SOZIALPLANUNG IM LANDKREIS SCHMALKALDEN- MEININGEN
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- Viktor Lehmann
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1 SOZIALPLANUNG IM LANDKREIS SCHMALKALDEN- MEININGEN Kreisstadt: Meiningen Fläche: ha Einwohner zum : davon Kinder und Jugendliche und Senioren/innen Jährlicher Verlust von ca Einwohnern (Datenerfassung für Sozialberichte seit 1994)
2 Jugendhilfeplanung ist eine Pflichtaufgabe des Landkreises! SGB VIII Vierter Abschnitt Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung 79 Gesamtverantwortung, Grundausstattung (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch die Gesamtverantwortung einschließlich der Planungsverantwortung. (2) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen gewährleisten, dass die zur Erfüllung der Aufgaben nach diesem Buch erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienste und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungen der Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung stehen;. (3) 80 Jugendhilfeplanung (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und 3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. (2) (3) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. (4) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden und die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen.
3 Ist Sozialplanung eine Pflichtaufgabe des Landkreises? SGB XII Erster Abschnitt Grundsätze der Leistungen 9 Sozialhilfe nach der Besonderheit des Einzelfalles (1) (2) Wünschen der Leistungsberechtigten, die sich auf die Gestaltung der Leistung richten, soll entsprochen werden, soweit sie angemessen sind. Wünschen der Leistungsberechtigten, den Bedarf stationär oder teilstationär zu decken, soll nur entsprochen werden, wenn dies nach der Besonderheit des Einzelfalles erforderlich ist, weil anders der Bedarf nicht oder nicht ausreichend gedeckt werden kann und wenn mit der Einrichtung Vereinbarungen nach den Vorschriften des Zehnten Kapitels dieses Buches bestehen. (3)
4 Der eine wartet, dass die Zeit sich wandelt, der andere packt sie kräftig an und handelt. Dante Alighieri die Sozialplanung ist genau wie die Jugendhilfeplanung eine Pflichtaufgabe Planung darf jedoch nicht mit dem 18. Lebensjahr aufhören, sondern muss erfolgen von der Wiege bis zur Bahre zunächst Schaffung einer Stelle Sozialplanung mit direkter Unterstellung beim Fachbereichsleiter Herauslösen der Jugendhilfeplanung aus dem Jugendamt und Zuordnung zur Sozialplanung in der Geschäftsstelle des Fachbereichs inzwischen besteht Sozialplanung aus 3 Mitarbeitern, davon 2 für Sozialplanung und 1 für Jugendhilfeplanung Stellung des Fachbereichs im Landratsamt bzw. der Sozialplanung innerhalb des Fachbereichs in nachfolgenden Organigrammen ersichtlich
5
6 Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit Geschäftsstelle: Sekretariat Haushalt Sozialrecht Sozialplanung Fachdienst Sonstige Soziale Aufgaben Fachdienst Soziale Dienste Fachdienst Gesundheit/ Gesundheitsamt Fachdienst Jugend/ Jugendamt Fachdienst Soziales Fachdienst Grundsicherung für Arbeitsuchende Umstrukturierung zum Umbenennung Fachbereich Arbeit, Jugend und Soziales - neuer Fachdienst Grundsicherung für Arbeitsuchende Kommunales Jobcenter - Zuordnung Fachdienst Gesundheit/Gesundheitsamt zum Fachbereich Ordnung und Sicherheit
