Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Herdenschutzhunden

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Herdenschutzhunden"

Transkript

1 Rechtliche Aspekte beim Einsatz von Herdenschutzhunden Vortrag von Dr. Michael Bütler, Rechtsanwalt in Zürich Nationale Herdenschutztagung 2013 in Bern 1

2 Inhalt des Vortrags I. Einleitung II. Rechtsgrundlagen des Herdenschutzes III. Revision von JSV, TSchV, TSV IV. Zwei Anwendungsfälle V. Schlussfolgerungen VI. Zusammenfassung 2

3 I. Einleitung 3

4 II. Rechtsgrundlagen des Herdenschutzes Verfassungsrecht: Bundeskompetenzen bei Fischerei und Jagd, Artenschutz, Landwirtschaft. Geltendes Recht, Stufe Gesetz u. Verordnung: - Art. 12 Abs. 1 Jagdgesetz (JSG, Massnahmen zur Verhütung von Wildschaden), keine explizite Regelung. - Herdenschutzhunde (HSH) genannt in TSchV, TSV. - Art. 10 Abs. 4 Jagdverordnung (JSV): Der Bund kann Massnahmen fördern, die in regionalen Projekten getroffen werden, um Wildschäden durch Luchse, Bären oder Wölfe zu verhüten (räumliche und zeitliche Beschränkung). 4

5 Revision per 1. Januar 2014 (Agrarpolitik ): Art. 12 Abs. 5 Satz 1 JSG: «Der Bund fördert und koordiniert die Massnahmen der Kantone zur Verhütung von Wildschaden, der durch Grossraubtiere an Nutztieren verursacht wird.» Revision per 2016 (Waldrecht): Art. 12 Abs. 5 Satz 2 JSG: «Er kann gegen Entschädigung private Organisationen mit dem Vollzug dieser Aufgaben beauftragen.» Landwirtschaftsrecht (ab 1. Januar 2014): Alpungs- und Sömmerungsbeiträge für die Sömmerung von Nutztieren (im Berggebiet). 5

6 Kantone kompetent, Präventionsmassnahmen zu wählen. Die vom BAFU geförderten Herdenschutzmassnahmen sind für Kantone und Bewirtschafter freiwillig. Bund: fördert und koordiniert präventive Herdenschutzmassnahmen der Kantone permanent und (gegebenenfalls) flächendeckend. Keine Änderungen bei den Voraussetzungen zum Abschuss von einzelnen Grossraubtieren (Herdenschutzmassnahmen zum Teil vorausgesetzt, z.b. bei früheren Wolfsschäden). 6

7 III. Revision von JSV, TSchV, TSV 7

8 Art. 10 ter Jagdverordnung (JSV, Verhütung von Schäden durch Grossraubtiere): - Abs. 1: BAFU fördert a) Zucht, Ausbildung, Haltung und Einsatz von HSH sowie b) den Schutz von Bienenstöcken mit Elektrozäunen. - Abs. 2: Förderung weiterer Massnahmen der Kantone möglich. - Abs. 3: BAFU unterstützt und koordiniert räumliche Planung der Massnahmen durch Kantone; Erlass einer Richtlinie vorgesehen. 8

9 - Abs. 4: Kantone integrieren Herden- und Bienenschutz in landwirtschaftliche Beratung. - Abs. 5: BAFU kann Organisationen von gesamtschweizerischer Bedeutung unterstützen, welche die Behörden und betroffenen Kreise über Herdenschutz informieren und beraten. Art. 10 quater JSV (Herdenschutzhunde): - Abs. 1: Definition Einsatzzweck von HSH: weitgehend selbständige Bewachung von Nutztieren (Abwehr fremder Tiere). 9

10 - Abs. 2: BAFU fördert Herdenschutz mit Hunden; Kriterien: a) geeignete Rasse, b) fachgerechte Züchtung, Ausbildung, Haltung, fachgerechter Einsatz, c) Einsatz hauptsächlich für die Bewachung von Nutztieren, deren Haltung oder Sömmerung nach der Direktzahlungsverordnung gefördert wird, d) Meldung als Herdenschutzhund nach TSV. 10

11 - Abs. 3: BAFU erlässt nach Anhörung BLV Richtlinien zu Eignung, Zucht, Ausbildung, Haltung, Einsatz und Meldung von geförderten Herdenschutzhunden. Art. 77 Tierschutzverordnung (TSchV): Wer einen Hund hält oder ausbildet, hat Vorkehrungen zu treffen, damit der Hund Menschen und Tiere nicht gefährdet. Bei der Beurteilung der Verantwortlichkeit für Herdenschutzhunde wird deren Einsatzzweck zur Abwehr fremder Tiere berücksichtigt (Satz 2 neu). 11

12 Art. 16 Abs. 3 bis Bst. b Tierseuchenverordnung (TSV): Der Tierhalter muss der Betreiberin der Datenbank zusätzlich melden: b. für Herdenschutzhunde: den vorgesehenen Einsatz als Herdenschutzhund und, sofern eine Förderung nach Art. 10 quater Abs. 2 JSV beansprucht wird, jährlich die Erfüllung der entsprechenden Anforderungen. > Neue Regelungen in Kraft ab 1. Januar

13 13

14 IV. Zwei Anwendungsfälle 1) Zwischenfall bei Weidewechsel auf Wanderweg Sachverhalt: - Landwirt X. hielt Schafherde (200 Tiere) und seit 2004 zwei HSH (wegen Bärenpräsenz). - am 19. Oktober 2010 Weidewechsel mit zwei HSH (unangeleint), drei Helfern auf Wanderweg von A nach B im Unterengadin (Graubünden). - Schafe weigerten sich weiterzugehen. - X. begab sich nach 17 Uhr an Ende der Herde, schickte Helfer Y. mit Leitschaf voraus. 14

