 20 Abs. 2a SGB

Mehr

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?

Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne

Mehr

Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen

Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994. Auftragsbekanntmachung. Dienstleistungen 1/5 Diese Bekanntmachung auf der TED-Website: http://ted.europa.eu/udl?uri=ted:notice:167994-2014:text:de:html Deutschland-Karlsruhe: Gebäudereinigung 2014/S 096-167994 Auftragsbekanntmachung Dienstleistungen

Mehr

DIE VERGABE VON BAULEISTUNGEN NACH VOB/A LEKTION

DIE VERGABE VON BAULEISTUNGEN NACH VOB/A LEKTION VOB IN DER PRAXIS ZERTIFIKATS-FACHLEHRGANG Teil I: DIE VERGABE VON BAULEISTUNGEN NACH VOB/A LEKTION 0 Angebotserstellung, -abgabe und typische Problemfälle - AUSZUG - WWW.FORUM-FACHSEMINARE.DE Haben Sie

Mehr