Anfrage für eine Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Personen

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1 Anfrage für eine Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Personen Guten Tag, sehr geehrter Interessent, vielen Dank für Ihr Interesse an einer Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige Personen aus unserem Hause. Beigefügt erhalten Sie einen Deckungsauftrag zur Rechtsschutzversicherung der Auxilia für Ihre ganz persönlichen Erfordernisse. Informieren sie sich und sprechen Sie mit uns. Wir sind stets offen für Ihre Fragen und freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen. Gleichzeitig kann dieser Deckungsauftrag auch als Antrag verwendet werden, Sie müssten diesen nur vollständig ausfüllen und mir in den nächsten Tagen unterschrieben zurücksenden. Natürlich können Sie auch jede andere Versicherung bei mir bekommen. Sollten Sie sich für ein anderes Versicherungsangebot entscheiden, bitte ich Sie mir das mitzuteilen, die Versicherungsunterlagen würden Ihnen dann umgehend zugeschickt. Mit freundlichen Grüßen Herbert Becker

2 Deckungsauftrag zur Rechtsschutzversicherung Fax: 030/ Rechtsschutz für Nichtselbständige Personen Kraftfahrer Schutz e.v. Automobilclub und Auxilia Allgemeine Rechtsschutz Versicherungs- AG Postfach , München Druckstück: Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler, Paulsborner Str. 65, D Berlin VM- Nr Tel: 030/ Fax: 030/ mandantenmail@freenet.de Antrag Angebotsanfrage (Invitatio) Maklervollmacht liegt vor Antragsteller (Versicherungsnehmer) Frau Herr Neuantrag Änderungsantrag Bitte Deckung vorab per Faxerteilen Name, Vorname Geburtsdatum Versicherungsscheinnummer Straße, Hausnummer derzeit ausgeübter Beruf Postleitzahl, Wohnort Dienststelle Mitversicherung des ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners/Ehepartners mit abweichendem Familiennamen des Versicherungsnehmers und/oder im Haushalt lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern: Name Vorname Straße, Hausnummer, PLZ und Ort Vertragslaufzeit Der Vertragsbeginn ist frühestens an dem Eingangstag des Antrages bzw. Angebotsanfrage beim Versicherer, der dem Tag der Antragstellung folgt. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens drei Monate vor Ablauf zugegangen sein. Die Versicherungssteuer von zurzeit 19%, ist in den Versicherungsbeiträgen bereits enthalten. Vertragsdauer : 1 Jahr Zahlungsweise: monatlich jährlich Vertragsbeginn (0:00 Uhr) Vertragsende (0:00 Uhr) Bankverbindung/Einzugsermächtigung Ich bin damit einverstanden, dass alle Beiträge bis auf Widerruf von meinem Konto abgebucht werden: Institut (Name und Sitz der Bank) Bankleitzahl Kontonummer Kontoinhaber (falls nicht VN) Besteht noch eine weitere Rechtsschutzversicherung die bestehen bleiben soll? ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Gekündigt zum Rechtsschutzart (z.b. Verkehrs-RS, Mietrecht-RS) Fragen zum Vorversicherer: Bestand bisher eine Rechtsschutzversicherung? ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Falls gekündigt, von (VN = Versicherungsnehmer) VN Versicherer VN Versicherer VN Versicherer Gekündigt zum Rechtsschutzart (z.b. Verkehrs-RS, Mietrecht-RS) Wurde ein Rechtsschutzvertrag durch den Vorversicherer gekündigt? ja nein Wurde ein Rechtsschutzvertrag durch den Versicherungsnehmer gekündigt? ja nein! ja nein Sind in den letzten 3 Jahren Vorschäden aufgetreten oder gemeldet worden auch wenn dafür keine Rechtsschutzversicherung bestand? ja nein Wenn ja, Name der Gesellschaft Versicherungsschein- Nr. Schadenjahr Schadenhöhe Kurze Beschreibung des Schadens (z.b. Vertragsrecht, Mietrecht) Antragsseite 1 von 5 Seiten/Stand: März 2008

3 Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige ARB/2008 gemäß den Allgemeinen Rechtsschutz- Versicherungsbedingungen (Auxilia ARB/2008) und dem derzeit gültigen Tarif. (Kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller oder die mitversicherten Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt- Bruttoumsatz von mehr als ,-- bezogen auf das letzte Kalenderjahr ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbständigen Tätigkeiten). Deckungssumme in unbegrenzter Höhe Automobilclub Kraftfahrer- Schutz e.v. KS- Mitgliedschaft KS- Mitgliedschaft für die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen Verkehrs- Rechtsschutz ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008) mit 250 SB mit 150 SB ohne SB für alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt werden. 34,00 45,00 70,00 Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008 und Klausel 1) ür alle auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt werden. 68,00 82,00 106,00 Fahrzeug- Rechtsschutz ( 21 Abs. 3, 4, 7, 8 und 10 ARB/2008) für die im Versicherungsschein bezeichneten Pkw s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung (je Fahrzeug). 34,00 45,00 70,00 Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs Privat- und Berufs- Rechtsschutz ( 25 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) 110,00 155,00 202,00 Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz ( 26 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) 119,00 172,00 272,00 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) für nicht gewerblich genutzte Objekte * Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- RS oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- RS ( 25, 26 ARB und vorsorge- RS gemäß Klausel 4) für alle gemieteten/ selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland* 37,00 47,00 66,00 für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstbewohnten Eigenheim* (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.) 37,00 47,00 66,00 Spezial- Straf- Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- Rechtsschutz oder Privat-, Berufsund Verkehrs- Rechtsschutz. ( 25, 26 ARB). Leistungsbeschreibung vgl. auf der Antragsrückseite Ziffer I. 26,00 32,00 44,00 Gesamt- Jahresbruttobeitrag (Die Versicherungsteuer von 19% ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.) Empfangsbestätigung (nicht erforderlich bei Angebotsanfrage) Hiermit bestätige ich, dass mir die Vertragsunterlagen und zwar das Produktinformationsblatt, die Versicherungsinformationen nach der VVG- Informationsverordnung, die Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen (AUXILIA ARB/2008) und/oder die AB KS-Schutzbrief 2008, der Hinweis auf die folgen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach 19 Absatz 5 VVG wurde ich gesondert hingewiesen, die Widerrufsbelehrung sowie der Hinweis zur Datenverarbeitung wurden vor Antragsunterzeichnung ausgehändigt. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Erhalt der Vertragsunterlagen Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Vertragsunterlagen. Die Vereinbarungen zur Datenschutzklausel und Bonitätsprüfung auf der Antragsseite 4 unter Vereinbarungen und Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung dieses Antrages bzw. Angebotsanfrage habe Ich zur Kenntnis genommen. Diese werden Vertragsbestandteil. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten Rechtsschutzarten (wie z.b. Verkehrsrechtsschutz, Privat- und Berufs- Rechtsschutz, Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Spezial- Straf- RS und Mietrechtsschutz) hingewiesen. Habe ich einige Rechtsschutzarten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, etc.) gehen zu meinen Lasten. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler " # " $" % & Antragsseite 2 von 5 Seiten (für Nichtselbständige)/Stand: März 2008

4 Rechtsschutzversicherung für Single ARB/2008 gemäß den Allgemeinen Rechtsschutz- Versicherungsbedingungen (Auxilia ARB/2008) und dem derzeit gültigen Tarif sowie den Sonderregelungen für Singles (siehe auf der Antragsseite 4 unter Tarifvoraussetzungen). (Kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller oder die mitversicherten Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt- Bruttoumsatz von mehr als ,-- bezogen auf das letzte Kalenderjahr ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbständigen Tätigkeiten). Deckungssumme in unbegrenzter Höhe Automobilclub Kraftfahrer- Schutz e.v. KS- Mitgliedschaft KS- Mitgliedschaft für die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen Verkehrs- Rechtsschutz ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008) mit 250 SB mit 150 SB ohne SB für alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt werden. 34,00 45,00 70,00 Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008 und Klausel 1) ür alle auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt werden. 68,00 82,00 106,00 Fahrzeug- Rechtsschutz ( 21 Abs. 3, 4, 7, 8 und 10 ARB/2008) für die im Versicherungsschein bezeichneten Pkw s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung (je Fahrzeug). 34,00 45,00 70,00 Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs Privat- und Berufs- Rechtsschutz ( 25 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) 101,00 141,00 202,00 Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz ( 26 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) 109,00 158,00 272,00 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) für nicht gewerblich genutzte Objekte * Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- RS oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- RS ( 25, 26 ARB und vorsorge- RS gemäß Klausel 4) für alle gemieteten/ selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland* 37,00 47,00 66,00 für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstbewohnten Eigenheim* (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.) 37,00 47,00 66,00 Spezial- Straf- Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- Rechtsschutz oder Privat-, Berufsund Verkehrs- Rechtsschutz. ( 25, 26 ARB). Leistungsbeschreibung vgl. auf der Antragsrückseite Ziffer I. 26,00 32,00 44,00 Gesamt- Jahresbruttobeitrag (Die Versicherungsteuer von 19% ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.) Empfangsbestätigung (nicht erforderlich bei Angebotsanfrage) Hiermit bestätige ich, dass mir die Vertragsunterlagen und zwar das Produktinformationsblatt, die Versicherungsinformationen nach der VVG- Informationsverordnung, die Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen (AUXILIA ARB/2008) und/oder die AB KS-Schutzbrief 2008, der Hinweis auf die folgen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach 19 Absatz 5 VVG wurde ich gesondert hingewiesen, die Widerrufsbelehrung sowie der Hinweis zur Datenverarbeitung wurden vor Antragsunterzeichnung ausgehändigt. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Erhalt der Vertragsunterlagen Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Vertragsunterlagen. Die Vereinbarungen zur Datenschutzklausel und Bonitätsprüfung auf der Antragsseite 4 unter Vereinbarungen und Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung dieses Antrages bzw. Angebotsanfrage habe Ich zur Kenntnis genommen. Diese werden Vertragsbestandteil. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten Rechtsschutzarten (wie z.b. Verkehrsrechtsschutz, Privat- und Berufs- Rechtsschutz, Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Spezial- Straf- RS und Mietrechtsschutz) hingewiesen. Habe ich einige Rechtsschutzarten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, etc.) gehen zu meinen Lasten. Hiermit bestätige ich, dass ich Single (alleinlebend) bin. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler " # " $" % & Antragsseite 2 von 5 Seiten (für Single)/ Stand: März 2008