15 - an unübersichtlicher, enger Wegstelle kam Z. mit unangeleinter Schäferhündin entgegen. - HSH B. sah Schäferhündin, griff sie an und verletzte sie leicht (Bissverletzung am Oberschenkel). Verfahren: Strafanzeige durch Z; Eröffnung einer Strafuntersuchung durch Bündner Departement gegen X. - Strafbefehl wegen fahrlässiger Widerhandlung gegen Art. 77 TSchV in Verbindung mit Art. 28 Abs. 3 TSchG. Busse von Fr

16 - Einsprache, Freispruch vor Bezirksgericht Inn; dagegen Beschwerde durch Departement, Verurteilung durch Kantonsgericht GR. - bei früheren Weidewechseln keine Probleme, anno 2010 gab es noch keine Richtlinien und Empfehlungen. - Verzicht auf Weiterzug ans BGer (aus Zeitgründen), ev. gewisse Erfolgschancen. Konsequenz: Landwirt X. hat Schafhaltung bereits weitgehend aufgegeben, wird HSH auf nächste Sömmerungssaison definitiv abgeben. 16

17 Ratgeber mit Checkliste seit 2012 Empfehlungen für HSH- Halter und Wanderwegverantwortliche. Checkliste mit Fragen. Bsp.: Bei Weidewechsel in Risikobereichen sind HSH an die Leine zu nehmen und wenn nötig zusätzliche Hilfspersonen einzusetzen. 17

18 2) Zwischenfall ausserhalb der Schafweide Sachverhalt (nicht ganz geklärt): - Landwirt X. hält rund 250 Schafe und zwei HSH seit 2010 im Entlebuch (Kanton Luzern). - an Schafweide führt viel begangener Güterweg (kein Wanderweg) vorbei. - Installation eines Holzzauns (1,2 m hoch) mit Knotengitter und Elektrolitze; neun offizielle Hinweistafeln. - am 24. Februar 2012 (hohe Schneelage), HSH M. übersprang Zaun vermutlich wegen anderem Hund, verliess Schafweide. 18

19 - HSH M. befand sich danach auf einer anderen Weide, spielte mit einem bekannten Hund. - Ein weiterer, unangeleinter Dritthund überraschte HSH M. von hinten, HSH M. verletzte den Dritthund durch Bisse leicht (Hautperforierung an der Kruppe). Hundebissmeldung (durch Tierarzt) beim Veterinärdienst LU, welches verfügt: - Weide muss so umzäunt sein, dass HSH nicht entweicht. 19

20 - ständige Beaufsichtigung, wenn HSH nicht auf Weide ist. - Informationspflicht gegenüber nahem Kinderheim (erfüllt). - sofortige Umsetzung der Massnahmen, ansonsten oder bei erneutem Vorfall Einziehung des HSH, Fremdplatzierung oder Einschläferung. - Entzug der aufschiebenden Wirkung einer allfälligen Beschwerde. - Androhung von Busse bei Zuwiderhandlung. 20

21 Beschwerde ans kant. Verwaltungsgericht; vollumfängliche Gutheissung der Beschwerde: - rechtserheblicher Sachverhalt ungenügend abgeklärt. - Angeordnete Massnahmen sind unverhältnismässig (v.a. ausbruchssichere Umzäunung). - HSH M. wies keine Verhaltensauffälligkeit auf. - Art. 77 TSchV: spezieller Einsatzzweck von HSH ist zu berücksichtigen. Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor (einzelfallbezogener Anwendungsvorrang). 21

22 V. Schlussfolgerungen Kantone kompetent im Bereich Sicherheit/ Hundegesetzgebung; z.t. Anpassung erfolgt (Bsp. Bern). Bund kompetent, Bestimmungen zum Herdenschutz zu erlassen und Herdenschutz zu fördern. > Spannungsfeld Bundesrecht - kantonales/kommunales Recht. Bundesrecht geht entgegenstehendem kantonalem Recht vor (Art. 49 Abs. 1 Bundesverfassung); gilt v.a. für Kantone, welche Hundegesetzgebung bisher nicht angepasst haben (Bsp. Luzern). HSH-Halter müssen Richtlinien/Empfehlungen einhalten. Massnahmen im Einzelfall gegen verhaltensauffällige HSH möglich; sorgfältige Abklärungen nötig. 22

23 VI. Zusammenfassung Freiwillige Herdenschutzmassnahmen der Kantone werden mit Revision gestärkt. BAFU fördert Herdenschutz mit offiziellen Hunden; Einhaltung der Richtlinien wichtig bei Beurteilung der Sorgfaltspflicht. Behörden dürfen sorgfältig durchgeführten (rechtskonformen) Herdenschutz mit HSH nicht verhindern oder unnötig erschweren. Massnahmen gegen nachgewiesenermassen verhaltensauffällige HSH bleiben möglich. Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? 23

Rechtsfragen zum Herdenschutz

Rechtsfragen zum Herdenschutz Rechtsfragen zum Vortrag von Dr. Michael Bütler, Rechtsanwalt in Zürich 5. Luzerner Agrarrechtstage, 10. Juni 2016 Wolf und als rechtliche Herausforderung Universität Luzern Inhalt des Vortrags I. Einleitung

Mehr

Richtlinie des BAFU zum Herden- und Bienenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren sowie zu Herdenschutzhunden.

