Mängel bei der Umsetzung des Tabakrahmenübereinkommens (FCTC) der WHO in Deutschland

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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Maria Klein-Schmeink, Lisa Paus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1848 Mängel bei der Umsetzung des Tabakrahmenübereinkommens (FCTC) der WHO in Deutschland Vorbemerkung der Fragesteller DasRahmenübereinkommenderWeltgesundheitsorganisationWHOzurEindämmungdesTabakgebrauchs (FCTC)wurdeimDezember2004inDeutschlandratifiziertundindeutschesRechtübernommen.ImMärz2005istesin Kraftgetreten.DasZieldesFCTCistgemäßderPräambeldesÜbereinkommens heutigeundkünftigegenerationenvordenverheerendengesundheitlichen,gesellschaftlichen,umweltrelevantenundwirtschaftlichenfolgendes TabakkonsumsunddesPassivrauchenszuschützen.Dennochsindauchfünf JahrenachdemInkrafttretenwesentlicheVerpflichtungenundLeitliniendes ÜbereinkommenszurTabakpräventionwieetwazurTabakwerbung,zum SchutzvorPassivrauchensowiezurVerhinderungvonEinflussnahmender TabakindustrieaufdiePolitikinDeutschlandnichtbzw.nichthinreichend umgesetzt. Vorbemerkung der Bundesregierung DieTabakrahmenkonventionistdasersteundbislangeinzigeinternationaleund völkerrechtlichverbindlicheabkommenimbereichgesundheit.dasgesetzzu demtabakrahmenübereinkommenwurdeimdeutschenbundestagam23.september2004mitbreiterparlamentarischermehrheitangenommen (Plenarprotokoll15/126).VieleVerpflichtungenausderTabakrahmenkonventionwarenin DeutschlandbereitsvorInkrafttretenderTabakrahmenkonventionumgesetzt worden.weiteremaßnahmenzumschutzvordenfolgendestabakkonsums (z.b.imbereichdertabakwerbung,dertabakpräventionoderdesschutzesvor dengefahrendespassivrauchens)wurdenseitderratifizierungderkonvention ergriffen.sowurdez.b.inderbegründungzudementwurfeinesgesetzeszum SchutzvordenGefahrendesPassivrauchens (Bundestagsdrucksache16/5049) ausdrücklichaufartikel8dertabakrahmenkonventionbezuggenommen.wie dieregelmäßigdurchgeführtedrogenaffinitätsstudiederbundeszentralefürgesundheitlicheaufklärungbelegt,sinddieseit2004ergriffenenmaßnahmenins- DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom9.Juni2010 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.

2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode besondereimhinblickaufdiesteigendezahlderjugendlichennichtraucherinnenundnichtrauchersowiediesinkendezahlderjugendlichenraucherinnen und Raucher sehr erfolgreich gewesen. ZurUmsetzungderTabakrahmenkonventionwurdenundwerdenzuverschiedenenArtikelnrechtlichnichtbindendeLeitlinienerarbeitetundverabschiedet. DieLeitlinienverstehensichals Goldstandard,derdenVertragsparteienhelfensoll,dieKonventionbestmöglichnachihrennationalenGegebenheitenumzusetzen.EshandeltsichhierbeiumHandlungsoptionen.EinVertragsstaatmuss deshalb nicht jede dieser Empfehlungen aufgreifen. 1.StimmtdieBundesregierungderFeststellunginArtikel13Absatz1des FCTCzu,dasseinumfassendesVerbotderTabakwerbung,derVerkaufsförderungunddesSponsoringsdenKonsumvonTabakerzeugnissenvermindern würde? Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? 2.AuswelchenGründenistdieBundesregierungderzumMärz2010zuerfüllendenVerpflichtungeinesumfassendenVerbotesderWerbungfür Tabakerzeugnisse,derPromotionunddesSponsoringsgemäßArtikel13 nichtnachgekommen (sieheantwortzufrage6aufbundestagsdrucksache 17/1301)? 3.a)WelcheverfassungsrechtlichenBestimmungenoderGrundsätzestehen aussichtderbundesregierungmöglicherweisegegeneinumfassendes Verbot aller Formen der Tabakwerbung? b)welcheformenderverkaufsförderungfürtabakproduktewärendavon nach Auffassung der Bundesregierung betroffen? 4.WirddieBundesregierunggemäßdenLeitliniendesArtikels13dieWerbung für Tabakerzeugnisse in Verkaufsstellen beschränken? Wenn ja, wann und in welcher Form? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. DerDeutscheBundestaghat2004dasWHO-Rahmenübereinkommenratifiziert unddamitdiegrundlagefürregelungenzureindämmungdestabakgebrauchs zumschutzderöffentlichengesundheitgeschaffen.ausdiesemgrundwurden auch Regelungen zum Verbot der Tabakwerbung getroffen. DerDeutscheBundestaghatam22.April2010auchimHinblickaufArtikel13 desrahmenübereinkommensderwhozureindämmungdestabakgebrauchs (FCTC)imRahmendesZweitenGesetzeszurÄnderungdesVorläufigenTabakgesetzesweitereBeschränkungenhinsichtlichWerbung,Sponsoringund ProduktplatzierunginaudiovisuellenMediendienstenundSendungenbeschlossen.DieseÄnderungbetrifftauchdasVerbotderProduktplatzierungzugunsten vontabakerzeugnissenoderzugunsteneinesunternehmens,dessenhaupttätigkeitdieherstellungoderderverkaufvontabakerzeugnissenistunddassponsoringvonaudiovisuellenmediendienstenodersendungendurchunternehmen,derenhaupttätigkeitdieherstellungoderderverkaufvontabakerzeugnissenist.imübrigenwirdaufdieantwortderbundesregierungzudenfragen6 und7derkleinenanfragederfraktionbündnis90/diegrünenaufbundestagsdrucksache 17/1301 verwiesen. DasBundesverfassungsgerichthatsichinzweiEntscheidungenmitderEindämmungdesTabakkonsumsbefasst,soinseinerEntscheidungvom22.Januar

