Rechtsanspruch gegen den Versorgungsträger ja. gegen den

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Rechtsanspruch gegen den Versorgungsträger ja. gegen den"

Transkript

1 1 Gesamtüberblick Direktversicherung Pensionsfond Rechtsanspruch Rechtsanspruch Rechtsanspruch Rechtsanspruch sträger sträger sträger sträger ja ja ja nein, aber Durchgriffshaftung auf das gem. 1 BetrAVG; somit besteht ein Quasi-Rechtsanspruch des s Rentenleistungen, fällig Rentenleistungen, fällig Rentenleistungen unter in der Regel Rentenleistungen, bei Tod, Invalidität oder bei Tod, Invalidität oder Garantie der eingezahlten fällig bei Tod, Invalidität Vollendung des 65. Vollendung des 65. Beiträge (abzgl. der für oder Vollendung Lebensjahres Lebensjahres biometrische Risiken gezahlten des 65. Lebensjahres Beiträge) Rechtsanspruch sträger ja Renten- bzw. Kapitalleistungen, fällig bei Tod, Invalidität oder Vollendung des 65. Lebensjahres Kapitaloption (100 %) zum Altersrentenbeginn Kapitaloption (100 %) zum Altersrentenbeginn Kapitalzusagen Teilkapitalisierung bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Rentenphase Teilkapitalisierung bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Rentenphase Teilkapitalisierung bis zu 30 % des angesparten Kapitals zu Beginn der Rentenphase ab 60. Lebensjahr flexible ab 60. Lebensjahr flexible ab 60. Lebensjahr flexible ab 60. Lebensjahr flexible ab 60. Lebensjahr flexible Auflösung Auflösung Auflösung Auflösung Auflösung Höhe der Invalidenrente meist 100 % der Altersrente, Witwen- bzw.- Witwerrente meist 60 % der Altersrente Höhe der Invalidenrente meist 100 % der Altersrente, Witwen- bzw.- Witwerrente meist 60 % der Altersrente Fondspolicen derzeit kritisch zu bewerten

2 Direktversicherung Pensionsfond Die Förderung erfolgt durch eine kombinierte Zulagen- /Sonderausgabenregelung. Die Förderung erfolgt durch eine kombinierte Zulagen- /Sonderausgabenregelung. Die Förderung erfolgt durch eine kombinierte Zulagen- /Sonderausgabenregelung. Der als zusätzliche Sonderausgaben abzugsfähige Betrag (Altersvorsorgebeiträge zuzüglich Zulagen) ist hierbei aber begrenzt auf EUR (ab 2004) steigend auf EUR jährlich ab dem Veranlagungszeitraum Der als zusätzliche Sonderausgaben abzugsfähige Betrag (Altersvorsorgebeiträge zuzüglich Zulagen) ist hierbei aber begrenzt auf EUR (ab 2004) steigend auf EUR jährlich ab dem Veranlagungszeitraum Der als zusätzliche Sonderausgaben abzugsfähige Betrag (Altersvorsorgebeiträge zuzüglich Zulagen) ist hierbei aber begrenzt auf EUR (ab 2004) steigend auf EUR jährlich ab dem Veranlagungszeitraum Beitragszahlung kein Beitragszahlung kein gem. 3 Nr. 63 EStG gem. 3 Nr. 63 EStG gem. 3 Nr. 63 EStG gegenwärtiger gegenwärtiger Lohnzufluss beim Lohnzufluss beim Beiträge bis zu max. 4 % der jeweils geltenden in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge bis zu max. 4 % der jeweils geltenden in der gesetzlichen Rentenversicherung Beiträge bis zu max. 4 % der jeweils geltenden in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich keine oder Aufwandsbegrenzung Alters- und Invalidenrenten in der Regel max EUR p. a., Witwenrenten in der Regel max EUR p. a. Kapitalleistungen zum 65. Lebensjahr in der Regel max. ca EUR Zzgl EUR p. a. für Neu-Zusagen sofern parallel keine gem. 40b EStG vorgenommen wird ( 52 Abs. 6 Satz 3 Zzgl EUR p. a. für Neu-Zusagen sofern parallel keine gem. 40b EStG vorgenommen wird ( 52 Abs. 6 Satz 3 Zzgl EUR p. a. für Neu-Zusagen sofern parallel keine gem. 40b EStG vorgenommen wird ( 52 Abs. 6 Satz 3 gem. 40b EStG nur noch für Verträge, die vor dem abgeschlossen wurden gem. 40b EStG nur noch für Verträge, die vor dem abgeschlossen wurden Pauschalsteuer 20 % Pauschalsteuer 20 % sfähige sfähige Prämie grundsätzlich Prämie grundsätzlich max EUR p. a. max EUR p. a. im Rahmen der Durchschnittsbildung max EUR p. a. im Rahmen der Durchschnittsbildung max EUR p. a.

3 Direktversicherung Pensionsfond Aufwendungen Sozialversicherungsre chtliche Behandlung der Aufwendungen Sozialversicherungsre chtliche Behandlung der Aufwendungen Aufwendungen Aufwendungen Beiträge als zusätzlicher oder Zulagen-Förderung ( 10a EStG i. V. m. Abschn. Beiträge als zusätzlicher oder Zulagen-Förderung ( 10a EStG i. V. m. Abschn. XI Beiträge als zusätzlicher oder Zulagen-Förderung ( 10a EStG i. V. m. Abschn. XI der Beiträge von Beginn an der Beiträge von Beginn an der Beiträge von Beginn an gem. 3 Nr. 63 EStG bis (BBG) gem. 3 Nr. 63 EStG bis (BBG) gem. 3 Nr. 63 EStG bis (BBG) 2008 im Rahmen der 2008 im Rahmen der 2008 im Rahmen der finanzierte Beiträge im Sinne eines Entgeltverzichtes bis max. bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei finanzierte Beiträge im Sinne eines Entgeltverzichtes bis max. bis Ende 2008 sozialversicherungsfrei der Beiträge auch über 2008 hinaus bei Arbeitgeberfinanzierung der Beiträge auch über 2008 hinaus bei Arbeitgeberfinanzierung der Beiträge auch über 2008 hinaus bei Arbeitgeberfinanzierung Arbeitgeberfinanzierte Beiträge im Rahmen der en Dotierungsgrenzen auch über 2008 hinaus sozialversicherungsfrei Arbeitgeberfinanzierte Beiträge unbegrenzt auch über 2008 hinaus sozialversicherungsfrei gem. 3 Nr. 63 EStG über BBG hinaus max EUR p. a. gem. 3 Nr. 63 EStG über BBG hinaus max EUR p. a. gem. 3 Nr. 63 EStG über BBG hinaus max EUR p. a. Generelle Sozialversicherungspflicht der Beiträge von Beginn an für Arbeitgeber und Generelle Sozialversicherungspflicht der Beiträge von Beginn an für Arbeitgeber und Generelle Sozialversicherungspflicht der Beiträge von Beginn an für Arbeitgeber und Pauschalbesteuerte Beiträge gem 40b EStG (nur Direktversicherungen, die vor dem abgeschlossen wurden) Pauschalbesteuerte Beiträge gem 40b EStG (nur Direktversicherungen, die vor dem abgeschlossen wurden) 2008 soweit eine Umwandlung aus Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld etc.) erfolgt 2008 soweit eine Umwandlung aus Sonderzahlungen (Urlaubs-/Weihnachtsgeld etc.) erfolgt der Beiträge bei Umwandlung aus laufendem Entgelt der Beiträge bei Umwandlung aus laufendem Entgelt für arbeitgeberfinanzierte Beiträge auch über 2008 hinaus für arbeitgeberfinanzierte Beiträge auch über 2008 hinaus