Richtlinie des BAFU zum Herden- und Bienenschutz im Zusammenhang mit Grossraubtieren sowie zu Herdenschutzhunden. Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten Ökoysteme Landschaften Richtlinie des BAFU zum Herden- und Bienenschutz im Zusammenhang

Mehr

Ablauf individuelle Betriebsberatung. Ueli Pfister, Felix Hahn Fachtagung HS,

Ablauf individuelle Betriebsberatung. Ueli Pfister, Felix Hahn Fachtagung HS, Ablauf individuelle Betriebsberatung Ueli Pfister, Felix Hahn Fachtagung HS, 12.11.2014 Der Gesamtkontext und die Verantwortlichkeiten Legende: Zuständigkeit Kanton Zuständigkeit Bund Unterstützung Landwirte

Mehr

Organisation Herdenschutzwesen «Um ehrlich zu sein: Nein, meine Freunde und ich sind NICHT an

Organisation Herdenschutzwesen «Um ehrlich zu sein: Nein, meine Freunde und ich sind NICHT an Organisation Herdenschutzwesen 2014-2017 «Um ehrlich zu sein: Nein, meine Freunde und ich sind NICHT an einer Verhandlungslösung interessiert.» Felix Hahn Fachtagung Herdenschutz, 28.11.2013 Woher, wohin?

Mehr

Sven Baumgartner, Leiter Herdeschutz SG Landwirtschaftliches Zentrum SG (LZSG)

Sven Baumgartner, Leiter Herdeschutz SG Landwirtschaftliches Zentrum SG (LZSG) Fachtagung Herdenschutz Herdenschutz im Kanton SG Sven Baumgartner, Leiter Herdeschutz SG Landwirtschaftliches Zentrum SG (LZSG) Mittwoch 12. November 2014 Volkswirtschaftsdepartement Inhalt 1. Aktueller

Mehr

Änderung der Jagdverordnung (JSV) Eingriffe in den Wolfsbestand. Anhörung - Rückmeldeformular. Abkürzung der Firma / Organisation / Amt

Änderung der Jagdverordnung (JSV) Eingriffe in den Wolfsbestand. Anhörung - Rückmeldeformular. Abkürzung der Firma / Organisation / Amt Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Eingriffe in den Wolfsbestand Anhörung - Rückmeldeformular Name / Firma / Organisation / Amt Abkürzung

Mehr

I. Zuständigkeiten und Aufgaben

I. Zuständigkeiten und Aufgaben 455.0 Vollzugsverordnung zum Tierschutzgesetz vom 8. November 008 Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen, in Ausführung von Art. 4 Abs. des Tierschutzgesetzes vom 6. Dezember 005 (TSchG) ), der Tierschutzverordnung

Mehr

Tierseuchenverordnung

Tierseuchenverordnung Tierseuchenverordnung (TSV) Änderung vom 10. Januar 2018 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 1 wird wie folgt geändert: Ingress gestützt auf die Artikel

Mehr

Verordnung. über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV)

Verordnung. über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV) Verordnung vom über die Verhütung und Vergütung von Schäden durch spezifisch geschützte Tierarten (VVSV) Aufgrund von Art. 28c Abs. 5 und Art. 53 Bst. h bis des Gesetzes vom 23. Mai 1996 zum Schutz von

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN. Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010

EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN. Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010 EINWOHNERGEMEINDE GUTTANNEN Reglement über die Hundehaltung und die Hundetaxe 01. Oktober 2010 Mit Änderungen vom 01. Januar 2013 Die Einwohnergemeinde Guttannen erlässt gestützt auf - das Polizeigesetz

Mehr

Vorschriften notwendiges Übel oder machen wir das Beste daraus?

Vorschriften notwendiges Übel oder machen wir das Beste daraus? Vorschriften notwendiges Übel oder machen wir das Beste daraus? Einleitung Gesetze, Vorschriften, Traditionen Jährlich mehr Gesetze mehr Juristen Gesunder Menschenverstand verkümmert Haben Sie den Mut

Mehr

Vom 28. August Der Regierungsrat des Kantons Aargau,

Vom 28. August Der Regierungsrat des Kantons Aargau, 9. Vollziehungsverordnung zum Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel ) sowie zum kantonalen Gesetz über Wildschutz, Vogelschutz und Jagd (Jagdverordnung) ) Vom 8. August

Mehr

EINWOHNERGEMEINDE WASSEN

EINWOHNERGEMEINDE WASSEN EINWOHNERGEMEINDE WASSEN Verordnung über das Halten von Hunden und die Hundesteuer (Hundeverordnung) vom 29. Mai 2009 Einwohnergemeinde Wassen Hundeverordnung S. 1 von 5 1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Mehr

Tierschutz - von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2012

Tierschutz - von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2012 Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Veterinärwesen BVET Rechtsdienst Tierschutz - von den Kantonen gemeldete Strafverfahren 2012 Das BVET veröffentlicht eine jährliche Statistik über

Mehr

Änderung der Jagdverordnung (JSV)

Änderung der Jagdverordnung (JSV) Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU 8. April 2013 Änderung der Jagdverordnung (JSV) Parallel zur Änderung des landwirtschaftlichen

Mehr

Erläuterungen zur Änderung der Tierseuchenverordnung

Erläuterungen zur Änderung der Tierseuchenverordnung Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Änderung der Tierseuchenverordnung I. Ausgangslage Alle in der Schweiz gehaltenen

Mehr

Tierschutzrechtliche Aspekte bei der Haltung von Herdenschutzhunden. Dr. Sandra Schönreiter

Tierschutzrechtliche Aspekte bei der Haltung von Herdenschutzhunden. Dr. Sandra Schönreiter Tierschutzrechtliche Aspekte bei der Haltung von Herdenschutzhunden Dr. Sandra Schönreiter Gliederung 1. Aufgaben des HSH 2. Rechtliche Grundlagen (CH, D) 3. Ein gefährlicher Hund? 4. Besonderheiten eines

Mehr

Die neue Regelung ist für Luchs und Wolf von grosser Bedeutung. Sie macht aus dem ersten Grundsatz einem natürlichen Prozess einen «Schaden».

