UMWELT PREIS DES LANDTAGES MECKLENBURG - VORPOMMERN ZUM GEDENKEN AN ERNST BOLL

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1 UMWELT PREIS DES LANDTAGES MECKLENBURG - VORPOMMERN ZUM GEDENKEN AN ERNST BOLL

2 Impressum Verantwortlich: Abteilung Parlamentarische Dienste Geschäftsstelle des Umweltpreises des Landtages Mecklenburg-Vorpommern Schloss, Lennéstraße 1, Schwerin, Telefon (0385) Gedruckt auf umweltfreundlichem Recyclingpapier, 1. Auflage, März 2017 Herstellung: produktionsbüro TINUS Großer Moor 34, Schwerin Telefon (0385)

3 Grußwort der Vorsitzenden der Jury des Umweltpreises Sehr geehrte Damen und Herren, liebe große und kleine Natur- und Umweltschützer, es ist mir eine besondere Freude, in diesem Jahr zum ersten Mal als Vorsitzende des Agrarausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern die Ausschreibung und Verleihung des Umweltpreises begleiten zu dürfen. In den vergangenen Jahren konnten viele interessante Projekte und Aktivitäten zum Wohle unserer Umwelt mit diesem Preis gewürdigt werden. Mit der letzten Ausschreibung wurde die bewusste Entscheidung getroffen, auch einen Jugendumweltpreis in die Vergabe einzubeziehen. So fördern wir als Landtag Mecklenburg-Vorpommern zielgerichtet die Natur- und Umweltbildung in unserem Bundesland. Die Herausforderungen, die die Erhaltung und Wiederherstellung einer intakten Natur an uns stellen, sollten auch schon den Kleinsten so früh wie möglich vermittelt werden. Die Naturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns ist einzigartig in ganz Deutschland. Sie ist ein großer touristischer Magnet und zieht immer mehr Menschen in ihren Bann, die sich dazu entscheiden, ihren Urlaub oder Lebensabend in dieser wunderbaren Atmosphäre zu verbringen. Gleichzeitig haben wir eine breite land- und forstwirtschaftliche Nutzung unserer Flächen. In der Vielfalt der Anbauverfahren, der hohen Spezialisierung und der Naturverbundenheit der Betriebe liegt der Schlüssel zum Erfolg dieser wohl ältesten Nutzungsformen der Natur. Der Klimawandel und die Aufarbeitung der durch vorherige Generationen in Teilen ins Ungleichgewicht gebrachten Landnutzung stellen uns als Gesellschaft und politisch Verantwortliche vor besondere Herausforderungen. Mit der Vergabe des Umweltpreises möchten wir in diesem Jahr diejenigen würdigen, die sich mit großem Engagement für die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft Mecklenburg-Vorpommerns einsetzen. Dies kann im Kleinen wie im Großen als Projekt deutlich werden. Ich freue mich auf die vielen, vielversprechenden Bewerbungen und möchte mich für den engagierten Einsatz im Sinne unserer Natur recht herzlich bedanken. Elisabeth Aßmann Vorsitzende des Agrarausschusses des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 3

4 I. Der Umweltpreis im nationalen und internationalen Kontext Das Jahr 2017 steht, wenn man es aus der Sicht des Natur- und Umweltschutzes betrachtet, ganz im Zeichen der biologischen Vielfalt. 25 Jahre sind seit der Biodiversitäts-Konvention (Convention on Biological Diversity CBD) oder Konvention von Rio vergangen. Das 1992 ausgehandelte Vertragswerk, das inzwischen von 168 Staaten sowie von der Europäischen Union unterzeichnet worden ist, verfolgt drei Ziele: die biologische Vielfalt zu schützen, ihre Bestandteile nachhaltig zu nutzen und den Zugang sowie den gerechten Ausgleich von Vorteilen zu regeln, die aus der Nutzung genetischer Ressourcen entstehen. Biodiversität umfasst dabei die Vielfalt der Ökosysteme gleichermaßen wie die Artenvielfalt und die genetische Vielfalt innerhalb einer Art. Als Schwerpunkte der Biodiversität gelten 11 % der Fläche der Bundesrepublik. 1 Da die Naturausstattung Deutschlands zu einem wesentlichen Teil auf die Tätigkeit des Menschen zurückzuführen ist, kommen als Hotspots nicht nur natürliche oder naturnahe Lebensräume infrage, sondern auch Kulturlandschaften. 2 Immerhin werden etwa 85 % der Fläche des Bundesge- biets für Zwecke der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft genutzt. Bei den hierbei angebauten Pflanzen- und gehaltenen Tierarten ist seit den 1950er-Jahren ein zunehmender Verlust an Vielfalt zu beklagen. 3 Unser Bundesland hat mit seiner reichhaltigen Naturlandschaft bundesweite Bedeutung für die Artenvielfalt. Was bleibt, ist die Frage, was wir, die Bürgerinnen und Bürger Mecklenburg-Vorpommerns, tun können, um die Artenvielfalt zu erhalten und zu unterstützen. Da sind gute Denkansätze, Ideenreichtum bei deren Umsetzung sowie viel ehrenamtliches Engagement gefragt. Genau diesen Aspekten fühlt sich der Landtag Mecklenburg-Vorpommerns als Stifter des Umweltpreises zum Gedenken an Erst Boll verpflichtet. Umweltpreise, mit der herausragende Initiativen zum Umwelt- und Naturschutz gewürdigt werden sollen, gibt es viele in Deutschland. Sie werden von Ministerien und Kommunen, Verbänden und Stiftungen ausgelobt. Es gibt aber nach wie vor nur ein einziges Landesparlament, das einen Umweltpreis mit großem Erfolg seit 1992 ausschreibt: den Landtag Mecklenburg-Vorpommern II. 3 Thema, Ziele und Bedingungen der Ausschreibung Mit der im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern Nummer 7 vom 20. Februar 2017 veröffentlichten Mitteilung der Präsidentin des Landtages Mecklenburg-Vorpommern über die Ausschreibung des Umweltpreises zum Gedenken an Ernst Boll hat einer der ersten Beschlüsse des Ausschusses für Landwirtschaft und Umwelt der 7. Wahlperiode seine Umsetzung erfahren. Schon während seiner 2. Sitzung am 24. November hat dieser in seiner Funktion als Jury des Umweltpreises zum Gedenken an Ernst Boll den Beschluss gefasst, diese Auszeichnung dem Thema Streuobstwiese, Bienenweide und Co. Engagement für die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft zu widmen. Besondere Eile war geboten, da sich die Ausschreibung durch die Neuwahl des Landtages und somit auch Veränderung

