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1 Gemeindeblatt Einwohnergemeinde Huttwil Nr. 63, Februar 2014 Einladung zur Gemeindeversammlung Montag, 10. März 2014, 20:00 Uhr im Saal der reformierten Kirchgemeinde, Huttwil Traktanden 1. Genehmigung des Verpflichtungskredites von Fr. 400'000. für die Finanzierung der Beteiligung an der Renercon Huttwil AG 2. Verschiedenes Die Akten zum Versammlungsgeschäft liegen in der Präsidialabteilung öffentlich zur Einsichtnahme auf und sind zudem unter aufgeschaltet.

2 1. Genehmigung des Verpflichtungskredites von Fr. 400'000. für die Finanzierung der Kapitalerhöhung an der Renercon Huttwil AG 1.1 Ausgangslage Im Zusammenhang mit der Projektierung eines Mehrzweckgebäudes im Oberdorf wurde aufgrund der guten Erfahrungen mit dem Wärmeverbund Hofmatt die Idee eines Wärmeverbunds für die gemeindeeigenen Liegenschaften im Oberdorf geprüft. Mit dem publik werden dieser Idee kamen bald Anfragen von Privaten, ob ein Anschluss ihrer Liegenschaften an diesen Wärmeverbund möglich wäre. Nach der Ablehnung der Kreditvorlage für das Mehrzweckgebäude hat der Gemeinderat im August 2010 beschlossen, die Idee eines Wärmeverbunds weiter zu verfolgen, da einerseits die Sanierung der Heizungsanlagen in mehreren Gemeindeliegenschaften absehbar war und aufgrund der geäusserten Interessen für den Anschluss von privaten Liegenschaften die Chancen für ein solches Projekt als gut beurteilt wurden. Da der Betrieb eines Wärmeverbunds mit Beteiligung von Privaten nicht zu den Kernaufgaben einer Gemeinde gehört, wurde eine Lösung mit einem privaten Investor und Betreiber angestrebt. Zur Schaffung der nötigen Grundlagen für die Suche eines solchen Partners hat der Gemeinderat die Machbarkeit eines solchen Wärmeverbunds prüfen lassen. Am 21. September 2010 wurde im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung, zu welcher die Liegenschaftseigentümer im vorgesehenen Projektperimeter persönlich eingeladen wurden, über den Projektstand informiert. Die Liegenschaftsbesitzer im Projektperimeter wurden gebeten, sich bezüglich des Interesses an einem Anschluss ihrer Liegenschaft an einen Wärmeverbund zu äussern. Das Ergebnis dieser Umfrage fiel mit 46 positiven Interessenbekundungen sehr erfreulich aus. Dies veranlasste den Gemeinderat im Februar 2011, einen Wärmeverbundbetreiber zu evaluieren. Der Gemeinderat erachtete den Zeitpunkt für die Realisierung eines Wärmeverbunds auch deshalb als ideal, weil gemäss Ölfeuerungskontrolle einige Anlagen im Städtli erneuert werden müssen. Das durchgeführte Submissionsverfahren zur Suche eines privaten Anbieters scheiterte und wurde durch den Gemeinderat im Herbst 2011 abgebrochen. Im Zusammenhang mit dem damit verbundenen Beschwerdeverfahren signalisierte der Gemeinderat das Interesse am Zustandekommen eines Wärmeverbunds und sicherte die Gewährung der Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 2

