SchulischeFachberatung bei Schülern mit Autismus

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1 SchulischeFachberatung bei Schülern mit Autismus Michael Knothe, Fachberater Autismus der Sächsischen Bildungsagentur - Regionalstelle Bautzen Grundlagen der Fachberatung Aufgaben der Fachberatung Nachteilsausgleiche Autismus und Schule: Grundlagen und Fachberatung Aufgaben des Fachberaters Verwaltungsvorschrift SMK Fachberatern obliegt: Beratung in methodisch-didaktischen, fachlichen, schulorganisatorischen und schulartspezifischen Angelegenheiten Mitwirkung bei weiteren Ausgestaltung eines Förderschwerpunktes Beratung bei Einrichtung und Ausstattung von Schulen

2 Autismus und Schule: Grundlagen und Fachberatung Weitere Aufgaben: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Prüfungen und Lernstandserhebungen Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Schularten Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen Begleitung von Schulversuchen Erstellung und Überarbeitung von Arbeitsmaterialien Koordinierung der Tätigkeit von Fachberatern Autismus und Schule: Grundlagen und Fachberatung Spezielle Aufgaben an Förderschulen: Qualitätssicherung der Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs Entscheidung über Förderort und förderpädagogischen Maßnahmen Beratung zur Förderplanung Unterstützung der Förder-(schul)-zentren und Förderzentren im konzeptionellen Bereich

3 Autismus und Schule: Grundlagen und Fachberatung Beratung in methodisch-didaktischen, fachlichen, Angelegenheiten Mehrstündige Hospitationen Erfassen autismusspezifischer Besonderheiten Auswertung von Unterrichtsbesuchen Gemeinsame Festlegen pädagogischer bzw. sonderpädagogischer Fördermaßnahmen - Förderplanung Ggf. konkrete Hinweise zur Unterrichtsführung Erarbeiten von Vorschlägen zum Nachteilsausgleich Begriff: Nachteilsausgleich (1) Ausgleich, Verringerung und Kompensation entstandener Nachteile keine Bevorzugung Gewährleistet Zugang zur Aufgabenstellung Deren Bearbeitung Ermöglicht, Leistungsfähigkeit auszuschöpfen Bedingungen finden, Leistungsfähigkeit unter Beweis zu stellen

4 Begriff: Nachteilsausgleich (II) Ohne Verringerung fachliche Anforderungen Ermöglicht Vergleich individueller Leistungen NTA - Differenzierte organisatorische und methodische Angebote die Behinderung berücksichtigen Bildungsgangorientiert Unabhängig von sonderpädagogischem Förderbedarf Begriff: Nachteilsausgleich (III) Autismus-Spektrum-Störung Diagnose ausreichend Leistungserbringung mit NTA ist gleichwertig Einzelfallentscheidung Verbindlich zeitlich befristete Festlegung Regelmäßige Prüfung und Anpassung

5 Beantragung des Nachteilsausgleichs Nachteilausgleiche, besonders bei Prüfungen und Leistungsfeststellungen, auf schriftlichen Antrag des Schülers bzw. seiner Erziehungsberechtigten Ärztliches Attest oder pädagogisches Gutachten auf Verlangen beifügen, das Umfang, Art der Behinderung und Auswirkungen auf das schulische Leistungsfähigkeit beschreibt Aber: Auch ohne Antrag muss die Schule einer nachgewiesenen Behinderung Rechnung tragen Beantragung des Nachteilsausgleichs

6 Entscheidungen zum Nachteilsausgleich Über Art und Umfang des Nachteilsausgleichs entscheidet Schulleitung in Absprache mit den Lehrkräften Nachteilsausgleich nicht auf Arbeiten und Zeugnissen vermerken Art und Umfang in Förderplan eingetragen (Sonderformular ) Entscheidung zu den Akten Beteiligung der Schulaufsicht: o in Zweifelsfällen o bei Abschlussprüfungen Entscheidungen zum Nachteilsausgleich

7 Entscheidungen zum Nachteilsausgleich Nachteilsausgleich bei Autismus -Prüfungen Vorbereitung von Prüfungen und Koordinierung der Zusammenarbeit Kooperation mit Regelschulen Regelschule gewährleistet Elternarbeit Einhaltung von Fristen Vermittlung von Kontakten Ggf. Zusammenarbeit mit SBA und SMK

