Gesetzlich oder privat?

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1 Vollversicherung Gesetzlich oder privat? Die private Krankenversicherung ist die bessere Alternative für alle freiwilligen Mitglieder gesetzlicher Krankenkassen.

2 Kasse statt Klasse? Sie können frei entscheiden, in wessen Hände Sie Ihre Absicherung im Krankheitsfall legen! Vertrauen Sie der gesetzlichen Krankenkasse (GKV) mit ihrer weitestgehend einheitlichen Grund absiche rung? Oder einer privaten Krankenversicherung (PKV), bei der Sie Ihren Versicherungsschutz - individuell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt - wählen können? Welche Leistungsansprüche haben Sie im Krankheitsfall als Kassen - patient? Haben Sie sich schon einmal gefragt, welche Ansprüche Sie im Krankheitsfall haben? Wie werden Sie bei einem Krankenhaus aufenthalt versorgt? In welcher Höhe wird Ihr Zahnersatz bezuschusst? Die Antworten auf solche oder ähnliche Fragen können Ihnen bei Ihrer Überlegung gesetzlich oder privat? helfen. Sie sollen Sich mit einem guten Gefühl entschei - den! Hierzu benötigen Sie ausführliche Infor - mationen über die Systeme der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung: Welche Leistungen haben sich in den letzten Jahren geändert? Womit können bzw. müssen Sie künftig rechnen? Was ist in der privaten Kranken versicherung anders? Welche Vorteile haben Sie bei einem Wechsel? 2

3 Was ist Ihnen lieber: Leistungsrückgang oder Leistungsgarantie? Die Central garantiert die im Versicherungs ver - trag vereinbarten Leistungen für die gesamte Vertragslaufzeit. Diese Leistungsgarantie ist vertraglich verankert. In der privaten Kranken - versicherung gilt das Prinzip der dauernden Erfüllbarkeit des Versicherungsschutzes. Im Gegensatz hierzu hatten die Reformen in der gesetzlichen Krankenkasse in den letzten Jahren immer Leistungskürzungen zur Folge. Die Absicherung im Krankheitsfall entspricht nahezu einer Basisversorgung. Diese Entwick lung macht eine zusätzliche private Gesund heits vor - sorge unerlässlich. Das Gesundheitssystem krankt, die Lücken im Leistungsspektrum der gesetzlichen Kassen werden größer. Wer seine Versorgung zu annähernd 100 Prozent absichern will, kommt um Ergänzungs - schutz nicht herum. Quelle: ARD -Ratgeber

4 GKV-Reformen der letzten 1993 Gesundheitsstrukturgesetz Erhöhte Zuzahlung für Arzneien Erhöhung der Krankenhauszuzahlung Erstattung kieferorthopädischer Leistungen nur noch für Kinder und Jugendliche 1997 Beitragsentlastungsgesetz (Sparpaket) Streichung der Leistungen für Implantate, Inlays und Funktionsdiagnostik Keine Erstattung mehr zu Brillengestellen Erhöhte Zuzahlung für Arzneimittel Leistungskürzung und Zuzahlungserhöhung bei stationären Kuren Absenkung des Krankengeldes von 80 % auf 70 % des Bruttoarbeitsentgeltes 1997 GKV-Neuordnungsgesetze Erhöhte Zuzahlung für Arzneien und Heilmittel Erhöhte Eigenbeteiligung bei Fahrtkosten Erhöhter Eigenanteil je Krankenhaustag Bei Zahnersatz keine prozentualen Zuschüsse mehr, sondern nur noch Festzuschüsse Krankenhaus-Notopfer 1999 GKV-Solidaritätsstärkungsgesetz Wiedereinführung der Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei- und Heilmittelbudgets Abschaffung der Möglichkeit für Pflicht - mitglieder, anstelle von Sachleistungen die Kostenerstattung zu wählen Das bestehende Gesundheitssystem ist marode Die demographische Entwicklung belastet nicht nur das Renten- sondern auch das Gesundheitssystem. Dies bedeutet, dass immer weniger Beitragszahler immer mehr Leistungsempfänger finanzieren müssen. Reformen in den gesetzlichen Krankenversicherungssystemen hatten für die Versicherten bisher immer Leistungskürzungen und Beitragser - höhun gen zur Folge. Das Finanzierungsproblem ist bis heute nicht gelöst. Dies bestätigt auch das Verbrauchermagazin Focus Money in der Ausgabe 08/2006: Die Gesundheitsreform droht für die gesetzlich Versicherten weitaus teurer zu werden als gedacht. Beitragssätze von mehr als 15 Prozent sind im Gespräch. 4