5 gemäß den Allgemeinen Rechtsschutz- Versicherungsbedingungen (Auxilia ARB/2008) und dem derzeit gültigen Tarif sowie den Sonderregelungen für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes (siehe auf der Antragsseite 4 unter Tarifvoraussetzungen). (Kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller oder die mitversicherten Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt- Bruttoumsatz von mehr als ,-- bezogen auf das letzte Kalenderjahr ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbständigen Tätigkeiten). Deckungssumme in unbegrenzter Höhe Automobilclub Kraftfahrer- Schutz e.v. KS- Mitgliedschaft KS- Mitgliedschaft für die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen Verkehrs- Rechtsschutz ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008) mit 250 SB mit 150 SB ohne SB für alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt werden. 31,00 42,00 64,00 Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008 und Klausel 1) ür alle auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt werden. 62,00 76,00 97,00 Fahrzeug- Rechtsschutz ( 21 Abs. 3, 4, 7, 8 und 10 ARB/2008) für die im Versicherungsschein bezeichneten Pkw s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung (je Fahrzeug). 34,00 45,00 70,00 Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs Privat- und Berufs- Rechtsschutz ( 25 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) 101,00 141,00 174,00 Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz ( 26 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) 109,00 158,00 241,00 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) für nicht gewerblich genutzte Objekte * Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- RS oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- RS ( 25, 26 ARB und vorsorge- RS gemäß Klausel 4) für alle gemieteten/ selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland* 37,00 47,00 66,00 für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstbewohnten Eigenheim* (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.) 37,00 47,00 66,00 Spezial- Straf- Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- Rechtsschutz oder Privat-, Berufsund Verkehrs- Rechtsschutz. ( 25, 26 ARB). Leistungsbeschreibung vgl. auf der Antragsrückseite Ziffer I. 26,00 32,00 44,00 Gesamt- Jahresbruttobeitrag (Die Versicherungsteuer von 19% ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.) Empfangsbestätigung (nicht erforderlich bei Angebotsanfrage) Hiermit bestätige ich, dass mir die Vertragsunterlagen und zwar das Produktinformationsblatt, die Versicherungsinformationen nach der VVG- Informationsverordnung, die Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen (AUXILIA ARB/2008) und/oder die AB KS-Schutzbrief 2008, der Hinweis auf die folgen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach 19 Absatz 5 VVG wurde ich gesondert hingewiesen, die Widerrufsbelehrung sowie der Hinweis zur Datenverarbeitung wurden vor Antragsunterzeichnung ausgehändigt. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Erhalt der Vertragsunterlagen Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Vertragsunterlagen. Die Vereinbarungen zur Datenschutzklausel und Bonitätsprüfung auf der Antragsseite 4 unter Vereinbarungen und Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung dieses Antrages bzw. Angebotsanfrage habe Ich zur Kenntnis genommen. Diese werden Vertragsbestandteil. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten Rechtsschutzarten (wie z.b. Verkehrsrechtsschutz, Privat- und Berufs- Rechtsschutz, Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Spezial- Straf- RS und Mietrechtsschutz) hingewiesen. Habe ich einige Rechtsschutzarten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, etc.) gehen zu meinen Lasten. Hiermit bestätige ich, dass ich im öffentlichen Dienst beschäftigt bin. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler " # " $" % & Antragsseite 2 von 5 Seiten (für Beamte)/ Stand: März 2008

6 Rechtsschutzversicherung für Rentner/Senioren ARB/2008 gemäß den Allgemeinen Rechtsschutz- Versicherungsbedingungen (Auxilia ARB/2008) und dem derzeit gültigen Tarif sowie den Sonderregelungen für Rentner/Senioren (siehe auf der Antragsseite 4 unter Tarifvoraussetzungen). (Kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller oder die mitversicherten Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt- Bruttoumsatz von mehr als ,-- bezogen auf das letzte Kalenderjahr ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbständigen Tätigkeiten). Deckungssumme in unbegrenzter Höhe Automobilclub Kraftfahrer- Schutz e.v. KS- Mitgliedschaft KS- Mitgliedschaft für die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen Verkehrs- Rechtsschutz ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008) mit 250 SB mit 150 SB ohne SB für alle auf den Versicherungsnehmer zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt werden. 31,00 42,00 64,00 Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008 und Klausel 1) ür alle auf den versicherten Personenkreis zugelassenen Motorfahrzeuge zu Lande, die nicht gewerblich genutzt werden. 62,00 76,00 97,00 Fahrzeug- Rechtsschutz ( 21 Abs. 3, 4, 7, 8 und 10 ARB/2008) für die im Versicherungsschein bezeichneten Pkw s, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung (je Fahrzeug). 34,00 45,00 70,00 Amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs Privat- und Berufs- Rechtsschutz ( 25 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) 78,00 92,00 125,00 Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz ( 26 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) 92,00 125,00 169,00 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) für nicht gewerblich genutzte Objekte * Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- RS oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- RS ( 25, 26 ARB und vorsorge- RS gemäß Klausel 4) für alle gemieteten/ selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland* 37,00 47,00 66,00 für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstbewohnten Eigenheim* (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.) 37,00 47,00 66,00 Spezial- Straf- Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) Nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- Rechtsschutz oder Privat-, Berufsund Verkehrs- Rechtsschutz. ( 25, 26 ARB). Leistungsbeschreibung vgl. auf der Antragsrückseite Ziffer I. 26,00 32,00 44,00 Gesamt- Jahresbruttobeitrag (Die Versicherungsteuer von 19% ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.) Empfangsbestätigung (nicht erforderlich bei Angebotsanfrage) Hiermit bestätige ich, dass mir die Vertragsunterlagen und zwar das Produktinformationsblatt, die Versicherungsinformationen nach der VVG- Informationsverordnung, die Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen (AUXILIA ARB/2008) und/oder die AB KS-Schutzbrief 2008, der Hinweis auf die folgen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach 19 Absatz 5 VVG wurde ich gesondert hingewiesen, die Widerrufsbelehrung sowie der Hinweis zur Datenverarbeitung wurden vor Antragsunterzeichnung ausgehändigt. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Erhalt der Vertragsunterlagen Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Vertragsunterlagen. Die Vereinbarungen zur Datenschutzklausel und Bonitätsprüfung auf der Antragsseite 4 unter Vereinbarungen und Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung dieses Antrages bzw. Angebotsanfrage habe Ich zur Kenntnis genommen. Diese werden Vertragsbestandteil. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten Rechtsschutzarten (wie z.b. Verkehrsrechtsschutz, Privat- und Berufs- Rechtsschutz, Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Spezial- Straf- RS und Mietrechtsschutz) hingewiesen. Habe ich einige Rechtsschutzarten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, etc.) gehen zu meinen Lasten. Hiermit bestätige ich, dass ich Rentner/n, Frührentner/in und Pensionär/in (nicht mehr erwerbstätig) bin. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler " # " $" % & Antragsseite 2 von 5 Seiten (für Rentner/Senioren)/ Stand: März 2008

