Aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle Medien- und Glücksspielrecht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle Medien- und Glücksspielrecht"

Transkript

1 Aktuelle Entwicklungen an der Schnittstelle Medien- und Glücksspielrecht

2 Vortrag beim Symposium Glücksspiel 2015 der Forschungsstelle Glücksspiel der Universität Hohenheim am 12. März 2015

3 von Dr. Jörg Ukrow Stellvertretender Direktor der LMS

4 Gliederung Zur Einführung: Dimensionen der Schnittstellen Medien- und Glücksspielrecht Organisatorische und verfahrensrechtliche Aspekte Werberechtliche Aspekte Jugendschutzrechtliche Aspekte Ausblick

5 Zur Einführung Dimensionen der Schnittstellen Medien- und Glücksspielrecht Die ordnungsrechtliche Dimension der Schnittstelle Die EU-integrationskritische Dimension der Schnittstelle Die organisationskonzeptionelle Vorbildfunktion der Medienaufsicht Die werberechtliche Dimension der Schnittstelle Die jugendschutzrechtliche Dimension der Schnittstelle

6 Zur Einführung - Die EU-rechtliche Dimension der Schnittstellen-Thematik (bislang) keine bereichsspezifische Rechtsetzung der EU auf dem Sektor der Glücksspielwerbung und des diesbezüglichen Jugendschutzes Hintergrund: Bedeutung nationaler Traditionen und Wertevorstellungen gerade im Bereich des Glückspiels Aber: auch für die Glücksspielwerbung kann die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie) der EU bedeutsam sein

7 Zur Einführung - Die EU-rechtliche Dimension der Schnittstellen-Thematik Art. 9 der AVMD-Richtlinie: (1) Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass die audiovisuelle kommerzielle Kommunikation, die von den ihrer Rechtshoheit unterworfenen Mediendiensteanbietern bereitgestellt wird, folgenden Anforderungen genügt: c) Audiovisuelle kommerzielle Kommunikation darf nicht iii) Verhaltensweisen fördern, die die Gesundheit oder Sicherheit gefährden; g) Audiovisuelle Kommunikation darf nicht zur körperlichen oder seelischen Beeinträchtigung Minderjähriger führen.

8 Gliederung Zur Einführung: Dimensionen der Schnittstellen Medien- und Glücksspielrecht Organisatorische und verfahrensrechtliche Aspekte Werberechtliche Aspekte Jugendschutzrechtliche Aspekte Ausblick

9 Organisatorische und verfahrensrechtliche Aspekte (1) Ausgangspunkt: Die organisationskonzeptionelle Vorbildfunktion der Medienaufsicht Amtliche Begründung zu 9a GlüStV ( Ländereinheitliches Verfahren ) Mit den Absätzen 1 bis 3 wird der Grundsatz verankert, dass für die dort genannten Entscheidungen nur jeweils eine bestimmte Landesbehörde für alle Länder zuständig ist, für die dann nach den Absätzen 5 bis 8 das Glücksspielkollegium entscheidet. Diese Lösung bildet das Modell der Kommission für Jugendmedienschutz nach dem Jugendmedienschutz- Staatsvertrag und der Kommission für Zulassung und Aufsicht nach dem Rundfunkstaatsvertrag nach.

10 Organisatorische und verfahrensrechtliche Aspekte (2) Teil-Abbildung der Organisationsstruktur der Medienaufsicht Verwaltungsvereinbarung Glücksspielstaatsvertrag (VwVGlüStV) vom 23. Mai 2012 über die Zusammenarbeit der Länder bei der Glücksspielaufsicht 2 Abs. 5 VwVGlüStV: Zur Vorbereitung der Entscheidungen des Glücksspielkollegiums kann der oder die Vorsitzende des Glücksspielkollegiums Prüfgruppen einsetzen. Die Prüfgruppen bereiten die Entscheidungen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auf und geben Entscheidungsempfehlungen. 7 Abs. 2 VVGlüStV: Möglichkeit zur Einrichtung länder- und fachübergreifender Arbeitsgruppen

11 Organisatorische und verfahrensrechtliche Aspekte (3) Medienregulierung als Vorbild für verfahrensrechtliche Anforderungen an Vollzug des GlüStV sich ggf. entwickelnde verwaltungsgerichtliche Praxis, wonach die Judikatur zu rundfunkstaatsvertraglichen Parallelnormen auf die betreffenden Regelungen des GlüStV entsprechend anwendbar ist (vice versa)

12 Organisatorische und verfahrensrechtliche Aspekte (4) bedeutsam z.b. Art und Umfang der Begründungs- und Dokumentationspflicht bei Befassung des Glücksspielkollegiums mit Vorlage einer Aufsichtsbehörde vgl. z.b. Urt. des BayVGH vom (Az. 7 BV ) Urt. des OVG Koblenz vom (Az. 2 A 10894/13)

13 Gliederung Zur Einführung: Dimensionen der Schnittstellen Medien- und Glücksspielrecht Organisatorische und verfahrensrechtliche Aspekte Werberechtliche Aspekte Jugendschutzrechtliche Aspekte Ausblick