5 20 Jahre: 2000 GKV-Gesundheitsreform Budgetverschärfung für Arzthonorare, Arzneien und Krankenhäuser Regresspflicht der Ärzte bei Überschreitung des Arznei- und Heilmittelbudgets 2004 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) Einführung einer Praxisgebühr von 10 pro Quartal Höhere Zuzahlungen, z. B. für Arzneimittel Keine Leistungen z. B. für Fahrtkosten, etc Beitragssatzsicherungsgesetz Kürzung des Sterbegeldes um 50 % Weitere Rationierung: Verschärfung der Budgets für Arzthonorare und Krankenhäuser 2005 GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) Zusätzlicher Beitragssatz für gestiegene Kosten von 0,9 % Sonderbeitrag für Kinderlose in der Pflege ver sicherung von 0,25 % Beide Zusatzbeiträge ohne Arbeitgeberbeteiligung 2007 Wettbewerbsstärkungsgesetz (WSG) Einführung eines Gesundheitsfonds zum Bundeseinheitlicher Beitragssatz (gesetzlich festgelegt) ab 2009 In Kraft treten einer allgemeinen Versicherungspflicht ab 2009 Individuelle Beitragserhöhungen je Kasse sind möglich Weitere Beitragserhöhungen sind wahrscheinlich! 5

6 Leistungskürzungen der GKV gehen zu Lasten der Patienten! In den letzten Jahren wurden Budgetvorgaben für Arzthonorare, Krankenhäuser, Arznei- und Heilmittel eingeführt bzw. verschärft. Beispiele aus der Praxis: Über die Zwei-Klassen-Medizin wird schon lange diskutiert: Gibt es sie, oder gibt es sie nicht? Von der Politik vehement bestritten, von Patienten und Ärzten gefürchtet. Ein Münchner Arzt bestätigte der Welt am , dass es in seinen Augen eine Zwei-Klassen-Medizin gibt. Daran sei jedoch die Politik schuld. Die verlangt von uns, dass der Kassenpatient nur Golf fahren darf, während wir dem Privatpatienten einen Rolls-Royce verschreiben können..." Dass er immer häufiger bei Arzneimitteln die preisgünstigere Variante verschreiben muss, behagt ihm nicht: "Die sind in der Regel nicht so gut wie die teureren Originale." 6

7 Wird z. B. das Budget für ärztliche Leistungen überschritten, so werden die über dem Budget liegenden angefallenen Vergütungsansprüche von den Kassenärztlichen Vereinigungen nicht mehr an die Kassenärzte erstattet. Die Ärzte müssen für diese Kosten dann selber aufkommen. Die Budgets können dazu führen, dass bestimmte Behandlungsmethoden oder Arzneimittel gerade zum Ende eines Quartals nicht mehr angewendet oder verschrieben werden. Denn die Budgetvorgaben gelten für alle Ärzte und Krankenhäuser! Ein ausführliches Bild der Kommerzialisierung der gesetzlichen Krankenkassen spiegelt auch der Erfahrungsbericht einer 28-jährigen Frau aus Hessen wieder: "Mein Schwiegervater ist Beamter und damit Privatpatient. Neulich hat er beim Augenarzt angerufen, er wollte mal wieder einen Termin machen. Ob er nicht gleich am selben Tag noch kommen wolle, fragte die Sprechstundenhilfe. Mein Schwiegervater hatte Zeit und ging hin. Das Wartezimmer war leer, in der Praxis nichts los. Während mein Schwiegervater noch am Empfangstresen stand, kam ziemlich aufgeregt ein Mensch in die Praxis gestürzt, der an einem Auge stark blutete und dringend nach dem Arzt verlangte. Als sich herausstellte, dass der Patient ein ganz normaler Kassenpatient war, verwies ihn die Sprechstundenhilfe an die Notfallambulanz der nächsten Klinik. Mein Schwieger - vater hat später keine Termine mehr in dieser Praxis ausgemacht." Aus: Stephan Kolb/Caroline Wolf: Kein einziges Märchen. Leidfaden Gesundheitswesen 7

