Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung

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1 Print Ein schneller Überblick zu den wesentlichen Änderungen in der Leasing geberbilanzierung August Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung Das IASB und das FASB haben im Mai 2013 einen Standardentwurf zur neuen Leasingbilanzierung (ED Leases) veröffentlicht. Danach müssen Leasinggeber die Miet-/Leasingverhältnisse anhand geänderter Klassifizierungskriterien beurteilen. Die Gewinnrealisierung sowie die Darstellung in der Bilanz hängen von der neuen Klassifizierung der Miet-/Leasingverhältnisse ab. Hieraus können sich deutliche Unterschiede zur bisherigen Bilanzierung ergeben. Aufgrund der sich durch den ED Leases ergebenden umfangreichen Änderungen der Bilanzierung auch für Leasingnehmer, wonach künftig grundsätzlich alle Miet-/Leasingverhältnisse als Nutzungsrecht mit korrespondierender Verbindlichkeit in deren Bilanz zu erfassen sind, wird die Attraktivität, Miet-/Leasingverträge aus bilanzpolitischen Gründen ab zuschließen, nach IFRS gemindert. Leasinggeber werden dies antizipieren und neue Vertragsmodelle anbieten. Dabei ist auch die Bilanzierung beim Leasinggeber zu berücksichtigen. Welche Fragen sollten Sie sich stellen? 1. Was ändert sich durch die neue Leasingbilanzierung für Leasinggeber? 2. Welche wesentlichen Auswirkungen ergeben sich auf die Bilanzierung bestehender sowie neuer Miet-/Leasingverhältnisse? 3. Welche Konsequenzen haben diese Änderungen auf die Systeme und Prozesse? 4. Welche Schritte sind jetzt zur Umsetzung einzuleiten? 5. Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um einen Wettbewerbsvorteil zu generieren? Die neuen Regelungen sind auch auf bestehende Miet-/Leasingverhältnisse anzuwenden. Daher besteht sowohl für die Leasingnehmer als auch die Leasing geber bereits Handlungsbedarf.

2 Was ändert sich durch die neue Leasingbilanzierung für Leasinggeber? Der neue Leasingstandard erfordert von den Leasinggebern verstärkt die barwertige Erfassung aller Forderungen aus Miet-/Leasingverhältnissen sowie eine gesonderte Angabe der verbleibenden Restwerte. Die Art des Leasingobjekts ist der erste Indikator für die Klassifizierung. Bilanzierung nach IAS 17 Leasingverhältnisse werden beim Leasinggeber derzeit durch die Bilanzierung des Leasingobjekts (Operating Lease) oder die Bilanzierung der Leasingforderung (Finance Lease) abgebildet. Die Klassifizierung folgt der Zuordnung der wesentlichen Chancen und Risiken auf die Vertragsparteien. Liegen die wesentlichen Chancen und Risiken nicht beim Leasinggeber, liegt ein Finance-Lease-Vertrag vor. Bei Finance-Lease-Verträgen ergibt sich der Ertrag grundsätzlich aus der Zinskomponente, die zusammen mit der Tilgung die Leasingrate ergibt. Die Zinskomponente nimmt über die Laufzeit des Vertrags und in Abhängigkeit zur bestehenden Leasingforderung zugunsten der Tilgung ab. Hieraus ergibt sich eine degressive Ertragsrealisierung. Eine bilanzielle Unterscheidung zwischen den Forderungen aus den Leasingverträgen und den Forderungen aus dem Restwert erfolgt nicht. Der periodische Gewinn bei Operating Lease ergibt sich grundsätzlich als Differenz zwischen den Leasingraten und den planmäßigen Abschreibungen des Leasingobjekts. Da sowohl die Leasingrate als auch die Abschreibungen im Regelfall über die Vertragslaufzeit konstant sind, ergibt sich eine lineare Gewinnverteilung über die Laufzeit. 10 Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung 2