Die neue Regelung ist für Luchs und Wolf von grosser Bedeutung. Sie macht aus dem ersten Grundsatz einem natürlichen Prozess einen «Schaden». 1 2 3 Die neue Regelung ist für Luchs und Wolf von grosser Bedeutung. Sie macht aus dem ersten Grundsatz einem natürlichen Prozess einen «Schaden». Fressen Luchse also zu viele Rehe, so schädigt dies nach

Mehr

Erläuterungen zur Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV; SR )

Erläuterungen zur Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV; SR ) Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Erläuterungen zur Änderung der Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) Ingress Neu wird im Ingress

Mehr

Richtlinien zum Führen des Wildbuches

Richtlinien zum Führen des Wildbuches Kanton St.Gallen Volkswirtschaftsdepartement Amt für Natur, Jagd und Fischerei Amt für Natur, Jagd und Fischerei, Davidstrasse 35, 900 St.Gallen Amt für Natur, Jagd und Fischerei Davidstrasse 35 900 St.Gallen

Mehr

Wolfsmanagement in der Schweiz

Wolfsmanagement in der Schweiz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Wolfsmanagement in der Schweiz Vortrag im Rahmen der

Mehr

Vogelmanagement Kanton Aargau

Vogelmanagement Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Wald Sektion Jagd und Fischerei Aarau, 26. Februar 2009 Vogelmanagement Kanton Aargau Massnahmenplan für den Umgang mit Graugans und Höckerschwan im Kanton

Mehr

Rechtsfragen zum Herdenschutz

Rechtsfragen zum Herdenschutz MICHAEL BÜTLER/AYSHA TRESCH 1 Inhaltsübersicht I. Einleitung 76 II. Ausgewählte Grundlagen 76 A. Zum Begriff «Herdenschutz» 76 B. Bundeskompetenzen im Umfeld des Herdenschutzes 77 C. Rechtsstellung der

Mehr

Themen. Le savoir n'est pas l'intelligence. Savoir où chercher est intelligent

Themen. Le savoir n'est pas l'intelligence. Savoir où chercher est intelligent Themen Hundekauf (in der Schweiz / aus dem Ausland) Identifikation (Verpflichtungen des Hundehalters) Haltung und Pflege (Verpflichtungen des Hundehalters) Transport Mein Hund im Alltag Gesetzgebung 15.01.2018

Mehr

Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden * (Wildschadenverordnung, WSV) vom (Stand

Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden * (Wildschadenverordnung, WSV) vom (Stand 9.5 Verordnung über die Verhütung und Entschädigung von Wildschäden * (Wildschadenverordnung, WSV) vom..995 (Stand 0.0.00) Der Regierungsrat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4 des Gesetzes vom 5.

Mehr

Wolfsmanagement in der Schweiz

Wolfsmanagement in der Schweiz Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Wolfsmanagement in der Schweiz Ein pragmatischer Ansatz

Mehr

Auswahl von Zuchthunden für den Herdenschutz

Auswahl von Zuchthunden für den Herdenschutz Auswahl von Zuchthunden für den Herdenschutz Was ist ein HSH? Rumänien Was ist ein HSH? Türkei Was ist ein HSH? Abruzzen Was ist ein HSH? Schweiz 5 Vom Bafu geförderte Rassen Pastore Abruzzese Maremmano

Mehr

1 Allgemeine Bestimmungen

1 Allgemeine Bestimmungen 96. Hundegesetz vom 7.0.0 (Stand 0.0.0) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 4 Absatz des eidgenössischen Tierschutzgesetzes vom 6. Dezember 005 (TSchG ) ) und Artikel 59 Absatz des eidgenössischen

Mehr

Richtlinie des BAFU zum Herden- und Bienenschutz Grundsätze zur Erprobung

Richtlinie des BAFU zum Herden- und Bienenschutz Grundsätze zur Erprobung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Richtlinie des BAFU zum Herden- und Bienenschutz Grundsätze

Mehr

Medienkonferenz zum Thema Wolf

Medienkonferenz zum Thema Wolf Medienkonferenz zum Thema Wolf Johannes Helvelius 1690 Sternbild «Wolf» Inhalt 1. Ziele RR René Bünter (Umweltdepartement, UD) 2. Überblick Situation Thomas Fuchs (, ANJF) 3. Bisherige Situation im Kanton

Mehr

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Recht Stellungnahme von Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung

Mehr

1 Dieses Gesetz regelt: 1. das Halten, die Zucht und die Kontrolle von Hunden; 2. die Erhebung der Hundesteuer.

1 Dieses Gesetz regelt: 1. das Halten, die Zucht und die Kontrolle von Hunden; 2. die Erhebung der Hundesteuer. 826.3 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HuG) 12 vom 4. Februar 2004 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 32 und 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 30 und 59 des Tierseuchengesetzes

Mehr

Revision Konzept Luchs Schweiz

Revision Konzept Luchs Schweiz Frau Caroline Nienhuis BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Sektion Wildtiere und Waldbiodiversität 3003 Bern Herzogenbuchsee/Niederönz 4. September 2014 gs/sch Revision Konzept Luchs Schweiz

Mehr

vom 18. Mai 2010* (Stand 1. Januar 2011)

vom 18. Mai 2010* (Stand 1. Januar 2011) Nr. 78 Kantonale Tierschutzverordnung vom 8. Mai 00* (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Luzern, gestützt auf die Artikel, 4, 4 und 4 Absatz des eidgenössischen Tierschutzgesetzes vom 6. Dezember

Mehr

Änderung des Jagdgesetzes

Änderung des Jagdgesetzes Industriestrasse 9 8570 Weinfelden T 071 66 8 88 F 071 66 8 89 info@vtgl.ch www.vtgl.ch VTL Industriestrasse 9 8570 Weinfelden Per E-Mail an claudine.winter@bafu.admin.ch BAFU 00 Bern Weinfelden, 9. November

Mehr

Verfügung vom 25. April2017. betreffend Abschuss eines schadenstiftenden Wolfes (M75) im Kanton St.Gallen. Sachverhalt

Verfügung vom 25. April2017. betreffend Abschuss eines schadenstiftenden Wolfes (M75) im Kanton St.Gallen. Sachverhalt Kanton St.Gallen Vol kswi rtsch aftsd epa rtem ent Amt für Natur, Jagd und Fischerei Verfügung vom 25. April2017 betreffend Abschuss eines schadenstiftenden Wolfes (M75) im Kanton St.Gallen Das Amt für

Mehr

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD.