5 der Mitglieder im Agrarausschuss zeitlich verzögerte. Die neu gewählten Abgeordneten sollten die Möglichkeit bekommen, ein eigenes Thema zur Ausschreiung auf den Weg zu bringen. Ein weiterer Aspekt war es, den zweijährigen Vergabezyklus (Ausschreibung 2016; Preisvergabe 2017) in Einklang mit den im Doppelhaushalt veranschlagten Ansätzen zu bringen, wonach in einem Jahr die Ausschreibung und im Folgejahr die Vergabe erfolgt. An der bewährten bewerbungsbasierten Preisvergabe wird festgehalten, ebenso wie an der Splittung der Auszeichnung, die seit 2014 in den Kategorien Umweltpreis sowie Jugendumweltpreis vorgenommen wird. Während der Umweltpreis durch eine stärkere Ausrichtung auf Wissenschaft und Forschung Anreize für die Einbeziehung hochwertiger und innovativer Leistungen bieten soll, wird mit dem Jugendumweltpreis den Möglichkeiten junger Menschen entsprochen, die viel Engagement für die Umwelt sowie Problemlösungen auf diesem Gebiet entfalten, aber nicht über die Möglichkeiten professioneller Projekte verfügen. Beides da waren sich die Mitglieder der Jury sehr einig leistet einen Beitrag zur Qualitätssicherung und zur Zukunftsfähigkeit des nach wie vor einzigen Umweltpreises eines Landesparlamentes im deutschsprachigen Raum. Das Preisgeld ist in für den Umweltpreis sowie für den Jugendumweltpreis in jeder Kategorie sind wiederum mehrere Preisträger möglich aufgeteilt worden. Es ist das wesentliche Ziel des Umweltpreises, kreative Ideen zu fördern, die als Grundlage für weiteres Handeln dienen können. Der Preis soll die Projekte der Preisträger einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Darüber hinaus leistet er einen Beitrag zur Herausbildung und weiteren Vertiefung des umweltpolitischen Bewusstseins unserer Bürgerinnen und Bürger. Die Ausschreibung richtet sich gleichermaßen an Einzelpersonen, Vereine und Verbände, Schulen, Hochschulen und außeruniversitäre wissenschaftliche Einrichtungen, aber auch an in Mecklenburg-Vorpommern beheimatete Wirtschaftsunternehmen, die mit ihrem Projekt einen Beitrag zur Erhaltung und Erweiterung der Biodiversität in Mecklenburg-Vorpommern leisten können. Nur durch lokales und regionales Handeln der Menschen vor Ort können Teile zu dem weltweiten Puzzle beigesteuert werden, dessen Ziel es ist, unseren Planeten, den wir uns, wie ein indianisches Sprichwort sagt, nur von unseren Enkeln geborgt haben, auch für nachfolgende Generationen lebenswert zu erhalten. Als Motivation und/oder Entscheidungshilfe für eine Beteiligung am 15. Ausschreibungsturnus, der am 30. Juni 2017 endet, sind in dieser Publikation im Folgenden Informationen zu den Preisträgerinnen und Preisträgern der vorangegangenen Ausschreibung sowie eine Übersicht über alle bisher vergebenen Preise enthalten. III. Preisträger des 14. Ausschreibungsturnus sowie Gründe für die Preiswürdigkeit der Projekte Die Jury für die Vergabe des Umweltpreises hat ihre Entscheidung auf der Grundlage von Gutachten getroffen, die von anerkannten externen Sachverständigen sowie der zuständigen Fachabteilung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet worden sind. Während der Veranstaltung anlässlich der Preisvergabe hat Herr Prof. em. Dr. Wolfgang Riedel, ehemaliger Inhaber des Lehrstuhls für Landschaftsplanung an der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universität Rostock, dankenswerterweise die aus seiner Sicht bestehenden Gründe dargelegt, die für die Preisträger sprechen. 5

