Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts

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1 Die neue Pflegefinanzierung zur Finanzierung des Heimaufenthalts Claudio Zogg, Geschäftsleiter Curaviva Kanton Zürich Angehörigenabend 2011, 1. November 2011 Altersheime der Stadt Zürich

2 Zahlen zu den Alters- und Pflegeheimen im Kanton Zürich Alters- und Pflegeheime: 240 Langzeiteinrichtungen mit über Plätzen 5,7 Mio. Aufenthaltstage Auslastung von 96% mehr als Angestellte über Ausbildungsplätze 1,5 Mia. Gesamtkosten

3 Trends Gestiegene Ansprüche der Gesellschaft, des Staates, der Bewohnerinnen und Bewohner und deren Angehörigen, z.b. Raumbedarf, Güte der Dienstleistung, Qualität der Pflege, gesetzliche Anforderungen, Ausbildung des Personals, etc. Demografische Entwicklungen führen zu einer wesentlichen Zunahme der Pflegetage und Pflegekosten Verlagerung von Aufgaben und Kosten der Spitäler auf Spitex und Heime (ambulante und stationäre Langzeitversorgung) nimmt weiter zu.

4 Spannungsfeld Bei all diesen Trends besteht die Erwartung an die Altersund Pflegeheime, - dass die Leistungen effizient und kostengünstig erbracht werden, - dass dabei immer die KundInnen bzw. BewohnerInnen zufrieden zu stellen sind, - dass genügend Personal für Betreuung und Pflege vorhanden ist, - dass aus Sicht der Öffentlichkeit eine gute Qualität erbracht wird. Die Bevölkerung erwartet ein breites Angebot an Möglichkeiten für altersgerechtes Wohnen.

5 Ausgangslage Pflegefinanzierung Im Krankenversicherungsgesetz (KVG) von 1996 wurde die Übernahme der Pflegekosten neu geregelt. Die Krankenkassen sollten die Pflegekosten vollständig übernehmen. Die Krankenkassen haben sich aber erfolgreich gewehrt und haben die Pflegekosten nie vollständig bezahlt. Es musste eine korrekte gesetzliche Lösung gefunden werden. Das eidgenössische Parlament hat am 13. Juni 2008 die Neuordnung der Pflegefinanzierung beschlossen. Das Gesetz ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten.

6 Neuer Art. 25a KVG: Pflegeleistungen bei Krankheit Die Pflegeleistungen werden finanziert durch - den (neu: nur) Beitrag der Krankenversicherung - den Anteil der versicherten Person (max. 20% des höchsten KV-Beitrags) - die Restfinanzierung (öffentliche Hand; Kantone + Gemeinden) Im Anschluss an den Spitalaufenthalt sind Leistungen der Akut- und Übergangspflege für 14 Tage nach den Regeln der Spitalfinanzierung zu vergüten.

7 Beiträge Krankenkassen im Pflegeheim (Art. 7a Abs. 3 KLV) Gemäss Bundesrat 12 Stufen à 20 Minuten Stufe 1: bis 20 Min. Fr pro Tag Stufe 2: 21 bis 40 Min. Fr pro Tag.. etc. Stufe 12: mehr als 220 Min. Fr pro Tag aber: Kantone können Übergang (drei Jahre) der bisherigen Tarife auf die neuen Beiträge selbst regeln. Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat bestimmt, dass im Jahr 2011 die gleichen Tarife in den bisherigen Stufen wie im Jahr 2010 gelten. Im Jahr 2012 gelten reduzierte Tarife, jedoch in den bisherigen Stufen wie im Jahr 2010.

8 Umsetzung Kanton Zürich Inhalt Pflegegesetz Die Gemeinden tragen neu alleine Versorgungsverantwortung in der Langzeitpflege (Pflegeheime und Spitex). Der Anteil der Pflegebedürftigen an den Kosten beträgt - bei Pflegeheimen 20% des max. KVG-Beitrags (CHF 21.60) - ambulant 10% des max. KVG-Beitrags (CHF 8.00) - für Personen bis zum vollendeten 18. Altersjahr = CHF 0.00 Die Gemeinden zahlen grundsätzlich die restlichen Kosten der Pflege. Der Kanton zahlt daran einen Kostenanteil. Dieser Pflegebeitrag wird von der Gemeinde direkt dem Heim bezahlt. Die Gemeinde bestimmt eine Stelle, welche Auskunft über das Angebot an Spitex und Heimen gibt.

9 Neues Finanzierungsschema der Heimkosten Heimkosten Hotellerietaxe Betreuungstaxe Pflegetaxe - Beitrag Krankenvers. - Anteil versicherte Person - Restfinanzierung = Pflegebeitrag öff. Hand Finanzierungsträger Krankenversicherung Ergänzungsleistungen Hilflosenentschädigung Einkommen / Vermögen HeimbewohnerInnen Kantone/Gemeinden: Investitionen, Defizite, Subventionen Pflegebeitrag öff. Hand

10 Pflegefinanzierung: mögliches Beispiel Aufteilung Pflegekosten in einem Altersund Pflegeheim im Kanton Zürich im Jahr 2012 BESA1 BESA2 BESA3 BESA4 Pflegekosten (Beispiel) /. Beitrag Krankenversicherung es verbleiben noch /. Eigenanteil (max. Ausschöpfung) Restf.=Pflegebeitrag Gemeinde

11 Pflegefinanzierung: Beispiel Rechnung Alters- und Pflegeheim Januar 2012 für Bewohner/in xy von bis Anzahl Ansatz Betrag Taxe Hotellerie - ev. Zuschläge Taxe Betreuung Pflegetaxe BESA3 - Beitrag Krankenkasse - Pflegebeitrag Gemeinde - Eigenanteil Bewohner/in *) Nebenleistungen KVG (ev.) Persönliche Nebenleistungen - Coiffeuse Saldo zu unseren Gunsten *) *) in einigen Heimen wird der Beitrag Krankenkasse vom Heim in Rechnung gestellt und muss von Bewohner/in bzw. Kontaktperson bei der Krankenkasse geltend gemacht werden.

12 Weitere Informationen (betrieben von Curaviva Kanton Zürich) Pflegefinanzierung Kanton Zürich: Aktuelles Neue Pflegefinanzierung Zusatzleistungen zur AHV/IV, z.b. Stadt Zürich: Curaviva Kanton Zürich / Claudio Zogg

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