14 Werberechtliche Aspekte (1) Glücksspielrechtliche Ausgangspunkte: 5 GlüStV, u.a. - grundsätzliches Verbot der Werbung für öffentliches Glücksspiel im Fernsehen und im Internet - davon abweichend können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des 1 Werbung für Lotterien und Sportund Pferdewetten im Internet und im Fernsehen erlauben. - Werbung für Sportwetten im Fernsehen unmittelbar vor oder während der Live-Übertragung von Sportereignissen auf dieses Sportereignis ist nicht zulässig. Werberichtlinie gemäß 5 Abs. 4 Satz 1 GlüStV vom 7. Dezember 2012

15 Werberechtliche Aspekte (2) Glücksspielrechtliche Berührungspunkte zu Medienrecht: Bezugnahme auf medienrechtliche Definition ( 5 Abs. 3 GlüStV) Einbeziehung (auch) der Medienanstalten vor Erlass und wesentlicher Änderung der Werberichtlinie ( 5 Abs. 4 Satz 3 beteiligte Kreise ) Regelmäßiger Austausch zur Glücksspielwerbung zwischen Glücksspielaufsicht und Landesmedienanstalten ( 14 Abs. 5 WerbeRL)

16 Werberechtliche Aspekte (3) Gemeinsame Leitlinien der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder und der Landesmedienanstalten zur Zusammenarbeit bei der Aufsicht über Glücksspielwerbung im privaten Rundfunk und Telemedien privater Anbieter Die gemeinsamen Leitlinien dienen dazu, die Zusammenarbeit der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder und der Landesmedienanstalten im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben zu erleichtern. Werbung für Glückspiel im Fernsehen und Internet dürfen nur die Veranstalter oder Vermittler öffentlicher Glücksspiele in Auftrag geben, die eine Erlaubnis für Werbung im Fernsehen und Internet nach 5 Abs. 3 GlüStV erhalten haben.

17 Werberechtliche Aspekte (4) Für die Aufsicht über die Einhaltung der Anforderungen nach 5 GlüStV i.v.m. der Werberichtlinie gemäß 5 Abs. 4 Satz 1 GlüStV ist gegenüber den Veranstaltern und Vermittlern von öffentlichem Glücksspiel die Glücksspielaufsicht zuständig. Für die Aufsicht über die Einhaltung der Glücksspielwerbeverbote des 5 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 GlüStV sind die Landesmedienanstalten (a) gegenüber privaten Fernsehveranstaltern und (b) im Falle entsprechend landesrechtlich verliehener Zuständigkeit gegenüber privaten Anbietern von Telemedien zuständig. Ziel der Leitlinien: ein möglichst gleichgerichtetes und gleichzeitiges Vorgehen von Glücksspiel- und Medienaufsicht zu gewährleisten

18 Werberechtliche Aspekte (5) Rundfunkrechtlicher Anker für die Aufsicht der Landesmedienanstalten über die Einhaltung der Glücksspielwerbeverbote des 5 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 GlüStV bislang 41 RStV ( Programmgrundsätze ) 41 Abs. 1 Satz 3 RStV: Die Vorschriften der allgemeinen Gesetze sind einzuhalten. Aber nunmehr: Urteil des BVerwG vom (Az.: BVerwG 6 C 32.13)

19 Werberechtliche Aspekte (6) 20 Abs. 1 Satz 1 RStV unterwirft Veranstalter von Rundfunk lediglich in Bezug auf die Verbreitung redaktionell gestalteter Programminhalte einer Zulassungspflicht. Soweit die Beklagte den Sinn der Zulassung auch darin sieht, dass sie die Verantwortlichkeit des Veranstalters für sämtliche gesendeten Inhalte einschließlich der Werbeinhalte - klarstelle, vermag auch diese Erwägung kein gegenteiliges Ergebnis zu rechtfertigen. Die Verantwortlichkeit des Veranstalters für die von ihm verbreiteten Werbeinhalte begründet sich bereits aus dem Gesetz, d.h. aus den werbebezogenen Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages, die an ihn adressiert sind. Zusätzlicher Klarstellung bedarf es nicht.

20 Werberechtliche Aspekte (7) Möglicher Ausweg: Ergänzung/Präzisierung des RStV im Zusammenhang mit der geplanten Novelle aus Anlass der Umsetzung der Vorgaben des ZDF-Urteils des BVerfG Ansonsten (nur) 6 JMStV - Jugendschutz in der Werbung und im Teleshopping

21 Werberechtliche Aspekte (8) Empfehlung (2014/478/EU) der EU-Kommission vom 14. Juli 2014 mit Grundsätzen für den Schutz von Verbrauchern und Nutzern von Online-Glücksspieldienstleistungen und für den Ausschluss Minderjähriger von Online-Glücksspielen, u.a. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass kommerzielle Kommunikation für Online-Glücksspieldienstleistungen Minderjährige nicht dazu veranlasst, Glücksspiele als natürliche Freizeitbeschäftigung anzusehen. Die Mitgliedstaaten sollten darauf hinwirken, dass a) in Medien, oder im Rahmen von Programmen, deren Zielgruppe erwartungsgemäß Minderjährige sind, b) auf Websites, die sich an Minderjährige richten, keine kommerzielle Kommunikation ausgestrahlt, angezeigt oder erleichtert wird.

