4,25 g Faltschachtel (10 x 0,425g Portionspackung)

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1 Wirkstoff: 300 g/kg Indoxacarb Gefahrensymbol: Xn, N Bienen: nicht bienengefährlich (B4) Versandgebinde: 10 x 4,25 g Faltschachtel (10 x 0,425g Portionspackung) Wasserdispergierbares Granulat zur Bekämpfung von schädigenden Raupen (Lepidopteren) und Zikaden im Weinbau, Gemüsebau, an Kernobst und gegen Maiszünsler in Mais und Zuckermais. Anwendung Wirkungsweise Steward ist ein modernes Insektizid zur Bekämpfung von Traubenwickler-Arten, Springwurm, Rhombenspanner und Zikaden im Weinbau, von freifressenden Schmetterlingsraupen an Blumenkohlen, Wirsing, Weißkohl, Rotkohl, Kohlrabi (Freiland und Gewächshaus), Radieschen und Rettich (Freiland), Tomaten (Gewächshaus), Gurken (Gewächshaus), Feldsalat (Gewächshaus), von Maiszünsler an Mais und Zuckermais sowie von Kleiner Frostspanner, Apfelwickler, Schalen- und Fruchtschalenwickler, andere Wickler-Arten und freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst. Der Wirkstoff Indoxacarb, aus der chemischen Klasse der Oxadiazine, wirkt über Kontakt und Fraß gegen alle Larvenstadien. Der spezifische Wirkungsmechanismus unterscheidet sich deutlich von anderen Insektiziden und führt durch eine Lähmung zu einem unmittelbaren Fraß-Stopp. Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsgebiete: Einbindiger Traubenwickler, Bekreuzter Traubenwickler an Weinreben; Springwurm an Weinreben; Zikaden an Weinreben; Rhombenspanner an Weinreben; Freifressende Schmetterlingsraupen an Blumenkohlen; Freifressende Schmetterlingsraupen an Wirsing, Rotkohl, Weißkohl; Maiszünsler an Zuckermais; 371

2 Kleiner Frostspanner an Kernobst; Apfelwickler an Kernobst; Schalenwickler, Fruchtschalenwickler an Kernobst; Wickler (Tortricidae) an Kernobst; Freifressende Schmetterlingsraupen an Kernobst; Maiszünsler an Mais. Von der Zulassungsbehörde nach 18 PflSchG genehmigte Anwendungsgebiete: Freifressende Schmetterlingsraupen an Kohlrabi (Freiland und im Gewächshaus); Freifressende Schmetterlingsraupen an Rettich und Radieschen (Freiland); Freifressende Schmetterlingsraupen an Feldsalat (im Gewächshaus); Freifressende Schmetterlingsraupen an Gurken (im Gewächshaus); Freifressende Schmetterlingsraupen an Tomaten (im Gewächshaus). Weinbau, Freiland Anwendung nur bei Keltertrauben! Steward bietet im Weinbau vielseitige Einsatzmöglichkeiten. Der Bekämpfung des Sauerwurms ist besondere Beachtung zu schenken, da schon bei geringem Befall an den Fraßstellen Botrytis als Folgeschaden auftreten kann. Rhombenspanner, Springwurm, Heuwurm und Zikaden sollten jeweils unter Beachtung der Schadschwellen kontrolliert werden. Gegen Rhombenspanner Einsatz bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen im Rebstadium BBCH 01 (Beginn des Knospenschwellens: Augen beginnen sich innerhalb der Knospenschuppen zu vergrößern) bis BBCH 15 (5 Laubblätter entfaltet). Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung. Aufwandmenge: 50 g/ha in 400 l Wasser/ha Gegen Springwurm Einsatz ab Schlüpfen der ersten Larven (in der Regel im 3-5 Blatt-Stadium) 1 bis 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung. 372