3 nötigen Durchleitungsrechte zu, soweit diese in seinem Zuständigkeitsbereich liegen. Im März 2012 erklärte die Firma renercon ihr Interesse an der Realisierung eines Wärmeverbunds in Huttwil. Im April 2012 wurde öffentlich über das Projekt informiert. Aufgrund der Offerten für den Anschluss von Gemeindeliegenschaften entschied der Gemeinderat im September 2012, acht Gemeindeliegenschaften an den Wärmeverbund anzuschliessen. Da die wiederkehrenden Kosten die abschliessende Zuständigkeit des Gemeinderates überstiegen, erfolgten die Beschlüsse für die Liegenschaften Schulhaus Städtli, Turnhallen Dornacker und das Stadthaus inkl. Marktgasse 4 unter dem Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums. Dieses wurde nicht ergriffen, so dass der Anschlussentscheid rechtsgültig ist. Bei der Prüfung des Geschäfts wurde auch mit den Preisen von anderen Wärmeverbünden verglichen. Dabei zeigte sich, dass die von renercon offerierten Preise praktisch keine Abweichungen zu den Tarifen der anderen Wärmeverbünde aufweisen. Daraus kann geschlossen werden, dass die Preise von renercon einerseits konkurrenzfähig sind und andererseits, dass sich mit diesen Tarifen ein Wärmeverbund kostendeckend betreiben lässt. Die Verzögerungen durch das Beschwerdeverfahren waren nicht die einzige zu überwindende Hürde für den Verbund. Aus verschiedenen Anfragen und Gesprächen mit der Bevölkerung wurde klar, dass einige Hausbesitzer vor einer Vertragsunterzeichnung Fragen zur Versorgungssicherheit geklärt haben wollten. Insbesondere wurde vielfach die Aussage gemacht, dass wenn die Gemeinde mit einem Mitspracherecht die Interessen der Hausbesitzer vertreten würde, ein Anschluss an den Wärmeverbund eine gute Option wäre. Unsicherheiten bestanden auch bezüglich der Frage, was denn passiere, wenn die Firma renercon zahlungsunfähig würde. Der Gemeinderat hat diese Fragen ernst genommen und nach Lösungen zur Stärkung des Vertrauens in den Wärmeverbund gesucht. So wurde der Firma renercon vorgeschlagen, für den Wärmeverbund Huttwil eine eigene Gesellschaft mit Sitz in Huttwil zu gründen und so die Mitsprache als Aktionärin zu sichern. Der Gemeinderat äusserte dabei die Absicht, sich mit einer Summe von 0.5 Mio. Franken am Aktienkapital zu beteiligen, wenn ein tragfähiges Projekt vorgelegt werden kann. Der Gemeinderatsbeschluss vom 11. November 2013, mit welchem der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 100' abschliessend und Fr. 400' unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums beschlossen hat, wurde mittels Beschwerde angefochten. Diese wurde mit Entscheid vom 29. Januar 2014 vollumfänglich abgewiesen und einer allfälligen Weiterziehung des Entscheids vor Verwaltungsgericht die auf- Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 3

4 schiebende Wirkung entzogen. Damit steht der Gründung und der minimalen Beteiligung der Gemeinde an der Renercon Huttwil AG nichts mehr im Wege. 1.2 Sachverhalt Am 16. September 2013 haben die Vertreter von renercon dem Gemeinderat den Businessplan für den Wärmeverbund Huttwil vorgestellt. Dieser zeigt, dass das Projekt mit den heute vertraglich gesicherten Anschlüssen finanziell tragbar ist. Da bereits die neue Gesellschaft als Bauherrin für das Projekt auftreten soll und die künftigen Aktionäre von Anfang an ihr Mitspracherecht ausüben können, wird die Gründung der neuen Aktiengesellschaft mit einer Verzögerung von rund zwei Monaten, bedingt durch das erwähnte Beschwerdeverfahren, anfangs März 2014 vollzogen. Die Gemeinde beteiligt sich mit einem Gründungskapital von 100'000 Franken und sichert sich so die Mitsprache als Aktionärin. Zur Sicherung der Projektfinanzierung wird seitens der Geldgeber ein Aktienkapital von 2 Mio. Franken gefordert. Das volle Aktienkapital muss im Frühjahr 2014 einbezahlt sein. Der vom Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Finanzreferendums beschlossene Kredit würde zur Finanzierung dieser Aktienkapitalerhöhung verwendet. Nachdem gegen diesen Kreditbeschluss das fakultative Finanzreferendum zustande gekommen ist, wird der Kreditanteil für die Aktienkapitalerhöhung der Gemeindeversammlung zum Entscheid unterbreitet. 1.3 Begründung des Gemeinderates für die Beteiligung Energiefragen beschäftigen uns bereits heute stark und werden in Zukunft weiter an Bedeutung und damit Brisanz gewinnen. Diese Entwicklung hat der Gemeinderat bereits vor Jahren erkannt und sich deshalb zum Ziel gesetzt, die Optimierung des Energieverbrauchs soweit zu fördern, dass mittel- bis längerfristig die Anforderungen an das Label "Energiestadt" erreicht werden könnten. Bei dieser Zielsetzung geht es nicht primär um die Verleihung eines Labels, sondern um die effizientere Nutzung der Energie. Aufgrund der knappen finanziellen und personellen Ressourcen hat sich die Tätigkeit der Gemeinde bislang darauf beschränkt, bei Bauprojekten den energietechnischen Fragen ein besonders grosses Gewicht zu geben. Energiesparend wird sich auch die sukzessive Umsetzung der Strassenbeleuchtung auf LED auswirken. Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht vor, den Verbrauch von fossilen Energieträgern bis ins Jahr 2050 sukzessive zu reduzieren, wobei die grösste Wirkung bei den Heizungen der Privathaushalte und bei der Mobilität geortet werden. Da die fossilen Energiereserven endlich Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 4