22 Werberechtliche Aspekte (9) Problem: Bestimmtheit der Verhaltensaufforderungen der Empfehlung (2014/478/EU) der EU-Kommission? Problem: Rechtsetzungskompetenz der EU für die Empfehlung (2014/478/EU) der EU-Kommission? Problem: Rechtsschutz gegenüber der Empfehlung (2014/478/EU) der EU-Kommission?

23 Gliederung Zur Einführung: Dimensionen der Schnittstellen Medien- und Glücksspielrecht Organisatorische und verfahrensrechtliche Aspekte Werberechtliche Aspekte Jugendschutzrechtliche Aspekte Ausblick

24 Jugendschutzrechtliche Aspekte (1) Glücksspielrechtliche Ausgangspunkte: 4 Abs. 5 Nr. 1 GlüStV: Abweichend von 4 Abs. 4 GlüStV können die Länder zur besseren Erreichung der Ziele des 1 GlüStV den Eigenvertrieb und die Vermittlung von Lotterien sowie die Veranstaltung und Vermittlung von Sportwetten im Internet erlauben, sofern u.a. der Ausschluss minderjähriger oder gesperrter Spieler durch Identifizierung und Authentifizierung gewährleistet (wird). In der amtlichen Erläuterung zu 4 Abs. 5 Nr. 1 GlüStV wird in diesem Zusammenhang auf die Richtlinien der KJM Bezug genommen.

25 Jugendschutzrechtliche Aspekte (2) Glücksspielrechtliche Ausgangspunkte: Die vom Glücksspielkollegium der Länder beschlossenen Eckpunkte zu den Internetanforderungen nach 4 Abs. 5 GlüStV sehen ebenfalls eine Orientierung an den Eckwerten und Anforderungen der KJM und an den von ihr positiv bewerteten Konzepten bzw. von so genannten gleichwertigen Verfahren vor.

26 Jugendschutzrechtliche Aspekte (3) Vor diesem Hintergrund haben sich sowohl Anbieter von AV-Systemen für den Online-Glücksspielbereich als auch eine Reihe von Glücksspiel- Aufsichtsbehörden an die KJM mit der Bitte gewandt zu prüfen, ob bei der Glücksspiel-Aufsicht zur Genehmigung eingereichte AVS-Konzepte den etablierten AVS-Kriterien der KJM entsprechen bzw. ob die KJM zu solchen Verfahren eine Positivbewertung erteilen könne. Da die Bewertungszuständigkeit für AVS-Verfahren im Anwendungsbereich des GlüStV bei den Glücksspiel-Aufsichtsbehörden liegt, hat die KJM in Absprache mit dem Vorsitz des Glücksspielkollegiums der Länder folgendes Verfahren verabredet: Eine Einschätzung der KJM zu AVS-Konzepten für den Glücksspiel-Bereich erfolgt im Rahmen der Amtshilfe gegenüber der jeweiligen Glücksspiel-Aufsichtsbehörde und auf deren Veranlassung hin, nicht jedoch als eigenständige Bewertung gegenüber dem Anbieter eines solchen Systems.

27 Gliederung Zur Einführung: Dimensionen der Schnittstellen Medien- und Glücksspielrecht Organisatorische und verfahrensrechtliche Aspekte Werberechtliche Aspekte Jugendschutzrechtliche Aspekte Ausblick

28 Ausblick mobile Herausforderungen für Glücksspielregulierung

29 Ausblick mobile Herausforderungen für Glücksspielregulierung Einige Ergebnisse der jüngsten JIM-Studie 2013 (Jugend, Information, (Multi-) Media) des Medienpädagogischen Forschungsverbundes Südwest

30

31

32

33

34 Ausblick Herausforderung Connected TV für Glücksspielregulierung

35 Ausblick Regulatorische Verstetigung der Zusammenarbeit zwischen Glücksspiel- und Medienaufsicht? Vorbilder: 39a Abs. 1 RStV: Die Landesmedienanstalten arbeiten im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben mit der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und mit dem Bundeskartellamt zusammen. Die Landesmedienanstalten haben auf Anfrage der Regulierungsbehörde für Telekommunikation oder des Bundeskartellamtes Erkenntnisse zu übermitteln, die für die Erfüllung von deren Aufgaben erforderlich sind. 123 Abs. 2 TKG: Die Bundesnetzagentur arbeitet mit den Landesmedienanstalten zusammen. Auf Anfrage übermittelt sie den Landesmedienanstalten Erkenntnisse, die für die Erfüllung von deren Aufgaben erforderlich sind. 50c Abs. 2 GWB: Die Kartellbehörden arbeiten im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben mit den Landesmedienanstalten zusammen. Die Kartellbehörden können mit den in Satz 1 genannten Behörden auf Anfrage gegenseitig Erkenntnisse austauschen, soweit dies für die Erfüllung ihrer jeweiligen Aufgaben erforderlich ist. Dies gilt nicht 1. für vertrauliche Informationen, insbesondere Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie 2. für Informationen, die nach 50a oder nach Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 erlangt worden sind.

36 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

37 Fragen? Dr. Jörg Ukrow LMS Nell-Breuning-Allee Saarbrücken Tel.: ukrow@lmsaar.de

Kommission für Jugendmedienschutz - Stand vom 09.10.09 (Kurzfassung vom 29.06.2012) -

Kommission für Jugendmedienschutz - Stand vom 09.10.09 (Kurzfassung vom 29.06.2012) - Kriterien der KJM für technische Mittel als Jugendschutzmaßnahme für entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte im Bereich des World Wide Web: Stichwort Personalausweiskennziffernprüfung / Persocheckverfahren

Mehr

VORLAGESATZUNG DER. FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE FERNSEHEN e.v.