Landtag von Baden-Württemberg. Antrag. Stellungnahme. Drucksache 16 / Wahlperiode. der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD. Landtag von Baden-Württemberg 16. Wahlperiode Drucksache 16 / 2371 19. 07. 2017 Antrag der Abg. Reinhold Gall u. a. SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Förderung

Mehr

Hundegesetz (HuG) 1. Allgemeines. Vom 15. März 2011 (Stand 1. Mai 2012) Der Grosse Rat des Kantons Aargau,

Hundegesetz (HuG) 1. Allgemeines. Vom 15. März 2011 (Stand 1. Mai 2012) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, Hundegesetz (HuG) Vom 15. März 2011 (Stand 1. Mai 2012) Der Grosse Rat des Kantons Aargau, gestützt auf 27 der Kantonsverfassung, beschliesst: 1. Allgemeines 1 Zweck und Gegenstand 1 Dieses Gesetz bezweckt

Mehr

Kurz-Input. anlässlich Delegiertenversammlung Schafzucht Verband Luzern

Kurz-Input. anlässlich Delegiertenversammlung Schafzucht Verband Luzern Kurz-Input anlässlich Delegiertenversammlung Schafzucht Verband Luzern Informationen Geschäftsstelle & Sekretariat Abrechnung Schauwesen der kantonalen Organisationen Ausgezahlter Betrag 2014: Fr. 466

Mehr

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV)

Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Verordnung über die Wasser- und Zugvogelreservate von internationaler und nationaler Bedeutung (WZVV) Änderung vom Entwurf vom 17. Juli 2014 Der Schweizerische Bundesrat, verordnet: I Die Verordnung vom

Mehr

Fachinformation Tierschutz Nr Ziervögel fachgerecht töten. Allgemeines zum Thema Tiere töten

Fachinformation Tierschutz Nr Ziervögel fachgerecht töten. Allgemeines zum Thema Tiere töten Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Tierschutz Fachinformation Tierschutz Nr. 6.7 Ziervögel fachgerecht töten Allgemeines zum Thema Tiere

Mehr

Änderung der Jagdverordnung

Änderung der Jagdverordnung Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU 6. November 2013 Änderung der Jagdverordnung Inkraftsetzung zeitgleich zur Änderung des landwirtschaftlichen

Mehr

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel * (Kantonales Jagdgesetz) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6.

Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel * (Kantonales Jagdgesetz) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel * (Kantonales Jagdgesetz) Vom 6. Mai 1979 (Stand 1. Januar 2016) (Erlassen von der Landsgemeinde am 6. Mai 1979) 1) VI E/211/1 Art.

Mehr

Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen vom 5. Dezember 1985 (Stand 9. Januar 2003)

Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen vom 5. Dezember 1985 (Stand 9. Januar 2003) Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 456. Hundegesetz vom 5. Dezember 985 (Stand 9. Januar 00) Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 5. Januar 985 Kenntnis

Mehr

Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 851)

Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 851) Kanton Zug [Geschäftsnummer] (ID 85) [M05] Ergebnis. Lesung RR vom 7. Dezember 0 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz, HuG) Vom [...] Von diesem Geschäft tangierte Erlasse (BGS Nummern) Neu:???.???

Mehr

Tierschutz bei Monitoring und Managementprojekten mit Wildtieren

Tierschutz bei Monitoring und Managementprojekten mit Wildtieren Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Tierschutz bei Monitoring und Managementprojekten mit

Mehr

Kommunikationskonzept Herdenschutz. Kanton Glarus

Kommunikationskonzept Herdenschutz. Kanton Glarus Telefon 055 646 66 40 E-Mail: landwirtschaft@gl.ch www.gl.ch Departement Volkswirtschaft und Inneres Landwirtschaft Zwinglistrasse 6 Kommunikationskonzept Herdenschutz Kanton Glarus Glarus, 8. Februar

Mehr

Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer

Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer (BGKV) 916.405.4 vom 13. Januar 1999 (Stand am 6. Mai 2003) Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel

Mehr

Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank

Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank [Signature] [QR Code] Verordnung über die Tierverkehrsdatenbank (TVD-Verordnung) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die TVD-Verordnung vom 26. Oktober 2011 1 wird wie folgt geändert:

Mehr

Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz in Zusammenhang mit Grossraubtieren

Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz in Zusammenhang mit Grossraubtieren 6. November 2013 Unterstützung des Bundes für den Herdenschutz in Zusammenhang mit Grossraubtieren Bericht des Bundesrates in Erfüllung der Motion 10.3242 Hassler vom 19. März 2010 «Unterstützung des Bundes

Mehr

Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer

Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer Verordnung über die Unterstützung des Beratungs- und Gesundheitsdienstes für Kleinwiederkäuer (BGKV) vom 13. Januar 1999 Der Schweizerische Bundesrat, gestützt auf Artikel 11a des Tierseuchengesetzes vom

Mehr

Hundeverordnung (HuV)

Hundeverordnung (HuV) Hundeverordnung (HuV) vom unbekannt (Stand unbekannt) Der Regierungsrat von Appenzell Ausserrhoden, gestützt auf Art. 24 des Hundegesetzes vom (...) 1), verordnet: I. Allgemeine Bestimmungen (1.) Art.