6 a) Umweltpreis Projekt Renaturierung der südwestlichen Zuflüsse zum Malchiner See des Fördervereins des Naturparks Mecklenburgische Schweiz Kummerower See e. V. Höhe des Preisgeldes: Mit dem Projekt liegt eine höchst bemerkenswerte Aktivität eines Fördervereins vor, welches in Kooperation mit der Naturschutzverwaltung und bei Einbeziehung hohen naturwissenschaftlichen Sachverstandes realisiert worden ist. Bemerkenswert ist dabei, wie ein kleiner Förderverein in den Jahren zwischen 2008 und 2015 immerhin 1,6 Millionen Euro an Fördermitteln akquiriert und für die Renaturierung und Umfeldaufwertung der drei südwestlichen Zuflüsse des Malchiner Sees, des Ziddorfer Mühlbachs, der Westpeene und des Dahmer Mühlbachs eingesetzt hat. Vor dem Hintergrund der Entwicklungen in der Europäischen Naturschutzpolitik und der Wasserrahmenrichtlinie war diesbezüglich Handlungsbedarf identifiziert worden. Die mit großem Erfolg fachlich sehr qualifiziert durchgeführten Maßnahmen dienen der Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit, der Minimierung von Nährstoffeinträgen der naturnahen Gestaltung durch Uferabflachungen sowie der Anlage von Mäandern etc. Die Ergebnisse des Vorher-nachher-Vergleichs in Karte und Bild haben die Preiswürdigkeit überzeugend begründet. Vor diesem Hintergrund lautet der Urkundentext: an den Förderverein des Naturparks Mecklenburgische Schweiz Kummerower See e. V. für das Projekt: Renaturierung der südwestlichen Zuflüsse zum Malchiner See das mit einem überzeugenden Vorhernachher-Vergleich in enger Kooperation mit der Naturparkverwaltung mit hohem naturwissenschaftlichem Sachverstand den Nachweis geführt hat, dass auch ein kleiner Verein auf dem Gebiet des Naturschutzes bemerkenswerte Ergebnisse erzielen kann. Vizepäsidentin Beate Schlupp überreicht die Urkunde für den Förderverein Mecklenburgische Schweiz Kummerower See e. V. an Herrn Gerd Taufmann 6

7 Projekt Verbesserung von Gewässern im Naturpark Feldberger Seenlandschaft des Fördervereins des Naturparks Feldberg Uckermärkische Seenlandschaft Höhe des Preisgeldes: Der Förderverein beeindruckt in seiner Dokumentation von zehn Einzelaktivitäten unterschiedlichen Umfangs, die in ihrer Gesamtheit Ausdruck eines fachlich versierten und beständigen konsequenten Vorgehens zum Schutz und zur Entwicklung der Gewässer geworden sind und bis hin zur Neuanlage ganzer Gewässerketten reichen. Die dokumentierten Aktivitäten des Vereins umfassen dabei den Zeitraum 2000 bis 2014 und verausgabte Mittel in Höhe von 2,3 Millionen Euro. Angesichts des Klimawandels ist diese Leistung ein besonders bedeutsamer Beitrag zur Wiederherstellung des Landschaftswasserhaushaltes: Wasser wird in der Landschaft gehalten und nicht mehr nur abgeführt. Bemerkenswert ist, dass die in der Feldberger Seenlandschaft tätige Mecklenburger Projektgruppe sozusagen in Klammerfunktion mit den Teilprojekten im Brandenburgischen Naturpark Uckermärkische Seen zusammenarbeitet. Ziele sind die Erhaltung beziehungsweise Wiederherstellung der Wasserqualität verschiedener Seen, die Schaffung der Durchgängigkeit von Fließgewässern sowie die Sicherung und Wiederherstellung ökologisch günstiger Wasserstände in Söllen und Seen, Mooren und Bächen sowie im Grundwasser. Deutlich wird, dass nur ein wissenschaftlich gestützter fächerübergreifender Ansatz und ein hohes Engagement ehrenamtlicher Mitwirkender in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem behördlichen Naturschutz zielführend sind. Ausgehend davon lautet der Text der Urkunde: an den Förderverein des Naturparks Feldberg Uckermärkische Seenlandschaft e. V. für das Projekt Aktivitäten zur Verbesserung von Gewässern im Naturpark Feldberger Seenlandschaft das seit vielen Jahren mit ausgewiesenem Sachverstand, mit großem ehrenamtlichen Engagement und in enger Zusammenarbeit mit dem behördlichen Naturschutz sowie wissenschaftlicher Begleitung mit seinen zehn Teilprojekten dazu beigetragen hat, eines der ästhetisch schönsten und ökologisch wertvollsten Großschutzgebiete weiter aufzuwerten. Dr. Arno Waterstraat und Dr. Peter Wernicke nehmen aus den Händen des Jury-Vorsitzenden Prof. Dr. Fritz Tack die Urkunde für den Förderverein Feldberg Uckermärkische Seenlandschaft e. V. entgegen. 7