7 Aufgabenbereich Jugendhilfeplanung: - Jugendhilfeplan besteht aus den Teilplänen Hilfen zur Erziehung Mitarbeit in Arbeitsgemeinschaft HzE mit freien Trägern Bedarfsplan Kindertagesstätten Jugendförderplan - Ergebnisse/Erkenntnisse der Pläne haben Auswirkungen auf die jeweilige Bedarfsplanung sowie finanzielle Förderungen, wie z.b.: Ausbau Angebote an ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen zur Erziehung in Zusammenarbeit mit freien Trägern Kinderschutz (Schaffung einer neuen Stelle im Landratsamt Beginn 2010) Personaleinsatz in den Kindertagesstätten, zusätzliche Fördermittel für von Behinderung bedrohte Kinder für Regelkindergärten Jugendbetreuer in den Städten und Gemeinden, Schuljugendarbeit - Erhebung von Daten für die Integrierte Berichterstattung Thüringens - Erstellung statistischer Meldungen an das TLS für die Fachdienste Jugend/Soziale Dienste - Planung, Antragsbearbeitung und VWN-Prüfung Örtliche Jugendförderung - Qualitätsverbesserung der Arbeit innerhalb des Fachbereiches (Befragung Sozialarbeiter und Besucher als Grundlage für die Überprüfung der internen Strukturen durch FD Organisation)
8 Aufgabenbereich Sozialplanung: 1. Bereich: Planung, Berichterstattung, Öffentlichkeitsarbeit Sozialberichterstattung seit 1994 Bericht Stand der pflegerischen Versorgung Bericht zur demografischen Entwicklung (z.z. keine Fortschreibung) Neu 2012: Altenhilfe/-förderplan Broschüre Sozialer Wegweiser Stellungnahmen, Bedarfsanalysen für übergeordnete Ämter, Ministerien, freie Träger, Investoren etc. im Rahmen des Ausbaus bzw. der Schaffung neuer Hilfeangebote 2. Bereich: finanzielle Förderungen/Zuwendungen Förderung von Wohlfahrtsträgern im Rahmen der Übertragung von Pflichtaufgaben, wie z.b. Schuldnerberatung, Suchtberatung, Erziehungsberatung etc., sowie bei der Erfüllung freiwilliger Aufgaben, wie z.b. Frauenhaus, Sozialkaufhaus etc. Förderung von Seniorenbegegnungsstätten und treffpunkten Installation neuer Stelle Seniorenbeauftragte im Landratsamt als Ergebnis der Sozialbericht- und Pflegeberichterstattung Entgeltvereinbarungen für den Bereich Jugend (AHzE, Kinder- und Jugendheime, Tagesgruppen) Mitarbeit in AG Richtlinien für Entgelte beim Thüringischen Landkreistag sowie für den Bereich Soziales (Frühförderung, Schulbegleiter/Integrationshelfer, Betreutes Wohnen) Beteiligung an Entgeltverhandlungen des TLVwA (stationäre/teilstationäre Einrichtungen der Eingliederungshilfe) und der Pflegekassen (ambulante Pflegedienste, Alten- und Pflegeheime)
9 Grundlagen der Berichterstattung: Einteilung des Landkreises in Sozialräume 3 Städte Meiningen, Schmalkalden und Zella-Mehlis 15 ländliche Sozialräume Orientierung an bestehenden Gemeindestrukturen (VG, Einheitsgemeinden etc.) innerhalb der Städte ebenfalls Sozialräume gebildet in Absprache mit den Stadtverwaltungen mit regelmäßigen Aktualisierungen (Orientierung an innerstädtischen Strukturen: Altstadt, Neubaugebiet etc. mit spezifischer Bebauung Bevölkerung in Bezug auf wirtschaftliche, soziale und kulturelle Lage) Zusammenlegung von Sozialräumen in Zukunft geplant Mindesteinwohnerzahl bisher bereits in 2 Sozialräumen unterschritten Entscheidung bis evtl. Gebietsreform verschoben
