Zusammengestellt durch Wirtschaftsförderung Stadt Coswig (Gültigkeit ab ) Stand:
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- Damian Kirchner
- vor 8 Jahren
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1 ESF Europäischer Sozialfonds Informationen zur Förderung einer Weiterbildung (einzelbetriebliches Förderverfahren) Schwerpunkte der Förderung: Qualifizierung im Zusammenhang mit der Sicherung vorhandener und Schaffung neuer Arbeitsplätze Unterstützung von Prozess- und Produktinnovationen in Unternehmen und zum Technologietransfer Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern Professionalisierung des Managements in den Bereichen Unternehmensführung, strategische Unternehmensplanung und Marketing incl. der Qualifizierung von Nachfolgern/Übergebern Erwerb, Ausbau interkultureller Kompetenzen, auch im Bereich internationales Marketing Weiterbildungsprojekte im Dienstleistungssektor Voraussetzungen: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen, besondere Regelungen für Unternehmen im Umwelt- und Agrarbereich sowie im Gesundheits- und Sozialberich (siehe Anlagen 1 + 2) Zuwendungsempfänger sind die begünstigten Unternehmen Gefördert werden Leistungen für Beschäftigte, Unternehmer, Praktikanten, Werkstudenten, Azubis sowie Arbeitssuchende, bei den die Weiterbildung Voraussetzung für eine Einstellung ist Fördermöglichkeiten nach anderen nationalen Förderprogrammen sind vorrangig zu nutzen, so z.b. das Programm Wegebau der Agentur für Arbeit für die Qualifizierung älterer (ab 45 Jahre) oder ungelernter Mitarbeiter, Förderungen nach dem Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG Meisterbafög) und andere. Sind diese Möglichkeiten nicht gegeben, ist dies in der Erklärung zu den Teilnehmern anzugeben, für jeden Teilnehmer ist ein Bogen auszufüllen. Förderfähig sind die Kosten für externe Dienstleister, eine interne Weiterbildung durch die eigenen Mitarbeiter ist nicht förderfähig. Reisekosten, Verpflegung, Unterkunft und ähnliches sind für die Teilnehmer der Weiterbildung nicht förderfähig.
2 Mindestförderbetrag: 200 Bei beantragtem Zuschuss bis : 3 vergleichbare Angebote - an den Antragsteller adressierte aktuelle Angebote mit Bezeichnung und Zeitraum der Maßnahme sowie der Endsumme oder 1 detailliertes Angebot, wenn nur ein Anbieter verfügbar ist mit Aufteilung in - Personalkosten (des/der Dozenten) - Reisekosten (des/der Dozenten) - Sachkosten (sonstige laufende Aufwendungen wie Materialien und Ausstattung) - anteilige Abschreibung von Werkzeugen und Ausrüstungsgegenständen - Kosten für Beratungsdienste, betreffend die Weiterbildungsmaßnahme Sollten ein oder mehrere Posten nicht zutreffen, 0 angegeben Bei beantragtem Zuschuss über : Ausschreibung nach VOL Übersicht über Förderangebote u.a. bei oder Förderhöhe: Kleine Unternehmen Mittlere Unternehmen Großunternehmen allgemein 80% 70% 60% spezifisch 45% 35% 25% bei benachteiligten Arbeitnehmern +10% +10% +10% Die Förderhöhe insgesamt darf 80% nicht überschreiten. Die KMU Definition ist die allgemein gültige, die Schwellenwerte für kleine (bis 49 Mitarbeiter, Umsatz oder Bilanzsumme bis 10 Mio. ) und mittlere (bis 250 Mitarbeiter, Umsatz bis 50 Mio. oder Bilanzsumme bis 43 Mio. ) beziehen sich auf den letzten durchgeführten Jahresabschluss. Das Antrag stellende Unternehmen verliert den aktuellen Status erst, wenn es in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren die genannten Schwellenwerte überschreitet Großunternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten können gefördert