Das Präventionsgesetz vom Konzept zur Umsetzung vor Ort
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- Busso Vogt
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1 Vortrag auf der Fachtagung Prävention in Lebenswelten am 26. Oktober 2016 in Neuss Das Präventionsgesetz vom Konzept zur Umsetzung vor Ort Dr. Beate Grossmann Bonn 1 BG
2 Gliederung 1. Konzeptioneller Rahmen des PrävG 2. Stand der Umsetzung in Bund und Ländern 3. Fazit aus Sicht der BVPG 2 BG
3 3 BG
4 Warum ein Präventionsgesetz notwendig ist... Die demographische Entwicklung mit einer anhaltend niedrigen Geburtenrate, einem erfreulichen Anstieg der Lebenserwartung und der damit verbundenen Alterung der Bevölkerung sowie der Wandel des Krankheitsspektrums hin zu chronisch-degenerativen und psychischen Erkrankungen und die veränderten Anforderungen in der Arbeitswelt erfordern eine effektive Gesundheitsförderung und Prävention. (Gesetzentwurf vom , Drucksache 18/4282, S. 1) 4 BG
5 Das Präventionsgesetz......mehr Leistung mehr Qualität mehr Koordination vor dem Hintergrund des gewandelten Krankheitsspektrums, des demografischen Wandels und der sozial und geschlechtsbezogenen Ungleichheit von Gesundheitschancen. 5 BG
6 Rechtlicher Rahmen Bund hat keine umfassende Gesetzgebungskom-petenz zur Gestaltung von Prävention und Gesundheitsförderung, sondern lediglich eine eingeschränkte Kompetenz hierfür im Rahmen sozialversicherungsrechtlicher Regelungen Das Gesetz ist als Artikelgesetz (13 Artikel) mit Schwerpunkt auf Änderungen im SGB V konzipiert. 6 BG
7 Also......enthält das Präventionsgesetz Vorgaben für ein Präventionssystem der Sozialversicherungen unter Beteiligung der Unternehmen der privaten Krankenversicherung und der privaten Pflege-Pflichtversicherung. Allgemeiner Teil der Begründung des Gesetzentwurfs vom , Drucksache 18/4282) 7 BG
8 Die wichtigsten Neuregelungen des Präventionsgesetzes Verbesserung der Kooperation der SV-Träger und weiterer Akteure, mehr Koordination Stärkung von GF und Prävention in Lebenswelten Verbesserung der Rahmenbedingungen für BGF Förderung von Qualität und Wirksamkeit Betonung der primärpräventiven Aspekte bei der Krankheitsfrüherkennung Förderung des Impfwesens 8 BG
9 Neuregelungen konkret - 1 Prävention jetzt Pflichtleistung der GKV eine träger- und ressortübergreifende Kooperation und Koordination wird gestärkt eine Zielorientierung wird festgeschrieben Kursmaßnahmen müssen zertifiziert sein (ZPP) 9 BG
10 Neuregelungen konkret - 2 Der Setting-Ansatz wird gestärkt. Die GKV-Mittel werden erhöht (7,00 ; davon mindestens je 2,00 für BGF und für nicht-betriebliche Lebenswelten). Die SPV wird verpflichtet, 0,30 für Prävention in stationären Pflegeeinrichtungen auszugeben. 10 BG
11 11 BG
12 Stärkung von Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten Setting-Ansatz Betriebliche Gesundheitsförderung Nichtbetriebliche Lebenswelten: KiTa, Schule, Kommune 12 BG
13 Die Rolle der BZgA ( 20a SGB V) Unterstützung der GKV beim qualitätsgesicherten Ausbau der Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten Insbesondere Aufgaben bei der Prävention und Gesundheitsförderung für sozial benachteiligte Zielgruppen Stärkung der regionalen Koordinierungsstellen Gesundheitliche Chancengleichheit Erweiterung des erprobten Modellansatzes von GKV und Bundesagentur für Arbeit zur Verzahnung von Arbeits- und Gesundheitsförderung 13 BG
14 Kooperationsstrukturen auf der Basis des Präventionsgesetzes - 1 Beratendes Präventionsforum durchgeführt von der BVPG Bund 4 Präventionsforum 1 Länder 4 Patienten 2 GKV 2 stimmberechtigt Nationale Präventionskonferenz (NPK) beratend DRV 2 UV 2 SPV 2 (PKV 1) Bundes- Rahmenempfehlungen (BRE) Komm. SpiV 3 DGB 1 BDA 1 BA 1 Präventionsbericht 14 BG
15 Kooperationsstrukturen auf der Basis des Präventionsgesetzes - 2 NPK Bundesrahmenempfehlungen (BRE) Präventionsbericht Landesrahmenvereinbarung 1 Landesrahmenvereinbarung x 15 BG
16 Abschluss BRE: Startschuss für Landesrahmenvereinbarungen Bisher (Stand: ) wurden in den meisten Ländern Landesrahmenvereinbarungen (LRV) geschlossen bzw. steht der Abschluss kurz bevor. 16 BG
17 Das Präventionsforum... ist kein Gremium, sondern eine i.d.r. einmal jährlich stattfindende Tagung, hat erstmals am in Berlin getagt, diskutierte die Bundesrahmenempfehlungen (BRE). 17 BG
18 Das Präventionsforum... beteiligte die stimmberechtigten und beratenden Mitglieder der NPK und die VertreterInnen der für Prävention und Gesundheitsförderung maßgeblichen Organisationen und Verbände, bot damit interdisziplinäre und interprofessionelle Diskussions- und Vernetzungsmöglichkeiten und griff den Interressortgedanken auf. 18 BG
19 Das Präventionsforum... machte deutlich: Prävention und Gesundheitsförderung sind gesamtgesellschaftliche Aufgaben, somit ist eine Zusammenarbeit auf allen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen) erforderlich, dazu liegt bereits heute eine Reihe guter Ansätze vor sowohl zwischen den einzelnen Zweigen der Sozialversicherung als auch in der Zusammenarbeit mit Dritten. 19 BG
20 Das Präventionsforum umfasste sechs Workshops am Nachmittag. Diese orientierten sich an den in den Bundesrahmenempfehlungen definierten Zielen und Zielgruppen. Ausgewählte Ergebnisse: Aufbau von Präventionsketten, um Übergänge im Lebensverlauf zu gestalten und Brüche zu vermeiden, Inklusion als Querschnittsthema, Vernetzung beteiligter Akteure sowohl auf betrieblicher Ebene (z.b. regionale Netzwerke für KMU), als auch auf kommunaler Ebene (z.b. Etablierung kommunaler Gesundheitskonferenzen). 20 BG
21 21 BG
22 Das PrävG... Fazit aus Sicht der BVPG - 1 ist notwendig als politisches Signal für die (wachsende) Bedeutung des gesamten Handlungsbereiches, ist ein nach wie vor auf das Gesundheitsressort beschränktes Gesetz, inbes. mit dem Schwerpunkt GKV, bietet darüber hinausgehende Gestaltungsmöglichkeiten und hat bereits einige neue Impulse gesetzt. 22 BG
23 Fazit aus Sicht der BVPG - 2 Die Verantwortung zur innovativen und sachgerechten bzw. problemlösenden Nutzung dieser neuen Möglichkeiten liegt in den Händen aller verantwortlich Beteiligten. Alle Akteure sind daher aufgefordert, zu kooperieren und Prävention und Gesundheitsförderung mehr und deutlicher als bisher als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu verankern. 23 BG
24 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 24 BG
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