8 Demographischer Wandel führt zur Finanzmisere der Krankenkassen! Die private Krankenversicherung dagegen ist leistungsstark und zukunftssicher! Das Finanzierungsproblem der GKV: Das Umlageverfahren Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen. Dies bedeutet, dass die aktuellen Beiträge aller Einzahler für die aktuellen Leistungen aller Versicherter verwendet werden. Die demographische Entwicklung belastet nicht nur das Renten- sondern auch das Gesund heits - system. Dies bedeutet, dass immer weniger Bei - tragszahler immer mehr Leistungsempfänger finanzieren müssen. Auch die aktuelle Gesundheitsreform löst das Problem der Leistungs - kürzungen und Beitragserhöhungen für die Kassenpatienten nicht Beitragszahler Leistungsempfänger 8

9 Über 5,5 Mrd. Euro zur Prämiendämpfung im Alter Die Alterungsrückstellungen der Central: in Mio Das Finanzierungssystem der PKV: Das Kapitaldeckungsverfahren Der Beitrag in der PKV ist so kalkuliert, dass die Kosten und Ausgaben des einzelnen Vertrages durch die Einnahmen (Beiträge) dieses Ver trages finanziert werden. So richtet sich die Prämie ausschließlich nach dem individuellen Versicherungsrisiko. Mit der Bildung von Rückstellungen (sog. Alterungsrückstellungen) sorgt die Central für die steigenden Gesundheitskosten im Alter vor. Allein im Jahr 2006 betrugen die Alterungs rückstellungen mehr als 5,5 Mrd. Euro für die Versicherten der Central. Zusätzlich bietet die Central Tarife zur systematischen Beitragssenkung im Alter an. 9

10 Haben Sie Bedenken? Das ist unnötig! Sehen Sie Eine Rückkehr in die GKV ist möglich! Privat Versicherte, die versicherungspflichtig werden, können unter bestimmten Voraus setzungen zurück in die gesetzliche Kran ken kasse wechseln.* Beispiel: Sinkt das Bruttogehalt unter die Bemessungs - gren ze, werden Sie automatisch vom Arbeit geber wieder als "pflichtversichert" gemeldet - es sei denn, Sie lassen sich von der Versiche rungs pflicht endgültig befreien. Im Falle einer Arbeitslosigkeit werden Sie ebenfalls gesetzlich versicherungspflichtig. Für eine Familie ist der Beitrag nicht zwangsläufig teurer als in der GKV! Wer für seine Familie einen hochwertigen Versicherungsschutz wählen möchte, entscheidet sich für die PKV. Der Versicherungsschutz in der GKV kann preisgünstig sein, ist jedoch nicht leistungsstark. Beispiel: Ihre Familie genießt einen Versicherungsschutz bei der GKV. Sie zahlen zwar einen günstigen Beitrag, haben aber im Krankheitsfall hohe Eigenbeteiligungen zu leisten. Dies verdeutlicht das Beispiel der Familie Mustermann auf der folgenden Seite: * Weiterführende Informationen können Sie der Broschüre Krankenversicherung der Rentner (VF 108) entnehmen. 10

