Startchancen für junge Familien

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1 Jugendamt Startchancen für junge Familien Ein Wegweiser über materielle Hilfen im Bodenseekreis Ausgabe 2015/2016

2 In dieser Broschüre ist eine Vielfalt von Hilfen zusammengefasst, die für schwangere Frauen, Mütter, Väter und junge Familien im Bodenseekreis zurzeit zur Verfügung stehen. Diese Informationen können sich immer wieder verändern. Nehmen Sie die Chance wahr und lassen Sie sich ausführlich bei den zuständigen Stellen beraten. Inhalt Finanzielle Leistungen Mutterschaftsgeld Elterngeld Elternzeit Betreuungsgeld Kindergeld Kinderzuschlag Wohngeld Wohnberechtigungsschein Unterhaltsvorschuss Unterhalt des Kindes und der Mutter/des Vaters Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Arbeitslosengeld I Kinderbetreuungskosten Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren

3 16. Bundesstiftung: Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens Landesstiftung: Familie in Not Hilfen für schwangere Frauen in Not- und Konfliktsituationen durch Sonderfonds der ev./oder kath. Kirche Zeppelin-Stiftung Josef-Wagner-Stiftung Gebrauchtwarenmarkt im Internet für den gesamten Bodenseekreis Beratungshilfe Prozesskostenhilfe Sachleistungen Für den Bereich: Stadt Friedrichshafen Für den Bereich: Stadt Markdorf und Umgebung Für den Bereich: Stadt Überlingen und Umgebung Für den Bereich: Meckenbeuren, Tettnang und Umgebung Adressen Für den Bereich: Stadt Friedrichshafen Für den Bereich: Städte Markdorf und Überlingen jeweils mit Umgebung Für den Bereich: Meckenbeuren, Tettnang und Umgebung

4 Finanzielle Leistungen Finanzielle Leistungen 1. Mutterschaftsgeld Arbeitnehmerinnen erhalten sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes (bei Mehrlings- oder Frühgeburten 12 Wochen) über ihre gesetzliche Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld von 13 Euro pro Kalendertag. Den Unterschiedsbetrag bis zum Nettolohn der letzten drei Monate vor Beginn der Schutzfristen stockt der Arbeitgeber durch einen Zuschuss auf. Geringfügig Beschäftigte erhalten nur einen Einmalbetrag von 210 Euro vom Bundesversicherungsamt in Bonn. Antragsstelle: Krankenkasse 2. Elterngeld Nach der Geburt Ihres Kindes können Sie unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Vollendung des 12. oder 14. Lebensmonates Elterngeld beziehen. Das Elterngeld beträgt monatlich zwischen 300 Euro (Mindestbetrag) und Euro (Höchstbetrag). Wer vor der Geburt erwerbstätig war, erhält zwischen % des bisherigen Nettoeinkommens, für Geringverdienerinnen/Geringverdiener bis Euro beträgt die Ersatzrate bis zu 100 % - je geringer das Gehalt, desto höher die Ersatzrate. Für Geburten ab dem gibt es zusätzlich die Möglichkeit, ElterngeldPlus in Anspruch zu nehmen. Mit dem ElterngeldPlus können Elterngeld und Teilzeitarbeit kombiniert und der Bezug des Elterngeldes verlängert werden. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate. Das ElterngeldPlus ersetzt, wie das bisherige Elterngeld auch, das wegfallende Einkommen zu 65 bis 100 %. Eltern können zwischen Elterngeld und ElterngeldPlus wählen oder beides kombinieren. Bei ALG II-Bezug wird das Elterngeld in der Regel angerechnet

5 Finanzielle Leistungen Für nähere Informationen bzw. eine individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte die kostenlose Hotline der Landeskreditbank, Tel.: Antragsstelle: Stadt-/Gemeindeverwaltung oder L-Bank (Formulare sind auch online erhältlich) 3. Elternzeit Einen Anspruch auf Elternzeit haben alle Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Sie ist begrenzt auf höchstens drei Jahre zur Betreuung des Kindes. Sie müssen mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es überwiegend selbst betreuen und erziehen. Väter, die das Sorgerecht nicht haben, können Elternzeit nehmen, wenn die Mutter zustimmt. Sie müssen die Elternzeit spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber anmelden. Unter bestimmten Bedingungen haben auch Großeltern einen eigenen Anspruch auf Großelternzeit. Anmeldung: Arbeitgeber 4. Betreuungsgeld Das Bundesverfassungsgericht hat am sein Urteil zum Betreuungsgeld verkündet. Die gesetzliche Regelung zum Betreuungsgeld verstößt nach dem Urteil des Gerichts gegen das Grundgesetz und ist deshalb nichtig

