Hessische Landesbahn (HLB): Neubau einer Wartungshalle, Kasteler Straße 45, Wiesbaden
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- Martha Kopp
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1 Hessische Landesbahn (HLB): Neubau einer Wartungshalle, Kasteler Straße 45, Wiesbaden Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und Kurzgutachten zum Vorkommen von geschützten Arten Stand: Auftraggeber: InfraServ Wiesbaden Kasteler Straße Wiesbaden Bearbeiter: Dipl.- Biol. Alexander Roos Dipl.- Ing. agr. Petra Holzwarth Dipl.- Biol. Rudolf Twelbeck LANDSCHAFTSÖKOLOGIE UND ZOOLOGIE Dipl.-Biol. Rudolf Twelbeck Im Leimen 2, 5513 Mainz Tel. (6131)
2 Inhaltsübersicht Seite 1 Ausgangslage Methoden Ergebnisse Biotoptypen Fauna Artenschutzrechtliches Fazit Literatur...1 Anlagen 1 Bestand Biotoptypen nach Hessischer Kompensationsverordnung (aus BÖGER & RAUSCH 28) 2 Konfliktlageplan 2
3 1 Ausgangslage Der Bebauungsplan "Grünzug Industriepark" (LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN - DER MA- GISTRAT- STADTPLANUNGSAMT 21) im Ortsbezirk Wiesbaden Biebrich soll umgesetzt werden. In diesem Gebiet ist der Neubau einer Wartungshalle für Schienenfahrzeuge geplant. Aus technischen Gründen liegt dieser Neubau kleinflächig außerhalb des gültigen Bebauungsplangebietes (siehe Anlage 2). Daher ist eine Anpassung des Fachgutachtens Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser (BÖGER & RAUSCH 28) erforderlich, das hiermit vorgelegt wird. 3
4 2 Methoden Die Begutachtung des Vorhabensgebietes fand am und am statt. 3 Ergebnisse 3.1 Biotoptypen Die Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung wurde bereits im Fachgutachten Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser (BÖGER & RAUSCH 28) abgearbeitet. Das Bauvorhaben zum Neubau der Wartungshalle nimmt nun etwas mehr in Anspruch als im Bebauungsplan ausgeführt, nämlich zusätzlich 1.11 Quadratmeter. Die zusätzliche Versiegelung entsteht durch den vergrößerten Hallenbau und dessen Umfahrung. Aus diesem Grunde ist an dieser Stelle eine Nachbilanzierung auf der Grundlage der aktuellen Planung erforderlich. Nach der Neubilanzierung ergibt sich eine der e insgesamt mit einer positiven Bilanz ( Punkte). Die ursprüngliche Bilanz ist in dem Fachgutachten Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser (BÖGER & RAUSCH 28) enthalten. Hier ergab sich eine positive Bilanz von Punkten. Durch die Vergrößerung der versiegelten in der jetzigen Bilanz ist dieser Überschuss an Punkten geringer, aber immer noch vorhanden mit Punkten. Über die im Bebauungsplan festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen hinaus sind somit keine weiteren Maßnahmen erforderlich. Nachfolgend wird die Bilanz tabellarisch dokumentiert (siehe Tabelle 1). 4
5 Tabelle 1: Übersicht Eingriffs-/Ausgleichsbilanz Biotoptypen- Code / / 1.53/ 1.71/11221 Bezeichnung Werte aus Fachgutachten BÖGER & RAUSCH (28) Zusatzbewertung (Erläuterung s. u.) x Aktualisierte Werte nach geplantem Hallenbau neu neuer Vorwald (Schlagfluren, Naturverjüngung...) nach Trockene bis frische, basenreiche, voll entwickelte Gebüsche, Hecken, Säume Hecken-/Gebüschpflanzung (standortfremd, Ziergehölze) Naturfern ausgebaute Gräben/Fließgewässer Übergang Naturnahe Mittel aus en, + 5 Grünlandeinsaat/Magerrasen nach Kurzlebige Ruderalfluren nach Kurzlebige Ruderalfluren nach Wiesenbrachen und ruderale Wiesen Wärmeliebende ausdauernde 3 nach Ruderalfluren meist trockener Standorte Hochstaudenbestände in KV nicht enthalten aus aggresiven Neophyten Sehr stark oder völlig versiegelte n Gewerbe- und Mischgebietsbau-flächen, panteile Biotopunkte durch nach B-Plan u. Mittlung d. Anteile Baunutzungsverordnung , , ,65 -,35 (ohne Bestand) 5