VORLAGESATZUNG DER. FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE FERNSEHEN e.v. VORLAGESATZUNG DER FREIWILLIGEN SELBSTKONTROLLE FERNSEHEN e.v. INHALT 1 Allgemeine Vorlagepflicht...3 2 Vorlagepflicht bei ausländischen Spielfilmen und TV-Movies ohne Alterskennzeichnung...3 3 Vorlagepflicht

Mehr

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)

Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen Ingenieurin und Ingenieur (Ingenieurgesetz - IngG) Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1

Mehr

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES

Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 7.6.2016 COM(2016) 366 final 2016/0167 (NLE) Vorschlag für eine DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG DES RATES zur Ersetzung der Listen von Insolvenzverfahren, Liquidationsverfahren

Mehr

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch

Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der erziehungsbeauftragten Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Jugendschutzgesetz (JuSchG) Die Besonderheit der "erziehungsbeauftragten" Person am Beispiel Diskotheken- und Gaststättenbesuch Einleitung Das Jugendschutzgesetz enthält im zweiten Abschnitt Reglementierungen

Mehr

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz

Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland. Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Die Umsetzung der Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken in Deutschland Dr. Birte Timm-Wagner, LL.M. Bundesministerium der Justiz Gesetzgebung in Deutschland Reform des UWG vor Erlass der Richtlinie:

Mehr

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s

D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s M erkblatt D i e n s t e D r i t t e r a u f We b s i t e s 1 Einleitung Öffentliche Organe integrieren oftmals im Internet angebotene Dienste und Anwendungen in ihre eigenen Websites. Beispiele: Eine

Mehr

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION PROTOKOLL (Nr. 1) zum Vertrag von Lissabon ÜBER DIE ROLLE DER NATIONALEN PARLAMENTE IN DER EUROPÄISCHEN UNION DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN EINGEDENK dessen, dass die Art der Kontrolle der Regierungen durch

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 10 B 3.02 OVG 10 A 10426/02 In der Verwaltungsstreitsache hat der 10. Senat des Bundesverwaltungsgerichts am 12. Dezember 2002 durch den Vorsitzenden Richter am

Mehr

Angenommen am 14. April 2005

Angenommen am 14. April 2005 05/DE WP 107 Arbeitsdokument Festlegung eines Kooperationsverfahrens zwecks Abgabe gemeinsamer Stellungnahmen zur Angemessenheit der verbindlich festgelegten unternehmensinternen Datenschutzgarantien Angenommen

Mehr

1 So aber noch in 25 Abs. 6 Nr. 1 GlüStV (gegenwärtige Fassung).

1 So aber noch in 25 Abs. 6 Nr. 1 GlüStV (gegenwärtige Fassung). Stellungnahme der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter e.v. im Rahmen der Ergänzenden Anhörung zum Entwurf eines Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspiel-Staatsvertrages Die

Mehr

Aktuelle rechtliche Entwicklungen im Online- Glücksspiel

Aktuelle rechtliche Entwicklungen im Online- Glücksspiel Aktuelle rechtliche Entwicklungen im Online- Glücksspiel Zulässigkeit von Online-Glücksspiel Grundsatz: Veranstaltung und Vermittlung von Glücksspielen im Internet sind verboten ( 4 Abs. 4 GlüStV) Ausnahmen:

Mehr

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin

4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin 4. Qualitätssicherungskonferenz des Gemeinsamen Bundesausschusses am 27. September 2012 in Berlin Vortrag zum Thema Qualitätssicherung und Datenschutz, Anforderungen an den Datenschutz aus der Sicht des

Mehr

Die Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes in Rheinland-Pfalz und Erfahrungen mit dem Spieler- und Jugendschutz

Die Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes in Rheinland-Pfalz und Erfahrungen mit dem Spieler- und Jugendschutz Die Umsetzung des Landesglücksspielgesetzes in Rheinland-Pfalz und Erfahrungen mit dem Spieler- und Jugendschutz 11. November 2014 Folie 1 Aufgaben der Glücksspielaufsicht Sicherstellung der Einhaltung

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216

Mehr

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010

EMPFEHLUNG DER KOMMISSION. vom 13.1.2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 13.1.2010 K(2010)19 endgültig EMPFEHLUNG R KOMMISSION vom 13.1.2010 für den sicheren elektronischem Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Überprüfung der Einzigkeit

Mehr

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt?

Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? DGSV-Kongress 2009 Wann ist eine Software in Medizinprodukte- Aufbereitungsabteilungen ein Medizinprodukt? Sybille Andrée Betriebswirtin für und Sozialmanagement (FH-SRH) Prokuristin HSD Händschke Software

Mehr

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03)

Mitteilung der Kommission. Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) 20.5.2003 Amtsblatt der Europäischen Union C 118/5 Mitteilung der Kommission Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (2003/C 118/03) Durch diese Mitteilung soll

Mehr

Maintenance & Re-Zertifizierung

Maintenance & Re-Zertifizierung Zertifizierung nach Technischen Richtlinien Maintenance & Re-Zertifizierung Version 1.2 vom 15.06.2009 Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Postfach 20 03 63 53133 Bonn Tel.: +49 22899 9582-0

Mehr

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3427. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen

Niedersächsischer Landtag 14. Wahlperiode Drucksache 14/3427. Beschlussempfehlung. Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen Beschlussempfehlung Ausschuss Hannover, den 28. Mai 2002 für Medienfragen Entwurf eines Gesetzes zu dem Sechsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Gesetzentwurf der Landesregierung Drs. 14/3360 Berichterstatter:

Mehr

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin

REACH-CLP-Helpdesk. Zulassung in der Lieferkette. Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin REACH-CLP-Helpdesk Zulassung in der Lieferkette Matti Sander, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Inhaltsangabe Grundsatz Verschiedene Konstellationen 1. Der Hersteller/Importeur 2. Der

Mehr

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04

SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531. 17. Wahlperiode 2010-05-04 SCHLESWIG-HOLSTEINISCHER LANDTAG Drucksache 17/531 17. Wahlperiode 2010-05-04 Gesetzentwurf der Landesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Erteilung von Fahrberechtigungen

Mehr

16.09.2013. Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Gliederung

16.09.2013. Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht. Gliederung Richtgrößenprüfung - Beratung vor Regress Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht Hyatt Regency Hotel, Köln, 20.09.2013 Babette Christophers Rechtsanwältin Fachanwältin für Medizinrecht Fachanwältin

Mehr

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)

Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) 05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)

Mehr

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014

SOZIALVORSCHRIFTEN IM STRAßENVERKEHR Verordnung (EG) Nr. 561/2006, Richtlinie 2006/22/EG, Verordnung (EU) Nr. 165/2014 LEITLINIE NR. 7 Gegenstand: Die Bedeutung von innerhalb von 24 Stunden Artikel: 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 Leitlinien: Nach Artikel 8 Absatz 2 der Verordnung muss innerhalb von

Mehr

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014

Leitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014 EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an

Mehr

Einleitende Bemerkungen

Einleitende Bemerkungen Einleitende Bemerkungen EU-FORMBLATT LENKFREIE TAGE / KONTROLLGERÄT MANUELLER NACHTRAG ENTSCHEIDUNGSHILFE FÜR FAHRPERSONAL VON VERORDNUNGS-FAHRZEUGEN 1 BEI TÄTIGKEITEN IM INNERSTAATLICHEN VERKEHR Zur Frage,

Mehr

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung

Zweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung - 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.

Mehr

Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010

Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen zum 11.06.2010 Verbraucherkreditrichtlinie Änderungen Begriffserklärungen: VKR = Verbraucherkreditrichtlinie Umsetzung der neuen VKR tritt in Kraft VVI = Vorvertragliche Informationen Vergütungsinformation & Stand des

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs.

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH. Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der Veranstalterin von Drittsendezeit AZ Media TV GmbH Benehmensherstellung gemäß 36 Abs. 5 Satz 2 RStV Aktenzeichen: KEK 574 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit

Mehr

Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung

Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung Modul 55208: Deutsches und Europäisches Verfassungsrecht Vertiefung Besprechung der Klausur vom 23.09.2011 SS 2011 Sachverhalt Folie 2 Aufgabe: Verletzung des A in seiner Niederlassungsfreiheit Das staatliche

Mehr

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014

Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Personal-Vorsorgestiftung der Aluminium-Laufen AG Liesberg Liesberg Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2014 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Personal-Vorsorgestiftung

Mehr

(Text von Bedeutung für den EWR)

(Text von Bedeutung für den EWR) L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die

Mehr

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich

Abschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich 13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.

Mehr

Notifizierung 2006/658/D Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen

Notifizierung 2006/658/D Entwurf eines Staatsvertrags zum Glücksspielwesen An den Bundesminister des Auswärtigen Herrn Frank-Walter STEINMEIER Werderscher Markt 1 D-10117 Berlin Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Referat EA3 Scharnhorststr. 34-37 D-10115 Berlin

Mehr

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007

MERKBLATT ZUR RUNDFUNKGEBÜHRENPFLICHT (GEZ) insbesondere für internetfähige PCs ab dem 01.01.2007 Wozu dieses Merkblatt? In den vergangenen Monaten ist sowohl beim Verband der Diözesen Deutschlands als auch bei den Rundfunkanstalten und der GEZ eine Vielzahl an Anfragen aus dem kirchlichen Bereich

Mehr

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013

Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich. Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Pensionskasse der Burkhalter Gruppe Zürich Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat zur Jahresrechnung 2013 Bericht der Revisionsstelle an den Stiftungsrat der Pensionskasse der Burkhalter Gruppe

Mehr

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen

GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen GPP Projekte gemeinsam zum Erfolg führen IT-Sicherheit Schaffen Sie dauerhaft wirksame IT-Sicherheit nach zivilen oder militärischen Standards wie der ISO 27001, dem BSI Grundschutz oder der ZDv 54/100.