3 Gegen Einbindiger Traubenwickler und Bekreuzter Traubenwickler (Heu- und Sauerwurm) Einsatz zur Eiablage oder ab Schlüpfen der ersten Larven 1 bis 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen. Vor allem bei längerem bzw. verzetteltem Falterflug kann eine Wiederholung der Behandlung notwendig werden. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung. Eine gute Benetzung ist Voraussetzung für den Bekämpfungserfolg. Die Entscheidung für den Spritztermin sollte mit Hilfe von Falterflugkurven und durch Kontrolle der Eientwicklung (Schwarzkopfstadium) bzw. nach regionalen Warnaufrufen getroffen werden. Süßwurm: In warmen Jahren kann eine 3. Generation des Traubenwicklers (Süßwurm) in behandlungswürdigem Umfang auftreten. Durch die kurze Wartezeit eignet sich Steward auch für diesen späten Einsatz. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung. Gegen Zikaden (z. B. Grüne Rebzikade) Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen 1 bis 2 Behandlungen im Abstand von 10 bis 14 Tagen. In der Regel werden die Zikaden bei der Sauerwurmbekämpfung durch Steward mit erfasst. Maximal 2 Behandlungen in dieser Anwendung. Aufwandmengen pro Hektar für den Weinbau Steward mit 0,0125 % (12,5 g / 100 l Wasser) spritzen oder sprühen. Basisaufwand: 50 g/ha in 400 l Wasser/ha - ES 61 (Vorblüte) 100 g/ha in 800 l Wasser/ha - ES 71 (Nachblüte) 150 g/ha in l Wasser/ha - ES 75 (Beeren erbsengroß) 187,5 g/ha in l Wasser/ha Für die Anwendung im Weinbau gilt: Insgesamt nicht mehr als 3 Behandlungen pro Jahr in dieser Kultur. NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von ,- EURO geahndet werden. 373

4 Obstbau, Freiland Steward kann im Kernobst gegen alle oberflächlich vorkommenden Stadien von Schmetterlingsraupen eingesetzt werden. Durch die schnelle Wirkung (Lähmung) wird der Schädlings-Fraß an Knospen, Blättern und Früchten unmittelbar nach der Anwendung gestoppt. Speziell bei der Bekämpfung des Apfelwicklers sollte Steward in eine Strategie mit Wirkstoffwechsel eingebaut werden. Bitte beachten Sie dazu die regionalen Warndienst-Hinweise. Der optimale Einsatz-Zeitpunkt liegt beim Apfelwickler vor dem Schlupf, also bevor sich die Raupen in die Frucht einbohren, bei anderen Wickler-Arten ist die Terminierung flexibler, optimal jedoch zum Schlupf. Eine gute Benetzung ist Vorraussetzung für den Bekämpfungserfolg. Gegen Kleinen Frostspanner und freifressender Schmetterlingsraupen Einsatz nach dem Auftreten der ersten Larven (in der Regel ab Sichtbarwerden der Blütenknospen, Stadium BBCH 55). Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung bzw. zum frühen Termin. Gegen Apfelwickler und Wickler-Arten (Tortricidae) Einsatz bei Beginn der Eiablage (ab Stadium BBCH 72). Maximal 4 Behandlungen in dieser Anwendung im Abstand von 10 bis 14 Tagen. Gegen Schalen- und Fruchtschalenwickler Einsatz gegen die Auflaufgeneration nach dem Auftreten der ersten Larven (in der Regel ab Sichtbarwerden der Blütenknospen, Stadium BBCH 55). Maximal 1 Behandlung zum frühen Termin. Weitere Spritzungen gegen die Sommergeneration bei Beginn der Eiablage (ab Stadium BBCH 72). Maximal 3 Behandlungen zum späten Termin im Abstand von 10 bis 14 Tagen. Aufwandmenge Obstbau 85 g/ha und je 1 m Kronenhöhe in 500 l Wasser/ha und je 1 m Kronenhöhe spritzen oder sprühen. 374