7 Rechtsschutzversicherung für Nichtselbständige ARB/2008 JURPRIVAT mit gleichbleibender Selbstbeteiligung von 250,00 gemäß den Allgemeinen Rechtsschutz- Versicherungsbedingungen (Auxilia ARB/2008) und dem derzeit gültigen Tarif. (Kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller oder die mitversicherten Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt- Bruttoumsatz von mehr als ,-- bezogen auf das letzte Kalenderjahr ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbständigen Tätigkeiten). Deckungssumme in unbegrenzter Höhe Automobilclub Kraftfahrer- Schutz e.v. KS- Mitgliedschaft KS- Mitgliedschaft für die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen! "# $ % & & ' & & ( ) % * ( + mit 250 SB Rechtsschutzkombination aus: A. Privat -, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz incl. Internet-Rechtsschutz ( 26 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) B. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) für alle gemieteten/ selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland. C. Spezial- Straf- Rechtsschutz für Nichtselbständige (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) D. Telefonische Rechtsberatung (Tag + Nacht), auch in nicht versicherten Fällen 169,00 Gesamt- Jahresbruttobeitrag (Die Versicherungsteuer von 19% ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.) Empfangsbestätigung (nicht erforderlich bei Angebotsanfrage) Hiermit bestätige ich, dass mir die Vertragsunterlagen und zwar das Produktinformationsblatt, die Versicherungsinformationen nach der VVG-Informationsverordnung, die Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs- Bedingungen (AUXILIA ARB/2008) und/oder die AB KS-Schutzbrief 2008, der Hinweis auf die folgen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach 19 Absatz 5 VVG wurde ich gesondert hingewiesen, die Widerrufsbelehrung sowie der Hinweis zur Datenverarbeitung wurden vor Antragsunterzeichnung ausgehändigt. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Erhalt der Vertragsunterlagen Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Vertragsunterlagen. Die Vereinbarungen zur Datenschutzklausel und Bonitätsprüfung auf der Antragsseite 4 unter Vereinbarungen und Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung dieses Antrages bzw. Angebotsanfrage habe Ich zur Kenntnis genommen. Diese werden Vertragsbestandteil. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten Rechtsschutzarten (wie z.b. Verkehrsrechtsschutz, Privat- und Berufs- Rechtsschutz, Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Spezial- Straf- RS und Mietrechtsschutz) hingewiesen. Habe ich einige Rechtsschutzarten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, etc.) gehen zu meinen Lasten. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler " # " $" % & Antragsseite 2 von 5 Seiten (Jurprivat -mit gleichbleibender SB-)/ Stand: März 2008

8 Rechtsschutzversicherung JURPRIVAT für Nichtselbständige ARB/2008 gemäß den Allgemeinen Rechtsschutz- Versicherungsbedingungen (Auxilia ARB/2008) und dem derzeit gültigen Tarif. (Kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller oder die mitversicherten Personen keine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt- Bruttoumsatz von mehr als ,-- bezogen auf das letzte Kalenderjahr ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht unabhängig von der Umsatzhöhe für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer der vorgenannten selbständigen Tätigkeiten). Deckungssumme in unbegrenzter Höhe Automobilclub Kraftfahrer- Schutz e.v. KS- Mitgliedschaft KS- Mitgliedschaft für die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen JURPRIVAT, Rechtsschutzkombination aus: A. Privat -, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz ( 26 ARB/2008 und Vorsorge- Rechtsschutz gemäß Klausel 4) B. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) für alle gemieteten/ selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland. C. Spezial- Straf- Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2007) Mit 200,00 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall (Wenn ein Rechtsschutzvertrag beim Vorversicherer seit mindestens 5 Jahren besteht und einen Versicherungsumfang von mindestens 26 (oder vergleichbar) hat und kein Schaden in den letzten 5 Jahren gemeldet wurde. Wichtig: bitte Zusatzerklärung zum Antrag JURPRIVAT ausfühlen. mit fallender SB Mit 400,00 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 157,00 Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren: Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle. Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2 und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 0,00 ; es erfolgt keine Rückstufung mehr. SB- Stufe: Eine SB- Stufe entspricht einem Versicherungsjahr. Gesamt- Jahresbruttobeitrag (Die Versicherungsteuer von 19% ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.) Empfangsbestätigung (nicht erforderlich bei Angebotsanfrage) Hiermit bestätige ich, dass mir die Vertragsunterlagen und zwar das Produktinformationsblatt, die Versicherungsinformationen nach der VVG- Informationsverordnung, die Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen (AUXILIA ARB/2008) und/oder die AB KS-Schutzbrief 2008, der Hinweis auf die folgen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach 19 Absatz 5 VVG wurde ich gesondert hingewiesen, die Widerrufsbelehrung sowie der Hinweis zur Datenverarbeitung wurden vor Antragsunterzeichnung ausgehändigt. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Erhalt der Vertragsunterlagen Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Vertragsunterlagen. Die Vereinbarungen zur Datenschutzklausel und Bonitätsprüfung auf der Antragsseite 4 unter Vereinbarungen und Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung dieses Antrages bzw. Angebotsanfrage habe Ich zur Kenntnis genommen. Diese werden Vertragsbestandteil. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten Rechtsschutzarten (wie z.b. Verkehrsrechtsschutz, Privat- und Berufs- Rechtsschutz, Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Spezial- Straf- RS und Mietrechtsschutz) hingewiesen. Habe ich einige Rechtsschutzarten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, etc.) gehen zu meinen Lasten. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler " # " $" % & Antragsseite 2 von 5 Seiten (Jurprivat -mit fallende SB-)/ Stand: März 2008

9 Zusatzerklärung zum Antrag JURPRIVAT Fax: 030/ sofortiger Einstufung in SB-Stufe 4 mit 200 Selbstbeteiligung Kraftfahrer Schutz e.v. Automobilclub und Auxilia Allgemeine Rechtsschutz Versicherungs- AG Postfach , München AP/030/ /Stand 01/ Herbert Becker Unabhängiger Versicherungsmakler, Paulsborner Str. 65, D Berlin VM- Nr Tel: 030/ Fax 030/ Angaben zur Vorversicherung Antragsteller/Versicherungsnehmer Name, Vorname: Vorversicherer: Versicherungsscheinnummer: Vertragslaufzeit: von (Mindestlaufzeit 5 Jahre): bis: Versicherungsumfang: Mindestvoraussetzung: Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz ( 26 ARB) für Nichtselbständige oder gleichartiger Versicherungsschutz) Anzahl der Schäden in den letzten 5 Jahren beim Vorversicherer: keine Schäden (Schadenspiegel bitte beifügen) Mit meiner (unseren) Unterschrift(en) bestätige(n) ich (wir), dass während der Vertragslaufzeit bzw. in den letzten 5 Jahren vor Antrag weder vom Versicherungsnehmer, einer mitversicherten Person oder eines Bevollmächtigten ein Schaden gemeldet wurde und keine Schadenzahlungen zugunsten der genannten Personen vom Vorversicherer geleistet wurden. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers Unterschrift des Vermittlers SB- Stufe: Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren: Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle. Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn vor Ende des fünften Versicherungsjahres (SB-Stufe 5) ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen dem sechsten (SB-Stufe 6) und vor Ende des zehnten Versicherungsjahres (SB-Stufe 10) ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 0,00 ; es erfolgt keine Rückstufung mehr. Zusatzerklärung zum Antrag Jurpriva/ Stand: März 2008

