Vorlesung Recht I. Lösungen zu den Übungen Personenrecht

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1 Vorlesung Recht I Lösungen zu den Übungen Personenrecht Herbstsemester 2018 Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät der Universität Freiburg Dr. iur. Andreas Güngerich, LL.M. Kellerhals Carrard Bern

2 1. Max 1. MAX In welchen Fällen wird der 17-jährige Max persönlich (ohne Mitwirkung seiner Eltern) verpflichtet? a. Abschluss eines Lehrvertrags b. Beschädigung der Autos der Nachbarn c. Entgegennahme eines geschenkten Hundes d. Verlobung e. Kauf eines Verlobungsrings für CHF

3 1. Max Grundsätzliche Vorbemerkungen zu Max: HF? : x (Art. 12 ff. ZGB) UF?: (Art. 16 ff. ZGB) Max ist beschränkt handlungsunfähig! (Art. 19 ff. ZGB) 3

4 1. Max Lösungen a. X Art. 19 Abs. 1 ZGB, Zustimmung nötig b. Art. 19 Abs. 3 ZGB: Schuldfähigkeit gegeben c. (x) Art. 19 Abs. 2 ZGB; Art. 241 Abs. 2 OR d. x grundsätzlich höchstpersönlich, Art. 19c ZGB, vgl. aber Art. 90 ZGB e. x Zustimmung gesetzl. Vertreter, Art. 19 Abs. 1 ZGB; 4

5 2. Piercing 2. PIERCING Die 17-jährige Mia will sich ein Bauchnabelpiercing stechen lassen. Sie hat sich bereits in einem Piercingstudio über die damit zusammenhängenden Kosten informiert. Die Kosten für das Stechen des Piercings sowie das von Mia gewünschte Piercing an sich würden sich auf rund CHF belaufen. Die Eltern von Mia sind allerdings strikt dagegen. a. Ist die Zustimmung der Eltern erforderlich? b. Würde sich an der Situation etwas ändern, wenn Mia für die Kosten für das Bauchnabelpiercing mit ihrem Lehrlingslohn aufkommen könnte? 5

6 2. Piercing a. Art. 19c Abs. 1 ZGB: höchstpersönlich, da Eingriff am eigenen Körper; allerdings Abschluss eines Vertrags, daher: Art. 19 Abs. 1 ZGB: Zustimmung der Eltern erforderlich andere Meinung vertretbar!! b. Art. 323 Abs. 1 ZGB, Kindsvermögen: Zustimmung der Eltern nicht erforderlich 6

7 3. Die Pferdenärrin 3. Die Pferdenärrin Die 14-jährige, jedoch älter aussehende Jenny, macht einen Besuch bei ihrer bereits relativ senilen Grossmutter. Diese verspricht Jenny CHF 4' Daher geht Jenny zum nächsten Hof und schliesst einen Kaufvertrag über ein junges Pferd ab. Als sie dies zu Hause erzählt, sind die Eltern entsetzt. Sie haben weder Zeit noch Platz für ein Pferd. Auch fehlen die finanziellen Möglichkeiten für den Pferdeunterhalt. Die Grossmutter hat ihr Versprechen Jenny gegenüber bereits wieder vergessen. Am nächsten Tag bringt der Gestütsbesitzer das Pferd, will das Geld und beruft sich darauf, dass Jenny aussehe, als wäre sie mindestens 19 Jahre alt. a. Was können die Eltern tun? b. Kann Jenny die CHF von ihrer Grossmutter herausverlangen? 7

8 3. Die Pferdenärrin a. Grundsätzliches zu Jenny: HF? : x (Art. 12 ff. ZGB; nicht volljährig) UF?: (Art. 16 ff. ZGB) ; auch bzgl. Pferd. Art. 19 Abs. 1 ZGB: Handlungen durch urteilsfähige Handlungsunfähige bedürfen grundsätzlich Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters. Ausnahme: unentgeltliche oder geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens. 8

9 3. Die Pferdenärrin Pferdekauf ist entgeltlich und sicherlich kein Alltagsgeschäft. Die Eltern können sich deshalb erfolgreich auf Art. 19 Abs. 1 ZGB berufen. Kaufvertrag über Pferd ist wegen fehlender Handlungsfähigkeit von Jenny nicht zustande gekommen. 9

10 3. Die Pferdenärrin b. Grundsätzliches zur Grossmutter: UF?: x (Art. 16 ff. ZGB; geistige Behinderung, psychische Störung) HF? : x (Art. 12 ff. ZGB) 10

11 3. Die Pferdenärrin Jenny kann das Geld nicht herausverlangen, da sich die Grossmutter infolge Urteils- und Handlungsunfähigkeit nicht verpflichtet hat. Vgl. Art. 243 Abs. 1 OR: Schenkungsversprechen müsste schriftlich erfolgen. Vorliegend nur mündlich, also kann Jenny das versprochene Geld sowieso nicht herausverlangen 11

12 4. Böses Erwachen 4. BÖSES ERWACHEN Die 17-jährige Annika pflegt einen exzessiven Lebensstil und geht sehr gerne aus. Als sie am Montagmorgen im Zug zur Arbeit die Tageszeitung liest, traut sie ihren Augen kaum. Neben einem kurzen Bericht über den exzessiven Alkoholkonsum von Jugendlichen ist ein Bild von ihr abgedruckt, wie sie deutlich erkennbar betrunken mit ihrer Kollegin vor dem Eingang eines Clubs steht. a. Welche Rechte kann Annika geltend machen? b. Kann Annika ohne Mitwirkung ihrer Eltern gegen die Tageszeitung vorgehen? 12

13 4. Böses Erwachen Persönlichkeitsrechte nach Art. 28 ZGB (Güter): physische Integrität (Körper) psychische Integrität (Psyche) Ehre Privatsphäre, Recht am eigenen Bild Wirtschaftliche Persönlichkeit 13

14 4. Böses Erwachen Voraussetzungen nach Art. 28 ZGB: Verletzung eines geschützten Gutes (siehe oben) keine Rechtfertigungsgründe (Einwilligung, Wahrung höherer Interessen, Gesetz) 14

15 4. Böses Erwachen Persönlichkeitsverletzung Recht auf das Bild (Privatsphäre) und Ehre verletzt; Intensität gegeben x Rechtfertigungsgründe Fazit: Es liegt eine Persönlichkeitsverletzung i.s.v. Art. 28 ZGB vor. 15

16 4. Böses Erwachen a. Was kann Annika tun? Klage gemäss Art. 28a ZGB: - Beseitigung der Verletzung (lit. b) - Genugtuung und Schadenersatz (Abs. 3) - Berichtigung (Abs. 2) - Gegenüber Medien: Art. 28g ZGB (Gegendarstellungsrecht) 16

17 4. Böses Erwachen b. Mitwirkung der Eltern? Allgemeines zu Persönlichkeitsrechten: Wirkung gegenüber allen (erga omnes) Höchstpersönlich i.s. v. Art. 19c Abs. 1 ZGB Nicht vererblich, nicht übertragbar Grundsätzlich keine Verjährung/Verwirkung Urteilsfähigkeit genügt 17

18 4. Böses Erwachen Fazit: Annika kann diese höchstpersönliche Rechte gegen den Verletzer selbständig durchsetzen und vor Gericht auf Genugtuung/Schadenersatz klagen. Keine Mitwirkung der Eltern erforderlich. 18

19 Fragen? 19

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