5 sind, zielt diese Strategie in die richtige Richtung. Die Gemeinde muss nach Auffassung des Gemeinderates alles Interesse daran haben, beim Ausbau von Verteilnetzen für alternative Energien eine aktive Rolle einzunehmen und sich die Mitsprache bei dieser Entwicklung zu sichern. Mit einer Beteiligung von 500'000 Franken sichert sich Huttwil einerseits das strategische Mitspracherecht und andererseits ein gewichtiges Mitspracherecht als Grosskunde des neuen Wärmeverbunds. Da auch die IBH AG von der Entwicklung der Energiepolitik direkt betroffen ist, wird der Verwaltungsrat unabhängig von der Gemeinde über eine Beteiligung am Wärmeverbund beschliessen. Werden die Aktien wie im Aktionärbindungsvertrag vorgesehen gezeichnet, hat Huttwil die Chance, drei von fünf Verwaltungsräten zu stellen und so die aktive Einflussnahme auf die Entwicklung der Wärmeverteilung zu sichern. Die Entwicklung des Wärmeverbunds wird durch den Gemeinderat positiv beurteilt. So Bauherrschaften von Projekten, welche vor der Ausführung stehen und Investoren von Projekten, welche in der Planungsphase stehen, ihr starkes Interesse am Anschluss an den Wärmeverbund signalisiert. Die entsprechenden Vertragsverhandlungen sind noch am Laufen. Der Abschluss von entsprechenden Anschlussverträgen würde den Wärmebedarf rasch ansteigen lassen und sich positiv auf die Rechnung der zu gründenden Renercon Huttwil AG auswirken. 1.4 Rahmenbedingungen für die Beteiligung In der nachfolgenden Tabelle sind die wesentlichsten Punkte der beiden wichtigsten Vertragswerke dargestellt. a) Statuten Stichwort Aktienkapital Namenaktien Schiedsgericht Kommentar Dieses beträgt Fr. 400'000 bei der Gründung und nach der Erhöhung im Frühjahr Mio. Franken. Hauptaktionär mit 50 % ist die Renercon Anlagen AG. Als Aktionär beteiligt sich auch der Eigentümer der Liegenschaft, in welcher die Wärmezentrale zu stehen kommt. Weiter entscheidet die IBH AG in eigener Kompetenz über eine Beteiligung. Es werden Namenaktien zu Fr. 10' herausgegeben. Zur Auflösung einer möglichen Pattsituation (keine Mehrheit für einen Entscheid) an einer Generalver- Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 5

6 Stichwort Verwaltungsrat Betriebsführung Vorleistungen und Sachwerte Kommentar sammlung wird ein Schiedsgericht nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen endgültig entscheiden. Diese Bestimmung wird in den Statuten aufgenommen. Kein Aktionär besitz die Mehrheit im VR. Die Renercon als grösster Aktionär verfügt über 2 der 5 Verwaltungsratssitze, die übrigen Grossaktionäre verfügen über je 1 Sitz. Die Betriebsführung erfolgt durch die Renercon Betriebs AG zu Marktpreisen Es ist vorgesehen, dass das Aktienkapital voll liberiert und einbezahlt wird. Erbrachte Vorleistungen und Sachwerte werden durch die Renercon Huttwil AG bezahlt. Die Gemeinde kann ihre Vorleistungen für die Machbarkeitsstudie sowie die erbrachten Verwaltungsleistungen im Umfang von 25'000 Franken geltend machen. b) Aktionärbindungsvertrag Stichwort Vorgesehene Beteiligungen Zusammensetzung VR Gewinn Kommentar Renercon Anlagen AG 50.0 % Gemeinde Huttwil 25.0 % IBH AG 12.5 % Grundeigentümer Heizzentrale 12.5 % Die Beteiligung der Gemeinde erfolgt unter Vorbehalt der rechtsgültigen Beschlüsse. Sollte die Gemeindeversammlung eine Beteiligung im vorgesehenen Umfang ablehnen, müssen die übrigen Aktionäre einen externen Projektpartner akzeptieren. Die Vertretung im Verwaltungsrat ist nicht mehr garantiert und neu auszuhandeln. Es wird eine ausgewogene fachliche Zusammensetzung angestrebt. Der Gewinn soll in der Regel zu 50 % den Reserven Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 6