3 Bilanzierung nach ED Leases Die neuen Regelungen betreffen grundsätzlich alle Miet-/ Leasingverhältnisse. Die Anwendung des Standards auf immaterielle Vermögenswerte (z. B. Software) ist für den Leasinggeber allerdings ausgeschlossen. 1 Eine Klassifizierung der Verträge ist weiterhin erforderlich. Diese orientiert sich nun am Nutzenverbrauch des Leasingobjekts über die Vertragslaufzeit. Bei mobilen Objekten wird grundsätzlich angenommen, dass ein mehr als un wesentlicher Nutzen verbrauch stattfindet (sog. Typ A). Bei immobilen Objekten wird unterstellt, dass nur ein unwesentlicher Nutzen verbrauch erfolgt (sog. Typ B). Diese Annahmen sind jedoch widerlegbar. Bei der bilanziellen Erfassung von Verträgen des Typs A bilanziert der Leasinggeber eine Forderung, die sich als Barwert aus den Leasingzahlungen ergibt, sowie eine Forderung in Höhe des barwertigen Restwertes. Die Aufzinsung der Leasingforderung (entspricht dem Zinsanteil der Leasingrate) und des Restwertes ergeben die Zinserträge. Bei Verträgen des Typs B sowie bei Miet-/Leasingverhältnissen, die kürzer als 12 Monate laufen, werden die Leasingobjekte analog einem Operating Leasingverhältnis nach IAS 17 bilanziert. Die neue Klassifizierung der Leasingverträge orientiert sich an der Art des Nutzenverbrauchs des Leasingobjekts während der Vertragslaufzeit. 1 Ausgenommen sind auch Verträge, die sich auf die Entdeckung und Verarbeitung von Bodenschätzen (IFRS 6), biologische Vermögenswerte (IAS 41) und Dienstleistungskonzessionsvereinbarungen (IFRIC 12) beziehen. 10 Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung 3

4 Welche wesentlichen Auswirkungen ergeben sich auf die Bilanzierung bestehender sowie neuer Miet-/Leasingverhältnisse? Bisher als Operating oder Finance Lease klassifizierte Miet-/Leasingverhältnisse werden künftig anhand des Nutzenverbrauchs der Kategorie Typ A oder Typ B zugeordnet. 2 Die sich hieraus ergebenden Veränderungen werden im Folgenden gegenübergestellt: Vergleich der Bilanzierung gemäß Exposure Draft und IAS 17 Finance Lease Bilanz Leasing forderung GuV Zinsertrag Forderung Restwert Typ A Bilanz Leasingobjekt Typ B Bilanz GuV Zinsertrag Barwerteffekt Abschreibung GuV Ertrag aus Leasingraten Operating Lease Bilanz Leasingobjekt Abschreibung GuV Ertrag aus Leasingraten 2 Auf das Vereinfachungswahlrecht für kurzfristige Miet-/Leasingverhältnisse (Vertragslaufzeit kürzer als 12 Monate) wird anschließend eingegangen. 10 Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung 4

5 Die Auswirkungen der neuen Regelungen ergeben sich aus den Unterschieden zwischen der bisherigen und der zukünftigen Klassifizierung der Miet-/Leasingverträge. Hierbei sind folgende vier Fall konstellationen denkbar: Bisher Finance Lease zukünftig Typ A Der Leasinggeber hat zukünftig einen getrennten Ausweis der bar wertigen Forderungen aus dem Miet-/Leasingverhältnis sowie der barwertigen Forderung des Restwertes in der Bilanz vorzunehmen oder diese Informationen in den Notes anzugeben. Die Gewinnrealisierung erfolgt weiterhin durch die degressiven Zinserträge aus den Leasingforderungen und die progressiven Zinserträge aus der Aufzinsung des Restwertes. Aus dem Abgang des Leasingobjekts und der Erfassung der Leasingforderung sowie des Restwerts kann sich ein Unterschiedsbetrag ergeben, der nur anteilig in Höhe des Fair Value der Leasingforderung (nicht des Restwerts) ergebniswirksam erfasst werden darf. Ein für den Restwert bestehender Unterschiedsbetrag zwischen dem Buchwert und dem Fair Value ist abzugrenzen. Bisher Finance Lease zukünftig Typ B Durch die Bilanzierung des Leasingobjekts erfolgt grundsätzlich eine lineare Realisierung des Gewinns, der sich als Differenz zwischen den Leasingraten und den planmäßigen Abschreibungen ergibt und die bisherige degressive Gewinn realisierung als Zinsertrag (Finance-Lease-Verträge) ersetzt. Hieraus ergeben sich eine Gewinnverschiebung zwischen den Perioden und ein veränderter Ergebnisausweis, der sich auf Kennzahlen wie z. B. EBIT erhöhend auswirken wird. Bisher Operating Lease zukünftig Typ A Anstelle des Leasingobjekts werden zukünftig die barwertigen Forderungen der Leasingzahlungen sowie der Restwerte erfasst. Hierdurch erfolgt grundsätzlich eine degressive Realisierung des Gewinns in Form von Zinserträgen. Darüber hinaus ergeben sich progressive Zinserträge aus der Aufzinsung des Restwertes. Im Vergleich zur linearen Gewinnrealisierung aus dem Operating-Lease- Vertrag, die aus der Differenz zwischen den Leasingraten und den Abschreibungen resultiert, ergeben sich nun eine Gewinnverschiebung zwischen den Perioden und ein veränderter Ergebnisausweis, der sich auf Kennzahlen wie z. B. EBIT mindernd auswirken wird. Bisher Operating Lease zukünftig Typ B Der Leasinggeber weist unverändert das Leasingobjekt aus. Die Gewinnrealisierung erfolgt analog zu den Operating- Lease-Verträgen linear. Die neue Bilanzierung bewirkt eine Gewinnverschiebung zwischen den Perioden und eine Veränderung der Finanzkennzahlen. 10 Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung 5