3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/ BvR1915/91 (BVerfGE95,173)zuWarnhinweisenaufPackungen vontabakerzeugnissenundinseinerentscheidungvom30.juli2008 1BvR 3262/07,402,906/08 (BVerfGE121,317)zumNichtraucherschutzinGaststätten.DasGerichtbetont,dassdemSchutzderGesundheitderBevölkerungin der Werteordnung des Grundgesetzes ein hohes Gewicht zukomme. AusArtikel2Absatz2desGrundgesetzeskönnedahereineSchutzpflichtdes Staatesfolgen,dieeineRisikovorsorgegegenGesundheitsgefährdungenumfasse.AngesichtsderZahlderTodesfälle,diesichnachwissenschaftlichen ErkenntnissenaufErkrankungendurchPassivrauchenzurückführenlassen,sei zudemauchderschutzdesmenschlichenlebensbetroffen.dieverfassungbegründeauchinsoweiteineschutzpflichtdesstaates,dieesihmgebiete,sich schützendundförderndvordaslebenjedeseinzelnenzustellen (BVerfGE121, 356 m.w.n.). AufderGrundlagederihmzuzubilligendenSpielräumeistderGesetzgeber nichtgehindert,demgesundheitsschutzgegenüberdendamitbeeinträchtigten Freiheitsrechten,insbesonderederBerufsfreiheitderUnternehmenundderVerhaltensfreiheitderRaucher,denVorrangeinzuräumen.DadieGesundheitund erstrechtdasmenschlichelebenzudenbesondershohengüternzählen,darf ihrschutzauchmitmittelnangestrebtwerden,dieindasgrundrechtderberufsfreiheit empfindlich eingreifen (vgl. BVerfGE 121, 357). 5.WelchestaatlichenOrganeundnachgeordnetenEinrichtungenundBehördendesBundeshabenindenJahren2007bis2010Sponsorengelderder TabakindustrieodermitihrpersonellverbundenenStiftungenerhalten, und wie hoch waren jeweils die Summen? Soweitbekannt,wurdenvonderBundesregierungundihrennachgeordneten BehördenindemangegebenenZeitraumkeineSponsorengelderderTabakindustrieangenommen.Für2010könnennochkeinevollständigenAngabengemacht werden, da diese Meldungen erst nach Ablauf des Jahres eingehen. 6.WiehochistdieSumme,dievonderPhilipMorrisGmbHfürdieAusstellung DieKunstistsuper! deshamburgerbahnhofsinberlin (Stiftung PreußischerKulturbesitz)gespendetwurde,undwiebewertetdieBundesregierungdiesesSponsoringvordemHintergrundderLeitliniendesArtikels 5 Absatz 3? EineSpendederPhilipMorrisGmbHandieStiftungPreußischerKulturbesitz (SPK) für die Ausstellung Die Kunst ist super! ist nicht erfolgt. DiePhilipMorrisGmbH (P.M.)hateineSponsoringvereinbarungmitdemVereinderFreundederNationalgalerie (VFN)zurUnterstützungderAusstellung DieKunstistsuper! geschlossen;diespkistausschließlichbezogenaufdie indievereinbarungaufgenommeneveranstalterhaftungalsdrittemitinden Vertrageinbezogenworden.ÜberdievertraglichenAbsprachenwurdeVertraulichkeitvereinbart.DieSponsoringleistungvonP.M.andenVereinderFreunde dernationalgaleriehatdieserentsprechendseinemvereinszweck,dienationalgalerie,zudereneinrichtungenauchderhamburgerbahnhofgehört,nachhaltig zu fördern, weitergegeben. Der Betrag belief sich auf Euro netto. DasZielderLeitlinienderWHOzurUmsetzungdesArtikels5Absatz3des TabakrahmenübereinkommensvomNovember2008,demSchutzgesundheitspolitischerMaßnahmenzurEindämmungdesTabakgebrauchsvorkommerziellen undsonstigenberechtigteninteressendertabakindustriezudienen,wirdaussicht derbundesregierungdurchdiezuvorbeschriebenesponsoringmaßnahme,dieunmittelbar zwischen zwei privaten Organisationen erfolgt ist, nicht beeinträchtigt.