6 Finanzielle Leistungen 5. Kindergeld Das Kindergeld wird unabhängig von Ihrem Einkommen gewährt und beträgt für das 1. Kind monatlich 190 Euro für das 2. Kind monatlich 190 Euro für das 3. Kind monatlich 196 Euro für das 4. Kind und weitere Kinder monatlich 221 Euro Antragsstelle: Familienkasse - Bundesagentur für Arbeit Ravensburg (Formulare sind auch online erhältlich) 6. Kinderzuschlag Eltern mit geringem Einkommen haben Anspruch auf Kinderzuschlag; er beträgt pro Kind maximal 140 Euro monatlich; er wird zusammen mit dem Kindergeld ausbezahlt; Arbeitslosengeld II-Bezieherinnen/Bezieher erhalten keinen Kinderzuschlag. Antragsstelle: Familienkasse - Bundesagentur für Arbeit Ravensburg (Formulare sind auch online erhältlich) 7. Wohngeld Wohngeld ist ein Mietzuschuss für die Wohnung oder ein Lastenzuschuss für das Eigenheim bzw. die Eigentumswohnung, einkommensabhängig. Wohngeld wird in der Regel nicht für ALG II-Empfängerinnen/Empfänger gewährt. Antragsstelle: Stadt-/Gemeindeverwaltung 8. Wohnberechtigungsschein Der Wohnberechtigungsschein kann beantragt werden; ist einkommensabhängig. Die Wohnungsgröße wird von der Personenzahl bestimmt. Er ist für ein Jahr gültig. Sie können sich in dieser Zeit um eine sozial geförderte Wohnung bewerben, dazu ist der Wohnberechtigungsschein notwendig. Antragsstelle: Stadt-/Gemeindeverwaltung - 6 -

7 Finanzielle Leistungen 9. Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss ist eine Leistung für den allein stehenden Elternteil und dessen Kinder, wenn der andere Elternteil sich den Zahlungsverpflichtungen entzieht oder zu Unterhaltszahlungen nicht oder nur teilweise in der Lage ist. Unterhaltsvorschuss kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes für längstens sechs Jahre bezogen werden. Dies sind derzeit für Kinder unter 6 Jahren monatlich 144 Euro Kinder von 6 bis 12 Jahren monatlich 192 Euro (Änderungen vorbehalten) Antragsstelle: Landratsamt Bodenseekreis, Jugendamt - Unterhaltsvorschusskasse Unterhalt des Kindes und der Mutter/des Vaters Eltern sind ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet. Lebt das Kind nicht in Ihrem Haushalt, besteht Barunterhaltspflicht. Der Mindestunterhalt beträgt derzeit unter 6 Jahren monatlich 328 Euro unter 12 Jahren monatlich 376 Euro unter 18 Jahren monatlich 440 Euro (Änderungen vorbehalten) Der Unterhalt vermindert sich noch durch das hälftige Kindergeld. Unter bestimmten Voraussetzungen hat der Vater der Mutter Unterhalt aus Anlass der Geburt zu gewähren. Alleinerziehende Mütter/Väter haben Anspruch auf Betreuungsunterhalt gegenüber dem anderen Elternteil in der Regel bis 3 Jahre nach der Geburt des Kindes. Beratung: Landratsamt Bodenseekreis, Jugendamt - Beistandschaft, Pflegschaft, Vormundschaft - 7 -