8 Projekt Renaturierung der Fließgewässer Klosterbach und Haubach der Agrargenossenschaft Bartelshagen I e. G. Höhe des Preisgeldes: Die von der Agrargenossenschaft Bartelshagen I durchgeführten Maßnahmen sind von den Städten Marlow und Ribnitz-Damgarten sowie von unterschiedlichen Verbänden wie dem Bauernverband Mecklenburg-Vorpommern e.v. und dem NABU-Landesverband Mecklenburg-Vorpommern nachhaltig unterstützt worden. Deutlich wird ein hohes landschaftspflegerisches Engagement bei weiterhin konventioneller Wirtschaftsweise. Dieses macht deutlich, dass Naturschutz auf der gesamten agrarischen Fläche bei gleichzeitiger Erhaltung der Ziele der ordnungsgemäßen Landwirtschaft betrieben werden muss, wenn er erfolgreich sein soll. Der erhebliche Umfang der Renaturierungsmaßnahmen des Projekts zeigt sich daran, dass beispielsweise der gesamte Haubach komplett verrohrt gewesen ist. Bemerkenswert ist, dass auf der Grundlage einer bestehenden Streitkultur zwischen Vertretern der Nutzung und des Schutzes ein Netzwerk von positiven Planungen und Taten geschaffen worden ist, das der Erhaltung der Vielfalt in der Landschaft bei Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung und der Förderung der Biodiversität dient und auch für die Naherholung und den Tourismus von Nutzen ist. Die Preisvergabe wird in der Urkunde wie folgt begründet an die Agrargenossenschaft Bartelshagen I e. G. für das Projekt Renaturierung der Fließgewässer Klosterbach und Haubach das nachvollziehbar unter Beweis gestellt hat, dass auch bei Beibehaltung einer konventionellen Wirtschaftsweise in beispielhafter Weise ein hohes landschaftspflegerisches Engagement eines Agrarunternehmens möglich ist. Prof. Dr. Fritz Tack übergibt die Urkunde an Herrn Wilfried Lenschow von der Agrargenossenschaft Bartelshagen e. G. 8

9 b) Jugendumweltpreis Projekt Bachpatenschaften für den Hammerbach Der ASB Kindertagesstätte Haus Sonnenschein Bantin Höhe des Preisgeldes: Die Bewerbung ist außerordentlich ausführlich und liebevoll gestaltet. Eine aussagekräftige Fotodokumentation stellt die seit sieben Jahren bestehende Bachpatenschaft dar, die in Kooperation mit dem Biosphärenreservat Schaalsee betrieben wird. Ein außerordentlich vorbildliches langjähriges Engagement vermittelt in kindgerechter Form spielerisch und lebendig Wissen zum Lebensraum Bach und zur klug gewählten Leitart Fischotter. Dabei werden alle Sinne, aber auch die Emotionen angesprochen und Anleitungen zu forschendem Tun in freier Natur gegeben. So wird der heute grassierenden Naturentfremdung entgegengewirkt. In Konkurrenz mit der naturfernen virtuellen Medienwelt lernen die Kinder einen bewussten und verantwortungsbewussten Umgang mit Natur und Umwelt. Das Projekt kann von daher sehr zur Nachahmung empfohlen werden. Die Begeisterung bei den Akteuren ist unverkennbar. Dafür steht das Zitat: Bachpate sein, ist cool und wunderbar. Der Text der Urkunde lautet: an die ASB Kindertagesstätte Haus Sonnenschein Bantin für das Projekt Bachpatenschaft für den Hammerbach das in erfreulicher und konsequenter Weise aufzeigt, wie schon eine Vorschulklasse im besten Sinne der Umweltbildung mit Freude und Engagement kindgerecht an die Belange der sie umgebenden Natur herangeführt werden kann. Die Landtagsvizepräsidentin Beate Schlupp zeichnet die ASB Kindertagesstätte Haus Sonnenschein Bantin, vertreten durch Frau Diana Sedlmajer, mit dem Jugendumweltpreis aus. 9

10 Projekt Der Schulgartenteich eine Oase für Mensch und Tier der AIMV Aktiv in Mecklenburg-Vorpommern GmbH Freie Schule in Bröbberow Höhe des Preisgeldes: Das Schulkonzept der Freien Grundschule Bröbberow ist höchst bemerkenswert und weist einen starken Umweltbezug auf. Grundlage des pädagogischen Konzepts und des Profils ist eine klare didaktische Herangehensweise an Projekte. Dabei hat das prämierte Projekte mit Element Wasser (2013), Lebensraum Wasser (2013/2014) sowie Haus der Forscher (2014) Vorläufer gehabt, die die Kontinuität der Arbeit in und an der Schule belegen. Der Kern des aktuellen Projekts des Jahres 2015 ist die Anlage eines Schulgartenteichs. Erstaunlich sind schon die umfangreichen Vorarbeiten der Schülerinnen und Schüler sowie vor allem des Lehrerkollegiums. Es ist bei Weitem keine Selbstverständlichkeit, dass die Natur- und Kulturlandschaft des Schulstandortes kreativ genutzt wird. Auf diese Weise kann der Problematik sich entleerender ländlicher Räume entgegengewirkt werden. Dort, wo so ein Geist herrscht, ist das Wohnen eben attraktiv und wird es auch zukünftig bleiben. Der Text der Urkunde lautet: an die AIMV Aktiv in MV ggmbh Freie Grundschule Bröbberow für das Projekt Der Schulgartenteich eine Oase für Mensch und Tier das ausgehend von dem Konzept der Schule, das einen starken Umweltbezug aufweist, den Schülerinnen und Schülern Naturliebe sowie Freude am Beobachten vermittelt hat. Blumen und Urkunde über die Verleihung des Jugendumweltpreises an die Freie Schule Bröbberow werden an Frau Katharina Drewes übergeben. 10