4 Direktversicherung Pensionsfond Anpassungsprüfungspf Anpassungsprüfungs Anpassungsprüfungs Anpassungsprüfungspfl Anpassungsprüfungspfl licht pflicht pflicht icht icht bei Beitragszusagen bei Beitragszusagen bei Beitragszusagen bei Kapitalleistungen bei Kapitalleistungen bei laufenden (Renten) im Abstand von 3 Jahren gem. 16 BetrAVG, aber bei laufenden (Renten) im Abstand von 3 Jahren gem. 16 BetrAVG, aber bei laufenden (Renten) im Abstand von 3 Jahren gem. 16 BetrAVG bei laufenden (Renten) im Abstand von 3 Jahren gem. 16 BetrAVG kann entfallen, wenn ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden verwendet werden (bei zwingend) kann entfallen, wenn ab Rentenbeginn sämtliche Überschussanteile zur Erhöhung der laufenden verwendet werden (bei zwingend) Die kann für Neuzusagen seit dem entfallen, wenn der Arbeitgeber sich zu einer Anpassung der laufenden jährlich um mindestens 1 % verpflichtet hat (bei zwingend) oder die Rentenerhöhungen mindestens dem Lohnanstieg der Lebenshaltungskosten oder der Nettolöhne vergleichbarer gruppen des s entsprechen Die kann für Neuzusagen seit dem entfallen, wenn der Arbeitgeber sich zu einer Anpassung der laufenden jährlich um mindestens 1 % verpflichtet hat (bei zwingend) oder die Rentenerhöhungen mindestens dem Lohnanstieg der Lebenshaltungskosten oder der Nettolöhne vergleichbarer gruppen des s entsprechen Direktversicherung Pensionsfond zugesagten zugesagten zugesagten zugesagten zugesagten durch Prämienzahlung in der Anwartschaftszeit durch Prämienzahlung in der Anwartschaftszeit Beiträge des Arbeitgebers in der Anwartschaftszeit werden in Fonds und/oder Versicherungen investiert durch Zuwendungen des Träger-s an die in der Anwartschaftszeit, wobei die Höhe der Zuwendungen der Höhe der Prämien, die die für die kongruente Rückdeckungsversicherung aufbringen muss, entspricht zugesagten aus den fällig werdenden Mitteln einer Rückdeckungsversicherung Prämienaufwand der Rückdeckungsversicherung lässt sich zum Teil aus der Steuererstundung infolge Rückstellungsbildung finanzieren periodengerecht periodengerecht periodengerecht periodengerecht variable Dotierungen Anpassungsverpflichtung durch die aus der Überschussbeteiligung vorfinanziert variable Dotierungen Anpassungsverpflichtung durch die aus der Überschussbeteiligung vorfinanziert variable Dotierungen Bei Beitragszusagen mit Mindestleistung keine Anpassung erforderlich. Ansonsten wird Anpassungsverpflichtung Anpassungsverpflichtung durch die aus der Überschussbeteiligung vorfinanziert über das Fondsvermögen (Kapital des ) sichergestellt auch für, die auch für, die auch für, die grundsätzlich nur für, jünger als 28 Jahre sind, jünger als 28 Jahre sind, jünger als 28 Jahre sind, die 28 Jahre und älter sind,, bei Entgeltverzicht auch früher Finanzierungszeitraum der Rückdeckung kann individuell bestimmt werden (z. B. durch eine abgekürzte Prämienzahlungsdauer) Rückstellungen für Anpassungsverpflichtung nur statthaft, wenn eine feste Dynamik von min. 1 % für fällige Renten zugesagt wird Rückstellungen nur für, die 28 Jahre und älter sind, statthaft, bei auch früher

5 Direktversicherung Pensionsfond Kalkulierbarkeit Kalkulierbarkeit Kalkulierbarkeit Kalkulierbarkeit Kalkulierbarkeit Aufwand ist klar überschaubar Aufwand ist klar Aufwand ist klar Aufwand ist klar überschaubar Aufwand auch langfristig überschaubar überschaubar überschaubar betriebsfremde Risiken betriebsfremde Risiken betriebsfremde Risiken betriebsfremde Risiken betriebsfremde Risiken sind auf ein externes sind auf ein externes sind bei Finanzierung über sind auf ein externes sind auf ein externes Versicherungsunternehmen Versicherungsunternehmen Versicherungen auch Versicherungsunternehmen Versicherungsunternehmen ausgelagert und damit ausgelagert und damit kalkulierbar ausgelagert und damit ausgelagert und damit auch kalkulierbar auch kalkulierbar auch kalkulierbar auch kalkulierbar ertragsabhängige Gestaltung ertragsabhängige Gestaltung ertragsabhängige Gestaltung ertragsabhängige Gestaltung Direktversicherung Pensionsfond Besteuerung der Besteuerung der Besteuerung der beim beim beim Besteuerung der beim Besteuerung der beim Beiträge werden auf Grund der steuerlichen Förderung aus quasi unversteuertem Einkommen entrichtet. fällige sind als Nr. 5 zu versteuern, - Beiträge werden auf Grund der steuerlichen Förderung aus quasi unversteuertem Einkommen entrichtet. fällige sind als Nr. 5 zu versteuern, - Beiträge werden auf Grund der steuerlichen Förderung aus quasi unversteuertem Einkommen entrichtet. fällige sind als Nr. 5 zu versteuern, - gem. 3 Nr. 63 EStG gem. 3 Nr. 63 EStG gem. 3 Nr. 63 EStG für den sberechtigten fällige sind als Nr. 5 zu versteuern, - ( 9a Nr.1a ( 19 Abs.2 gem. 24a EStG gem. 9a Nr. 3 EStG gem. 10c Abs.1 EStG gem. 40 b EStG a.f. für Direktversicherungen, die vor dem abgeschlossen bzw. im Rahmen einer Alt-Zusage nach dem erhöht wurden in der Anwartschaftsphase für den sberechtigten fällige sind als Nr. 5 zu versteuern, - ( 9a Nr.1a ( 19 Abs.2 gem. 24a EStG gem. 9a Nr. 3 EStG gem. 10c Abs.1 EStG gem. 40 b EStG a.f. für Direktversicherungen, die vor dem abgeschlossen bzw. im Rahmen einer Alt-Zusage nach dem erhöht wurden in der Anwartschaftsphase für den sberechtigten fällige sind als Nr. 5 zu versteuern, - ( 9a Nr.1a ( 19 Abs.2 gem. 24a EStG gem. 9a Nr. 3 EStG gem. 10c Abs.1 EStG gem. 40 b EStG a.f. für Direktversicherungen, die vor dem abgeschlossen bzw. im Rahmen einer Alt-Zusage nach dem erhöht wurden für den sberechtigten fällige sind als Lohn zu versteuern, aber - ( 9a Nr. 1a 920 EUR wird ab Vollendung des 63. Lebensjahres des sberechtigen gestrichen. für sbezüge ( 9a Nr. 1b 102 EUR p.a. gilt für sbezüge ab dem 63. Lebensjahr ( 19 Abs.2 Ab dem Jahr, ab dem der sberechtigte sbezüge bezieht, werden der s-freibetrag nebst einem Zuschlag zum s- Freibetrag gewährt. Der s-freibetrag nebst Zuschlag wird bis zum Jahr 2040 schrittweise auf Null abgebaut. für den sberechtigten fällige sind als Lohn zu versteuern, aber - ( 9a Nr. 1a 920 EUR wird ab Vollendung des 63. Lebensjahres des sberechtigen gestrichen. für sbezüge ( 9a Nr. 1b 102 EUR p.a. gilt für sbezüge ab dem 63. Lebensjahr ( 19 Abs.2 Ab dem Jahr, ab dem der sberechtigte sbezüge bezieht, werden der s-freibetrag nebst einem Zuschlag zum s- Freibetrag gewährt. Der s-freibetrag nebst Zuschlag wird bis zum Jahr 2040 schrittweise auf Null abgebaut.

