MoMiG Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen

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1 MoMiG Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen Ralf Weinber Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

2 Übersicht Übersicht A. Einführung B. Neue Unternehmergesellschaft C. Beschleunigung der GmbH-Gründung D. Stammkapital E. Neues Eigenkapitalersatzrecht F. Insolvenzantragspflicht G. Bekämpfung von Missbrauch 2

3 A. Einführung A. Einführung 3

4 A. Einführung Entwicklung bis zum MoMiG GmbH-Gesetz aus dem Jahre 1892 Novelle des GmbHG 1980, unter anderem: Stammkapitalerhöhung von auf DM Eigenkapitalersatzregeln normiert Anstoß für das MoMiG kam von außen EuGH-Urteile aus 1999, 2002 und 2003 ( Inspire Art Limited ) è ausländische Gesellschaften mit Verwaltungssitz in Deutschland è Vielzahl deutscher Limiteds (ca ) entstanden Deutscher Gesetzgeber musste handeln: Alternative zur Limited Regierungsentwurf zum MoMiG vom , Gesetzesbeschluss des Bundestages vom , Zustimmung durch Bundesrat am Voraussichtliches Inkrafttreten des Gesetzes am

5 A. Einführung GmbH im Wettbewerb Gründung der englischen private limited company ohne Mindestkapital, GmbH mindestens andere europäische Gesellschaften spielen in der Praxis keine Rolle Limited: Gründung in 1 4 Werktagen GmbH traditionell : ca. 3 bis 4 Wochen Allerdings: è 3 Wochen normalerweise bei mittelfristiger Gründungsplanung unproblematisch 5

6 A. Einführung Reformansätze Neue Unternehmergesellschaft Beschleunigung der Gründung Verringerung der Gründungsvoraussetzungen Vereinfachung des GmbH-Rechts (u.a. Eigenkapitalersatz) Verschiebung des Haftungsschwerpunkts: geringe Zugangsbeschränkungen und verschärfter Haftung in der Krise Unterwerfung der Limited unter deutsche Regelungen in Teilbereichen bei dieser Gelegenheit: Bekämpfung von Missständen bei der GmbH 6

7 B. Neue "Unternehmergesellschaft" B. Neue Unternehmergesellschaft 7

8 B. Neue "Unternehmergesellschaft" Eckdaten der Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Bloße Variante zur GmbH, keine eigenständige Rechtsform Stammkapital ab 1,- Ansparmodell bei Gewinnen Festgelegter Firmenzusatz: - Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder - UG (haftungsbeschränkt) 8

9 B. Neue "Unternehmergesellschaft" Einfügen eines neuen 5 a GmbHG 5 a Unternehmergesellschaft (Gesetzestext:) (1) Eine Gesellschaft, die mit einem Stammkapital gegründet wird, das den Betrag des Mindeststammkapital nach 5 Abs. 1 unterschreitet, muss in der Firma abweichend von 4 die Bezeichnung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) führen. 9

10 B. Neue "Unternehmergesellschaft" Stammkapital und Firmenname Stammkapital unter Nennbetrag des jeweiligen Geschäftsanteils: mindestens 1 (3 Gesellschafter: mindestens 3 ) Erlaubt ist nur die Abkürzung Unternehmergesellschaft durch UG, nicht haftungsbeschränkt Vor Anmeldung der Gesellschaft zum HReg muss Stammkapital in voller Höhe eingezahlt werden Sacheinlagen bei UG sind ausgeschlossen (Problematik der verdeckten Sacheinlage) Künftige Firmierungen bspw.: Max Müller Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) Max Müller UG (haftungsbeschränkt) auch Phantasienamen: Vario Grip UG (haftungsbeschränkt) Keine Umwandlung von GmbH in UG möglich 10