11 Projekt Schildebachpaten, Lebensader Schilde der Klasse 3b der Schule am Friedensring Wittenburg Höhe des Preisgeldes: Das Projekt zeugt von Engagement und Empathie. Bemerkenswert ist auch hier der lange Atem der Akteure: Es handelt sich um ein herausragendes Langzeitprojekt im Grundschulbereich, das in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Biosphärenreservat Schaalsee im Bereich des ökologisch hochwertigen im FFH-Gebiet gelegenen Flusses Schilde gestaltet worden ist. Das Projekt war bereits 2005 gestartet worden und sollte im späten Frühjahr 2016 beendet sein. Die Kinder als Schildbachpaten machen Erfahrungen zum einen mit noch vorhandener Naturnähe und zum anderen mit der Landschaftsrenaturierung durch moderne Technik zum Zweck der Wiederherstellung von Naturnähe. So lernen Kinder die Schätze ihrer Regionen kennen, lieben und dann auch schützen. Die Dokumentation der Schülerarbeiten lässt erkennen, wie ernst Kinder Natur nehmen. Bemerkenswert ist die wieder in Kooperation mit dem Biosphärenreservat zum beiderseitigem Nutzen und zum Schutz der Natur praktizierte kontinuierliche Arbeit der Schule am Friedensring in Wittenburg. In der Urkunde ist zu lesen: an die Klasse 3b der Schule am Friedensring Wittenburg für das Projekt Schildebachpaten,Lebensader Schilde das in Anknüpfung an die UNESCO-Dekade Bildung für nachhaltige Entwicklung mit Engagement und Empathie den Schülerinnen und Schülern einer Grundschulklasse Erfahrungen mit der sie umgebenden Natur sowie deren Renaturierung vermittelt hat. Vorsitzender Prof. Dr. Fritz Tack, Vizepräsidentin Beate Schlupp, Frau Simone Schubert von der Grundschule am Friedensring Wittenburg (v.l.n.r.) 11

12 III. Zusammenstellung der Themen, Projekte und Preisträger aller bisherigen Umweltpreise 1992: Für Verdienste um den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft Dr. Leberecht Jeschke, Joachim Kleinke und Rolf Reinicke 1993: Sanierung und Rekultivierung von Gewässern Projekt Sanierung des Vietlübber Sees (Bürgerinitiative Umweltschutz Dragun und Arbeitsgruppe Heimische Wildfische ) Projekt Moor-Renaturierung Rothemühl (Ökologische Studiengemeinschaft e. V.) Projekt Pflanzung von Hecken und Bäumen an Gewässern sowie die Anlage von Stauwehren und Feuchtbiotopen (Hans-Werner Mau, Niendorf/Malliß) 1994: Vorbildliche Maßnahmen und Initiativen zur Abfallvermeidung und Abfallverwertung Projekt Abfallvermeidung in der Praxis - beispielhafte Projekte in Schwerin (GRÜNE LIGA) Projekt Umweltgerechte Betriebssanierung (Stralsunder Möbelwerke GmbH) Projekt Modellversuch Abfallvermeidung (Bürgerinitiative Leben ohne Zentraldeponie Rosenow/Briggow und Ostmecklenburgisch-Vorpommersche Verwertungs- und Deponie GmbH) 1995/1996: Konkrete Projekte und Initiativen, die vorbildhaft die Entwicklung des Fremdenverkehrs in Mecklenburg-Vorpommern mit den Belangen eines umweltverträglichen Tourismus verbinden Projekt Natur- und Umweltpark Güstrow (Mecklenburgische Tierpark Güstrow GmbH) Projekt Wandern im Recknitztal (Verein Das Dorf e. V., Zarnewanz) Projekt STRANDLÄUFER (GRÜNE LIGA e. V., Rostock) 12

13 1997/1998: Beispielhafte Projekte zur Verminderung von Treibhausgasen Projekt Schaffung regionaler Holzverwertungskreisläufe (Strukturentwicklungsgesellschaft Ueckermünde mbh) Projekt Müritz-Nationalpark-Ticket (Zweckverband der Müritz-NationalparkGemeinden und Institut für Vernetzte Umweltplanung - UMPLAN M-V -) Projekt Umsetzung des Konzeptes zur Energieversorgung der Hansestadt Greifswald (Fernwärme Greifswald GmbH) 1999/2000: Nachhaltige Entwicklung - Zukunftschancen für Mensch und Umwelt in Mecklenburg-Vorpommern Projekt Nachhaltige Entwicklung - Umwelt - Klima - Energie - eine Erziehungs- und Bildungsinitiative für Schulen in Mecklenburg-Vorpommern (energieplus e. V., Neubrandenburg) Projekt Schwalbenpreis (Karl-Heinz Grießbach, Franzburg) Projekt Landschaftssiedlung An der Wohrte (Gerd Vogt, Huckstorf) 2001/2002: Nachhaltige Entwicklung ländlicher Räume - Schutz von Natur- und Umweltressourcen in Mecklenburg-Vorpommern Projekt Umwelt- und Heimatforschung für den Umweltschutz in der Feldberger Seenlandschaft seit 1959 (BONITO e. V., Feldberg) Projekt Entsorgung durch Verwertung von Seegras und Algen (Amt Klützer Winkel, Klütz) 2003/2004: Bestandsaufnahme und Analyse von Gewässern im weiteren Umfeld von Schulen und Berufsschulen sowie die Entwicklung von Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Wassergüte (Der Umweltpreis 2003/2004 richtete sich an Kinder und Jugendliche in M-V) Projekt Bestandsaufnahme und Analyse von Gewässern am Beispiel des Naturschutzgebietes Radegast (Regionale Schule Käthe Kollwitz Rehna) Projekt Biologische und chemische Untersuchungen wasserführender Sölle im Einzugsgebiet der Reuterstadt Stavenhagen (Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen) Projekt Wasseruntersuchungen mittels Hefezellen (Evangelische Schule Neubrandenburg) 13