6 (derzeit 20 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) fällige Kapitalleistungen fließen unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfrei zu; Kapitalleistungen aus Erhöhungen einer Alt-Zusage nach dem sind kapitalertragsteuerpflichtig. Soweit die Leistung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres zufließt und der Vertrag 12 Jahre bestanden hat, wird nur die Hälfte der Erträge besteuert. fällige Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern (derzeit 20 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer) fällige Kapitalleistungen fließen unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfrei zu; Kapitalleistungen aus Erhöhungen einer Alt-Zusage nach dem sind kapitalertragsteuerpflichtig. Soweit die Leistung nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres zufließt und der Vertrag 12 Jahre bestanden hat, wird nur die Hälfte der Erträge besteuert. fällige Renten sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern Diese Beträge werden für jeden sberechtigten, ab dem Zeitpunkt des erstmaligen sbezugs festgeschrieben und bleiben dann auf Dauer unverändert. Vorsorgepauschale gem. 10c Abs. 3 EStG in Höhe von 11 % des Arbeitslohnes max EUR Diese Beträge werden für jeden sberechtigten, ab dem Zeitpunkt des erstmaligen sbezugs festgeschrieben und bleiben dann auf Dauer unverändert. Vorsorgepauschale gem. 10c Abs. 3 EStG in Höhe von 11 % des Arbeitslohnes max EUR Direktversicherung Sozialversicherungsre chtliche Behandlung der Pensionsfond Sozialversicherungsre chtliche Behandlung der aus Beiträgen gem. 10a EStG (zusätzl. oder Zulagen-Förderung) im sfall aus Beiträgen gem. 10a EStG (zusätzl. oder Zulagen-Förderung) im sfall aus Beiträgen gem. 10a EStG (zusätzl. oder Zulagen-Förderung) im sfall aus steuerfreien Beiträgen gem. 3 Nr. 63 EStG sowie pauschalbesteuerten Prämien nach 40b EStG aus steuerfreien Beiträgen gem. 3 Nr. 63 EStG sowie pauschalbesteuerten Prämien nach 40b EStG aus steuerfreien Beiträgen gem. 3 Nr. 63 EStG Arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Arbeitgeber- und arbeitnehmerfinanzierte Kapitalleistungen/Kapitalabfind ungen mit vollem Kapitalleistungen/Kapitalabfi ndungen mit vollem Kapitalleistungen/Kapitalabfi ndungen mit vollem Kapitalleistungen/Kapitalabfindu ngen mit vollem Kapitalleistungen/Kapitalabfindu ngen mit vollem Direktversicherung Pensionsfond Portabilität der Portabilität der Portabilität der Portabilität der Portabilität der Rechtsanspruch des s auf Übertragung der sanwartschaft auf neuen Arbeitgeber gem. 4 Abs. 3 BetrAVG Für Zusagen, die nach dem erteilt wurden und Übertragungswert übersteigt nicht die jeweilige zur Rentenversicherung Wertgleiche Übertragung muss innerhalb eines Jahres Rechtsanspruch des s auf Übertragung der sanwartschaft auf neuen Arbeitgeber gem. 4 Abs. 3 BetrAVG Für Zusagen, die nach dem erteilt wurden und Übertragungswert übersteigt nicht die jeweilige zur Rentenversicherung Wertgleiche Übertragung muss innerhalb eines Jahres Rechtsanspruch des s auf Übertragung der sanwartschaft auf neuen Arbeitgeber gem. 4 Abs. 3 BetrAVG Für Zusagen, die nach dem erteilt wurden und Übertragungswert übersteigt nicht die jeweilige zur Rentenversicherung Wertgleiche Übertragung muss innerhalb eines Jahres

7 nach Ausscheiden auf eine Direktversicherung, oder erfolgen Abs. 2 BetrAVG auch, wenn Zusage vor erteilt wurde Übertragungswert über der der Rentenversicherung liegt auf eine oder übertragen werden soll nach Ausscheiden auf eine Direktversicherung, oder erfolgen Abs. 2 BetrAVG auch, wenn Zusage vor erteilt wurde Übertragungswert über der der Rentenversicherung liegt auf eine oder übertragen werden soll nach Ausscheiden auf eine Direktversicherung, oder erfolgen Abs. 2 BetrAVG auch, wenn Zusage vor erteilt wurde Übertragungswert über der der Rentenversicherung liegt auf eine oder übertragen werden soll Abs. 2 BetrAVG ; Achtung: Übertragung auf steuerlich nicht flankiert alternativ: Aufrechterhaltung der Anwartschaft in der alten Abs. 2 BetrAVG ; alternativ: Aufrechterhaltung der Anwartschaft bei altem Arbeitgeber Direktversicherung Pensionsfond bei Ausscheiden des s (i. d. R. nur bei Beitragszusagen relevant) für bei Ausscheiden des s (i. d. R. nur bei Beitragszusagen relevant) für bei Ausscheiden des s (i. d. R. nur bei Beitragszusagen relevant) für bei Ausscheiden des s für bei Ausscheiden des s für Rentenanwartschaften und 18 SGB IV (Mini-Renten) Rentenanwartschaften und 18 SGB IV (Mini-Renten) Rentenanwartschaften und 18 SGB IV (Mini-Renten) Rentenleistungen und 18 SGB IV (Mini-Renten) Rentenleistungen und 18 SGB IV (Mini-Renten) Laufende Rentenleistungen, die erstmals vor dem fällig wurden, sind im Einvernehmen abfindbar Laufende Rentenleistungen, die erstmals vor dem fällig wurden, sind im Einvernehmen abfindbar Gesellschafter- Geschäftsführern) Gesellschafter- Geschäftsführern) Gesellschafter- Geschäftsführern) Gesellschafter-Geschäftsführern) Gesellschafter-Geschäftsführern) Direktversicherung Pensionsfond Auswirkungen auf die A uswirkungen auf die A uswirkungen auf die Auswirkungen auf die Auswirkungen auf die Liquidität Liquidität Liquidität Liquidität Liquidität Beiträge zur wirken als Betriebsausgaben liquiditätsmindernd Beiträge zur Direktversicherung wirken als Betriebsausgaben liquiditätsmindernd Beiträge an den wirken als Betriebsausgaben liquiditätsmindernd Liquiditätsbelastung bei Fälligkeit der sleistungen, da sich die Ansprüche Lebensversicherer richten wegen in der Regel fehlender Anpassungsverpflichtung keine weitere Liquiditätsbelastung Liquiditätsbelastung bei Fälligkeit der sleistungen, da sich die Ansprüche Lebensversicherer richten wegen in der Regel fehlender Anpassungsverpflichtung keine weitere Liquiditätsbelastung Liquiditätsbelastung bei Fälligkeit der sleistungen, da sich die Ansprüche Lebensversicherer richten bei laufenden (Renten), sofern keine Beitragszusage en, ggf. zusätzliche Liquiditätsbelastung bei Fälligkeit der sleistungen, da sich die Ansprüche gegen die, die ihre Verpflichtungen beim Lebensversicherer kongruent rückgedeckt hat, richten bei Kapitalleistungen keine Beiträge zur Rückdeckungsversicherung wirken als Betriebsausgaben liquiditätsmindernd bei Vollrückdeckung keine Liquiditätsbelastung bei Fälligkeit der sleistungen ggf. zusätzliche Belastung der Liquidität infolge einer evt. Anpassungspflicht