11 B. Neue "Unternehmergesellschaft" Rücklagenbildung Gesetzliche Rücklage im Jahresabschluss in Höhe von ¼ des Jahresüberschusses zu bilden (Ausschüttungssperre) Preis der kostenlosen Haftungsbegrenzung Verwendung der Rücklage - zum Ausgleich eines Jahresfehlbetrages (soweit nicht durch Gewinnvortrag aus Vorjahr gedeckt) - zum Ausgleich eines Verlustvortrages aus dem Vorjahr, soweit nicht durch Jahresüberschuss gedeckt - Rücklage wird in der Krise aufgebraucht Problematik bei reinen Verwaltungsgesellschaften, die keine Gewinne machen 11

12 B. Neue "Unternehmergesellschaft" Rücklagenbildung Soweit Kapitalrücklage einen Betrag von erreicht: - Kapitalerhöhung aus der Rücklage möglich, aber keine Verpflichtung - bei Kapitalerhöhung: Entfall der Rücklagenbildung Umfirmierung in GmbH möglich (keine Pflicht) Rechtsfolgen bei Verstoß: - Nichtigkeit des Jahresabschlusses, des Gewinnverwendungsbeschlusses - Haftung des Geschäftsführers 12

13 B. Neue "Unternehmergesellschaft" Anwendungsfälle der Unternehmergesellschaft Neugründer ohne Vermögen (früher Limited) Risikoreiche Unternehmungen, die kein Kapital benötigen (Programmierer, Dienstleister usw.) Auslagerung risikoreicher Sparten für bereits bestehende Personen- oder Kapitalgesellschaften Auslagerung neuer Geschäftsfelder (ohne Gefährdung der bestehenden Gesellschaften) Als Komplementär bei KG; künftig: Max Müller Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) & Co. KG 13

14 C. Beschleunigung der GmbH-Gründung C. Beschleunigung der GmbH-Gründung 14

15 C. Beschleunigung der GmbH-Gründung Reformansätze Vereinfachte Gründung mit Musterprotokoll für Einpersonengesellschaft und Mehrpersonengesellschaft (max. 3 Gesellschafter) Abkoppelung des Handelsregisterverfahrens von verwaltungsrechtlichem Genehmigungsverfahren Elektronische Registerführung (EHUG) è Verkürzung auf 1-2 Tage 15

16 C. Beschleunigung der GmbH-Gründung Vereinfachte Gründung max. 3 Gesellschafter nur 1 Geschäftsführer in einem Dokument Satzung Geschäftsführerbestellung Gesellschafterliste (künftig enorm hohe Bedeutung) günstige Gründungskosten: 20 Notar, 100 Registergericht Anmeldung der Gesellschaft: 7, 8 GmbHG keine Belegvorlage (Einzahlbelege), nur bei erheblichen Zweifel 16

17 C. Beschleunigung der GmbH-Gründung Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft UR.Nr. Heute, den erschien vor mir,, Notar/in mit dem Amtssitz in, Herr/Frau 1. Der Erschienene errichtet hiermit nach 2 Abs. 1 a GmbHG eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung unter der Firma mit dem Sitz in 2. Gegenstand des Unternehmens ist. 3. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt (i.w. Euro) und wird vollständig von Herrn/Frau (Geschäftsanteil Nr. 1) übernommen. Die Einlage ist in Geld zu erbringen, und zwar sofort in voller Höhe/zu 50 % sofort, im Übrigen sobald die Gesellschafterversammlung ihre Einforderung beschließt. 17

18 C. Beschleunigung der GmbH-Gründung Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft 4. Zum Geschäftsführer der Gesellschaft wird Herr/Frau, geboren am, wohnhaft in, bestellt. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs befreit. 5. Die Gesellschaft trägt die mit der Gründung verbundenen Kosten bis zu einem Gesamtbetrag von 300, höchstens jedoch bis zum Betrag ihres Stammkapitals. Darüber hinausgehende Kosten trägt der Gesellschafter. 6. Von dieser Urkunde erhält eine Ausfertigung der Gesellschafter, beglaubigte Ablichtungen die Gesellschaft und das Registergericht (in elektronischer Form) sowie eine einfache Abschrift das Finanzamt Körperschaftsteuerstelle. 7. Der Erschienene wurde vom Notar/ von der Notarin insbesondere auf folgendes hingewiesen: 18