4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7.WirddieBundesregierungkünftig,entsprechendderLeitliniendesArtikels5Absatz3,aufeineBeschränkungdesSponsoringsöffentlichfinanzierter Kulturveranstaltungen durch die Tabakindustrie hinwirken? Wenn ja, in welcher Weise? BeidenLeitlinienzurUmsetzungderTabakrahmenkonventionhandeltessich umempfehlungen,diedievertragsstaatenrechtlichnichtbinden.dieleitlinien geltenals Goldstandard zurumsetzungdertabakrahmenkonvention.sie sollendenvertragsstaatenhilfestellungbietenundsindentsprechenddetailliert. AuchwenninDeutschlandundanderenVertragsstaatenbereitszahlreiche InhaltederLeitlinienumgesetztwurden,kanndeshalbnichtdarausgefolgert werden,dassdieindenleitlinienenthaltenenempfehlungenvollständigin allen Vertragsstaaten der Tabakrahmenkonvention umgesetzt werden. 8.PlantdieBundesregierung,entsprechenddenLeitliniendesArtikels13, bildgestütztewarnhinweiseauftabakerzeugnissenverbindlichvorzuschreiben? ImRahmender3.FCTC-KonferenzderVertragsparteien (CoP)imNovember 2008wurdeunteranderemderEntwurffürLeitlinienzuArtikel11derTabakrahmenkonventionbetreffenddieVerpackungenundKennzeichnungvonTabakerzeugnissenverabschiedet.BeidenLeitlinienhandeltessichumEmpfehlungen. EinwichtigesAnliegenderBundesregierungimRahmenderTabakprävention istes,deneinstiegindasrauchenzuverhindern,denausstiegausdemtabakkonsumzufördernunddenschutzvorpassivrauchenzustärken.dieeinführungvonkombiniertenwarnhinweisen (sogenanntenbildwarnhinweisen)kann dabei als eine Maßnahme im Rahmen dieser Aktivitäten gesehen werden. DieKennzeichnungvonTabakerzeugnissenistaufEU-EbeneimRahmender Tabakproduktrichtlinie2001/37/EGgeregelt.DanachsindentsprechendeTextwarnhinweiseaufTabakerzeugnisseneuropaweitverbindlichvorgeschriebenund wurdennationalmitdertabakprodukt-verordnungumgesetzt.desweitereneröffnetdieentscheidungderkommission2003/641/egdenmitgliedstaatendie Möglichkeit,dieseTextwarnhinweisenationaldurchkombinierteWarnhinweise zuergänzen.dabeisindausschließlichdieineinerbibliothekderkommission hinterlegten kombinierten Warnhinweise zu verwenden. GegenwärtigwerdenvonderEuropäischenKommissionAktivitätenimHinblickaufdieEntwicklungundPrüfungvonkombiniertenWarnhinweiseneingeleitet. Die Ergebnisse dieser Prüfung liegen bisher noch nicht vor. 9.WarumhatdieBundesregierungbislangkeineMaßnahmengemäßden LeitlinienzuArtikel5Absatz3ergriffen,umdieGesundheitspolitikvor dereinflussnahmedertabakindustriezuschützen (vgl. SecondImplementationReport derbundesregierungandiewhovom24.februar 2010; Abschnitt )? 10.WarumhatdieBundesregierungdieTabakindustriebislangnichtgemäß denleitliniendesartikels5absatz3verpflichtet,überlobbyarbeit, gemeinnützigesengagementundpolitischespendenzuberichten (vgl.