Mehr

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails

Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails Gesetzliche Aufbewahrungspflicht für E-Mails sind Sie vorbereitet? Vortragsveranstaltung TOP AKTUELL Meins und Vogel GmbH, Plochingen Dipl.-Inf. Klaus Meins Dipl.-Inf. Oliver Vogel Meins & Vogel GmbH,

Mehr

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011

Questico Seminare. Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren. Stand: 15.02.2011 Questico Seminare Voraussetzungen und Qualitätsrichtlinien für das Anbieten von Seminaren Stand: 15.02.2011 Questico Seminare: Anbieter Qualitätsrichtlinien Seminare Seite 1 Inhalt Was sind Seminare?...

Mehr

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht

RECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung

Mehr

Kommuniqué zum Thema Sportwetten/Glücksspiele

Kommuniqué zum Thema Sportwetten/Glücksspiele Kommuniqué zum Thema Sportwetten/Glücksspiele Am 22. August 2006 sind die in der Anlage aufgeführten Funktionsträger/-innen der Mitgliedsorganisationen des DOSB unter Leitung von dessen Präsidenten zusammengetroffen

Mehr

GPA-Mitteilung Bau 5/2002

GPA-Mitteilung Bau 5/2002 GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des

Mehr

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014

DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014 EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und

Mehr

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation?

Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Was taugt der Wertpapierprospekt für die Anlegerinformation? Panel 1 Rahmenbedingungen für Anlegerinformation und Anlegerschutz beim Wertpapiererwerb Verhältnis zu Beratung, Informationsblatt und Investorenpräsentation

Mehr

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter

Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter 30.08.2016-2017 von Durchgang 10 / 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr Bonn und Berlin Neu als stellvertretendes Vorstandsmitglied/Verhinderungsvertreter Zielgruppe Obere Führungskräfte Ziele Sie wurden oder werden

Mehr

Fort- und Weiterbildung beim MDR

Fort- und Weiterbildung beim MDR DIENSTVEREINBARUNG über die Fort- und Weiterbildung beim MDR vom 15.09.1995 i. d. F. vom 05.10.1999 Zwischen dem MDR und dem Gesamtpersonalrat des MDR wird folgende Dienstvereinbarung über die Fort- und

Mehr

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften:

Zu 2 Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften: Begründung Verordnung über Risikomanagement und Risikomessung beim Einsatz von Derivaten, Wertpapier-Darlehen und Pensionsgeschäften in Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (Derivateverordnung

Mehr

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb

Mehr

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster

Herrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Mehr

Arbeitsprogramm 2009-2010

Arbeitsprogramm 2009-2010 EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION BESCHÄFTIGUNG, SOZIALES UND CHANCENGLEICHHEIT Sozialer Dialog, soziale Rechte, Arbeitsbedingungen, Anpassung an den Wandel Sozialer Dialog und Arbeitsbeziehungen

Mehr

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab:

Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe. Mehrwert der Fusion. Das Wichtigste vorab: Ihre Fragen unsere Antworten rund um die Fusion der Sparkassen Wesel und Dinslaken-Voerde-Hünxe Das Wichtigste vorab: Der Zahlungsverkehr (inkl. Karten, Online-Banking, Vordrucke usw.) wird bis auf weiteres

Mehr

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV

Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...

Mehr

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1

ASR A1.3. Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung. - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung. Seite 1 ASR A1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung - Aktuelle Veränderungen in der Sicherheitskennzeichnung Seite 1 Der Geltungsbereich der Arbeitsstättenverordnung entsprach nicht dem Geltungsbereich

Mehr

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT

ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT PROTOKOLL (Nr. 2) ÜBER DIE ANWENDUNG DER GRUNDSÄTZE DER SUBSIDIARITÄT UND DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT DIE HOHEN VERTRAGSPARTEIEN IN DEM WUNSCH sicherzustellen, dass die Entscheidungen in der Union so bürgernah

Mehr

Führerscheintourismus

Führerscheintourismus Herzlich Willkommen zur Veranstaltung Führerscheintourismus 1 Bürger, die ihren Führerschein wegen eines schweren Verstoßes bei den Behörden ihres Heimatlandes abgeben mussten, erwerben in einem anderen

Mehr

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. 21. April 2015

Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts. 21. April 2015 Fachübergreifende Modulprüfung Europäische und internationale Grundlagen des Rechts Einführung in das Europarecht Europäisches Verfassungsrecht 21. April 2015 FAMILIENNAME VORNAME MATRIKELNUMMER PUNKTE

Mehr

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits

Stand: Stadt: 14.10.2013. Absichtserklärung. zwischen. Landeshauptstadt Mainz. einerseits. und ECE. sowie PANTA. andererseits Stand: Stadt: 14.10.2013 Absichtserklärung zwischen Landeshauptstadt Mainz einerseits und ECE sowie PANTA andererseits Zwischen der Landeshauptstadt Mainz, Jockel-Fuchs-Platz 1, 55116 Mainz, vertreten

Mehr

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems

FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems FACHTAGUNG 2015 24. September 2015 Hattingen (Ruhr) FORUM: Produktionsschule als Teil des Schulsystems Im Schuljahr 2013/14 gab es 5.692 Privatschulen (Ersatzschulen). Diese unterteilen sich in 3.527 allgemeinbildende

Mehr

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind

auf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt

Mehr

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH)

EU-Verordnung Nr. 1907/2006 (REACH) Was bedeutet REACH? REACH ist die EG-Verordnung Nr. 1907/2006 zur Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of CHemicals (Registrierung, Bewertung und Zulassung von Chemikalien). Mit dieser

Mehr

L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION

L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005. (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION L 25/64 Amtsblatt der Europäischen Union 28.1.2005 II (Nicht veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) KOMMISSION ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 20. Januar 2005 zur Änderung der Entscheidung 2003/881/EG

Mehr

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009

Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.