werden, es zählen die Arbeitsplätze des Antragstellers einschl. unselbständiger Niederlassungen, jedoch ohne verbundene und Partnerunternehmen. D.h. wenn der Antragsteller eine GmbH innerhalb eines Konzerns ist, ist diese u.u. förderfähig. Wenn unselbständige Niederlassungen Anträge stellen wollen, muss das Mutterunternehmen mitgezählt werden Großunternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten können im Ausnahmefall bei Erweiterung, Ansiedlung oder Umstrukturierung gefördert werden Bei allen Großunternehmen ist in jedem Fall der Anreizeffekt nachzuweisen. Es können nur Qualifizierungsvorhaben gefördert werden, die ohne die Förderung nicht oder nicht in diesem Ausmaß durchgeführt werden würden. Regelungen im entsprechenden SAB Formular Seite 2 von 6
3 Definition Allgemeine Ausbildungsmaßnahmen (ein Punkt reicht aus) - Kenntnisse sind nicht nur am jetzigen Arbeitsplatz verwendbar - Vermittelbarkeit des Arbeitsnehmers erhöht sich - Teilnehmer aus verschiedenen Firmen - Projekt wurde von mehreren Firmen organisiert - Mit dem Projekt wird ein anerkannter Abschluss erworben - Trainingsmaßnahme nach 48 SGB III - Alle anderen Bildungsmaßnahmen werden als spezifische Maßnahmen gesehen, bei Mischformen zwischen allgemein und spezifisch gilt die Maßnahme als spezifisch. Als benachteiligte Arbeitnehmer im Sinne dieser Richtlinie gelten: - Personen, die in den vorangegangenen 6 Monaten keiner regulären bezahlten Beschäftigung nachgegangen sind - Personen, die über keinen Abschluss der Sekundarstufe II bzw. keinen Berufsabschluss verfügen (ISCED 3) - Personen, die älter als 50 Jahre sind - Personen, die als Erwachsene allein leben und mindestens einer Person unterhaltsverpflichtet sind - Angehörige einer ethnischen Minderheit, die ihre sprachlichen oder beruflichen Fertigkeiten ausbauen oder mehr Berufserfahrung sammeln müssen, damit sie bessere Aussichten auf eine dauerhafte Beschäftigung haben - Personen, die nach nationalem Recht als Menschen mit Behinderungen gelten Wenn an einer Maßnahme benachteiligte und nicht-benachteiligte Personen teilnehmen, sind im Angebot die Kosten pro Person anzugeben, damit die Höhe der Förderung berechnet werden kann. Finanzierung: Eigenteil/Finanzierung muss nicht nachgewiesen werden Vorfinanzierung der Maßnahme ist erforderlich Auszahlung nach der Vorlage des Verwendungsnachweises, Nachweis der Rechnungsbegleichung und Kopie der Teilnahmebestätigung bzw. des erlangten Zertifikates Bei längeren Laufzeiten kann es sinnvoll sein, eine Maßnahme in mehrere Module aufzuteilen und jeweils nach deren Ende abzurechnen, da Zwischenabrufe nur in Ausnahmefällen möglich sind Seite 3 von 6
4 Verfahren: Anträge werden an die SAB gestellt, Unterstützung durch die Wirtschaftsförderung Anträge von Unternehmen an die SAB Sächsische Aufbaubank min. 6 Wochen vor Anmeldung zur Qualifizierungsmaßnahme mit folgenden Anlagen zum Antrag: - Teilnehmerliste - Teilnehmererklärung - Identitätsfeststellung - Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Schwierigkeiten befindet - Tätigkeitsnachweis in Sachsen, Gewerbeanmeldung, aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate) - KMU Bewertung - 3 Angebote bzw. Ausschreibung - Bei Großunternehmen Anreizeffekt für ESF-Beihilfen Beginn erst nach Erlaubnis zum vorfristigen Maßnahmebeginn bzw. nach Bewilligung Die Anmeldung zu einer Weiterbildung gilt als Beginn der Maßnahme, wenn nicht in der Anmeldung ausdrücklich ein Rücktrittsrecht bei Nicht-Gewährung der Förderung vereinbart wird Die Erlaubnis zum vorfristigen Maßnahmenbeginn erfordert in diesem Fall umfassende Vorprüfungen durch die SAB und dauert ca. 4 Wochen Es gibt derzeit keine Begrenzung der Laufzeit sowie der Anzahl von geförderten Qualifizierungsmaßnahmen Die SAB zahlt die Mittel nach Abschluss der Weiterbildung aus Für Rückfragen und kostenfreie Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung Große Kreisstadt Coswig Wirtschaftsförderung Osman Nasr Karrasstr. 2, 0160 Coswig Tel.: Fax: nasr@stadt.coswig.de Internet: Seite 4 von 6