8 Belastung der Liquidität infolge einer evt. weitere Liquiditätsbelastung bei laufenden (Renten) ggf. zusätzliche Belastung der Liquidität infolge einer evt. wachsende Liquiditätsbelastung bei steigender Zahl der Rentner und rückläufiger Zahl der Aktiven, da jeder sfall vorfinanziert ist Direktversicherung Pensionsfond Bilanzielle Bilanzielle Bilanzielle Bilanzielle Bilanzielle Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen Auswirkungen, da n- Versicherungen beim nicht zu aktivieren sind, da Direktversicherungen beim nicht zu aktivieren sind, da zusagen beim nicht zu aktivieren sind, da die Bilanz des s in keiner Weise tangiert wird Ausweis der Verpflichtungen mittels der Pensionsrückstellung auf der Passivseite der Bilanz, was zu einer Gewinnminderung oder Verlusterhöhung führen kann Aktivierung des Wertes der Rückdeckungsversicherung auf der Aktivseite der Bilanz, was zu einer Gewinnerhöhung bzw. Verlustminderung führt Bilanzschwankungen bei Eintritt des sfalles sind im Falle der Vollrückdeckung ausgeschlossen Direktversicherung Pensionsfond Verwaltungsaufwand Verwaltungsaufwand Verwaltungsaufwand Verwaltungsaufwand Verwaltungsaufwand geringfügig, da die Betreuung weitgehend vom Versicherer übernommen wird bei vorzeitigem Ausscheiden Mitgabe des Versicherungsscheines geringfügig, da die Betreuung weitgehend von der übernommen wird bei vorzeitigem Ausscheiden Mitgabe des Versicherungsscheines geringfügig, da die Betreuung weitgehend vom übernommen wird geringfügig, da die Verwaltung auch das gesamte Rentenmanagement unter Berücksichtigung von Lohnsteuer und Krankenversicherungsbeiträgen auf fällige Rentenleistungen auf Wunsch vollständig von der übernommen werden kann gering, da Verwaltungsaufgaben, Bereitstellung von versicherungsmathematischen Gutachten wie auch die arbeitsrechtliche und steuerrechtliche Beratung und Betreuung vom Versicherer übernommen wird Arbeitgeber ist zur Abführung von Lohnsteuer und Krankenversicherungsbeiträgen auf fällige verpflichtet Direktversicherung Pensionsfond Insolvenzsicherung Insolvenzsicherung Insolvenzsicherung Insolvenzsicherung Insolvenzsicherung PSV-Sicherungspflicht für n- Versicherungen bei unverfallbaren Anwartschaften Absicherung über den PSVaG gem BetrAVG erforderlich, wenn das Bezugsrecht widerruflich gestaltet ist bzw. die Direktversicherung beliehen ist Sicherungspflicht bei nicht beliehenen Direktversicherungen mit unwiderruflichem Bezugsrecht bei unverfallbaren Anwartschaften Absicherung über den PSVaG gem BetrAVG erforderlich. Für die Ermittlung der Beitragshöhe sind als Bemessungsgrundlage nur 20 % der Anwartschaftswerte bzw. Barwerte der sleistungen maßgebend. zusätzlich kann ein privatrechtlicher Insolvenzschutz durch ein unwiderrufliches Bezugsrecht zu Gunsten des s und seiner Hinterbliebenen erzielt bei unverfallbaren Anwartschaften Absicherung über den PSVaG gem BetrAVG erforderlich. zusätzlich kann nach derzeitigem Kenntnisstand und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein privatrechtlicher Insolvenzschutz mittels Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den sberechtigten und seine Hinterbliebenen erzielt werden. Hierdurch soll der Personenkreis geschützt werden, der nicht in den Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes bei unverfallbaren Anwartschaften Absicherung über den PSVaG gem BetrAVG erforderlich. zusätzlich kann nach derzeitigem Kenntnisstand und im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein privatrechtlicher Insolvenzschutz mittels Verpfändung der Rückdeckungsversicherung an den sberechtigten und seine Hinterbliebenen erzielt werden. Hierdurch soll der Personenkreis geschützt werden, der nicht in den Geltungsbereich des Betriebsrentengesetzes

9 werden. fällt und damit keine Ansprüche PSVaG geltend machen kann bzw. der nicht vom gesetzlichen Insolvenzschutz erfasste Teil der Zusage fällt und damit keine Ansprüche PSVaG geltend machen kann bzw. der nicht vom gesetzlichen Insolvenzschutz erfasste Teil der Zusage Direktversicherung Pensionsfond durch durch durch durch durch Direktversicherung Pensionsfond Eignung Eignung Eignung Eignung Eignung kleinere und mi ttlere, die keinen hohen Verwaltungsaufwand kleinere und mi ttlere, die keinen hohen Verwaltungsaufwand kleinere und mi ttlere, die keinen hohen Verwaltungsaufwand kleinere und mi ttlere, die keinen hohen Verwaltungsaufwand alle unabhängig von Personalbestand und Altersstruktur nicht bilanzierende nicht bilanzierende nicht bilanzierende nicht bilanzierende bilanzierende, die keine bilanziellen Auswirkungen, die keine bilanziellen Auswirkungen, die keine bilanziellen Auswirkungen, die keine bilanziellen Auswirkungen mit geringem mit geringem mit geringem mit geringem Investitionsbedarf Investitionsbedarf Investitionsbedarf Investionsbedarf mit vorübergehend konjunkturabhängige konjunkturabhängige stark konjunkturabhängige hohem Investitionsbedarf Branchen, da Anpassung Branchen, da Anpassung Branchen, da Anpassung und guter Liquiditätslage an die Ertragslage an die Ertragslage an die Ertragslage, die eine, die eine, die eine Belastung der Nachfolge- Belastung der Nachfolge- Belastung der Nachfolge- Generation vermeiden Generation vermeiden Generation vermeiden möchten möchten möchten Gesellschafter-Geschäftsführer Gesellschafter- Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften Gesellschafter-Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (mit Einschränkung) von Kapitalgesellschaften, die eine breite Produktpalette, die eine Belastung der Nachfolge- Generation vermeiden möchten Gesellschafter- Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften (mit Einschränkung), die auf Grund der Kapitalanlagefreiheiten eine höhere Performance erwarten, die Teile ihrer sversprechen im Wege der auslagern (Bilanz) möchten. Hierbei sind die Besonderheiten gem. 3 Nr. 63 EStG zu berücksichtigen (hier nicht aufgeführt)., die unbegrenzten Dotierungsfreiraum für bav-zuwendungen, die unbegrenzten Dotierungsfreiraum für bav-zuwendungen