5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/2036 SecondImplementationReport derbundesregierungandiewhovom 24. Februar 2010; Abschnitt )? 11.HatdieBundesregierungandereMaßnahmenergriffen,umgemäßden LeitliniendesArtikels5Absatz3dieTransparenzderAktivitätender Tabakindustrie zu erhöhen? Wenn ja, welche? Bei den Fragen 9 bis 11 wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 12.TeiltdieBundesregierungdieFeststellungdesArtikels6Absatz1der FCTC,dasspreisbezogeneundsteuerlicheMaßnahmen einwirksames und wichtiges Mittel zur Verminderung des Tabakkonsums sind? Wennja,wannwirddieBundesregierungvordemHintergrundderzu 2005letztmaligerhöhtenTabaksteuereinenGesetzentwurfzurErhöhung dertabaksteuersowiezurangleichungderbislangunterschiedlichen Steuersätze für Tabakprodukte vorlegen? ÜbersteuerlicheMaßnahmenkanninderRegelaufdiePreisgestaltungfürversteuerteTabakprodukteEinflussgenommenwerden.HöherePreisekönnenzu VeränderungendesKonsumverhaltensundauchzueinerVerminderungdes Tabakkonsumsführen.HöherePreisekönnenjedochnurdannihreWirkungen entfalten,wennesnichtzuausweichbewegungenaufpreisgünstigerewaren wiez.b.schmuggelwareundauflegalegrenzeinkäufeinniedrigpreisländern kommt. DieindenJahren2004und2005durchgeführtenTabaksteuererhöhungenhaben immarktfürversteuertetabakproduktezuerheblichenverwerfungengeführt, die noch heute spürbar sind. DieSteuererhöhungenhabeninsbesonderedazugeführt,dassbeiZigarettendie PreisabständezudenosteuropäischenLänderndeutlichgrößergewordensind. ImZugederEU-OsterweiterungundderdamitverbundenenErweiterungdes BinnenmarktesistesfürdieKonsumentenvonZigarettennachundnachimmer einfachergeworden,preisgünstigereprodukteimgrenzeinkaufzuerwerben unddamitdiedeutschetabaksteuerauflegalemwegzuumgehen.obwohlsich diepreiseindenletztenjahrenetwasangenäherthaben,dadieosteuropäischen MitgliedstaatenihrenVerpflichtungen,dienationalenSteuersätzezumindestan dieeu-weitemindeststeueranzugleichen,nachkommenmusstenundin DeutschlandkeinegrößerenPreissteigerungenzuverzeichnenwaren,hatsich dermarktfürversteuertezigarettenauchohnesteuererhöhungenvon2005bis 2009vonüber95MilliardenStückaufunter87MilliardenStückreduziert.Im Jahr2010setztsichdieserRückgangbislangfort.Gleichzeitighatsichder MarktfürversteuertenFeinschnittstabilentwickelt,sodassdavonausgegangen werdenkann,dassnureinteildesrückgangsbeizigarettenvomfeinschnitt aufgefangenwerdenkonnte.dieverbleibendelückeistaufausweichbewegungenauflegalegrenzeinkäufe,schmuggelwareoderkonsumverzichtzurückzuführen.