11 selbst: Der Preisunterschied zwischen der privaten und der gesetzlichen Kran ken kasse ist für eine Familie marginal bei weitaus besseren Leistungen in der PKV. Dies gilt natürlich erst recht, wenn die Kinder erwachsen sind und sich selbst versichern. Beitragsdaten Beitrag GKV Beitrag PKV (Tarif CV3H, 275 Selbstbeteiligung jährl.) Hans Mustermann, 30 Jahre, Einzelhandelskaufmann, freiwilliges Mitglied der GKV 532,80 233,63 Maximilian Mustermann, 4 Jahre, familienversichert in der GKV Beitragsfrei 130,40 Frau Hilde Mustermann, 25 Jahre, Angestellte, Weiterhin Mitglied der GKV Einkommen: 2200, Pflichtmitglied der GKV 152,90 152,90 Gesamtmonatsbeitrag 685,70 516,93 Einsparung 168,77 Leistungsdaten Leistung GKV Leistung PKV (Tarif CV3H, 275 Selbstbeteiligung jährl.) Kosten Implantat für Hans Mustermann: 3203,00 406,22 * 2402,25 Eigenanteil 2796,78 800,75 Einsparung 1996,03! * Befund 2.2: Zahnbegrenzte Lücke mit zwei nebeneinander fehlenden Zähnen (Festzuschuss mit Bonus: 30 %) Stand

12 Als Rentner sind Sie in der PKV gut aufgehoben! Wer 65 Jahre alt ist und mindestens 10 Jahre ausschließlich in der PKV versichert war, kann in den preisgünstigen Standardtarif wechseln. Die Leistungen im Standardtarif sind bei allen Unternehmen der privaten Krankenver siche rung gleich und entsprechen in etwa den Leistungen der gesetzlichen Kassen. Der Beitrag für den Standardtarif darf nicht höher sein, als der durchschnittliche Höchst - beitrag der gesetzlichen Krankenkasse. In der Regel liegt er darunter - besonders bei langer Mitgliedschaft. Ab wird der Stan dard - tarif für Neukunden durch den Basistarif ersetzt. 12

13 Beispiel: Sie sind privat versichert und wechseln in den Standardtarif. Dennoch steht Ihnen die Wahl zwischen den niedergelassenen approbierten Ärzten und Zahnärzten frei. Dies bedeutet: Sie werden als Privat patient behandelt. Der Basistarif im Detail: Für Vertragsabschlüsse nach dem besteht ein so genannter Kontrahierungszwang, das heißt eine gesetzliche Verpflichtung der privaten Versicherungsunternehmen, Versicherte aufzunehmen. Leistungsausschlüsse oder Risikozuschläge gibt es beim Basistarif nicht. Grundsätzlich erfolgt die automatische Übernahme der Versicherten des Stand ardtarifs in den Basistarif (kein Wahlrecht). Dies gilt für ehemalige Nichtversicherte, die sich zwischen dem und dem im Standardtarif versichern. Wer 55 Jahre oder älter ist oder wer die Ver sicherungsprämie nachweislich nicht mehr aufbringen kann, kann auch danach noch den Basistarif wählen. Dann allerdings nur noch innerhalb des jeweiligen Versiche - rungs unternehmens. Voraussetzung ist, dass bereits vor dem eine Krank heits - kosten-vollversicherung bestanden hat. Wer ab dem 1. Januar 2009 einen PKV- Neuvertrag abschließt, erhält ein Wechsel - recht in den Basistarif jedes beliebigen PKV-Unternehmens. Personen, die vor dem bereits im Standardtarif versichert waren, haben ein Wahlrecht zwischen Standard- und Basis tarif. Dies gilt auch für Bestandskunden mit einer klassischen Vollversicherung, die zwischen dem und in den Standardtarif wechseln. 13