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung

in der Anwartschaftsphase sind Beiträge aus Einmal-, abgekürzter sowie laufender Beitragszahlung A) Direktversicherung (der Klassiker ) l - Arbeitgeberfinanziert - Arbeitgeber erteilt dem Arbeitnehmer eine Zusage auf betriebliche Altersversorgung in Form von Anwartschaft wird gesetzlich unverfallbar

Mehr

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung

Vergleich der fünf Durchführungswege im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Vergleich der fünf e im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung Zusageart Unverfallbarkeit dem Grunde nach - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - Leistungszusage ( 1 Abs.1 BetrAVG) - beitragsorientierte

Mehr

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen)

Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Querverweislisten zum geänderten Betriebsrenten-Gesetz (Arbeitshilfen) Volksfürsorge Betriebliche Altersversorgung Keine Sorge vf 1105 01/2005 que Unser Name ist unser Auftrag. Wesentliche Reformen der

Mehr

Fachinformation Die Durchführungswege im Überblick

Fachinformation Die Durchführungswege im Überblick Betriebliche Altersversorgung Fachinformation Die Durchführungswege im Überblick Die nachfolgende Übersicht beschreibt die allgemein geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen. Tarifspezifische Besonderheiten

Mehr

Kurzbeschreibung zur Pensionskasse

Kurzbeschreibung zur Pensionskasse Kurzbeschreibung zur Pensinskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse 1. Wie funktiniert eine arbeitgeberfinanzierte Pensinskasse? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der Anwartschaft -Beiträge

Mehr

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen

Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen Die flexible Versorgungslösung für Ihr Unternehmen PensionLine Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung www.continentale.de So funktioniert die Pensionszusage Bei einer Pensionszusage verspricht der

Mehr

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge

Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Christian Sawade BCA Kompetenzcenter Altersvorsorge Einführung bav Grundlagen der bav Durchführungsweg: Schwerpunkt Direktversicherung Steuerfreiheit + nachgelagerte Besteuerung Sozialversicherung Ausscheiden

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. I. Allgemeines: Die Durchführung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur im 1. Dienstverhältnis möglich, d. h. der Arbeitnehmer legt

Mehr

DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE IM VERGLEICH: VOR- UND NACHTEILE

DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE IM VERGLEICH: VOR- UND NACHTEILE DIE DURCHFÜHRUNGSWEGE IM VERGLEICH: VOR- UND NACHTEILE DIREKTVERSICHERUNG des s sehr geringer Verwaltungsaufwand kein Versorgungsrisiko, da sich die Ansprüche des s bzw. seiner Angehörigen unmittelbar

Mehr

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG)

10 a Einkommensteuergesetz- Zusätzliche Altersvorsorge (EStG) 82 Abs. 2 Einkommenssteuergesetz - Altersvorsorgebeiträge (EstG) Steuerliche Förderung bav Für die Durchführungsformen Pensionsfonds (Rentenfonds), Pensionskasse (Rentenkassen) und Direktversicherung hat der Gesetzgeber eine steuerliche Förderung gemäß 10 a Einkommensteuergesetz

Mehr

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München

Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Haufe Online-Seminar Betriebliche Altersversorgung Dr. Annekatrin Veit, München Agenda Definition der betrieblichen Alterversorgung Zusagearten und Finanzierungsformen Durchführungswege Unverfallbarkeit

Mehr

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente

2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente 2.5. Die steuerlich begünstigte Basis Rente Zum Jahresbeginn 2005 trat das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Die hiermit eingeführte Basis Rente, auch als Rürup Rente bekannt, ist ein interessantes Vorsorgemodell

Mehr

Nachtrag zum Arbeitsvertrag

Nachtrag zum Arbeitsvertrag Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer

Mehr

2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse

2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse 2.2. Wieder im Trend Die Pensionskasse Pensionskassen sind rechtlich eigenständige Versorgungseinrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge, die den Arbeitnehmern gegen Beitragszahlung einen Rechtsanspruch

Mehr

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse

Zusagearten. Zusagearten. Pensionskasse Pensionsfonds Unterstützungskasse 2 Zusagearten Die Grundlage der betrieblichen Altersvorsorge ist stets eine Zusage von bestimmten Versorgungsleistungen über Alters-, Invaliditäts-, und/oder Hinterbliebenenversorgung (die so genannte

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Direktversicherung 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Arbeitsverhältnis Arbeitnehmer Beiträge Leistungen Versicherung 2 Vertragsgestaltung

Mehr

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE

Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE _ Basiswissen BETRIEBLICHE VORSORGE Machen Sie mehr aus Ihrem Gehalt Als Arbeitnehmer können Sie einen Teil Ihres Bruttogehalts in eine betriebliche Altersversorgung umwandeln. Netto merken Sie davon nur

Mehr

Starke Partner. Starke Vorsorge.

Starke Partner. Starke Vorsorge. Starke Partner. Starke Vorsorge. Pressegespräch Pensionsfonds am 28. Juni 2002 in Frankfurt Björn Schütt-Alpen Geschäftsführer MetallRente GbR, Berlin Angebot MetallRente MetallDirektversicherung MetallPensionskasse

Mehr

PensionLine Direktversicherung.

PensionLine Direktversicherung. PensionLine. Betriebliche Altersversorgung. Für Ihr Unternehmen. Für Ihre Mitarbeiter. www.continentale.de Wegweiser Die richtige Richtung. betriebliche Altersversorgung mit der Continentale. Wege zur

Mehr

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice

Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die

Mehr

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65

Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem

Mehr

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung

Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung 1 Exemplar für den Arbeitgeber Stand 14.03.2003 Kommunaler Versorgungsverband Brandenburg -Zusatzversorgungskasse- Fragen und Antworten zur Entgeltumwandlung Was ist Entgeltumwandlung? Entgeltumwandlung

Mehr

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: April 2010 BA823_201004 O201 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters

Mehr

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG

Betriebliche Altersversorgung nach 3.63 EStG nach 3.63 EStG präsentiert von Gerhard Schneider geprüfter Fachberater für betriebliche Altersversorgung Grundsätzliche Fragestellungen Wer kann versorgt werden? Wer handelt? Was wird abgesichert? Wann

Mehr

Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse

Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse Kurzbeschreibung zur (rückgedeckten) Unterstützungskasse Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte (rückgedeckte) Unterstützungskasse 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte (rückgedeckten) Unterstützungskasse?