14 2005/2006: Nachhaltige Maßnahmen zur Verbesserung des Klimaschutzes und zur Einsparung von Energie an Schulen und Berufsschulen Projekt Energiesparkonzept für das Haus 1 der Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen (Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen) Projekt Öko Audit - Haus für regenerative Energie (Regionale Schule Käthe Kollwitz Rehna) 2007/2008: Innovativer Lärmschutz im Interesse der Umwelt Keine Preisvergabe aufgrund mangelnder Beteiligung 2008/2009: Klimaschutz in Mecklenburg-Vorpommern Herausforderungen der Zukunft bewältigen Projekt erste Bürgersolaranlagen von Mecklenburg-Vorpommern und Umweltbildung (Bürgersolar-Verein Neustrelitz e. V.) Projekt Lokale Kreisläufe die Gemeinde Ivenack gestaltet die Zukunft sichtbar, erlebbar und umweltfreundlich (Kompetenzzentrum Regiostrom Ivenack GmbG) 2010/2011: Projekte und Maßnahmen zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Mecklenburg-Vorpommern Projekt: Artenvielfalt durch landwirtschaftliche Nutzung (Guter Heinrich GbR, Jatznick-Waldeshöhe) Projekt: Wildes Küstenland unterwegs in Mecklenburg-Vorpommern (Jürgen Reich, Bartenshagen) 14

15 2012/2013: Initiativen zur Wiederherstellung zerstörter oder beeinträchtigter Flächen oder Flurelemente sowie Maßnahmen zur Verminderung des Verbrauchs landwirtschaftlicher Flächen für anderweitige Nutzungen Projekt Renaturierungskonzept für den Teich in Schulnähe (Reuterstädter Gesamtschule Stavenhagen) Projekt Initiativen zur Wiederherstellung von beeinträchtigten Flächen und Elementen im Naturpark (Förderverein Naturpark Nossentiner/Schwinzer Heide e. V.) Projekt WiesenWelten im NUP Güstrow (Natur- und Umweltpark Güstrow) 2014/2015 Initiativen zum Schutz und zur Entwicklung von Gewässern als Habitat und als natürliche Ressource I. Umweltpreis: Projekt: Renaturierung der südwestlichen Zuflüsse zum Malchiner See (Förderverein Mecklenburgische Schweiz Kummerower See ) Projekt Verbesserung von Gewässern im Naturpark Feldberger Seenlandschaft (Förderverein des Naturparks Feldberg Uckermärkische Seenlandschaft) Projekt Renaturierung der Fließgewässer Klosterbach und Haubach (Agrargenossenschaft Bartelshagen I e. G.) II. Jugendumweltpreis: Projekt Bachpatenschaften für den Hammerbach (ASB Kindertagesstätte Haus Sonnenschein Bantin) Projekt Der Schulgartenteich eine Oase für Mensch und Tier (AIMV Aktiv in MV GmbH Freie Schule Bröbberow) Projekt Schildebachpaten, Lebensader Schilde (Klasse 3b, Schule am Friedensring Wittenburg) 15

16 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle des Umweltpreises - Schloss Schwerin Lennéstraße Schwerin