6 Für Leasinggeber können sich darüber hinaus Besonderheiten aufgrund ihres Geschäftsmodells ergeben. Diese können die folgenden Sachverhalte betreffen: Kurzfristige Miet-/Leasingverhältnisse Leasinggesellschaften, die kurzfristige Miet-/Leasingverträge abschließen, können ein Vereinfachungswahlrecht in Anspruch nehmen. Miet-/Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von weniger als 12 Monaten müssen nicht klassifiziert werden. Die Leasingobjekte werden beim Leasinggeber bilanziert. Die Erträge aus dem Miet-/ Leasing vertrag werden über die Laufzeit linear erfasst, sofern keine andere Art der Erfassung den Ertragsverlauf besser abbildet. Die Ausübung des Wahlrechts ist in den Notes zu erläutern. Sale & Lease Back Leasinggesellschaften können bei Sale-&-Lease-Back- Verträgen sowohl die Rolle des Käufers als auch die des Verkäufers (Refinanzierungsfunktion) einnehmen. Inwiefern ein tatsächlicher Sale stattgefunden hat, ist auf Basis der IFRS-Vorschriften zur Umsatzrealisierung zu beantworten. Liegt ein Sale vor, so ist dieser nach den einschlägigen IFRS zu erfassen. Das Leasingverhältnis unterliegt dem ED Leases. Sofern kein Sale vorliegt, ergibt sich kein Abgang des Vermögenswertes. Die erhaltene Zahlung ist beim Verkäufer als Verbindlichkeit zu erfassen. Der Käufer erfasst für die von ihm geleistete Zahlung eine Forderung. Forfaitierungen Häufig refinanzieren sich Leasinggesellschaften über eine Forfaitierung der künftigen Leasingraten. Sofern der Leasinggeber aus dem originären Leasingvertrag eine Forderung zu bilanzieren hat, kann sich aus der Forfaitierung eine Übertragung der wesentlichen Chancen und Risiken und somit ein Abgang der Forderung ergeben. Bei Leasingverträgen, die bisher als Operating Lease klassifiziert waren und künftig dem Typ A zugeordnet werden, ist somit zu prüfen, inwiefern ein Abgang der Forderungen vorliegt. Lag bisher ein Abgang der Forderung aus einem Finance-Lease-Vertrag aufgrund der Übertragung aller wesentlichen Chancen und Risiken auf den Refinanzierer vor, so würde eine Klassifizierung als Typ B die Bilanzierung des Leasingobjekts und einer Verbindlichkeit aus der Forfaitierung bedeuten. Komponenten Miet-/Leasingverträge sind danach zu untersuchen, ob sie unterschiedliche Komponenten beinhalten. Hierzu zählen z. B. Servicekomponenten, die häufig Bestandteil von Miet-/ Leasingverträgen sind. Neuerungen für die Leasinggeber könnten sich ergeben, wenn der Miet-/Leasingvertrag auch die Nutzung von immateriellen Vermögenswerten beinhaltet (z. B. Software), da diese nicht unter den Anwendungsbereich des ED Leases fallen. Die Bilanzierung hat hier nach den IFRS-Vorschriften für immaterielle Vermögens werte (IAS 38) zu erfolgen. Bei der Erfassung bzw. Aufteilung der Gegenleistung sind die IFRS-Vorschriften zu Umsatzerlösen heranzuziehen. Bei der Bilanzierung bestehender und neuer Miet-/Leasingverhältnisse ist auf verschiedene Besonderheiten zu achten. 10 Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung 6