8 Finanzielle Leistungen 11. Arbeitslosengeld II und Sozialgeld Bei Hilfebedürftigkeit (kein Einkommen oder geringfügiges Einkommen) erhalten Sie auf Antrag laufende finanzielle Unterstützung zur Sicherung des Lebensunterhalts sowie angemessene Unterkunftskosten und Krankenversicherungsbeiträge. Zusätzlich gibt es: Mehrbedarf für Schwangere und allein Erziehende Erstausstattung für Schwangerschaftsbekleidung und Babyausstattung Bei Erstbezug einer Wohnung: Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten Übernahme des Regelkindergartenbeitrages durch das Jugendamt Übernahme der Müllgebühren Antragsstelle: Stadt-/Gemeindeverwaltung (bei Neuanträgen), Landratsamt Bodenseekreis, Jobcenter (für weitere Hilfen), Jugendamt (Regelkindergartenbeitrag) 12. Arbeitslosengeld I Wenn Sie innerhalb von zwei Jahren mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben und nun arbeitslos geworden sind, haben Sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Gewährungsdauer hängt von Ihrer vorherigen Beschäftigungszeit ab. Die Höhe Ihres Arbeitslosengeldes berechnet die Agentur für Arbeit. Eine Arbeitsvermittlung wird eingeleitet. Antragsstelle: Bundesagentur für Arbeit Überlingen für den westlichen und Friedrichshafen für den östlichen Bodenseekreis 13. Kinderbetreuungskosten Bei einem beruflichen Wiedereinstieg haben allein Erziehende einen Anspruch auf eine finanzielle Unterstützung für die Kinderbetreuung. Diese Unterstützung ist einkommensabhängig. Antragsstelle: Landratsamt Bodenseekreis, Jugendamt - Wirtschaftliche Jugendhilfe

9 Finanzielle Leistungen 14. Bildungs- und Teilhabepaket für Kinder Auf Antrag können Kinder sowie Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, folgende Leistungen erhalten: Kostenübernahme für ein- oder mehrtägige Ausflüge mit der Schule oder der Kindertageseinrichtung für den persönlichen Schulbedarf können Sie zum 1. August 70 Euro und zum 1. Februar 30 Euro erhalten Lernförderung: bei Bedarf werden die angemessenen Kosten für eine vorübergehende Nachhilfe bezahlt das gemeinschaftliche Mittagessen in Schulen und Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege wird bezuschusst; der Eigenanteil in Höhe von 1 Euro ist von der Familie zu bezahlen Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben wird für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bezuschusst, wie z. B. Teilnahme an Freizeiten, Unterricht im künstlerischen Bereich, Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur. Anspruchsberechtigt sind Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld/Sozialhilfe auch Kinder im Wohngeldbezug sowie mit Bezug von Kinderzuschlag. Antragsstelle: Gemeinde-/Stadtverwaltung 15. Befreiung von Rundfunk- und Fernsehgebühren Menschen mit geringem Einkommen können einen Antrag zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht einreichen. Die Anträge erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung. Antragsstelle: Gebühreneinzugszentrale (GEZ) Köln - 9 -

10 Finanzielle Leistungen 16. Bundesstiftung: Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens Während der Schwangerschaft kann eine einmalige Beihilfe für die Babyausstattung und Umstandskleidung bis zu Euro gewährt werden. Zusätzlich kann eine Beihilfe für schwangerschaftsbedingten Umzug und ausbildungsbedingte Kosten übernommen werden. Die Beihilfe ist einkommensabhängig. Für Bezieherinnen von Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II und Asylbewerberleistungsgesetz ist vorrangig das Landratsamt Bodenseekreis - Jobcenter - zuständig. Antragsstelle: Schwangerschaftsberatungsstellen bei Caritas und Diakonie 17. Landesstiftung: Familie in Not In besonderen Krisen/Notsituationen wird eine einmalige individuelle finanzielle Beihilfe bei Schwangerschaft gewährt. Wenn durch ein schwerwiegendes Ereignis eine wirtschaftliche Verschlechterung für die Familie eingetreten ist. Antragsstelle: Schwangerschaftsberatungsstellen bei Caritas und Diakonie 18. Hilfen für schwangere Frauen in Not- und Konfliktsituationen durch Sonderfonds der ev./oder kath. Kirche Individuelle finanzielle Beihilfe für Babyausstattung, Umstandskleidung, Wohnung oder andere Engpässe können nachrangig zur Bundesstiftung gewährt werden. Antragsstelle: Schwangerschaftsberatungsstellen bei Caritas und Diakonie