19 C. Beschleunigung der GmbH-Gründung Anmerkungen zum Musterprotokoll Zwei Möglichkeiten der Gründung: è klassisch als GmbH è Neue Variante als Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bzw. UG (haftungsbeschränkt ) Keine Höchstgrenze des Stammkapitals bei der vereinfachten Gründung Bei UG darf die Anmeldung erst erfolgen, wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt ist. Geschäftsanteile werden nummeriert Nur ein Geschäftsführer; Befreiung von 181 BGB zwingend Problem bei Mehrpersonengesellschaften: Satzungsinhalt unzureichend (Kündigung; Ausscheiden; Vinkulierung) 19

20 C. Beschleunigung der GmbH-Gründung Abkoppelung Handelsregisterverfahren von verwaltungsrechtlichem Genehmigungsverfahren Bisher: Genehmigung (z.b. Handwerks-, Gewerberecht) muss bei Anmeldung vorliegen Künftig: Genehmigungsverfahren ist völlig unabhängig vom Handelsregisterverfahren! 20

21 C. Beschleunigung der GmbH-Gründung Elektronische Registerführung Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) è Seit Umstellung sämtlicher Register auf elektronischen Betrieb è Zur Gründung erforderliche Unterlagen werden elektronisch eingereicht è Notarielle Beglaubigung elektronisch è Beteiligung der IHK elektronisch Bekanntmachung der HReg-Eintragung elektronisch, Einsicht jederzeit im Internet 21

22 D. Stammkapital D. Stammkapital 22

23 D. Stammkapital Änderungen: (fast völliger) Verzicht auf Mindeststammkapital in der Unternehmergesellschaft Leichtere Identifikation der Geschäftsanteile Leichtere Aufteilbarkeit der Geschäftsanteile Leichtere Übertragung von Geschäftsanteilen Erleichterung bei der Gründung 23

24 D. Stammkapital Änderungen: Erleichterung bei Bewertung von Sacheinlagen Erleichterung bei verdeckten Sacheinlagen Erleichterung bei Hin- und Herzahlen (Herabsetzung des Mindeststammkapital auf wurde in letzter Sekunde aus dem Gesetz genommen) 24

25 D. Stammkapital Leichtere Identifikation und Aufteilbarkeit der Geschäftsanteile Geschäftsanteile sind zukünftig in der Gesellschafterliste durchgehend zu nummerieren; einfache Bezeichnung Änderung des Mindeststammkapitals und der Teilbarkeit: Bisher:Mindeststammeinlage pro Gesellschafter 100 Unterteilung in Einheiten zu mindestens 50 Künftig: Aufteilung einheitlich mindestens 1 Umständliches Genehmigungsverfahren der Teilung entfällt 25

26 D. Stammkapital Leichtere Übertragung von Geschäftsanteilen Auch künftig: notarielle Übertragung von GmbH-Anteilen enorme Bedeutung der Gesellschafterliste für die Übertragung Im Verhältnis zur GmbH gilt als Gesellschafter nur noch, wer folgende Voraussetzungen erfüllt: - Eintragung in Gesellschafterliste - Gesellschafterliste im Handelsregister aufgenommen ( virtuelle Aufnahme ) Alt- und Neugesellschafter haben Anspruch auf Aktualisierung der Liste 26

27 D. Stammkapital Gesellschafterliste Bisherige Bedeutung der Gesellschafterliste gering jetzt: Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigen (fälschlich in Gesellschafterliste eingetragen) möglich; keine materielle Prüfung durch Registergericht Ausdifferenzierte gesetzliche Regelung für den gutgläubigen Erwerb Gesteigerte Sorgfaltspflichten für den Geschäftsführer bzgl. Richtigkeit der Gesellschafterliste (Tod eines Gesellschafter; Zusammenlegung von Geschäftsanteilen; Teilung eines Geschäftsanteils) 27