Mehr

Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer

Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen. Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Lassen Sie sich keine staatliche Förderung entgehen Direktversicherung Informationen für den Arbeitnehmer Bauen Sie bei Ihrer zusätzlichen Alters vorsorge auf die Direktversicherung Die Rentenlücke ist

Mehr

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds)

Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds (TV Pensionsfonds) Tarifvertrag über die Förderung einer betrieblichen Altersversorgung durch Entgeltumwandlung als Beiträge in den Pensionsfonds () zuletzt geändert durch TV Nr. 137 Stand: Januar 2007 Herausgegeben und

Mehr

Direktversicherung. Entgeltumwandlung

Direktversicherung. Entgeltumwandlung Direktversicherung Entgeltumwandlung Betriebliche Altersvorsorge mit Zukunft Das Problem: Die Versorgungslücke im Alter wächst So funktioniert die Entgeltumwandlung in der Direktversicherung Waren es vor

Mehr

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009

Informationsdienst. Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Betriebliche Altersversorgung Letzte Aktualisierung: Januar 2009 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Die betriebliche Altersversorgung 3 Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung 3.1 Direktzusage

Mehr

Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall

Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall Starke Partner. Starke Vorsorge. MetallRente Eine gemeinsame Einrichtung von Gesamtmetall und IG Metall 21. März 02 Sicherheit. Vorsorge. Zukunft. Unsere Produktphilosophie MetallRente bietet alle Durchführungswege

Mehr

Das Alterseinkünftegesetz

Das Alterseinkünftegesetz Ausgangssituation: Gleichbehandlung von Renten und Pensionen Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 06.03.2002: unterschiedliche Besteuerung von Beamtenpensionen und Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung im Überblick

Die betriebliche Altersversorgung im Überblick unabhängig bedarfsgerecht kenorientiert Die betriebliche Altersversorgung im Überblick Beschreibung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen unter Betrachtung unterschiedlicher Blickwinkel. Besonderheiten,

Mehr

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung Konzept Pensionszusage als beitragsorientierte Leistungszusage 1 Übersicht Betriebliche Altersversorgung Jörg Wiechers, FH-Koblenz 05.07.2004 Arbeitgeber Finanzierung durch Rückdeckungs- Versicherung Pensionszusage

Mehr

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!

Altersvorsorge. Auch im Alter gut Leben! Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.

Mehr

Was ist meine Pensionszusage noch wert?

Was ist meine Pensionszusage noch wert? Was ist meine Pensionszusage noch wert? Referenten: StB Gerhard Bauer StB Christina Lauterbach 05.07.2006 1 Wie kann ich meine finanzielle Situation im Alter beeinflussen? Ich ziehe in eine Sozialwohnung

Mehr

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr.

über steuerpflichtige Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag oder aus einer betrieblichen Altersversorgung ( 22 Nr. Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) (Bekanntgabeadressat) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag

Mehr

Stufenmodell für Herrn Mustermann

Stufenmodell für Herrn Mustermann Stufenmodell für Herrn Mustermann Ihre Situation auf einen Blick Die gesetzliche Rentenversicherung reicht heute nicht mehr aus, um den gewohnten Lebensstandard auch im Alter aufrechterhalten zu können.

Mehr

Die betriebliche Altersvorsorge (bav) 17.10.2009 www.emmett.at 1

Die betriebliche Altersvorsorge (bav) 17.10.2009 www.emmett.at 1 Die betriebliche Altersvorsorge (bav) 17.10.2009 www.emmett.at 1 Direktversicherung Indirektversicherung (Rückdeckungsversicherung) Pensionskasse Betriebliche Kollektivversicherung Abfertigung NEU Abfertigung

Mehr

Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Betriebliche Altersversorgung: Die arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Eine Entscheidung für die Zukunft Ihres Unternehmens VERSICHERUNGEN Die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung bietet

Mehr

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.

Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen

Mehr

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG

Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Leistungsmitteilung zur Einkommenssteuererklärung nach 22 Nr. 5 Satz 7 EStG Inhalt: 1. Warum versendet die DRV KBS eine Leistungsmitteilung nach 22 Nr. 5

Mehr

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger

Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Direktversicherung für Schweizer Grenzgänger Welcher Personenkreis ist betroffen? Arbeitnehmer - mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland. - und einem Arbeitsplatz bei einem Unternehmen

Mehr

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung. Inhalt. I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung. Inhalt. I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 1. Wie funktioniert eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 2. Auswirkung beim Arbeitnehmer a) in der

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung

Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt. My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Betriebliche Altersvorsorge - professionell umgesetzt My BAV Service eine Leistung von Theen Finanzberatung Durch sinnvolle Vorsorge bleibt der Lebensstandard erhalten 3-Schichten Schichten-Modell Rente

Mehr

Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen

Was Sie über kleine Jobs wissen sollten! Minijob - 450 Euro. Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen. Euro-Geldscheine und Münzen Euro-Geldscheine und Münzen Minijob - 450 Euro Chance oder Sackgasse? Tipps und Informationen Was Sie über "kleine Jobs" wissen sollten! Einklinker DIN lang Logo Minijob - Chancen und Risiken Minijob -

Mehr

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe

Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung

Mehr

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung:

Mitteilung. für das Kalenderjahr. Grund für die Mitteilung: Datum der Absendung (Bezeichnung und Anschrift des Anbieters) Wichtiger Hinweis: Diese Mitteilung informiert Sie über die Höhe der steuerpflichtigen Leistungen aus Ihrem Altersvorsorgevertrag oder aus

Mehr

Sicherheit für Menschen. Anlage vermögenswirksamer Leistungen über. BAV statt VL

Sicherheit für Menschen. Anlage vermögenswirksamer Leistungen über. BAV statt VL Anlage vermögenswirksamer Leistungen über BAV statt VL Altersversorgung durch BAV statt VL - keine Steuerabzüge auf VL-Leistung - keine Sozialabgaben auf VL-Leistung* (schon heute bis 31.12.2008 festgeschrieben)

Mehr

Wird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken.

Wird die Abfindung ganz oder teilweise in die eigene betriebliche Altersversorgung investiert, kann die Steuerbelastung sinken. Personen, die aus einem Unternehmen ausscheiden und mit einer Abfindungszahlung verabschiedet werden, stellen schnell fest, dass die steuerliche Belastung enorm ist. Da sämtliche Freibeträge abgeschafft

Mehr

Direktversicherung. arbeitgeberfinanziert

Direktversicherung. arbeitgeberfinanziert Direktversicherung arbeitgeberfinanziert Stark im Kommen Die betriebliche Altersversorgung Mit der Direktversicherung hat der Gesetzgeber ein Instrument geschaffen, das auch mittleren und kleineren Unternehmen

Mehr

Steuerfalle im Alter?