5 Für die Anwendungen im Obstbau gilt: Insgesamt nicht mehr als 4 Behandlungen pro Jahr in dieser Kultur. Gemüsebau, Freiland Gegen freifressende Schmetterlingsraupen an Blumenkohl, Wirsing, Rotkohl, Weißkohl im Freiland Steward wirkt über Kontakt oder Fraß gezielt auf alle Larvenstadien von Schad-Schmetterlingen, wie z. B. Kohlweißling-Arten (Pieris brassicae, Pieris rapae), Kohleule (Mamestra brassicae) oder Kohlmotte (Plutella xylostella). Auch freiliegende Eigelege der Zielorganismen werden erfasst. Eine gute Benetzung ist Voraussetzung für den Bekämpfungserfolg. Die Wirkung ist auch bei hohen Temperaturen und bei Regen bzw. Beregnung (nach Antrocknen des Spritzbelages) uneingeschränkt gegeben. Steward bei Beginn der Eiablage bzw. bei Befall, unter Beachtung der Schadensschwelle im Abstand von 10 bis 14 Tagen spritzen oder sprühen. Aufwandmenge: 85 g/ha in mindestens 600 l Wasser/ha (Pflanzengröße bis 50 cm) Bei hohem Schädlingsdruck und starkem Blattzuwachs sollte ein kürzerer Spritzabstand eingehalten werden (ca. 8 Tage). Für die Anwendung in Blumenkohl, Wirsing, Rotkohl, Weißkohl gilt: Insgesamt nicht mehr als 3 Behandlungen pro Jahr in dieser Kultur. Gegen Maiszünsler an Zuckermais im Freiland Steward wirkt über Kontakt oder Fraß gezielt auf die Larven des Maiszünslers. Eine gute Benetzung ist Voraussetzung für den Bekämpfungserfolg. Wir empfehlen eine Wasseraufwandmenge von mindestens 300 l/ha. Die Anwendung sollte zum Schlupf der Larven nach regionalem Warndienstaufruf erfolgen. Aufwandmenge: 125 g/ha in l Wasser/ha ab Flughöhepunkt der Falter oder nach Warndienstaufruf spritzen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Für die Anwendung im Gemüsebau (Blumenkohle, Wirsing, Rotkohl, Weißkohl, Zuckermais) gilt: NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen 375

6 können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von ,- EURO geahndet werden. Gemüsebau (Genehmigte Anwendungsgebiete) Hinweis für genehmigte Anwendungsgebiete Mögliche Schäden aufgrund mangelnder Wirksamkeit oder Schäden an den Kulturpflanzen liegen im Verantwortungsbereich des Anwenders. In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Genehmigtes Abwendungsgebiet Schadorganismus Anwendungszeitpunkt Anzahl Behandlungen pro Jahr in dieser Kultur Aufwandmenge Anwendungstechnik Wartezeit in Tagen Kohlrabi (Freiland) Kohlrabi (im Gewächshaus) Rettich, Radieschen (Freiland) Feldsalat (im Gewächshaus) Gurke (im Gewächshaus) Tomate (im Gewächshaus) freifressende Schmetterlingsraupen Bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome / Schadorganismen 2 85 g/ha Spritzen g/ha Spritzen g/ha 3 85 g/ha 3 3 Siehe unten Siehe unten Spritzen im Abstand von 7-14 Tagen Spritzen im Abstand von Tagen Spritzen im Abstand von 5-14 Tagen Spritzen im Abstand von 5-14 Tagen Aufwandmenge für Gurken und Tomaten im Gewächshaus 85 g/ha (Pflanzengröße bis 50 cm) in maximal 600 l Wasser/ha 128 g/ha (Pflanzengröße 50 bis 125 cm) in maximal 900 l Wasser/ha 170 g/ha (Pflanzengröße über 125 cm) in maximal l Wasser/ha 376

7 Hinweis Bei Einsatz von Hummelvölkern im Gewächshaus wird empfohlen, dass die Hummelvölker vor der Behandlung mit Steward entfernt werden und erst nach einer Wartezeit von 72 Stunden wieder eingesetzt werden. Für Kohlrabi im Freiland und für Rettich und Radieschen im Freiland gilt: NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von ,- EURO geahndet werden. Für Rettich und Radieschen gilt: Die Anwendung erfolgt als Flächenspritzung. WP747 - In Abhängigkeit von Kultur, Sorte, Anbauverfahren und spezifischen Umweltbedingungen können Schäden an der zu behandelnden Kultur nicht ausgeschlossen werden. Die Pflanzenverträglichkeit sollte daher unter den betriebsspezifischen Bedingungen geprüft werden. Für Feldsalat gilt: Die Anwendung erfolgt im Flächenspritzverfahren wie in den zugelassenen Anwendungsgebieten Blumenkohle und Kopfkohle. Ackerbau, Freiland Gegen Maiszünsler an Mais Steward wirkt über Kontakt oder Fraß gezielt auf die Larven des Maiszünslers. Eine gute Benetzung ist Voraussetzung für den Bekämpfungserfolg. Wir empfehlen eine Wasseraufwandmenge von mindestens 300 l/ha. Die Anwendung sollte zum Schlupf der Larven nach regionalem Warndienstaufruf erfolgen. Aufwandmenge Ab Flughöhepunkt der Falter oder nach Warndienstaufruf 125 g/ha in l Wasser/ha spritzen. Maximal 1 Behandlung in dieser Anwendung und für die Kultur bzw. je Jahr. Für die Anwendung im Mais gilt: NW642 - Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Min- 377