28 D. Stammkapital Sacheinlagen und verdeckte Sacheinlagen Bisher: genaue Prüfung (Sachgründungsbericht) bei Gründung mit Sacheinlagen; Jetzt: Ablehnung der Eintragung nur, wenn Sacheinlagen nicht unwesentlich überbewertet worden sind Erleichterungen bei verdeckten Sacheinlagen - in Praxis häufig verdeckte Sacheinlage: Bargründung mit anschließendem Kauf vom Gesellschafter è keine Offenlegung der Sacheinlage zur Vermeidung von Prüfungs- und Registerkosten 28

29 D. Stammkapital Verdeckte Sacheinlage Jetzt neues Anrechnungsmodell : Anrechnung des Wertes der verdeckten Sacheinlage auf die Bareinlage Beispiel: Kauf einer Sache mit tatsächlichen Wert von ,- (2 Wochen nach Zahlung der Bareinlage) è keine Nachzahlung soweit Wert nur ,- beträgt è ,- Einlageforderung offen Beweis des Sachwertes durch: SV-Gutachten, Zeugen, Rechnungen, Urkunden 29

30 D. Stammkapital Hin- und Herzahlen Häufiger Fall des Hin- und Herzahlen : Stammeinlage wird als Gesellschaftsdarlehen ausgezahlt jetzt: Befreiung von Einlageverpflichtung, soweit Rückgewähranspruch vollwertig und sofort fällig ist; Offenlegung gegenüber Registergericht; Wichtig: bei späterem Wertverlust des Rückgewähranspruch è GF muss Forderung sofort geltend machen Neuerungen geltend rückwirkend è Heilung alter Fälle 30

31 E. Neues Eigenkapitalersatzrecht E. Neues Eigenkapitalersatzrecht 31

32 E. Neues Eigenkapitalersatzrecht Neues Eigenkapitalersatzrecht bisher: verworrene Rechtslage mit ausufernder Haftung künftig: Streichung der Eigenkapitalersatzregelungen und Aufhebung der Rechtsprechungs-Regeln è keine Umqualifizierung von Gesellschafterdarlehen in eigenkapitalersetzende Darlehen mehr möglich è Fremdkapital bleibt Fremdkapital (Gesellschafterdarlehen = Darlehen) Aber: Neuer Haftungstatbestand der Ausplünderung, 64 Abs.1 S.3 Anfechtungsrisiko nach 135 Abs. 1 Nr. 2 InsO Darlehensrückzahlungen innerhalb der Jahresfrist sind anfechtbar gleiches gilt für Drittdarlehen, soweit Gesellschafter Drittem Sicherheiten bestellte 32

33 E. Neues Eigenkapitalersatzrecht Zukünftige Rechtslage: Gesellschafterdarlehen GF des Kunden wechselt Wachstum Entwicklung des Unternehmens Kapitalbedarf Rückzahlung Gesellschafterdarlehen Zeitachse Insolvenz 33

34 E. Neues Eigenkapitalersatzrecht Zukünftige Rechtslage: Gesellschafterdarlehen GF des Kunden wechselt Wachstum Entwicklung des Unternehmens Kapitalbedarf Rückzahlung Gesellschafterdarlehen Zeitachse Insolvenz 34

35 E. Neues Eigenkapitalersatzrecht Eigenkapitalersetzende Nutzungsüberlassung Beispiel: Vermietung eines Grundstücks mit Hallen von der Besitzgesellschaft an operative Gesellschaft (GmbH) Neuer 135 Abs. 3 InsO: Gegenstand (Grundstück mit Halle) für die Fortführung des Unternehmens von erheblicher Bedeutung - falls keine Fortführung: Aussonderungsrecht (Insolvenzverwalter kann nicht mehr weitervermieten) - Nutzung durch Insolvenzverwalter max. 1 Jahr bei gleichzeitiger Vergütungspflicht (Durchschnitt des letzten Jahres vor Verfahrenseröffnung) 35