10 Rechtsschutzversicherung für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB) für nicht gewerblich genutzte Objekte ARB/2008 gemäß den Allgemeinen Rechtsschutz- Versicherungsbedingungen (Auxilia ARB/2008) und dem derzeit gültigen Tarif. (Kann nur in Verbindung mit Privat- und Berufs- Rechtsschutz oder Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz oder JURPRIVAT oder. Privat- Rechtsschutz oder Spezial- Rechtsschutz oder JURAMED, JURAFIRM, JURATAXX oder JURAGRAR abgeschlossen werden. Die Adressen der zu versichernden Wohneinheiten für vermietete Wohnungen bitte auf einem Beiblatt angeben. Danke! Automobilclub KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Deckungssumme in unbegrenzter Höhe KS- Mitgliedschaft KS-Mitgliedschaft für die Familie/ Anzahl der Familienangehörigen: Rechtsschutz für alle gemieteten/selbstbewohnten Wohnungen für alle gemieteten/ selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäusern im Inland. Ohne Selbstbeteiligung 66,00 Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 47,00 Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 37,00 Rechtsschutz für vermietete Einliegerwohnung für die vermietete Einliegerwohnung im ansonsten selbstbewohnten Eigenheim (Voraussetzung: Das selbstbewohnte Eigenheim muss ebenfalls versichert sein.) Ohne Selbstbeteiligung 66,00 für die % Mit 150 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 47,00 für die % Mit 250 Selbstbeteiligung je Rechtsschutzfall 37,00 für die % Rechtsschutz für vermietete Wohnungen für vermietete Wohnung, Einfamilienhaus für nicht gewerblich genutzte Objekte Mit Jahresbruttomiete bis je Wohneinheit (WE) 66,00 47,00 37,00 66,00 47,00 37,00 ' () * + +,, % - Wohneinheit/en =. / 0, % ( () / 0 *,, % - Wohneinheit/en =. * 0, % ( () / / 1,, % - Wohneinheit/en = Rechtsschutz für vermietete Wohnungen für vermietete Wohnung, Einfamilienhaus für nicht gewerblich genutzte Objekte Mit Jahresbruttomiete über je Wohneinheit (WE) Ohne ' & & 3% Mit 150 ' & & 2,5% Mit 150 ' & & 2,0% WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X % = 2 WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X % = 2 WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X % = 2 WE 1 ist die Jahresbruttomiete/-pacht X % = 2 Gesamt- Jahresbruttobeitrag (Die Versicherungsteuer von 19% ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.) Empfangsbestätigung (nicht erforderlich bei Angebotsanfrage) Hiermit bestätige ich, dass mir die Vertragsunterlagen und zwar das Produktinformationsblatt, die Versicherungsinformationen nach der VVG- Informationsverordnung, die Allgemeinen Rechtsschutz-Versicherungs-Bedingungen (AUXILIA ARB/2008) und/oder die AB KS-Schutzbrief 2008, der Hinweis auf die folgen wegen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht nach 19 Absatz 5 VVG wurde ich gesondert hingewiesen, die Widerrufsbelehrung sowie der Hinweis zur Datenverarbeitung wurden vor Antragsunterzeichnung ausgehändigt. Ort und Datum Vermittler Antragsteller für den Erhalt der Vertragsunterlagen Ich habe ein 14- tätiges Widerspruchsrecht nach Erhalt des Vertragsunterlagen. Die Vereinbarungen zur Datenschutzklausel und Bonitätsprüfung auf der Antragsseite 4 unter Vereinbarungen und Wichtige Hinweise zur Mitgliedschaft und Rechtsschutzversicherung dieses Antrages bzw. Angebotsanfrage habe Ich zur Kenntnis genommen. Diese werden Vertragsbestandteil. Erklärung des Kunden: Der Vermittler dieses Vertrages hat mich ausdrücklich auf die aufgeführten versicherten Rechtsschutzarten (wie z.b. Verkehrsrechtsschutz, Privat- und Berufs- Rechtsschutz, Privat- Berufs- und Verkehrsrechtsschutz, Spezial- Straf- RS und Mietrechtsschutz) hingewiesen. Habe ich einige Rechtsschutzarten nicht gewählt, so habe ich dies ausdrücklich so gewollt und trage eventuelle Folgen selbst! Unrichtige Angaben (wie z. B. falsche Angaben über die Vorversicherung, falsche Angaben über Vorschäden, etc.) gehen zu meinen Lasten. Dies bestätige ich ebenfalls mit meiner unten stehenden Unterschrift. Ort und Datum Vermittler " # " $" % & Antragsseite 3 von 5 Seiten (für vermietete Wohnungen)/Stand: März 2008

11 Vereinbarungen und Hinweise zur Mitgliedschaft und Rechtsschutz- Versicherung 1. Bitte beachten Sie bei einem Antrag: Makler mit Vollmacht können die Vertragsunterlagen gemäß 7 VVG für den Antragsteller in Empfang nehmen. Bitte bestätigen Sie für diesen Fall das Vorliegen einer entsprechenden Vollmacht. Sofern keine Vollmacht vorliegt, müssen dem Antragsteller rechtzeitig vor seiner Vertragserklärung die Unterlagen gemäß 7 VVG in Textform übergeben werden. Bitte bestätigen Sie die Übergabe der Unterlagen durch das Feld Empfangsbestätigung". Bei einer Angebotsanfrage: Für eine Angebotsanfrage ist weder eine Maklervollmacht noch eine Übergabe der Unterlagen gemäß 7 VVG erforderlich. Diese Unterlagen werden von uns zusammen mit dem Angebot übersendet. Nach dem Übersenden des Angebots muss der Antragsteller die Annahme lediglich bestätigen, um Versicherungsschutz zu erlangen. 2. Tarifvoraussetzungen Nichtselbständige Der Rechtsschutz für Nichtselbständige kann auch abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller und/oder dessen ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt-Bruttoumsatz bis zu ,00 -bezogen auf das letzte Kalenderjahr- ausübt. Kein Versicherungsschutz besteht, unabhängig von der Umsatzhöhe, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit. Liegt der Gesamt- Bruttoumsatz der versicherten Personen über ,00, sind die entsprechenden Tarifpositionen des Rechtsschutzes für Selbständige abzuschließen. Übersteigt oder unterschreitet der Gesamt-Bruttoumsatz während der Vertragslaufzeit den Wert von ,00, wandelt sich der Vertrag automatisch in einen vergleichbaren Rechtsschutz für Selbständige bzw. Nichtselbständige. Rechtsschutz für Singles Der Rechtsschutz für Singles kann nur abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller alleine lebt, Mitversichert sind die minderjährigen und die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, letztere jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Auf Antrag ist ein im Haushalt des Versicherungsnehmers lebender, dort gemeldeter und im Ruhestand befindlicher Elternteil des Versicherungsnehmers ebenfalls mitversichert. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet der Auxilia die Aufnahme der häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen Lebenspartner anzuzeigen. Sind die Voraussetzungen für die Gewährung eines Singletarifes nicht mehr gegeben, wird der Normaltarif mit Eingang der Meldung berechnet. Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes Für die Anwendung des Tarifes für Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes gelten die Bestimmungen des letztgültigen Positiv-/Negativ-Kataloges für die Tarifgruppe B der Kraftfahrt- Versicherung. Entfallen die Voraussetzungen für die Einräumung des Beamtentarifes, wird der Versicherungsvertrag ab der nächsten Beitragsfälligkeit gemäß 11 Auxilia ARB/2008 zum Normaltarif fortgesetzt. Rentner/Senioren (ohne Mindestalter!) Der Tarif für Senioren gilt unabhängig vom Alter und kann von nicht mehr erwerbstätigen Personen abgeschlossen werden. Besonderheit: Mitversichert sind die minderjährigen Enkelkinder sowie die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Enkelkinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Der Arbeits-Rechtsschutz ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Streitigkeiten aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung und als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen. Dies gilt auch für eventuell mitversicherte Personen. Selbständige Tätigkeiten bei Nichtselbständige Personen Übersteigt oder unterschreitet der Gesamt-Bruttoumsatz während der Vertragslaufzeit den Wert von ,00 (bei Nichtselbständige, Single, Beamte und Angehörige des öffentlichen Dienstes sowie Rentner/Senioren) wandelt sich der Vertrag automatisch in einen vergleichbaren Rechtsschutz für Selbständige bzw. Nichtselbständige. 3. Verbraucherinformation Örtlicher Geltungsbereich für die KS- Clubleistungen pa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Örtlicher Geltungsbereich für die Rechtsschutz- Versicherung: Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichen Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienstoder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten Geltungsbereich für Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Sozialgerichts- und Steuer- Rechtsschutz besteht nur vor deutschen Gerichten. Verwaltungs- Rechtsschutz besteht vor deutschen Verwaltungsbehörden/-gerichten. Für Fälle des Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutzes im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht muss ein in Deutschland zugelassener Rechtsanwalt oder Notar beauftragt werden. Bei einer außergerichtlichen Konfliktlösung durch Mediation besteht auch dann Versicherungsschutz, wenn der Mediator nicht Rechtsanwalt ist. Laufzeit: Die Mitgliedschaft und die Versicherungsverträge sind zunächst von Beginn an für 1 Jahr abgeschlossen. Danach verlängern sie sich stillschweigend von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich von Ihnen oder uns gekündigt werden. Die Versicherungsverträge enden außerdem mit dem Ausscheiden aus dem Kraftfahrer- Schutz e.v. Das Beginndatum ist zugleich das Datum der Hauptfälligkeit. Eine hiervon abweichende Hauptfälligkeit ist gesondert zu beantragen. Zahlungsweise: Die Versicherungsbeiträge sind im Voraus zu zahlen und dann weiter von Fälligkeit zu Fälligkeit. Die im Tarif angegebenen Beiträge sind Jahresbeiträge. Die Versicherungsteuer, z.zt. 19 %, ist in den Versicherungsbeiträgen enthalten.der Ratenzahlungszuschlag beträgt 3 % bei halbjährlicher Zahlungsweise, 5 % bei vierteljährlicher und 6 % bei monatlicher Zahlungsweise. Ausfertigungsgebühren für Versicherungsscheine, Beitragsrechnungen, Zweitschriften u.a. werden nicht erhoben. Der erste Beitrag wird vom Vertragsbeginn bis zum Zeitpunkt der vereinbarten Fälligkeit erhoben. Wartezeiten: bestehen nicht im Schadenersatz- Rechtsschutz, Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz, Straf- Rechtsschutz, Opfer- Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz, Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht, Rechtsschutz in Betreuungsverfahren sowie Daten-Rechtsschutz (Verteitigung). Ebenfalls keine Wartezeiten bestehen für die Wahrnehmung verkehrsrechtlicher Interessen versicherter Personen oder Motorfahrzeuge. In allen anderen Fällen besteht eine Wartezeit von 3 Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/ eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. Besteht eine Vorsorgeversicherung, gelten für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten. Versicherungssumme: Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnung und Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution. Erklärung: Ich kann jederzeit kostenfreie Abschriften der Erklärungen fordern, die ich im Zusammenhang mit den Versicherungsverträgen abgegeben habe. Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich. Das Zutreffende ist angekreuzt. Striche oder sonstige Zeichen oder Nichtbeantwortung gelten als Verneinung. Beitragsanpassung für die Rechtsschutz- Versicherung: Gemäß 10 Auxilia ARB/ 2008 prüft ein unabhängiger Treuhänder jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres, ob und welche Beitragserhöhungen zulässig oder welche Beitragsverminderung für den Versicherer verpflichtend ist. Selbstbeteiligung: Die Selbstbeteiligung beträgt je Rechtsschutzfall 0,00, 150,00 oder 250,00. Anzuwendendes Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Risikoträger Für die Rechtsschutzversicherungen: Auxilia Rechtsschutz- Versicherungs- AG. Für die Schutzbriefe: KS Versicherungs- AG 4. Datenschutzklausel Ich willige ein, dass die Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen, der Angebotsanfrage, des Deckungsauftrages oder der Vertragsdurchführung (Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. (GDV) zur Weitergabe dieser Daten an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten (Versicherungs-) Verträgen und bei künftigen Anträgen. Ich willige ferner ein, dass die Versicherer meine allgemeinen Antrags-, Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen mit dem Kraftfahrer- Schutz e.v. führen und an den/ die für mich zuständigen Vermittler weitergeben, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zusammen mit den anderen Verbraucherinformationen mit dem Versicherungsschein -auf Wunsch auch sofort- überlassen wird. 5. Bonitätsprüfung Ich willige ein, dass der Versicherer bei Vertragsabschluss, im Rahmen der Vertragsabwicklung sowie bei Zahlungsverzug Informationen über mein allgemeines Zahlungsverhalten selbst oder von einer Auskunftei einholt und nutzt. Ebenso willige ich ein, dass zum gleichen Zweck vom Versicherer eine auf der Grundlage mathematisch-statistischer Verfahren erzeugte Einschätzung meiner Zahlungsfähigkeit genutzt wird. Gleiches gilt für eine von einer Auskunftei eingeholte Einschätzung. Ich kann meine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Antragsseite 4 von 5 Seiten/Stand: März 2008