Steuerfalle im Alter? Steuerfalle im Alter? Die Besteuerung von Renten Folie Nr. 1 Oberster Leitsatz der Besteuerung: Steuerbelastung richtet sich nach der Leistungsfähigkeit Folie Nr. 2 Das steuerliche Ideal Welche Anforderungen

Mehr

Swiss Life Vorsorge-Know-how

Swiss Life Vorsorge-Know-how Swiss Life Vorsorge-Know-how Thema des Monats: Sofortrente Inhalt: Sofortrente, Ansparrente Gemeinsamkeiten und Unterschiede. Sofortrente nach Maß Verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Sofortrente und

Mehr

GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER (GGF) Vorsorgen aber richtig.

GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER (GGF) Vorsorgen aber richtig. GESELLSCHAFTER-GESCHÄFTSFÜHRER (GGF) Vorsorgen aber richtig. Der Blick auf später. Sorgen Sie vor. Damit Sie im Alter weiterhin Ihren Lebensstandard genießen können, benötigen Sie eine zusätzliche Absicherung

Mehr

Betriebliche Altersvorsorge (bav)

Betriebliche Altersvorsorge (bav) Betriebliche Altersvorsorge (bav) Düsseldorf, Januar 2004 Betriebliche Altersvorsorge 1 Betriebliche Altersvorsorge (bav) Die betriebliche Altersversorgung in Deutschland hat Tradition. Seit Mitte des

Mehr

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse

Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Fachinformation Vergleich Durchführungswege Direktversicherung, Pensionsfonds, Pensionskasse, Pensionszusage und Unterstützungskasse Stand: Juli 2015 BA823_201507 txt Inhalt Rechtsform des Anbieters 1

Mehr

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb.

Arbeitskraftabsicherung. Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Zwei Fliegen mit einer Klappe. Arbeitskraftabsicherung über den Betrieb. Arbeitskraftabsicherung Die betriebliche Direktversicherung zur Absicherung der Arbeitskraft. Verlust der

Mehr

Ihre Vorteile mit einer betrieblichen Altersversorgung

Ihre Vorteile mit einer betrieblichen Altersversorgung Ihre Vorteile mit einer betrieblichen Altersversorgung Folie 1 vom 15.09.2006 S-VersicherungsService Rechtsanspruch Rechtsanspruch auf Entgeltumwandlung Arbeitnehmer hat die Möglichkeiten Teile seines

Mehr

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung

Altersvorsorge. Finanzielle Vorsorge. Gesetzliche Rentenversicherung Altersvorsorge Gesetzliche Rentenversicherung Informationen zur gesetzlichen Rentenversicherungen bietet der Ratgeber der Verbraucherzentralen»Gesetzliche Rente«(siehe Seite 208). Die gesetzliche Rentenversicherung

Mehr

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner

Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Sachzuwendungen an Mitarbeiter und Geschäftspartner Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Sachzuwendungen (Geschenke) an Geschäftsfreunde Bis 10,00 * Streuwerbeartikel: z.b. Kugelschreiber, Taschenkalender

Mehr

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte

Anke Schröder. Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz. interna. Ihr persönlicher Experte Anke Schröder Die neue Rentenbesteuerung Das Alterseinkünftegesetz interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Die neue Rentenbesteuerung A. Einführung Bisherige Besteuerung von Alterseinkünften... 6 B. Neuregelungen

Mehr

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015

Mindestlohn 2015. Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 Mindestlohn 2015 Hinweise und Beispiele Stand 21. Januar 2015 3 Nr. 26 Einkommenssteuergesetz (Übungsleiterpauschale) Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer

Mehr

vvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz

vvw Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng Andreas Buttler mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz Andreas Buttler Einführung in die betriebliche A Itersversorgu ng mit allen Änderungen durch das Alterseinkünftegesetz 4. neu bearbeitete und erweiterte Auflage vvw T KARLSRUHE Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis

Mehr

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH

TRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"

Mehr

VORTRAGSVERANSTALTUNG

VORTRAGSVERANSTALTUNG VORTRAGSVERANSTALTUNG Betriebliche Altersvorsorge Eckpunkte der Rentenreform Durchführungswege für die betriebliche Altersvorsorge Betriebliche Altersvorsorge im Vergleich zur Riester-Rente Weitere Informationen

Mehr

Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten. Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen. Juni 2013

Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten. Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen. Juni 2013 Flexibler Kapitalplan: Duo-Option Garantie-Investment-Rente: Verschenkung lebenslanger Leibrenten Gestaltungsmöglichkeiten und Vertriebschancen Juni 2013 Agenda 1 beteiligte Personen am Vertrag 2 Auswirkungen

Mehr

Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen.

Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente. Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Gezielt vorsorgen zahlt sich doppelt aus: VR-RürupRente Steuern sparen und Ertragschancen nutzen. Das 3 Schichtenmodell Übersicht der Altersversorgung ab 2005 3. Schicht: Kapitalanlage z. B. Bundesschatzbriefe,

Mehr

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG

So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen

Mehr

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV)

Tarifvertrag zu Grundsätzen. der Entgeltumwandlung. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen. des DB Konzerns (KEUTV) 1 Tarifpolitik Tarifvertrag zu Grundsätzen der Entgeltumwandlung für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (KEUTV) Stand nach 1. ÄTV KonzernTVe 2011 2 Inhalt 1 Grundsatz 2 Geltungsbereich

Mehr

Dürenhofstraße4,90402

Dürenhofstraße4,90402 Dürenhofstraße4,90402 Stellen Sie die Weichen für die Zukunft Die Zeiten sind härter geworden: Basel II, Produkt-Ratings, EU-Erweiterung, um nur einige Schlagworte zu nennen. Hinzu kommt eine Vielzahl

Mehr

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln!

Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! Ohne Mehraufwand- Ergebnis der VWL verdoppeln! BAV statt Vermögenswirksamer Leistungen VL-Sparform Nettoaufwand Ergebnis Rendite pro Jahr Beispiel: 35 jähriger Mann 30 Jahre Laufzeit Bausparvertrag 14.400

Mehr

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang

Sofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,

Mehr

Rürup-Rente Informationen

Rürup-Rente Informationen Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit

Mehr

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz

Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Tel.: 039831-20931 www.mannebach.biz Steuerbüro H.-J. Mannebach Prenzlauer Straße 10 17258 Feldberg Stand: April 2010 2 Das Gesetz sieht eine vollständige, nachhaltige Besteuerung von Leibrenten und anderen Leistungen aus in- und ausländischen

Mehr

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz

2 Änderungen im Einkommensteuergesetz 2 Änderungen im Einkommensteuergesetz Neuer 3 Nr. 55 a EStG Die interne Teilung ist sowohl für die ausgleichspflichtige als auch für die ausgleichsberechtigte Person steuerneutral. Die ausgleichsberechtigte

Mehr

Annahmerichtlinien der Gothaer Perikon als arbeitgeberfinanzierte Versicherung im Rahmen eines Kollektivvertrages