36 F. Insolvenzantragspflicht F. Insolvenzantragspflicht 36

37 F. Insolvenzantragspflicht Insolvenzantragspflicht Verlagerung der Insolvenzantragsvorschriften vom GmbHG ( 64 Abs. 1) in die Insolvenzordnung ( 15 a) Insolvenzantragspflicht für Geschäftsführer wie bisher: Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung Neuregelung: 15 Abs. 3 InsO - bei Führungslosigkeit der GmbH: Insolvenzantragspflicht für jeden Gesellschafter Führungslosigkeit: -grds. objektive Betrachtung (Amtsniederlegung) -eventuell auch, soweit GF handlungsunwillig oder unerreichbar 37

38 F. Insolvenzantragspflicht Insolvenzantragspflicht -positive Kenntnis von der Führungslosigkeit (kein bewusstes Verschließen vor der Kenntnis); Beweislast beim GF -keine ausufernde Nachforschungspflicht; aber Kenntnis vom Insolvenzgrund führt zur Nachfrage beim GF Haftung des Gesellschafters für Schaden aus unterlassener oder verspäteter Antragstellung Strafbarkeit des Gesellschafters: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren, soweit Insolvenzantrag nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig gestellt hat; Mit der Insolvenzantragspflicht des jeweiligen Gesellschafters bei Führungslosigkeit korrespondiert das Insolvenzantragsrecht des jeweiligen Gesellschafters; Streit unter Gesellschafter ist vorprogrammiert 38

39 G. Bekämpfung von Missbrauch G. Bekämpfung von Missbrauch 39

40 G. Bekämpfung von Missbrauch Neuregelungen Bisherige Ausgangslage unbefriedigend: Firmenbestattungen; Praktische Schwierigkeiten für Gläubiger Jetzt: erleichterte Zustellung möglich - Geschäftsanschrift muss im Handelsregister eingetragen werden (Anmeldung für bestehende GmbHs bis spätestens ) - erfolgloser Zustellungsversuch, danach öffentliche Zustellung Gesellschaft kann weitere empfangsberechtigte Person für die Zustellung benennen; bei Führungslosigkeit: Zustellung an Gesellschafter Verschärfte Haftung bei Ausplünderung 64 Abs. 1 S. 3 40

41 G. Bekämpfung von Missbrauch Ausplünderung der GmbH Verschärfte schwammige Haftung ( 64 Abs. 1 S.3) des Geschäftsführers bei Zahlungen an Gesellschafter, soweit diese zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führen mussten, es sei den nicht erkennbar Regelung geht über Insolvenzanfechtung hinaus, keine Insolvenzfristen; kein Benachteiligungsvorsatz nötig Hintergrund: man belässt was die Gesellschaft braucht Abstellen auf tatsächlichen Mittelentzug; Berücksichtigung der Gegenleistungen 41

42 G. Bekämpfung von Missbrauch Ausschluss vom Geschäftsführeramt Geschäftsführer kann nicht sein: - Verurteilung nach d StGB (Insolvenzstraftaten) - Berufsverbot im jeweiligen Geschäftszweig - Insolvenzverschleppung - Vorsätzlich falsche Angaben bei Anmeldung zum Handelsregister - Vorsätzlich unrichtige Darstellung nach 331 HGB - Verurteilung von mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe wegen vorsätzlichem Betrug, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug, Kreditbetrug, Untreue, Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt Rechtsfolge: Sperre für 5 Jahre als Geschäftsführer nach Rechtskraft der Verurteilung 42

43 G. Bekämpfung von Missbrauch Haftungsverschärfungen für den Geschäftsführer Haftung des Geschäftsführers bei Einreichung einer falschen Gesellschafterliste è Nachweise sorgfältig prüfen (lassen) Tipp: vorsichtiger GF prüft die Liste vor der Gesellschafterversammlung im Internet unter Ausplünderung der Gesellschaft Genaue Prüfung der vollständigen Einzahlung des Stammkapitals bei Gründung; Unterlassene Rücklagenbildung oder bewusstes Vermeiden der Rücklagenbildung bei der UG 43

44 Ende 44

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