Gefahren durch Strom

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1 Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- Gefahren durch Strom Merkblatt für Betriebe

2 Unfallgeschehen 2008 gab es im Regierungsbezirk Niederbayern eine Häufung von Arbeitsunfällen auf Baustellen und in Betrieben durch Stromeinwirkung. Die Schlagzeilen der Tagespresse lauteten: "Fahrgerüst in eine Freileitung geschoben - zwei Tote auf einer Baustelle" "Mit LKW Ladekran die Freileitung berührt, der Fahrer des LKW stirbt an der Unfallstelle" "Bei Klemmarbeiten in einem Stromverteilerkasten durch einen Lichtbogen schwere Verbrennungen erlitten" "Tödlicher Stromschlag durch Verwendung einer ungeeigneten Kabeltrommel im Freien" Gefahren Maßgeblich für die Gefährdung des Menschen ist die Höhe eines etwaigen Stromflusses durch den Körper bei Kontakt mit spannungsführenden Leitungen oder Bauteilen. Bereits ab einer Stromstärke von nur 30mA (= 0,03 A) kann bei einer ungünstigen Körperdurchströmung Herzkammerflimmern ausgelöst werden und dies zum Tod führen. Mit steigender Stromstärke und Dauer treten neben Verbrennungen unmittelbar Atemund Herzstillstand auf. Gleichzeitig kommt es ab einer Stromstärke von nur ca. 12 ma zur Verkrampfung der durchströmten Muskulatur. Dies hat zur Folge, dass der berührte Gegenstand nicht mehr losgelassen werden kann. Der Verunfallte kann daher den Stromfluss nicht mehr selbst unterbrechen. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Sicherungssysteme (z.b. Sicherungsautomaten in Unterverteilungen oder Hausanschlüssen) in erster Linie zum Schutz von Leitungen vor Überlastung durch Kurzschluss vorgesehen sind, nicht jedoch Schutzsysteme gegen menschliche Berührung darstellen. Entsprechend hoch sind deren Auslöseströme mit z.b. 16 A, 35 A oder 63 A im Vergleich zu den möglicherweise bereits tödlichen 30 ma bei Körperdurchströmung. In modernen Unterverteilungen in Gewerbe und Haushalt werden aus Gründen des Personenschutzes zusätzlich zu den Leitungssicherungen sogenannte Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter bzw. RCD) mit einem Auslösestrom von maximal 30 ma eingesetzt. Durch das schnelle und frühzeitige Ansprechen dieser FI-Schalter kommt es bei Kontakt mit spannungsführenden Teilen zu keiner gefährlichen Körperdurchströmung. Der Betroffene verspürt lediglich einen "elektrischen Schlag". Aufgrund der effektiven Reduzierung der Wirkung eines Stromschlages durch den Einsatz der FI-Schalter werden die Gefahren eines Stromschlages heute vielfach stark unterschätzt. Ist kein FI-Schalter vorhanden, kann die gleiche Berührung sehr schnell tödlich sein. Wichtig ist zu wissen, dass in älteren Hausinstallationen häufig keine FI-Schalter vorhanden sind und dass es vor allem auf Versorgungsseite der Netzbetreiber keine Personenschutzeinrichtungen wie FI-Schalter gibt. Bei Kontakt mit einer Versorgungsleitung (Freileitung, Erdkabel etc.) ist grundsätzlich davon auszugehen, dass eine automatische Abschaltung nicht erfolgt. Gleichzeitig können sehr hohe Stromstärken entsprechend der verfügbaren Versorgungsleistung auftreten. Die Leitungssicherungen liegen hier weit über 100 A. Durchströmte massive Metallteile können dadurch glühen oder schmelzen. Auch kann es zu Lichtbögen und erheblichem Funkenschlag kommen. Zu beachten ist ferner, dass abhängig von der Höhe der Spannung und den Witterungsbedingungen ein Spannungsüberschlag auf Gegenstände und Personen in der Nähe von Leitungen oder spannungsführenden Teilen über mehrere Meter Entfernung möglich ist. Ein direkter Kontakt ist daher für einen gefährlichen Stromfluss nicht zwingend erforderlich. 1