Mehr

Checkliste «Datenbekanntgabe»

Checkliste «Datenbekanntgabe» Checkliste «Datenbekanntgabe» 21 Abs. 1 des Informations- und Datenschutzgesetzes 1 regelt die Bekanntgabe von Personendaten wie folgt: 21 Bekanntgabe von Personendaten 1 Das öffentliche Organ gibt Personendaten

Mehr

die folgende Gemeinsame Richtlinie zur näheren Ausgestaltung des 25 RStV beschlossen:

die folgende Gemeinsame Richtlinie zur näheren Ausgestaltung des 25 RStV beschlossen: Fernsehfensterrichtlinie Gemeinsame Richtlinie der Landesmedienanstalten zur Sicherung der Meinungsvielfalt durch regionale Fenster in Fernsehvollprogrammen nach 25 RStV (Fernsehfensterrichtlinie, FFR)

Mehr

Aktuelles, Mitteilungen und Veranstaltungen verwalten

Aktuelles, Mitteilungen und Veranstaltungen verwalten 1 Aktuelles verwalten Beiträge in "Aktuelles" beziehen sich immer auf neue Inhalte im LfF Web. Diese können neue Dateien in den Downloadtabellen (vgl. 1.1) sein, oder sonstige neue (aktualisierte) Inhalte

Mehr

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den

Mehr

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 687. Beschluss

Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm. Aktenzeichen: KEK 687. Beschluss Veränderung von Beteiligungsverhältnissen bei der German Car TV Programm GmbH Aktenzeichen: KEK 687 Beschluss In der Rundfunkangelegenheit der German Car TV Programm GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer

Mehr

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen

Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion

Mehr

U R T E I L S A U S Z U G

U R T E I L S A U S Z U G ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 1677, 1678 und 1679 Urteil Nr. 70/2000 vom 14. Juni 2000 U R T E I L S A U S Z U G In Sachen: Präjudizielle Fragen in bezug Artikel 67 des königlichen Erlasses vom 16.

Mehr

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU)

VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) VERNEHMLASSUNGSBERICHT DER REGIERUNG BETREFFEND DIE ABÄNDERUNG DES KONSUMKREDITGESETZES (KKG) (UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2011/90/EU) Ressort Wirtschaft Vernehmlassungsfrist: 31. Januar 2013 3 INHALTSVERZEICHNIS

Mehr

Brauche ich noch eine Baugenehmigung?

Brauche ich noch eine Baugenehmigung? Am 1. Mai 2004 tritt die neue Thüringer Bauordnung (ThürBO) in Kraft. Sie wird rund ein Drittel weniger Umfang haben als die bisherige. Sowohl technische Standards an Bauvorhaben als auch deren verfahrensrechtliche

Mehr

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen:

Häufig wiederkehrende Fragen zur mündlichen Ergänzungsprüfung im Einzelnen: Mündliche Ergänzungsprüfung bei gewerblich-technischen und kaufmännischen Ausbildungsordnungen bis zum 31.12.2006 und für alle Ausbildungsordnungen ab 01.01.2007 Am 13. Dezember 2006 verabschiedete der

Mehr

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz

Tabelle: Maßnahmen und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz Tabelle: Maßn und Datenschutz-Kontrollziele zu Baustein 1.5 Datenschutz (Verweis aus Maß M 7.5) Basierend auf den IT-Grundschutz-Katalogen Version 2006 Stand: November 2006, Stand der Tabelle: 22.08.07

Mehr

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung

Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Qualifizierung der Berufskraftfahrer durch Aus- und Weiterbildung Bezug: Königlicher Erlass vom 04.05.2007 bezüglich des Führerscheins, des Berufsbefähigungsnachweises und der Weiterbildung für Führer

Mehr

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479)

Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern. Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern Vom 11. Juli 2012 (BGBl. I S. 1479) Frankfurt am Main, den 13. Mai 2015 1 Anwendungsbereich Dieses Gesetz regelt die Arbeitszeit von selbständigen

Mehr

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO)

Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Datenschutzverordnung EKM DSVO 941 Rechtsverordnung zur Ergänzung und Durchführung des Kirchengesetzes über den Datenschutz der EKD (Datenschutzverordnung DSVO) Vom 9. April 2002 (ABl. EKKPS S. 103; ABl.