Mehr

GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER GEMEINDE CONTERS I.P. MIT RADIO- UND FERNSEHPROGRAMMEN

GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER GEMEINDE CONTERS I.P. MIT RADIO- UND FERNSEHPROGRAMMEN GESETZ ÜBER DIE VERSORGUNG DER GEMEINDE CONTERS I.P. MIT RADIO- UND FERNSEHPROGRAMMEN INHALTSVERZEICHNIS SEITE 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S I. ALLGEMEINES Art. 1 Grundsatz Auftrag an die Tele-Rätia

Mehr

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Kantonales Schifffahrtsgesetz) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4.

Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Kantonales Schifffahrtsgesetz) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt (Kantonales Schifffahrtsgesetz) Vom 4. Mai 1980 (Stand 1. September 2014) (Erlassen von der Landsgemeinde am 4. Mai 1980) Art. 1 * Rechtsgrundlagen

Mehr

Reglement über die kantonalen Wildruhezonen. vom 15. November 2011/21. Januar Der Regierungsrat des Kantons Obwalden,

Reglement über die kantonalen Wildruhezonen. vom 15. November 2011/21. Januar Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, Reglement über die kantonalen Wildruhezonen vom 15. November 2011/21. Januar 2014 Der Regierungsrat des Kantons Obwalden, gestützt auf Artikel 7 Absatz 4 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz

Mehr

Herdenschutz: Gibt es Alternativen zu Herdenschutzhunden? Daniel Mettler, Schaf-und Ziegentagung, , Bioaustria

Herdenschutz: Gibt es Alternativen zu Herdenschutzhunden? Daniel Mettler, Schaf-und Ziegentagung, , Bioaustria Herdenschutz: Gibt es Alternativen zu Herdenschutzhunden? Daniel Mettler, Schaf-und Ziegentagung, 9.-11. 12. 2013, Bioaustria Übersicht Was heisst Herdenschutz? Was sind Herdenschutzmassnahmen? Wie überprüfen

Mehr

Prävention und Bekämpfung von Bienenseuchen - Rechtliche Grundlagen

Prävention und Bekämpfung von Bienenseuchen - Rechtliche Grundlagen Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Prävention und Bekämpfung von Bienenseuchen - Rechtliche Grundlagen TVL-Frühjahrstagung, Luzern, 10.

Mehr

Ausbildungsanforderungen für die Pferdehaltung

Ausbildungsanforderungen für die Pferdehaltung Fachinformation Tierschutz Nr. 11.1_(1)_d März 2009 Ausbildungsanforderungen für die Pferdehaltung Geltungsbereich Von den Ausbildungsvorschriften betroffen ist gemäss Art. 222 Abs. 1-2 TSchV nur, wer

Mehr

VI E/22/7. Vollziehungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz. I. Organisation

VI E/22/7. Vollziehungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz. I. Organisation VI E//7 Vollziehungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (Vom 5. Mai 985) (Genehmigt vom BR am. Juli 985) Die Landsgemeinde, gestützt auf Artikel 6 des Tierschutzgesetzes vom 9. März 978 (TSchG),

Mehr

Informationen zum Hundegesetz im Kanton Bern

Informationen zum Hundegesetz im Kanton Bern Informationen zum Hundegesetz im Kanton Bern LANAT Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern Veterinärdienst Impressum Herausgeber: Amt für Landwirtschaft und Natur des Kantons Bern, Veterinärdienst

Mehr

Ausbildung von Jagdhunden im Saugatter wer braucht den so was?

Ausbildung von Jagdhunden im Saugatter wer braucht den so was? 06.03.2017 Ausbildung von Jagdhunden im Saugatter wer braucht den so was? Dr. oec. Walter Müllhaupt, Rechtsanwalt Präsident der Arbeitsgemeinschaft für Jagdhunde und der Kompetenzgruppe Schwarzwildgatter

Mehr

Rechtsfragen zu Herdenschutzhunden

Rechtsfragen zu Herdenschutzhunden Rechtsfragen zu Herdenschutzhunden Rechtsgutachten von Dr. iur. Michael Bütler, Rechtsanwalt (Zürich) vom 20. Juni 2011 Im Auftrag des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) Adresse des Autors: Gloriastrasse 66,

Mehr

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Recht Stellungnahme von Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung

Mehr

GASTWIRTSCHAFTSGESETZ

GASTWIRTSCHAFTSGESETZ 945.00 GASTWIRTSCHAFTSGESETZ DER GEMEINDE AROSA GÜLTIG AB. JANUAR 05 840.00 Gastwirtschaftsgesetz der Gemeinde Arosa I. Einleitung Gestützt auf Art. 6 des Gastwirtschaftsgesetzes für den Kanton Graubünden

Mehr

CHWOLF Projekt Unterstützung und Förderung des Herdenschutzes in der Schweiz

CHWOLF Projekt Unterstützung und Förderung des Herdenschutzes in der Schweiz CHWOLF Projekt Unterstützung und Förderung des Herdenschutzes in der Schweiz Projekt-Gesamtbericht 2012 Alp Grön, Flühli im Entlebuch (LU) Allgemeine Projektinformationen Ausgangslage Die Alp Grön oberhalb

Mehr

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Recht Stellungnahme von Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung

Mehr

Aufgaben des Staates

Aufgaben des Staates Prof. Dr. A. Ruch, ETH Zürich Grundzüge des Rechts (V 851-0708-00) 3. Teil Aufgaben des Staates Die Kompetenzordnung Begriffe: Aufgabe, Kompetenz, Verantwortlichkeit Kompetenzarten beim Bund Grundsätze

Mehr

Tierschutzgesetz und Bewilligungspraxis bei Tierversuchen Was ist neu?