14 Ein Vergleich der Leistungen Ambulant Ärztliche Leistungen Arzneien/Verbandmittel Heilmittel Hilfsmittel** Psychotherapie Transport/Unterbringung bei ambulanten Operationen Hebammenleistungen Heilpraktiker Stationär Allgemeine Krankenhausleistungen Unterbringung Chefarzt Transport Gesetzliche Krankenkasse*** 100 %, Behandlung nur bei Vertragsärzten Zuzahlung von 10 % des Preises, mind. 5 Zuzahlung von 10 % der Kosten, zzgl. 10 je Verordnung Sehhilfen: grundsätzlich keine Leistung Sonstige Hilfsmittel: Zuzahlung 100 % Falls ambulantes Operationszentrum kein Vertragskrankenhaus ist: keine Leistung Transportkosten: keine Leistung Beleghebamme Keine Leistung Zuzahlung von 10 je Kalendertag (max. 28 Tage im Kalenderjahr) Mehrbettzimmer kein Anspruch Zuzahlung von bis zu 10 bei Fahrten mit Rettungsdiensten Zahn Zahnbehandlung und Prophylaxe Inlays Zahnersatz/-kronen Kieferorthopädie Nur einfache Versorgungsformen, Prophylaxe wird erstattet Nur bis zur Höhe der Leistungen für eine Amalgamfüllung Befundorientierte Festzuschüsse Nur bei besonders schweren Kieferanomalien. Bei Kindern zunächst 80 % Kostenerstattung bzw. ab dem 2. Kind 90 %; den Restbetrag bei Abschluss der Kieferregulierung. Zahnstaffel Keine Zahnstaffel Sonstiges Gebührenordnungen GOÄ/GOZ Kassenüblicher Satz Rücktransport/Ausland Keine Leistung Kur Zuzahlung von 10 pro Tag (nur bei Anschlussbehandlung, begrenzt auf 28 Tage) Selbstbeteiligungsstufen 14 ** Die erstattungsfähigen Hilfsmittel sind in den allgemeinen Versicherungsbedingungen aufgeführt. *** Die Gegenüberstellung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die Leistungsübersicht geht ausschließlich auf das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsspektrum im Krankheitsfall ein. Bezogen auf die gesetzliche Krankenkasse bleiben Wahlleistungstarife unberücksichtigt.

15 im Krankheitsfall lohnt sich: 100 % (80 %*) 100 % (80 %*) 100 % (80 %*) 100 % (80 %*) höchstens 250 (ab 8 Dioptrien höchs - tens 375 ) für Sehhilfen innerhalb von 2 Kalenderjahren. 100 % (80 %*) bis zu 20 Sitzungen pro Kalenderjahr 100 % (80 %*) für med. notwendigen Transport sowie Unter bringung für einen Tag/eine Nacht nach der OP; zusammen bis max. 250 je Operation. 100 % 80 % Tarif CV3H 100 % Zweibettzimmer Ja Zum/vom nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus 100 % 75 % 75 % 75 % Jahr insgesamt höchstens Jahr insgesamt höchstens Jahr insgesamt höchstens Zahnstaffel entfällt ab dem 7. Jahr nach Versicherungs - beginn und bei unfallbedingter zahnärztlicher Behandlung. Zahnstaffel gilt für Zahnersatz, Zahnkronen aller Art, Inlays sowie Zahn- und Kieferregulierung einschließlich des zahnärztlichen Honorars für diese Maßnahmen. Erstattung bis zu den Höchstsätzen der GOÄ/GOZ, im stationären Bereich bei gültiger Honorarvereinbarung auch darüber hinaus. Bei Auslandsreisen werden die Mehrkosten eines medizinisch notwendigen Rücktransportes erstattet. Erstattung der ärztlichen Leistungen, Arzneien und Heilmittel, sofern vorherige schriftliche Zusage der Central erteilt wurde. Für alle aufgeführten Leis tungszusagen und Erkrankungen gilt: Inhalt und Umfang des Ver sicherungsschutzes ergeben sich aus den allgemeinen Versicherungs bedingungen (Rahmenund Tarifbedin gun gen), den Bestimmun gen des jeweiligen Tarifs, dem Ver sicher ungsschein sowie weiteren schriftlichen Vereinbarungen. 275/500/1.000 pro Kalenderjahr * Bei Nichteinhaltung des Primärarztprinzips 15

16 Es betreut Sie: Central Krankenversicherung AG Hansaring Köln Telefon +49 (0) Telefax +49 (0) VF

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