8 destabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von ,- Euro geahndet werden. Pflanzenverträglichkeit Steward wird nach bisherigen Erfahrungen in den empfohlenen Aufwandmengen von allen Kulturpflanzen gut vertragen. Mischbarkeit, Regenbeständigkeit Steward ist mit Equation Pro problemlos mischbar. Nach Antrocknen des Spritzbelages ist das Produkt regenfest bis 60 mm Niederschlag. Hinweis zum Resistenz-Management Einige Insekten haben Resistenzen gegenüber handelsüblichen Produkten entwickelt. Treten solche Resistenzen auf, reichen die empfohlenen Aufwandmengen der entsprechenden Produkte nicht aus, um die Populationen unter der wirtschaftlichen Schadensschwelle zu halten. Das Entstehen von Resistenzen ist nicht vorhersehbar; beachten Sie deshalb bitte die Empfehlungen der regionalen Beratung zur Vermeidung der Resistenzentwicklung. Aufgrund seiner einzigartigen Wirkungsweise ist Indoxacarb sehr gut für die Einbeziehung in Resistenz-Vermeidungs-Programme (Resistenz-Management) geeignet. Obwohl bisher keine Resistenzen von Insekten gegen Indoxacarb aufgetreten sind, sollten alle Maßnahmen des Resistenz-Managements beachtet werden, um die Wirksamkeit des Produktes so lange wie möglich aufrecht zu erhalten: 1. Wechselnde Anwendung mit Produkten aus anderen Wirkstoffklassen. 2. Überwachung (Monitoring) der Insektenpopulationen und Wahl des Anwendungszeitpunktes von Steward bei Erreichen der wirtschaftlichen Schadensschwelle. Dabei kann mehr als eine Behandlung für die Bekämpfung notwendig sein. 3. Anwendung der Produkte entsprechend der in der Gebrauchsanleitung angegebenen Aufwandmenge, Anwendungsintervalle und Einsatztermine. 4. Indoxacarb schont Nützlinge und Prädatoren (Gegenspieler), wodurch ein zusätzlicher Beitrag im Sinne von biologischer Schädlingsbekämpfung gegeben ist und das Resistenz-Risiko verringert wird. 378

9 Herstellung der Spritzbrühe Spritzgeräte regelmäßig auf Prüfstand kontrollieren und einstellen lassen. Die benötigte Menge Steward in den zu ¼ bis ½ gefüllten Spritztank geben. Die restliche Wassermenge bei laufendem Rührwerk zugeben. Während des Spritzens Rührwerk laufen lassen. Die Spritzbrühe nur für den augenblicklichen Bedarf ansetzen, sofort ausbringen, nicht über Nacht stehen lassen. Wartezeiten Weinrebe (Keltertrauben): 14 Tage Kernobst: 7 Tage Wirsing, Rotkohl, Weißkohl, Blumenkohle: 3 Tage Zuckermais, Mais: Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich (F). Hinweise für den sicheren Umgang Von der Zulassungsbehörde festgesetzte Anwendungsbestimmungen: NW468 - Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. NW604 - Die Anwendungsbestimmung, mit der ein Abstand zum Schutz von Oberflächengewässern festgesetzt wurde, gilt nicht in den durch die zuständige Behörde besonders ausgewiesenen Gebieten, soweit die zuständige Behörde dort die Anwendung genehmigt hat. Für die Anwendung in Weinreben, Blumenkohlen, Wirsing, Rotkohl, Weißkohl gilt: NT104 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetra- 379