12 Hinweis zur Anzeigepflicht nach 19 Abs. 5 VVG Welche vorvertraglichen Anzeigepflichten bestehen? Sie sind bis zur Abgabe ihrer Vertragserklärung verpflichtet, alle Ihnen bekannten gefahrerheblichen Umstände, nach denen wir in Textform gefragt haben, wahrheitsgemäß und vollständig anzuzeigen. Wenn wir nach Ihrer Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme in Textform nach gefahrerheblichen Umständen fragen, sind Sie auch insoweit zur Anzeige verpflichtet. Welche Folgen können eintreten, wenn eine vorvertragliche Anzeigepflicht verletzt wird? 1. Rücktritt und Wegfall des Versicherungsschutzes Verletzen Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn Sie nachweisen, dass weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Bei grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Erklären wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles, bleiben wir dennoch zur Leistung verpflichtet, wenn Sie nachweisen, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand - weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles - noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Unsere Leistungspflicht entfällt jedoch, wenn Sie die Anzeigepflicht arglistig verletzt haben. Bei einem Rücktritt steht uns der Teil des Beitrags zu, welcher der bis zum Wirksamwerden der Rücktrittserklärung abgelaufenen Vertragszeit entspricht. 2. Kündigung Können wir nicht vom Vertrag zurücktreten, weil Sie die vorvertragliche Anzeigepflicht lediglich einfach fahrlässig oder schuldlos verletzt haben, können wir den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von einem Monat kündigen. Unser Kündigungsrecht ist ausgeschlossen, wenn wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten. 3. Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen. 4. Ausübung unserer Rechte Wir können unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nur innerhalb eines Monats schriftlich geltend machen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem wir von der Verletzung der Anzeigepflicht die das von uns geltend gemachte Recht begründet, Kenntnis erlangen. Bei der Ausübung unserer Rechte haben wir die Umstände anzugeben, auf die wir unsere Erklärung stützen. Zur Begründung können wir nachträglich weitere Umstände angeben, wenn für diese die Frist nach Satz 1 nicht verstrichen ist. Wir können uns auf die Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung oder zur Vertragsänderung nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Unsere Rechte zum Rücktritt, zur Kündigung und zur Vertragsänderung erlöschen mit Ablauf von fünf Jahren nach Vertragsschluss. Dies gilt nicht für Versicherungsfälle, die vor Ablauf dieser Frist eingetreten sind. Die Frist beträgt zehn Jahre, wenn Sie die Anzeigepflicht vorsätzlich oder arglistig verletzt haben, 5. Stellvertretung durch eine andere Person Lassen Sie sich bei Abschluss des Vertrages durch eine andere Person vertreten, so sind bezüglich der Anzeigepflicht, des Rücktritts, der Kündigung, der Vertragsänderung und der Ausschlussfrist für die Ausübung unserer Rechte die Kenntnis und Arglist Ihres Stellvertreters als auch ihre eigene Kenntnis und Arglist zu berücksichtigen. Sie können sich darauf, dass die Anzeigepflicht nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt worden ist, nur berufen, wenn weder Ihrem Stellvertreter noch ihnen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Antragsseite 5 von 5 Seiten/Stand: März 2008

13 AUXILlA Rechtsschutz- Versicherungs- AG Rechtsschutz für Nichtselbständige Recht unübersichtlich sind mittlerweile alle Regelungen, Gesetze und Vorschriften geworden. Ohne Expertenrat steht man oftmals ganz alleine da. Nicht nur, dass man teilweise selber die Orientierung verliert. Es kann auch passieren, dass man selbst -ungewollt- in einen Rechtsstreit verwickelt wird. Die AUXILIA ist mehr als ein Kostenerstatter. Die Übernahme der Anwalts- und Gerichtskosten etc. gehört natürlich zu den normalen Leistungen. Die AUXILIA hat sich bereits seit Jahren als Rechtsdienstleister einen Namen gemacht. Telefonische Rechtsberatung - rund um die Uhr- zu versicherten und nicht versicherten Angelegenheiten Wenn Sie ein rechtliches Problem haben, dann rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen umgehend! Bei den vielen Rechtsgebieten ist es zwingend erforderlich zu einem spezialisierten Anwalt zu gehen. Natürlich unterstützen wir Sie bei der Auswahl. Rufen Sie uns einfach an. Eine unbegrenzte Versicherungssumme und der weltweite Rechtsschutz sorgen dafür, dass Sie aus Angst vor finanziellen Risiken, nicht auf Ihre Ansprüche verzichten müssen. Allgemeine Tarifbestimmungen Versicherungssumme und -leistungen: Vereinbart gilt eine Versicherungssumme in unbegrenzter Höhe je Rechtsschutzfall unter Berücksichtigung der Gebührenordnungen und Kostengesetze, einschließlich der darlehensweisen Bereitstellung der Strafkaution, für die nachgenannten Leistungen: Rechtsanwaltskosten. Korrespondenzanwaltskosten in Inlands-Zivilprozessen und in Auslandsfällen, wenn das Gericht mehr als 100 km vom Wohnsitz des Versicherungsnehmers entfernt ist. Gerichtskosten einschließlich Zeugengelder und der Kosten gerichtlich bestellter Sachverständiger. Kosten des Gerichtsvollziehers. Mediationskosten. Kosten eines eigenen Sachverständigen - zur Verteidigung in verkehrsrechtlichen Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren, - bei Streitigkeiten aus Kfz-Kauf- und -Reparaturverträgen, - in verkehrsrechtlichen Auslandsfällen zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen. Kosten der Reise von versicherten Personen zu ausländischen Gerichten, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen als Beschuldigter oder Partei angeordnet hat. Kosten für die Übersetzung von Unterlagen in Auslandsfällen. Kosten der Gegenseite, soweit der Versicherungsnehmer zu deren Erstattung verpflichtet ist. Fahrtkosten und Abwesenheitsgelder des besuchenden Rechtsanwaltes aufgrund Unfall, Krankheit oder sonstigen körperlichen Gebrechen des Versicherungsnehmers. Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, auch in nicht versicherten Angelegenheiten - Der direkte Draht für alle Rechtsfragen unter (0 89) im 24- Stunden-Service. Wartezeiten Keine Wartezeit besteht im: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - Straf-Rechtsschutz - Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz - Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Besteht ein Vorsorge-Rechtsschutz, gelten für die neu hinzukommenden oder geänderten Risiken keine Wartezeiten. Keine Wartezeiten bestehen im Verkehrsbereich. Eine Wartezeit von drei Monaten besteht im: - Arbeits-Rechtsschutz - Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz - Vertrags-Rechtsschutz - Steuer-Rechtsschutz - Sozialgerichts-Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz Die Wartezeit entfällt, wenn für das gleiche Risiko bei einer anderen Gesellschaft ein gleichartiger Vertrag bestanden hat und das neue Vertragsverhältnis lückenlos an das Ende des Vorvertrages anschließt. Dies gilt auch, wenn der Antragsteller in einem Vertrag der Eltern, des ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Lebenspartners mitversichert war. Örtlicher Geltungsbereich Unter Versicherungsschutz fallen weltweit eintretende Rechtsschutzfälle, soweit die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in pa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren oder Madeira erfolgt und ein Gericht oder eine Behörde in diesem Bereich gesetzlich zuständig ist (oder zuständig wäre, wenn ein gerichtliches oder behördliches Verfahren eingeleitet werden würde). Für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in ursächlichem Zusammenhang mit einer privaten Urlaubsreise (auch Aupair- Zeit oder Schüleraustausch) oder einer Dienst- oder Geschäftsreise und aus Verträgen, die über das Internet abgeschlossen wurden, besteht weltweit Rechtsschutz. Versetzungen oder Abordnungen gelten nicht als Dienst- oder Geschäftsreisen. Rechtsschutz im erweiterten Geltungsbereich für Urlaubs-, Dienst oder Geschäftsreisen besteht dann nicht, wenn eine versicherte Person die Staatsangehörigkeit eines betroffenen Staates besitzt oder dort ihren Wohnsitz hat. Wer zählt zu den Nichtselbständigen? Der Rechtsschutz für Nichtselbständige kann auch abgeschlossen werden, wenn der Antragsteller und/oder dessen ehelicher/eingetragener oder im Versicherungsschein genannter sonstiger Lebenspartner eine gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit mit einem Gesamt-Bruttoumsatz von bis zu ,00 bezogen auf das letzte Kalenderjahr - ausüben. Kein Versicherungsschutz besteht, unabhängig von der Umsatzhöhe, für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen im Zusammenhang mit einer selbständigen Tätigkeit. Produktinformationsseite 1 von 7 Seiten/Stand: März 2008