6 Biotoptypen- Code 1.51/ 1.53/ 1.71/ / 4.22/ / 4.22/ / / Bezeichnung Sondergebietsbauflächen, Biotopanteile nach B-Plan u. Baunutzungsverordnung (ohne Bestand) Nahezu versiegelte n, Pflaster Schotter-, Kies- und Sandwege, -plätze o- ähnliche n Grünzug am InfraServ- Parkplatz Biotoptypenanteile nach Entwurf zur Grünzugsplanung Zentraler Grünzug Biotoptypenanteile nach Entwurf zur Grünzugsplanung Grünzug südlich Salzstraße Biotoptypenanteile nach Entwurf zur Grünzugsplanung Befestigte und begrünte n (Rasenpflaster, Werte aus Fachgutachten BÖGER & RAUSCH (28) Zusatzbewertung (Erläuterung s. u.) punkte durch Mittlung d. Anteile Rasengittersteine) Dachfläche, nicht begrünt1 Dachfläche, begrünt Gärtnerisch gepflegte Anlagen im Verkehrs- und Siedlungsraum Hausgärten intensiv genutzt, mit Baumbestand, öffentliches Grün mit Ziergehölzen punkte durch Mittlung d. Anteile punkte durch Mittlung d. Anteile punkte durch Mittlung d. Anteile x Aktualisierte Werte nach geplantem Hallenbau neu neuer 5, , ,8 -, ,8 3,1 33, ,8 3,1 33, , , , , ,3 -,1 6
7 Biotoptypen- Code Zwischensumme Traufflächen Bezeichnung Intensivrasen u. vegetationsarme Trauf-flächen unter Gehölzen Extensiv gepflegte Rasenflächen Einzelbaum, einheimisch Einzelbaum, nicht heimisch, pauschal ü. wassergebunden. Decke im Zwischensumme Gesamtbiotopwert Planzustand Gesamtbilanz Werte aus Fachgutachten BÖGER & RAUSCH (28) Grünzug Einzelbaum, nicht heimisch Baumgruppe, einheimisch 664 Baumgruppe, nicht einheimisch 98 Allee, Baumreihe, einheimisch 7 Allee, Baumreihe, nicht einheimisch (Pappelreihe) Zusatzbewertung (Erläuterung s. u.) (hne Traufen) x Aktualisierte Werte nach geplantem Hallenbau neu neuer , , , , ,85 7
8 3.2 Fauna Im Vorhabensgebiet kommen keine Reptilien vor. Entlang der Bahngleise bleibt ein Wanderkorridor für in Zukunft einwandernde Reptilien vorhanden. Sonstige geschützten Arten wurden bei den Kartierungen nicht nachgewiesen. 8
9 4 Artenschutzrechtliches Fazit Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 (1) BNatSchG lauten: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Zugriffsverbote)." Laut Fachgutachten von BÖGER & RAUSCH 28 kommt die Blauflügelige Ödlandschrecke (Oedipoda caerulescens) vor. Für sie wurde bereits vorlaufend eine Ausgleichsfläche geschaffen. Durch das Vorhaben werden die Vorschriften des 44 (1) BNatSchG nicht verletzt. 9
10 5 Literatur BÖGER, K. & G. RAUSCH (28): Grünzug Industriepark (Wiesbaden-Biebrich). Fachgutachten Tiere und Pflanzen, Boden und Wasser (als Anlage zum Umweltbericht). - unveröffentl. Gutachten im Auftrag der Landeshauptstadt Wiesbaden BNATSCHG (29): Gesetz zur Neuregelung des Rechts des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Bundesnaturschutzgesetz Bundesgesetzblatt, 38 S., Bonn KV (215): Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ausgleichsabgaben des Landes Hessen (Kompensationsverordnung - KV) vom 1. September 25, letzte ( ) LANDESHAUPTSTADT WIESBADEN - DER MAGISTRAT- STADTPLANUNGSAMT (21): Begründung zum Bebauungsplan "Grünzug Industriepark" im Ortsbezirk Biebrich nach 9 (8) Baugesetzbuch S., Wiesbaden 1
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