7 Stichwort Vorabrecht und Vorkaufsrecht Kommentar zugewiesen und zu 50 % als Dividende ausbezahlt werden. Bestehende Aktionäre müssen den übrigen Aktionären vor einem Weiterverkauf den Aktienkauf anbieten. Besteht in diesem Rahmen kein Interesse für eine Aktienübernahme, haben die verbleibenden Aktionäre bei einem vorgesehenen Verkauf an Dritte trotzdem noch das Vorkaufsrecht. 1.5 Rechtliches Zuweisung der Beteiligung zum Verwaltungsvermögen Aufgrund des vorgesehenen Mitspracherechts der Gemeinde im Verwaltungsrat handelt es sich vorliegend nicht um eine blosse Finanzbeteiligung der Gemeinde, sondern um eine selbst gewählte Gemeindeaufgabe, auch wenn die Gemeinde diese faktisch nicht selber ausübt. Ein weiteres Merkmal, welches für die Verbuchung der Beteiligung im Verwaltungsvermögen spricht, sind die Bestimmungen des Aktionärbindungsvertrags. Gemäss diesen Bestimmungen kann die Beteiligung nicht wie bei übrigen Anlagen des Finanzvermögens jederzeit veräussert werden, sondern es bestehen die im Aktionärbindungsvertrag vorgesehenen Einschränkungen. Gemäss Auskunft von Dr. Daniel Arn vom Verband bernischer Gemeinden ist die vorgesehene Beteiligung der Gemeinde am Wärmeverbund dem Verwaltungsvermögen zuzuweisen. Somit gelten für die Beschlussfassung die im Organisationsreglement festgelegten Finanzkompetenzen Rechtsverhältnisse unter den beteiligten Gesellschaften Gesellschaft Renercon Anlagen AG Renercon Betriebs AG Rechtsverhältnis Die Renercon Anlagen AG hat die bisherigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Wärmeverbund Huttwil übernommen. Nach der Gründung der Renercon Huttwil AG werden diese Leistungen an die Renercon Huttwil AG verkauft. Die Renercon Anlagen AG beteiligt sich als Aktionärin an der Renercon Huttwil AG. Die Renercon Betriebs AG betreut verschiedene Wärmeverbünde. Es ist vorgesehen, dass diese Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 7

8 Gesellschaft Renercon Huttwil AG Rechtsverhältnis auch den Betrieb des Wärmeverbunds in Huttwil zu marktüblichen Konditionen übernimmt. Diese Regelung erfolgt auf der Basis eines Vertrags mit der Renercon Huttwil AG. Diese hat ihren Sitz in Huttwil und ist Eigentümerin des Wärmeverbunds Huttwil. Die Renercon Huttwil AG kauft die Unterhalts- und die Verwaltungsdienstleistungen für den Betrieb des Wärmeverbunds bei der Renercon Betriebs AG ein. 1.6 Finanzierung Finanzielle Tragbarkeit Das Projekt ist im aktuellen Finanzplan enthalten. Der Zeitpunkt, an welchem Dividendenerträge entstehen hängt davon ab, innerhalb welchem Zeitraum weitere verbindliche Anschlussverträge abgeschlossen werden können. Die nachfolgend dargestellten Businesspläne enthalten den "Normalfall" und einen "schlechtes möglichen Fall". Aufgrund der unter Ziffer 1.3 hiervor aufgeführten Einschätzung des Gemeinderates zur Entwicklung des Wärmeverbunds kann der Businessplan "Normalfall" als realistisch angesehen werden. Dass Beteiligungen an Aktiengesellschaften immer ein Risiko beinhalten, liegt in der Natur der Sache. Da die Wirtschaftlichkeitsberechnungen jedoch auf langfristigen Verträgen beruhen, schätzt der Gemeinderat das Risiko eines Totalverlusts als sehr gering ein Investitionsfolgekosten Beteiligungen werden wie beim Finanzvermögen nicht abgeschrieben. Solange keine Dividende fliesst, belastet diese Beteiligung die Gemeinderechnung im Rahmen des intern verrechneten Zinssatzes. Dieser beträgt zurzeit knapp ein Prozent. Sofern keine Dividende ausgerichtet werden kann, beträgt die jährliche Belastung somit maximal 5'000 Franken. Aufgrund der guten Prognose für zusätzliche Anschlüsse rechnet der Gemeinderat damit, dass die Gewinnzone nach Abschluss der Bauarbeiten rasch erreicht wird und danach die Beteiligung eine Rendite abwerfen wird. Unter Ziffer wird aufgezeigt, dass die Beteiligung auch bei der Worstcasevariante über die Betrachtungsdauer eine Rendite abwirft bzw. den steuerfinanzierten Haushalt nicht belastet. Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 8

