Die Einführung eines Eingliederungsmanagement. betrieblichen Eingliederungsmanagements

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1 Die Einführung eines betrieblichen s Informationen für Unternehmer und Unternehmerinnen

2 1. Was ist betriebliches (BEM)? 2. Welchen Nutzen bringt meinem Unternehmen ein BEM? 3. Wie gestaltet sich die Einführung des BEM in mein Unternehmen? 4. Wie sieht das BEM in der Praxis aus? 5. Wobei kann ich Unterstützung erfahren, was muss ich selber machen? 6. Welche Kosten verursacht BEM in meinem Unternehmen? 7. Welche Folgen kann es haben, wenn ich als Unternehmer/in kein BEM vorweisen kann? 8. Was steht dazu im Gesetz?

3 1. Was ist betriebliches (BEM)? Betriebliches bedeutet, ein Management einzuführen, welches sich um Mitarbeiter* kümmert, die länger oder wiederholt arbeitsunfähig sind. Ziel dieses Managements ist es, die Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen und im Folgenden eine erneute Erkrankung zu vermeiden, um die Gefahr der Entstehung von chronischen Erkrankungen abzuwenden. Bestandteile eines BEM sind: Frühwarnsystem Mitarbeiterbefragung, Auswertung der AU-Daten, Handlungsanleitung zum Start eines Falles Verantwortliche, Kommunikationswege, Formulare, Instrumente und Verfahrensweisen für die Fallkoordination Befragung, Liste mit Ansprechpartnern, Profilvergleichsverfahren, Dokumentation Ziele, Maßnahmen, Ergebnisse, *Zur Vereinfachung der Lesbarkeit wird auf den folgenden Seiten die männliche Schreibweise gewählt.

4 2. Welchen Nutzen bringt meinem Unternehmen ein BEM? Gesunde und motivierte Mitarbeiter Verkürzung und Rückgang von Arbeitsunfähigkeitszeiten Weniger Kosten und Ärger durch Kündigungsverfahren und Neueinarbeitung von Beschäftigten Optimierte Arbeitsbedingungen und langfristige Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit der Mitarbeiter Bessere Bindung der Mitarbeiter an das Unternehmen durch höhere Zufriedenheit Sicherung von Erfahrung und Know-how im Unternehmen Steigerung des Unternehmensimage Rechtssicherheit bei unvermeidbaren krankheitsbedingten Kündigungsverfahren Ggf. Prämie oder Bonus durch die Sozialversicherungsträger Ggf. -Prädikat für Ihr Unternehmen

5 3. Wie gestaltet sich die Einführung des BEM in mein Unternehmen? Es wird eine Vereinbarung zwischen Ihrem - Dienstleister, der Unternehmensleitung und ggf. dem Betriebsrat und der Schwerbehindertenvertretung über die Einführung des BEM getroffen und schriftlich fixiert. Es erfolgt eine Ist-Analyse, welche Elemente eines BEM bereits im Unternehmen vorhanden sind. Dazu wird Ihr -Dienstleister Gespräche mit der Unternehmensleitung und ggf. der Beschäftigtenvertretung führen. Ihr -Dienstleister erstellt eine Übersicht über die Elemente, die vorhanden sind. Er benennt ebenso die Elemente, die zu einem BEM noch fehlen. Ihr -Dienstleister erarbeitet gemeinsam mit der Unternehmensleitung und ggf. der Beschäftigtenvertretung Lösungen, wie die fehlenden Elemente implementiert werden können. Es werden konkrete Instrumente, Vorgehensweisen und verantwortliche Personen festgelegt. Alle Elemente des BEM werden in einem Ordner dokumentiert. In regelmäßigen Abständen, z. B. jährlich, werden die Vorgehensweisen und Instrumente auf Wirksamkeit überprüft und falls erforderlich angepasst. Diese Überprüfung sollte unter Einbeziehung Ihres - Dienstleisters erfolgen. Bei besonderem Engagement und der Erfüllung bestimmter Kriterien erhalten Sie das -Prädikat.