8 Nachteilsausgleich bei Autismus -Prüfungen Auf Antrag an SBA SBA legt Maßnahmen zur Organisation und Gestaltung fest Belange des behinderten Prüfungsteilnehmers berücksichtigen Prüfungsanforderungen qualitativ nicht verändern Antrag spätestens drei Monate vor Beginn der ersten schriftlichen Prüfung stellen o Nicht nur I-Schüler, auch bei ASS ohne I-Beschulung o Vorschläge von Prüfungsausschuss der Schule o Lehrkräfte vor Ort können die Art und Ausprägung der Behinderung einschätzen und individuelle Maßnahmen festlegen o bisherige Art und Weise der Leistungsmessung berücksichtigen Nachteilsausgleich bei Autismus -Prüfungen

9 Fortbildung Planung, Vorbereitung, Durchführung und Auswertung von Fortbildungsveranstaltungen Kooperation mit Herrn Knorr Nach Bedarf und Anfrage von Regel- und Förderschulen SCHILF o Individuelle Aufbereitung eines konkreten Falles SALF Autismuszentrum Bautzen Fortbildung Grundlagen ASS o Neuropsychologische Erklärungsansätze Grundlegende Tipps Fördermaßnahmen in einzelnen Bereichen Interventionsmaßnahmen bei unerwünschtem Verhalten Rechtliche Fragen Nachteilsausgleich Schulbegleitung

10 Grundlegende Maßnahmen Externe Hilfen zu Rate ziehen (Autismusambulanz?) Interessen und Stärken einbeziehen Enges Kommunikationssystem mit Eltern aufbauen Eltern der Mitschüler informieren NTA! Mitschüler aufklären!? Elternwunsch beachten! Vorhersehbarkeit schaffen visualisieren und strukturieren! Gegen Mobbing unverzüglich vorgehen Metapherfrei Sprache, ohne Ironie Überforderung vermeiden NTA nutzen! Arbeitszeit vorgeben Grundlegende Maßnahmen Rückzugsraum für Pausen und Überforderungssituationen Auszeit in Rückzugsraum ermöglichen Keinen zu großen Schonraum schaffen Ausdauernd, beständig Hilfe anbieten Den ersten Schritt machen Kurze, eindeutige Ansagen Wenige klare Regeln aufstellen Forderungen möglichst konsequent durchsetzen Kontakte mit Gleichaltrigen immer wieder anbahnen Frühzeitig an weiteren Bildungsweg denken

11 Mögliche FördermaF rdermaßnahmen bzw. NTA-Regelungen Aufgabenverständnis prüfen Arbeitsblätter nicht kompakt, sondern geteilt, nacheinander aushändigen Komplexe Aufgaben in mehrere aufsplitten Umfang reduzieren Arbeitszeit zugeben Längere Reaktionszeit einplanen Nicht unter Zeitdruck setzen (Vokabelwettbewerb Aufgaben stellen lassen?; eher zur Aufgabenstellung heranziehen) Lehrer spricht nicht während einer Arbeitsphase Mögliche FördermaF rdermaßnahmen bzw. NTA-Regelungen Tafelbilder als Lückentext oder Kopie anbieten Statt Interpretationen Arbeit an Sachtexten, Fachwissen abfragen (Astronomie, Planetensystem) Arbeitszeit vorgeben, selbstständig kontrollieren (Time Timer?) Partnerarbeit bzw. soziale Kontakte beständig anbieten Enge Zusammenarbeit mit Sorgeberechtigten To-do-Listen als Hilfen einsetzen (Aktivitäts- und Handlungspläne) z.b. fürs Auspacken Veränderungen rechtzeitig ankündigen (muss wissen, was ihn erwartet)

12 Mögliche FördermaF rdermaßnahmen bzw. NTA-Regelungen Tintenkiller verbieten saubere Korrektur mit Lineal ist auch ordentlich! Gelassenheit gegenüber Fehlern! Arbeitsplatz eher aufräumen lassen Hofpause ggf. eher beenden Signalworte farblich kennzeichnen Höraufgaben schriftlich vorlegen Förderstunden: Wie ordne ich meine Aufzeichnungen? Möglichkeiten eines Sozialtrainings prüfen Diagnostik und Förderung Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs und damit Entscheidung über Förderort, förderpädagogischen Maßnahmen bzw. Förderplanung Mehrstündige Hospitationen in Stunden und Pausen Verhaltensbeobachtung Einsatz von Screeningverfahren Auswertung von Unterrichtsbesuchen Gespräche o (Eltern, Schüler, Lehrer, Ärzte, Therapeuten, JA/SA, Schulbegleiter,...) Sonderpädagogische Begutachtung Koordinierung der künftigen Zusammenarbeit

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