14 Wer zählt zur Familie? (Familiendefinition) Soweit in den Rechtsschutzprodukten Familienangehörige mitversichert sind, bezieht sich dies auf den nachgenannten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder der im Versicherungsschein genannte sonstige Lebenspartner des Versicherungsnehmers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Versicherungsnehmers lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Versicherungsnehmers/ Lebenspartners. Die Mitversicherung des sonstigen Lebenspartners gemäß a) und der Eltern gemäß d) ist schriftlich zu beantragen. Bei nachträglicher Mitversicherung finden die Wartezeitbestimmungen Anwendung, soweit kein Vorsorge-Rechtsschutz besteht. Wer kann sich als Single versichern? Alle Personen, die weder in einer ehelichen/eingetragenen oder sonstigen Partnerschaft leben. Besonderheit: Mitversichert sind die Kinder und die Eltern It. der Familiendefinition. Wer kann sich als Senior versichern? Der Tarif für Senioren gilt unabhängig vom Alter und kann von nicht mehr erwerbstätigen Personen abgeschlossen werden. Der Arbeits-Rechtsschutz ist ausgeschlossen mit Ausnahme von Streitigkeiten aus dem Bezug einer betrieblichen Altersversorgung und als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen. Dies gilt auch für eventuell mitversicherte Personen. Besonderheit: Mitversichert sind die minderjährigen Enkelkinder sowie die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Enkelkinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Sie können ganz individuell nach Ihren Bedürfnissen den Rechtsschutz auswählen. Rundum sicher können Sie zwischen Privat, Verkehr und Wohnen entscheiden - natürlich bieten wir auch Kombinationen an. 21 Verkehrs-/Fahrzeug- Rechtsschutz 25 Privat- und Berufs- Rechtsschutz incl. Vorsorge- Rechtsschutz 26 Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz incl. Vorsorge-Rechtsschutz Jurprivat incl. Vorsorge- Rechtsschutz 29 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken SSR/2008 Spezial- Straf- Rechtsschutz 1. Verkehrs-Rechtsschutz (gemäß 21 ARB/2008) Ausschlaggebend ist, auf wen die Fahrzeuge zugelassen sind: a) Auf den Versicherungsnehmer Der Verkehrs- Rechtsschutz b) Auf den Versicherungsnehmer und die Familienangehörigen Der Verkehrs- Rechtsschutz für die Familie c) Weder auf den Versicherungsnehmer, noch auf die Familienangehörigen zugelassen Fahrzeug-Rechtsschutz ( & 34 In welcher Eigenschaft besteht Versicherungsschutz? - als Eigentümer, Halter oder Insasse - als Mieter von Mietfahrzeugen - als Fahrer fremder Fahrzeuge - bei der Teilnahme am öffentlichen und privaten Verkehr bei der Benutzung jeglicher Fortbewegungsmittel (z.b. Fahrrad, Bus, Bahn, Skateboard, Ski) und als Fußgänger Wer ist versichert? Zum versicherten Personenkreis zählen: - Versicherungsnehmer - Ehe- und Lebenspartner - minderjährige Kinder - volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition) - Eltern (gemäß Familiendefinition) - berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - Sozialgerichts- Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz Besonderheiten - Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, auch in nicht versicherten Angelegenheiten. Der direkte Draht für alle Rechtsfragen unter (0 89) im 24-Stunden-Service. - Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit - Internet-Rechtsschutz - Weltweiter Versicherungsschutz -bei Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen sowie bei Verträgen, die über das Internet geschlossen wurden- ohne zeitliche Begrenzung - Mobile Rechtsberatung, wenn Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit den Rechtsanwalt nicht selbst aufsuchen können - Erweiterter Sozialgerichts-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten Bereich - Wohnwagen und Anhänger sind ohne Mehrbeitrag mitversichert - Keine Wartezeiten Produktinformationsseite 2 von 7 Seiten/Stand: März 2008

15 2. Privat- und Berufs-Rechtsschutz( 25 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) Was ist versichert? Es besteht Versicherungsschutz im gesamten privaten und beruflichen Bereich. Kein Versicherungsschutz besteht: - für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Halter, Erwerber, Mieter, Leasingnehmer und Fahrer eines Zulassungspflichtigen oder mit einem Versicherungskennzeichen zu versehenden Fahrzeuges (Hinweis: Versicherbar über 26). - für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Hinweis: Versicherbar über 29). Wer ist versichert? Zum versicherten Personenkreis zählen: - Versicherungsnehmer - Ehe- und Lebenspartner - minderjährige Kinder - volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition) - Eltern (gemäß Familiendefinition) Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - Sozialgerichts-Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz - Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Besonderheiten - Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, auch in nicht versicherten Angelegenheiten. Der direkte Draht für alle Rechtsfragen unter (0 89) im 24-Stunden-Service - Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit - Internet-Rechtsschutz - Weltweiter Versicherungsschutz -bei Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen sowie bei Verträgen, die über das Internet geschlossen wurden- ohne zeitliche Begrenzung - Mobile Rechtsberatung, wenn Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit den Rechtsanwalt nicht selbst aufsuchen können - Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken ohne Wartezeit - Erweiterter Sozialgerichts-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten Bereich 3. Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz ( 26 ARB/2008 und # ( (, gemäß Klausel 4) Was ist versichert? Es besteht Versicherungsschutz im gesamten privaten sowie beruflichen Bereich und im Verkehrsbereich. Kein Versicherungsschutz besteht: - für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen (Hinweis: Versicherbar über 29). Wer ist versichert? Zum versicherten Personenkreis zählen: - Versicherungsnehmer - Ehe- und Lebenspartner - minderjährige Kinder - volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition) - Eltern (gemäß Familiendefinition) - berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Arbeits- Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - Sozialgerichts-Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz - Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Besonderheiten - Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, auch in nicht versicherten Angelegenheiten. Der direkte Draht für alle Rechtsfragen unter (0 89) im 24-Stunden-Service - Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit - Internet-Rechtsschutz - Weltweiter Versicherungsschutz -bei Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen sowie bei Verträgen, die über das Internet geschlossen wurden- ohne zeitliche Begrenzung - Mobile Rechtsberatung, wenn Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit den Rechtsanwalt nicht selbst aufsuchen können - Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken ohne Wartezeit - Erweiterter Sozialgerichts-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten Bereich - Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich Produktinformationsseite 3 von 7 Seiten/Stand: März 2008