6 3.1 Wie gestaltet sich die Einführung des BEM in mein Unternehmen? Vereinbarung über Einführung BEM Ist-Analyse Handlungsbedarf bestimmen Maßnahmen festlegen Maßnahmen umsetzen Kontrolle der Maßnahmen auf Wirksamkeit

7 4. Wie sieht das BEM in der Praxis aus? Sobald einer Ihrer Mitarbeiter krankheitsbedingt ausfällt und es sich abzeichnet, dass es sich nicht um eine eher kurzfristige, akute Erkrankung handelt (Frühwarnsystem), setzt BEM ein. Je früher BEM einsetzt, umso besser, auch wenn der Gesetzgeber das BEM erst nach 42 Tagen AU innerhalb eines Jahres (nicht Kalenderjahr) vorschreibt. Dabei ist unerheblich, wo die Ursachen für die Erkrankung vermutet werden. Zuerst muss das Einverständnis zur Durchführung des BEM von Ihrem Beschäftigtem eingeholt werden. Dies ist verbunden mit einer Aufklärung ihres Beschäftigtem und der gemeinsamen Bestimmung eines persönlichen Beraters. Ggf. ist die Interessenvertretung des Beschäftigten zu dieser Aufklärung hinzuzuziehen. Der persönliche Berater kann eine betriebsinterne Person oder ein externer Dienstleister sein, auf jeden Fall muss er das volle Vertrauen, der am BEM beteiligten Personen, besitzen. Nach der Einverständniserklärung des Beschäftigten ist der persönliche Berater zu beauftragen und zur Verschwiegenheit zu verpflichten. Der persönliche Berater erhält den bei der Einführung des BEM erarbeiteten BEM- Ordner und sorgt mit dessen Hilfe für die Analyse der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie der Belastungssituation des Beschäftigten. Dazu sind, in Absprache mit dem Beschäftigten, z. B. Betriebsarzt, behandelnder Arzt, Reha-Klinik, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsrat sowie Angehörige einzubeziehen. Der persönliche Berater sorgt dafür, dass eine Handlungsbedarfsübersicht erstellt wird.

8 4.1 Wie sieht das BEM in der Praxis aus? Auf Grundlage der Handlungsbedarfsübersicht wird mit dem Beschäftigten, der Interessenvertretung und den betriebsinternen und externen Experten, z. B. Betriebsarzt, Integrationsamt, Integrationsfachdienst, ein Maßnahmeplan erstellt. Hierzu ist es ratsam, auch die finanziellen Förderungsmöglichkeiten durch die Sozialversicherungsträger und das Integrationsamt zu prüfen. Der Maßnahmeplan enthält die Maßnahmen, die für die Umsetzung verantwortlichen Personen und den Durchführungszeitraum. Dem persönlichen Berater obliegt die Überwachung der Durchführung der Maßnahmen. Nach der Umsetzung der Maßnahmen, ist deren Wirksamkeit zu überprüfen. Dies wird durch den persönlichen Berater veranlasst bzw. nachgehalten. Ist die Wirksamkeit nicht gegeben, muss der Maßnahmeplan mit allen Beteiligten angepasst werden. Letztendliches Ziel ist die langfristige Sicherung des Arbeitsplatzes.