Tierschutzgesetz und Bewilligungspraxis bei Tierversuchen Was ist neu? Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BVL Tierschutzgesetz und Bewilligungspraxis bei Tierversuchen Was ist neu? Heinrich Binder Bundesamt

Mehr

Hirtenunterkünfte auf Schafalpen

Hirtenunterkünfte auf Schafalpen Büro Alpe Beratung für die Alpwirtschaft Hirtenunterkünfte auf Schafalpen Bedarfsanalyse und Unterkunftsprogramm SchafAlp Cornel Werder Nationale Schafhirtentagung 13. April 2017 Aufbau Bedarfsanalyse

Mehr

St. Gallen stellt Wolf-Konzept vor

St. Gallen stellt Wolf-Konzept vor Tagblatt Online, 05. April 2013 12:43:35 St. Gallen stellt Wolf-Konzept vor Wölfe in einem Zoo (Archiv) (Bild: Keystone) Der Kanton St. Gallen rüstet sich für das Zusammenleben mit dem Wolf. Seit im Herbst

Mehr

Meldepflicht. Gemäss Art. 6 vom Hundegesetz (BSG ) müssen Hunde gekennzeichnet

Meldepflicht. Gemäss Art. 6 vom Hundegesetz (BSG ) müssen Hunde gekennzeichnet Reglement über die Haltung von Hunden und die Hundetaxe Rechtliche Grundlage Die Einwohnergemeinde erlässt gestützt auf das Organisationsreglement und der kantonalen und eidgenössischen Gesetzgebung (Hundegesetz,

Mehr

vom 18. Januar 2000 (Stand 1. Januar 2015) 1 Vollzug der Arbeitslosenversicherung

vom 18. Januar 2000 (Stand 1. Januar 2015) 1 Vollzug der Arbeitslosenversicherung Nr. 890 Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds (AVAHG) vom 8. Januar 000 (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates

Mehr

GEMEINDE JAUN REGLEMENT ÜBER DIE HUNDEHALTUNG UND DIE HUNDESTEUER

GEMEINDE JAUN REGLEMENT ÜBER DIE HUNDEHALTUNG UND DIE HUNDESTEUER GEMEINDE JAUN REGLEMENT ÜBER DIE HUNDEHALTUNG UND DIE HUNDESTEUER Die Gemeindeversammlung von Jaun gestützt auf: das Gesetz vom. November 006 über die Hundehaltung (HHG; SGF 75.); das Reglement vom. März

Mehr

Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz)

Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) Vernehmlassung 826.3 Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) vom 1 Der Landrat von Nidwalden, gestützt auf Art. 32 und 60 der Kantonsverfassung, in Ausführung von Art. 30 und 59 des eidgenössischen

Mehr

Die grossen Vier Das Zusammenleben von Luchs, Wolf, Bär und Mensch in der Kulturlandschaft

Die grossen Vier Das Zusammenleben von Luchs, Wolf, Bär und Mensch in der Kulturlandschaft Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK Bundesamt für Umwelt BAFU Abteilung Arten, Ökosysteme, Landschaften Die grossen Vier Das Zusammenleben von Luchs, Wolf, Bär

Mehr

Kanton Bern. 30. Juni 2015 VOL/LANAT/ADZ

Kanton Bern. 30. Juni 2015 VOL/LANAT/ADZ Themen: AGFF-Alpwirtschaftstagung 2015 1. Direktzahlungen 2014 Sömmerungsgebiet 2. Direktzahlungsverordnung 3. Alpungsbeiträge / Sömmerungsbeiträge 4. Fragen Direktzahlungen 2014 Sömmerungsgebiet Sömmerungsbeiträge

Mehr

Strategie Invasive gebietsfremde Arten : Umsetzung und konkrete Massnahmen

Strategie Invasive gebietsfremde Arten : Umsetzung und konkrete Massnahmen Strategie Invasive gebietsfremde Arten : Umsetzung und konkrete Massnahmen Sibyl Rometsch, Info Flora 3. Naturschutz-Kafi Münsigen, 15.02.2013 Inhalt Kurze Präsentation der Stiftung Info Flora Invasive

Mehr

Änderung des Jagdgesetzes

Änderung des Jagdgesetzes Per E-Mail an claudine.winter@bafu.admin.ch BAFU 3003 Bern Brugg,. Dezember 016 Zuständig: Jaeggi Thomas Sekretariat: Jeanette Sacher Dokument: Stellungnahmne Ref JSG 16111 def Änderung des Jagdgesetzes

Mehr

Schweizerische Schafhirtenausbildung

Schweizerische Schafhirtenausbildung Schweizerische Schafhirtenausbildung Impressum Herausgeber Redaktion Photos Layout Druck AGRIDEA Avenue des Jordils 1 Case postale 128 CH-1000 Lausanne 6 Tél. 021 619 44 00 / Fax 021 617 02 61 www.agridea.ch

Mehr

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis

Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom bis Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Recht Vernehmlassung zur Änderung von Verordnungen im Veterinärbereich Vernehmlassung vom 24.10.2016

Mehr

vom 13. Juni 1983 (Stand 18. November 1996)

vom 13. Juni 1983 (Stand 18. November 1996) . Tierschutzverordnung vom. Juni 98 (Stand 8. November 996) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 6 des eidg. Tierschutzgesetzes vom 9. März 978 ) und auf die eidg. Tierschutzverordnung

Mehr

Totalrevision Kantonales Jagdgesetz. Medienkonferenz vom 16. August 2017

Totalrevision Kantonales Jagdgesetz. Medienkonferenz vom 16. August 2017 Totalrevision Kantonales Jagdgesetz Medienkonferenz vom 16. August 2017 Verbundaufgabe Bund (Art. 79 BV, SR 101) Der Bund erlässt in Gebieten der Jagd und Fischerei Grundsätze Rahmengesetzgebung, Jagdregal

Mehr

Bewilligungsgesuch für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren und Nutzhunden

Bewilligungsgesuch für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren und Nutzhunden Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Bewilligungsgesuch für die Betreuung, Pflege, Zucht und Haltung von Heimtieren und Nutzhunden Art.