6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13.BeabsichtigtdieBundesregierungvordemHintergrundderinArtikel8 derfctcenthaltenenverpflichtungfüreinenumfassendenschutzvor dempassivrauchenamarbeitsplatz,einestreichungdes 5Absatz2der deutschenarbeitsstättenverordnung,umarbeitnehmerinnenundarbeitnehmer auch an Arbeitsplätzen mit Publikumsverkehr zu schützen? DieBundesregierungsiehtderzeitkeineNotwendigkeitden 5 Nichtraucherschutz derarbeitsstättenverordnung (ArbStättV)zuändern.DieRegelungen des 5ArbStättVbeinhaltengesetzgeberischeMaßnahmenzumSchutzder nichtrauchendenbeschäftigtenundstehenimeinklangmitdemrahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs. 5Absatz2ArbStättVverpflichtetdenArbeitgeber,inArbeitsstättenmit PublikumsverkehrMaßnahmenzumSchutznichtrauchenderBeschäftigterunter BerücksichtigungderNaturdesBetriebesundderArtderBeschäftigungzutreffen.DiesbetrifftvorallemdenNichtraucherschutzimGastronomie-undGaststättenbereich,fürdenseitderFöderalismusreformdieBundesländerdieZuständigkeit haben. NachAnpassungderLändergesetzezumSchutzvordenGefahrendesPassivrauchensimSinnedesUrteilsdesBundesverfassungsgerichtsvom30.Juli2008 zumnichtraucherschutzingaststättengibtesfürdiesebereicheinallenbundesländernweitgehendeinheitlicheundausreichendenichtraucherschutzregelungen. BeidenDiskussionenzumThema Nichtraucherschutz wurdenindenvorangegangenenjahrensowohlindenausschüssendesdeutschenbundestages alsauchdesbundesratesalleanträge,dieeinestreichungdes 5Absatz2 ArbStättVzumZielhatten,mitgroßerMehrheitabgelehnt.InderGesamtbewertungistdahereineStreichungdes 5Absatz2ArbStättVpolitischderzeit wenig aussichtsreich. 14.HältdieBundesregierungdieMaßnahmenzurUmsetzungdervorhandenen Gesetze zum Schutz vor Passivrauchen für ausreichend? Wenn ja, warum? Wennnein,aufwelcheWeisewirktdieBundesregierungbeidenLändern aufzureichendepersonelleundsächlicheressourcen,insbesonderezur Kontrolle der Umsetzung, hin? AusSichtderBundesregierungwirddasGesetzzumSchutzvordenGefahren despassivrauchensaufbundesebenegutumgesetzt.substantiellebeschwerden über unzureichende Maßnahmen liegen der Bundesregierung nicht vor. DieUmsetzungderNichtraucherschutzgesetzeaufLandesebeneliegtinder ZuständigkeitderBundesländer.DieBundesregierunghatkeineMöglichkeit, aufdieländerbezüglichderkontrollederumsetzungihrergesetzgebungeinzuwirken.

7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/ WorinbestehtdernationaleKoordinierungsmechanismusgemäß Artikel5Absatz2adesFCTC,derlautdemerstenUmsetzungsbericht derbundesregierungvom25.juni2007andiewhoeingerichtetwurde (Abschnitt6i, 5.2 (a))? DernationaleKoordinierungsmechanismuserfolgtaufverschiedenenEbenen. ZumeinenkoordiniertdasBundesministeriumfürGesundheitdieZusammenarbeitderRessortsbeiderUmsetzungderTabakrahmenkonvention.Darüber hinausnimmtdennationalenkoordinierungsmechanismusfürlegaleundillegalesuchtmitteldiedrogenbeauftragtederbundesregierungwahr.siewurde dabeiinderletztenlegislaturperiodedurchdendrogen-undsuchtratalsberatungsgremium unterstützt. ImDrogen-undSuchtratwarennebendenBundesressortsauchdieLänderebeneundverschiedeneVerbändevertreten.TeilderArbeitdesDrogen-und SuchtratsistdieTabakkontrollpolitik.FürdieseLegislaturperiodeistdieEinrichtung eines ähnlichen Gremiums geplant. DieTabakpolitikwirddarüberhinausimRahmendesProzessesGesundheitszielebegleiten.EinesdernationalenGesundheitszieleistdieReduktiondes Tabakkonsums. 16.WieerklärtsichdieBundesregierungdieEntwicklungderTabaksteuereinnahmen,insbesonderedieEinnahmesteigerungum58ProzentimJanuar 2010 gegenüber Januar 2009? DieEntwicklungderTabaksteuereinnahmen,insbesonderedieEinnahmesteigerungum58ProzentimJanuar2010gegenüberJanuar2009,istaufeinenSondereffektzurückzuführen,deraufdieUmstellungderMindeststeuerfürZigarettenzum15.Februar2010zurückzuführenist.DadurchbedingtkameszuvorgezogenenBezügenvonSteuerzeichen,waszueinerSteigerungderSteuereinnahmengeführthat.BisEndeApril2010lagendieTabaksteuereinnahmennur noch1,1prozentüberdemvorjahreswert.dieaktuellemai-steuerschätzung gehtfür2010vontabaksteuereinnahmeninhöhevon13,21mrd.euroaus. DieswürdeeinenRückgangvonüber1ProzentgegenüberdemJahr2009 (13,366 Mrd. Euro) bedeuten.

8 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN

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