9 4.2 Wie sieht das BEM in der Praxis aus? Frühwarnsystem schlägt Alarm Mitarbeiter >42 Tage arbeitsunfähig in 365 Tagen Verantwortlicher startet BEM Einverständnis des Mitarbeiters für BEM einholen Information über BEM an den Mitarbeiter aushändigen und BEM erklären Einverständnis- Formular aus händigen Mitarbeiter fragen, wann er wieder arbeitsfähig sein wird Klären, ob BEM überhaupt erforderlich ist Information über stufenweise Wiedereingliederung abgeben und erläutern Einverständniserklärung ist unterschrieben Persönlichen Berater mit dem Mitarbeiter gemeinsam festlegen Persönlichen Berater beauftragen Befugnisse des persönlichen Beraters festlegen BEM-Ordner zur Verfügung stellen -Ansprechpartnerliste -Instrumente -Vorgehensweisen Persönlicher Berater ist beauftragt schriftliche Beauftragung Betrachtung/Analyse der Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Beschäftigten Persönlicher Berater sorgt für Analyse Betrachtung/Analyse der Belastung des Beschäftigten durch die Arbeit Betrachtung/Analyse der Belastung des Beschäftigten durch das private Umfeld Bewertung von Belastung im Vergleich zu Gesundheit und Leistungsfähigkeit Erstellung einer Handlungsbedarfsübersicht Handlungsbedarfsübersicht ist erstellt Persönlicher Berater sorgt für Maßnahmen Maßnahmeplan entwickeln unter Beteiligung des Beschäftigten und weiteren betriebsinternen und externen Experten Klärung finanzieller Fördermöglichkeiten durch Externe (Sozialversicherungsträger, Integrationsamt) Maßnahmen sind umgesetzt Maßnahmeumsetzung überwachen Persönlicher Berater sorgt für Nachhaltigkeit Wirksamkeit der Maßnahmen überprüfen und ggf. Maßnahmenplan überarbeiten und ergänzen Fallmanagement abgeschlossen

10 5. Wobei kann ich Unterstützung erfahren, was muss ich selber tun? Unterstützung durch Ihren -Dienstleister gibt es zu allen Punkten des BEM. Haben Sie selber wenig Zeit, sich um die Einführung und Verstetigung des BEM in Ihrem Unternehmen zu kümmern, so nimmt Ihnen der - Dienstleister soviel Arbeit ab, wie Sie möchten. Sie können nach der erfolgreichen Einführung des BEM in Ihrem Unternehmen selber für die erfolgreiche Umsetzung Sorge tragen oder auch hier, Ihren -Dienstleister um Unterstützung bitten. Lediglich die jährliche Qualitätssicherung sollte in Zusammenarbeit mit Ihrem -Dienstleister durchgeführt werden. Unterstützung durch -Dienstleister Unternehmer hilft sich selber viel Unterstützung wenig Eigenarbeit wenig Unterstützung viel Eigenarbeit Abb.: externe Unterstützung, so weit wie nötig oder gewünscht

11 6. Welche Kosten verursacht BEM in meinem Unternehmen? Einmalige Kosten für die Beratung durch einen qualifizierten -Dienstleister, der mit Ihnen gemeinsam festlegt, wie ein BEM in Ihrem Unternehmen gestaltet werden kann. Dazu sind entsprechende Ablaufschritte zu dokumentieren. Abhängig davon, ob und in welchem Umfang Sie im konkreten Krankheitsfall eines Ihrer Mitarbeiter Hilfe für die Durchführung eines BEM benötigen, entstehen Kosten für die Unterstützung durch Ihren -Dienstleister. Kosten durch jährliche Qualitätssicherung des BEM durch Ihren -Dienstleister.

12 7. Welche Folgen kann es haben, wenn ich als Unternehmer/in kein BEM vorweisen kann? Abgesehen vom betriebswirtschaftlichen Schaden, den Arbeitsunfähigkeiten von Beschäftigten mit sich bringen und dem Verlust an Spezialwissen und der Arbeitskraft eines eingearbeiteten Mitarbeiters, wenn es zur Entlassung kommen sollte, gibt es auch rechtliche Konsequenzen: Sollten Sie in einem Kündigungsverfahren wegen langfristiger Krankheit nicht nachweisen können, dass Sie ein betriebliches installiert und im konkreten Fall aktiviert haben, wird die Kündigung wahrscheinlich für unwirksam erklärt.

13 8. Was steht dazu im Gesetz? Das BEM ist im Sozialgesetzbuch 9 verankert. Dort steht: 84 (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches ). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen s sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschäftigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt. 84 (3) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern. Rechtsstand 1. Juli 2005

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