11 Finanzielle Leistungen 19. Zeppelin-Stiftung Für Bürgerinnen/Bürger der Stadt Friedrichshafen gewährt die Zeppelin Stiftung auf Antrag individuelle finanzielle Beihilfen in besonderen Notlagen. Des Weiteren werden Wasser- und Energiekostenzuschüsse sowie Zuschüsse für Familienferien, jeweils einkommensabhängig, und Beihilfen für Schülerferien gewährt. Antragsstelle: Stadtverwaltung Friedrichshafen 20. Josef-Wagner-Stiftung Für Bürgerinnen/Bürger aus dem Bodenseekreis gewährt die Stiftung in besonderen Notlagen auf Antrag individuelle finanzielle Beihilfen, jedoch nachrangig zu den gesetzlichen Ansprüchen. Antragsstelle: Beratungsstellen der Caritas und Diakonie; Landratsamt Bodenseekreis; Stadtverwaltung Friedrichshafen; Gemeindeverwaltungen 21. Gebrauchtwarenmarkt im Internet für den gesamten Bodenseekreis Wer gut erhaltene Gegenstände kostenlos abgeben möchte oder sucht, kann dies in die Online-Sperrmüllbörse des Abfallwirtschaftsamtes selbst eintragen und verwalten. Vom Kinderwagen bis zur kompletten Wohnungseinrichtung können funktionstüchtige Gegenstände verschenkt, gesucht oder getauscht werden. Bei Interesse/Angebote: Landratsamt Bodenseekreis - Abfallwirtschaftsamt Aktion Sperrmüllbörse

12 Finanzielle Leistungen 22. Beratungshilfe Durch die Beratungshilfe können sich Menschen mit geringem Einkommen beraten und vertreten lassen. Sie ist eine Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens. Wird die Beratungshilfe durch die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt gewährt, so ist dort eine Gebühr von 15 Euro zu bezahlen, die auch erlassen werden kann. Erforderlich ist ein mündlicher oder schriftlicher Antrag in dem Sie Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse darlegen müssen. Sie können den Antrag beim Amtsgericht oder einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl stellen, dieser leitet ihn an das Amtsgericht weiter. Liegen die Voraussetzungen vor, stellt Ihnen das Amtsgericht den Berechtigungsschein für die Beratungshilfe aus. Antragsstelle: zuständiges Amtsgericht oder Rechtsanwälte Ihrer Wahl 23. Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe Möchten Sie sich in einem gerichtlichen Verfahren vertreten lassen, so kommt die Prozesskostenhilfe in Betracht. Sie können diese erhalten, wenn Sie aus persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten nicht oder nur zum Teil aufbringen können. Die Gewährung von Prozesskostenhilfe setzt voraus, dass der angestrebte Prozess tatsächlich Aussicht auf Erfolg hat. Zuständig ist das Gericht, bei dem der Prozess geführt wird. Lassen Sie sich von Ihrer Rechtsanwältin/Ihrem Rechtsanwalt beraten. Antragsstelle: zuständiges Gericht

13 Sachleistungen Sachleistungen Dieses Angebot bezieht sich auf den gesamten Bodenseekreis. 1. Landesfamilienpass Allein Erziehende mit einem Kind, Familien mit mindestens drei Kindern und Familien mit einem schwerbehinderten Kind können sich einen Familienpass ausstellen lassen. Sie erhalten ein Gutscheinheft mit dem sie staatliche Burgen/Schlösser, Museen oder Zoos des Landes Baden-Württemberg kostenfrei besuchen können. Der Familienpass ist nicht abhängig von Ihrem Einkommen. Antragsstelle: Stadt- und Gemeindeverwaltungen Diese Leistungen und Angebote beziehen sich auf die Stadt Friedrichshafen. 1. Tafel Friedrichshafen Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können Grundnahrungsmittel verbilligt einkaufen. Die Einkaufsberechtigung erhalten Sie beim Landratsamt Bodenseekreis, Stadtverwaltung Friedrichshafen, Caritas und Diakonie. Ausgabe: Tafel, Hofener Straße 47, Friedrichshafen 2. Mittagstisch Friedrichshafen Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können einen Berechtigungsschein erhalten, mit dem sie eine warme Mahlzeit einnehmen können. Jeden Mittwoch wird zwischen 11:30-13:30 Uhr im Gemeindehaus St. Nikolaus in Friedrichshafen, Karlstraße 17/1, ein Mittagessen mit Dessert preisgünstig ausgegeben. Kinder unter 6 Jahren erhalten eine warme Mahlzeit kostenlos