17 Hinweise des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern zur einkommensteuerrechtlichen Behandlung von Preisgeldern Werden im Zusammenhang mit Auszeichnungen, Ehrungen, Ideenwettbewerben und Ähnlichem Preisgelder verliehen, stellt sich regelmäßig die Frage, wie diese Einnahmen einkommensteuerlich zu behandeln sind. Hierzu haben die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen 1 allgemein Stellung genommen. Danach gilt für die einkommensteuerliche Behandlung von Preisgeldern Folgendes: 1. Einnahmen aus Preisen (Preisgelder), insbesondere für wissenschaftliche oder künstlerische Leistungen, unterliegen der Einkommensteuer, wenn sie in untrennbarem wirtschaftlichem Zusammenhang mit einer der Einkunftsarten des Einkommensteuergesetzes stehen. Einkommensteuerlich unbeachtlich sind Einnahmen aus Preisen, die außerhalb einer Tätigkeit zur Erzielung von Einkünften bezogen werden. Für die Abgrenzung ist von den Ausschreibungsbedingungen und den der Preisverleihung zugrundeliegenden Zielen auszugehen. 2. Der Zusammenhang mit einer Einkunftsart ist gegeben, wenn die Preisverleihung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat und wenn sie sowohl Ziel als auch unmittelbare Folge der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ist. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn der Preisträger zur Erzielung des Preises ein besonderes Werk geschaffen oder eine besondere Leistung erbracht hat. Der Zusammenhang mit einer Einkunftsart ist auch gegeben, wenn die Preisverleihung bestimmungsgemäß in nicht unbedeutendem Umfang die persönlichen oder sachlichen Voraussetzungen der Einkunftserzielung des Preisträgers fördert. Dies ist unter anderem der Fall - bei werbewirksamen Auszeichnungen im Rahmen von betriebs- oder berufsbezogenen Ausstellungen, wie z. B. Ausstellungen kunstgewerblicher Erzeugnisse 2 und - Geldpreisen mit Zuschusscharakter, die vom Empfänger im Rahmen seiner ausgeübten beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit verwendet werden müssen, z. B. Starthilfen nach der Meisterprüfung als Handwerker, die an die Aufnahme einer selbstständigen gewerblichen Tätigkeit geknüpft sind 3, oder Filmpreise (Produzentenpreise), die nach den Vergaberichtlinien einer Zweckbestimmung zur Herstellung eines neuen Films unterliegen. Ein Indiz dafür, dass die Preisverleihung wirtschaftlich den Charakter eines leistungsbezogenen Entgelts hat und dass sie sowohl Ziel als auch unmittelbare Folge der Tätigkeit des Steuerpflichtigen ist, ist die Bewerbung um den Preis. Dies trifft z. B. auf Ideenwettbewerbe von Architekten zu Keinen Zusammenhang mit einer Einkunftsart haben dagegen Einnahmen aus Preisen, deren Verleihung in erster Linie dazu bestimmt ist, - das Lebenswerk oder Gesamtschaffen des Empfängers zu würdigen, - die Persönlichkeit des Preisträgers zu ehren, - eine Grundhaltung auszuzeichnen oder - eine Vorbildfunktion herauszustellen 5. Dies kann ausnahmsweise auch angenommen werden, wenn zwar ein bestimmtes Werk oder eine bestimmte Leistung Anlass für die Preisverleihung war, zur Auswahl des Preisträgers jedoch dessen Gesamtpersönlichkeit oder (bisheriges) Gesamtschaffen entscheidend beigetragen haben. Davon ist z. B. bei der Vergabe des Nobelpreises auszugehen. Preisgelder sind somit nicht generell von der Besteuerung ausgenommen. Die einkommensteuerliche Behandlung eines Preisgeldes hängt vielmehr maßgeblich von den Ausschreibungsbedingungen, den Zielen der Preisverleihung und den im Einzelnen prämierten Leistungen der Preisträger ab. Deshalb empfiehlt es sich, im Zweifelsfall den sachkundigen Rat eines Angehörigen der steuerberatenden Berufe einzuholen. 1 BMF-Schreiben vom (IV B 1 S /96; BStBl I 1996, 1150) unter Berücksichtigung der Änderungen durch das BMF-Schreiben vom (IV A 5 S /02; BStBl I 2003, 76) 2 vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH-Urteil) vom , BStBl III S vgl. BFH-Urteil vom , BStBl II S vgl. BFH-Urteil vom , BStBl II S vgl. BFH-Urteil vom , BStBl II S. 427

18 UMWELT PREIS DES LANDTAGES MECKLENBURG - VORPOMMERN ZUM GEDENKEN AN ERNST BOLL BEWERBUNGSBOGEN

19 Umweltpreis des Landtages Mecklenburg-Vorpommern 2016/2017 zum Gedenken an Ernst Boll Thema: Streuobstwiese, Bienenweide und Co. Engagement für die Artenvielfalt in der Kulturlandschaft Name des Projektes/der Leistung/der Initiative:... Bewerber (hier Name der Einzelperson/der Gruppe/des Verbandes/der juristischen Person): Name, Vorname:... (Bei Gemeinschaftsarbeiten hier Sprecher/-in benennen. Name und Adressen anderer Mitglieder auf Beiblatt angeben.) Beruf, Studienfach, Schulrichtung:... Adresse:... Telefon privat:... Telefon dienstlich: Auf welchem Wege haben Sie von der Ausschreibung erfahren? Wann wurde das Projekt begonnen?... Wie viel Zeit haben Sie bisher investiert?... Wann wird das Projekt voraussichtlich beendet sein?... Wie viel hat das Projekt bisher gekostet?... Wie viel wird das Projekt insgesamt kosten?... Woher stammen die Geldmittel?... Wer hat Sie fachlich beraten?...

20 Wo fanden Sie fachliche Unterstützung?... Wo fanden Sie ideelle und moralische Unterstützung?... Traten Probleme auf? Wenn ja, weshalb?... Wurde die Leistung bereits prämiert?... Listen Sie bitte Anlagen zu Ihren Bewerbungsunterlagen auf:... Nur für Eintragungen der Geschäftsstelle: Kat.:... lfd. Kat.-Nr.:... zur Jury am:... zum Ältestenrat am:... Vorschlag:... Wertung:... Ergebnis:...