16 Sinnvolle Ergänzungen Ihres Versicherungsschutzes (nur in Kombination mit 25 oder 26 ARB/2008 möglich) 4. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnung und Grundstücken ( 29 ARB/2008) Was ist versichert? Die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder Nutzungsberechtigter von Grundstücken, Gebäuden oder Gebäudeteilen. Besondere Hinweise Objekte außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind nicht versicherbar. Es werden maximal 5 Wohneinheiten versichert. Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz - Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz 5. Spezial- Straf- Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) für den privaten und beruflichen Bereich sowie für ehrenamtliche Tätigkeiten Was ist versichert? Die Leistungen des Spezial- Straf- Rechtsschutzes gehen deutlich über die des normalen Straf- Rechtsschutzes der 25 und 26 hinaus, weil - mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können; - auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz besteht (solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatz erfolgt); - eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden können. Wer ist versichert? - Versicherungsnehmer - Ehe- und Lebenspartner - minderjährige Kinder - volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition) - Eltern (gemäß Familiendefinition) Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - Zeugenbeistand - Beistand im Verwaltungsrecht Was bedeutet Vorsorge-Rechtsschutz? (Klausel zu 25, 26, 27, 28, 29 sowie zum Rechtsschutz für weitere Inhaber/Geschäftsführer gemäß 21, 23, 29 ARB, Klausel 4) Die Vorsorgeversicherung deckt automatisch noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeit ab. Der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen sind auch dann versichert, wenn - ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt oder - ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt oder - die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt. In diesen Fällen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Versicherungsschutz besteht auch für vorbereitende Tätigkeiten im Hinblick auf das neue oder geänderte Risiko. Besondere Hinweise Der Versicherungsnehmer hat dem Versicherer das neue oder geänderte Risiko und dessen Beginn innerhalb eines Monats nach Zugang einer Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung anzuzeigen. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Gleiches gilt, wenn der Versicherungsnehmer binnen 14 Tagen nach Zugang neuen Versicherungsscheins seinen Widerruf in Textform erklärt. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten in Zivilverfahren Kosten eines verlorenen Prozesses: eigener Anwalt, gegnerischer Anwalt, Gerichtsgebühren Streitwert 1. Instanz 1. und 2. Instanz 1. bis 3. Instanz Hinzu kommen Nebenkosten und darüber hinaus weitere hohe Kosten, wenn das Gericht Sachverständige oder Zeugen vernimmt Produktinformationsseite 4 von 7 Seiten/Stand: März 2008

17 6. JURPRIVAT für Nichtselbständige Was ist versichert? Das Top-Produkt J U R P R I V A T ist eine spezielle Kombination aus: - Privat-, Berufs- und Verkehrs- Rechtsschutz ( 26 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) - Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken ( 29 ARB/2008) für alle gemieteten, selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland - Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) Wer ist versichert? Zum versicherten Personenkreis zählen: - Versicherungsnehmer - Ehe- und Lebenspartner - minderjährige Kinder - volljährige Kinder (gemäß Familiendefinition) - Eltern (gemäß Familiendefinition) - berechtigte Fahrer und Insassen der versicherten Fahrzeuge Zu den versicherten Leistungsarten zählen: - Schadenersatz-Rechtsschutz - Arbeits-Rechtsschutz, auch als Arbeitgeber aus hauswirtschaftlichen Beschäftigungs- und Pflegeverhältnissen - Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht - Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten - Sozialgerichts-Rechtsschutz - Verwaltungs-Rechtsschutz - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz - Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten - Straf-Rechtsschutz - Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz - Beratungs- oder Mediations- Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht - Rechtsschutz in Betreuungsverfahren - Zeugenbeistand - Beistand im Verwaltungsrecht Besonderheiten - Kostenlose telefonische Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, auch in nicht versicherten Angelegenheiten. Der direkte Draht für alle Rechtsfragen unter (0 89) im 24-Stunden-Service - Unbegrenzte Versicherungssumme weltweit - Internet-Rechtsschutz - Weltweiter Versicherungsschutz -bei Urlaubs-, Dienst- oder Geschäftsreisen sowie bei Verträgen, die über das 5 geschlossen wurdenohne zeitliche Begrenzung - Mobile Rechtsberatung, wenn Sie aufgrund von Unfall oder Krankheit den Rechtsanwalt nicht selbst aufsuchen können - Vorsorge-Rechtsschutz für neu hinzukommende Risiken ohne Wartezeit - Erweiterter Sozialgerichts-Rechtsschutz, auch für das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren im privaten Bereich - Keine Wartezeiten im Verkehrsbereich - Für Angestellte in Heilwesenberufen: Rechtsschutzfälle aus einer vorübergehenden Praxisvertretung sowie aus einer nebenberuflichen Notarzttätigkeit sind mitversichert 6 Entwicklung der Selbstbeteiligung nach schadenfreien Jahren: Die Selbstbeteiligung wird jeweils zur Hauptfälligkeit der Police festgestellt und gilt für ein Versicherungsjahr. Entscheidend dabei ist der Zeitpunkt der Schadenmeldung eintrittspflichtiger Rechtsschutzfälle. Eine Rückstufung in SB-Stufe 1 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 2 und vor Ende der SB-Stufe 5 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Eine Rückstufung in SB-Stufe 4 erfolgt, wenn zwischen der SB-Stufe 6 und vor Ende der SB-Stufe 10 ein Schaden gemeldet wird, für den seitens der AUXILIA Eintrittspflicht besteht. Nach Erreichen der SB-Stufe 11 bleibt die Selbstbeteiligung bei 0, ; es erfolgt keine Rückstufung mehr. Eine SB-Stufe entspricht einem Versicherungsjahr. Produktinformationsseite 5 von 7 Seiten/Stand: März 2008

18 Die Leistungen im Überblick 1. Verkehrs-Rechtsschutz ( 21 Abs. 1, 4, 6-9 ARB/2008 u. Klausel 5) Fahrzeug-Rechtsschutz ( 21 Abs. 3, 4, 7, 8 u. 10 ARB/2008 u. Klausel 5) 2. Privat- und Berufs-Rechtsschutz ( 25 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) 3. Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz ( 26 ARB/2008 und Vorsorge-Rechtsschutz gemäß Klausel 4) 4. Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken 78 * 1 " 6 $*,, Spezial-Straf-Rechtsschutz (gemäß Sonderbedingungen SSR/2008) 6. JURPRIVAT für Nichtselbständige (die clevere Kombination!) Leistungsarten Schadensbeispiele Schadenersatz- Rechtsschutz (Verkehrs- Bereich) Schadenersatz- Rechtsschutz Arbeits- Rechtsschutz Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücks- Rechtsschutz Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Verkehrs- Bereich) Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten(Verkehrs- Bereich) Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten ( 29 ARB) Sozialgerichts- Rechtsschutz (Verkehrs- Bereich) Sozialgerichts-Rechtsschutz Verwaltungs- Rechtsschutz (Verkehrs- Bereich) Verwaltungs- Rechtsschutz Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz (Verkehrs- Bereich) Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten Straf- Rechtsschutz für verkehrsrechtliche Vergehen Straf- Rechtsschutz Spezial- Straf- Rechtsschutz Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz (Verkehrs- Bereich) Ordnungswidrigkeiten- Rechtsschutz Beratungs- Rechtsschutz Mediations- Rechtsschutz Rechtsschutz in Betreuungsverfahren Zeugenbeistand Vorsorge- Rechtsschutz Zur Durchsetzung Ihrer Forderungen nach einem Unfall (z.b. Fahrzeugschaden und Schmerzensgeld). Zur Durchsetzung Ihrer Forderungen nach einer misslungenen OP (z.b. Schmerzensgeld). Dem Versicherungsnehmer wird nach Rationalisierungsmaßnahmen gekündigt. Im anschließenden Arbeitsgerichtsprozess einigen sich Versicherungsnehmer und Arbeitgeber auf eine Abfindung. Dennoch hat der Versicherungsnehmer seine Anwaltskosten und ggf. Gerichtskosten zu tragen, die die AUXILIA erstattet Die Rechtmäßigkeit einer Eigenbedarfskündigung lässt sich meist nur vor Gericht klären. Nicht selten kommt es zu Streitigkeiten mit dem Kfz-Verkäufer z.b. wegen verschwiegener Mängel oder mit der Kfz-Werkstatt wegen einer mangelhaften Reparatur. Streitigkeiten mit z.b. dem Reiseveranstalter, dem Telefonanbieter, dem Provider oder einem Möbellieferanten. Ein falsch ausgestellter Kfz-Steuerbescheid führt zu einer Klage vor dem Finanzgericht. Eine Klage vor dem Finanzgericht wird notwendig, weil z.b. Werbungskosten nicht anerkannt werden. Die festgesetzte Grundsteuer ist falsch. Jedoch herrscht keine Einsicht bei den Behörden, sodass eine Klage vor dem Finanzgericht erforderlich wird. Streit mit der Berufsgenossenschaft nach einem Unfall auf dem Weg zur Arbeit. Die Pflegestufe wurde falsch festgesetzt. Es wird eine Klage erforderlich. Die Fahrerlaubnis wurde aufgrund angeblicher körperlicher Mängel entzogen. Um diese wieder zu erhalten, muss man sich vor dem Verwaltungsgericht zur Wehr setzen. Streitigkeiten wegen eines Schulverweises oder einer Versetzung. Disziplinarverfahren werden häufig nach Verkehrsunfällen -mit Personenschaden- eingeleitet. Wegen einer dienstlichen Verfehlung erhält der Berufsoldat einen Verweis. Im Rahmen des Disziplinarverfahrens wehrt sich der Betroffene. Ihr Sohn wird brutal zusammengeschlagen. Sie möchten als Nebenkläger auftreten. Ein Strafbefehl wegen des Vorwurfs der Unfallflucht flattert ins Haus. Im Strafverfahren kann der Anwalt den Vorwurf entkräften. Es steht der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung im Raum, weil angeblich eine Maschine durch Hr. X falsch eingestellt wurde. Wegen angeblicher Beleidigung seines Nachbarn wird gegen den Versicherungsnehmer eine Strafanzeige erstattet. Der Bußgeldbescheid wegen eines Rotlichtverstoßes und der gleichzeitigen Geschwindigkeitsüberschreitung soll angefochten werden. Der Versicherungsnehmer erhält einen Bußgeldbescheid, weil er trotz behördlicher Auflagen seinen Hund ohne Maulkorb frei laufen ließ. Mach dem Tod eines Familienangehörigen wird eine Beratung über einen Erbanspruch notwendig. Mach der Trennung kam es zum Streit um das vorübergehende Sorgerecht. Dieser kann durch einen Mediator im Wege der außergerichtlichen Konfliktlösung beigelegt werden. Die Ehefrau des Versicherungsnehmers muss sich gegen eine Betreuungsanordnung zur Wehr setzen. Die Tochter des Versicherungsnehmers wird wegen einer Massenschlägerei als Zeugin vernommen. Aus Angst, sich mit ihrer Aussage selbst noch zu belasten, nimmt sie lieber einen Rechtsanwalt mit. Der Versicherungsnehmer erwirbt eine Eigentumswohnung, die er vermietet. Kurz nach Einzug mindert der Mieter den monatlichen Mietzins, weil angeblich die im Vertrag angegebene Quadratmeterzahl nicht erreicht sei. Produktinformationsseite 6 von 7 Seiten/Stand: März 2008