Annahmerichtlinien der Gothaer Perikon als arbeitgeberfinanzierte Versicherung im Rahmen eines Kollektivvertrages Annahmerichtlinien der Gothaer Perikon als arbeitgeberfinanzierte Versicherung im Rahmen eines Kollektivvertrages Zugangsvoraussetzungen für Kollektivverträge Die folgenden Voraussetzungen und Grenzen

Mehr

Wichtige Informationen für den Arbeitgeber zur Direktversicherung nach 3 Nr. 63 EStG

Wichtige Informationen für den Arbeitgeber zur Direktversicherung nach 3 Nr. 63 EStG Wichtige Informationen für den Arbeitgeber zur Direktversicherung nach 3 Nr. 63 EStG 1 Rechtliche Definition der Direktversicherung (DV) 2 Rechtliche Beziehungen bei einer DV 3 Steuerliche Behandlung der

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung (bav)

Die betriebliche Altersversorgung (bav) Pferdemarkt 4 45127 Essen T 0201 810 999-0 F 0201 810 999-90 email info@fairrat.de Die betriebliche Altersversorgung (bav) Jeder Arbeitnehmer hat nun einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung

Mehr

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen

Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Prüfung Geprüfte/-r Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen Handlungsbereich Lebensversicherungen und Betriebliche Altersversorgung Produktmanagement für Versicherungs- und Finanzprodukte Prüfungstag

Mehr

Weniger kann mehr sein

Weniger kann mehr sein zur Sozialpolitik Festcolloquium zum 65. Geburtstag von Christof Helberger 01. Juni 2007 in Berlin Weniger kann mehr sein Überlegungen und Berechnungen zur Sozialabgabenfreiheit der Dr. Reinhold Thiede

Mehr

Kennen Sie schon die "Vervielfältigungsregelungen"?

Kennen Sie schon die Vervielfältigungsregelungen? Kennen Sie schon die "Vervielfältigungsregelungen"? Wer aus einem Unternehmen ausscheidet und sich abfinden lässt, bekommt leicht den Eindruck, dass auch das Finanzamt abgefunden sein will. Arbeitnehmer

Mehr

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag

Alter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige

Mehr

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet.

Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Rente mit 67 was sich ändert Fragen und Antworten Ab 2012 wird das Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 Jahre steigen. Die Deutsche Rentenversicherung erklärt, was Ruheständler erwartet. Wann kann ich

Mehr

Anlage R: Speziell für Rentner

Anlage R: Speziell für Rentner 73 Anlage R: Speziell für Rentner Renten sind grundsätzlich steuerpflichtig. Ausnahmen bestätigen aber die Regel: Hier sind das zum Beispiel gesetzliche Unfallrenten oder Kriegs- und Wehrdienstbeschädigtenrenten.

Mehr

Fragen und Antworten zur Mütterrente

Fragen und Antworten zur Mütterrente 1 von 6 12.09.2014 15:19 Home Presse Informationen der Pressestelle Medieninformationen Pressemitteilungen aktuell Fragen und Antworten zur Mütterrente Fragen und Antworten zur Mütterrente 1. Was ist die

Mehr

PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN

PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN 1 des PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) aufgrund des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs für Versorgungsverpflichtungen, die im Rahmen des Betriebsrentengesetzes

Mehr

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer

Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT. BVK Bayerische. V ersorgungskammer Das Glück wird mehr. Die Sicherheit bleibt. ELTERNZEIT BVK Bayerische V ersorgungskammer Herzlichen Glückwunsch! Die Zusatzversorgungskasse der bayerischen Gemeinden gratuliert Ihnen herzlich zur Geburt

Mehr

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten.

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN SGBII 52. Arbeitslosengeld II und Renten. SGBII 52 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II INFORMATIONEN FÜR KUNDEN Arbeitslosengeld II und Renten Logo Die Auswirkungen von Renten auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

Mehr

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG

Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber FONDSGEBUNDENE DIREKTVERSICHERUNG Altersversorgung mit Weitblick die fondsgebundene Direktversicherung. ALfondsbAV die intelligente Lösung für

Mehr

1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

1 Beginn des Arbeitsverhältnisses Bei Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses unterscheiden Sie, ob der neue Arbeitnehmer bereits eine betriebliche Altersversorgung hat oder nicht. 1.1 Neuer Arbeitnehmer ohne Betriebsrentenzusage Wird

Mehr

Neujahrsempfang 2014. Betriebliche. Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte. Matthias Berndt Firmenkundenberater. Altersversorgung (bav)

Neujahrsempfang 2014. Betriebliche. Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte. Matthias Berndt Firmenkundenberater. Altersversorgung (bav) Betriebliche Altersversorgung - Ausgewählte Aspekte Neujahrsempfang 2014 Matthias Berndt Firmenkundenberater Betriebliche Altersversorgung (bav) Inhalte Schwerpunkte (1) Überblick zu den Durchführungswegen

Mehr

Die betriebliche Altersversorgung

Die betriebliche Altersversorgung Die betriebliche Altersversorgung T. Schwabhäuser schwabts@googlemail.com Rauser Towers Perrin GmbH Pensions Sevice Center 8.11.2006 TSW (Rauser Towers) bav Eine Einführung 1 / 12 Einleitung Grundbegriffe

Mehr

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung

Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Kurzbeschreibung zur Direktversicherung Inhalt I. Arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung 1. Wie funktiniert eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung? 2. Auswirkungen beim Arbeitnehmer a) in der

Mehr

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer

Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung. BVK Bayerische. Versorgungskammer Zahlt sich in Zukunft aus. Die PlusPunktRente. Die PlusPunktRente als Entgeltumwandlung BVK Bayerische Versorgungskammer Die gesetzliche Rentenversicherung allein kann in Zukunft Ihre Altersversorgung

Mehr

Das rechnet sich für Arbeitnehmer. Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen

Das rechnet sich für Arbeitnehmer. Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen Das rechnet sich für Arbeitnehmer Betriebsrente statt Vermögenswirksame Leistungen So sparen Sie Steuern und Abgaben zugunsten Ihrer Altersvorsorge VL belasten Ihr Nettogehalt Für Vermögenswirksame Leistungen

Mehr

Mut? »Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.« Helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung.

Mut? »Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.« Helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung. Mut?»Zusammen mit dem Chef tief Luft holen.«helvetia bav-kombi Mehr Volumen für Ihre betriebliche Altersversorgung. Ihre Schweizer Versicherung. Entgeltumwandlung ist attraktiv für Ihr Unternehmen. Steuern

Mehr

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter:

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen. von. im Unternehmen. in den Räumlichkeiten der. Veranstalter: Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten im Unternehmen Veranstalter: in den Räumlichkeiten der Kinderbetreuungskosten Kindertagesstätte öffentliche Kindertagesstätte / Tagesmutter Betriebskindertagesstätte

Mehr

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600

OFD Frankfurt am Main 22. ESt-Kartei Karte 13. Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 II/1600 OFD Frankfurt am Main 22 ESt-Kartei Karte 13 Rdvfg. vom 04.08.2006 S 2255 A - 23 St 218 Verteiler FÄ: II/1600 Besteuerung von Rentennachzahlungen Die Besteuerung von Rentennachzahlungen richtet sich nach

Mehr