3 Das Arbeitsschutzgesetz schreibt vor: Vor Beginn der Arbeiten hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Arbeitgeber mit mehr als 10 Beschäftigten müssen das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. Sicherheitsabstand von elektrischen Freileitungen Um einen Spannungsüberschlag zu vermeiden sind in Abhängigkeit von der Spannungshöhe gewisse Sicherheitsabstände zu elektrischen Leitungen einzuhalten. Nachfolgende Grafik zeigt die erforderlichen Sicherheitsabstände. Die Beschäftigten sind über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Grundlegende Schutzmaßnahmen: Klärung Vor Beginn der Arbeiten klären, ob im Arbeitsbereich elektrische Leitungen vorhanden sind. Einhaltung von Sicherheitsabständen Schutzabstände zu Leitungen in Abhängigkeit der Nennspannung einhalten, zum Beispiel durch: - Drehwerk- oder Laufkatzenbegrenzung bei Krananlagen - Abschrankung von Arbeitsplätzen oder Verkehrswegen Bei unbekannter Spannungshöhe mind. 5m. Abstimmung mit dem Netzbetreiber Können die Schutzabstände nicht sicher eingehalten werden, sind die erforderlichen Schutzmaßnahmen grundsätzlich mit dem Netzbetreiber festzulegen, z.b. Freischalten oder Abdecken von Stromleitungen durch dessen Fachpersonal. Arbeiten erst nach Freigabe Müssen aus Schutzgründen Leitungen frei geschaltet werden, dürfen Arbeiten erst aufgenommen werden, wenn die Spannungsfreiheit je nach Leitung durch eine Elektrofachkraft oder den Netzbetreiber entsprechend den fünf Sicherheitsregeln sichergestellt ist und die Freigabe für die Arbeiten erteilt wurde. Bild 1: Sicherheitsabstand zu elektrischen Leitungen Die fünf Sicherheitsregeln nach VDE Vor Arbeiten an stromführenden Leitungen oder in ihrer unmittelbaren Nähe ist entsprechend den fünf Sicherheitsregeln nach VDE vorzugehen: Freischalten, gegen Wiedereinschalten sichern, Spannungsfreiheit feststellen, Erden und Kurzschließen, 1 m bis 1000 Volt 3 m bei 1000 bis Volt 4 m bei bis Volt 5 m bei bis Volt 5 m bei unbekannter Spannungshöhe benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken Zu beachten ist, dass diese Tätigkeiten (z.b. Spannungsfreiheit feststellen) nur durch entsprechende Fachkräfte durchgeführt werden. 2

4 Verhalten bei einem Elektrounfall Bei einem Elektrounfall bestehen auch für Helfer erhebliche Gefahren. Das richtige Verhalten ist für die eigene Sicherheit von entscheidender Bedeutung. In Tätigkeitsbereichen in denen Elektrounfälle auftreten können, sollten Arbeitnehmer daher in Bezug auf das richtige Verhalten bei Elektrounfällen unterwiesen werden. In jedem Führerstand von Kränen, Baggern, Lkw's mit Kran- oder Kippaufbauten und anderen Maschinen, die bei ihrem Betrieb in Kontakt mit elektrischen Leitungen kommen können, sollten Aufkleber mit Verhaltensweisen bei Elektrounfällen angebracht werden. Kontakt eines Fahrzeugteils mit einer elektrischen Leitung Solange der Fahrzeugführer den Führerstand nicht verlässt ist er in der Regel keiner Gefahr einer Körperdurchströmung ausgesetzt. Der Stromfluss ist entweder durch die isolierende Wirkung der Reifen unterbrochen oder der Strom fließt über einen Lichtbogen bzw. metallische Fahrzeugteile zur Erde. Versucht der Fahrzeugführer das Fahrzeug zu verlassen und berührt dabei gleichzeitig das Fahrzeug und den Boden kommt es zum Stromfluss durch den Körper mit in der Regel tödlichen Folgen. Auch wenn der Fahrzeugführer versucht vom Fahrzeug zu springen besteht durch mögliche Schrittspannung oder Lichtbogenüberschlag in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs die Gefahr einer tödlichen Körperdurchströmung. Aus diesem Grund dürfen sich auch Helfer dem Fahrzeug keinesfalls nähern solange der Strom nicht abgeschaltet ist. Kontakt einer Person mit einer Leitung bis 1000 V Bei einem Elektrounfall verkrampfen sich die Muskeln des Betroffenen, er kann die Stromquelle nicht mehr selbstständig loslassen. Berührt ein Helfer den Verunfallten kann es zusätzlich zu einer gefährlichen Körperdurchströmung für den Helfer kommen. Vor Rettung daher unbedingt den Stromkreis unterbrechen (Stecker ziehen, FI-Schalter oder Leitungsschutzschalter/Sicherung ausschalten). Wenn eine Unterbrechung des Stromkreises nicht möglich ist, die verletzte Person nur mit isolierenden Gegenständen (z.b. Kunststoffrohre oder Holzlatten) aus dem Gefahrenbereich bewegen oder eine Isolierung zwischen Verletzten und Untergrund bringen (Gummimatte, Gummihandschuhe, mehrere Plastiksäcke etc.). Notruf absetzen, Feuerwehr/Rettungsdienst anrufen - Tel.: 112 Erste Hilfe leisten. Je nach Allgemeinzustand des Betroffenen auf Sekundärverletzungen achten (Sturz o.ä.). Selbst scheinbar unversehrte Unfallopfer sind gefährdet: Herzrhythmus-Störungen können zeitlich verzögert auftreten, bis zu mehrere Stunden nach einem Elektrounfall. Daher ist nach jedem Stromunfall ein EKG notwendig. Kontakt einer Person mit einer Leitung über 1000 V Keine Annäherung an das Opfer, solange der Strom nicht abgeschaltet ist. Unbedingt Abstand halten! Lichtbögen können mehrere Meter überspringen. Notruf absetzen, Feuerwehr/Rettungsdienst anrufen Tel.: 112. Erst wenn der zuständige Energieversorger die Leitung abgeschaltet hat, dürfen Spezialkräfte den Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten. 3

5 Fundstellen: Arbeitsschutzgesetz Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 2131 DIN VDE BGV A3 BGR A3 4

6 Herausgeber: Regierung von Niederbayern -Gewerbeaufsichtsamt- Postfach, Landshut Telefon: (0871) Telefax: (0871) Internet: Stand: Januar 2009 Regierung von Niederbayern, alle Rechte vorbehalten Bildnachweis: LfU

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