5 Anlage 1: Besonderheiten der Förderung in Umwelt- und Landwirtschaft Projektbereich B: Betriebliche Weiterbildungen im Umwelt- und Landwirtschaftsbereich sind mit folgenden Zielsetzungen förderfähig: im Agrarsektor und der Forstwirtschaft in den Bereichen Unternehmensmanagement, Prozess- und Produktinnovation bei der Produktion, Verarbeitung und Vermarktung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, Verbesserung des unternehmerischen Denkens und Handelns von Mitarbeitern, Unternehmensnachfolge im Bereich Landtourismus in den Bereichen Unternehmensmanagement und Innovation im Bereich Regionalmanagement die Qualifizierung von Planern, Consultants, Unternehmens- und Kommunalberatern im Hinblick auf das Instrument der integrierten ländlichen Entwicklung zur Vorbereitung, Durchführung und Begleitung von Entwicklungskonzepten der freiwilligen Zusammenschlüsse der Gemeinden im Bereich Umweltschutz (Umwelttechnik, Umweltdienstleistungen), insbesondere Wertstoffwirtschaft, Weiterbildung der zertifizierten sächsischen Energiepassberater sowie Aus- und Weiterbildung von Gewerbeenergiepassberatern und Energiebeauftragten in Unternehmen, Weiterbildung zu radonsicherem Bauen in der Forstwirtschaft in den Bereichen naturnahe/moderne Waldbewirtschaftung und Holzvermarktung im Bereich des präventiven Hochwasser- und Waldschutzes zur Entwicklung, Umsetzung und Unterstützung lokaler und regionaler Wertschöpfungsprozesse Die Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme sollen mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sein: Beschäftigte, Unternehmer (einschließlich Personen in Elternzeit) Beschäftigte aus land- und forstwirtschaftlichen Unternehmen Selbstständige Seite 5 von 6
6 Anlage 2: Besonderheiten der Förderung im Gesundheitsbereich Projektbereich C: Weiterbildung zur Vermittlung arbeitsfeld- und funktionsbezogener Kenntnisse und Fähigkeiten in Dienstleistungsfeldern des Gesundheits- und Sozialbereichs gemäß dem Gesetz und der Verordnung Weiterbildung Gesundheitsfachberufe für physiotherapeutische Berufe (Physiotherapeuten, Masseure, medizinische Bademeister) zu von Krankenkassen anerkannten Abschlüssen für Multiplikatorenausbildung Aktive Bewältigung von Arbeitslosigkeit (AktivA); Weiterbildung Motivierende Gesprächsführung für Berater von Arbeitslosen nach Miller und Rollnick für Mitarbeiter aus mittelständischen Pharmaunternehmen für Mitarbeiter in Suchtberatungs- und Behandlungsstellen für Mitarbeiter in sozialpsychiatrischen Einrichtungen und Diensten für Beschäftigte in Einrichtungen für behinderte Menschen Förderung einer Auditierung oder Zertifizierung von familienfreundlichen Unternehmen (Förderhöhe max. 50%) Gefördert wird der Einkauf von Bildungsdienstleistungen am Markt. Die Teilnehmer an der Weiterbildungsmaßnahme sollen mindestens einer der folgenden Zielgruppen zuzuordnen sein: Beschäftigte aus dem Gesundheits- und Sozialbereich Werkstudenten, Praktikanten Auszubildende, Berufsfachschüler Seite 6 von 6
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