Mehr

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration

Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der

Mehr

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v. Herzlich Willkommen Elternrecht und Kindesgrundrechte Verfassungsrechtliche Vorgaben Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG Recht und Pflicht der Eltern zur Pflege und Erziehung des Kindes (Elternrecht) Art. 2 Abs. 1

Mehr

Forum 3. Noch Fragen? Strukturen und rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes. G. Engasser, Sozialministerium Baden-Württemberg, April 2005

Forum 3. Noch Fragen? Strukturen und rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes. G. Engasser, Sozialministerium Baden-Württemberg, April 2005 1 Forum 3 Noch Fragen? Strukturen und rechtliche Grundlagen des Jugendmedienschutzes G. Engasser, Sozialministerium Baden-Württemberg, April 2005 Strukturen des Jugendmedienschutzes Gliederung Prüfstellen

Mehr

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977

Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Statut der Hamburger Börse (Börsenstatut) vom 7. Februar 1977 Auf Grund von 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18. Dezember 1956 mit der Änderung vom

Mehr

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die

1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte

Mehr

Vergabe von Eigenhypotheken

Vergabe von Eigenhypotheken deutsch Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV Weisungen OAK BV W xx/2014 Vergabe von Eigenhypotheken Ausgabe vom: Letzte Änderung: xx.xx.2014 Erstausgabe Inhaltsverzeichnis 1 Vergabe von Hypotheken

Mehr

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern.

Wenn Sie jünger als 18 sind, benötigen Sie vor dem Zugriff auf die Dienste die Zustimmung Ihrer Eltern. Nutzungsbedingungen für Endanwender (kostenlose Anwendungen) 1. Begriffsbestimmungen Für die Zwecke der vorliegenden Bestimmungen gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: Anwendung bedeutet jede potenzielle

Mehr

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung

Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Zwischenbericht der UAG NEGS- Fortschreibung Vorlage zur 16. Sitzung des IT-Planungsrats am 18. März 2015 Entwurf vom 29. Januar 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Anlass für die Fortschreibung der NEGS... 3 2

Mehr

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern

Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar

Mehr

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:

Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf

Mehr

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung

Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Mein Recht als Patient Praktischer Leitfaden für eine angemessene Versorgung Gesundheit ist ein Menschenrecht Im Grundgesetz ist das Recht auf körperliche Unversehrtheit fest verankert. Damit hat unser

Mehr

Nachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED

Nachtrag Nr. 6 vom 2. September 2011. Zertifikate NATIXIS STRUCTURED PRODUCTS LIMITED Nachtrag Nr. 6 vom 2. September zum BASISPROSPEKT vom 9. Februar für Zertifikate bezogen auf Aktien/Indizes/Investmentfonds/Währungen/Rohstoffe/Aktienbaskets/eine Auswahl an Aktien/Indexbaskets/Fondsbaskets

Mehr

IMI datenschutzgerecht nutzen!

IMI datenschutzgerecht nutzen! Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit IMI datenschutzgerecht nutzen! Schulung zum Binnenmarktinformationssystem IMI, IT Dienstleistungszentrum Berlin, 6./11. Juni 2012 1 Warum

Mehr

Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit

Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit Kennzeichnungspflichten für Lebensmittel, insbesondere zur Mindesthaltbarkeit Vortrag bei dem Workshop Lebensmittelverluste und Lebensmittelrecht an der Leuphana Universität Lüneburg von Dr. Tobias Teufer,

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

bbzl Sehr geehrte Frau Zeller, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben.

bbzl Sehr geehrte Frau Zeller, haben Sie recht herzlichen Dank für Ihr Schreiben. bbzl Von: bbkh Gesendet: Freitag, 23. August 2013 08:07 An: bbzl Betreff: WG: Antwort auf Ihr Schreiben vom 01.07.2013 Von: Info - GRÜNE Bundestagsfraktion [mailto:info@gruene-bundestag.de] Gesendet: Donnerstag,

Mehr

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO

- keiner Genehmigung nach der Grundstücksverkehrsordnung. Art. 233 4 Abs. 6 EGBGB, 2 Abs. 1, 3 Satz 1 GVO eitsatz Veräußern Gebäudeeigentümer, die nach der Wende das zugehörige Grundstück erworben haben, dieses nunmehr bei gleichzeitiger Aufgabe des Nutzungsrechts an Dritte weiter, bedarf der entsprechende

Mehr

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe

Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Allensbacher Kurzbericht 6. Oktober 2014 Deutliche Mehrheit der Bevölkerung für aktive Sterbehilfe Zwei Drittel sind für die Erlaubnis aktiver Sterbehilfe, 60 Prozent für die Zulassung privater Sterbehilfe-Organsationen.

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 1 D-PKH 3.05 In dem Disziplinarverfahren g e g e n den Oberwerkmeister - Verteidiger: Rechtsanwalt - Beteiligte: Bundesrepublik Deutschland, hat der Disziplinarsenat

Mehr

Ihren Kundendienst effektiver machen

Ihren Kundendienst effektiver machen Ihren Kundendienst effektiver machen Wenn Sie einen neuen Kundendienstauftrag per Handy an Ihrem Monteur senden mag das ja funktionieren, aber hat Ihr Kunde nicht schon darüber gemeckert? Muss der Kunde

Mehr

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2

IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 IMI-Grundlagen 1. EINLEITUNG... 2 2. GRUNDLAGEN... 2 2.1. WAS IST IMI?... 2 2.2. WIE FUNKTIONIERT IMI?... 3 2.3. ÜBERWINDUNG VON SPRACHBARRIEREN... 3 2.4. WER MACHT WAS IN IMI?... 4 2.4.1. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDEN...

Mehr

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG

KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN. Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN Brüssel, den 15.4.2004 SEK(2004) 411 endgültig Vorschlag für GEMEINSAME REGELUNG zur Festlegung der Modalitäten für die Überweisung eines Teils der Dienstbezüge

Mehr