Mehr

Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen

Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen Fachinformation Tierschutz Nr. 12.2_(1)_d Mai 2009 Bewilligung für Ausstellungen, an denen mit Tieren gehandelt wird, für Kleintiermärkte und Tierbörsen Geltungsbereich Ausstellungen, an denen mit Tieren

Mehr

Herdenschutzmaßnahmen und Wolfspräsenz aus Sicht der Versicherungswirtschaft

Herdenschutzmaßnahmen und Wolfspräsenz aus Sicht der Versicherungswirtschaft Herdenschutzmaßnahmen und Wolfspräsenz aus Sicht der Versicherungswirtschaft 01.10.2016, NABU Gut Sunder Albert Ziegler Produktmanagement Agrar Agenda Fragen zur Tierhalterhaftpflicht (Schäden Dritter)

Mehr

Tierseuchenverordnung

Tierseuchenverordnung [Signature] [QR Code] Tierseuchenverordnung (TSV) Änderung vom Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Tierseuchenverordnung vom 7. Juni 99 wird wie folgt geändert: Ingress gestützt auf die Artikel

Mehr

Erläuterungen zur Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren

Erläuterungen zur Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit Tieren Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV Recht Erläuterungen zur Verordnung des EDI über Ausbildungen in der Tierhaltung und im Umgang mit

Mehr

Großraubwild in Südtirol / Italien: Erfahrungen und Perspektiven aus dem Blickwinkel der Jagdbehörde

Großraubwild in Südtirol / Italien: Erfahrungen und Perspektiven aus dem Blickwinkel der Jagdbehörde Abteilung 32 Abteilung Forstwirtschaft Ripartizione 32 ripartizione foreste Großraubwild in Südtirol / Italien: Erfahrungen und Perspektiven aus dem Blickwinkel der Jagdbehörde Brüssel, den 15. Februar

Mehr

Erfahrungen und Entwicklungen im Schweizer Herdenschutz

Erfahrungen und Entwicklungen im Schweizer Herdenschutz Erfahrungen und Entwicklungen im Schweizer Herdenschutz Riccarda Lüthi; AGRIDEA 1.10.16 1 Überblick Landwirtschaftliche Voraussetzungen Grundlagen und Organisation Schweizer Herdenschutz Entwicklung der

Mehr

Verordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten

Verordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten 5. Verordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten Vom 6. Februar 993 (Stand. Januar 0) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf die Artikel 3 und des Bundesgesetzes

Mehr

05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler)

05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler) Sommersession 009 e-parl 9.08.009 09:00 - - 05.453 n Parlamentarische Initiative. Verbot von Pitbulls in der Schweiz (Kohler) Entwurf der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des es vom 0. Februar

Mehr

vom 18. Januar 2000* (Stand 1. Januar 2015) I. Vollzug der Arbeitslosenversicherung

vom 18. Januar 2000* (Stand 1. Januar 2015) I. Vollzug der Arbeitslosenversicherung Nr. 890 Gesetz über die Arbeitslosenversicherung und den Arbeitslosenhilfsfonds vom 8. Januar 000* (Stand. Januar 05) Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates

Mehr

Sömmerungsverordnung (SömV) Vom 11. November 2008 (Stand 1. April 2011) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung 1)

Sömmerungsverordnung (SömV) Vom 11. November 2008 (Stand 1. April 2011) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung 1) 94.00 Sömmerungsverordnung (SömV) Vom. November 008 (Stand. April 0) Gestützt auf Art. 45 der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen am. November 008 Art. Alpmeisterin und Alpmeister Für jeden

Mehr

Informationsveranstaltung Alpwirtschaft

Informationsveranstaltung Alpwirtschaft A M T FÜ R LEB EN S M ITTELK O N TR O LLE U N D V ETER IN Ä R W ES EN FÜ R S TEN TU M LIEC H TEN S TEIN Informationsveranstaltung Alpwirtschaft 6. April 2016, Schulungsraum ABS, Vaduz Mutterkuhhaltung

Mehr

Maßnahmen zum Herdenschutz bei Weidehaltung

Maßnahmen zum Herdenschutz bei Weidehaltung Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Maßnahmen zum Herdenschutz bei Weidehaltung Fachgebiet 16 Tierzucht und Qualitätssicherung Dr.Paul Wagener und Mitarbeit von Arnd Ritter Maßnahmen zum Herdenschutz bei

Mehr

«freilaufende und wildernde Hunde» Seite 1

«freilaufende und wildernde Hunde» Seite 1 «freilaufende und wildernde Hunde» Seite 1 Zu meiner Person: Fw Peter Baumann, Jg. 1968 Leiter öffentlicher Raum / Tierschutz / Wildtiere Stadtpolizei St.Gallen Tierschutzbeauftragter der Stadt St. Gallen

Mehr

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1)

Gestützt auf Art. 45 Abs. 1 und Art. 81 Abs. 1 der Kantonsverfassung 1) 80.50 Kantonale Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (KVUVP) Vom 7. Juli 009 (Stand 8. Dezember 05) Gestützt auf Art. 45 Abs. und Art. 8 Abs. der Kantonsverfassung ) von der Regierung erlassen

Mehr

Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime

Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime Gesetzessammlung des Kantons St.Gallen 38.8 Verordnung über private Betagten- und Pflegeheime vom 3. Februar 004 (Stand. April 004) Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 34

Mehr