10 Grundlagen der Berichterstattung: Umlegung der Fallzahlen/Indikatoren auf Einwohner in der entsprechenden Altersgruppe Indikatoren sind z.b. im - Bereich Jugend: die HzE, Kriminalität bei Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden Beispiel: Sozialraum XI Aschenhausen, Birx, Erbenhausen, Frankenheim, Kaltensundheim, Kaltenwestheim, Melpers, Oberkatz, Oberweid, Unterweid Bereich Jugend Erziehungsberat. Amb. Hilfen zur Erziehung 69,96 63,57 0 Tagesgruppe Vollzeitpflege 90,5 61,69 Heimerziehung Eingliederungsh. ( 35 a SGB VIII) Hilfe für junge Volljährige Inobhutnahme Kinderkriminalität Kriminalität Jugendiche - Bereich Soziales: Empfänger von Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Schuldnerberatung, Frühförderung, Besucher von Einrichtungen der Eingliederungshilfe - Bereich Sonstiges: allgemeine Daten, wie z.b. Geburten, Sterbefälle, Zu- und Wegzüge, Schulabschlüsse, Wohnungsbauförderung etc. 16,08 Kriminalität Heranwachsende 28,36
11 Grundlagen der Berichterstattung: mit Indexberechnung Problembelastung innerhalb der Sozialräumen sichtbar machen (je dunkler die Farbe, desto größer ist die Problembelastung) indem die Fallzahlen der einzelnen Sozialräume zur Situation im gesamten Landkreis ins Verhältnis gesetzt werden Feststellung: Problembelastung hat sich in einigen Sozialräumen aufgrund des Rückgangs der Einwohnerzahlen vorwiegend in den jüngeren Altersgruppen verstärkt Ursache ist somit nicht immer ein Anstieg der Fallzahlen
12 Problembelastung in den Städten: höchste Belastung i.d.r. in den Neubaugebieten (geprägt durch einfachen Wohnstandard, Plattenbauten, dadurch eher niedrige Einkommensschichten, höherer Anteil allein Lebender (Älterer) und Alleinerziehender) Oberhof Meiningen Helba Meiningen Ost Zella-Mehlis Drachenberg Mehliser Stadtkern Siedlungsgebiet Schmalkalden Welkershausen Neubaugebiet Leipziger Straße Englischer Garten Stadtkern Hildburghausen Schmalkalden Meiningen Meininger Straße Lerchenberg Meiningen West Meiningen Süd Altneubaugebiet Talstraße Dreißigacker Suhler Straße Schmalkalden Weidebrunn Suhl Schmalkalden Nord Asbach Altstadt Schmalkalden Ost Schmalkalden Süd Neubaugebiet Walperloh Kasseler Straße Meiningen Eisenach Suhl Zella-Mehlis
13 Wofür brauchen wir Sozialplanung? Sozialplanung im engeren Sinn ist die gebiets- und zielgruppenbezogene Entwicklung sozialer Einrichtungen (Hilfsangebote) und Maßnahmen (Programme) im Hinblick auf sozial- und gesellschaftspolitische Zielvorstellungen. (aus dem Wörterbuch der Sozialpolitik) Ermittlung und Beschreibung von Bedürfnissen und Lebenslagen steuerungsunterstützende Funktion im Sozialbereich Sozialberichterstattung soll als Frühwarnsystem fungieren durch Dokumentation, Analysen und Vernetzung relevanter Daten sollen Probleme (räumliche und zeitliche Veränderungen) aufgedeckt und Zusammenhänge verdeutlicht werden wenn möglich auch Lösungsvorschläge unterbreitet werden die sozialräumliche Erfassung gibt Informationen über Problem- und Versorgungslagen in kleineren Verwaltungseinheiten und ermöglicht damit die Entwicklung differenzierter Strategien - zur Beseitigung stadtteil- oder gemeindespezifischer Unterversorgungslagen sowie - zur Bereitstellung notwendiger Hilfen für besondere Bedarfsgruppen