14 Sachleistungen 3. Bazare: Rund ums Kind Mehrfach im Jahr werden auf den Bazaren Kinderkleidung, Zubehör und Spiele angeboten und verkauft; Termine erfahren Sie durch die Tages-/Wochenpresse oder in den Gemeindeblättern. Angebote bei Kindergärten und Familientreffs 4. Kleiderladen des DRK Sie können gut erhaltene Kleidung und Wäsche erhalten. Der Laden steht allen offen. Menschen, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt, erhalten eine Berechtigungskarte und damit eine Preisermäßigung bis zu 60 %. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 10:00-18:00 Uhr, Mittwoch 10:00-13:00 Uhr. Deutsches Rotes Kreuz König-Wilhelm-Platz 1 in Friedrichshafen 5. Offener Kleiderschrank Jeweils donnerstags von 14:30-17:00 Uhr können Sie gebrauchte Kinderkleidung und Spielzeug evtl. gegen Spende erhalten. Weiteres Zubehör rund um s Kind kann ausgeliehen werden. Anfrage an den Deutschen Kinderschutzbund Friedrichshafen

15 Sachleistungen Diese Leistungen und Angebote beziehen sich auf die Stadt Markdorf und Umgebung. 1. Flotte Kinderausstattung Jeweils Montag bis Donnerstag von 09:00-17:00 Uhr und Freitag von 09:00-12:00 Uhr können Sie in Notsituationen Kinderbekleidung und Zubehör erhalten. Ausgabe: Mehrgenerationenhaus, Spitalstraße 3 in Markdorf 2. Kleiderstelle Sie können gut erhaltene Kleidung und Wäsche abgeben und gegen kleine Gebühr auch erhalten, jeweils am 1. und 3. Donnerstag des Monats von 16:00-18:00 Uhr. Ausgabe: Caritas, Mittlere Kaplanei, Kirchgasse 7 in Markdorf 3. Tafel Markdorf Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können Lebensmittel erhalten. Pro Einkauf bezahlen Sie 2 Euro. Den Berechtigungsausweis erhalten Sie dienstags und donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung bei der Diakonie, Weinsteig 1, in Markdorf. Die Nahrungsmittelausgabe ist jeweils donnerstags ab 17:00 Uhr. Ausgabe: Tafel, Stadtgrabenstraße 18, Markdorf

16 Sachleistungen Diese Leistungen und Angebote beziehen sich auf die Stadt Überlingen und Umgebung. 1. Baby-Box Für Ihr neugeborenes Kind können Sie eine Baby-Box ausleihen; sie enthält Babykleidung, Kinderwagen und Zubehör; für ca. 6 Monate wird sie Ihnen gegen eine geringe Gebühr zur Verfügung gestellt. Ausgabe: Familientreff Kunkelhaus, Schlachthaus straße 6 in Überlingen 2. Kleiderkammer Sie können gut erhaltene Kleidung, Schuhe, Bettwäsche und Gardinen zu einem geringen Preis erhalten, jeden Mittwoch von 09:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr. Ausgabe: Deutsches Rotes Kreuz, Hallendorfer straße 8 in Uhldingen-Mühlhofen 3. Kleiderladen Menschen mit geringem Einkommen können hier gut erhaltene Kleidung günstig einkaufen. Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag von 14:00-18:00 Uhr, Mittwoch und Freitag von 10:00-18:00 Uhr. Samstag geschlossen. Ausgabe: Deutsches Rotes Kreuz, Am Erlenbach 1 in Überlingen (Untergeschoss der Kreuzkirche) 4. Mahlzeit Ein regelmäßiger Treffpunkt für Menschen mit geringem Einkommen, für Kinder und für alle, die sonst alleine essen müssen. An jedem 2. und 4. Mittwoch im Monat, jeweils von 12:00-13:30 Uhr, erhalten Sie ein warmes Mittagsmenü für 1,50 Euro; Kinder bis 12 Jahren essen kostenlos. Ort: Kreuzkirche, Am Erlenbach 1 in Überlingen