19 KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.v. Automobilclub Die KS- Clubleistungen Die KS-Clubleistungen gelten für Mitglieder, die auf sie zugelassenen Kraftfahrzeuge, auch wenn andere berechtigte Fahrer diese Fahrzeuge lenken, und alle übrigen von den Mitgliedern gefahrenen Kraftfahrzeuge (z.b. Miet- oder Dienstfahrzeug). Dies gilt nicht für juristische Personen (hier ist für die Clubleistungen eine natürliche Person zu benennen) und bei gewerblicher Nutzung. Die Leistungen müssen innerhalb von 6 Monaten beantragt werden. Bei einem Ersatzanspruch an Dritte sowie bei Trunkenheit oder Vorsatz besteht keine Leistung. Bei der Clubmitgliedschaft für die Familie gelten die Clubleistungen sowohl für den Antragsteller als auch für den nachgenanten Personenkreis: a) der eheliche/eingetragene oder im Antrag genannte sonstige Lebenspartner des Antragstellers, b) die minderjährigen Kinder, c) die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, d) die im Haushalt des Mitglieds lebenden, dort gemeldeten und im Ruhestand befindlichen Eltern des Mitglieds/Lebenspartners. Besonderer Hinweis Die Anzahl der Familienmitglieder einschließlich Antragsteller ist anzugeben. Geltungsbereich pa, Anliegerstaaten des Mittelmeeres, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira. Die KS-Clubleistungen Wildschadenbeihilfe bis 1.050,00 im Kalenderjahr bei Zusammenstoß mit Wild oder jagdbarem Federwild sowie mit Pferden, Rindern, Schafen oder Ziegen. Wildschadenbeihilfe Abschleppbeihilfe bis 65,00 bei Panne oder Unfall. Pannenhilfe bis 55,00 bei Panne (die Pannenhilfe wird ggf. auf die Abschleppbeihilfe gerechnet). Pannen- und Abschleppdienst-Verzeichnis Verzeichnis der Abschlepp-Vertragsfirmen (freie Wahl des Schleppunternehmens). Beihilfe für das Öffnen des Kraftfahrzeuges bis 30,00 im Kalenderjahr nach Schlüsselverlust oder Defekt des Schlüssels/ Schlosses. Beihilfe zum Krankenrücktransport aus dem - #. bis 1.050,00 im Kalenderjahr bei ärztlich angeordnetem Rücktransport. Beihilfe für Berufskraftfahrer bis 520,00 bei arbeitsrechtlicher Regressmöglichkeit des Arbeitgebers aufgrund grob fahrlässig verursachten Verkehrsunfällen. Beihilfe für Helfer am Unfallort bis 520,00 im Kalenderjahr für Sachschäden infolge Bergung und Transport von Verkehrsunfallverletzten. Rechtshilfe bei aktiver Nebenklage bis 5.200, 00 wenn die Nebenklage gegen den Verkehrsunfallgegner zugelassen ist. Unfallkrankengeld bis 325,00 erhalten KS-Mitglieder ab dem 31. Krankheitstag nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer (6,50 täglich maximal 50 Tage). Unfallsterbegeld 1.550,00 nach Unfall des Mitgliedes als Verkehrsteilnehmer. Service bei Notfällen im Ausland - Benennung eines Rechtsanwaltes, Arztes, Krankenhauses, Dolmetschers, etc. - Beratung durch KS oder seinen 24-Stunden- Notruf- Service (z.b. nach Unfall, Panne, Diebstahl des Kfz, bei Krankheit oder Tod). Privater Beweissicherungsservice Vermittlung unabhängiger, qualifizierter Sachverständiger nach Verkehrsunfall. Mietwagen-Service Kooperationsvertrag mit der Sixt Autovermietung. Beratungsservice zur Förderung der Verkehrssicherheit, Verkehrserziehung und Verkehrsaufklärung sowie Fragen rund um das Kraftfahrzeug. KS-Notfall-Service -24 Stunden-Notruf- KS-Reisedienst Produktinformationsseite 7 von 7 Seiten/Stand: März 2008

20 Private Beweissicherung für KS- Mitglieder bei so genannten Bagatellschäden, denen keine bedeutende Ordnungswidrigkeit oder Straftat zugrunde liegt, beschränkt sich die Polizei lediglich auf den Austausch von Personalien (in einigen Bundesländern kommt diese schon nicht mehr zum Unfallort). Die Beweissicherung zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche ist nunmehr Sache der Unfallbeteiligten Nach den Bestimmungen der Zivilprozessordnung muss der Kläger (Geschädigte) die Schuld des Unfallgegners beweisen. Dies geht jedoch nur, wenn der Unfallhergang anhand von aussagekräftigen Beweisen, wie z.b. gesicherten Unfallspuren oder Zeugenaussagen, noch nachvollzogen werden kann. Fehlen diese Beweise, muss der Geschädigte häufig seinen eigenen Schaden zum Teil oder ganz selbst tragen. Vor diesem Hintergrund bietet die Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG (GFU) im Rahmen des Beweissicherungsdienstes ihre Hilfe an: Auf Anforderung der Unfallbeteiligten unter der Rufnummer (01 80) kommt zu jeder Tages- und Nachtzeit bundesweit ein unabhängiger qualifizierter Sachverständiger zur Unfallstelle und sichert dort die relevanten Spuren. Anhand dieser gesicherten Daten wird anschließend ein kurzer Beweissicherungsbericht erstellt, der dem Auftraggeber zugesandt wird. Alle gesicherten Daten werden archiviert und können bei Bedarf von einem Sachverständigen ausgewertet werden. Bei Verschulden des Verkehrsunfalles durch den Gegner übernimmt dessen Haftpflichtversicherung die Kosten des Sachverständigen, ggf. auch die eigene Haftpflichtversicherung im Rahmen der Schadenabwehr. Übernimmt kein Versicherer die Kosten, verbleiben diese beim Auftraggeber, sind aber für KS-Mitglieder auf 120,00 begrenzt. Für weitere Informationen steht Ihnen die GFU gerne zur Verfügung. Gesellschaft für Unfall- und Schadenforschung AG Hauptverwaltung Schulstraße Saarwellingen Telefon (0 6838) Telefax (0 6838) Diese Information sollten Sie als Autofahrer ständig bei sich führen.

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