14 Was bringt Sozialplanung dem Landkreis? Im Rahmen der Berichterstattungen sind jährlich Veränderungen in der Entwicklung der einzelnen Bevölkerungsgruppen sichtbar: die Anzahl der Kinder und Jugendlichen nimmt immer mehr ab und demgegenüber wächst aber die Zahl der Seniorinnen und Senioren. Den Ansprüchen jeder Bevölkerungsgruppe gerecht und zu werden und gleichzeitig dem demografischen Trend entgegenzuwirken ist Schwerpunkt der Arbeit in der Sozialplanung sowie im gesamten Fachbereich Soziales, Jugend und Gesundheit. - seit 2009 wird jedes Neugeborene zu Hause besucht und im Gespräch ein Elternordner Gesund groß werden überreicht erhoffte Auswirkungen sind u.a. die weitere Verbesserung der vollständigen Teilnahme an den Vorsorgeuntersuchungen U1 bis U9 und der Vollständigkeit der empfohlenen Impfungen (Ergebnisse Vorschuluntersuchungen) - gemäß dem bis August 2010 gültigen Rechtsanspruch gibt es für alle Kinder ab 2 Jahre einen Kindergartenplatz in welchem Umfang der Ausbau zur Absicherung des Rechtsanspruchs ab 1 Jahr erforderlich ist, wird über die Bedarfsplanung Kindertagesstätten noch abgewartet bzw. geprüft zudem obliegt die Gesamtfachberatung der Kitas seit 2010 dem Landratsamt (Einfluss auf die Qualität der Arbeit) - die Auswertung der statistischen Daten unseres Kinder- und Schulärztlichen sowie des Jugendzahnärztlichen Dienstes bekräftigen nach wie vor die Notwendigkeit der Intensivierung der Früherfassungs- und Früherkennungsuntersuchungen so werden seit 2006 in den Kindergärten zusätzlich die Schulanfänger des erst nächsten Schuljahres untersucht, um im Bedarfsfall die Schulfähigkeit des Kindes innerhalb des Jahres mit verschiedenen Hilfen noch herstellen zu können
15 was bringt Sozialplanung dem Landkreis - aufgrund der in der Jugendhilfestatistik erkennbar werdenden immer vielschichtigeren Problemfälle wurden die AHzE weiter ausgebaut - zum weiteren Schutz der Kinder wurde Ende 2009 eine neue Stelle Kinderschutz im Jugendamt installiert - flächendeckendes und gut funktionierendes Netz an Jugendbetreuern sowie an Jugendclubs und zimmern - Unterstützung Saftmobil, da die Suchtberatungsstellen nach wie vor auch von Jugendlichen mit Alkoholproblemen aufgesucht werden - Initiierung themenbezogener Ausstellungen zu Gewalt und Drogen durch das Jugendamt (mit Blick auf die Kriminalität bei Kindern und Jugendlichen) - Anschub und Unterstützung des Netzwerks Sozial einkaufen im Landkreis zur Sicherstellung der Versorgung der Schwächsten der Gesellschaft (Einbindung der Tafeln, Kleiderkammer, Möbelbörse sowie weiterer Initiativen - Einrichtung einer neuen Stelle Seniorenarbeit im Jahr 2011 im Landratsamt mit Aufgaben der Beratung, Koordinierung und Vernetzung der Angebote der Altenhilfe, um einerseits der wachsenden Zahl der Älteren als auch andererseits den veränderten Ansprüchen hinsichtlich Aktivität und Beteiligung gerecht zu werden
16 12. Brotterode SOZIAL BERICHT Leistungen nach dem SGB XI Roßdorf Kaltensundheim Wernshausen Trusetal Breitungen SCHMALKALDEN Walldorf Werra MEININGEN Helmershausen Wasungen Viernau Schwarza Rohr Floh Seligenthal Benshausen Kleinschmalkalden Frankenheim Oberhof Steinbach- Hallenberg ZELLA-MEHLIS Henneberg Obermaßfeld Grimmenthal Bibra Jüchsen Stand der pflegerischen Versorgung im Landkreis Schmalkalden-Meiningen 4. Fortschreibung
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