10 gen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Bundesanzeiger im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Für die Anwendung im Obstbau bei frühen Anwendungen (BBCH 55) gilt: NW605 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mit einem Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Dabei sind, in Abhängigkeit von den unten aufgeführten Abdriftminderungsklassen der verwendeten Geräte, die im Folgenden genannten Abstände zu Oberflächengewässern einzuhalten. Für die mit * gekennzeichneten Abdriftminderungsklassen ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Abdriftminderung von mindestens 90 % *; 75 % *; 50 % 5 m. NW606 - Ein Verzicht auf den Einsatz verlustmindernder Technik ist nur möglich, wenn bei der Anwendung des Mittels mindestens unten genannter Abstand zu Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - eingehalten wird. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von ,- EURO geahndet werden. Abstand - 15 m. NT106 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärt- 380

11 nerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % eingetragen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Bundesanzeiger im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Für die Anwendung im Obstbau bei späten Anwendungen (ab BBCH 72) gilt: NW609 - Die Anwendung des Mittels auf Flächen in Nachbarschaft von Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführende, aber einschließlich periodisch wasserführender Oberflächengewässer - muss mindestens mit unten genanntem Abstand erfolgen. Dieser Abstand muss nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung mit einem Gerät erfolgt, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung eingetragen ist. Unabhängig davon ist, neben dem gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebenen Mindestabstand zu Oberflächengewässern, 6 Absatz 2 Satz 2 PflSchG zu beachten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu ,- EURO geahndet werden. Abstand - 5 m. NT105 - Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis Verlustmindernde Geräte vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetra- 381

12 gen ist. Ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht möglich, muss bei der Anwendung ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im Bundesanzeiger im Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13.April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. Hinweise zum Schutz des Anwenders SB001 - Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden, Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SS110 - Universal-Schutzhandschuhe (Pflanzenschutz) tragen beim Umgang mit dem unverdünnten Mittel. EO SPo 5: Wiederbetreten der behandelten Fläche erst nach Abtrocknung des Spritzbelages. EO SPo 5: Vor dem Wiederbetreten ist das Gewächshaus gründlich zu lüften. Handschuhe vor dem Ausziehen waschen. Jeweilige Gebrauchsanleitung der Hersteller von Schutzkleidung beachten. Bienen und andere Nützlinge NB Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nicht bienengefährlich eingestuft (B4). NN3844, NN385 - Das Mittel wird als schädigend für Populationen der Arten Aphidius colemani (Brackwespe) und Diaeretiella rapae (Brackwespe) eingestuft. NN Das Mittel wird als schwach schädigend für Populationen der Arten Aphidius rhopalosiphi (Brackwespe) eingestuft. 382

13 NN134, NN191, NN160 - Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen der Arten Typhlodromus pyri (Raubmilbe), Episyrphus balteatus (Schwebfliege) und Aleochara bilineata (Kurzflügelkäfer) eingestuft. Gewässerorganismen NW262 - Das Mittel ist giftig für Algen. NW264 - Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW265 - Das Mittel ist giftig für höhere Wasserpflanzen. Entsorgung Leere und sorgfältig gespülte Verpackungen an den autorisierten Sammelstellen im Rahmen des IVA-Entsorgungskonzeptes PAMIRA 1 abgeben. Informationen zu Zeitpunkt und Ort der Sammlungen erhalten Sie von Ihrem Händler. Produktreste nicht dem Hausmüll beigeben, sondern in Originalverpackungen bei den entsorgungspflichtigen Körperschaften anliefern. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung. Einstufung nach GefStoffV: Xn, N R22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R51/53 - Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. S2 - Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S13 - Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. S20/21 - Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. S24 - Berührung mit der Haut vermeiden. S35 - Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. S37 - Geeignete Schutzhandschuhe tragen. S46 - Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S57 - Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. RA023 - Enthält: Indoxacarb. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. SP001 - Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Leere Verpackungen nicht weiterverwenden. Marke von E.I. du Pont de Nemours and Company 1 eingetragene Marke des IVA 383

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