7 Welche Konsequenzen haben diese Änderungen auf die Systeme und Prozesse? Die derzeitigen Systeme, Prozesse und Kontrollen sind auf notwendige Anpassungen hin zu überprüfen. Ermittlung der zu erwartenden Änderungen Das bestehende Portfolio, aktuelle Musterverträge sowie ggf. zukünftige Vertragsgestaltungen sind zu analysieren und die sich ergebenden Änderungen einzuschätzen. Angemessenheit von Systemen, Prozessen und Kontrollen Auf Basis der zu erwartenden Änderungen sind die vorhandenen Systeme und Prozesse auf ihren Anpassungsbedarf bzw. ihre Anpassungsfähigkeit hin zu überprüfen. Die bisherigen Prozessvorgaben sind im Hinblick auf die neuen Anforderungen der Leasingbilanzierung zu überarbeiten. Sämtliche Miet-/Leasingverträge sind neu zu kategorisieren. Bei Typ-A-Verträgen, die bisher als Operating Lease klassifiziert wurden, müssen Prozesse implementiert werden, die eine Ermittlung der Restwerte sicherstellen. Hierbei sind z. B. variable Zahlungen oder Optionen zu bewerten. Anpassung der Systeme und Prozesse auf Basis eines integrierten Lösungsansatzes Sofern die vorhandenen Systeme die Anforderungen nicht erfüllen, werden neue oder verbesserte Systeme mit Schnittstellen zum Rechnungswesen benötigt, um die bisherige Verwaltung von Miet-/Leasingverträgen in Vor systemen zu optimieren. Diese Systeme müssen die Datenqualität und die Einhaltung aller Compliance-Anforderungen gewährleisten. Dies ist insbesondere hervorzuheben, da das Datenmanagement und damit beispielsweise auch die Interpretation von Vertrags klauseln in den meisten Unternehmen auch Mitarbeiter außerhalb des Rechnungswesens betreffen wird. fachliche Beratung Software integrierte Lösung Die vorhandenen Systeme und Prozesse müssen überprüft und gegebenenfalls den neuen Regelungen angepasst werden. Bestehende Miet-/Leasingverträge sind neu zu kategorisieren. 10 Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung 7

8 Welche Schritte sind jetzt zur Umsetzung einzuleiten? Um Überraschungen vorzubeugen, müssen die Auswirkungen des neuen Standards identifiziert werden. Frühzeitiges Abschätzen der Auswirkungen Definition der fachlichen und technischen Anforderungen Analyse der bestehenden Systeme, Prozesse und Datenqualität Analyse von möglichen Problemfeldern der derzeitig verwendeten Leasingsoftware Identifikation von Schnittstellen zu allen betroffenen Unternehmensbereichen Überarbeitung von Musterverträgen und Vertragskomponenten Analyse der Erstanwendungseffekte Durchführung strategischer Analysen Überprüfung von Strategien und Vertragsbedingungen, um die Erfüllung betrieblicher und finanzieller Ziele des Unternehmens sicherzustellen Analyse der derzeitigen Software bezüglich der Umsetzung der neuen Leasingbilanzierung Überarbeitung des Leistungsbeurteilungssystems für die Mitarbeiter zur Sicherstellung der richtigen Ausrichtung der Erfolgskennzahlen im Zusammenhang mit den erwarteten finanziellen Ergebnissen Interne und externe Kommunikation Information und Einholung von Unterstützung anderer Funktionsbereiche wie z. B. der IT-Abteilung für die technische Umsetzung der neuen Leasingbilanzierung durch die Einführung eines neuen Leasingtools Erarbeitung einer Strategie für die Kommunikation mit Anteilseignern, Refinanzierern und ggf. Aufsichtsbehörden Die betrieblichen Anforderungen sind zu definieren und eine Strategie für die Kommunikation mit dem Kapitalmarkt zu erarbeiten. 10 Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung 8