17 Sachleistungen 5. Mittagstisch Gemeinsam Essen mit Kindern Ein Angebot für Mütter, Väter und Kinder in gemütlicher Runde mit anderen zu essen. Jeden Donnerstag ab 12:00 Uhr trifft man sich (Ankunft bis 13:00 Uhr möglich); es gibt ein warmes Mittagessen zu einem geringen Preis. Anmeldung: jeweils bis Mittwoch 18:00 Uhr bei Birgit Payarolla, Ort: Familientreff Kunkelhaus, Schlachthausstraße 6 in Überlingen 6. Tafel-Laden Überlingen Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können jeweils mittwochs von 14:00-16:30 Uhr und donnerstags von 10:00-12:00 Uhr verbilligte Lebensmittel erhalten. Die Einkaufsberechtigungskarte beantragen Sie bei der Caritas oder beim Stadtsozialamt. Ausgabe: Überlinger Tafel, Friedhofstraße 28 a in Überlingen 7. Materielle Hilfen Z. B. Kleidung, Spielsachen, Kinderwagen, Babyausstattung und vieles mehr gewährt der Kinderschutzbund auf Anfrage für Menschen in einer Notlage. Anfrage: Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Überlingen e. V

18 Sachleistungen Diese Leistungen und Angebote beziehen sich auf Meckenbeuren, Tettnang und Umgebung. 1. Tettnanger Tafel e. V. Einzelpersonen und Familien mit geringem Einkommen können jeweils dienstags von 15:00-17:00 Uhr und freitags von 10:00-12:00 Uhr Lebensmittel verbilligt einkaufen. Den Ausweis und nähere Infos erhalten Sie im Rathaus Tettnang und Neukirch, der evangelischen und katholischen Kirchengemeinde Tettnang, der evangelischen Kirchengemeinde Meckenbeuren, der katholischen Kirchengemeinde Laimnau, bei der Sozialberatung der Caritas und Diakonischen Bezirksstelle Friedrichshafen. Ausgabe: Tafelladen, Montfortplatz 6, in Tettnang, Kleiderkammer des DRK Sie können gut erhaltene Kleidung, Schuhe, Bettwäsche und Gardinen zu einem geringen Preis erhalten; jeden Donnerstag von 16:00-18:00 Uhr (außer in Schulferien). Ausgabe: Deutsches Rotes Kreuz, Loretostraße 12 in Tettnang, Baby-Kiste (Erstausstattung) Für Ihr neugeborenes Kind können Sie die Erstausstattung: Babywäsche, Kinderwagen, Babysafe, Babyfon und weiteres Zubehör im Familientreff ausleihen. Ausgabe: Familientreff Tettnang im Haus Josefine Kramer,

19 Adressen Adressen Diese Adressen beziehen sich auf die Stadt Friedrichshafen. Amtsgericht Tettnang Rechtsberatungsschein und Prozesskostenhilfe Montfortplatz Tettnang (östlicher Bodenseekreis) Bundesagentur für Arbeit Familienkasse Schützenstraße 69, Ravensburg Caritas-Zentrum Friedrichshafen Schwangerenberatung, Sozial und Lebensberatung Katharinenstraße 16, Friedrichshafen Deutscher Kinderschutzbund Ortsverband Friedrichshafen e. V. Schanzstraße 19, Friedrichshafen Deutsches Rotes Kreuz Kleiderladen König-Wilhelm-Platz 1, Friedrichshafen (Zentrale) Diakonische Bezirksstelle Friedrichhafen Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Beratung von Familien mit Kindern bis 3 J., Sozial- und Kurberatung Scheffelstraße 37, Friedrichshafen Evangelische Gesamtkirchengemeinde Scheffelstraße 56, Friedrichshafen

20 Adressen Katholische Gesamtkirchengemeinde Katharinenstraße 16, Friedrichshafen Landratsamt Bodenseekreis Jugendamt: Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschusskasse, Beistandschaft/Pflegschaft/Vormundschaft, Familientreffs, Allgemeiner Sozialer Dienst Albrechtstraße 75, Friedrichshafen Landratsamt Bodenseekreis Jobcenter Albrechtstraße 75/77, Friedrichshafen Stadtverwaltung Friedrichshafen Adenauerplatz 1, Friedrichshafen Tafel Friedrichshafen e. V. Hofener Straße 47, Friedrichshafen