9 1.7 Businesspläne Normalfall (Normalcase) Der Normalfall basiert auf den verbindlich unterzeichneten Anschlussverträgen und einer angenommenen Entwicklung der künftigen Anschlüsse. Bei dieser Entwicklung werden einerseits das Potenzial der abgeschlossenen Reservationsverträge und der Entwicklung der Anschlusszahlen aufgrund vergleichbarer Projekte. Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 9

10 1.7.2 Schlechtes möglicher Fall (Worstcase) Der Worstcase basiert auf dem aktuellem Stand von kw vertraglich gesicherten Anschlussleistungen und einem sehr geringen Wachstum. Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 10

11 1.7.3 Finanzkennzahlen der beiden Varianten im Vergleich In der nachfolgenden Tabelle werden die wichtigsten Kennzahlen der beiden Szenarien miteinander verglichen. Normal Case Worst Case Investitionssumme Jahre Mio 5.6 Mio Aktienkapital 2 Mio 2 Mio Durchschnittliche Rendite Eigenkapital (Aktien) über 25 Jahre 6.6 % 4.3 % Zins auf Fremdkapital (kalkulatorisch) 6.4 % 6.4% Zeit bis Break-Even (kumulierte Reingewinne = 0) 10 Jahre 12 Jahre Da seit letztem Herbst zusätzliche Wärmelieferverträge abgeschlossen werden konnten, hat sich der Businessplan für den Worst Case demjenigen für den Normal Case stark angenähert. Beiden Varianten liegt das Vorsichtsprinzip zu Grunde. So liegt der kalkulatorische Zins für das Fremdkapital deutlich über dem aktuellen Marktpreis. Aus den Angaben zur durchschnittlichen Eigenkapitalrendite ist zu bemerken, dass die Hälfte der Rendite als Dividende ausbezahlt werden soll und die andere Hälfte den Reserven zugewiesen wird, so dass die Finanzierung von Ersatzinvestitionen gesichert werden kann. 1.8 Antrag Gemeinderates Für die vorgesehene Erhöhung des Aktienkapitals im Frühjahr 2014 wird ein Kredit von Fr. 400' zu Lasten des Investitionskontos Renercon Huttwil AG, Aktienbeteiligung zur Bewilligung beantragt. ************************ Hansjörg Muralt, Gemeindepräsident Hans Mathys, Gemeinderat Marcel Sommer, Gemeinderat Kreditabrechnung Projektwettbewerb Erweiterung Altersheim Sonnegg Der Gemeinderat hat am 18. Oktober 2012 für die Erweiterung Altersheim Sonnegg, Projektwettbewerb einen Investitionskredit von Fr. 190'000. beschlossen. Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 11

12 Bewilligter Bruttokredit Rechnungsbetrag Rückerstattung aus Lastenausgleich Sozialhilfe Bruttokredit 270' Ausgaben 270' Einnahmen 270' Nettoausgaben 0.00 Der Kanton hat dem Altersheim Sonnegg einen Beitrag von maximal Fr. 270' an den Projektwettbewerb per Regierungsratsbeschluss zugesichert. Der Beitrag wurde nicht direkt vom Kanton ans Altersheim ausbezahlt, sondern wurde der Gemeinde im Rahmen des Lastenausgleichs per 30. Juni 2011 gutgeschrieben. Damit der Beitrag von der Gemeinde ausbezahlt werden konnte, brauchte es einen formellen Verpflichtungskredit seitens der Gemeinde. Sprechstunden des Gemeinderates Die nächsten Sprechstunden mit dem Gemeindepräsidenten oder dem Gemeindevizepräsidenten finden statt am: Montag, 17. März 2014 Dienstag, 22. April 2014 Montag, 19. Mai 2014 Montag, 23. Juni 2014 Montag, 11. August 2014 Montag, 8. September 2014 Montag, 6. Oktober 2014 Montag, 3. November 2014 Montag, 1. Dezember 2014 Walter Rohrbach Walter Rohrbach Hansjörg Muralt Hansjörg Muralt Walter Rohrbach Walter Rohrbach Hansjörg Muralt Walter Rohrbach Hansjörg Muralt Die Sprechstunde findet jeweils von bis Uhr im Burgerratszimmer statt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Selbstverständlich ist es weiterhin möglich, auch ausserhalb der Sprechstunden einen Termin mit einem Mitglied des Gemeinderates zu vereinbaren. Gemeindeblatt Nr. 63 vom Februar 2014 Seite 12

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