9 Welche Maßnahmen sind zu ergreifen, um einen Wettbewerbsvorteil zu generieren? Der über die bilanziellen Effekte hinausgehende wirtschaftliche Vorteil von Miet-/Leasingverträgen wird künftig als Entscheidungskriterium für den Abschluss eines Vertrags an Bedeutung gewinnen. Frühzeitiges Abschätzen der potenziellen Auswirkungen auf die Kunden Analyse der bestehenden Kunden bzw. Zielgruppen hinsichtlich der von ihnen anzuwendenden Bilanzierungsvorschriften sowie der zu erwartenden Umstellungseffekte Analyse der Auswirkungen auf die Nachfrage nach Miet-/ Leasingverträgen Mehrwert für den Kunden schaffen Kommunikation mit den Kunden über zu erwartende Umstellungseffekte Darstellung und Berechnung der künftigen Bilanzierungseffekte von neuen Verträgen als Hilfestellung für den Kunden Interne Maßnahmen Schulung von Vertriebsmitarbeitern Entscheidung, wie die von den Kunden benötigten Informationen erhoben und an den Kunden weitergeleitet werden sollen Entwicklung neuer Vertragsmodelle, die Leasing auch mit den geänderten Bilanzierungsvorschriften attraktiv machen Mögliche Auswirkungen und Umstellungseffekte sollten mit den Kunden erörtert werden. Mit attraktiven neuen Vertrags modellen können die Vertriebsmitarbeiter auf die Kunden zugehen. 10 Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung 9

10 Die Anforderungen an die neue Leasingbilanzierung systematisch und effizient umsetzen so können wir Sie unterstützen: Ist-Analyse Soll-Konzept Implementierung Roll-out Analyse des bestehenden Portfolios und der vorhandenen Musterverträge sowie Er örterung künftiger Vertragsgestaltungen Identifikation der zu erwartenden bilanziellen Auswirkungen sowie der benötigten Informationen und Daten Analyse der vorhandenen Systeme und Prozesse sowie Arbeitsanweisungen Identifikation von Schnittstellen zu allen betroffenen Unternehmensbereichen Analyse der bestehenden Kunden bzw. Zielgruppen hinsichtlich der von ihnen anzuwendenden Bilanzierungsvorschriften Modellierung des künftigen Leasing prozesses (Prozessbeschreibung, Arbeitsanweisung) Definition der fachlichen und technischen An forderungen Auswahl einer geeigneten Softwarelösung unter Berücksichtigung individueller Anforderungen Anpassung des (konzern-)internen Reportings Modellierung der vom Kunden benötigten Informationen zur Unterstützung des Vertriebs Erarbeitung eines Dienstleistungsangebots zur Unterstützung der Bilanzierung beim Kunden Erarbeitung einer (Kunden-) Kommunikationsstrategie über die erwarteten Umstellungseffekte Implementierung/Customizing der ausgewählten Softwarelösung Integration der Softwarelösung in ein bestehendes ERP/Datenverwaltungssystem Testing der Softwarelösung Schulung aller betroffenen Unternehmensbereiche Unterstützung der Mitarbeiter während der Einarbeitungsphase bei auftretenden Fragen Unterstützung im Prozess durch standardisierte, weltweit einheitliche Tools und Templates Projektmanagement 10 Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung 10

11 Profitieren Sie von unserer langjährigen Leasingerfahrung und unserer fundierten Branchenexpertise. Wir unterstützen Sie gerne bei der neuen Leasingbilanzierung. WP/StB Michael Henneberger Frankfurt am Main Tel.: WP/StB Isabel Rösler Stuttgart Tel.: WP/StB Dr. Rüdiger Loitz Düsseldorf Tel.: WP/StB Sylvia Leuchtenstern München Tel.: Halten Sie sich über die aktuellen Entwicklungen und Diskussionen über den ED Leases auf dem Laufenden. Besuchen Sie uns in Internet: 10 Minuten Die Zukunft der Leasinggeberbilanzierung 11

12 Print Die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft bekennt sich zu den PwC-Ethik grundsätzen (zugänglich in deutscher Sprache über und zu den Zehn Prinzipien des UN Global Compact (zugänglich in deutscher und englischer Sprache über August 2013 PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Alle Rechte vorbehalten. PwC bezeichnet in diesem Dokument die PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die eine Mitgliedsgesellschaft der PricewaterhouseCoopers International Limited (PwCIL) ist. Jede der Mitglieds gesellschaften der PwCIL ist eine rechtlich selbstständige Gesellschaft.

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