21 Adressen Diese Adressen beziehen sich auf die Städte Markdorf und Überlingen jeweils mit Umgebung. Amtsgericht Überlingen Rechtsberatungsschein und Prozesskostenhilfe Bahnhofstraße 8, Überlingen (westlicher Bodenseekreis) Bundesagentur für Arbeit Familienkasse Schützenstraße 69, Ravensburg Caritasverband Linzgau e. V. Schwangerenberatung, Caritas-Sozialdienst, Familienpflege, Nachbarschaftshilfe, Tafelkarten Jahnstraße 3, Überlingen Deutscher Kinderschutzbund, Ortsverband Überlingen e. V. Säntisstraße 18, Überlingen, Deutsches Rotes Kreuz Kreisverband Bodenseekreis e.v. Kleiderkammer Hallendorfer Straße 8, Mühlhofen Diakonisches Werk Überlingen-Stockach Schwangerenberatung, Schwangerschaftskonfliktberatung, Beziehungs- und Lebensberatung, sozialrechtliche Beratung und Kurvermittlung Christophstraße 31, Überlingen Weinsteig 1, Markdorf,

22 Adressen Evangelische Kirchengemeinde Markdorf Tafelausweis Weinsteig 1, Markdorf Evangelisch-methodistische Kreuzkirche Mahlzeit Am Erlenbach 1, Überlingen Familientreff Kunkelhaus Mittagstisch, Babybox Schlachthausstraße 6, Überlingen, Kleiderstelle der Caritas Markdorf Mittlere Kaplanei, Kirchgasse Markdorf Landratsamt Bodenseekreis Jugendamt: Wirtschaftliche Jugendhilfe, Unterhaltsvorschusskasse, Beistandschaft/ Pflegschaft/ Vormundschaft, Familientreffs, Allgemeiner Sozialdienst Albrechtstraße 75, Friedrichshafen Landratsamt Bodenseekreis Jobcenter Albrechtstraße 75/77, Friedrichshafen Landratsamt Bodenseekreis Abfallwirtschaftsamt Glärnischstraße 1-3, Friedrichshafen Mehrgenerationenhaus Markdorf Kinderausstattung Spitalstraße 3, Markdorf

23 Adressen Stadtverwaltung Markdorf Rathausplatz 1, Markdorf Stadtverwaltung Überlingen Münsterstraße 15-17, Überlingen Tafel-Laden Markdorf Stadtgrabenstraße 18, Markdorf Tafel-Laden Überlingen Friedhofstraße 28 a, Überlingen

24 Adressen Diese Adressen beziehen sich auf Meckenbeuren, Tettnang und Umgebung. Amtsgericht Tettnang Rechtsberatungsschein und Prozesskostenhilfe Montfortplatz 1, Tettnang Deutsches Rotes Kreuz Kleiderkammer Tettnang, Loretostraße Evangelisches Pfarramt Martin-Luther Straße 7, Tettnang Evangelisches Pfarramt Pauluskirche Ernst- Lehmann- Straße 17, Meckenbeuren Familientreff Tettnang Haus Thanner Wilhelmstraße 6, Tettnang Familientreff Meckenbeuren Graf-Zeppelinstraße 22, Meckenbeuren Gemeindeverwaltung Meckenbeuren Theodor-Heuss-Platz 1, Meckenbeuren Gemeindeverwaltung Neukirch Schulstraße 3, Neukirch Katholisches Pfarramt St. Gallus Kirchstraße 28, Tettnang

25 Adressen Katholisches Pfarramt St. Maria Hauptstraße 21/1, Meckenbeuren Katholisches Pfarramt St. Peter und Paul Fischerweg 5, Tettnang-Laimnau Stadtverwaltung Tettnang Montfortplatz 7, Tettnang Tettnanger Tafel e. V. Montfortstraße 6, Tettnang Weitere Informationen und Hinweise erhalten Sie bei den Gemeindeverwaltungen und Familientreffs vor Ort

26 Notizen Für Ihre Notizen:

27 Notizen

28 Herausgeber Landratsamt Bodenseekreis Netzwerk MOBILE M O B I L E Ein Kooperationsprogramm mit der Stadt Friedrichshafen und zahlreichen Netzwerkpartnern Ansprechpartner der Netzwerkgruppe: Materielle Hilfen Dirk Meiners, Caritas-Zentrum Friedrichshafen Stand: Januar 2016 Layout: Landratsamt Bodenseekreis Servicebüro für Text und Gestaltung Gefördert vom

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