21 Richtlinien für die Vergabe des Umweltpreises des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Gedenken an Ernst Boll 5 Kriterien Die Jury berücksichtigt bei ihrer Entscheidung Projekte, Leistungen und Initiativen in Mecklenburg-Vorpommern, soweit sie sich auf die jeweilige Aufgabenstellung beziehen. Diese sollen sich durch Sachverstand auszeichnen, das angestrebte Ziel durch kreatives, die Bewahrung der natürlichen Lebensgrundlagen beförderndes Vorgehen erreichen, noch nicht anderweitig prämiert worden sein. Die Jury berücksichtigt bei ihrer Entscheidung die Rahmenbedingungen, unter denen die Bewerber gearbeitet haben. 1 Träger und Name des Umweltpreises (1) Träger des Umweltpreises ist der Landtag Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch die Landtagspräsidentin. (2) In Erinnerung an einen bedeutenden Naturforscher und Kulturhistoriker des Landes erhält der Preis folgenden Namen: Umweltpreis (Jahreszahl) des Landtages Mecklenburg-Vorpommern zum Gedenken an Ernst Boll. 2 Vergaberhythmus und Zweck des Umweltpreises (1) Der Umweltpreis wird alle zwei Jahre in den Kategorien Umweltpreis sowie Jugendumweltpreis vergeben. (2) Die Vergabe hat den Zweck, herausragende Initiativen zum Umwelt- und Naturschutz auszuzeichnen und zu würdigen, zur innovativen Entwicklung des Landes beizutragen, die weitere Arbeit der Preisträgerinnen und Preisträger zu fördern und durch Bekanntmachung ihrer Projekte, Leistungen und Initiativen zur umweltpolitischen Bewusstseinsbildung im Lande beizutragen. 3 Jury Die Jury des Umweltpreises wird durch den Ausschuss für Landwirtschaft und Umwelt des Landtages gebildet. Der Ausschuss kann zur Entscheidungsfindung Sachverständige seiner Wahl hinzuziehen. Er entscheidet allein nach fachlichen Gesichtspunkten und ist unabhängig von Weisungen. Das Votum der Jury wird vom Ältestenrat des Landtages bestätigt und ist damit unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 4 Ausschreibung Der Ältestenrat des Landtages legt auf Vorschlag des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz, jeweils bezogen auf das Vergabejahr, eine konkrete umweltpolitische Aufgabenstellung fest, zu der Bewerbungen oder Vorschläge erfolgen können. Die Aufgabenstellungen sollen einen projektorientierten und landesspezifischen Charakter haben. Die Ausschreibung erfolgt durch Bekanntmachung in der Presse. 6 Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen, Verbände und juristische Personen, Körperschaften, Unternehmen sowie wissenschaftliche Einrichtungen. 7 Bewerbungsunterlagen und Urheberrechte (1) Nach öffentlicher Bekanntmachung der Ausschreibung erhalten interessierte Personen von der Geschäftsstelle eine Broschüre, die neben einer Darstellung der Zielsetzung des Preises sowie der Kriterien der Preisvergabe diese Richtlinien sowie ein beigelegtes Formblatt enthält, das die Bewerberinnen und Bewerber ausfüllen und um eine gesonderte ausführliche Beschreibung des Projektes, der Leistung oder der Intitiative ergänzen. Des Weiteren ist den Ausschreibungsunterlagen ein Merkblatt zur steuerrechtlichen Behandlung des Preisgeldes beigefügt. Die Bewerbungsunterlagen sind für das Auswahlverfahren in neunfacher Ausfertigung oder einfacher Ausfertigung in Papierform und auf Datenträger (CD-ROM zur Vervielfältigung durch die Geschäftsstelle) bei der Geschäftsstelle des Umweltpreises einzureichen. (2) Mit Einsendung der Bewerbungsunterlagen erklären sich die Bewerberinnen und Bewerber mit einer honorarfreien Veröffentlichung ihrer Texte oder sonstigen Materialien einverstanden. Im Übrigen verbleiben die Rechte an den abgegebenen Arbeiten beim Urheber. 8 Dotierung des Preises Für die Preisverleihung steht eine Summe von Euro zur Verfügung, von der auf den Umweltpreis Euro und den Jugendumweltpreis Euro entfallen. Der Jury bleibt es überlassen, ob die Summe für den Jugendumweltpreis zur Auszeichnung eines oder mehrerer Projekte im Höchstfall drei verwendet wird. 9 Geschäftsstelle Innerhalb des Landtages fungiert das Sekretariat des Ausschusses für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz als Geschäftsstelle. Landtag Mecklenburg-Vorpommern - Geschäftsstelle des Umweltpreises - Schloss Schwerin Lennéstraße 1, Schwerin Gedruckt auf umweltfreundlichem Recyclingpapier

UMWELT PREIS DES LANDTAGES MECKLENBURG - VORPOMMERN ZUM GEDENKEN AN ERNST BOLL

UMWELT PREIS DES LANDTAGES MECKLENBURG - VORPOMMERN ZUM GEDENKEN AN ERNST BOLL UMWELT PREIS DES LANDTAGES MECKLENBURG - VORPOMMERN ZUM GEDENKEN AN ERNST BOLL 2016 2017 Impressum Verantwortlich: Abteilung Parlamentarische Dienste Geschäftsstelle des Umweltpreises des Landtages Mecklenburg-Vorpommern

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